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BGBl II 114/2016

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

114. Bekanntmachung: Lehrpläne für den griechisch-orientalischen (orthodoxen) Religionsunterricht an der Oberstufe der allgemein bildenden höheren Schulen und den berufsbildenden mittleren und höheren Schulen

114. Bekanntmachung der Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend die Lehrpläne für den griechisch-orientalischen (orthodoxen) Religionsunterricht an der Oberstufe der allgemein bildenden höheren Schulen und den berufsbildenden mittleren und höheren Schulen

Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2012, wird bekannt gemacht:

§ 1. Die nachstehend genannten Lehrpläne für den griechisch-orientalischen (orthodoxen) Religionsunterricht an der Oberstufe der allgemein bildenden höheren Schulen und den berufsbildenden mittleren und höheren Schulen wurden von der griechisch-orientalischen Kirche in Österreich erlassen und werden gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht:

Lehrplan für den griechisch-orientalischen (orthodoxen) Religionsunterricht an der Oberstufe der allgemein bildenden höheren Schulen

Anlage 1

Lehrplan für den griechisch-orientalischen (orthodoxen) Religionsunterricht an den berufsbildenden mittleren und höheren Schulen

Anlage 2

§ 2. Diese Bekanntmachung und die in dieser Bekanntmachung wiedergegebenen Anlagen treten hinsichtlich der 9. Schulstufe mit Wirksamkeit vom 1. September 2016 und hinsichtlich der weiteren Schulstufen jeweils mit Wirksamkeit vom 1. September der Folgejahre schulstufenweise aufsteigend an die Stelle der Bekanntmachung BGBl. II Nr. 225/2011 und der Anlage zu dieser Bekanntmachung.

Anlage 1

Anlage 1 

Anlage 2

Anlage 2 

Heinisch-Hosek

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