Rechtssatz
Wie die zur Annahme des Bestehens einer Wohngemeinschaft und Wirtschaftsgemeinschaft maßgeblichen Kriterien im konkreten Fall zu gewichten sind, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab.
Gemeinsamer Haushalt
1 Ob 333/97w | OGH | 24.02.1998 |
Vgl aber; Beisatz: Die Besonderheit des Einzelfalls schließt eine beispielgebende Entscheidung im allgemeinen zwar aus; dies gilt aber dann nicht, wenn die von der Rspr gezogenen Grenzen bei der Beurteilung des Einzelfalls überschritten werden oder wenn dem Berufungsgericht gravierende Entscheidungsfehler unterlaufen. (T1) |
Dokumentnummer
JJR_19871126_OGH0002_0060OB01512_8700000_001
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)