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§ 4 Migrantinnen- und Migrantenbeirat – Wahlordnung Graz 2007

Aktuelle FassungIn Kraft seit 28.9.2007

2. Hauptstück

Wahl des Migrantinnen- und Migrantenbeirates

1. Abschnitt

Allgemeine Bestimmungen

§ 4

Wahlgebiet und Wahlkörper

(1) Wahlgebiet ist die Stadt Graz, die einen einzigen Wahlkörper bildet.

(2) Die Zugehörigkeit der wahlberechtigten Personen zum Wahlgebiet ergibt sich aus deren Hauptwohnsitz.

31.01.2014

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