§ 0 Migrantinnen- und Migrantenbeirat – Wahlordnung Graz 2007
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Migrantinnen- und Migrantenbeirat – Wahlordnung Graz 2007
Kundmachungsorgan
LGBl. Nr. 83/2007
Typ
V
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
28.09.2007
Index
0350 Gemeindewahl
Langtitel
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. September 2007 über die Wahl des Migrantinnen- und Migrantenbeirates in der Landeshauptstadt Graz 2007 (Migrantinnen- und Migrantenbeirat – Wahlordnung Graz 2007)
Stammfassung: LGBl. Nr. 83/2007
Präambel/Promulgationsklausel
Aufgrund des § 88e der Gemeindewahlordnung Graz 1992, LGBl. Nr. 42, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 83/2007, wird verordnet:
Inhaltsverzeichnis
1. Hauptstück
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Sprachliche Gleichbehandlung
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Kundmachungen
2. Hauptstück
Wahl des Migrantinnen- und Migrantenbeirates
1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
§ 4 Wahlgebiet und Wahlkörper
§ 5 Wahlrecht und Wählbarkeit
2. Abschnitt
Bestimmungen für Wahlbehörden
§ 6 Wahlbehörden
§ 7 Geschäftsstelle der Stadtwahlbehörde
§ 8 Wahlzeuginnen/Wahlzeugen
3. Abschnitt
Erfassung der Wahlberechtigten
§ 9 Wählerverzeichnis
§ 10 Bericht über die Zahl der Wahlberechtigten
§ 11 Auflegung des Wählerverzeichnisses
§ 12 Ausfolgung von Abschriften an die wahlwerbenden Gruppen
§ 13 Einspruchsverfahren und Abschluss des Wählerverzeichnisses
4. Abschnitt
Wahlbewerbung
§ 14 Einbringung der Wahlvorschläge
§ 15 Inhalt der Wahlvorschläge
§ 16 Überprüfung der Wahlvorschläge
§ 17 Ergänzungsvorschläge, Verzichtserklärungen, Zurückziehung der Wahlvorschläge
§ 18 Wahlvorschläge mit gleichen Wahlwerberinnen/Wahlwerbern
§ 19 Abschließung und Veröffentlichung der Wahlvorschläge
§ 20 Art der Veröffentlichung
5. Abschnitt
Wahllokal und Wahlzeit
§ 21 Wahllokal
§ 22 Wahlzeit, Wahlzelle, Verbotszone und Leitung der Wahl
6. Abschnitt
Wahlkuverts, Rückkuverts und Stimmzettel
§ 23 Gestaltung der Wahlkuverts und Rückkuverts
§ 24 Amtliche Stimmzettel
§ 25 Bereitstellung und Übermittlung der Wahlunterlagen
7. Abschnitt
Gültigkeit und Ungültigkeit amtlicher Stimmzettel, Vergabe von Vorzugsstimmen
§ 26 Gültige Ausfüllung des amtlichen Stimmzettels
§ 27 Gültigkeit bei mehreren Stimmzetteln in einem Wahlkuvert
§ 28 Ungültigkeit des Stimmzettels
§ 29 Vergabe von Vorzugsstimmen
8. Abschnitt
Abstimmungs- und Ermittlungsverfahren
§ 30 Ausübung des aktiven Wahlrechtes
§ 31 Vorbereitung des Abstimmungsverfahrens bei persönlicher Stimmabgabe
§ 32 Wahlvorgang bei persönlicher Stimmabgabe im Sprengelwahllokal
§ 33 Ermittlungen der Sprengelwahlbehörde
§ 34 Niederschrift der Sprengelwahlbehörde
§ 35 Übermittlung der Wahlakten an die Stadtwahlbehörde
§ 36 Wahlvorgang bei Briefwahl
§ 37 Behandlung der durch Briefwahl abgegebenen Stimmen
§ 38 Ermittlungsverfahren der Stadtwahlbehörde
§ 39 Stimmzettelprüfung und Stimmenzählung
§ 40 Ermittlung der Vorzugsstimmen
§ 41 Niederschrift der Stadtwahlbehörde
§ 42 Verteilung der Mandate auf die wahlwerbenden Gruppen durch die Stadtwahlbehörde
§ 43 Zuweisung der Mandate an die Bewerberinnen/Bewerber der Listen zum Migrantinnen- und Migrantenbeirat wahlwerbenden Gruppen, Reihung der nicht gewählten Bewerberinnen/Bewerber
§ 44 Niederschrift über die Verteilung der Mandate im Migrantinnen- und Migrantenbeirat, die Vorzugsstimmen, die gewählten und die nicht gewählten Bewerberinnen/Bewerber
§ 45 Verlautbarung des Wahlergebnisses und Verständigung der Gewählten
§ 46 Nicht gewählte Bewerberinnen/Bewerber
3. Hauptstück
Schlussbestimmungen
§ 47 Notmaßnahmen
§ 48 Fristen
§ 49 Kosten
§ 50 Verweise
§ 51 Inkrafttreten
§ 52 Außerkrafttreten
Anlagen
Anlage 1 Eintrittsschein
Anlage 2 Wählerverzeichnis
Anlage 3 Unterstützungserklärung
Anlage 4 Abstimmungsverzeichnis
Anlage 5 Rückkuvert
Anlage 6 Stimmzettel
Im RIS seit
31.01.2014
Zuletzt aktualisiert am
26.02.2025
Gesetzesnummer
20000501
Dokumentnummer
LST40007908
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