Anlage
LEHRPLAN DER ZWEIJÄHRIGEN FORSTFACHSCHULE
I. STUNDENTAFEL1
(Gesamtstundenanzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
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| Wochenstunden | ||
A. | Pflichtgegenstände | Klasse | Summe | |
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| 1. | 2. |
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1. | Religion | 2 | 2 | 4 |
2. | Gesellschaft und Recht |
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2.1 | Politische Bildung, Recht und Geschichte | 2 | 3 | 5 |
3. | Sprache und Kommunikation |
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3.1 | Deutsch2 | 2 | 2 | 4 |
3.2 | Englisch | 2 | 2 | 4 |
4. | Natur- und Formalwissenschaften |
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4.1 | Naturwissenschaftliche Grundlagen3 4 | 3 | – | 3 |
4.2 | Angewandte Mathematik2 | 2 | 2 | 4 |
5. | Forstwirtschaft und Naturraummanagement |
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5.1 | Waldökologie und Waldbau4 | 3 | 2 | 5 |
5.2 | Forst- und Umweltschutz | 2 | – | 2 |
5.3 | Jagd und Fischerei4 | 3 | 2 | 5 |
5.4 | Holzvermessung, Holzprodukte und Bioenergie4 | 2 | 2 | 4 |
5.5 | Forst- und Arbeitstechnik | 2 | 2 | 4 |
5.6 | Vermessung und Forsteinrichtung4 5 | 3 | 2 | 5 |
5.7 | Bauwesen und alpine Naturgefahren | – | 2 | 2 |
5.8 | Forstliches Praktikum | 4 | 4 | 8 |
6. | Wirtschaft und Unternehmensführung |
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6.1 | Wirtschaftsgeografie und Ländliche Entwicklung | 2 | – | 2 |
6.2 | Betriebswirtschaft und Rechnungswesen4 6 | 2 | 5 | 7 |
7. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 4 |
B. | Alternative Pflichtgegenstände | – | 4 | 4 |
| Spezielle Forsttechnik |
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| Jagd- und Naturraummanagement |
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| Forstliche Dienstleistungen |
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| Waldaufseher/in – Behördliche Forstaufsicht |
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| Gesamtwochenstundenzahl | 38 | 38 | 76 |
C. | Pflichtpraktikum | 1 Monat zwischen 1. und 2. Klasse | ||
D. | Freigegenstände |
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| Jagdliches Schießpraktikum | 2 | 2 | 4 |
| Berufsbezogene Kommunikation | 1 | 1 | 2 |
| Qualitätsmanagement | 1 | 1 | 2 |
| Multifunktionale Waldbewirtschaftung | – | 2 | 2 |
E. | Unverbindliche Übungen |
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| Jagdpraktikum | 2 | 2 | 4 |
| Fischereipraktikum | – | 2 | 2 |
| Wald- und Jagdpädagogik | 2 | 2 | 4 |
| Jagdhornblasen | 1 | 1 | 2 |
F. | Förderunterricht7 |
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| Deutsch |
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| Englisch |
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| Angewandte Mathematik |
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| Betriebswirtschaft und Rechnungswesen |
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1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel im Rahmen der Bestimmungen des Abschnittes III abgewichen werden.
2 Mit Übungen in elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß von 1 Wochenstunde in der 1. oder 2. Klasse.
3 Biologie und Ökologie, Physik und Chemie.
4 Mit Übungen.
5 Mit Übungen in elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß von 1 Wochenstunde in der 2. Klasse.
6 Inklusive Übungsforstbetrieb.
7 Als Kurs für eine oder zwei Klassen – jedoch jeweils für dieselbe Schulstufe – gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres in der 1. und 2. Klasse. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Klasse bis zu zweimal für jeweils höchstens 16 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, die jeweils innerhalb möglichst kurzer Zeit anzusetzen sind.
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE UND SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Die zweijährige Forstfachschule dient im Rahmen der Aufgabe der österreichischen Schule (§ 118 des Forstgesetzes 1975, BGBl. Nr. 440/1975, sowie § 2 des Land- und forstwirtschaftliches Bundesschulgesetzes, BGBl. Nr. 175/1966) dem Erwerb von Kompetenzen, die zur Führung oder Bewirtschaftung eines nicht der Bestellungspflicht unterliegenden Forstbetriebes bzw. als zugeteiltes Forstorgan eines bestellungspflichtigen Betriebes sowie zur Ausübung beruflicher Tätigkeiten im forstlichen und jagdlichen Bereich befähigen. Sie hat überdies eine integrierte wirtschaftliche Ausbildung und ermöglicht zusätzlich eine Vertiefung als Vorbereitung für die unterschiedlichen Anforderungen der Praxis.
Die Absolventinnen und Absolventen können
- – die österreichischen Wälder unter Einbeziehung ihrer Wirkung fachgerecht und nachhaltig bewirtschaften;
- – die ökologische Produktion vor Gefahren schützen;
- – Waldbestände beurteilen und Behandlungsmaßnahmen planen und durchführen;
- – die Holzernte planen und durchführen sowie das Kernprodukt Holz nach Qualitätskriterien bestmöglich vermarkten;
- – einen nicht der Bestellungspflicht unterliegenden Forstbetrieb leiten, Betriebsziele festlegen und diesen nach betriebswirtschaftlichen Kriterien führen;
- – bei großen Forstbetrieben die Führung unterstützen;
- – den Jagdbetrieb leiten, den Lebensraum des Wildes nach ökologischen Kriterien gestalten, ökonomische Rahmenbedingungen beurteilen und die Jagd entsprechend den rechtlichen Bestimmungen fachgerecht ausüben;
- – Nebenbetriebe eines Forstbetriebes führen und deren Produkte bestmöglich vermarkten;
- – nach Maßgabe der Bestimmungen des Forstgesetzes 1975 zur Einhaltung der Sicherung des öffentlichen Interesses an der Walderhaltung beitragen.
Durch die Ausbildung zur/zum Forstwart/in ist sie/er ein Forstorgan im Sinne des Forstgesetzes 1975. Dessen Bestellung nach § 113 des Forstgesetzes 1975 dient insbesondere der Sicherung des öffentlichen Interesses an der Walderhaltung, der Einhaltung der Bestimmungen des Forstgesetzes 1975 und der nachhaltigen sowie fachgemäßen Waldbewirtschaftung in forstlicher und jagdlicher Hinsicht. Darüber hinaus arbeitet die/der Forstwart/in beim Ausgleich unterschiedlicher Interessen der Waldnutzer/innen mit.
LERNERGEBNISSE DER LEHRPLANBEREICHE UND EINZELNER PFLICHTGEGENSTÄNDE
LERNERGEBNISSE IM LEHRPLANBEREICH GESELLSCHAFT UND RECHT
Die Absolventinnen und Absolventen können
- – sich mit Entwicklungen in Gesellschaft, Politik und Wirtschaft auseinandersetzen;
- – relevante, fachrichtungsbezogene Rechtsbereiche und deren Inhalte in Grundzügen nennen;
- – Entscheidungen im Einklang mit den relevanten, fachrichtungsbezogenen Rechtsbereichen treffen und entsprechende Handlungen setzen.
LERNERGEBNISSE IM LEHRPLANBEREICH SPRACHE UND KOMMUNIKATION
Die Absolventinnen und Absolventen können
- – Sachverhalte in angemessener Sprache in Wort und Schrift ausdrücken und situationsgerecht kommunizieren;
- – Informationen zielgerichtet beschaffen, filtern und nutzen;
- – sich mit aktuellen Entwicklungen in Gesellschaft, Politik und Wirtschaft auseinandersetzen;
- – Medien verantwortungsbewusst nutzen;
- – angemessen – auch medienunterstützt – präsentieren;
- – in Englisch mündliche und schriftliche Kommunikationssituationen des Alltags sowie des beruflichen Umfeldes bewältigen. Sie erreichen das Niveau des Basic Users A2 gemäß GER (Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1989 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) in den Fertigkeiten Hören, An Gesprächen teilnehmen, Zusammenhängend sprechen, Lesen und Schreiben.
LERNERGEBNISSE IM LEHRPLANBEREICH NATUR- UND FORMALWISSENSCHAFTEN
Die Absolventinnen und Absolventen können
- – grundlegende naturwissenschaftliche Gesetzmäßigkeiten in Verbindung mit der Bewirtschaftung des Ökosystems Wald verstehen und adäquat handeln;
- – mathematische Verfahren auf die berufliche Praxis anwenden und Schlussfolgerungen ziehen.
LERNERGEBNISSE IM LEHRPLANBEREICH FORSTWIRTSCHAFT UND NATURRAUMMANAGEMENT
Die Absolventinnen und Absolventen können
- – die Waldentwicklung im Rahmen der natürlichen und betrieblichen Möglichkeiten durch geeignete Eingriffe lenken und dadurch nachhaltig Betriebsziele erreichen;
- – biotische, abiotische und anthropogene Einflüsse im Wald erkennen, Folgen abschätzen, diesen vorbeugen und gegebenenfalls gegensteuern;
- – zum Forstschutzorgan bestellt werden, sofern die sonstigen Voraussetzungen nach § 110 des Forstgesetzes 1975 vorliegen;
- – nach einer gesetzlich vorgeschriebenen Unterweisung den Sachkundenachweis für Pflanzenschutzmittel den rechtlichen Vorgaben entsprechend erwerben;
- – Holz messen, klassifizieren, sortieren und vermarkten und erwerben die diesbezüglich einschlägigen Zertifikate;
- – eine Eigentumssicherung vornehmen, einfache Waldwirtschaftspläne selbst erstellen, interpretieren und entsprechende Maßnahmen umsetzen;
- – mit den wichtigsten forstlichen Werkzeugen, Geräten und Maschinen unter Anwendung relevanter Sicherheitsbestimmungen Waldpflegearbeiten und die Holzernte ergonomisch und ökonomisch durchführen;
- – die Organisation und Kalkulation einfacher Holzernteeinsätze übernehmen;
- – methodisch richtig und unter Anwendung relevanter Sicherheitsbestimmungen mit der Motorsäge umgehen und die zugehörigen Berechtigungen erwerben;
- – Wild und Fische unter ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten hegen, wobei waldgefährdende Wildschäden vermieden werden, sowie deren Lebensräume im Sinne einer nachhaltigen Bewirtschaftung verbessern;
- – Kenntnisse und Fertigkeiten im jagdlichen Schießen sowie in der Jagd und Fischerei in ausreichendem Umfang anwenden und die Ausstellung der Jagd- und Fischereikarte in den jeweiligen Ländern beantragen;
- – Reviereinrichtungen selbstständig planen und bauen, Überlegungen zur Erschließung von Waldflächen anstellen sowie alpine Naturgefahren erkennen und vorbeugende Maßnahmen treffen.
LERNERGEBNISSE IM LEHRPLANBEREICH WIRTSCHAFT UND UNTERNEHMENSFÜHRUNG
Die Absolventinnen und Absolventen können
- – grundlegende wirtschaftsgeografische und volkswirtschaftliche Grundbegriffe erläutern, sowie Wirtschaftsräume und deren Bedeutung darstellen;
- – die Europäische Union und ihre Bedeutung beschreiben;
- – Agrarförderungssysteme und deren Nutzung für Fördermöglichkeiten darlegen;
- – betriebliche Abläufe organisieren und strukturieren;
- – grundlegende wirtschaftliche Zusammenhänge erkennen und daraus Schlussfolgerungen für die Bewirtschaftung eines (Forst-)Betriebes ziehen;
- – betriebswirtschaftliche und unternehmensrechtliche Grundlagen erläutern und in der Praxis anwenden;
- – relevante steuer- und abgaberechtliche Grundkenntnisse in der Land- und Forstwirtschaft anwenden und deren Auswirkungen abschätzen;
- – fundiertes Wirtschafts- und Finanzwissen anwenden und damit die Zusatzqualifikation Unternehmerführerschein® erwerben.
LERNERGEBNISSE DER ALTERNATIVEN PFLICHTGEGENSTÄNDE
Die Absolventinnen und Absolventen können
- – in der speziellen Forsttechnik selbstständig Arbeitsaufträge mit Forstgeräten und -maschinen unter Anwendung relevanter Sicherheitsbestimmungen organisieren und durchführen;
- – im Jagd- und Naturraummanagement den Jagdbetrieb unter Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen organisieren sowie Grundlagen des Wildtiermanagements erläutern und in der Praxis anwenden;
- – forstliche Dienstleistungen benennen, anbieten und fachgerecht durchführen;
- – die zur Ausübung der behördlichen Forstaufsicht erforderlichen, spezifischen Grundlagen des Waldbaus für die Bundesländer Tirol und Vorarlberg darstellen, relevante Rechtsgebiete in der Praxis anwenden sowie Konzepte zur Katastrophenprävention erarbeiten und Maßnahmen umsetzen;
- – fachlich einschlägige (externe) Zertifikate erwerben.
II. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Lehr- und Lernziele:
Grundlage für die Unterrichtsplanung sind das allgemeine Bildungsziel sowie die Bildungs- und Lehraufgaben und die Lehrstoffe der einzelnen Unterrichtsgegenstände. Der Unterricht ist auf Lernergebnisse hin ausgerichtet und so zu konkretisieren, dass aktuelle Herausforderungen in der Gesellschaft, Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur berücksichtigt werden können. Es sind Werthaltungen, Einstellungen und kreative Fähigkeiten zu fördern, um bestehende und zukünftige kulturelle, gesellschaftliche und technische Entwicklungen in der Land- und Forstwirtschaft innovativ gestalten zu können. Die einzelnen Lehrplaninhalte sind den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten und auf regionale Besonderheiten ist Bedacht zu nehmen.
Die lernergebnisorientierte Formulierung der Bildungs- und Lehraufgabe ermöglicht die Einordnung in das Qualifikationsprofil des Nationalen und Europäischen Qualifikationsrahmens.
Die im Lehrplan angeführten zu erreichenden Bildungs- und Lehraufgaben der Unterrichtsgegenstände sind über die Schulstufen systematisch, vernetzend und nachhaltig aufzubauen. Die Reflexion ist als zentrales Instrument für Lehr- und Lernprozesse in allen Unterrichtsgegenständen zu fördern.
In der Umsetzung der Bildungs- und Lehraufgaben ist der Erarbeitung von grundlegenden Erkenntnissen und Fertigkeiten der Vorzug gegenüber oberflächlicher Vielfalt zu geben. Diese Grundhaltung erfordert unter anderem exemplarisches Lehren und Lernen. Bei der Erreichung des allgemeinen Bildungsziels ist von der Vorbildung der Schülerinnen und Schüler auszugehen sowie eine praxisnahe Unterrichtsgestaltung anzustreben.
Die Anpassung des Unterrichts an den aktuellen Stand der Land- und Forstwirtschaft, Technik und Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur und Wissenschaft verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen und didaktischen Kompetenzen stets eigenverantwortlich weiterentwickeln.
Für den situationsadäquaten Einsatz von Sprache – insbesondere der Unterrichtssprache – und deren Weiterentwicklung in Wort und Schrift sind alle Lehrkräfte verantwortlich.
Interkulturelles Lernen soll die Fähigkeit der Schülerinnen und Schüler zur sozialen Interaktion mit Angehörigen anderer Kulturen verbessern. Das Prinzip interkulturellen Lernens ist eine Chance der Bereicherung für die Schülerinnen und Schüler, damit sie ihre eigene kulturelle Identität entwickeln und auf ein Leben in einer multikulturellen Gesellschaft vorbereitet werden.
Der Entwicklung der sozialen und personalen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler ist in allen Unterrichtsgegenständen, vor allem bei gruppen- und projektorientierten Unterrichtsformen, besonderes Augenmerk zu schenken. Konstruktive Rückmeldungen sowie eine gezielte Steuerung der gruppendynamischen Prozesse sollen diese Entwicklung fördern.
Unterrichtsqualität:
Die Schülerinnen und Schüler stehen als Persönlichkeiten im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang aller Beteiligten ist Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht. Eine Kultur der offenen Rückmeldung ist anzustreben. Formen des gegenseitigen Unterstützens durch Schülerinnen und Schüler sollen Lern- und Reflexionsprozesse fördern.
Die Qualität des Unterrichts sowie die systematische Förderung der Kompetenzen sind zentrale Themen der Schulentwicklung. Qualitätsziele auf Schul- und Bundesebene unterstützen die Weiterentwicklung der Qualität des Unterrichts. Bei der Unterrichtsgestaltung und Unterrichtserteilung ist auf die Grundprinzipien Prozessorientierung, systematische Evaluation und kontinuierliche Verbesserung besonders zu achten. Die Ziele des Unterrichts, Formen der Leistungsfeststellung und Kriterien der Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen.
Unterrichtsplanung:
Zur Erreichung des Bildungsziels und bei den didaktischen Planungen ist von der Vorbildung und den individuellen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler auszugehen. Durch forschendes und entdeckendes Lernen sollen alle Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler gleichermaßen angeregt und gefördert werden. Die Unterrichtsmethoden sind so zu wählen, dass das Interesse und die Motivation der Schülerinnen und Schüler gesteigert werden kann. Prinzipiell sind Methodenvielfalt sowie Lehr- und Lernformen anzustreben, welche die Schülerinnen und Schüler zu Problemlösungskompetenz befähigen und vermehrt zu eigenständiger und selbstverantwortlicher Arbeitsweise hinführen.
Die Schülerinnen und Schüler sind in allen Unterrichtsgegenständen ihren Fähigkeiten gemäß zu fördern und zu fordern. Dazu tragen Unterrichtsformen bei, die von den Stärken und Ressourcen der Schülerinnen und Schüler ausgehen. Die Möglichkeiten individueller Fördermaßnahmen sollen verstärkt in Anspruch genommen werden. Unterrichtskonzepte, in denen die Schülerinnen und Schüler ihre eigenen Lernwege dokumentieren und reflektieren können, wie beispielsweise Portfoliotechniken, unterstützen die Entwicklung zu selbstständigem Lernen und Arbeiten.
Praxisorientierte Aufgabenstellungen sowie problem- und handlungsorientierter Unterricht (zB Durchführung von Projekten, Fallstudien, Simulationen) führen die Schülerinnen und Schüler – einzeln und im Team – zu logischem, kreativem und vernetztem Denken, zu genauem und ausdauerndem Arbeiten sowie zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln. Dabei sollen neben der Vermittlung von Expertenwissen individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse ermöglicht und beratend begleitet werden. Die Lehrenden sind in diesem Prozess Wissensvermittlerinnen und Wissensvermittler sowie Lernbegleiterinnen und Lernbegleiter gleichermaßen.
Die zeitliche und inhaltliche Abstimmung der Lehr- und Lernziele zwischen den Unterrichtsgegenständen erfordert regelmäßige pädagogische Beratungen und die Koordination aller Lehrenden. Offene Lehr- und Lernformen sowie projektorientiertes Arbeiten sind zu forcieren.
Unterrichtstechnologie:
Zur Optimierung der Unterrichtsqualität und des Unterrichtsertrags sollen unterschiedliche Medien eingesetzt werden, um den Lernprozess zu unterstützen und die für den beruflichen Alltag erforderliche Präsentations- und Medienkompetenz aufzubauen. Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien sowie die Verwendung fachspezifischer Software sind daher in allen Unterrichtsgegenständen anzustreben. Der zweckmäßige Einsatz von Wörterbüchern und anderer Korrekturhilfen, von Nachschlagewerken, Gesetzestexten, Formelsammlungen, elektronischen Medien sowie weiterer in der Praxis üblicher Informationsträger ist sowohl im Unterricht als auch bei Leistungsfeststellungen vorzusehen. Der Einsatz von elektronisch aufbereiteten Lernmaterialien sowie von elektronischen Kommunikationsforen soll die Unterrichtsorganisation ergänzen und unterstützen.
Unterrichtsorganisation:
Die Vielfalt von Unterrichtsmethoden erfordert größtmögliche Flexibilität in der Unterrichtsorganisation und organisatorische Unterstützung auf allen Ebenen (fächerübergreifender Unterricht, Projektunterricht und offene Lehr- und Lernformen). Exkursionen und Lehrausgänge dienen in Ergänzung des lehrplanmäßigen Unterrichts durch unmittelbaren und anschaulichen Kontakt zum wirtschaftlichen und kulturellen Leben der Vorbereitung auf die berufliche Tätigkeit.
Unter Bedachtnahme auf das Stundenausmaß und die Lehrplaninhalte können pädagogisch sinnvolle Blockungen vorgesehen werden. Zusätzlich können verschiedene Kompetenz- oder Themenbereiche eines Unterrichtsgegenstandes durch verschiedene Lehrkräfte entsprechend ihrer Qualifikation unterrichtet werden. Eine enge Kooperation dieser Lehrkräfte hinsichtlich der Abstimmung der Lehrinhalte und gemeinsamen Beurteilung der Leistungen der Schülerinnen und Schüler ist erforderlich.
Der Unterricht ist in allen Unterrichtsgegenständen auf das allgemeine Bildungsziel der Schule auszurichten. Um fächerübergreifende Kenntnisse und Fertigkeiten zu gewährleisten, sind pädagogische Beratungen aller Lehrenden einer Klasse bzw. des Ausbildungsganges zweckmäßig. Pädagogische Abstimmungen – hinsichtlich der Jahresplanungen, Kriterien der Leistungsbeurteilung – ermöglichen Synergien, verhindern unerwünschte Redundanzen und tragen zur Vergleichbarkeit der Anforderungen und Transparenz des Unterrichts bei. Besondere Bedeutung kommt auch der Abstimmung des fachtheoretischen und fachpraktischen Unterrichts zu.
Unterrichtsprinzipien:
Der Schule sind Bildungs- und Erziehungsaufgaben („Unterrichtsprinzipien“) gestellt, die nicht einem Unterrichtsgegenstand zugeordnet werden können, sondern fächerübergreifend im Unterricht zu berücksichtigen sind. Die Unterrichtsprinzipien umfassen die Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern, die Erziehung zu Unternehmergeist, die Gesundheitserziehung, die Wirtschafts- und Verbraucherinnenbildung, die Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung, die Sexualerziehung, die europapolitische Bildungsarbeit, die Medienarbeit und die Verkehrserziehung.
Ein weiteres Unterrichtsprinzip stellt die Entwicklung der sozialen Kompetenzen (soziale Verantwortung, Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Führungskompetenz und Rollensicherheit) sowie der personalen Kompetenzen (Selbstständigkeit, Selbstbewusstsein und Selbstvertrauen, Stressresistenz sowie die Einstellung zu Sucht- und Konsumverhalten und zu lebenslangem Lernen) dar.
Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Politische Bildung, Recht und Geschichte:
Ziele des Unterrichts im Bereich Recht sind der Erwerb von grundlegendem Wissen fachrelevanter Rechtsinhalte und die Orientierung des Unterrichts an der Realsituation.
Vorrangiges Ziel der politischen Bildung ist die Entwicklung eines Verständnisses für Strukturen und Funktionsweisen nationaler und internationaler politischer Systeme und die Vermittlung eines grundlegenden Verständnisses für Zusammenhänge.
Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Deutsch:
Zur Sicherung des Transfers in die Lebenswirklichkeit ist bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung auf eine fundierte Grundbildung und die Anwendbarkeit in der betrieblichen Situation größter Wert zu legen.
Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Erweiterung der sprachlichen Kompetenzen als Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erfahren werden kann.
Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Englisch:
Die Entwicklung fremdsprachlicher Kompetenzen erfolgt auf Basis jener Kompetenzen, über die die Lernenden im Deutschen sowie gegebenenfalls in ihrer Erstsprache verfügen.
Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Erweiterung der sprachlichen Kompetenzen als Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erfahren werden kann.
Die verschiedenen Kompetenzbereiche (Sprachbewusstsein, Sprechen, Lesen, Schreiben, Reflexion und kulturelle Bezüge sowie Präsentation) sind vernetzt zu entwickeln.
Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaftliche Grundlagen:
Die Arbeitsweise der Naturwissenschaften (zB Experimente, praktische Übungen) ist möglichst häufig in den Unterricht zu integrieren.
Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Angewandte Mathematik:
Auf den Erwerb der Fähigkeit, theoretisches Wissen in den persönlichen und beruflichen Bereich transferieren zu können, ist durch fachbezogene Beispiele, vielfältige Methoden und konkrete Arbeitsaufträge im Unterricht Wert zu legen.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Allgemeine Bestimmungen:
Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 119 Abs. 2 Forstgesetz 1975 sowie § 5 Abs. 1 Land- und forstwirtschaftliches Bundesschulgesetz) eröffnen in dem vorgegebenen Rahmen Freiräume in den Bereichen der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichtes (kompetenzorientierte Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände), der Lern- und Arbeitsformen sowie der Unterrichtsorganisation. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Ausrichtung nach dem jeweiligen Handlungsbedarf in der Schule und an den daraus resultierenden Wunsch- und Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume soll sich in diesem Sinne nicht in isolierten Einzelmaßnahmen erschöpfen, sondern es bedarf eines Konzeptes, das sich an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der anderen Schulpartner sowie am schulischen, allgemein-kulturellen, wirtschaftlichen und regionalen Umfeld orientiert.
Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das allgemeinbildende, das fachtheoretische und praktische Ausbildungsziel des Lehrplanes, auf die damit verbundenen gewerblichen, land- und forstwirtschaftlichen Berechtigungen sowie auf die Durchlässigkeit im Rahmen des Schulwesens Bedacht zu nehmen sowie die personellen und materiellen Möglichkeiten des Schulstandortes zu berücksichtigen.
Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel:
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können bei den Pflichtgegenständen sowie bei den alternativen Pflichtgegenständen Abweichungen von der Stundentafel – ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“ – unter Beachtung der folgenden Bestimmungen vorgenommen werden:
- 1. Das Stundenausmaß von insgesamt 8 Wochenstunden kann anders verteilt werden, wobei ein Pflichtgegenstand um nicht mehr als 2 Wochenstunden, jedoch auf nicht weniger als 2 Wochenstunden reduziert werden darf.
- 2. Davon können vom Lehrplanbereich “Forstwirtschaft und Naturraummanagement“ maximal 3 Wochenstunden zu den Lehrplanbereichen „Gesellschaft und Recht“, „Sprache und Kommunikation“, „Natur- und Formalwissenschaften“, „Wirtschaft und Unternehmensführung“ sowie zum Pflichtgegenstand „Bewegung und Sport“ verschoben werden.
- 3. In allen Lehrplanbereichen können in jeder Klasse 2 zusätzliche Pflichtgegenstände mit mindestens 2 Wochenstunden – auch alternative Pflichtgegenstände – eingeführt und das Wochenstundenausmaß bestehender Pflichtgegenstände erhöht werden.
- 4. Die alternativen Pflichtgegenstände „Spezielle Forsttechnik“, „Jagd- und Naturraummanagement“, „Forstliche Dienstleistungen“ und „Waldaufseher/in – Behördliche Forstaufsicht“ können bei parallel geführten Klassen jeweils übergreifend geführt werden.
- 5. In jedem (alternativen) Pflichtgegenstand ist es zulässig, die Aufteilung der Wochenstunden sowie der Bildungs- und Lehraufgabe und des Lehrstoffes auf die Klassen abweichend vorzunehmen.
- 6. Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich Verbindlicher Übungen in den einzelnen Klassen darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten.
- 7. Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich Verbindlicher Übungen darf 76 Wochenstunden nicht über- oder unterschreiten.
- 8. Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (1. und 2. Klasse) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.
Verbindliche Übung:
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können Verbindliche Übungen in Abstimmung mit einem oder mehreren angeführten Pflichtgegenständen im Ausmaß von höchstens zwei Wochenstunden vorgesehen werden.
Freigegenstände, Unverbindliche Übungen:
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können weitere Freigegenstände und Unverbindliche Übungen sowie ein geändertes Wochenstundenausmaß für bestehende Freigegenstände und Unverbindliche Übungen vorgesehen werden.
Schulautonome Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes sowie Festlegung der besonderen didaktischen Grundsätze:
Die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff bestehender Unterrichtsgegenstände können zwischen den Klassen verschoben werden. Werden neue Unterrichtsgegenstände geschaffen, sind jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff festzulegen. Wird das Stundenausmaß bestehender Unterrichtsgegenstände um mehr als eine Wochenstunde erhöht, sind zusätzliche Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe festzulegen. Bei um mehr als eine Wochenstunde reduzierten Unterrichtsgegenständen sind die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe an das neu festgelegte Wochenstundenausmaß anzupassen. Die schulautonome Aufteilung bzw. Abänderung der Bildungs- und Lehraufgabe hat auf Querverbindungen zwischen den einzelnen Unterrichtsgegenständen, auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulwesens, auf die Bildungsaufgabe der Schulart (§ 118 Forstgesetz 1975 sowie § 2 Land- und forstwirtschaftliches Bundesschulgesetz), auf das allgemeine Bildungsziel, auf die zentralen Lernergebnisse sowie auf das fachbezogene Qualifikationsprofil des Lehrplanes Bedacht zu nehmen.
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können erforderlichenfalls für einzelne Unterrichtsgegenstände besondere didaktische Grundsätze festgelegt werden.
Übungsteile von Unterrichtsgegenständen:
Die im Lehrplan enthaltene Verteilung der Übungsstunden auf die einzelnen Klassen oder das vorgesehene Stundenausmaß der Übungen pro Klasse kann schulautonom abgeändert werden, wobei jedoch die Übungen in den einzelnen Pflichtgegenständen nicht zur Gänze entfallen dürfen.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
a) Katholischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 in der jeweils geltenden Fassung.
b) Evangelischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 130/2009 (auslaufend) und BGBl. II Nr. 395/2019 (aufsteigend) in der jeweils geltenden Fassung.
c) Altkatholischer Religionsunterricht
Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß § 7a des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen anzuwenden.
d) Islamischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011 in der jeweils geltenden Fassung.
e) Israelitischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 331/2004.
f) Neuapostolischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 108/2016 in der jeweils geltenden Fassung.
g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988 in der jeweils geltenden Fassung.
h) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 114/2016 in der jeweils geltenden Fassung.
i) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004 in der jeweils geltenden Fassung.
j) Buddhistischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008 in der jeweils geltenden Fassung.
k) Freikirchlicher Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014 in der jeweils geltenden Fassung.
l) Alevitischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 14/2014 in der jeweils geltenden Fassung.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
A. Pflichtgegenstände
2. GESELLSCHAFT UND RECHT
2.1 POLITISCHE BILDUNG, RECHT UND GESCHICHTE
1. Klasse:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Politische Bildung
- – die Struktur und Funktionsweise des österreichischen Verfassungsaufbaues erklären;
- – demokratische Prinzipien nennen und in ihrem Umfeld umsetzen;
- – die Entwicklung und die Funktionsweise der österreichischen parlamentarischen Demokratie erklären;
- – die wichtigsten politischen Akteure und Bewegungen in Österreich charakterisieren und ihre Entwicklungsgeschichte umreißen;
- – sich kritisch mit Programmen politischer Parteien und deren Standpunkten zu aktuellen Problemstellungen auseinandersetzen sowie dazu begründet Stellung nehmen;
- – Möglichkeiten politischer Partizipation nutzen;
- – aktuelle Zeitgeschehnisse wahrnehmen und reflektieren;
- – Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern und gezielt einsetzen;
- – kritisch mit der Berichterstattung in den Medien umgehen;
- – den Begriff „Medienpolitik“ erklären und allfällige Gefahren für die Meinungsfreiheit erkennen;
- – unterschiedliche soziale, kulturelle und politische Systeme nennen;
- – sozial verantwortlich handeln.
Bereich Recht
- – die grundlegenden Inhalte der Rechtsquellen der Land-, Jagd- und Forstwirtschaft wiedergeben;
- – die unterschiedlichen Arten von Rechtsakten erkennen und verschiedenen staatlichen Institutionen zuordnen;
- – gezielt Rechtsauskünfte einholen;
- – mit Behörden kommunizieren und dabei auch EGovernment nützen;
- – die jeweilige Rechtslage realistisch einschätzen und sich eine rechtskonforme Meinung bilden;
- – grundlegende Rechtsvorschriften und -quellen benennen;
- – entsprechend ihrer rechtlichen Situation handeln.
Lehrstoff:
Politische Bildung:
Aufbau und Aufgaben des Staates (Österreichische Verfassung), Gewaltenteilung (Grundzüge der Gesetzgebung und Vollziehung), Grundlagen der Rechtsordnung, Grund- und Freiheitsrechte, Staatsbürgerschaft, Gerichtsbarkeit.
Moderne Demokratie am Beispiel Österreichs, politische Parteien, Verbände und Interessenvertretungen in Österreich. Entwicklung des Sozialstaates.
Persönlichkeits- und Meinungsbildung.
Recht:
Grundlagen des Rechtssystems, Arten des Rechts, Anwendung von Rechtsnormen, Zugang zum Recht, E‑Government, Rechtsdurchsetzung, Forst- und Jagdrecht (insbesondere OÖ Jagdrecht).
2. Klasse:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Geschichte
- – Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern und gezielt einsetzen;
- – kritisch mit der Berichterstattung in den Medien umgehen;
- – historische Zusammenhänge beschreiben;
- – das kulturelle Erbe in seiner Relevanz für die gegenwärtige Gesellschaft wahrnehmen;
- – die gegenwärtige Weltlage mit Schwerpunkt der Situation in Österreich und Europa beschreiben und beurteilen;
- – aktuelle Zeitgeschehnisse wahrnehmen und diese reflektieren.
Bereich Recht
- – einfache Anträge vor allem im elektronischen Behördenweg selbstständig stellen (die Vertretungsbefugnis vorausgesetzt);
- – die Notwendigkeit von Raumordnung und Raumplanung begründen und ihre Instrumente erklären;
- – Entscheidungen im Einklang mit den grundlegenden fachbezogenen Rechtsvorschriften treffen und dementsprechende Handlungen setzen;
- – gezielt Rechtsauskünfte einholen;
- – die jeweilige Rechtslage realistisch einschätzen und sich eine rechtskonforme Meinung bilden;
- – die wichtigsten Schritte der Rechtsdurchsetzung im Verwaltungs- und Verwaltungsstrafverfahren, in zivil- und strafgerichtlichen Verfahren sowie im arbeits- und sozialgerichtlichen Verfahren darstellen und erklären;
- – entsprechend ihrer rechtlichen Situation handeln.
Lehrstoff:
Geschichte:
Quellen der Geschichte, historische Epochen im Überblick, facheinschlägige politische und wirtschaftliche Situation in Europa nach dem Ersten Weltkrieg, totalitäre Ideologien und Systeme, Zweiter Weltkrieg und Österreich ab 1945, internationale Strukturen und Krisen von 1945 bis heute.
Aktuelles Zeitgeschehen.
Recht:
Anwendung von Rechtsnormen, Zugang zum Recht, E‑Government, Rechtsdurchsetzung, Auslegung und Anwendung von Rechtsnormen.
Vertiefung in fachrichtungsbezogenen Rechtsbereichen wie insbesondere im Forst- und Jagdrecht, Naturschutz- und Wasserrecht sowie betreffend Tourismus, Kulturflächenschutz, Raumordnung und Bodenreform.
Grundzüge des Straf- und Zivilrechts (wie Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch), Liegenschaftsverkehrsrechts, Arbeits- und Sozialrechts.
3. SPRACHE UND KOMMUNIKATION
3.1 DEUTSCH
1. Klasse:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Zuhören
- – mündlichen Darstellungen folgen, indem sie aktiv zuhören.
Bereich Sprechen
- – passende Gesprächsformen in alltäglichen Sprechsituationen anwenden;
- – in Situationen, mit denen sie vertraut sind, mündlich angemessen formulieren;
- – einfache Sachverhalte in der Standardsprache darstellen;
- – Fragen verständlich und angemessen in der Standardsprache beantworten;
- – mündliche Texte verstehen, ihnen Informationen entnehmen und sie wiedergeben;
- – angemessene Fertigkeiten im Bereich der Sprachrichtigkeit aufweisen.
Bereich Lesen
- – sinnerfassend lesen;
- – schriftliche Texte verstehen, ihnen Informationen entnehmen und sie wiedergeben.
Bereich Schreiben
- – über grundlegendes Textsortenwissen verfügen;
- – in Situationen, mit denen sie vertraut sind, schriftlich angemessen formulieren;
- – eigene Texte planen, schreiben und mit Hilfe von Nachschlagewerken überarbeiten;
- – angemessene Fertigkeiten im Bereich der Schreibrichtigkeit aufweisen.
Bereich Kultur und gesellschaftliche Reflexion, Medien
- – Arten und Funktionen der Massenmedien aufzählen;
- – bewusst mit Medien umgehen.
Bereich Sprachbewusstsein
- – Wortarten, Satzglieder und Satzarten erkennen, bestimmen und anwenden;
- – grundlegende Regeln der Zeichensetzung und Rechtschreibung anwenden;
- – gängige Fremdwörter verstehen und richtig anwenden.
Lehrstoff:
Zuhören und Sprechen:
Aktives Zuhören und verständliche Beantwortung von Fragen in Standardsprache, Erkennen von Redeabsichten.
Darstellung von einfachen Sachverhalten in Standardsprache, freies Erzählen, Berichten und Beschreiben, adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen.
Lesen:
Lesetechniken, Herausfiltern von Informationen, sinnerfassendes stilles und lautes Lesen, Informationsbeschaffung und -auswertung.
Schreiben:
Planen, Formulieren, Schreiben und Überarbeiten von Texten, informierende und berufsbezogene Textsorten wie insbesondere Erzählung, Bericht, Beschreibung, Inhaltsangabe, Zusammenfassung, Bewerbung, Lebenslauf.
Kultur und gesellschaftliche Reflexion, Medien:
Massenmedien.
Sprachbewusstsein:
Wortarten, Satzglieder und Satzarten, Zeichensetzung, Rechtschreibung und Grammatik, häufige Fremdwörter.
Schularbeiten:
Zwei einstündige Schularbeiten.
2. Klasse:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Zuhören
- – mündlichen Darstellungen folgen und diese verstehen, indem sie aktiv zuhören.
Bereich Sprechen
- – mündliche Texte verstehen, ihnen Informationen entnehmen und sie wiedergeben;
- – passende Gesprächsformen in verschiedenen Sprechsituationen anwenden;
- – angemessene Fertigkeiten im Bereich der Sprachrichtigkeit anwenden;
- – an Diskussionen teilnehmen und aktiv zuhören;
- – einfache Argumente formulieren und Stellungnahmen abgeben;
- – Informationen einholen, bearbeiten und präsentieren;
- – unterschiedliche Präsentationstechniken situationsgerecht anwenden.
Bereich Lesen
- – sinnerfassend lesen;
- – schriftliche Texte verstehen, ihnen Informationen entnehmen und sie wiedergeben.
Bereich Schreiben
- – über Textsortenwissen verfügen;
- – in Situationen, mit denen sie vertraut sind, schriftlich angemessen formulieren;
- – eigene Texte planen, schreiben und mit Hilfe von Nachschlagewerken überarbeiten;
- – angemessene Fertigkeiten im Bereich der Schreibrichtigkeit anwenden.
Bereich Kultur und gesellschaftliche Reflexion, Medien
- – Einblick in unterschiedliche Lebenswelten gewinnen;
- – über Aspekte der eigenen Lebenswelt reflektieren;
- – Massenmedien zielorientiert als Informationsquellen nutzen;
- – sprachliche Äußerungen, insbesondere in den Medien, situationsgerecht beurteilen und einordnen.
Bereich Sprachbewusstsein
- – Wortarten, Satzglieder und Satzarten erkennen, bestimmen und anwenden;
- – Regeln der Zeichensetzung, Rechtschreibung und Grammatik anwenden;
- – wesentliche berufsbezogene Fremdwörter und Fachbegriffe verstehen und anwenden.
Lehrstoff:
Zuhören und Sprechen:
Aktives Zuhören, Diskussion, Entnahme von Kerninformationen.
Verständliche und angemessene Formulierung in Standardsprache, freies Erzählen, Berichten und Beschreiben, Argumente und Stellungnahmen.
Präsentationsmedien und -arten, inhaltliche Planung, Strukturierung, Durchführung und Nachbereitung einer Präsentation, Medieneinsatz, rhetorische Mittel.
Lesen:
Erfassen der wesentlichen Inhalte, Textsorten (fiktionale und nichtfiktionale Texte wie Gebrauchsanweisungen, Kataloge, Folder, Broschüren, Fachliteratur).
Informationen und Meinungen in Print- und Online-Medien.
Schreiben:
Planen, Formulieren, Schreiben und Überarbeiten von Texten, verknüpfende Elemente, informierende und berufsbezogene Textsorten wie insbesondere Charakteristik, Exzerpt, Bewerbung, Lebenslauf, Brief, E-Mail.
Beschreibung nichtlinearer Texte.
Kultur und gesellschaftliche Reflexion, Medien:
Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik, Forst- und Jagdwirtschaft in Zusammenhang mit der eigenen Lebenswelt.
Massenmedien als Informationsquellen.
Sprachbewusstsein:
Wortarten, Satzglieder und Satzarten, Zeichensetzung, Rechtschreibung und Grammatik, Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld.
Schularbeiten:
Zwei einstündige Schularbeiten.
3.2 ENGLISCH
1. Klasse:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – in alltäglichen und vertrauten Situationen die gebräuchlichsten Wendungen und Wörter verstehen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache langsam gesprochen wird;
- – den Hauptinhalt von einfachen, kurzen Hör- und Lesetexten zu vertrauten Themen aus dem Alltagsleben und berufsnahen Umfeld verstehen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
- – kurze, sehr einfache Texte zu vertrauten, konkreten Themen lesen und Ausschnitte in sehr einfachen Sätzen mit eigener Wortwahl wiedergeben;
- – sich in routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen einfachen, direkten Austausch von Informationen und um vertraute Tätigkeiten und Themen geht;
- – mit sehr einfachen Wendungen und Sätzen über Themen des täglichen Lebens sprechen und von Ereignissen und Erfahrungen berichten;
- – sehr einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden.
Lehrstoff:
Allgemeine Kommunikationsthemen:
Alltäglicher Hintergrund und vertrautes Umfeld wie Alltagsleben, Familie, Freundeskreis, Freizeit, Interessen, Ausbildung.
Beruflich relevante Kommunikationsthemen:
Forst- und Jagdwirtschaft, einfache Arbeitsabläufe, Leben in der Gesellschaft.
Mündliche Kommunikation:
Kommunikation in sozialen Netzwerken, Gespräche wie beispielsweise bei Einkäufen, Terminvereinbarungen, Wegbeschreibungen.
Schriftliche Textsorten und Formate:
Einfache Formulare wie Anmeldung zu einem Kurs oder zu einer Veranstaltung, E-Mail, Log-In auf einer Website, Blog.
Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen und Wortschatz:
Grundlegende Sprachstrukturen, Aufbau und Erweiterung eines allgemeinen Wortschatzes, Grundlagen der Textproduktion.
Schularbeiten:
Zwei einstündige Schularbeiten.
2. Klasse:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – in alltäglichen und vertrauten Situationen die gebräuchlichsten Wendungen und Wörter verstehen;
- – die Hauptpunkte in Gesprächen und Hörtexten verstehen und konkrete, vorhersehbare Informationen herausfiltern, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache über vertraute Dinge gesprochen wird;
- – kurze einfache Sachtexte im Wesentlichen verstehen, in denen einfache Alltags- oder Fachsprache vorkommt, und wichtige Informationen auffinden;
- – einfache Gespräche führen, dabei auch Interesse für das Gesagte zeigen und in sehr einfachen Worten ihre Meinung zu einem bestimmten Thema sagen;
- – mit einfachen Wendungen und Sätzen über Tätigkeiten des Alltags und des Fachbereichs sprechen und schreiben;
- – einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden.
Lehrstoff:
Allgemeine Kommunikationsthemen:
Vertrautes Umfeld wie soziale Beziehungen, Wohnen, Gesundheit, Reisen, Ausbildung.
Beruflich relevante Kommunikationsthemen:
Einfache naturwissenschaftliche Sachverhalte, berufliches Umfeld wie Forst- und Jagdwirtschaft.
Mündliche Kommunikation:
Einfache Telefonate, Sicherheitsunterweisungen, Gespräche beispielsweise mit internationalen Jagdgästen.
Schriftliche Textsorten und Formate:
Festigung und Erweiterung der bekannten Textsorten und Formate.
Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen und Wortschatz:
Festigung und Erweiterung grundlegender Sprachstrukturen sowie eines allgemeinen Wortschatzes.
Schularbeiten:
Zwei einstündige Schularbeiten.
4. NATUR- UND FORMALWISSENSCHAFTEN
4.1 NATURWISSENSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN
1.Klasse:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – naturwissenschaftliche Grundbegriffe erklären;
- – Zusammenhänge zwischen Lebewesen und Lebensraum beschreiben und erkennen;
- – Zusammenhänge und Kreisläufe im Ökosystem Wald erkennen und beschreiben;
- – Umwelteinflüsse und deren Folgen auf Baum und Bestand beschreiben;
- – meteorologische Parameter benennen und die Entstehung verschiedener Wetterphänomene erklären;
- – Bodenarten und Bodentypen sowie deren Eigenschaften erkennen und Schlussfolgerungen für die Bewirtschaftung ziehen;
- – Aufbau und Funktionsweise der Pflanzen erklären;
- – forstlich relevante Bäume und Sträucher erkennen;
- – einheimische Holzarten erkennen und wissen über deren Eigenschaften und Anwendung Bescheid;
- – die wichtigsten Waldbodenpflanzen bestimmen und Rückschlüsse auf den Standort ziehen;
- – die Lebensweise von Insekten, Vögeln, Fledermäusen und Ameisen beschreiben;
- – die Ansprüche und Bedeutung der wichtigsten Pilzarten im Wald erklären.
Lehrstoff:
Physikalische und chemische Grundgrößen.
Biozönotisches Gleichgewicht, Biotop, ökologische Grundlagen, ökosystemare Zusammenhänge, Urwalddynamik, klimabestimmende Faktoren, Niederschlagsformen, Niederschlagsmessung, Wetterphänomene, Immissionsschäden, Treibhauseffekt, Klimaerwärmung.
Bodenbildung und -aufbau, Ausgangsmaterial, Auflagehumus, pH-Wert, Fingerprobe, Auswirkungen der Holzernte, Meliorationsmaßnahmen.
Aufbau der Pflanze – Zelle, Gewebe, Wurzelsystem, Blätter, Knospen, Zweige, Rinde, Samen, Blüten.
Dendrologie, Pflanzenphysiologie, Standortzeigerpflanzen.
Holz – Arten, Eigenschaften und Verwendung.
Insekten – Morphologie, Anatomie, Entwicklung.
Gegenspielerkomplex – Vögel (wie insbesondere Spechte), Fledermäuse, Ameisen.
Pilze – Aufbau, Lebensweise und Bedeutung für das Ökosystem Wald.
Das Ausmaß der Übungen beträgt 2 Wochenstunden.
4.2 ANGEWANDTE MATHEMATIK
1. Klasse:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – unterschiedliche mathematische Fragestellungen mit den entsprechenden Grundrechnungsarten selbstständig lösen;
- – unter Zuhilfenahme elektronischer Hilfsmittel mathematische Aufgabenstellungen lösen;
- – Schlussrechnungen anschreiben und lösen;
- – Maßeinheiten zuordnen und umwandeln;
- – in den verschiedenen Zeiteinheiten rechnen und Zeitanalysen durchführen;
- – Prozent- und Promillerechnung anwenden;
- – mit Bruchzahlen rechnen und Brüche umrechnen;
- – Gleichungen auflösen;
- – Mischungs- und Verhältnisrechnungen ausführen;
- – Flächen- und Körperberechnungen durchführen;
- – die Grundlagen der Finanzierungsrechnung anwenden;
- – verschiedene Kreditangebote vergleichen und beurteilen.
Lehrstoff:
Grundrechnungsarten, Durchschnitt, Summe, Saldo.
Eingabe und Auswertung von Daten, Zahlen- und Textformate, Formeln.
Schlussrechnungsarten, Maßeinheiten, Umwandlungsfaktoren, Zeiteinheiten.
Prozent- und Promillerechnung – Steuern, Skonto, Rabatt, Brüche, Dezimalzahlen, Verhältnisse.
Gleichungen, Bruchgleichungen, Mischungsrechnungen, Verteilungsrechnungen, Verhältnisrechnungen (Maßstab).
Umfang, Fläche, Volumen, Winkelfunktionen.
Finanzmathematische Grundlagen, Zinsen- und Zinseszinsrechnung.
Schularbeiten:
Zwei einstündige Schularbeiten.
2. Klasse:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – einfache Aufgabenstellungen aus dem Bereich des wirtschaftlichen Rechnens lösen;
- – unter Zuhilfenahme elektronischer Hilfsmittel mathematische Aufgabenstellungen lösen;
- – die gängigen Maßeinheiten umrechnen;
- – einfache grafische Darstellungen erklären und interpretieren;
- – maßstabsgerechte Pläne anfertigen;
- – mathematische Verfahren in der beruflichen Praxis anwenden;
- – fachbezogene Kalkulationen sachgemäß durchführen.
Lehrstoff:
Wirtschaftliches Rechnen.
Eingabe und Auswertung von Daten, Zahlen- und Textformate, Formeln.
Maßeinheiten, Interpretation von einfachen Grafiken, lineare Funktionen, Planzeichnen.
Kalkulationen wie beispielsweise Maschinenkostenkalkulation, Deckungsbeitragsrechnung, Personalkosten.
Schularbeiten:
Zwei einstündige Schularbeiten.
5. FORSTWIRTSCHAFT UND NATURRAUMMANAGEMENT
5.1 WALDÖKOLOGIE UND WALDBAU
1. Klasse:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – einfache Zusammenhänge der Waldökologie darstellen und beispielhaft aufzeigen;
- – waldbauliche Begriffe beschreiben;
- – Aufbau, Eigenschaften und Ansprüche von Bäumen und Sträuchern erklären;
- – relevante Parameter für eine Standortsbestimmung und Bestandesbeschreibung nennen und erklären;
- – eine Standort- und Bestandesanalyse nach forstlichen Parametern durchführen;
- – Arten der Bestandbegründung anführen und beschreiben;
- – einen Bestand nach ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten begründen und beurteilen;
- – waldbauliche Pflegemaßnahmen nennen, beschreiben und durchführen.
Lehrstoff:
Waldökologie – Bestandesentwicklung, räumliche Ordnung, Betriebsformen und -arten, Mischung, Struktur, Höhenstufen, forstliche Wuchsgebiete, Standort- und Lichtansprüche, Wuchsverhalten forstlicher Holzgewächse, Grundgestein, Boden, Exposition, Seehöhe.
Bestandesbeschreibung – Struktur, Mischung, Dichte, Vitalität, Stabilität, Qualität.
Waldverjüngung – Kunst- und Naturverjüngung, Mischungsart, -grad, -form, Flächenvorbereitung, Baumarten, Herkünfte, Forstgenetik, Pflanzmaterial, Pflanzverband, Pflanzzahl, Pflanzmethoden, Schutzmaßnahmen.
Pflegemaßnahmen in allen natürlichen Altersklassen – Jungwuchs- und Dickungspflege, Durchforstung, Auszeige, Wirkung der Maßnahmen.
2. Klasse:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – waldbauliche Begriffe beschreiben;
- – Betriebsarten und Betriebsformen darstellen;
- – geeignete Verjüngungsverfahren auswählen und umsetzen;
- – anhand der Standort- und Bestandesbeschreibung einen Bestand beurteilen sowie Ziele und waldbauliche Maßnahmen festlegen;
- – Arbeitsaufträge klar formulieren und durchgeführte Arbeiten kontrollieren.
Lehrstoff:
Hochwald, Mittelwald, Niederwald, Nebennutzungen, Kahl-, Schirm- und Femelschlag, räumliche Ordnung.
Bestockungsziel, Pflegeziele, Maßnahmen, Planung, Dringlichkeitsreihung, Zeit- und Kostenschätzungen, Bestandesumbau, Bestandeskarte.
Kommunikation, Zielformulierung, schriftliche Auftragserteilung, Qualitätskontrolle.
Das Ausmaß der Übungen beträgt in der 1. und 2. Klasse jeweils 1 Wochenstunde.
5.2 FORST- UND UMWELTSCHUTZ
1. Klasse:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – Grundbegriffe des Forstschutzes definieren;
- – Verursacher von biotischen Einflüssen beschreiben und erkennen;
- – die Wechselbeziehung zwischen Verursacher und Gegenspielerkomplex darstellen;
- – biotische Schäden am Baum erkennen;
- – vorbeugende und bekämpfende Maßnahmen sachgemäß anwenden;
- – die Ursachen von biotischen Einflüssen diagnostizieren sowie deren Auswirkungen abschätzen und bewerten;
- – die Ursachen von abiotischen Einflüssen diagnostizieren sowie deren Auswirkungen auf den Wald beschreiben, erkennen und abschätzen;
- – abiotischen Schäden im Rahmen der Waldbewirtschaftung vorbeugen;
- – durch die Waldarbeit verursachte Schäden erkennen;
- – Herkunft und Lebensraum von eingeführten Insekten und Pflanzen beschreiben;
- – anthropogene Einflüsse bewerten und nachhaltige Maßnahmen umsetzen;
- – abiotische, biotische und anthropogene Einflüsse abschätzen und nachhaltige Waldkonzepte entwickeln;
- – die Aufgaben und Vorschriften des Naturschutzes benennen und die natürlichen Ressourcen sowie die Schutzmaßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft beurteilen.
Lehrstoff:
Forstentomologie und -pathologie – Diagnose, Prognose und Prävention von Borkenkäfer- und Wildschäden, Gegenspielerkomplex, Biodiversität, Totholz, Forst- und Pflanzenschutz, Pflanzenschutzmittel, gesetzliche Grundlagen.
Monetäre Schadenserhebung und -bewertung, Geltendmachung von Wildschäden, gesetzliche Grundlagen.
Abiotische Einflussfaktoren – Ursachenforschung, Schadenserhebung, Maßnahmenplanung.
Anthropogene Einflussfaktoren – Einwanderung und Einschleppung von Insekten und Pflanzen, Einfuhrbestimmungen.
Naturschutz – Schutzgebiete, Schutzmaßnahmen, Berg- und Naturwacht, Rechtsvorschriften, Quantifizierung von Umwelteinflüssen, Renaturierung.
5.3 JAGD UND FISCHEREI
1. Klasse:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die heimischen Wildtierarten und deren Lebensweisen und Ansprüche beschreiben;
- – Zusammenhänge und Wechselwirkungen zwischen Wildtieren und ihren Lebensräumen erklären;
- – die Jagdwaffen und ihre Funktionsweisen, die Wirksamkeit der Munition und die Optik erklären;
- – die rechtlich relevanten Rahmenbedingungen darlegen;
- – die Jagdwaffe sicher und verlässlich handhaben und weidgerecht einsetzen;
- – die Jagdhunderassen, deren Eigenschaften und Einsatzbereiche umreißen;
- – die jagdethischen Grundsätze, Jagdarten und den Jagdbetrieb beschreiben;
- – jagdliche Produkte herstellen und vermarkten;
- – jagdliche Maßnahmen planen und umsetzen;
- – rechtliche Rahmenbedingungen in der Jagdpraxis umsetzen;
- – die Jagdbetriebsorganisation darstellen;
- – einfache jagdliche Reviereinrichtungen herstellen;
- – Bau- und Erhaltungsmaßnahmen von forstlichen Reviereinrichtungen fachgerecht durchführen.
Lehrstoff:
Wildökologie und -biologie – Wildarten, Populationsdynamik, Habitat, Biotop und Biozönose, Wildkrankheiten, Wildschäden, biotopverbessernde Maßnahmen, Jagdethik.
Schießwesen – Jagd- und Faustfeuerwaffen, Sicherheitssysteme, Munition und Ballistik, Optik, Waffenkategorien und -dokumente, Sicherheitsbestimmungen und -vorkehrungen bei Umgang und Verwahrung, Waffenpflege, Schusszeichen, Waffenrecht.
Jagdhundewesen – Jagdhunderassen, Hundehaltung und -pflege, Abrichten und Führen, Krankheiten, rechtliche Grundlagen.
Jagdbetrieb – Jagdarten, jagdliches Brauchtum, Pirschzeichen, Bejagungsmodelle, Organisation von Gesellschaftsjagden, Outdoor-Erste Hilfe.
Jagd- und Wildtiermanagement – Wildbehandlung und -verwertung, (Direkt-)Vermarktung, Trophäenbehandlung, Wildbeschau und -hygiene, wirtschaftliche Bedeutung der Jagd.
Reviermanagement – Herstellung von einfachen jagdlichen Reviereinrichtungen wie Salzlecken, Bauen und Instandsetzen von Zäunen.
Rechtliche Grundlagen und Kommunikation – Umgang mit Behörden und Stakeholdern, Betriebsstrukturen, Verwaltungsaufgaben, Öffentlichkeitsarbeit.
2. Klasse:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die Qualität der Lebensräume bestimmen und wildgerecht gestalten;
- – die Qualität der Lebensräume beurteilen und verbessernde Maßnahmen setzen;
- - Wildschäden erkennen, beurteilen und Maßnahmen zur Vermeidung (insbesondere waldgefährdender) Wildschäden darstellen;
- – jagdliche Reviereinrichtungen selbstständig errichten und instand halten;
- – Bau- und Erhaltungsmaßnahmen von forstlichen Reviereinrichtungen fachgerecht durchführen;
- – Reviere mit ihren Wildarten analysieren und den Wert bestimmen;
- – Jagdbetriebe organisieren und verwalten, Wildtiermanagementpläne umsetzen;
- – Zusammenhänge einer nachhaltigen Jagd- und Waldbewirtschaftung erkennen, objektiv darstellen, Maßnahmen ableiten und umsetzen;
- – den Jagdbetrieb analysieren und Bewirtschaftungsmodelle entwickeln;
- – heimische Fischarten, deren Lebensräume und Ansprüche erläutern;
- – die heimischen Gewässertypen und deren charakteristische Parameter beschreiben;
- – Fischarten den jeweiligen Gewässertypen zuordnen;
- – die jeweilige Ausrüstung und deren Handhabung für die verschiedenen Bewirtschaftungsarten beschreiben;
- – die zur Fischerei notwendigen Werkzeuge und Geräte bedienen;
- – die Grundsätze der Fischereibetriebsführung erklären;
- – Fischgewässer und Fischzuchtanlagen bewirtschaften.
Lehrstoff:
Maßnahmenplanung – Wildfütterung, Wildlenkungskonzepte, Wildeinflussmonitoring, Lebensraumbeurteilung, Wildschadensbeurteilung und -bewertung, Bewertung und Kartierung von Revierökosystemen, Revierkarten, Schadensmonitoring und -bewertung.
Reviermanagement – Bau und Instandhaltung von jagdlichen Reviereinrichtungen wie Hoch- und Bodensitzbau, Fütterungsanlagen, Zäune, Steige.
Jagdbetriebsführung – Abschussplanung, Abschussvergabe und -vertrag, Verpachtung, Trophäenbewertung, Wald-Wild-Konflikt, Wildbewirtschaftungsmodelle, Analyse und Bewertung von Jagdsystemen, Jagdstrategien.
Fischkunde – Körperbau, Funktionen, Systematik, Merkmale, Lebensweise, Fortpflanzung, Lebensraum Wasser, ökologische und wirtschaftliche Bedeutung der Fische.
Fischereiliche Praxis – Fangmethoden, Behandlung gefangener Fische, Fischzucht, Gewässerpflege, Besatz- und Schutzmaßnahmen, Teichwirtschaft .
Fischerei- und Wasserrecht, Verpachtung und Lizenzvergabe.
Das Ausmaß der Übungen beträgt in der 1. Klasse 0,5 Wochenstunden.
5.4 HOLZVERMESSUNG, HOLZPRODUKTE UND BIOENERGIE
1. Klasse:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die Grundlagen der Holzvermessung definieren;
- – die Abläufe des Rundholzgeschäftes darstellen;
- – Rohholz vermessen, kontrollieren, klassifizieren und dem Verwendungszweck zuordnen;
- – Rohholz usancengemäß und marktkonform ausformen und sortieren;
- – holzchemische Grundlagen wiedergeben;
- – die üblichen Holzprodukte, deren Verwendung und Herstellung beschreiben;
- – die Feuchte im Holz untersuchen, analysieren und interpretieren;
- – Vorzüge des Baustoffes Holz begründen.
Lehrstoff:
Holzhandelsusancen, händische Holz- und Liegendvermessung, Abmaßliste, Datenerfassung, Messgeräte, Klassifizierung von Laub- und Nadelholz, Ausformung, Übergabe, Übernahme, Holzabfuhr.
Anwendung von Holzarten und -sortimenten, Massivholz- und Holzwerkstoffprodukte, Sägenebenprodukte, Energieholzsortimente, konstruktiver und chemischer Holzschutz, Sägetechnologie, Papier- und Zellstoffindustrie, Pellets- und Hackgutproduktion, Energiebilanz, Nachhaltigkeit, Brandsicherheit.
2. Klasse:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die Grundlagen der Holzvermessung definieren;
- – den innerbetrieblichen Ablauf eines Sägebetriebes aufzeigen;
- – die üblichen Arten des Holzverkaufes darstellen und die notwendigen Geschäftsdokumente verstehen;
- – den Holzeinkauf und -verkauf abwickeln;
- – für die jeweilige Situation die beste Form des Ein- und Verkaufes finden und begründen;
- – unterschiedliche Energieformen gegenüberstellen;
- – Beispiele für nachhaltige Energieformen nennen und beurteilen;
- – Anlagen der Energienutzung nennen und diese erklären;
- – Vermarktungsmodelle für Energie wiedergeben und beurteilen.
Lehrstoff:
Holzhandelsusancen und Normen, elektronische Messsysteme, Datenerfassung, Vermessung und Qualitätskriterien von Schnittholz, maschinelle Liegendvermessung, Gewichtsvermessung.
Grundlagen der Sägeindustrie, Sägebetrieb, Übernahmeverfahren, Holzlogistik.
Holzmarktanalyse, Preisentwicklung, Verkaufsarten, Geschäftsbedingungen und -dokumente, Zahlungsmodalitäten, vertragliche und rechtliche Grundlagen, Zertifizierungssysteme.
Grundlagen alternativer Energieformen, Energieholzproduktion und -übernahme, energetische Grundlagen für den Strom-, Wärme- und Treibstoffsektor, Anlagen verschiedener Energieformen, Brennwertversuche, Hackgutübernahme.
Das Ausmaß der Übungen beträgt in der 1. und 2. Klasse jeweils 1 Wochenstunde.
5.5 FORST- UND ARBEITSTECHNIK
1. Klasse:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – Grundlagen der Ergonomie und Arbeitssicherheit erklären und die Rettungskette Forst darstellen;
- – die Arbeitsverfahren und Arbeitssysteme beschreiben;
- – verschiedene Arbeitstechniken unter Berücksichtigung der Sicherheitsstandards erklären;
- – die Arbeitstechniken fachgerecht durchführen;
- – Werkzeuge, Geräte und Maschinen für den Einsatz im Forst beschreiben und unter Anwendung relevanter Sicherheitsbestimmungen handhaben.
Lehrstoff:
Arbeitsphysiologie – Leistungsfähigkeit, Beanspruchung, Arbeitszeit- und Pausengestaltung, ergonomische Grundsätze.
Arbeitshygiene – Umgebungseinflüsse, Lärm, Vibrationen, Abgase, gefährliche Arbeitsstoffe, Ernährung.
Arbeitssicherheit und Unfallverhütung – Erste Hilfe, Rettungskette Forst, Arbeitskleidung und Persönliche Schutzausrüstung, arbeitsschutzrechtliche Grundlagen.
Ernteverfahren – Sortiments-, Stamm-, Baum- und Vollernteverfahren, Mechanisierungsgrade.
Fäll- und Schneidetechnik – Fällungssituation und Arbeitsablauf, Fälltechniken im Schwach- und Starkholz, Sonderfälle, Schadholz, Entastungs- und Trennschnitttechnik, methodische Arbeit der Holzernte, Simulatoren.
Werkzeuge und Geräte für Schwach- und Starkholznutzung, Motorsäge, Sonderwerkzeuge, Forstmaschinen, Normen, Betriebsordnung.
2. Klasse:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – Arbeitssysteme und die möglichen Arbeitsverfahren unter ergonomischen Gesichtspunkten gestalten;
- – einen Betrieb analysieren und situationsbezogen die passenden Erntesysteme vorschlagen;
- – die Arbeitstechniken fachgerecht durchführen;
- – Werkzeuge, Geräte und Maschinen warten, anwenden und unter Anwendung relevanter Sicherheitsbestimmungen bedienen;
- – Kostenrechnungen und Leistungsermittlungen durchführen und beurteilen;
- – Holzernteeinsätze kalkulieren und organisieren;
- – einen durchgeführten Ernteeinsatz ökologisch und ökonomisch beurteilen.
Lehrstoff:
Arbeitsgestaltung und Ergonomie – Ablaufvorbereitung und -gestaltung, Absatzplanung, Zeit- und Mengenplanung, Nutzungsplanung.
Arbeitssicherheit und personale Kompetenz – Menschenführung, Anleitung und Unterweisung.
Erntesysteme nach Geländeneigung und Bodenbeschaffenheit, Richtwerte, methodische Arbeit der Holzernte, Erntelogistik, Simulatoren.
Ausrüstung und Zubehör, Wartung, Störungssuche und Instandsetzung, Ablagekriterien, Betriebsordnungen.
Einsatzbezogene Kostenrechnung und Produktivität – Erntekosten- und Deckungsbeitragsrechnung, Maschinenkostenrechnung, Leistungsermittlung, Kennzahlen der forstlichen Produktion, Vergleichsdaten, Verträge, Qualitätssicherung, Checklisten für die Erfolgskontrolle, Kommunikation.
5.6 VERMESSUNG UND FORSTEINRICHTUNG
1. Klasse:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die rechtlichen und praktischen Grundlagen der Eigentumssicherung beschreiben;
- – anhand von bestehendem Kartenwerk Grenzverläufe in der Natur aufsuchen, wiederfinden, nachmessen und wiederherstellen;
- – die Grundlagen der Vermessung, die verschiedenen Messverfahren und die benötigten Messgeräte erklären und beschreiben;
- – verschiedene Vermessungstechniken im Gelände durchführen und die aufgenommenen Daten anschließend verarbeiten;
- – Methoden zur Ermittlung von Einzelbaum- und Bestandesdaten erklären;
- – relevante Daten einzelner Bäume und Bestände erheben und verarbeiten;
- – erhobene Daten aus der Vermessung und Forsteinrichtung in bestehende Programme einarbeiten.
Lehrstoff:
Eigentumssicherung – Grundbuch, Grenz- und Grundsteuerkataster, Grenzprotokolle, Grenzvermarkung, digitaler Kataster (DKM).
Vermessungsaufgaben – Maßstäbe, Kartenwerke, Kompass, Neigungsmesser, Maßband, Kartenelemente und -inhalte, Gerätekunde, Linien- und Flächenaufnahmen, Absteckverfahren, Ermittlung von Flächengrößen, Skizzenerstellung, GIS-Anwendungen der Bundesländer, einschlägige Software, Orthofoto, Messgeräte, gängige Schätz-und Messmethoden.
Ermittlung von Einzelbaum- und Bestandesdaten – Einzelbaummasse, Ernteverlust, Rindenabzug, Formzahl, Formhöhe, Bestandesmassenermittlung, Bestandesgrundfläche, Alter, Zuwachs, Bestockungsgrad, Baumartenanteile, Masse, Ertragstafel, Bonität.
2. Klasse:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – relevante Daten einzelner Bäume und Bestände erheben und verarbeiten;
- – erhobene Daten aus der Vermessung und Forsteinrichtung in bestehende Programme einarbeiten;
- – einen einfachen Waldwirtschaftsplan erstellen und interpretieren;
- – aus erstellten Planungsunterlagen Maßnahmen für die Waldbewirtschaftung ableiten;
- – die wichtigsten Kriterien, die den Wert eines Waldgrundstückes ausmachen, zusammenfassen;
- – den Wert von Waldgrundstücken grob einschätzen.
Lehrstoff:
Ermittlung von Einzelbaum- und Bestandesdaten – Gängige Schätz- und Messmethoden, Bestandesgrundfläche, Bestockungsgrad, Masse, Baumartenanteile, Ertragstafel, Bonität.
Dokumentation von Flächenerhebungen – GIS Software, GPS, Waldwirtschaftsplan-Software, Dringlichkeitsreihung der Maßnahmen, Drucken von Kartenwerken.
Bewertungen – Besonderheiten des Wirtschaftsgutes Wald, Bewertungsanlässe, Wertminderungen und Entschädigungen, Bodenwert, Bestandeswert, Bewertungsgutachten.
Das Ausmaß der Übungen beträgt in der 1. Klasse 1 Wochenstunde.
5.7. BAUWESEN UND ALPINE NATURGEFAHREN
2.Klasse:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die Grundlagen des Bauwesens beschreiben;
- – forstliche und jagdliche Reviereinrichtungen planen und bauen;
- – die Grundsätze der forstlichen Erschließungssysteme, deren Umsetzung und Verbauungsmaßnahmen beschreiben;
- – mit einer Arbeitskarte und der Zirkelschrittmethode eine Variantenplanung durchführen;
- – Ergebnisse der Variantenplanung auf der Fläche umsetzen und in ein bestehendes GIS-System übertragen;
- – grundlegende Verbauungsmaßnahmen gegen alpine Naturgefahren und deren technische Verwendung erklären.
Lehrstoff:
Baustatik, Festigkeitslehre, Bauphysik.
Baurecht, Haftung.
Reviereinrichtungen – Hochsitze, Zäune, Fütterungen, Unterstände für Maschinen.
Bauzeichnen und Baustoffe – Planlesen und -zeichnen, Einsatz von Baustoffen wie Holz, Beton, Stahl in der Jagd- und Forstwirtschaft.
Straßenbau – Kennzahlen im Forststraßenbau, Erschließungssysteme, technische und biologische Verbauungen, Entwässerung, Straßenprofile, zeitgemäße Baumaschinen, Wegerhaltung, rechtliche Grundlagen, Kartenwerke, Zirkelschrittmethode, Kardinalpunkte, Kostenkalkulation, Trassierung, Messgeräte.
Grundkenntnisse alpiner Naturgefahren – Bautechnische Maßnahmen, Wildbach- und Lawinenverbauung.
5.8 FORSTLICHES PRAKTIKUM
1.Klasse:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die wichtigsten Forstschutzmaßnahmen nennen und fachgerecht anwenden;
- – die Notwendigkeit der Pflegemaßnahmen verstehen;
- – Pflegearbeiten mit Handwerkzeugen und Motorgeräten sicher durchführen;
- – Handwerkzeuge einsatzspezifisch auswählen und einsetzen;
- – Handwerkzeuge warten und instand setzen;
- – die Motorsäge fachgerecht und unter Anwendung relevanter Sicherheitsbestimmungen handhaben;
- – Fällmethoden im Schwach- und Starkholz sowie Entastungsmethoden und Trennschnitte fachgerecht durchführen;
- – verschiedene Arbeitstechniken unter Berücksichtigung der Sicherheitsstandards ausführen;
- – die Rettungskette Forst anwenden und Erste Hilfe leisten;
- – Motorsäge, Freischneider und andere berufsspezifische Motorgeräte warten und instand setzen;
- – unterschiedliche Rückemethoden durchführen;
- – Traktoren und Seilwinden im forstlichen Einsatz verwenden;
- - Bau- und Erhaltungsmaßnahmen von forstlichen und jagdlichen Reviereinrichtungen fachgerecht durchführen.
Lehrstoff:
Forstschutz:
Verbiss-, Fege- und Schälschutz, phytosanitäre Maßnahmen, Monitoring von Schadinsekten.
Forst- und Arbeitstechnik:
Handhabung von Motorgeräten in der Jungwuchs- und Dickungspflege, forstliche Bau- und Handwerkzeuge, Wartung von Geräten und Werkzeugen wie Motorsäge und Freischneidegerät.
Fälltechniken im Schwach- und Starkholz, Aufasten, Entastungs- und Trennschnitttechnik, Spannungsanalyse und -simulation, nicht-mechanisierte und mechanisierte Rückemethoden (wie Sappel, Log-Line, Kleinseilwinde, Traktor, Krananhänger, Schlepper).
Arbeitssicherheit und Unfallverhütung:
Arbeitskleidung und Persönliche Schutzausrüstung, Sicherheitsabstand beim Fällen und Aufarbeiten, Kennzeichnung von Gefahrenbereichen, Rettungskette Forst, Erste Hilfe.
Reviereinrichtungen:
Hochsitze und sonstige jagdliche Reviereinrichtungen, Zäune, Fütterungen, Unterstände für Maschinen.
2.Klasse:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die wichtigsten Forstschutzmaßnahmen nennen und fachgerecht anwenden;
- – Pflegearbeiten mit Handwerkzeugen und Motorgeräten sicher durchführen;
- – Arbeitstechniken im Zusammenhang mit der Kulturbegründung ausführen;
- – Ergebnisse einer Variantenplanung im Wegebau umsetzen;
- – einfache Metallbearbeitungstechniken unter Einhaltung der Sicherheitsvorschriften praktizieren;
- – Fällmethoden im Schwach- und Starkholz sowie Entastungsmethoden und Trennschnitte fachgerecht durchführen;
- – Ladekräne bedienen;
- – Wertastungsmethoden anwenden und Formschnitte durchführen;
- – Seilbringungstrassen aufnehmen und trassieren;
- – für die Seilbringung Knoten herstellen, Anschlagmittel und Geräte bedienen;
- – sicher auf Bäume steigen;
- – Leistungstabellen der Forstarbeit verwenden;
- - Bau- und Erhaltungsmaßnahmen von forstlichen und jagdlichen Reviereinrichtungen fachgerecht durchführen.
Lehrstoff:
Forstschutz :
Verbiss-, Fege- und Schälschutz, phytosanitäre Maßnahmen, Monitoring von Schadinsekten.
Bauwesen und alpine Naturgefahren:
Sanieren, Instandsetzen und Pflegen von Forststraßen, (Rücke-) Wegen sowie von Gebäuden, Kartenwerke, Messgeräte, Trassierung.
Forst- und Arbeitstechnik:
Handwerkzeuge, Handhabung von Motorgeräten in der Jungwuchs- und Dickungspflege, Kulturvorbereitung, Pflanzwerkzeug, Pflanzverfahren, Pflanzen- und Pflanzgeräteauswahl, Baumsteigen, Leistungsermittlung in der Forstarbeit.
Metallbearbeitungsmethoden und -werkzeuge wie Schneiden, Schmieden, Feilen, Bohren, sichere Handhabung von Schweißgeräten.
Fälltechniken im Schwach- und Starkholz, Sonderfälle, Schadholz-Aufarbeitung, Spannungsanalyse und -simulation, Aufasten, Entastungs- und Trennschnitttechnik, Wertastungsmethoden, Formschnitttechniken, nicht-mechanisierte und mechanisierte Rückemethoden (wie Sappel, Log-Line, Kleinseilwinde, Traktor, Krananhänger, Schlepper), Trassenaufnahme, Knoten, Anschlagmittel und Geräte für die Seilbringung.
Reviereinrichtungen:
Hochsitze und sonstige jagdliche Reviereinrichtungen, Zäune, Fütterungen, Unterstände für Maschinen.
6. WIRTSCHAFT UND UNTERNEHMENSFÜHRUNG
6.1 WIRTSCHAFTSGEOGRAFIE UND LÄNDLICHE ENTWICKLUNG
1. Klasse:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Wirtschaftsgeografie
- – einflussreiche Wirtschaftsräume lokalisieren sowie deren jeweilige wirtschaftspolitische Bedeutung darstellen und erläutern;
- – volkswirtschaftliche Grundbegriffe benennen und erklären;
- – die weltweite politische und wirtschaftliche Abhängigkeit der Staaten untereinander beschreiben;
- – wichtige Meilensteine in der Entwicklung der Europäischen Union, ihre wichtigsten Institutionen und Aufgaben erklären;
- – die Bedeutung der EU für Österreich beschreiben;
- – die gegenwärtige wirtschaftliche Weltlage mit besonderer Betonung der Situation in Österreich und Europa wahrnehmen und beurteilen;
- – die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) als einen gemeinsamen Politikbereich der EU darstellen und in den europäischen Rahmen einordnen.
Bereich Ländliche Entwicklung
- – die Grundzüge der ländlichen Entwicklungsmaßnahmen darstellen;
- – Programme der ländlichen Entwicklung beschreiben;
- – Förderinstrumentarien als Umsetzung der GAP einordnen und deren Auswirkungen auf die ländliche Entwicklung in Österreich erkennen.
Lehrstoff:
Wirtschaftsgeografie:
Europäische/internationale Wirtschaftsräume, volkswirtschaftliche Grundbegriffe, nationaler/globaler Holzmarkt, Außenwirtschaftspolitik, Strukturen der EU, europäische Integration, Institutionen der EU, GAP.
Ländliche Entwicklung:
Bedeutung des ländlichen Raumes, Kooperationen im ländlichen Raum, Entwicklungsmodelle für den ländlichen Raum, Programme im Rahmen der ländlichen Entwicklung, Ausgleichszahlungen und Förderungswesen, Steuerungswirkung von staatlichen Maßnahmen.
6.2 BETRIEBSWIRTSCHAFT UND RECHNUNGSWESEN
1. Klasse:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Betriebswirtschaft
- – die wichtigsten unternehmensrechtlichen Grundlagen wiedergeben;
- – die wesentlichen Merkmale der Rechtsformen von Unternehmen und deren Vor- und Nachteile beschreiben;
- – Informationen aus Grundbuch und Firmenbuch nutzen;
- – die Möglichkeiten der Aufbauorganisation von Unternehmen beschreiben und betriebliche Abläufe planen und organisieren;
- – Geschäfte anbahnen sowie Kaufverträge abschließen und abwickeln;
- – die rechtlichen Möglichkeiten bei nicht vertragskonformer Erfüllung von Kaufverträgen darstellen;
- – den Absatzmarkt beschreiben und Schlüsse für die Unternehmung ziehen;
- – die marketingpolitischen Instrumente beschreiben und anhand eines Beispiels ein Marketingkonzept erstellen.
Bereich Rechnungswesen
- – die Grundstruktur der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung anhand von Fallbeispielen erläutern;
- – die wesentlichen Steuern und Abgaben im Bereich der Land- und Forstwirtschaft benennen und erklären;
- – die Sonderregelungen der Umsatzsteuer in der Land- und Forstwirtschaft erklären und deren Auswirkungen beurteilen;
- – den Gewinn und Verlust von Unternehmen mit Hilfe der Einnahmen-Ausgabenrechnung ermitteln;
- – einen einfachen Jahresabschluss (Steuerbilanz) für ein Einzelunternehmen erstellen.
Lehrstoff:
Betriebswirtschaft:
Rechts- und Handlungsfähigkeit von natürlichen und juristischen Personen, selbstständig und unselbstständig Erwerbstätige.
Unternehmensgründung (Gewerbe), Firma und Firmenbuch, Rechtsformen der Unternehmen, Grundbuch, Vollmachten im Unternehmen.
Aufbau- und Ablauforganisation, informale Organisation, Supply Chain Management.
Schriftverkehr, Kaufvertrag, Pflichtverstöße, Gewährleistung, Garantie, Produkthaftung, Schadenersatz.
Grundlagen des Marketings, Marketinginstrumente.
Rechnungswesen:
Belegwesen, Bilanzgleichung, Kennzeichen und Bücher der Doppelten Buchführung, rechtliche Grundlagen.
Umsatzsteuersystem, Steuersätze, Umsatzsteuer in der Land- und Forstwirtschaft.
Einnahmen-Ausgabenrechnung, Aufzeichnungen, Jahresabschluss, rechtliche Grundlagen.
2. Klasse:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Betriebswirtschaft
- – wesentliche Arten der Unternehmensfinanzierung sowie deren Vor- und Nachteile erklären;
- – einfache Investitions- und Finanzpläne erstellen und interpretieren;
- – Investitionsentscheidungen nach objektiven Kriterien beurteilen und argumentieren;
- – einfache Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären;
- – die Zusammensetzung der Jahrespersonalkosten beschreiben und auf Arbeitsstunden umlegen;
- – grundlegende arbeitsrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit Dienstverhältnissen darstellen.
Bereich Rechnungswesen
- – ausgewählte Kennzahlen anhand konkreter Daten unter Verwendung einer Formelsammlung berechnen und interpretieren;
- – einfache Betriebsüberleitungen anhand vorgegebener Daten durchführen;
- – einfache Betriebsabrechnungen anhand vorgegebener Daten durchführen;
- – mit gegebenen Daten einfache Kosten- und Preiskalkulationen durchführen;
- – Deckungsbeiträge ermitteln und auf deren Grundlage unternehmerische Entscheidungen treffen.
Bereich Übungsforstbetrieb
- – sich mit dem Forstbetrieb und der Rolle im Unternehmen identifizieren;
- – das Unternehmensmodell erläutern und die Einbindung am Markt ableiten;
- – unternehmerisch denken und handeln, Verantwortungen übernehmen sowie Entscheidungen treffen;
- – betriebliche Prozesse und Zusammenhänge erkennen und ihre Arbeit darauf selbstständig abstimmen;
- – bereits erworbene Kompetenzen aus Fachbereichen umsetzen und die ausgearbeiteten Grundlagen als Basis im Übungsforstbetrieb anwenden;
- – interne und externe betriebliche Kommunikation in mündlicher und schriftlicher Form situationsadäquat durchführen;
- – aktuelle Informationstechnologien den Anforderungen entsprechend auswählen und einsetzen;
- – Kooperationsfähigkeit entwickeln und entsprechend ihrer Rolle im Team arbeiten;
- – für betriebswirtschaftliche Auswertungen Unterlagen selbstständig zusammenstellen, analysieren und daraus unternehmerische Entscheidungen treffen;
- – unternehmensspezifische Präsentationen und Moderationen vorbereiten und durchführen;
- – eigenen Stärken und Schwächen einschätzen und Lernpotentiale analysieren;
- – den Nutzen des Kompetenzerwerbs für ihr späteres Berufsleben bewerten.
Lehrstoff:
Betriebswirtschaft:
Finanzierungsziele, Finanzierungsformen, Finanzplanung.
Arten von Personalkosten, Ermittlung von Personal- und Lohnnebenkosten, Gehaltsnebenkosten.
Rechnungswesen:
Analyse des Jahresabschlusses, wichtige Kennzahlen.
Kostenrechnung, Kostenermittlung, Betriebsüberleitungsbogen (BÜB), Betriebsabrechnungsbogen (BAB), Kostenträgerkalkulation, Teilkosten- und Deckungsbeitragsrechnung.
Übungsforstbetrieb:
Unternehmensphilosophie, Unternehmensziele, Leitbild.
Aufbauorganisation, Organigramm, Selbstorganisation, Ziele, Planung, Kommunikation, Kontrollmechanismen.
Mitarbeiter/innenführung – Theorien, Konzepte, Motivation, Portfolio.
Das Ausmaß der Übungen beträgt in der 1. Klasse 1 Wochenstunde und in der 2. Klasse für den Übungsforstbetrieb 3 Wochenstunden.
BEWEGUNG UND SPORT
Siehe die Verordnung über den Lehrplan für Leibesübungen an Polytechnischen Lehrgängen, allgemeinbildenden höheren Schulen (Oberstufe), berufsbildenden mittleren und höheren Schulen sowie höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten, BGBl. Nr. 37/1989, in der geltenden Fassung.
B. Alternative Pflichtgegenstände
SPEZIELLE FORSTTECHNIK
2. Klasse:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – Arbeitsaufträge am Harvester und Forwarder selbstständig planen, organisieren und durchführen;
- – Harvester bei der Holzernte optimal einsetzen;
- – maschinen- und produktspezifische Besonderheiten erläutern;
- – Grundkenntnisse der Technik, Statik und Dynamik anwenden und die Möglichkeit des ressourcenschonenden Arbeitens für Mensch, Maschine, Transportgut und Umwelt erkennen;
- – selbstständig die Projektierung und Einsatzorganisation einer forstlichen Seilbringungsanlage durchführen;
- – eine forstliche Seilbringungsanlage montieren, in Betrieb nehmen und demontieren;
- – einschlägige Sicherheitsbestimmungen nennen und folgerichtig anwenden;
- – ökonomische und ökologische Zusammenhänge und Einflussgrößen bei der Holzbringung mit forstlichen Seilbringungsanlagen erläutern.
Lehrstoff:
Forstaufschließung, Arbeitsplanung, Arbeitsorganisation, leistungs- und kostenbestimmende Faktoren, Rentabilität, Qualitätssicherung.
Hydraulik, Elektrik und Elektronik, Harvesterkomponenten, Krantypen, Harvesterkopf.
Programmierung von Holzlisten, Einstell- und Justierarbeit der Systemkomponenten, Simulation des Fäll- und Aufarbeitungsvorganges, Arbeiten am Kranstand und Übungskran, Arbeit mit Harvester und Forwarder.
Aufbau und Arbeitsweise von Seilbringungsanlagen, Einsatzplanung und -organisation, Materialkunde und Ausrüstung, Mechanik, Elektrotechnik und Hydraulik, Fehlersuche, Sicherheitseinrichtungen.
Arbeitnehmerschutzvorschriften.
Montage, Betrieb und Demontage von Seilsystemen, Wartung, Leistungs- und Kostenüberlegungen, praktische Bedienung von Seilbringungsanlagen.
JAGD- UND NATURRAUMMANAGEMENT
2. Klasse:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die Aufgaben und Herausforderungen eines Jagdleiters/einer Jagdleiterin im Jagdbetriebsmanagement durchführen;
- – Wildstandsentwicklungen aufzeigen, Modellberechnungen erstellen, Schlussfolgerungen daraus ableiten und in die jagdliche Planung einbeziehen;
- – die nötigen Voraussetzungen für die Sicherheit im Jagdbetrieb schaffen und gewährleisten;
- – die strategische Planung von Reviereinrichtungen im Jagdbetrieb selbstständig erstellen und einzelne Varianten umsetzen;
- – wildgerechte Munition auswählen, deren ballistische Daten interpretieren und beim Wiederladen anwenden;
- – die Möglichkeiten der Wildbewirtschaftung und deren Wertschöpfungskette nutzen und umsetzen;
- – jagdausübende Personen in den Jagdbetrieb integrieren;
- – die Störungsbiologie von Wildtieren darstellen und Maßnahmen für die jagdbetriebliche Praxis ableiten;
- – den Faktor Mensch mit seinen Störeinflüssen erkennen und Lösungen entwickeln;
- – Grundlagen des Wildtiermanagements wiedergeben;
- – Wildtiere beobachten, analysieren, bewerten und überwachen;
- – Lebensräume von unterschiedlicher Größe gestalten sowie biotopverbessernde Maßnahmen planen und umsetzen;
- – Konfliktlösungsmechanismen bei behördlichen oder gerichtlichen Streitfällen einsetzen;
- – Konflikten durch gezieltes Konfliktmanagement entgegenwirken.
Lehrstoff:
Jagdleitung, Jagdbetriebsmanagement, Sicherheit im Jagdbetrieb, Organisation von Gesellschaftsjagden, Rechtskenntnisse eines/einer Jagdleiters/Jagdleiterin, Wildbergung im Steilgelände.
Wildbehandlung und -vermarktung – Fleischbeschau, Verkauf aus Zucht und Abschüssen, Trophäenbehandlung, Wildbretverarbeitung, Veredelung, Wildapotheke.
Planung von Reviereinrichtungen wie Standort und Anlage.
Organisation und Eingliederung von jagdausübenden Personen in den Jagdbetrieb, Führungsstile, Aufnahmeverfahren.
Monitoring, Bestandesentwicklung, Populationsdynamik, Modellberechnungen.
Störungsbiologie – Reaktionen, Anpassungen, Gewöhnung, Ausweichverhalten, wesentliche Beeinträchtigungen, Erhaltungszustand.
Störeinflüsse menschlicher Aktionen auf Wildtiere – Tourismus, Jagd, Lebensraum, Erschließung, Bauten.
Grundlagen des Wildtiermanagements, Prädatorenmanagement.
Monitoring von Wildtieren wie Synchronzählen, einfache HSI-Aufnahmen und Evaluierung.
Wildökologische Raumplanung – Konzepterstellung, revierbezogene Planungen, Lebensraumgestaltung, spezielle Wildlebensräume (Exkursionen in Schwerpunktbiotope).
Recht und Praxis – Konfliktlösungsmechanismen, Besucherlenkungsprojekte, Tourismusmanagement.
People Management – Konfliktvermeidung, Konfliktmanagement, Rhetorik.
FORSTLICHE DIENSTLEISTUNGEN
2. Klasse:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – das vielfältige Spektrum der forstlichen Dienstleistungen in Österreich kennen und wiedergeben;
- – eine regionale Marktanalyse nach forstunternehmerischen Gesichtspunkten durchführen;
- – spezifische forstliche Dienstleistungen anbieten und fachgerecht durchführen;
- – ein individuelles Dienstleistungskonzept erarbeiten und darauf aufbauend einen Businessplan erstellen;
- – wirtschaftliche und steuerliche Besonderheiten eines land- und forstwirtschaftlichen Unternehmens darlegen sowie Fördersysteme zielgerichtet nutzen bzw. integrieren;
- – ein Unternehmen mit geeigneten Methoden und Maßnahmen regional positionieren (Marketing);
- – Baumpflegearbeiten selbstständig durchführen;
- – Baumsteigetechniken mit verschiedenen Hilfsmitteln durchführen und Bergetechniken in der Praxis anwenden;
- – lernzielorientierte Unterweisungen unter didaktischen, methodischen, rhetorischen sowie sicherheitstechnischen Gesichtspunkten vorbereiten und durchführen;
- – als Wildbachaufsichtsorgan für Gemeinden die Aufgaben in der Wildbachaufsicht und der laufenden Überwachung von Schutzbauwerken erfüllen.
Lehrstoff:
Übersicht forstlicher Dienstleistungen im In- und Ausland, Marktanalyse, wirtschaftliche und steuerliche Vertiefung.
Innovation – Nischenprodukte, Marketing, Fördersysteme, Kundenbetreuung, Baumsteigen.
ÖWAV-Wildbachaufseher/in für Gemeinden, Forstliche/r Praxistrainer/in.
Forstwegesanierung einschließlich ingenieurbiologischer Maßnahmen, Anlage von Wildäckern und Wildäsungsflächen.
WALDAUFSEHER/IN – BEHÖRDLICHE FORSTAUFSICHT
2. Klasse:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Spezifische Grundlagen
- – lokale Waldverhältnisse, Waldtypisierungen und gängige Waldbaupraktiken für die Bundesländer Tirol und Vorarlberg vergleichend darstellen;
- – die Verjüngungsdynamik selbstständig in der Praxis aufnehmen und interpretieren;
- – Zuständigkeiten und Aufgaben verschiedener Erholungseinrichtungen darstellen und Kontrollen durchführen;
- – die relevanten Rechtsgebiete des/der Waldaufsehers/-aufseherin benennen und umsetzen;
- – die Tiroler Waldordnung umfassend darstellen, erklären und im Rahmen der behördlichen Forstaufsicht ausführen;
- – die Schnittstellen der jeweiligen Landesjagdgesetze mit dem Forstgesetz 1975 identifizieren und berücksichtigen;
- – Grundzüge der forstlichen Förderung, deren Überwachung und Dokumentation erklären;
- – elektronische Daten im Rahmen forstlicher Anwendungen verarbeiten.
Bereich Katastrophen, Prävention und Management
- – trotz alpiner Naturgefahren eine nachhaltige und ordnungsgemäße Waldbewirtschaftung sicherstellen;
- – als Wildbachaufsichtsorgan für Gemeinden die Aufgaben im Bereich der Wildbachaufsicht und laufenden Überwachung von Schutzbauwerken erfüllen;
- – Konzepte für die Katastrophenprävention erarbeiten und Maßnahmen regionalspezifisch umsetzen.
Bereich Kommunikation
- – Präsentationstechniken anwenden;
- – Grundlagen der forstlichen Beratung darlegen und selbstständig Beratungen durchführen;
- – Konflikte rechtzeitig erkennen und geeignete Lösungsansätze finden;
- – durch gezielte Gesprächsführung Konflikten entgegenwirken und diese steuern;
- – Konfliktlösungsstrategien als Begleitung bei behördlichen oder gerichtlichen Streitfällen einsetzen;
- – Grundlagen erfolgreicher Öffentlichkeits- und Medienarbeit ableiten und einfache Texte mit einer zentralen Botschaft für Medien verfassen.
Lehrstoff:
Spezifische Grundlagen:
Waldökologie, Waldbaupraxis, lokale Waldverhältnisse, Waldtypisierung, Verjüngungsdynamik, Zuständigkeiten, Aufgaben und Kontrolle von Erholungseinrichtungen.
Rechtliche Grundlagen, Tiroler Waldordnung, Tiroler und Vorarlberger Jagdgesetze, Naturschutzgesetze, Flurverfassungslandesgesetze, forstliche Förderung, Walddatenbank, Maßnahmenverortung, tiris-Anwendungen (Tiroler Rauminformationssystem).
Katastrophen, Prävention und Management:
Alpine Naturgefahren, Bergwald- und Schutzwaldbewirtschaftung, ÖWAV-Wildbachaufseher/in, Katastrophenprävention und Management, Katastrophenplan Wald.
Kommunikation:
Präsentationstechniken, Leitung von Gruppen.
Grundlagen der Beratung, Beratungssituationen.
Arten von Konflikten, Lösungsmodelle, Gesprächsführung und Konfliktmanagement.
Öffentlichkeits- und Medienarbeit.
C. Pflichtpraktikum
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die im Unterricht der fachtheoretischen und fachpraktischen Pflichtgegenstände erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten auf die Berufspraxis anwenden und vertiefen;
- – einen Einblick in die Organisation von Betrieben und Bereichen der Forstwirtschaft gewinnen;
- – Pflichten und Rechte der Arbeitnehmer/innen umreißen und diese auf die unmittelbare berufliche Situation hin reflektieren;
- – sich Vorgesetzten sowie Mitarbeiter/innen gegenüber korrekt und selbstsicher verhalten;
- – durch die Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Berufs- und Arbeitsleben erwerben.
Organisationsform:
Das Pflichtpraktikum ist im Ausmaß von 1 Monat zwischen der 1. und 2. Klasse durchzuführen. Zur Anrechenbarkeit ist das Pflichtpraktikum in einem der Zielsetzung entsprechenden Betrieb abzuleisten und es ist eine facheinschlägige Tätigkeit nachzuweisen. Die Schule leistet Hilfestellung beim Auffinden geeigneter Praktikumsstellen.
Der Kontakt mit dem Berufsleben bedarf einer sorgfältigen Vor- und Nachbereitung. Daher haben die Schüler/innen nach jedem Praktikumsabschnitt einen selbst verfassten Praktikumsbericht über die ausgeübten Tätigkeiten und die erlebten Erfahrungen den betreuenden Lehrkräften vorzulegen, der in Form einer Nachbereitung entsprechend auszuwerten ist.
D. Freigegenstände
Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze:
Freigegenstände können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden und Erziehungsberechtigten deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen.
Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.
JAGDLICHES SCHIESSPRAKTIKUM
1. und 2. Klasse(Klassenübergreifend):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – mit ausgewählten Waffen (Jagd- und Faustfeuerwaffen) sicher hantieren;
- – praktische Übungen zur sicheren Handhabung durchführen und kommentieren;
- – beim Schießen mit der Büchse die genormte Ringanzahl und bei Schießen mit der Flinte die genormte Trefferanzahl erreichen.
Lehrstoff:
Sicheres Hantieren mit ausgewählten Jagd- und Faustfeuerwaffen, Schießübungen mit Büchse und Flinte auf Schießstätten.
BERUFSBEZOGENE KOMMUNIKATION
1. Klasse:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – über ein breites Spektrum von alltäglich relevanten, allgemeinen, kulturellen und beruflichen Themen kommunizieren;
- – fachbezogene Texte unter Zuhilfenahme von geeigneten Nachschlagwerken lesen, verstehen und verfassen.
Lehrstoff:
Wie in den Unterrichtsgegenständen Deutsch und Englisch.
2. Klasse:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – über ein breites Spektrum von alltäglich relevanten, allgemeinen, kulturellen und beruflichen Themen kommunizieren;
- – fachbezogene Texte unter Zuhilfenahme von geeigneten Nachschlagwerken lesen, verstehen und verfassen.
Lehrstoff:
Wie in den Unterrichtsgegenständen Deutsch und Englisch.
QUALITÄTSMANAGEMENT
1. Klasse:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die Gründe für die Einführung eines Qualitätsmanagements auflisten;
- – Regelwerke benennen und Methoden anwenden;
- – Prozesse identifizieren und veranschaulichen;
- – praktische Beispiele aus der aktuellen Norm ableiten.
Lehrstoff:
Grundlagen, Qualitätsmanagementsysteme, Normen, Prozessmanagement, Dokumentation im Qualitätsmanagement.
2. Klasse:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – Prozesse identifizieren und veranschaulichen;
- – die für einen konkreten Betrieb erforderlichen Dokumente erstellen;
- – die Bedeutung von Qualitätszertifizierungen anhand von Beispielen erläutern.
Lehrstoff:
Zertifizierungsmöglichkeiten, Prozessmanagement, Dokumentation im Qualitätswesen.
MULTIFUNKTIONALE WALDBEWIRTSCHAFTUNG
2. Klasse:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die Funktionen des Waldes erkennen und analysieren;
- – spezielle Waldbaukonzepte situationsadäquat entwickeln und Bewirtschaftungsmaßnahmen ableiten;
- – Prozesse identifizieren und veranschaulichen.
Lehrstoff:
Begriffe, spezielle Waldbaukonzepte, Prozessanalyse, Waldzustand, Waldentwicklungsplan, Gefahrenzonenplan, Waldfachplan.
E. Unverbindliche Übungen
Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze:
Unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen.
Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.
JAGDPRAKTIKUM
1. und 2. Klasse (klassenübergreifend):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die jagdtheoretischen Grundlagen im Rahmen der Jagdausübung anwenden.
Lehrstoff:
Vertiefend zum Lehrstoff der Unterrichtsgegenstände Jagd und Fischerei, Jagdliches Schießpraktikum sowie Forstliches Praktikum.
FISCHEREIPRAKTIKUM
2. Klasse:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die fischereitheoretische Grundlagen im Rahmen der Fischerei anwenden.
Lehrstoff:
Ergänzend zum Lehrstoff des Unterrichtsgegenstandes Jagd und Fischerei.
WALD- UND JAGDPÄDAGOGIK
1. und 2. Klasse (klassenübergreifend):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die Bedeutung der forstlichen Öffentlichkeitsarbeit einschätzen;
- – die Grundlagen der Wald-, Natur- und Erlebnispädagogik beschreiben und in der Praxis anwenden;
- – die Lernziele der Ausbildung zum/zur zertifizierten Waldpädagogen/-pädagogin und zertifizierten Jagdpädagogen/-pädagogin erreichen8.
Lehrstoff:
Motive für die Waldpädagogik, Stand der Waldpädagogik, pädagogische und didaktische Grundlagen, Lern- und Aktionsforen der Waldpädagogik, Planung und Organisation von Waldführungen, Marketing.
Sicherheit und Umsetzungsmöglichkeiten der Waldpädagogik, Durchführung von Führungen mit Schulklassen der 2. – 6. Schulstufe, Reflexionen zu den Führungen und zur Arbeit des/der Waldpädagogen/-pädagogin.
Analyse der geleiteten Führungen unter Verwendung der Dokumentation, Aufbereitung pädagogischer und methodischer Problempunkte, Gruppendynamik.
Erlebnispädagogik – Ausbau der didaktischen Arbeitsmethoden, rechtlich wichtige Aspekte für Waldführungen (Jagd-, Natur- und Forstrecht), Herausarbeitung wichtiger forstlicher Inhalte zur Harmonisierung wichtiger Waldnutzer/innen, forstliche Persönlichkeitsbildung.
Ausbau von Themenschwerpunkten wie beispielsweise Jagd, Kräuter, Forstarbeit, Pilze, Wasser.
Neue Zielgruppen wie Menschen mit besonderen Bedürfnissen, Jugendliche, Erwachsene.
Planung und Organisation einer besonders anspruchsvollen Waldaktion mit neuen Themen oder einer neuen Zielgruppe, Durchführung besonders anspruchsvoller Führungen, Analyse der Führung, Evaluation und Zusammenfassung.
Jagdpädagogische Aktionsformen – Wildökologie und Verhalten des Wildes, unterschiedliche Interessen von Jäger/innen, Waldbewirtschafter/innen und Freizeitnutzer/innen, Erkennen von Spuren im Wald, Generationswissen über Wald und Jagd als eine Naturschutzkompetenz, Verhaltensbeeinflussung von Revierbesucher/innen, Vermittlung von Verständnis für die Jagd.
_________________
8 oder inhaltlich gleichwertige Ausbildungen.
JAGDHORNBLASEN
1. und 2. Klasse (klassenübergreifend):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die gebräuchlichen Signale auf dem Jagdhorn blasen.
Lehrstoff:
Aufbau des Jagdhorns, Geschichte und Verwendung, Pflege.
Naturtöne, Atemtechnik, Intonation, Rhythmus, Jagdsignale in einstimmigen und mehrstimmigen Sätzen, Spiel nach Noten einzeln und in der Gruppe.
F. Förderunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können durch gezielte Förderung jene Kenntnisse und Fertigkeiten aufweisen, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen.
Lehrstoff:
Wie in der jeweiligen Klasse des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.
Didaktische Grundsätze:
Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert Wiederholung und verstärkte Übung des Lehrstoffes des betreffenden Pflichtgegenstandes. Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung und/oder Ergänzung des Unterrichtes in den betreffenden Pflichtgegenständen verwendet werden..
Zuletzt aktualisiert am
27.12.2019
Gesetzesnummer
20009968
Dokumentnummer
NOR40219850
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