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§ 23 Migrantinnen- und Migrantenbeirat – Wahlordnung Graz 2007

Aktuelle FassungIn Kraft seit 28.9.2007

6. Abschnitt

Wahlkuverts, Rückkuverts und Stimmzettel

§ 23

Gestaltung der Wahlkuverts und Rückkuverts

Die Stadtwahlbehörde hat einheitliche, amtliche Wahlkuverts, die sich von den Wahlkuverts der Gemeinderatswahl farblich unterscheiden, sowie Rückkuverts nach Muster Anlage 5 aufzulegen. Die amtlichen Wahlkuverts müssen undurchsichtig sein.

31.01.2014

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