Rechtssatz
Vorsätzliches Verschweigen der Zahlungsunfähigkeit oder des mangelnden Zahlungswillens bei Abschluß eines Kreditgeschäftes ist Täuschung des Partners über das Vorhandensein essentieller Geschäftsvoraussetzungen.
11 Os 49/75 | OGH | 02.10.1975 |
Veröff: EvBl 1976/173 S 330 |
11 Os 176/77 | OGH | 13.12.1977 |
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9 Os 17/83 | OGH | 12.04.1983 |
Vgl auch; Beisatz: Wer ein Darlehen aufnimmt, bekundet schon nach den Regeln des redlichen Verkehrs seine Rückzahlungsfähigkeit und Rückzahlungswilligkeit (so schon 11 Os 176/77). (T1) |
10 Os 122/83 | OGH | 29.04.1983 |
Vgl auch; Beis wie T1 |
10 Os 153/83 | OGH | 08.11.1983 |
Vgl auch; Beisatz: Die Zusicherung der Bezahlung bestellter Ware innerhalb der verkehrsüblichen Frist wird im Regelfall schon durch die Bestellung selbst schlüssig zum Ausdruck gebracht. (T2) |
13 Os 195/83 | OGH | 08.11.1984 |
Vgl auch; Beis wie T1; Beisatz: Hier auch: Verschweigen der geplanten Verwendung einer Bankgarantie. (T3) |
9 Os 114/86 | OGH | 22.10.1986 |
Vgl auch; Beisatz: Allein durch sein Auftreten als prompt zahlender Käufer bekundete der Täter nach den Regeln und Gewohnheiten des redlichen Verkehrs seine Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit und bewirkte somit die Täuschung durch ein schlüssigen Tun. (T4) |
12 Os 124/89 | OGH | 23.11.1989 |
Vgl auch; Beisatz: Beim Bezug von Waren auf Kredit bekundet nach den Regeln und Gewohnheiten des redlichen Geschäftsverkehrs der Käufer stillschweigend, daß er den Willen und die Möglichkeit hat, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. (T5) |
15 Os 104/94 | OGH | 08.09.1994 |
Vgl auch; Beisatz: Täuschung durch schlüssiges Verhalten. (T6) |
14 Os 124/13m | OGH | 01.10.2013 |
Vgl auch; Beisatz: Bei einem Streckengeschäft kommt Betrug durch Warenbestellung unter der wahrheitswidrigen Vorgabe von Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit in Frage. Liegt hingegen nur ein Kaufvertrag vor, dessen Finanzierung durch einen Dritten erfolgte, sind Feststellungen zur zugrunde liegenden Finanzierungsform sowie dazu zu treffen, worin die Täuschungshandlungen sowie die selbstschädigenden Vermögensverfügungen bestanden. (T7) |
Dokumentnummer
JJR_19751002_OGH0002_0110OS00049_7500000_002
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