108. Bekanntmachung der Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend die Lehrpläne für den neuapostolischen Religionsunterricht an Pflichtschulen, mittleren und höheren Schulen
Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2012, wird bekannt gemacht:
§ 1. Der in der Anlage wiedergegebene Lehrplan für den neuapostolischen Religionsunterricht wurde von der Neuapostolischen Kirche erlassen und wird hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung und die in dieser Bekanntmachung wiedergegebene Anlage tritt hinsichtlich der 1. bis 9. Schulstufe mit Wirksamkeit vom 1. September 2016 sowie hinsichtlich der 10. Schulstufe mit Wirksamkeit vom 1. September 2017 und hinsichtlich der weiteren Schulstufen jeweils mit Wirksamkeit vom 1. September der Folgejahre schulstufenweise aufsteigend an die Stelle der Bekanntmachung BGBl. II Nr. 82/2006 und den Anlagen 1 und 2 zu dieser Bekanntmachung.
§ 2. Die Bekanntmachungen BGBl. Nr. 269/1986 und BGBl. II Nr. 365/2001 samt Anlagen werden von der Neuapostolischen Kirche als nicht mehr geltend festgestellt.
Anlage 1
Heinisch-Hosek
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