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BGBl II 201/2004

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

201. Bekanntmachung: Lehrplan für den orientalisch-orthodoxen Religionsunterricht an Pflichtschulen, mittleren und höheren Schulen

201. Bekanntmachung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffend den Lehrplan für den orientalisch-orthodoxen Religionsunterricht an Pflichtschulen, mittleren und höheren Schulen

Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 256/1993, wird bekannt gemacht:

Die in den Anlagen 1 bis 3 wiedergegebenen Lehrpläne für den orientalisch-orthodoxen Religionsunterricht an Pflichtschulen, mittleren und höheren Schulen wurden von der orientalisch-orthodoxen Kirchenkommission erlassen und werden mit sofortiger Wirksamkeit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht.

Anlage 1

LEHRPLAN FÜR DEN ARMENISCH-APOSTOLISCHEN RELIGIONSUNTERRICHT AN PFLICHTSCHULEN, MITTLEREN UND HÖHEREN SCHULEN 

Anlage 2

LEHRPLAN FÜR DEN YRISCH-ORTHODOXEN RELIGIONSUNTERRICHT AN PFLICHTSCHULEN, MITTLEREN UND HÖHEREN SCHULEN 

Anlage 3

LEHRPLAN FÜR DEN KOPTISCH-ORTHODOXEN RELIGIONSUNTERRICHT AN PFLICHTSCHULEN, MITTLEREN UND HÖHEREN SCHULEN 

Gehrer

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