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BGBl II 241/2008

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

241. Bekanntmachung: Lehrplan für den buddhistischen Religionsunterricht an Pflichtschulen, mittleren und höheren Schulen

241. Bekanntmachung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend den Lehrplan für den buddhistischen Religionsunterricht an Pflichtschulen, mittleren und höheren Schulen

Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 256/1993, wird bekannt gemacht:

Der in der Anlage wiedergegebene Lehrplan für den buddhistischen Religionsunterricht an Pflichtschulen, mittleren und höheren Schulen wurde vom Sangharat der Österreichischen Buddhistischen Religionsgesellschaft erlassen und wird mit Wirksamkeit vom 1. September 2008 gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht.

Anlage

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