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Anlage E2 Lehrpläne der humanberuflichen Schulen sowie Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.9.2023

zum gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. 1 § 4 Abs. 5

Anlage E2

FACHSCHULE FÜR SOZIALBERUFE MIT PFLEGEVORBEREITUNG

I. STUNDENTAFEL1

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

A. Pflichtgegenstände

Wochenstunden

 

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

Summe

1.

2.

3.

 

1.

Religion/Ethik2

2

2

2

6

(III)

2.

Allgemeinbildung und Sprache

 

 

 

 

 

2.1

Deutsch

3

2

2

7

(I)

2.2

Englisch

3

2

3

8

(I)

2.3

Naturwissenschaften3

3

0

0

3

III

2.4

Geschichte und Politische Bildung

0

0

2

2

III

3.

Soziale Handlungsbereiche und Methodik

 

 

 

 

 

3.1

Psychologie und Pädagogik

1

2

2

5

III

3.2

Sozial-und Gesundheitsberufskunde

2

0

0

2

III

3.3

Soziale Handlungsfelder

1

2

2

5

III

3.4

Reflexion und Dokumentation4

0

1

1

2

IVb

3.5

Kreativer Ausdruck

3

3

2

8

IVa

4.

Gesundheit und Lebensstil

 

 

 

 

 

4.1

Somatologie und Pathologie

0

3

2

5

III

4.2

Einführung in Pflege, Hygiene und Erste Hilfe

0

2

3

5

III

4.2a

Erweiterte Fachtheorie in der Pflege

0

2

2

4

III

4.3

Haushalt und Organisation

3

0

0

3

IV

4.4

Ernährung und Diät

2

0

0

2

III

4.5

Bewegung und Sport

2

2

1

5

(IVa)

5.

Wirtschaftliche Grundlagen und Zusammenhänge

 

 

 

 

 

5.1

Wirtschaftsgeografie

2

0

0

2

III

5.2

Betriebswirtschaft und Rechnungswesen5

3

2

3

8

I

5.3

Recht

0

2

0

2

III

5.4

Office-Management5

2

2

0

4

III

6.

Angewandtes Projektmanagement5,6

2

3

3

8

I

7.

Fachpraxis

 

 

 

 

 

7.1

Fachpraxis während des Unterrichtsjahres7

0

4

4

8

 

Zwischensumme Stammbereich

34

36

34

104

 

B. Verbindliche Übung: Persönlichkeitsentwicklung

1

0

0

1

 

Gesamtwochenstundenzahl

35

36

34

105

 

C. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen8

 

 

 

 

 

D. Förderunterricht8

 

 

 

 

 

       

________________________

1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden.

2 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

3 Biologie und Ökologie, Physik, Chemie.

4 Einschließlich Übungen.

5 Mit Computerunterstützung.

6 Gemäß den Bestimmungen des Abschnittes III können die Gesamtwochenstunden schulautonom auf bis zu zwei Wochenstunden reduziert werden.

7 In Einrichtungen des sozialen Berufsfeldes oder der Pflege. Gemäß den Bestimmungen des Abschnitts III können die Gesamtwochenstunden in der „Fachpraxis während des Unterrichtsjahres“ schulautonom auf bis zu zwei Wochenstunden reduziert werden.

8 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).

E. Deutschförderklasse

 

 

 

 

 

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(I)

2. Religion

2

(III)

3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1

X2

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung

Gesamtwochenstundenzahl

x3

 

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

 

 

       

__________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen der Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der Fachschule für Sozialberufe mit Pflegevorbereitung; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Klasse gemäß der Stundentafel der Fachschule für Sozialberufe mit Pflegevorbereitung.

4 Gemäß Stundentafel der Fachschule für Sozialberufe mit Pflegevorbereitung

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Die dreijährige Fachschule für Sozialberufe mit Pflegevorbereitung dient im Sinne der §§ 52 und 63 Abs. 2 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes der Erweiterung und Vertiefung der bereits erworbenen Allgemeinbildung und vermittelt in einem ganzheitlich ausgerichteten Curriculum Kenntnisse und Fertigkeiten, die zur Ausübung eines Berufes auf sozialem und wirtschaftlichem Gebiet befähigen. Sie vermittelt auch jene Kompetenzen, die die Absolventinnen und Absolventen auf Tätigkeiten und Ausbildungen im Gesundheitsbereich vorbereiten. Insbesondere erfolgt eine Vorbereitung für eine nachfolgende Ausbildung in den Pflegeassistenzberufen.

Die ganzheitlich ausgerichtete Ausbildung orientiert sich an den Zielen von Active Citizenship (aktive Teilnahme an der Gesellschaft), Employability (Beschäftigungsfähigkeit), Entrepreneurship (unternehmerisches Denken und Handeln) sowie der Befähigung zur Höherqualifizierung und zu lebenslangem Lernen.

Schwerpunkte sind daher Persönlichkeitsbildung, soziale Kompetenz, Kreativität, Kritikfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, berufliche Mobilität und Flexibilität sowie die Klärung der persönlichen Eignung für einen fachspezifischen Beruf; des Weiteren die Schulung der Fähigkeiten, berufsspezifische Aufgaben unter Bedachtnahme auf soziale, gesundheitsfördernde, ökonomische und ökologische Aspekte unter Einsatz moderner technischer Hilfsmittel zu lösen sowie im Team zu arbeiten.

Die Erlangung von Einstiegsqualifikationen in Gesundheits- und Sozialberufe wird durch eine Abstimmung mit einschlägigen Inhalten weiterführender Ausbildungen erleichtert.

Durch eine ausgewogene Kompetenzentwicklung in den Bereichen

  1. Allgemeinbildung
  2. Soziale Handlungsbereiche und Methodik
  3. Gesundheit und Lebensstil
  4. Wirtschaftliche Grundlagen und Zusammenhänge
  5. Angewandtes Projektmanagement sowie
  6. berufsorientierte Praktika

Die Absolventinnen und Absolventen verfügen daher über folgende Kompetenzen:

  1. sie kennen die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Menschen und verfügen über entsprechende Handlungskompetenz;
  2. sie beherrschen ein breites Spektrum an Theorie- und Faktenwissen für ihre Berufspraxis;
  3. sie verfügen über kognitive und praktische Fertigkeiten, die erforderlich sind, um Lösungen für spezielle Probleme in ihrem Arbeits- oder Lernbereich zu finden;
  4. sie sind zu logischem, kreativem und vernetztem Denken sowie zu verantwortungsvollem Handeln fähig;
  5. sie können selbstständig arbeiten und im Team kooperieren;
  6. sie können ressourcen- und verantwortungsbewusst unter Beachtung sozialer, ökonomischer und ökologischer Aspekte handeln;
  7. sie können Verantwortung für sich selbst und für andere übernehmen;
  8. sie können selbstständig bekannte Arbeitssituationen bewältigen und andere Personen bei Routinetätigkeiten anleiten;
  9. sie können Sachverhalte in der deutschen Sprache in Wort und Schrift ausdrücken und argumentieren sowie in Englisch situationsgerecht kommunizieren;
  10. sie zeigen im Rahmen der Erledigung ihrer Aufgaben Interesse, Selbstvertrauen und fachliche Kompetenz;
  11. sie können ihren Entwicklungs- und Fortbildungsbedarf sowie die Notwendigkeit des berufsbegleitenden Lernens erkennen und sind zu eigenständigem Weiterlernen befähigt;
  12. sie kennen die Bedeutung der Qualitätssicherung für die berufliche Tätigkeit;
  13. sie verfügen über eine grundlegende Reflexionskompetenz und können ihre eigenen Leistungen einschätzen und entsprechend handeln.

Die Ausbildung führt zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen, mit der eigenen und mit anderen Kulturen und mit transkulturellen Gesellschaften sowie zu Gender- und Diversity-Kompetenz (Umgang mit geschlechtsspezifischen Unterschieden und mit Vielfalt). Die Absolventinnen und Absolventen können den Einfluss von Geschlechterrollenstereotypen auf die eigene persönliche Entwicklung reflektieren und dadurch den eigenen Handlungsspielraum erweitern. Die Ausbildung befähigt zur mündigen Teilnahme an einer demokratischen Gesellschaft. Sie fördert die Fähigkeit, offen, flexibel und kreativ persönliche, berufliche und gesellschaftliche Herausforderungen anzunehmen und aktiv zu gestalten.

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS ALLGEMEINBILDUNG UND SPRACHE

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. mit unterschiedlichen Kulturen und Lebensformen respektvoll umgehen;
  2. ihre Lern- und Arbeitsfelder selbstständig und zeitgerecht organisieren;
  3. Sachverhalte in angemessener Sprache in Wort und Schrift ausdrücken und situationsgerecht kommunizieren;
  4. Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern, bewerten und gezielt einsetzen;
  5. verantwortungsbewusst mit Medien umgehen;
  6. angemessen – auch medienunterstützt – präsentieren;
  7. über Aspekte der Berufs- und Arbeitswelt reflektieren.

ERGÄNZENDE LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES ENGLISCH

Die Schülerinnen und Schüler

  1. erreichen in Englisch das Niveau des Independent Users B1 gemäß GER (Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1989 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) in den Fertigkeiten Hören, Lesen, Zusammenhängend sprechen, An Gesprächen teilnehmen sowie das Niveau A2 in der Fertigkeit Schreiben;
  2. können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden.

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS SOZIALE HANDLUNGSBEREICHE UND METHODIK

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. sich gegenüber unterschiedlichen Kulturen und Wertvorstellungen im Sinne einer demokratischen Grundhaltung sensibel und respektvoll verhalten;
  2. die Bedeutung der Wahrung der Menschenrechte und einer kultur- und zielgruppenorientierten Haltung im sozialberuflichen Umfeld begründen;
  3. im schulischen und beruflichen Bereich wertschätzend miteinander umgehen;
  4. unterschiedliche Berufsbilder im Sozial- und Gesundheitsbereich und deren Anforderungen beschreiben;
  5. die Grundlagen für die Begleitung von Menschen in unterschiedlichen Lebensphasen und besonderen Lebenslagen erläutern;
  6. die für den jeweiligen Bereich erforderliche Fachsprache verstehen und anwenden;
  7. sich selbstständig zuverlässige Informationen verschaffen und die Qualität von Informationsquellen nach vorgegebenen Kriterien beurteilen;
  8. fachtheoretische Kenntnisse situationsgerecht, bedürfnisorientiert und individuell umsetzen;
  9. die Anforderungen in der Fachpraxis einschätzen und eine professionelle Grundhaltung zum Arbeitsleben einnehmen;
  10. auf unterschiedliche Anforderungen und Belastungen, Stress und Arbeitsdruck angemessen reagieren;
  11. die Bedeutung und Methoden der Psychohygiene erläutern;
  12. mündliche und schriftliche Kommunikationssituationen im persönlichen und beruflichen Bereich bewältigen;
  13. Konfliktpotential erkennen;
  14. Möglichkeiten der konstruktiven Konfliktlösung nutzen;
  15. durch realistische Einschätzung ihrer Fähigkeiten eine Berufsentscheidung treffen.

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS GESUNDHEIT UND LEBENSSTIL

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. fachtheoretische Grundlagen fachpraktisch anwenden sowie die Themenfelder Körper, Selbstpflege, Hygiene, Ernährung und Bewegung vernetzen;
  2. die Bedeutung nachhaltigen Gesundheitsverhaltens begründen und Entscheidungen im Alltag treffen, die der Gesundheit förderlich sind;
  3. gesundheitsfördernde Maßnahmen beschreiben und für sich und andere anwenden;
  4. ressourcenorientiert, situationsgerecht handeln und Verantwortung für sich und andere übernehmen;
  5. prozesshaftes Geschehen verstehen, rationell planen und organisieren sowie teamorientiert arbeiten;
  6. Konsumverhalten kritisch bewerten und ökologisch verantwortungsbewusst handeln;
  7. Grundlagen der Pflege in Theorie und Praxis kritisch einordnen und in reflektierter Weise anwenden;
  8. typische Symptome ausgewählter Krankheiten beschreiben und Beobachtungen weiterleiten;
  9. Beobachtungen und durchgeführte Maßnahmen dokumentieren;
  10. die Fachsprache anwenden;
  11. kulturelle Unterschiede benennen und berücksichtigen;
  12. die besonderen Bedürfnisse der Familie und von Menschen, die im Bereich sozialer Institutionen und medizinischer Einrichtungen arbeiten oder dort versorgt werden, darstellen.

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS WIRTSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN UND ZUSAMMENHÄNGE

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Wirtschaft und ihre Rahmenbedingen als positiv gestaltbaren Teil der Gesellschaft wahrnehmen;
  2. ausgewählte wirtschaftliche, räumliche und soziale Zusammenhänge erklären;
  3. ausgewählte politische und wirtschaftliche Konzepte, Modelle und Positionen in ihren Grundzügen beschreiben und einschätzen;
  4. die Zusammenhänge sozialer, ökologischer und ökonomischer Nachhaltigkeit beschreiben und danach handeln;
  5. in verschiedenen Rollen (Unternehmerin und Unternehmer, Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer, Konsumentin und Konsument, Bürgerin und Bürger) verantwortungsbewusst agieren;
  6. wirtschaftliche und/oder rechtliche Sachverhalte strukturieren und lösungsorientiert bearbeiten;
  7. die Grundlagen wirtschaftlichen Rechnens anwenden;
  8. wirtschaftliche und politische Informationen (Medienberichte etc.) in ihren Grundzügen verstehen und diese zusammenfassen;
  9. Informations- und Kommunikationstechnologien effizient nutzen sowie verantwortungsbewusst und rechtskonform einsetzen;
  10. sich Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern, bewerten und gezielt einsetzen.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Allgemeine Bestimmungen:

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1b SchOG) eröffnen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“ und „Ethik“), der Freigegenstände und Unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerinnen- und Lehrerwochenstunden sowie die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht zu nehmen.

Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang fest zu legen. Erfolgt kein diesbezüglicher Beschluss, ist die im Lehrplan vorgegebene Mindestdauer maßgeblich.

Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel:

Die Gesamtwochenstunden im Pflichtgegenstand „Angewandtes Projektmanagement“ können schulautonom auf bis zu zwei Wochenstunden reduziert werden. Die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff sind an das schulautonom festgelegte Stundenausmaß anzupassen.

Die Gesamtwochenstunden in der „Fachpraxis während des Unterrichtsjahres“ können schulautonom auf bis zu zwei Wochenstunden reduziert werden. Die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff sind an das schulautonom festgelegte Stundenausmaß anzupassen.

Die frei werdenden Wochenstunden sind nach Maßgabe folgender Bestimmungen zu verteilen:

  1. Innerhalb der Cluster „Soziale Handlungsbereiche und Methodik“ oder „Gesundheit und Lebensstil“ kann ein neuer Pflichtgegenstand oder mehrere neue Pflichtgegenstände mit mindestens zwei Wochenstunden eingeführt werden. Die verbleibenden schulautonomen Wochenstunden sind zur Erhöhung des Wochenstundenausmaßes eines oder mehrerer Pflichtgegenstände bzw. der Verbindlichen Übung bzw. der Praxis zu verwenden.
  2. Wenn kein neuer Pflichtgegenstand eingeführt wird, ist das Wochenstundenausmaß eines Pflichtgegenstandes oder mehrerer Pflichtgegenstände bzw. der Verbindlichen Übung bzw. der Praxis um die frei werdenden Wochenstunden zu erhöhen.

Stundenerhöhungen und -reduzierungen sind nur durch ganze Jahreswochenstunden möglich.

Die Wochenstunden eines Pflichtgegenstandes können zwischen den Klassen verschoben werden. Darüber hinaus kann die Aufteilung der Wochenstunden zwischen den Semestern einer Klasse verändert werden. Dabei ist ein systematischer, vernetzender und nachhaltiger Kompetenzaufbau zu gewährleisten. Dh., die Pflichtgegenstände sind ohne semesterweise Unterbrechung(en) zu führen.

Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der Verbindlichen Übung in den einzelnen Klassen darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten.

Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der Verbindlichen Übung von 105 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden.

Wird ein neuer Pflichtgegenstand eingeführt, sind seine nähere Bezeichnung, die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe des Clusters schulautonom festzulegen.

Wird das Wochenstundenausmaß bestehender Pflichtgegenstände oder der Verbindlichen Übung erhöht, sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff schulautonom zu adaptieren (vertiefende oder erweiternde Kompetenz). Ist der Unterrichtsgegenstand einem Cluster zugeordnet, so sind die Lernergebnisse des Clusters zugrunde zu legen.

Pro Klasse kann nur eine schulautonome Variante festgelegt werden. Bei parallel geführten Klassen sind verschiedene Varianten der Schulautonomie möglich, jedoch maximal drei Varianten. Voraussetzung hiefür ist eine gesicherte Führung.

Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (1. bis 3. Klasse) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.

Schulautonome Verteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes:

Die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes auf die einzelnen Klassen bzw. Semester kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen abgeändert werden. Dieser Lehrstoffverteilung ist ein alle Klassen umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen und innerhalb von Unterrichtsgegenständen, die Gewährleistung eines systematischen, vernetzten und nachhaltigen Kompetenzaufbaus und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht nimmt.

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen und Förderunterricht:

Allfällige Freigegenstände und Unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.

Bestimmungen bezüglich integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL):

Hinsichtlich der Möglichkeit integrierten Fremdsprachenlernens hat die Festlegung der Pflichtgegenstände (ausgenommen sind die Pflichtgegenstände „Deutsch“ und „Englisch“) und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen und Klassen durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Der Unterricht hat in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch“ zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung der Verwendung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache (Arbeitssprache) gemäß § 16 Abs. 3 Schulunterrichtsgesetz.

IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten bzw. auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen.

Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen sowie aktueller Erkenntnisse der Humanwissenschaften, wie etwa aus der Gehirnforschung, der Migrationsforschung, etc.

Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen.

Unterrichtsqualität:

Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang zwischen allen Beteiligten ist jedenfalls Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht.

Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes.

Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und ‑gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden sollte durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung sowie Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen.

Die Ziele des Unterrichts und die Kriterien der Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen.

Unterrichtsplanung:

In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten:

  1. Basis für die Unterrichtsplanung sind das allgemeine Bildungsziel, die Lernergebnisse der Cluster und die Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände sowie gegebenenfalls vorhandene Bildungsstandards.
  2. Voraussetzung für fächerübergreifendes Denken und Verstehen soll die Zusammenarbeit und Absprache aller Lehrenden einer Klasse bzw. des Bildungsganges bei der Planung, Umsetzung und Evaluierung des Unterrichtsprozesses sein.
  3. Die Koordination erfordert organisatorische Rahmenbedingungen, die herzustellen sind.
  4. Die Individualität der Lernenden ist nach Möglichkeit in allen Unterrichtsgegenständen bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung zu berücksichtigen. Es soll dabei von den vorhandenen Kompetenzen der Lernenden ausgegangen werden, um sicher zu stellen, dass diese ihre Verantwortung für den eigenen Lernprozess auch wahrnehmen können. Dies ist untrennbar mit der Umsetzung geschlechter- und chancengerechten Unterrichts verbunden (individuelle und diskriminierungsfreie Lern-, Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten).
  5. Der Unterricht ist auf den Kompetenzerwerb auszurichten, wobei die Kompetenzen über die Schulstufen und Semester systematisch, vernetzend und nachhaltig aufzubauen sind. Entsprechende Wiederholungs- und Übungsphasen sind zur Festigung des Unterrichtsertrages vorzusehen.
  6. In die Unterrichtsgestaltung sind nach Möglichkeit situative Aufgabenstellungen einzubauen, die der beruflichen Realität entnommen und methodisch aufbereitet werden. Dadurch soll die Identifikation der Lernenden mit berufsrelevanten Funktionen und ihre Handlungsfähigkeit entwickelt und gefördert werden.
  7. Wesentlich sind die Vermittlung von Fachwissen sowie die Förderung der Entwicklung von Werthaltungen und Schlüsselkompetenzen. Die Vermittlung des Lehrstoffes und die Persönlichkeitsentwicklung sind untrennbare Komponenten des Unterrichts. Der Entwicklung personaler und sozialer Kompetenzen der Lernenden ist in allen Unterrichtsgegenständen, vor allem bei gruppen- und projektorientierten Unterrichtsformen, besonderes Augenmerk zu schenken.
  8. Die Sicherstellung eines optimalen Theorie-Praxis-Transfers ist zu gewährleisten. Die unmittelbare Verknüpfung mit der Lebenssituation der Lernenden fördert das Gelingen des Transfers.
  9. Um alle Lernenden zu eigenverantwortlichem Lernen hinführen zu können, empfiehlt sich, am Beginn der 1. Klasse die Durchführung von Projektunterricht oder Schulveranstaltungen, die der Sicherung grundlegender sozialer und personaler Kompetenzen (zB Teambildung, Eigenverantwortlichkeit, Lernen, gewaltfreie Kommunikation) dienen.
  10. Fehler sind möglichst als förderliche Lernanlässe zu nutzen. Möglichkeiten individueller Fördermaßnahmen sind dabei zu nützen. Die zur Verfügung stehenden Diagnoseinstrumente sind als Lernstandserhebungen bzw. Lernfortschrittsanalysen, insbesondere aber als Ausgangspunkt für die Planung weiterer Lernphasen einzusetzen.
  11. Auf den Erwerb von Präsentations- und Medienkompetenz ist besonderes Augenmerk zu legen.
  12. Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien ist in allen Unterrichtsgegenständen anzustreben.
  13. Den Lernenden sollen weiters Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie im Sinne einer individuellen Bildungsplanung nationale und internationale Zertifikate erworben werden können.
  14. Korrekturhilfen, Wörterbücher und andere digitale und gedruckte Nachschlagewerke, Gesetzestexte, Formelsammlungen sowie andere Arbeitsbehelfe, wie sie in der Realität der Arbeits- und Berufswelt Verwendung finden, sind im Unterricht und abhängig von den Aufgabenstellungen auch in Prüfungssituationen zu verwenden.
  15. Die Notwendigkeit wissenschaftlicher Redlichkeit beim Verfassen eigener Arbeiten ist zu beachten und einzufordern.
  16. Der Unterricht in mehrsprachigen heterogenen Klassen stellt erhöhte Anforderungen an Lehrende und Lernende, die in gemeinsamer Verantwortung wahrzunehmen sind. Interkulturelles Lernen verbessert die Fähigkeit der Lernenden zur sozialen Interaktion mit Angehörigen anderer Kulturen und ist eine Chance zur Entwicklung der eigenen kulturellen Identität und zur Vorbereitung auf ein Leben in einer multikulturellen Gesellschaft.
  17. Sprache ist die Basis für Lehr- und Lernprozesse in allen Unterrichtsgegenständen. Für den situationsadäquaten Einsatz von Sprache in Wort (gehobene Umgangssprache) und Schrift (Standardsprache) sind alle Lehrkräfte verantwortlich. Lernende mit Defiziten in der Beherrschung des sprachlichen Registers (Textkompetenz, fachliche Diskurskompetenz) sind in allen Unterrichtsgegenständen angemessen zu fördern.
  18. Um gesellschaftlichen und globalen Entwicklungen Rechnung zu tragen, ist die Verwendung der Fremdsprache als Arbeitssprache oder Integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL) anzustreben. Integriertes Fremdsprachenlernen und lehren hat so zu erfolgen, dass sowohl im fachlichen als auch im sprachlichen Bereich die Lernenden bei der Herausbildung von Wissen und Fähigkeiten einerseits, als auch sprachlicher und kommunikativer Kompetenzen andererseits unterstützt werden.

Didaktische Grundsätze des Clusters Allgemeinbildung und Sprache:

In allen Gegenständen des Clusters ist Wert auf einen konkreten Bezug und auf die Verknüpfung mit dem allgemeinen Ausbildungsziel der Schule sowie die lebenssituativen Gegebenheiten der Schülerinnen und Schüler zu legen.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Englisch:

  1. Die Entwicklung fremdsprachlicher Kompetenzen erfolgt auf Basis jener Kompetenzen, über die die Lernenden im Deutschen sowie gegebenenfalls in ihrer Erstsprache verfügen.
  2. Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Erweiterung der sprachlichen Kompetenzen als Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erfahren werden kann.
  3. Die verschiedenen Kompetenzbereiche (Hören, Lesen, Zusammenhängend sprechen, An Gesprächen teilnehmen, Schreiben, Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires) sind vernetzt zu entwickeln.
  4. In allen Gegenständen sollen authentische Materialien und Impulse verwendet werden, die geeignet sind, die fremdsprachliche und fachsprachliche Kompetenz der Lernenden zu fördern.
  5. Im Sinne der gelebten Internationalität sollen Auslandskontakte wie Praktika, Schulpartnerschaften, internationale Projekte usw. gefördert werden.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften:

Die Arbeitsweise der Naturwissenschaften (zB Experimente, praktische Übungen) ist durchgängig in den Unterricht zu integrieren.

Die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Disziplinen werden durch unterschiedliche Methoden sichtbar gemacht und ermöglichen so eine ganzheitliche Wahrnehmung.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Kreativer Ausdruck:

Wesentlicher Bestandteil aller unterrichtlichen Aktivitäten ist die musikalische und bildnerische Praxis. Der konkrete Bezug zu den sozialen Handlungsfeldern und zu Anwendungsmöglichkeiten in der beruflichen Praxis ist herzustellen.

Nach Möglichkeit sollen Projekte und Workshops mit Künstlern und Künstlerinnen und Kulturschaffenden durchgeführt und die Teilnahme der Lernenden an Wettbewerben angestrebt werden.

Didaktische Grundsätze der Pflichtgegenstände Einführung in Pflege, Hygiene und Erste Hilfe sowie Erweiterte Fachtheorie in der Pflege:

Den Schülerinnen und Schülern ist die Möglichkeit der praktischen Anwendung im Unterricht zu geben. Das Vorhandensein eines Demonstrationszimmers für praktische Übungen an den Schulstandorten wird dringend empfohlen. Es soll auf zeitgemäße Demonstrationsobjekte geachtet werden.

Die intensive Vernetzung mit dem Pflichtgegenstand „Somatologie und Pathologie“ ist notwendig, um den Unterricht aufbauend zu gestalten und um Doppelgleisigkeiten zu vermeiden.

Didaktische Grundsätze der Pflichtgegenstände Wirtschaftsgeografie sowie Betriebswirtschaft und Rechnungswesen:

Vorrangiges Ziel der wirtschaftlichen Bildung ist die Entwicklung eines Verständnisses für

  1. betriebswirtschaftliche, regionale und globalwirtschaftliche Mechanismen und Zusammenhänge sowie
  2. deren Auswirkungen auf das Lebensumfeld (einschließlich der Chancen von Frauen und Männern).

Im Mittelpunkt

  1. steht der Bezug auf die Lebens- und zukünftige Arbeitswirklichkeit der Schüler und Schülerinnen („Für das Leben lernen“) sowie die Sichtbarmachung der Bedeutung wirtschaftlichen Denkens und Handelns für das Erreichen des Gemeinwohls einer Gesellschaft.
  2. die Vermittlung eines grundlegenden Verständnisses für Zusammenhänge,
  3. die Fähigkeit zur Einordnung des Gelernten in ein Gesamtsystem und dessen Transfer auf neue Anforderungen bzw. geänderte Rahmenbedingungen,
  4. die praktische Nutzung der vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten und
  5. die Orientierung des Unterrichts an der Realsituation.

Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Schülerinnen und Schüler nachvollziehen können, was sie warum lernen und welchen Nutzen das Erreichen der Lernziele für ihr Leben und Arbeiten hat.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Recht:

Die Vermittlung von rechtlichen Kenntnissen soll die Schülerinnen und Schüler befähigen, sich für die Wahrung der Grundrechte einzusetzen sowie ihr Selbstbehauptungsvermögen zu stärken.

Im Hinblick auf das Bildungsziel der Schule sind als Schwerpunkte Personen-, Familien- und Erbrecht zu vermitteln, ohne die übrigen Gebiete des Privatrechts (Vertrags- und Konsumentenschutz, Schuldrecht, Sachenrecht) auszuschließen. Weiters sind die im Lehrstoff eingearbeiteten Inhalte des Basismoduls MAB entsprechend zu vermitteln.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Angewandtes Projektmanagement:

Projekte sind vorzugsweise in Kombination mit anderen Unterrichtsgegenständen durchzuführen.

Bei der Unterrichtsdurchführung ist den Schülerinnen und Schülern insbesondere Gelegenheit zu geben

  1. Entscheidungen zu treffen,
  2. kommunikations- und teamfähig zu arbeiten,
  3. eigenverantwortlich zu lernen und für das eigene Handeln Verantwortung zu übernehmen,
  4. ihre Rolle im Arbeitsleben und in Hierarchien kennen zu lernen,
  5. ihre persönlichen Möglichkeiten und Grenzen zu erfahren.

Dazu ist ein Organisationsmodell auszuarbeiten. Die Absprache mit den Lehrenden anderer einschlägiger Unterrichtsgegenstände betreffend die Anwendung von dort erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten wird dringend empfohlen. Im Bedarfsfall ist eine gute organisatorische (stundenplantechnische) Abstimmung mit anderen einschlägigen Pflichtgegenständen und die Nutzung der Möglichkeit der Blockung empfehlenswert.

Die Auswahl der Handlungs- und Lernanlässe hat sich an den Berufsbildern und an der speziellen Ausprägung der Fachschule für Sozialberufe zu orientieren.

Didaktische Grundsätze der Fachpraxis während des Unterrichtsjahres:

Die Fachpraxis während des Unterrichtsjahres dient dem Sammeln von praktischen Erfahrungen und der Umsetzung der in der Theorie erworbenen Kenntnisse im jeweiligen sozialen bzw. pflegerischen Berufsfeld. Im Bereich der Pflege ist darauf zu achten, dass praktische Anwendungen nur ohne Patientenkontakt stattfinden dürfen.

Didaktische Grundsätze der Verbindlichen Übung Persönlichkeitsentwicklung:

In der Verbindlichen Übung ist vor allem Wert auf die konkrete Anwendung und die unmittelbare Nutzung der zu entwickelnden Kompetenzen im Klassenverband (zB im Rahmen eines Klassenrates) zu legen, die theoretische Vermittlung von Inhalten ist auf das Wesentliche zu beschränken.

Unterrichtsmethoden:

Ein Mix an motivierenden, lernzieladäquaten Unterrichtsmethoden ist anzustreben. Dabei ist Expertinnen- und Expertenwissen zu vermitteln und sind individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse zu ermöglichen und beratend zu begleiten, sowie die Erweiterung von individuellen Handlungsspielräumen für die Schülerinnen und Schüler aufzuzeigen.

Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen:

  1. Lernsettings sind so zu gestalten, dass die Lernenden individuelle Stärken zeigen, gehirngerecht lernen und ihre Selbsteinschätzungsfähigkeit weiter entwickeln können.
  2. Individuelle Begabungen und Potenziale sind unabhängig von vorgefassten Bildern, Zuschreibungen und familiären Rahmenbedingungen zu fördern.
  3. Formen des gegenseitigen Unterstützens durch Schülerinnen und Schüler (Tutoring) sollen Lern- und Reflexionsprozesse fördern.
  4. Durch offene Lernformen ist die Problemlösungskompetenz der Lernenden zu fördern um eigenständigen Wissens- und Kompetenzerwerb zu erleichtern. Gleichzeitig sind sie zu eigenständiger und selbstverantwortlicher Arbeitsweise in Einzel- und besonders Teamarbeit zu befähigen.
  5. Praxisorientierte Aufgabenstellungen sowie problem- und handlungsorientierter Unterricht (Projekte, Fallstudien, Fachpraxis und Simulationen) führen die Lernenden zu logischem, kreativem und vernetztem Denken, zu genauem und ausdauerndem Arbeiten sowie zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln.
  6. Ein Bezug zum fachpraktischen Unterricht ist in möglichst vielen Unterrichtsgegenständen herzustellen.
  7. Exkursionen, Lehrausgänge und sonstige Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von Fachleuten aus der Praxis tragen dazu bei, den Lernenden Einblick in die komplexen Zusammenhänge berufsspezifischer Abläufe zu geben.
  8. Der Besuch kultureller Veranstaltungen und kultureller Institutionen motiviert die Lernenden zur Beschäftigung mit Kunst und Kultur. Er ist daher wichtiger Bestandteil des Unterrichts, besonders in „Deutsch“ sowie in „Kreativer Ausdruck“.
  9. Zur Optimierung der Unterrichtsqualität und des Unterrichtsertrages sollen verschiedene Medien eingesetzt werden, um den Lernprozess zu unterstützen und die erforderliche Medienkompetenz aufzubauen. Die Integration von elektronisch aufbereiteten Lernmaterialien sowie elektronischen Kommunikationsformen soll die Unterrichtsorganisation unterstützen und ergänzen.
  10. Der Vertiefung ausgewählter Lerninhalte und dem Training grundlegender Fertigkeiten ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Behandlung vielfältiger Inhalte zu geben. Besonderer Wert ist dabei auf die Vermittlung der Methoden des jeweiligen Faches zu legen, um eigenständigen Wissens- und Kompetenzerwerb zu erleichtern.
  11. In allen Unterrichtsgegenständen ist die Dokumentation und Reflexion des stufenweisen Kompetenzerwerbs und damit die Fähigkeit zur Selbsteinschätzung durch die Schülerinnen und Schüler durch geeignete Methoden (zB Portfolio, Lerntagebuch) zu fördern.

Unterrichtsorganisation:

Die Schulleitung hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen durch eine möglichst flexible Unterrichtsorganisation zu ermöglichen.

Um fächerübergreifendes, vernetztes Arbeiten, insbesondere den Einsatz von kooperativen und offenen Lernformen zu ermöglichen, sind im Stundenplan pro Klasse mindestens drei zusammenhängende Unterrichtseinheiten vorzusehen. Die dabei im Stundenplan festgelegten Unterrichtsgegenstände sind möglichst im Vorhinein für das Semester bzw. das Jahr zu definieren. Dafür kommen zB folgende Möglichkeiten in Frage:

  1. Unterrichtsgegenstände, in denen häufig mit Arbeitsaufträgen im Sinne des kooperativen offenen Lernens gearbeitet wird,
  2. organisatorische Aneinanderreihung inhaltlich verbundener Unterrichtsgegenstände, zB aus dem Cluster „Soziale Handlungsbereiche und Methodik“, zur verstärkten Vernetzung der Lerninhalte,
  3. Unterrichtsgegenstände, in denen fächerübergreifende Projekte und/oder themenzentrierter Unterricht geplant sind,
  4. Unterrichtsgegenstände, die sich besonders für eine Zusammenarbeit mit dem Gegenstand „Angewandtes Projektmanagement“ eignen.

Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder auch ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Lernenden jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann. Bei geblocktem Unterricht ist der nachhaltige Wissens-/Kompetenzerwerb sicherzustellen.

Den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen und Online-Dienste helfen eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht, aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen. Damit können die Lernenden bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie den Mitschülerinnen und Mitschülern elektronisch Kontakt halten.

Lehrstoffinhalte eines Unterrichtsgegenstandes sind durch jene Lehrende zu unterrichten, die über die entsprechende Qualifikation verfügen. Werden verschiedene Lehrende eingesetzt, erfordert dies eine enge Kooperation und eine gemeinsame Leistungsbeurteilung.

Pflichtpraktika (unterjährige Praktika):

Die Pflichtpraktika sind in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten. Dabei sind die Lernenden auch hinsichtlich der Institutionen und Einsatzbereiche zu beraten. Die Lernenden sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantin und Praktikant zu führen.

Die Schule hat für die Zuteilung fachlich geeigneter Praktikumsstellen zu sorgen.

Das Pflichtpraktikum ist auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Praktikumsstelle und den Lernenden durchzuführen.

Die Lernenden sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten zu informieren sowie während des unterjährigen Praktikums von Praktikumsbegleitlehrerinnen bzw. -lehrern zu begleiten.

V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

a) Katholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idgF.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 130/2009 idgF.

c) Altkatholischer Religionsunterricht

Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß § 7a des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen anzuwenden.

d) Islamischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011 idgF.

e) Israelitischer Religionsunterricht

Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

f) Neuapostolischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 108/2016 idgF.

g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988 idgF.

h) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 114/2016 idgF.

i) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004 idgF.

j) Buddhistischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008 idgF.

k) Freikirchlicher Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014 idgF.

l) Alevitischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 14/2014 idgF.

VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A. Pflichtgegenstände

1. ETHIK

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab.

Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten.

In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren.

Der Ethikunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile.

Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie.

Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück.

Zentrale fachliche Konzepte

Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Aus den im Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt.

Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive:

Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft.

Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive:

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen.

Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive:

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert.

Didaktische Grundsätze

Im Unterricht sind folgende Gestaltungsprinzipien anzuwenden:

Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften

Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an den Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen.

Diskursorientierung

Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen.

Diversitätsgebot

Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind.

Fachdidaktische Aufbereitung

Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen.

Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann.

Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden.

Kompetenzmodell, Kompetenzbereiche, Kompetenzbeschreibungen

Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Schulstufen gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Schulstufen zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll mit aufsteigender Schulstufe komplexer und differenzierter werden.

Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Situationen und Probleme der individuellen, sozialen und ökologischen Lebenswelt wahrnehmen, beschreiben und deuten und
  2. sich mit Denkweisen, Wertvorstellungen und Lebenswelten anderer auseinandersetzen sowie die eigene Position einordnen.

Analysieren und Reflektieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. ethisch-relevante Texte mit Hilfe fachspezifischer Terminologie und Methoden erschließen und verfassen und
  2. Wissen und Erfahrungen aus unterschiedlichen Fachgebieten und Lebensbereichen aufeinander beziehen und im Lichte ethischer Positionen reflektieren.

Argumentieren und Urteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. moralische und ethische Grundkonzepte darstellen, ihre historischen, sozioökonomischen und kulturellen Zusammenhänge verstehen und
  2. Argumente kritisch prüfen sowie eigenständige und begründete ethische Urteile fällen.

Interagieren und Sich-Mitteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. eigene Gedankengänge und die anderer sachgemäß und sprachlich sensibel darstellen und
  2. Auseinandersetzungen auf argumentativer Grundlage konsens- und dissensfähig führen und mit Meinungsverschiedenheiten und Konflikten gewaltfrei umgehen.

Handlungsoptionen entwickeln

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. durch Handlungsentwürfe zu moralischen Problemen verantwortungsbewusst und ethisch reflektiert Stellung beziehen und
  2. die erworbenen Kompetenzen zu eigenen Lebensentwürfen in Beziehung setzen.

Lehrstoff

Der Ethikunterricht soll Raum für aktuelle Themen bieten.

In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen. Dabei können weitere Bereichsethiken thematisiert oder Lehrstoffe behandelt werden.

1. Klasse (1. und 2. Semester):

Grundlagen: Philosophische Ethik und Menschenrechte

Ethik und Moral, Freiheit und Verantwortung;

Grundrechte, Kinderrechte

Soziale Beziehungen

Formen von Familie, Partnerschaft und Freundschaft;

Autoritäten, Vorbilder, Jugendkultur

Glück

Glücksvorstellungen, Glücksethiken, Glücksforschung

Sucht und Selbstverantwortung

Suchtprävention, Abhängigkeit, Verantwortung des Einzelnen und der Gesellschaft

Natur und Wirtschaft

Globale und lokale Umweltthemen, globale Gerechtigkeit, nachhaltige Entwicklung, Nachhaltigkeit, Klima, lebensdienliche Wirtschaft, Konsumentinnen- und Konsumentenethik

Religion und Weltanschauung

Religionsgemeinschaften und säkulare Weltanschauungen in Österreich;

Religion und Staat

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Prinzipien normativer Ethik

Zweck, Nutzen, guter Wille, Gerechtigkeit

Medien und Kommunikation

Pressefreiheit, digitale Welt, Wahrheit und Manipulation

Judentum, Christentum, Islam

Glaubensgrundlagen, moralische Richtlinien

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Umgang mit Tieren

Moralischer Status von Tieren, Tierrechte, Tierschutz

Liebe, Sexualität, Beginn des Lebens

Sex und Gender; moralische Dimensionen von Liebe und Sexualität;

Reproduktion

Konflikte und Konfliktbewältigung

Konfliktforschung, Konfliktlösung, gewaltfreie Kommunikation, Respekt und Toleranz

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Grundkonzepte der Ethik

Tugendethik, Pflichtethik, Nutzenethik

Menschenwürde, Menschenrechte, Menschenpflichten

Entwicklung und aktuelle Situation;

Diversität und Diskriminierung:

Integration und Inklusion; Umgang mit Behinderungen, Stereotypen, Fremdheit, interkulturellen Erfahrungen

Krankheit und Gesundheit, Ende des Lebens

Ärztliches und pflegerisches Berufsethos;

Gesundheitliche Aspekte des Sports;

Umgang mit Alter, Sterben und Tod

6. Semester:

Identitäten und Moralentwicklung

Konzepte von Identität, Theorien der Moralentwicklung

Wirtschaft und Technik

Markt und Moral, Unternehmensethik, Technikfolgenabschätzung und -bewertung

Fernöstliche Religionen und Weltanschauungen

Glaubensgrundlagen und moralische Richtlinien im Hinduismus, Buddhismus und Konfuzianismus

2. ALLGEMEINBILDUNG UND SPRACHE

2.1 DEUTSCH

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. können Wortarten, Satzglieder und Satzarten erkennen, bestimmen und anwenden;
  2. können grundlegende Regeln der Zeichensetzung und Rechtschreibung anwenden;
  3. können gängige Fremdwörter verstehen und richtig anwenden;
  4. können aktiv zuhören;
  5. können mündlichen Darstellungen folgen, sie verstehen und daraus Kerninformationen entnehmen;
  6. können passende Gesprächsformen in privaten Sprechsituationen anwenden;
  7. können sinnerfassend lesen;
  8. können Fragen verständlich und angemessen in der Standardsprache formulieren und beantworten;
  9. können Sachverhalte in der Standardsprache darstellen;
  10. können schriftlichen Texten Informationen entnehmen;
  11. können Informationen mündlich und schriftlich wiedergeben;
  12. verfügen über das nötige Textsortenwissen;
  13. können in Situationen, mit denen sie vertraut sind, mündlich und schriftlich angemessen formulieren;
  14. verfügen über angemessene Fertigkeiten im Bereich der Sprach- und Schreibrichtigkeit;
  15. können den eigenen Medienkonsum hinterfragen;
  16. können eigene Texte planen, schreiben und mithilfe von Nachschlagewerken überarbeiten.

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Wortarten, Satzglieder und Satzarten.

Erkennen von Satzgrenzen.

Zeichensetzung und Rechtschreibung.

Gängige Fremdwörter.

Zuhören und Sprechen:

Aktives Zuhören.

Fragen in Standardsprache.

Darstellung von Sachverhalten.

Entnahme von Kerninformationen.

Erkennen von Redeabsichten.

Freies Erzählen, Berichten und Beschreiben.

Lesen:

Lesetechniken und -strategien.

Herausfiltern von Informationen.

Erfassen der wesentlichen Inhalte.

Verständliches Vorlesen und sinnerfassendes Lesen.

Schreiben:

Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Textsortenwissen (Erzählung, Bericht, Beschreibung, Inhaltsangabe, einfache Zusammenfassung; Privatbrief, E-Mail).

Reflexion:

Reflexion über die Lebenssituation.

Medienkonsums.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. können Wortarten, Satzglieder und Satzarten erkennen, bestimmen und bewusst einsetzen;
  2. können grundlegende Regeln der Zeichensetzung und Rechtschreibung anwenden;
  3. können aktiv zuhören;
  4. können mündlichen Darstellungen folgen, sie verstehen und daraus Detailinformationen entnehmen;
  5. können Fragen verständlich und angemessen in der Standardsprache formulieren und beantworten;
  6. können Sachverhalte in der Standardsprache darstellen;
  7. können sinnerfassend lesen;
  8. können schriftlichen Texten Informationen entnehmen;
  9. können Kerninformationen aus Medienbeiträgen entnehmen;
  10. können Informationen ordnen und wiedergeben;
  11. können Redeabsichten erkennen;
  12. können Feedback geben und einholen;
  13. verfügen über das nötige Textsortenwissen;
  14. können mündlich und schriftlich angemessen formulieren;
  15. verfügen über angemessene Fertigkeiten im Bereich der Sprach- und Schreibrichtigkeit;
  16. können Texte planen, schreiben und überarbeiten;
  17. können Fehler erkennen und damit konstruktiv umgehen;
  18. können über die gesellschaftliche Realität in Bezug auf ihre Lebenswelt und über Aspekte der Berufs- und Arbeitswelt reflektieren.

Lehrstoff:

Wortarten, Satzglieder und Satzarten.

Zeichensetzung und Rechtschreibung.

Berufsbezogener Wortschatz.

Zuhören und Sprechen:

Aktives Zuhören.

Fragen in Standardsprache.

Darstellung von Sachverhalten.

Medienbeiträge.

Gestaltendes Vorlesen.

Erkennen von Redeabsichten.

Feedback.

Formulierung einfacher Argumente.

Lesen:

Entnahme wesentlicher Informationen aus Texten. Herausfiltern von Detailinformationen.

Textsortenwissen (fiktionale und nichtfiktionale Texte, zB Gebrauchsanweisungen, Kataloge, Folder, Broschüren).

Schreiben:

Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Textsortenwissen (Bewerbung, Lebenslauf, Motivationsschreiben).

Reflexion:

Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft in Zusammenhang mit der eigenen Lebenswelt.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. können Regeln der Rechtschreibung und Grammatik anwenden;
  2. verstehen wesentliche berufsbezogene Fremdwörter und Fachbegriffe und können diese anwenden;
  3. können an Diskussionen teilnehmen;
  4. können Kurzpräsentationen vorbereiten und medienunterstützt durchführen;
  5. können einfache Argumente formulieren und Stellungnahmen abgeben;
  6. können Informationen einholen, filtern, ordnen, bearbeiten und präsentieren;
  7. verfügen über das nötige Textsortenwissen;
  8. können mündlich und schriftlich angemessen formulieren;
  9. verfügen über angemessene Fertigkeiten im Bereich der Sprach- und Schreibrichtigkeit;
  10. können Texte planen, schreiben und überarbeiten;
  11. können Fehler erkennen und damit konstruktiv umgehen;
  12. können über die gesellschaftliche Realität in Bezug auf ihre Lebenswelt und über Aspekte der Berufs- und Arbeitswelt reflektieren;
  13. können ausgewählte Beispiele aus der Literatur unter Anleitung analysieren;
  14. können wesentliche Merkmale literarischer Gattungen erkennen;
  15. können bewusst mit Medien umgehen.

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Rechtschreibung und Grammatik.

Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld.

Zuhören und Sprechen:

Diskussion.

Kurzpräsentationen mit Medienunterstützung.

Einfache Argumente.

Stellungnahmen.

Lesen:

Sammeln von Informationen.

Textsortenwissen (lineare und einfache nichtlineare Texte).

Unterscheiden von Informationen und Meinungen in Printmedien.

Schreiben:

Einsetzen verknüpfender Elemente.

Textsortenwissen (Mitschrift, Exzerpt, Zusammenfassung, Charakteristik).

Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Beschreibung nicht linearer Texte.

Reflexion:

Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft in Zusammenhang mit der eigenen Lebenswelt.

Ausgewählte Beispiele aus der Literatur.

Wesentliche Merkmale literarischer Gattungen.

3. Klasse– Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. können Regeln der Rechtschreibung und Grammatik anwenden;
  2. verstehen wesentliche berufsbezogene Fremdwörter und Fachbegriffe und können diese anwenden;
  3. können zu Problemen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft kritisch Stellung nehmen;
  4. können über Aspekte der Berufs- und Arbeitswelt reflektieren;
  5. können Informationen einholen, filtern, ordnen, bearbeiten und präsentieren;
  6. über das nötige Textsortenwissen verfügen;
  7. können Texte planen, schreiben und überarbeiten;
  8. können nichtlineare Texte beschreiben und analysieren;
  9. können mündlich und schriftlich adressatengerecht formulieren;
  10. verfügen über angemessene Fertigkeiten im Bereich der Sprach- und Schreibrichtigkeit;
  11. können Fehler erkennen und damit konstruktiv umgehen;
  12. können zu relevanten Themen der Medienberichterstattung kritisch Stellung nehmen;
  13. können ausgewählte Beispiele aus der Literatur unter Anleitung analysieren;
  14. können Medien zielorientiert als Informationsquellen nutzen.

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Rechtschreibung und Grammatik.

Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld.

Zuhören und Sprechen:

Stellungnahme zu relevanten Themen der Medienberichterstattung.

Argumentieren, Appellieren und Präsentieren.

Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen (einfache monologische und dialogische Gesprächsformen zB Rede, Beratungsgespräch, Bewerbungsgespräch).

Nichtlineare Texte.

Lesen:

Textsortenwissen (fiktionale und nichtfiktionale Texte).

Schreiben:

Teilschritte des Schreibprozesses.

Strukturieren von Argumenten.

Nichtlineare Texte.

Textsortenwissen (Leserbrief, Stellungnahme, Erörterung).

Reflexion:

Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft.

Medien als Informationsquellen.

Ausgewählte Beispiele aus der Literatur.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. können Regeln der Rechtschreibung und Grammatik anwenden;
  2. verstehen wesentliche berufsbezogene Fremdwörter und Fachbegriffe und können diese anwenden;
  3. können zu Problemen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft kritisch Stellung nehmen;
  4. können über Aspekte der Berufs- und Arbeitswelt reflektieren;
  5. können Informationen einholen, filtern, ordnen, bearbeiten und präsentieren;
  6. verfügen über das nötige Textsortenwissen;
  7. können Texte planen, schreiben und überarbeiten;
  8. können nichtlineare Texte beschreiben und analysieren;
  9. können mündlich und schriftlich adressatengerecht formulieren;
  10. verfügen über angemessene Fertigkeiten im Bereich der Sprach- und Schreibrichtigkeit;
  11. können Fehler erkennen und damit konstruktiv umgehen;
  12. können zu relevanten Themen der Medienberichterstattung kritisch Stellung nehmen;
  13. können ausgewählte Beispiele aus der Literatur unter Anleitung analysieren;
  14. Medien zielorientiert als Informationsquellen nutzen.

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Rechtschreibung und Grammatik.

Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld.

Zuhören und Sprechen:

Themen der Medienberichterstattung.

Argumentieren, Appellieren und Präsentieren.

Nichtlineare Texte.

Lesen:

Textsortenwissen (fiktionale und nichtfiktionale Texte).

Schreiben:

Teilschritte des Schreibprozesses.

Strukturieren von Argumenten.

Nichtlineare Texte.

Textsortenwissen (Leserbrief, Stellungnahme, Erörterung).

Reflexion:

Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft.

Medien als Informationsquellen.

Ausgewählter Beispiele aus der Literatur.

Schularbeiten:

1. Klasse: zwei einstündige Schularbeiten.

2. Klasse: eine einstündige Schularbeit im 3. Semester, eine ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester.

3. Klasse: zwei zweistündige Schularbeiten.

2.2 ENGLISCH

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verstehen einfache mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn deutlich und langsam gesprochen wird;
  2. verstehen in kurzen einfachen Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte, wenn langsam und deutlich gesprochen wird;
  3. können kurzen einfachen und Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen und kurze Geschichten verstehen;
  4. verstehen klar formulierte, kurze und einfache Vorschriften und Anleitungen;
  5. verstehen kurze und einfache E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, Briefe etc., in denen auch Gefühle, Wünsche und Erlebnisse beschrieben werden;
  6. können sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Ausbildung und Freizeit geht;
  7. können sehr einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu beginnen und zu beenden;
  8. können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, dem persönlichen Umfeld, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse und Erlebnisse berichten;
  9. können sehr einfache kurze Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden;
  10. verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen.

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler:

zB Familie, Freundeskreis, Freizeit, Interessen, Ausbildung, Wohnen, Alltagsleben, Kleidung, Mode, Speisen und Nahrungsmittel.

Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation:

zB E-Mails, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, persönliche Gespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung.

Einfache Formulare:

zB Anmeldezettel im Hotel oder bei der Einreise, Anmeldung zu einem Kurs/einer Veranstaltung, Log-in auf einer Website.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verstehen einfache mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache und nicht zu schnell gesprochen wird;
  2. verstehen in kurzen Radionachrichten und in einfacheren Tonaufnahmen, Podcasts sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte, wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird;
  3. können einfachen Alltagstexten und einfachen Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen und einfache Geschichten verstehen;
  4. verstehen klar formulierte, einfache Vorschriften und Anleitungen;
  5. verstehen einfache E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, Briefe etc. im aus ihrem Lebensumfeld und in einfachen Situationen in der Arbeitswelt;
  6. können sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Ausbildung, Arbeit und Freizeit geht;
  7. können einfache Mittel anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden;
  8. können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, dem persönlichen Umfeld, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, persönliche Erlebnisse und Erfahrungen berichten;
  9. können einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden;
  10. nutzen unterschiedliche Formen des Lernens;
  11. können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden;
  12. verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen.

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler und einfache berufliche Themen:

zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Wohnen, Bildung, Speisen und Ernährung, Gesundheit und Gesundheitseinrichtungen, Wellness.

Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation zu allgemeinen Themen:

Vertiefung und Erweiterung.

Mündliche und schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen in der Arbeitswelt.

Einfache Telefonate.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verstehen mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
  2. verstehen in kurzen Radionachrichten und in einfacheren Tonaufnahmen, Podcasts sowie Videos über vertraute Themen die Hauptaussagen und konkrete Einzelinformationen, wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird;
  3. können einfachen Alltagstexten und einfachen Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen und einfache Geschichten verstehen;
  4. verstehen klar formulierte, unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen;
  5. verstehen E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, Briefe etc. aus ihrem Lebensumfeld und einfachen Situationen in der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren;
  6. können sich in einfachen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit und Freizeit geht;
  7. können einfache Mittel anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden;
  8. können sowohl mündlich als auch schriftlich eine unkomplizierte Beschreibung von Menschen, Lebens- oder Arbeitsbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten;
  9. können einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden;
  10. können anderen Kulturen und anderen Lebensformen offen gegenüberstehen;
  11. können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, verfügen über Strategien zum Spracherwerb und nutzen unterschiedliche Formen des Lernens;
  12. können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden;
  13. verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen.

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler und einfache berufliche Themen:

zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Ernährung und Gesundheit.

Mündliche und schriftliche Kommunikation zu allgemeinen Themen:

Vertiefung und Erweiterung.

Mündliche und schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen in der Arbeitswelt.

Einfache Telefonate.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

3. Klasse– Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von vertrauten Situationen aus ihrem Lebensumfeld und dem beruflichen Bereich, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
  2. verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptaussagen und konkrete Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
  3. können einfachen Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen wichtige Informationen entnehmen und in unkomplizierten Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen;
  4. verstehen klar formulierte, umfassendere Anweisungen, Vorschriften, Anleitungen, Fragen und Auskünfte in Alltags-, Ausbildungs- und Berufssituationen sowie auf Reisen;
  5. verstehen E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, Briefe etc. im aus ihrem Lebensumfeld und einer Reihe von Situationen in der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren;
  6. können Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern, bewerten und gezielt einsetzen;
  7. können sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit und Freizeit geht;
  8. können eine Reihe von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden;
  9. können sowohl mündlich als auch schriftlich unkomplizierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben, Meinungen äußern sowie über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten;
  10. können vorbereitete, unkomplizierte Kurzpräsentationen – auch medienunterstützt – durchführen;
  11. können unkomplizierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Konnektoren verbinden;
  12. können anderen Kulturen und anderen Lebensformen offen gegenüberstehen;
  13. können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, verfügen über Strategien zum Spracherwerb und nutzen unterschiedliche Formen des Lernens;
  14. können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden;
  15. verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen.

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle gesellschaftliche und berufliche Themen:

zB Sozialbereich, Ernährung, Gesundheit, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, Werbung.

Einfache mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation:

zB Memos, Anfragen, Beantwortung von Anfragen/Angebot,

Bewerbung. Praxisreflexion. Arbeitsfelder und -abläufe.

Mündliche und schriftliche Kommunikation zu allgemeinen Themen:

Vertiefung und Erweiterung.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von vertrauten Situationen aus ihrem Lebensumfeld und dem beruflichen Bereich, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
  2. verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptaussagen und konkrete Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
  3. können einfachen Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen wichtige Informationen entnehmen und in unkomplizierten Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen;
  4. verstehen klar formulierte, umfassendere Anweisungen, Vorschriften, Anleitungen, Fragen und Auskünfte in Alltags-, Ausbildungs- und Berufssituationen sowie auf Reisen;
  5. verstehen E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, Briefe etc. im aus ihrem Lebensumfeld und einer Reihe von Situationen in der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren;
  6. können Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern, bewerten und gezielt einsetzen;
  7. können sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit und Freizeit geht;
  8. können eine Reihe von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden;
  9. können sowohl mündlich als auch schriftlich unkomplizierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben, Meinungen äußern sowie über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten;
  10. können vorbereitete, unkomplizierte Kurzpräsentationen – auch medienunterstützt – durchführen;
  11. können unkomplizierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Konnektoren verbinden;
  12. können anderen Kulturen und anderen Lebensformen offen gegenüberstehen;
  13. können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, verfügen über Strategien zum Spracherwerb und nutzen unterschiedliche Formen des Lernens;
  14. können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden;
  15. zeigen eine gute Beherrschung des Grundwortschatzes, machen aber noch elementare Fehler, wenn es darum geht, komplexere Sachverhalte auszudrücken oder wenig vertraute Themen und Situationen zu bewältigen;
  16. können ein Repertoire von einfachen Strukturen und von häufig verwendeten Redefloskeln und Wendungen ausreichend korrekt verwenden, machen aber noch elementare Fehler; trotzdem wird in der Regel klar, was sie ausdrücken möchten;
  17. verfügen über eine verständliche Aussprache, auch wenn ein fremder Akzent offensichtlich ist und manchmal etwas falsch ausgesprochen wird;
  18. zeigen eine Rechtschreibung, Zeichensetzung und Gestaltung die exakt genug ist, so dass die Texte großteils verständlich sind.

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle gesellschaftliche und berufliche Themen:

zB Sozialbereich, Ernährung, Gesundheit, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, Werbung, Kultur.

Einfache mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation:

zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen/Angebot, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden.

Mündliche und schriftliche Kommunikation zu allgemeinen Themen:

Vertiefung und Erweiterung.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

Schularbeiten:

1. Klasse: zwei einstündige Schularbeiten.

2. Klasse: eine einstündige Schularbeit im 3. Semester, eine einstündige Schularbeit im 4. Semester.

3. Klasse: eine einstündige und eine zweistündige Schularbeit.

2.3 NATURWISSENSCHAFTEN

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Bereich „Beobachten und Erfassen“

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Arbeitsweisen der Naturwissenschaften beschreiben;
  2. Fachbegriffe richtig verwenden;
  3. die Bedeutung von Umwelt- und Naturschutz erläutern;
  4. die Begrenztheit der natürlichen Ressourcen erläutern;
  5. die Merkmale des Lebens nennen;
  6. Aufbau und Funktion der Zelle beschreiben;
  7. Grundlagen der Genetik nennen;
  8. die Einteilung der Mikroben sowie deren Bedeutung für Mensch und Umwelt beschreiben;
  9. ökologische und industrielle Stoffkreisläufe erklären;
  10. die Erscheinungsformen der Materie mit Fachbegriffen beschreiben;
  11. den Atombau und wichtige chemische Reaktionen als Grundlagen von Lebensvorgängen und ausgewählten technischen Verfahren beschreiben;
  12. Gefahrensymbole beschreiben und mit gefährlichen Stoffen umgeben;
  13. verschiedene Analysemethoden nennen;
  14. den Aufbau des Universums beschreiben;
  15. verschiedene Strahlenarten und deren Wirkung beschreiben;
  16. Energieformen, Energieträger, Umwandlungsprozesse und Energiesparmaßnahmen erläutern;
  17. den Stromkreis und die Symbole beschreiben;
  18. die Gefahren des elektrischen Stroms nennen;
  19. Informationen zum Energieverbrauch geben.

Bereich „Untersuchen und Bearbeiten“

Die Schüler und Schülerinnen können

  1. das Mikroskop bedienen und ein einfaches Präparat herstellen;
  2. ausgewählte gefährliche Stoffe handhaben;
  3. einfache chemische Versuche und Analysen sowie physikalische Experimente durchführen und protokollieren;
  4. den Energieverbrauch berechnen;
  5. verschiedene Messgeräte bedienen und die Ergebnisse dokumentieren.

Bereich „Bewerten und Anwenden“

Die Schüler und Schülerinnen können

  1. ihre Eigenverantwortlichkeit anhand ausgewählter Beispiele der angewandten Ökologie begründen;
  2. die Möglichkeiten der Gentechnik kritisch bewerten;
  3. die Auswirkungen gefährlicher Stoffe auf Gesundheit und Umwelt einschätzen und erläutern;
  4. die Analyseergebnisse bewerten;
  5. Messdaten interpretieren;
  6. aus den Daten einen energieeffizienten und ressourcenschonenden Lebensstil ableiten und argumentieren.

Lehrstoff:

Zytologie.

Genetik und Gentechnik.

Mikrobiologie.

Ökologie.

Atombau und Periodensystem.

Formelsprache.

Sicherer Umgang mit chemischen Stoffen.

Chemische Reaktionen.

Chemische Analytik.

Stoffe und Stoffkreisläufe.

Einheitensystem.

Universum.

Schwingungen und Wellen.

Radioaktivität und Strahlenschutz.

Energie.

Elektrizität.

2.4 GESCHICHTE UND POLITISCHE BILDUNG

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Bedeutung demokratischer Prinzipien argumentieren und sie in ihrem Umfeld umsetzen;
  2. historische Zusammenhänge erklären und dieses Wissen auf aktuelle Situationen anwenden;
  3. einen Zusammenhang zwischen sozialen, kulturellen und politischen Entwicklungen und individuellen Lebenswelten herstellen und erläutern;
  4. aktuelle Zeitgeschehnisse wahrnehmen und ihre historische Dimension darstellen;
  5. Verallgemeinerungen und Vorurteile kritisch hinterfragen und diskutieren.

Lehrstoff:

Orientierung in der Zeit.

Österreich und die Welt 1914 bis 1945.

Erster Weltkrieg.

Totalitäre Ideologien und Systeme.

Zweiter Weltkrieg.

Österreich von 1945 bis heute.

Biographien.

Sozialgeschichtliche Entwicklungen.

Europa und die Welt nach 1945.

Globalisierung.

Aktuelle zeitgeschichtliche Themen.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schüler und Schülerinnen können

  1. staatliche und verfassungsrechtliche Grundprinzipien erläutern;
  2. Grund- und Freiheitsrechte auf Alltagssituationen anwenden;
  3. Verletzungen der Grund- und Freiheitsrechte erkennen;
  4. Möglichkeiten demokratischer Partizipation in unserer Gesellschaft nennen und sind in der Lage diese zu nutzen;
  5. die Grundstruktur der österreichischen und europäischen Verwaltung beschreiben.

Lehrstoff:

Elemente und Aufgaben des Staates, Staats- und Regierungsformen.

Grundprinzipien und Staatsziele der österreichischen Verfassung.

Neutralität. Umfassende Landesverteidigung.

Grund- und Freiheitsrechte – Menschenrechte.

Politische Parteien, Wahlrecht.

Rechtsordnung, Bundes- und Landesgesetzgebung.

Oberste Verwaltungsorgane.

Grundstruktur der Europäischen Union.

3. SOZIALE HANDLUNGSBEREICHE UND METHODIK

3.1 PSYCHOLOGIE UND PÄDAGOGIK

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. grundlegende Theorien, Sachverhalte und Phänomene aus den Themengebieten der Psychologie und Pädagogik erläutern (Reproduktionsaspekt) und auf Beispiele aus dem Alltag anwenden (Transferaspekt);
  2. sich ausgehend von ihrer eigenen Lebenssituation mit den Grundfragen des Erlebens und Verhaltens auseinandersetzen;
  3. die wesentliche fachspezifische Terminologie verstehen und verwenden;
  4. exemplarisch Erzieherverhalten differenzieren, einem Erziehungsstil zuordnen und diese Zuordnung begründen;
  5. aktuelle alternative Erziehungskonzepte erläutern (Reproduktionsaspekt) und auf Beispiele aus dem Alltag und aus den eigenen Lebenserfahrungen anwenden (Transferaspekt);
  6. Lebensphasen und Entwicklungsprozesse von Kindern beschreiben und anhand der eigenen Biografie reflektieren;
  7. die Möglichkeiten des Spiels als Mittel zur Förderung in den verschiedenen Bereichen der Entwicklung des Kindes erläutern und geeignetes Spielmaterial einschätzen und empfehlen;
  8. sozialpsychologische Grundfragen der Arbeit in Erziehungseinrichtungen beschreiben und dies begründen;
  9. Themen aus Psychologie und Pädagogik Informationen suchen, filtern und bewerten.

Lehrstoff

Grundlagen der Psychologie und Pädagogik:

Begriffsklärungen und Definitionen, Ziele und Methoden, Alltag und Wissenschaft, Anwendungsbereiche, Berufsbilder, Richtungen/Schulen.

Grundzüge des pädagogischen Umgangs mit Kindern bis zu sechs Jahren.

Grundzüge der Entwicklungspsychologie bis zu Beginn der Pubertät.

Lebensphasen und Entwicklungsprozesse von Kindern.

Sozialpsychologische Grundfragen zum Verständnis der Arbeit in Erziehungseinrichtungen.

Methoden der Erziehung und alternative pädagogische Ansätze.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. grundlegende psychologische Theorien, Sachverhalte und Phänomene aus den Themengebieten der Psychologie und Pädagogik erläutern (Reproduktionsaspekt), auf Beispiele aus Alltag und Praktikum anwenden (Transferaspekt) sowie reflektieren und diskutieren (Reflexionsaspekt);
  2. sich ausgehend von ihrer eigenen Lebenssituation mit den Grundfragen des Erlebens und Verhaltens auseinandersetzen;
  3. wesentliche fachspezifische Terminologie verstehen und verwenden;
  4. zu Themen aus Psychologie und Pädagogik Informationen suchen, filtern und bewerten;
  5. entwicklungsbedingte Veränderungen in Verhalten und Erleben identifizieren und Entwicklung als lebenslanger Prozess beschreiben;
  6. zwischen Manipulation und Information unterscheiden;
  7. sich kritisch mit Stereotypen und Vorurteilen auseinandersetzen;
  8. Wahrnehmungsphänomene einordnen und erklären;
  9. die Rollen und Aufgaben innerhalb einer Gruppe erklären;
  10. einfache Arbeitsprozesse in einer Gruppe planen, durchführen und an gemeinsamen Lösungen arbeiten;
  11. ihre Selbstwahrnehmung reflektieren und beschreiben.

Lehrstoff:

Entwicklungspsychologie ab der Pubertät.

Ausgewählte Aspekte der Sozialpsychologie.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. grundlegende psychologische Theorien, Sachverhalte und Phänomene aus den Themengebieten der Psychologie und Pädagogik erläutern (Reproduktionsaspekt), auf Beispiele aus Alltag und Praktikum anwenden (Transferaspekt) sowie reflektieren und diskutieren (Reflexionsaspekt);
  2. sich ausgehend von ihrer eigenen Lebenssituation mit den Grundfragen des Erlebens und Verhaltens auseinandersetzen;
  3. das eigene Lernverhalten ansatzweise analysieren und erfolgsversprechende Strategien ableiten;
  4. wesentliche fachspezifische Terminologie verstehen und verwenden;
  5. eigene Stärken und Schwächen erkennen, diese richtig einschätzen und Schritte für die eigene Weiterentwicklung planen;
  6. zu Themen aus Psychologie und Pädagogik Informationen selbstständig einholen, filtern, ordnen und bewerten;
  7. im fachlichen Kontext wesentliche Zusammenhänge erkennen, verschriftlichen und medienunterstützt präsentieren;
  8. erzieherische Möglichkeiten beschreiben und anwenden und sind sich der eigenen Vorbildwirkung bewusst;
  9. Arbeitsprozesse in einer Gruppe planen, durchführen und an gemeinsamen Lösungen arbeiten.

Lehrstoff:

Gedächtnis und Lernen.

Wahrnehmung.

Erziehungsstile – Praxistransfer.

3. Klasse– Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. grundlegende psychologische Theorien, Sachverhalte und Phänomene aus den Themengebieten der Psychologie und Pädagogik erläutern (Reproduktionsaspekt), auf Beispiele aus Alltag und Beruf anwenden (Transferaspekt) sowie reflektieren und diskutieren (Reflexionsaspekt);
  2. sich ausgehend von ihrer eigenen Lebenssituation mit den Grundfragen des Erlebens und Verhaltens auseinandersetzen;
  3. zu Themen aus Psychologie und Pädagogik Informationen selbstständig suchen, filtern, ordnen und bewerten;
  4. im fachlichen Kontext wesentliche Zusammenhänge erkennen, verschriftlichen und medienunterstützt präsentieren;
  5. die wesentliche fachspezifische Terminologie verstehen und verwenden;
  6. zwischen Manipulation und Information unterscheiden;
  7. Arbeitsprozesse in einer Gruppe planen, durchführen und an gemeinsamen Lösungen arbeiten;
  8. gruppendynamische Prozesse beschreiben;
  9. die Rollen und Aufgaben innerhalb einer Gruppe beschreiben und zur konfliktfreien Arbeit im Team beitragen;
  10. die Bedeutung und Methoden der Psychohygiene erläutern und über ihre diesbezüglichen Erfahrungen im Praktikum reflektieren;
  11. eigene Stärken und Schwächen erkennen und diese richtig einschätzen;
  12. einen Überblick über psychische Erkrankungen geben;
  13. einen Überblick über Psychotherapien geben;
  14. die persönliche Motivationslage reflektieren;
  15. verschiedene Aggressionstheorien beschreiben und aggressives Verhalten im Alltag mit diesem Wissen in Bezug setzen;
  16. mögliche Ursachen und Auswirkungen emotional gesteuerter Handlungsabläufe nennen und diese bewerten;
  17. unterschiedliche Persönlichkeitsmerkmale als Zeichen von Individualität exemplarisch beschreiben;
  18. aus der Kenntnis über das Unbewusste die Bedeutung frühkindlicher Erfahrungen für die Entwicklung der Persönlichkeit einschätzen.

Lehrstoff:

Ausgewählte Aspekte der. Gender und Diversität.

Aggression, Motivation, Emotion.

Persönlichkeitspsychologie.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. grundlegende psychologische Theorien, Sachverhalte und Phänomene aus den Themengebieten der Psychologie und Pädagogik erläutern (Reproduktionsaspekt), auf Beispiele aus Alltag und Beruf anwenden (Transferaspekt) sowie reflektieren und diskutieren (Reflexionsaspekt);
  2. sich ausgehend von ihrer eigenen Lebenssituation mit den Grundfragen des Erlebens und Verhaltens auseinandersetzen;
  3. zu Themen aus Psychologie und Pädagogik Informationen selbstständig suchen, filtern, ordnen und bewerten;
  4. im fachlichen Kontext wesentliche Zusammenhänge erkennen, verschriftlichen und medienunterstützt präsentieren;
  5. die wesentliche fachspezifische Terminologie verstehen und verwenden;
  6. die Bedeutung und Methoden der Psychohygiene erläutern und über ihre diesbezüglichen Erfahrungen im Praktikum reflektieren;
  7. eigene Stärken und Schwächen erkennen und diese richtig einschätzen;
  8. einen Überblick über psychische Erkrankungen geben;
  9. einen Überblick über Psychotherapien geben.

Lehrstoff:

Psychische Aspekte von Gesundheit und Krankheit.

3.2 SOZIAL- UND GESUNDHEITSBERUFSKUNDE

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Familienformen beschreiben und diese in Beziehung zu unterschiedlichen gesellschaftlichen Werten und Normen setzen;
  2. typische Belastungssituationen in Familien nennen und deren Auswirkungen beschreiben;
  3. familienunterstützende Maßnahmen nennen und diese entsprechend zuordnen;
  4. die Bedeutung von Teambildung und Teamarbeit für den beruflichen Alltag argumentieren;
  5. Ausbildungs- und Berufsmöglichkeiten im Sozial- und Gesundheitsbereich nennen;
  6. einen Überblick über die wesentlichen Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens geben;
  7. unter Anleitung Informationen zu einem Thema suchen und bewerten;
  8. wichtige rechtliche Rahmenbedingungen aus dem Sozial- und Gesundheitsbereich nennen;
  9. berufliche Anforderungen im Sozial- und Gesundheitsbereich erläutern;
  10. sich persönliche Ziele setzen, diese reflektieren und verschiedene Karrieremöglichkeiten entwerfen;
  11. den Unterschied zwischen Ehrenamt und Professionalität und die Möglichkeiten für persönliches soziales Engagement beschreiben;
  12. die notwendigen Schritte zur Erreichung eines persönlichen Ausbildungs- und Berufszieles im Sozial- und Gesundheitsbereich setzen;
  13. über Basisfertigkeiten der Kommunikation verfügen und setzen diese situationsgerecht ein;
  14. ethische Grundsätze und deren Bedeutung für den Sozial- und Gesundheitsbereich erläutern;
  15. eigene Werthaltungen mit unterschiedlichen ethischen Grundhaltungen im Sozial- und Gesundheitsbereich vergleichen;
  16. typische individuelle und soziale Probleme und professionelle Interventionsmöglichkeiten beschreiben;
  17. Möglichkeiten und Grenzen professioneller Hilfe erläutern;
  18. die zielgruppenspezifischen Leistungen im österreichischen Sozialsystem darstellen.

Lehrstoff:

Familie, Familienformen, Unterstützungssysteme.

Teambildung und Teamarbeit.

Ausgewählte Aspekte der Persönlichkeitsbildung.

Ausgewählte Modelle und Grundlagen der Kommunikation und Gesprächsführung.

Berufe, Einrichtungen und Organisationen im Sozial- und Gesundheitsbereich.

Organisationsstrukturen ausgewählter Sozial- und Gesundheitseinrichtungen.

Leistungen des österreichischen Sozial- und Gesundheitssystems.

Grundlegende rechtliche Bestimmungen insbesondere für den Praktikumseinsatz.

Ethische Grundprinzipien und Problemfelder.

3.3 SOZIALE HANDLUNGSFELDER

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schüler und Schülerinnen können

  1. Sexualität als Prinzip der Natur verstehen und erklären;
  2. unterschiedliches Sexualverhalten als Ausdruck des Zusammenspiels von biologischen, psychologischen und sozialen Komponenten erkennen;
  3. die weiblichen und männlichen Geschlechtsorgane und -merkmale beschreiben;
  4. den Menstruationszyklus beschreiben und die Eignung verschiedener Verhütungsmethoden einschätzen;
  5. grundlegende Aspekte von Schwangerschaft, Geburt, Versorgung des Neugeborenen und Wochenbett darstellen;
  6. Prinzipien und Fertigkeiten der Körperpflege im Säuglings- und Kindesalter praktisch anwenden;
  7. über Kenntnisse und Fertigkeiten um den gesunden Säugling im familiären Rahmen sicher zu betreuen verfügen;
  8. Grundlagen der Ernährung im Säuglings- und Kindesalter beschreiben;
  9. Säuglingskost zubereiten und verabreichen/anbieten;
  10. Infektionskrankheiten und Gefahrenquellen im Säuglings- und Kindesalter beschreiben;
  11. unfallverhütende Maßnahmen für Säuglinge und Kinder setzen.

Lehrstoff:

Sexualität.

Geschlechtsorgane.

Menstruationszyklus.

Verhütungsmethoden.

Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett. Neugeborenes.

Entwicklungsstufen, Bedürfnisse und Betreuung im Säuglings- und Kindesalter.

Körperpflege im Säuglings- und Kindesalter (Baden, Wickeltechniken, An- und Auskleiden, Trageformen, Säuglingsausstattung, Zahnpflege).

Ernährung im Säuglings- und Kindesalter; gesunde altersentsprechende Kostformen.

Infektionskrankheiten im Säuglings- und Kindesalter.

Unfallverhütung.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Schüler und Schülerinnen können

  1. sensibel mit Menschen mit Beeinträchtigung umgehen und respektvoll und wertschätzend im schulischen und beruflichen Bereich agieren;
  2. verschiedene Ursachen und Arten von Beeinträchtigung darstellen;
  3. einschlägige fachspezifische Begriffe erklären und verwenden eine angemessene Fachsprache;
  4. Beeinträchtigung in einem geschichtlichen und gesellschaftlichen Kontext verstehen und darstellen;
  5. die biologische, kognitive, seelische und soziale Ebene in den Umgang mit Menschen mit Beeinträchtigung einbeziehen und diese reflektieren;
  6. häufige Arten der Beeinträchtigung nennen und dieses Wissen mit den individuellen Bedürfnissen der Betroffenen in Einklang bringen;
  7. die eigene ethische Grundhaltung darstellen und das davon abgeleitete Verhalten auf Basis persönlicher Lernerfahrungen weiterentwickeln;
  8. Aufgaben und Verantwortung entsprechend ihrer Rolle im jeweiligen sozialen Kontext übernehmen;
  9. ethische Entscheidungsprozesse und Spannungsfelder diskutieren.

Lehrstoff:

Begriffsklärungen und Fachsprache.

Geschichtliche Entwicklung im Umgang mit Menschen mit Beeinträchtigung.

Diskriminierung versus Gleichstellungsgesetz.

Ursachen von Beeinträchtigung.

Ethische Spannungsfelder.

Arten der Beeinträchtigung.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgaben

Die Schüler und Schülerinnen können

  1. die biologische, kognitive, seelische und soziale Ebene in den Umgang mit Menschen mit Beeinträchtigung einbeziehen und diese reflektieren;
  2. die eigene ethische Grundhaltung argumentieren und das davon abgeleitete Verhalten auf Basis persönlicher Lernerfahrungen weiterentwickeln;
  3. Aufgaben und Verantwortung entsprechend ihrer Rolle im jeweiligen sozialen Kontext übernehmen;
  4. bestehende Beeinträchtigungen und Ressourcen von Menschen mit Beeinträchtigung erkennen und beschreiben;
  5. ressourcenorientierte Handlungsstrategien ableiten;
  6. im konkreten Handlungsfeld entsprechend den individuellen Gegebenheiten agieren;
  7. ihre Vorerfahrung und ihr Vorwissen im Zusammenhang mit Beeinträchtigungen auf konkrete Situationen transferieren und Handlungsoptionen ableiten;
  8. die Notwendigkeit von Autonomie und Selbstbestimmung nachvollziehen und Möglichkeiten zur Ressourcenstärkung der beeinträchtigten Personen planen;
  9. die Prinzipien der Begleitung von Menschen mit Beeinträchtigung erläutern;
  10. unterschiedliche Wohn- und Beschäftigungsformen beschreiben und diese vergleichen;
  11. den Einfluss von Beeinträchtigung auf Familie und soziales Umfeld beschreiben.

Lehrstoff

Therapieformen.

Integration/Inklusion.

Normalisierung und Empowerment.

Wohn- und Beschäftigungsformen.

Auswirkungen von Behinderung auf die Familie und das soziale Umfeld.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Schüler und Schülerinnen können

  1. unterschiedliche Anforderungen in der Begleitung von Menschen in unterschiedlichen Lebensphasen und besonderen Lebenslagen differenzieren;
  2. die biologische, kognitive, psychische und soziale Ebene im Umgang mit alten Menschen unterscheiden und reflektieren;
  3. anhand von Fallbeispielen aus dem Sozial- und Gesundheitsbereich Aufgaben und Verantwortung erkennen und den jeweiligen Berufsgruppen zuordnen;
  4. den Zusammenhang zwischen Demographie und gesellschaftlicher Herausforderung in Bezug auf Alter und Altern erklären;
  5. die Auswirkungen der physiologischen Veränderungen im Alter auf die Bedürfnisse und Ressourcen beschreiben;
  6. ressourcenorientierte Handlungsstrategien ableiten;
  7. im konkreten Handlungsfeld lösungsorientierte Strategien entsprechend den individuellen Gegebenheiten entwerfen;
  8. die eigene ethische Grundhaltung und das davon abgeleitete Verhalten auf Basis persönlicher Lernerfahrungen beschreiben und diese weiterentwickeln.

Lehrstoff:

Soziale Stellung alter Menschen in der Gesellschaft – Demographische Entwicklung.

Lebensentwürfe und Biografiearbeit.

Unterschiedliche Wohnformen.

Unfallverhütung und Sturzprophylaxe. Sicherheit im öffentlichen Leben.

Bedürfnisse im Alter abgeleitet von physiologischen, psychologischen und sozialen Veränderungen im Alterungsprozess.

Selbsterfahrung des Alterns (Instant Aging).

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schüler und Schülerinnen können

  1. unterschiedliche Anforderungen in der Begleitung von Menschen in unterschiedlichen Lebensphasen und besonderen Lebenslagen differenzieren;
  2. die biologische, kognitive, psychische und soziale Ebene im Umgang mit alten Menschen unterscheiden und reflektieren;
  3. anhand von Fallbeispielen aus dem Sozial- und Gesundheitsbereich Aufgaben und Verantwortung erkennen und den jeweiligen Berufsgruppen zuordnen;
  4. ressourcenorientierte Handlungsstrategien ableiten;
  5. im konkreten Handlungsfeld lösungsorientierte Strategien entsprechend den individuellen Gegebenheiten entwerfen;
  6. im Alter häufig auftretende Erkrankungen und die daraus resultierenden individuellen Bewältigungsstrategien und Lebensentwürfe der betroffenen Personen beschreiben;
  7. die eigene ethische Grundhaltung und das davon abgeleitete Verhalten auf Basis persönlicher Lernerfahrungen beschreiben und diese weiterentwickeln;
  8. en Unterschied zwischen Sterbebegleitung und Sterbehilfe beschreiben;
  9. ethische Entscheidungsprozesse und Spannungsfelder diskutieren.

Lehrstoff:

Erkrankungen im Alter.

Gewalt und Aggression.

Sterbebegleitung.

Sinnfindung.

Beschäftigungsmöglichkeiten.

Ausgewählte ethische Spannungsfelder.

3.4 REFLEXION UND DOKUMENTATION

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Anforderungen im Praktikum beschreiben und eine professionelle Grundhaltung zum Arbeitsleben einnehmen;
  2. die in der Arbeitswelt und im Sozial- und Gesundheitsbereich erforderlichen Werthaltungen darstellen;
  3. die vorgegebenen Strukturen der eigenen Praktikumsstelle beschreiben und sich adäquat verhalten;
  4. mit vertraulichen Informationen sorgsam und verantwortungsbewusst umgehen;
  5. die Datenschutzrichtlinien erläutern und diese einhalten;
  6. Probleme, die sich im Praktikum ergeben, erkennen, benennen, kommunizieren und reflektieren;
  7. einen Tätigkeitsbericht und eine Dokumentation nach vorgegebenen Kriterien formal richtig verfassen;
  8. Arbeits-und Dokumentationsunterlagen strukturiert führen und in Ordnung halten;
  9. Kommunikationstechniken situationsadäquat einsetzen;
  10. über sich selbst reflektieren und können Selbstwahrnehmung mit Fremdwahrnehmung kritisch vergleichen;
  11. mit erhaltenem Feedback konstruktiv umgehen und selbst konstruktives Feedback geben.

Lehrstoff:

Einstieg ins Praktikum:

Praktikumsorganisation, Aufgaben von Praktikantinnen/Praktikanten.

Datenschutzrichtlinien.

Dokumentation:

Arbeitsunterlagen; Tätigkeitsbericht, Dokumentation.

Kommunikation:

Spezielle Kommunikationsaspekte. Gesprächsführung. Feedbackregeln.

Umgang mit eigenen Stärken und Schwächen.

Supervision und Reflexion.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die praktischen Erfahrungen mit den eigenen Zielen vergleichen und für die persönliche Berufsorientierung nutzen;
  2. die in der Arbeitswelt und im Sozial- und Gesundheitsbereich erforderlichen Werthaltungen darstellen;
  3. die vorgegebenen Strukturen der eigenen Praktikumsstelle beschreiben und sich adäquat verhalten;
  4. Probleme, die sich im Praktikum ergeben, erkennen, benennen, kommunizieren und reflektieren;
  5. Arbeits-und Dokumentationsunterlagen strukturiert führen und in Ordnung halten;
  6. Kommunikationstechniken situationsadäquat einsetzen;
  7. auf unterschiedliche Anforderungen und Belastungen, Stress und Arbeitsdruck angemessen reagieren;
  8. über sich selbst reflektieren und können Selbstwahrnehmung mit Fremdwahrnehmung kritisch vergleichen;
  9. mit erhaltenem Feedback konstruktiv umgehen und selbst konstruktives Feedback geben.

Lehrstoff:

Praktikumsorganisation.

Kommunikation:

Spezielle Kommunikationssituationen, Gesprächstechniken.

Dokumentation:

Tätigkeitsbericht und Dokumentation – spezielle Aspekte.

Umgang mit eigenen Stärken und Schwächen.

Umgang mit Belastungen und Problemsituationen im Praktikum.

Supervision und Reflexion.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die in der Arbeitswelt und im Sozial- und Gesundheitsbereich erforderlichen Werthaltungen darstellen;
  2. die vorgegebenen Strukturen der eigenen Praktikumsstelle beschreiben und sich adäquat verhalten;
  3. die Bedeutung der gezielten Beobachtung erläutern und auch selbst gezielte Beobachtungen in unterschiedlichen Situationen durchführen;
  4. aus der gezielten Beobachtung gewonnene Eindrücke und sich daraus ergebenden Handlungsbedarf klar formulieren und kommunizieren;
  5. Methoden der Psychohygiene für sich nutzen;
  6. Handlungsbedarf bei Konfliktsituationen erkennen und passende Interventionsschritte einleiten;
  7. Strategien entwerfen und diese im Praktikum nutzen und sind sich der eigenen Stärken und Ressourcen bewusst;
  8. über sich selbst reflektieren und können Selbstwahrnehmung mit Fremdwahrnehmung kritisch vergleichen;
  9. die praktischen Erfahrungen mit den eigenen Zielen vergleichen und für die persönliche Berufsorientierung nutzen.

Lehrstoff:

Organisation der Praktika.

Kommunikation in Organisationen.

Beobachtungsformen.

Kommunikation von Beobachtung.

Konfliktlösung.

Psychohygiene, Work-life-Balance.

Supervision und Reflexion.

Dokumentation.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die in der Arbeitswelt und im Sozial- und Gesundheitsbereich erforderlichen Werthaltungen darstellen;
  2. die vorgegebenen Strukturen der eigenen Praktikumsstelle beschreiben und sich adäquat verhalten;
  3. die Bedeutung der gezielten Beobachtung erläutern und auch selbst gezielte Beobachtungen in unterschiedlichen Situationen durchführen;
  4. aus der gezielten Beobachtung gewonnene Eindrücke und sich daraus ergebenden Handlungsbedarf klar formulieren und kommunizieren;
  5. Strategien entwerfen und diese im Praktikum nutzen und sind sich der eigenen Stärken und Ressourcen bewusst;
  6. über sich selbst reflektieren und können Selbstwahrnehmung mit Fremdwahrnehmung kritisch vergleichen;
  7. Kommunikationstechniken situationsadäquat einsetzen;
  8. die praktischen Erfahrungen mit den eigenen Zielen vergleichen und für die persönliche Berufsorientierung nutzen.

Lehrstoff:

Supervision und Reflexion.

Psychohygiene, Work-life-Balance.

Kommunikationstechniken in speziellen Situationen.

Interventionsmöglichkeiten.

Dokumentation.

3.5 KREATIVER AUSDRUCK

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. eigene Vorstellungen musikalisch/bildnerisch/performativ umsetzen;
  2. Darstellungs- und Gestaltungsaufgaben lösen und dabei adäquate Materialien, Verfahren und Gestaltungsmittel einsetzen;
  3. verantwortungsvoll mit Werkzeug, Instrumenten und Materialien umgehen;
  4. fachtheoretische Grundkenntnisse anwenden;
  5. Themen nach Vorgabe bildnerisch umsetzen;
  6. Feste und Anlässe im Jahreskreis durch musikalische und künstlerische (dekorative) Beitrage mitgestalten;
  7. bildnerische und musikalische Aufgaben gemeinsam lösen;
  8. musikalisch-rhythmische Ausdrucksformen zur Entspannung und Körperwahrnehmung nutzen.

Lehrstoff:

Gestaltungsgrundlagen:

Farbe, Form und Material.

Formen der räumlichen Gestaltung.

Einfache handwerkliche Techniken mit verschiedenen Materialien und Werkzeugen.

Gestalten mit Musik und Bewegung.

Gemeinsames Singen. Lieder im Jahreskreis.

Singen und Musizieren mit Kindern.

Klassenmusizieren.

Entspannung und Körperwahrnehmung.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. eigene Vorstellungen musikalisch/bildnerisch/performativ umsetzen;
  2. Darstellungs- und Gestaltungsaufgaben lösen und dabei adäquate Materialien, Verfahren und Gestaltungsmittel einsetzen;
  3. verantwortungsvoll mit Werkzeug, Instrumenten und Materialien umgehen;
  4. fachtheoretische Grundkenntnisse anwenden;
  5. experimentell und spielerisch handeln;
  6. altersgerechte künstlerische, musikalische, tänzerische und spielerische Möglichkeiten zur Beschäftigung von Kindern beschreiben und durchführen;
  7. die Qualität und Einsatzmöglichkeit unterschiedlicher Materialien beurteilen und beschreiben;
  8. über grundlegende feinmotorische Fähigkeiten und Fertigkeiten verfügen;
  9. über grundlegende handwerkliche Kompetenzen verfügen;
  10. Feste (Ereignisse) im Jahreskreis durch eigene Ideen musikalisch und künstlerisch mitgestalten;
  11. musikalisch-rhythmische Ausdrucksformen zur Entspannung und Körperwahrnehmung nutzen;
  12. bildnerische und musikalische Aufgaben gemeinsam lösen.

Lehrstoff:

Gestaltungsgrundlagen:

Farbe und Form als Ausdruckselement.

Experimentieren mit unterschiedlichen Materialien.

Einfache handwerkliche Techniken mit verschiedenen Materialien und Werkzeugen, besonders in Hinblick auf die Beschäftigung mit Kindern in verschiedenen Altersstufen.

Gestalten mit Musik und Bewegung.

Gemeinsames Singen.

Notation.

Einfache Tänze (Gruppentänze, Kreistänze).

Kinderlieder.

Entspannung und Körperwahrnehmung.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. eigene Vorstellungen musikalisch/bildnerisch/performativ umsetzen;
  2. Darstellungs- und Gestaltungsaufgaben selbstständig lösen und dabei adäquate Materialien, Verfahren und Gestaltungsmittel einsetzen;
  3. eigenständig und verantwortungsvoll mit Werkzeug, Instrumenten und Materialien umgehen;
  4. fachtheoretische Grundkenntnisse anwenden;
  5. experimentell und spielerisch handeln;
  6. altersgerechte künstlerische, musikalische, tänzerische und spielerische Möglichkeiten zur Beschäftigung von Kindern auswählen und anwenden;
  7. die Qualität und Einsatzmöglichkeit unterschiedlicher Materialien beurteilen und beschreiben und diese gezielt einsetzen;
  8. über differenzierte handwerkliche Kompetenzen verfügen;
  9. Veranstaltungen und Feste im Jahreskreis durch eigene Ideen musikalisch und künstlerisch vorbereiten und mitgestalten;
  10. bildnerische und musikalische Aufgaben gemeinsam lösen.

Lehrstoff:

Gestaltungsgrundlagen:

Farben und Form als Ausdruckselement.

Formen der räumlichen Gestaltung – perspektivisches Darstellen.

Experimentieren mit unterschiedlichen Materialien.

Formen des plastischen Gestaltens.

Einfache handwerkliche Techniken mit verschiedenen Materialien und Werkzeugen, besonders im Hinblick auf die Beschäftigung mit Kindern in verschiedenen Altersstufen.

Gestalten mit Musik und Bewegung.

Entspannung und Körperwahrnehmung.

Gemeinsames Singen.

Notation.

Einfache Tänze (Gruppentänze, Kreistänze).

Kinderlieder; Bewegungsspiele.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. eigene Vorstellungen musikalisch/bildnerisch/performativ umsetzen;
  2. Darstellungs- und Gestaltungsaufgaben lösen und dabei adäquate Materialien, Verfahren und Gestaltungsmittel einsetzen;
  3. selbstständig und verantwortungsvoll mit Werkzeug, Instrumenten und Materialien umgehen;
  4. erweiterte Fachkenntnisse anwenden;
  5. experimentell und spielerisch handeln;
  6. Kunstwerke entsprechend ihrer Gestaltungsmerkmale beschreiben;
  7. bildnerische und musikalische Aufgaben gemeinsam lösen;
  8. sich gegenseitig bei der Bewältigung von künstlerischen Aufgaben unterstützen;
  9. eigene Ideen bildnerisch, musikalisch und tänzerisch entwickeln und umsetzen;
  10. altersgerechte kreative und musikalische Beschäftigungsmöglichkeiten für Senioren und Menschen mit Beeinträchtigung beschreiben;
  11. altersgerechte künstlerische, musikalische, tänzerische und spielerische Möglichkeiten zur Beschäftigung von Kindern, Senioren und Menschen mit Beeinträchtigung anwenden;
  12. Veranstaltungen und Feste im Jahreskreis durch eigene Ideen musikalisch und künstlerisch vorbereiten und gestalten.

Lehrstoff:

Freies bildnerisches Arbeiten.

Gestaltungsgrundlagen:

Farben und Form als Ausdruckselement.

Vervielfältigungstechniken.

Einfache handwerkliche Techniken mit verschiedenen Materialien und Werkzeugen, besonders im Hinblick auf die Beschäftigung mit Senioren/Seniorinnen und Menschen mit Beeinträchtigung.

Gestalten mit Musik und Bewegung.

Entspannung und Körperwahrnehmung.

Gemeinsames Singen.

Notation.

Einfache Tänze (Sitztänze).

Altes Liedgut, Volkslieder.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. eigene Vorstellungen musikalisch/bildnerisch/performativ umsetzen;
  2. Darstellungs- und Gestaltungsaufgaben lösen und dabei adäquate Materialien, Verfahren und Gestaltungsmittel einsetzen;
  3. selbstständig und verantwortungsvoll mit Werkzeug, Instrumenten und Materialien umgehen;
  4. erweiterte Fachkenntnisse anwenden;
  5. experimentell und spielerisch handeln;
  6. Kunstwerke entsprechend ihrer Gestaltungsmerkmale beschreiben;
  7. bildnerische und musikalische Aufgaben gemeinsam lösen;
  8. sich gegenseitig bei der Bewältigung von künstlerischen Aufgaben unterstützen;
  9. eigene Ideen bildnerisch, musikalisch und tänzerisch entwickeln und umsetzen;
  10. altersgerechte kreative und musikalische Beschäftigungsmöglichkeiten für Senioren und Menschen mit Beeinträchtigung beschreiben;
  11. altersgerechte künstlerische, musikalische, tänzerische und spielerische Möglichkeiten zur Beschäftigung von Kindern, Senioren und Menschen mit Beeinträchtigung anwenden;
  12. Veranstaltungen und Feste im Jahreskreis durch eigene Ideen musikalisch und künstlerisch vorbereiten und gestalten.

Lehrstoff:

Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung.

Gestaltungsgrundlagen:

Farben und Form als Ausdruckselement.

Experimentieren mit unterschiedlichen Materialien und Techniken.

Formen der räumlichen Gestaltung – perspektivisches Darstellen.

Differenzierte handwerkliche Techniken mit verschiedenen Materialien und Werkzeugen, besonders im Hinblick auf die Beschäftigung mit Senioren und Menschen mit Beeinträchtigung.

Gestalten mit Musik und Bewegung.

Entspannung und Körperwahrnehmung.

Musiktheoretische Grundlagen

4. GESUNDHEIT UND LEBENSSTIL

4.1 SOMATOLOGIE UND PATHOLOGIE

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Fachterminologie in Bezug auf Anatomie, Physiologie und Pathologie richtig anwenden;
  2. durch zytologische und histologische Kenntnisse der vier Grundgewebearten physiologische Abläufe im menschlichen Körper interpretieren;
  3. physiologische und pathologische Veränderungen des menschlichen Körpers im Laufe seiner Entwicklung beschreiben;
  4. die Bedeutung des gesunden Körpers und die zur Gesundheitserhaltung erforderlichen Maßnahmen darstellen;
  5. Aufbau und Funktion des Bewegungsapparates beschreiben;
  6. Aufbau und Funktion des Nervensystems beschreiben;
  7. die wesentlichen physiologischen Aufgaben der Haut beschreiben und deren Alterungsprozesse und Erkrankungen im Zusammenhang mit Lebensweisen erläutern.

Lehrstoff:

Medizinische Fachterminologie.

Histologie und Physiologie der Gewebe:

Epithelgewebe, Binde- und Stützgewebe, Muskelgewebe, Bewegungsapparat, Nervengewebe Nervensystem.

Haut.

Pathologische Veränderungen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Fachterminologie in Bezug auf Anatomie, Physiologie und Pathologie richtig anwenden;
  2. Aufbau und Funktion der Sinnesorgane beschreiben;
  3. die einzelnen Blutzellen hinsichtlich ihrer Entstehung, ihrer Größe und ihrer Funktion unterscheiden;
  4. Aufgaben und Zusammenhänge zwischen den verschiedenen Blutgefäßen im Körperkreislauf beschreiben;
  5. den Verlauf des großen und kleinen Körperkreislaufs und die Anatomie des Herzens beschreiben und einfache pathologische Veränderungen einschätzen;
  6. das Atmungssystem beschreiben und erkennen einige durch Umwelt und Verhalten bedingte Veränderungen;
  7. den Gasaustausch beschreiben;
  8. die lymphatischen Organe und ihre Aufgaben erklären;
  9. die Abwehrreaktionen des menschlichen Körpers auf körperfremde Stoffe auf Grund der Kenntnisse über die unspezifische und spezifische Abwehr erläutern.

Lehrstoff:

Sinnesorgane.

Blut, Blutbildung, Aufgaben des Blutes, Blutgefäße, Herzkreislaufsystem, Anatomie, Physiologie des Herzens.

Atmungssystem.

Lungenerkrankungen.

Einfache diagnostische Möglichkeiten zur Erkennung von Krankheiten.

Pathologische Veränderungen.

Immunologie des Menschen.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Fachterminologie in Bezug auf Anatomie, Physiologie und Pathologie richtig anwenden;
  2. den Weg der Nahrung beschreiben und die physiologischen Vorgänge den Verdauungsorganen zuordnen;
  3. durch Fehlernährung bedingte Zusammenhänge zwischen Ernährungsgewohnheiten und Erkrankungen darstellen;
  4. die Bedeutung der Leber als Entgiftungsorgan beschreiben;
  5. der Bauchspeicheldrüse die unterschiedlichen Aufgaben im Stoffwechsel zuordnen.

Lehrstoff:

Anatomie und Physiologie der Verdauungsorgane.

Anatomie und Physiologie der Leber.

Anatomie und Physiologie der Bauchspeicheldrüse, Entstehung von Diabetes mellitus.

Einfache diagnostische Möglichkeiten zur Erkennung von Krankheiten.

Pathologische Veränderungen.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Fachterminologie in Bezug auf Anatomie, Physiologie und Pathologie richtig anwenden;
  2. die Funktion und Bedeutung der Niere und der harnableitenden Organe beschreiben;
  3. Zusammenhänge zwischen Hormonen und ihrer Rolle im menschlichen Körper beschreiben;
  4. die Aufgaben der Geschlechtsorgane nennen.

Lehrstoff:

Harnbereitende und –ableitende Organe.

Endokrine Drüsen, Hormone.

Veränderungen im Alter.

Einfache diagnostische Möglichkeiten zur Erkennung von Krankheiten.

Pathologische Veränderungen.

4.2 EINFÜHRUNG IN PFLEGE, HYGIENE, ERSTE HILFE

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Grundlagen der Ersten Hilfe darstellen;
  2. in Notfallsituationen entsprechende lebensrettende Sofortmaßnahmen einleiten und durchführen;
  3. spezielle Erste Hilfe-Situationen erkennen und können adäquate Hilfe leisten;
  4. unterschiedliche Wundarten erkennen und die Wunderstversorgung durchführen;
  5. verschiedene Verbandmaterialien sowie Verbandstechniken unterscheiden und diese unter Wahrung der Hygienegrundlagen anwenden;
  6. die Grundzüge der Infektionslehre sowie der Mikrobiologie erläutern und können hygienische Maßnahmen für die Praxis im Gesundheits- und Sozialbereich ableiten.

Lehrstoff:

Erste Hilfe:

Aufgaben des Ersthelfers, Rettungskette, Basismaßnahmen, Gefahrenzone, Rettungstechniken, Helmabnahme, lebensrettende Sofortmaßnahmen; Wunden, Wundverbände, Verletzung von Knochen und Gelenken; Erste Hilfe in Notfallsituationen und bei akuten Erkrankungen.

Verbandlehre:

Wundarten und Behandlungsmöglichkeiten, Verbandmaterialien und Verbandtechniken, Verbandswechsel, hygienische Richtlinien.

Hygiene:

Grundlagen der Infektionslehre und der Mikrobiologie, Immunologie, Desinfektions- und Sterilisationsverfahren, persönliche und angewandte Hygiene, Hygienerichtlinien und Hygienemaßnahmen, Abfallentsorgung, Gesundheitsschutz.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Bedeutung der Aktivitäten des täglichen Lebens für die Lebensqualität erläutern;
  2. Beobachtungskriterien zur Einschätzung der Aktivitäten des täglichen Lebens beschreiben;
  3. pflegerische Hilfstätigkeiten in Übungssituationen durchführen;
  4. Beobachtungen weiterleiten und diese dokumentieren;
  5. Prinzipien ergonomischer Arbeitsweise anwenden;
  6. die Gefahren von Immobilität beschreiben und prophylaktische Maßnahmen ableiten.

Lehrstoff:

Aktivitäten des täglichen Lebens:

Waschen, Kleiden, Bewegen, Ruhen und Schlafen.

Körperpflege:

Unterstützung bei der Ganzkörperpflege, Mund- und Zahnpflege, Augenpflege, Nagel- und Fußpflege, Haarpflege und Haarwäsche; Beobachtungskriterien der Haut; Pflegehilfsmittel und Pflegeutensilien.

Kleidung:

Bedeutung, Hilfestellung bei der Auswahl, Techniken und Hilfsmittel zum An- und Auskleiden.

Schlaf:

Beobachtungskriterien, individueller Schlafbedarf und Schlafhygiene, Patientenbett.

Bewegung:

Bedeutung von Kontraktur-, Thrombose- und Dekubitusprophylaxe, pflegerische Hilfestellung und Mobilisation, Positionierungen, Hilfsmitteleinsatz.

Ergonomie:

Prinzipien; rückengerechte Arbeitsweisen. Arbeitnehmergesundheitsschutz.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Bedeutung der Aktivitäten des täglichen Lebens für die Lebensqualität erläutern;
  2. Beobachtungskriterien zur Einschätzung der Aktivitäten des täglichen Lebens beschreiben;
  3. grundpflegerische Maßnahmen in Übungssituationen durchführen;
  4. den Sinn von Pflegetheorien darstellen;
  5. transkulturelle Unterschiede sowie ethische Aspekte erläutern;
  6. Maßnahmen der Gesundheitsförderung sowie des Gesundheitsschutzes beschreiben und diese für sich und andere anwenden;
  7. verfügen über Grundkenntnisse der medizinischen Terminologie und können die Mindestanforderungen an eine Patientendokumentation erläutern.

Lehrstoff:

Aktivitäten des täglichen Lebens:

Essen und Trinken, Ausscheiden, vitale Funktionen des Lebens.

Essen und Trinken:

Beobachtung von Ernährungsverhalten und Ernährungszustand, Hilfestellung und Hilfsmittel, Schluckstörungen.

Ausscheiden:

Intimsphäre und Schamgefühl, Beobachtungskriterien der Ausscheidungen, Hilfsmittel und Hilfestellung, Verdauungsstörungen und Prophylaxen, Inkontinenz.

Vitale Funktionen des Lebens:

Beobachtung von Atmung, Blutdruck, Puls, Körpertemperatur, Pneumonieprophylaxe.

Pflegetheorie:

Pflegeverständnis, Grundsätze und Sinn von Pflegemodellen, Pflegeprozess und Pflegedokumentation

Terminologie:

Allgemeine anatomische und pathologische Begriffe, Lage-Richtungsbezeichnungen, Abkürzungen, Fachbezeichnungen, grundlegende Untersuchungen, medizinische Fachrichtungen.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die für die pflegerischen Hilfstätigkeiten relevanten transkulturellen Unterschiede sowie ethischen Aspekte darstellen;
  2. Maßnahmen der Gesundheitsförderung sowie des Gesundheitsschutzes beschreiben und diese für sich und andere anwenden;
  3. über Grundkenntnisse der medizinischen Terminologie verfügen und können die Mindestanforderungen an eine Patientendokumentation erläutern;
  4. Grundwissen der Arzneimittellehre wiedergeben.

Lehrstoff:

Gesundheitsförderung:

Faktoren zur Erhaltung der Gesundheit, Vorsorgeuntersuchungen, Prävention von Zivilisationskrankheiten, Gesundheitsschutz.

Arzneimittellehre:

Begriffserklärung, Darreichungsformen, therapeutische Bandbreite, Aufnahme und Ausscheidung, unerwünschte Arzneimittelwirkungen, Arzneimittelgruppen, Applikationsformen.

Ethische Aspekte:

Ethische Grundprinzipien (Autonomie, Fürsorge, Verantwortung, Gerechtigkeit), transkulturelle Aspekte.

4.2a ERWEITERTE FACHTHEORIE IN DER PFLEGE

2. Klasse und 3. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3 bis 6. Semester – Kompetenzmodul 5:

Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie der Lehrstoff der einzelnen Klassen und Semester sind hinsichtlich der zu erwerbenden Kompetenzen im Bereich der Pflege schulautonom so festzulegen, dass eine Anrechnung in einer nachfolgenden Ausbildung in den Pflegeassistenzberufen gewährleistet ist.

Nähere Bestimmungen siehe Abschnitt III (schulautonome Lehrplanbestimmungen).

4.3 HAUSHALT UND ORGANISATION

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Bedeutung eines gepflegten Auftretens und guter Umgangsformen argumentieren und umsetzen;
  2. im Team arbeiten;
  3. eine effiziente Haushaltsorganisation in unterschiedlichen Institutionen/sozialen Systemen beschreiben;
  4. die erforderlichen Betriebsmittel funktionsgerecht einsetzen;
  5. einfache Speisen und Getränke unter Anwendung ernährungswissenschaftlicher Erkenntnisse sowie ökologischer und wirtschaftlicher Erfordernisse herstellen und können die besonderen Bedürfnisse verschiedener Zielgruppen berücksichtigen;
  6. bei der Zubereitung von Speisen ergonomische, hygienische, umweltschonende und wirtschaftliche Erfordernisse berücksichtigen;
  7. die Gute Hygienepraxis umsetzen;
  8. Arbeitsabläufe professionell planen und organisieren;
  9. können Arbeitsabläufe nach ergonomischen und hygienischen Richtlinien umweltschonend, sicherheitsbewusst und nachhaltig durchführen;
  10. für gepflegte Tisch-, Ess- und Wohnkultur sorgen und sich bei Tisch korrekt benehmen;
  11. sich als kritikfähige Konsumenten und Konsumentinnen verhalten;
  12. das theoretische Wissen über Ernährung und Lebensmittel in der Praxis anwenden.

Lehrstoff:

Haushaltsorganisation:

Haushaltsformen; Bedürfnisse in Lebensphasen; Grundlagen des Haushaltsmanagements.

Handhabung, Reinigung, Pflege von Betriebsmitteln und Einrichtungsgegenständen.

Wäschepflege.

Energiesparmaßnahmen.

Personal-, Betriebs- und Lebensmittelhygiene.

Grundlagen der Unfallverhütung, Arbeitssicherheit, von Gesundheits- und Brandschutz.

Ergonomie.

Küchenführung:

Kritischer Einkauf und Konsum.

Arbeitsplanung und Zeitmanagement.

Speisenherstellung. Lebensmittelverarbeitung.

Verschiedene Kostformen.

Convenienceprodukte.

Portionieren und Anrichten.

Müllvermeidung, Abfallentsorgung.

Service:

Ess- und Tischkultur.

Tischinventar; Tischgestaltung für verschiedene Anlässe.

Einfache Servierabläufe.

4.4 ERÄHRUNG UND DIÄT

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Grundlagen der Ernährung und die gesundheitlichen Auswirkungen von Ernährung beschreiben;
  2. das eigene Ernährungsverhalten reflektieren und bewerten;
  3. die Inhaltsstoffe der Nahrung und handelsüblicher Lebensmittel beschreiben und deren ernährungsphysiologischen Wert beurteilen;
  4. zeitgemäße Ernährungsformen sowie gebräuchliche Diätformen beschreiben;
  5. sich am Markt orientieren und als mündige Konsumenten/Konsumentinnen verhalten;
  6. sich hinsichtlich Lebensmittelqualität, Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit und ethischer Grundsätze verantwortungsbewusst verhalten;
  7. das theoretische Wissen über Ernährung und Lebensmittel in der Praxis verknüpfen.

Lehrstoff:

Grundlagen der Ernährung:

Ernährungsverhalten, Zusammenhang zwischen Ernährung und Gesundheit; Nährstoffbildung, Aufgaben und Inhaltsstoffe der Nahrung; Energie- und Nährstoffbedarf; Richtlinien einer vollwertigen Ernährung; Lebensmittelbasierte Ernährungsempfehlungen.

Inhaltstoffe der Nahrung:

Makro-und Mikronährstoffe (Aufbau, Arten, Vorkommen, Bedarf und Bedarfsdeckung, ernährungsphysiologische und küchentechnische Bedeutung).

Ausgewählte Lebensmittel:

Arten, Zusammensetzung, ernährungsphysiologische und volkswirtschaftliche Bedeutung, ökologische Aspekte.

Stoffwechsel und Verdauung.

Lebensmittelqualität:

Lebensmittelkennzeichnung, Lebensmittelhygiene.

Ernährung verschiedener Personengruppen. Außer-Haus-Verpflegung.

Alternative Ernährungsformen.

Ernährung und Krankheit.

4.5 BEWEGUNG UND SPORT

Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung.

5. WIRTSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN UND ZUSAMMENHÄNGE

5.1 WIRTSCHAFTSGEOGRAFIE

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. topografische Grundkenntnisse anwenden;
  2. einfache geografische Hilfsmittel zur Orientierung einsetzen;
  3. unterschiedliche Geozonen und die damit verbundenen Lebensbedingungen beschreiben;
  4. die Veränderung von Ökosystemen durch die Einwirkung der Menschen erkennen und beschreiben;
  5. die Entwicklung der Weltbevölkerung analysieren;
  6. die Begrenztheit der Ressourcen erläutern, Nutzungskonflikte begründen und ökologische Krisen erkennen;
  7. die Bedeutung von fairem und nachhaltigem Handeln unter globalwirtschaftlichem Aspekt erkennen und argumentieren;
  8. wirtschaftliche und soziale Entwicklungen in unterschiedlichen Regionen einschätzen;
  9. grundlegende wirtschaftliche Zusammenhänge im Hinblick auf Österreich als Teil der europäischen Union erkennen und deren Auswirkung auf das tägliche Leben beschreiben;
  10. demografische Strukturen und Prozesse in Österreich beschreiben und deren Auswirkungen einschätzen;
  11. Migration als Folge von wirtschaftlichen und politischen Gegebenheiten erkennen und beschreiben.

Lehrstoff:

Orientierung auf der Erde:

Orientierung mit verschiedenen geografischen Hilfsmitteln, topografische Grundkenntnisse.

Nutzung von Naturräumen.

Umgang mit den Ressourcen der Erde. Nachhaltigkeit.

Internationale Arbeitsteilung und Globalisierung. Fair Trade.

Wirtschaftsgeografische Grundbegriffe (Wirtschaftssysteme und Wirtschaftssektoren).

Globale Bevölkerungsentwicklung und Migration.

Ökonomische und regionale Entwicklungen in ausgewählten Regionen.

Demografische Strukturen und Entwicklungen in Österreich.

5.2 BETRIEBSWIRTSCHAFT UND RECHNUNGSWESEN

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die verschiedenen Rollen des Menschen in der Wirtschaft (Arbeitgeber/Arbeitgeberin – Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin – Konsument/Konsumentin – Produzent/Produzentin) unterscheiden (Fit for Life) und beschreiben;
  2. die Bedeutung von nachhaltigem Handeln und Produzieren erläutern und als mündige Konsumentinnen und Konsumenten entsprechend handeln;
  3. die betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Grundlagen des Kaufvertrags erläutern und ihn ordnungsgemäß abwickeln;
  4. die Grundlagen des wirtschaftlichen Rechnens anwenden;
  5. einfache Prozent- und Zinsrechnung durchführen;
  6. ihre persönlichen finanziellen Angelegenheiten organisieren;
  7. ein Kassabuch führen;
  8. einfache Belege erstellen und Belege auf ihre Vollständigkeit überprüfen;
  9. das Prinzip der Mehrwertsteuer erklären;
  10. die Umsatzsteuer berechnen und bei der Belegerstellung und –überprüfung berücksichtigen;
  11. eine einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnung – auch computerunterstützt – erstellen und den Überschuss ermitteln;
  12. Nebenbücher führen;
  13. die Grundlagen der Besteuerung von Einkommen erläutern;
  14. eine einfache Bilanz erstellen und aktive und passive Bestandskonten erkennen;
  15. Erfolgskonten erkennen und können die Auswirkungen auf das Betriebsergebnis beschreiben.

Lehrstoff:

Grundlagen der Wirtschaft:

Markt, Angebot und Nachfrage; Betriebsarten.

Wirtschaftliches Rechnen:

Kopfrechnen, Schätzen, Prozentrechnungen, Zinsenrechnung.

Kaufvertrag:

Inhalt, gesetzliche Bestandteile, Anbahnung und Abschluss des Kaufvertrages, ordnungsgemäße und vertragswidrige Erfüllung des Kaufvertrages. Konsumentenschutz.

Buchführung:

Belegwesen.

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (rechtliche Bestimmungen, vorgeschriebene Aufzeichnungen anhand von Belegen inkl. Umsatzsteuer, Kassabuch; Nebenbücher).

Umsatzsteuer.

Grundzüge der Besteuerung von Einkommen.

System der doppelten Buchführung.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Originalbelege ordnungsgemäß erfassen und verbuchen und können deren Auswirkung auf Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung beschreiben;
  2. die Bedeutung der Kostenrechnung für betriebliche Entscheidungen v.a. im Sozialbereich darstellen;
  3. einfache Bezugs- und Absatzkalkulationen – auch computerunterstützt – durchführen;
  4. einfache Deckungsbeitragsrechnungen durchführen und die Ergebnisse interpretieren.

Lehrstoff:

Buchführung:

Geschäftsfälle inkl. Umsatzsteuer auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung.

Erfolgsermittlung.

Kostenrechnung.

Kalkulationen.

Einfache Deckungsbeitragsrechnungen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. wesentliche Grundlagen des Personalmanagements beschreiben;
  2. einfache Lohn- und Gehaltsabrechnungen durchführen und verbuchen;
  3. Originalbelege ordnungsgemäß erfassen und verbuchen und können deren Auswirkung auf Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung beschreiben;
  4. Zugänge und Abgänge des Anlagevermögens erfassen, Abschreibungen durchführen und deren Auswirkungen auf die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung beurteilen;
  5. die unterschiedlichen Rechtsformen vergleichen.

Lehrstoff:

Personalmanagement:

Grundlagen. Löhne und Gehälter.

Buchführung:

Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung.

Abschluss von Konten.

Anlagenbewertung.

Unternehmensgründung im Bereich Wirtschaft und Soziales:

Rechtsformen (inkl. Vereine), Vollmachten.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. finanzielle Risiken im privaten und betrieblichen Bereich benennen und dieses Wissen im eigenen Lebensbereich anwenden;
  2. Schuldenregulierungsverfahren unterscheiden und deren Folgen abschätzen;
  3. mit vorgegebenen Daten Kalkulationen computerunterstützt durchführen;
  4. aufgrund einfacher Deckungsbeitragsrechnungen Unternehmensentscheidungen begründen;
  5. Lohn- und Gehaltsabrechnungen inkl. Sonderzahlungen (ohne Sechstelbestimmung) durchführen und verbuchen;
  6. Originalbelege ordnungsgemäß erfassen und verbuchen und deren Auswirkung auf Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung beschreiben.

Lehrstoff:

Buchführung:

Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung.

Abschluss von Konten.

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.

Kostenrechnung:

Kalkulationen.

Einfache Deckungsbeitragsrechnungen – Unternehmensentscheidungen.

Personalmanagement:

Löhne und Gehälter, Sonderzahlungen.

Wirtschaft und Soziales:

Konkurs- und Schuldnerregulierungsverfahren.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Originalbelege ordnungsgemäß erfassen und verbuchen und deren Auswirkung auf Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung beschreiben;
  2. zusammenhängende Fallbeispiele aus unterschiedlichen Perspektiven (Unternehmer/Unternehmerin – Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin) lösen.

Lehrstoff:

Praxisnahe Fallbeispiele.

Wiederholende Aufgabenstellungen unter Einbeziehung des Lehrstoffes aller Klassen.

Schularbeiten:

1. Klasse: eine einstündige Schularbeit.

2. Klasse: eine einstündige Schularbeit im 3. Semester und eine einstündige im 4. Semester.

3. Klasse: eine zweistündige und eine zwei- oder dreistündige Schularbeit.

5.3 RECHT

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Grundzüge verschiedener Rechtsgebiete wiedergeben und die Bedeutung für den Einzelnen im täglichen persönlichen und beruflichen Leben begründen;
  2. rechtliche Sachverhalte unter Nutzung praxisrelevanter Hilfsmittel strukturieren und lösungsorientiert bearbeiten;
  3. Strukturen und Funktionsweisen der Rechtsdurchsetzung beschreiben und sich Rechtsinformationen beschaffen.

Lehrstoff:

Jugendschutzgesetz.

Grundzüge des Privatrechts, insbesondere Personen-, Familien- und Erbrecht.

Ausgewählte berufsfeldrelevante Bereiche des Strafrechts.

Grundzüge der Rechtsdurchsetzung, Verfahren und Instanzen.

Verwaltungsverfahren.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Grundzüge des Arbeits- und Sozialrechts erläutern;
  2. einen Überblick über Aufbau und Einrichtungen des Gesundheitswesens und des Sozialsystems in Österreich geben;
  3. private und gesetzliche Sozialversicherung unterscheiden;
  4. Gesundheitsberufe und die dazugehörigen Berufsbilder beschreiben sowie Berufspflichten und Rechtsgrundlagen darstellen.

Lehrstoff:

Einführung in das Arbeitsrecht.

Einführung in das Sozialrecht und Sozialversicherungsrecht.

Einrichtungen und Aufbau des Gesundheitswesens.

Einführung in das Gesundheitsrecht.

5.4 OFFICE-MANAGEMENT

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. das EVA-Prinzip erklären;
  2. die Funktionen von Hardwarekomponenten beschreiben;
  3. einfache Fehler erkennen und sie beheben;
  4. Dateien verwalten;
  5. freigegebene Netzwerkressourcen nutzen;
  6. Daten zügig über die Tastatur eingeben;
  7. ÖNORM-gerechte Dokumente erstellen, formatieren und korrigieren;
  8. Dokumente für den Druck optimieren;
  9. Bilder und Grafiken anpassen und einfügen;
  10. das Internet zur Informationsbeschaffung nutzen;
  11. in digitalen sozialen Netzwerken verantwortungsbewusst arbeiten;
  12. verantwortungsbewusst online kommunizieren;
  13. Grundzüge des Urheberrechts, von Datenschutz und -sicherheit anwenden.

Lehrstoff:

Grundlagen der Informationstechnologie.

Betriebssystem und Arbeiten im Netzwerk.

Aktuelle Eingabesysteme, Training der Schreibfertigkeit.

Textverarbeitung:

Geschäftliche und private Schriftstücke

Richtlinien (ÖNORM) der Texterstellung.

Internet und Internetdienste.

Soziale Netzwerke.

Grundzüge des Urheberrechts.

Datenschutz und –sicherheit.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. geschäftliche und private Schriftstücke ÖNORM-gerecht erstellen;
  2. einfache Präsentationen erstellen und bearbeiten.

Lehrstoff:

Textverarbeitung:

Vertiefung, Geschäftliche und private Schriftstücke.

Präsentation:

Grundlagen eines Präsentationsprogramms.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Seriendokumente unter Verwendung einer externen Datenquelle erstellen;
  2. umfangreiche Schriftstücke erstellen;
  3. in Tabellenkalkulationen Daten eingeben, bearbeiten, formatieren, drucken und einfache Berechnungen durchführen;
  4. neue IT-Technologien und deren Folgen im gesellschaftlichen Zusammenhang beschreiben.

Lehrstoff:

Textverarbeitung:

Seriendokumente; umfangreiche Schriftstücke.

Grundlagen der Tabellenkalkulation.

Neue Medien und Technologien.

E‑Government.

Schularbeiten:

1. Klasse: zwei einstündige Schularbeiten.

2. Klasse: je eine ein- oder zweistündige Schularbeit im 3. Semester und im 4. Semester.

6. ANGEWANDTES PROJEKTMANAGEMENT

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. einfache Grundlagen des Projektmanagements beschreiben und anwenden;
  2. einfache Projektmanagementmethoden anhand eines Projektes anwenden;
  3. können im Projektteam wertschätzend miteinander umgehen;
  4. im Projektteam ihren Rollen entsprechend Aufgaben und Verantwortung übernehmen;
  5. mit Unterstützung Projektziele termingerecht erreichen;
  6. den Projektablauf computerunterstützt dokumentieren;
  7. mit Unterstützung Inhalte projektbezogen mit anderen Bereichen, wie zB soziale Handlungsfelder und berufsorientierte Praktika, vernetzen;
  8. Projektergebnisse computerunterstützt präsentieren;
  9. wichtige Schritte des Projektes reflektieren.

Lehrstoff:

Projektdefinition:

Allgemeine Grundlagen, Merkmale, Methodenüberblick.

Projektphasen:

Projektstart, Projektplanung, Projektdurchführung und Projektcontrolling, Projektabschluss.

Projektwerkzeuge:

Kreativitätstechniken, Projektauftrag, Umweltanalyse, Zielplanung, Finanzplan, Projektstrukturplan, Arbeitspakete, Terminplan. Soll/Ist-Vergleich, Projektabschlussbericht, Präsentationstechniken.

Projekt mit begleitendem Projektcontrolling:

Anwendung verschiedener Projektmanagementinstrumente; Vernetzung mit anderen Bereichen.

Computerunterstützte Dokumentation und Präsentation.

Reflexion.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Grundlagen des Projektmanagements beschreiben und anwenden;
  2. einfache Projektmanagementmethoden anhand eines Projektes anwenden;
  3. im Projektteam wertschätzend miteinander umgehen;
  4. im Projektteam ihren Rollen entsprechend Aufgaben und Verantwortung übernehmen;
  5. mit Unterstützung Projektziele termingerecht erreichen;
  6. den Projektablauf computerunterstützt dokumentieren;
  7. Projektergebnisse computerunterstützt präsentieren;
  8. mit Unterstützung Inhalte projektbezogen mit anderen Bereichen, wie zB soziale Handlungsfelder und berufsorientierte Praktika, vernetzen;
  9. wichtige Schritte des Projektes reflektieren.

Lehrstoff:

Projekt mit begleitendem Projektcontrolling:

Vertiefende Anwendung verschiedener Projektmanagementinstrumente; Vernetzung mit anderen Bereichen.

Projektabschluss:

Projektpräsentation, Projektreflexion.

Projektwerkzeuge:

Soll/Ist-Vergleich, Projektabschlussbericht, Präsentationstechniken.

Computerunterstützte Dokumentation und Präsentation.

Reflexion.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Grundlagen des Projektmanagements beschreiben und anwenden;
  2. einfache Projektmanagementmethoden anhand eines Projektes anwenden;
  3. im Projektteam wertschätzend miteinander umgehen;
  4. im Projektteam ihren Rollen entsprechend Aufgaben und Verantwortung übernehmen;
  5. mit Unterstützung Projektziele termingerecht erreichen;
  6. den Projektablauf computerunterstützt dokumentieren;
  7. Projektergebnisse computerunterstützt präsentieren;
  8. mit Unterstützung Inhalte projektbezogen mit anderen Bereichen, wie zB soziale Handlungsfelder und berufsorientierte Praktika, vernetzen;
  9. wichtige Schritte des Projektes reflektieren.

Lehrstoff:

Projekt mit begleitendem Projektcontrolling:

Vertiefende Anwendung verschiedener Projektmanagementinstrumente; Vernetzung mit anderen Bereichen.

Projektabschluss:

Projektpräsentation, Projektreflexion.

Projektwerkzeuge:

Soll/Ist-Vergleich, Projektabschlussbericht, Präsentationstechniken.

Computerunterstützte Dokumentation und Präsentation.

Reflexion.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Grundlagen des Projektmanagements beschreiben und anwenden;
  2. einfache Projektmanagementmethoden anhand eines Projektes anwenden;
  3. im Projektteam wertschätzend miteinander umgehen;
  4. im Projektteam ihren Rollen entsprechend Aufgaben und Verantwortung übernehmen;
  5. mit Unterstützung Projektziele termingerecht erreichen;
  6. den Projektablauf computerunterstützt dokumentieren;
  7. Projektergebnisse computerunterstützt präsentieren;
  8. mit Unterstützung Inhalte projektbezogen mit anderen Bereichen, wie zB soziale Handlungsfelder und berufsorientierte Praktika, vernetzen;
  9. wichtige Schritte des Projektes reflektieren.

Lehrstoff:

Projekt mit begleitendem Projektcontrolling:

Vertiefende Anwendung verschiedener Projektmanagementinstrumente; Vernetzung mit anderen Bereichen.

Projektabschluss:

Projektpräsentation, Projektreflexion.

Projektwerkzeuge:

Soll/Ist-Vergleich, Projektabschlussbericht, Präsentationstechniken.

Computerunterstützte Dokumentation und Präsentation.

Reflexion.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Grundlagen des Projektmanagements beschreiben und anwenden;
  2. einfache Projektmanagementmethoden anhand eines Projektes anwenden;
  3. im Projektteam wertschätzend miteinander umgehen;
  4. im Projektteam ihren Rollen entsprechend Aufgaben und Verantwortung übernehmen;
  5. mit Unterstützung Projektziele termingerecht erreichen;
  6. den Projektablauf computerunterstützt dokumentieren;
  7. Projektergebnisse computerunterstützt präsentieren;
  8. mit Unterstützung Inhalte projektbezogen mit anderen Bereichen, wie zB soziale Handlungsfelder und berufsorientierte Praktika, vernetzen;
  9. wichtige Schritte des Projektes reflektieren.

Lehrstoff:

Projekt mit begleitendem Projektcontrolling:

Vertiefende Anwendung verschiedener Projektmanagementinstrumente; Vernetzung mit anderen Bereichen.

Projektabschluss:

Projektpräsentation, Projektreflexion.

Projektwerkzeuge:

Soll/Ist-Vergleich, Projektabschlussbericht, Präsentationstechniken.

Computerunterstützte Dokumentation und Präsentation.

Reflexion.

7. FACHPRAXIS

7.1 FACHPRAXIS WÄHREND DES UNTERRICHTSJAHRES

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Anforderungen des jeweiligen sozialen bzw. pflegerischen Berufsfeldes beschreiben;
  2. die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten (Sachkompetenzen) in Familien/Sozialeinrichtungen/Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen umsetzen;
  3. sich gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen sowie ihnen anvertrauten Menschen freundlich, wertschätzend und respektvoll verhalten;
  4. sich um Kontakt- und Beziehungsaufbau an der Praktikumsstelle bemühen;
  5. durch Erfahrungen in den Praktika die Berufsvorstellungen, Berufswünsche und die persönliche Eignung in der Arbeit mit Familien und Kindern/alten Menschen/Menschen mit Beeinträchtigungen bzw. in der Pflege überprüfen;
  6. ihre sozialen Kompetenzen erweitern, mit erhaltenem Feedback konstruktiv umgehen und selbst konstruktives Feedback geben;
  7. Beobachtungsfähigkeit für die ihnen anvertrauten Menschen entwickeln;
  8. die ihnen übertragenen Aufgaben selbstständig durchführen;
  9. eigene Fortschritte, Fähigkeiten und persönlichen Lernfelder erkennen, artikulieren und reflektieren;
  10. die organisatorischen Strukturen der Praktikumsstelle beschreiben;
  11. die durchgeführten Tätigkeiten in Form eines Berichtes unter Verwendung der entsprechenden Fachterminologie beschreiben.

Lehrstoff:

Sammeln von praktischen Erfahrungen und Umsetzung der in der Theorie erworbenen Kenntnisse im jeweiligen sozialen bzw. pflegerischen Berufsfeld.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Anforderungen des jeweiligen sozialen bzw. pflegerischen Berufsfeldes beschreiben und diese erfüllen;
  2. die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten (Sachkompetenzen) in Familien/Sozialeinrichtungen/Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen vertiefen;
  3. sich gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen sowie ihnen anvertrauten Menschen freundlich, wertschätzend und respektvoll verhalten;
  4. einen guten Kontakt zur Praktikumsstelle herstellen;
  5. durch Erfahrungen in den Praktika die persönlichen Berufsvorstellungen, Berufswünsche und die persönliche Eignung in der Arbeit mit Familien und Kindern/alten Menschen/Menschen mit Beeinträchtigungen bzw. in der Pflege überprüfen;
  6. mit erhaltenem Feedback konstruktiv umgehen und selbst konstruktives Feedback geben;
  7. durch ihre Beobachtungsfähigkeit die ihnen anvertrauten Menschen angemessen fördern, betreuen, aktivieren und unterstützen;
  8. die ihnen übertragenen Aufgaben selbstständig durchführen und eigene Ideen einbringen und umsetzen;
  9. die eigenen Fortschritte, Fähigkeiten und persönlichen Lernfelder erkennen, artikulieren und reflektieren und daraus folgend persönliche Entwicklungsschritte setzen;
  10. die organisatorischen Strukturen der Praktikumsstelle beschreiben;
  11. die durchgeführten Tätigkeiten in Form eines Berichtes unter Verwendung der entsprechenden Fachterminologie beschreiben.

Lehrstoff:

Sammeln von praktischen Erfahrungen und Umsetzung der in der Theorie erworbenen Kenntnisse im jeweiligen sozialen bzw. pflegerischen Berufsfeld.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Anforderungen des jeweiligen sozialen bzw. pflegerischen Berufsfeldes beschreiben und diese erfüllen;
  2. die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten (Sachkompetenzen) in Familien/Sozialeinrichtungen/Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen umsetzen und vertiefen;
  3. einen umfassenden Einblick in die Organisationen verschiedener Sozial-, Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen geben;
  4. die Pflichten und Rechte einer Arbeitnehmerin/eines / Arbeitnehmers beschreiben;
  5. sich gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern und. Mitarbeiterinnen sowie ihnen anvertrauten Menschen freundlich, wertschätzend und respektvoll verhalten;
  6. sich um guten Kontakt- und Beziehungsaufbau an der Praktikumsstelle bemühen und ihre Rolle im Team reflektieren;
  7. durch Erfahrungen in den Praktika die Berufsvorstellungen, Berufswünsche und die persönliche Eignung für Berufe im Sozial- und Gesundheitsbereich überprüfen;
  8. mit erhaltenem Feedback konstruktiv umgehen und selbst konstruktives Feedback geben;
  9. durch ihre Beobachtungsfähigkeit die ihnen anvertrauten Menschen angemessen fördern, betreuen, aktivieren und unterstützen;
  10. Veränderungen am Klienten/an der Klientin erkennen und die Wahrnehmungen weiterleiten;
  11. die ihnen übertragenen Aufgaben selbstständig durchführen und eigene Ideen einbringen und umsetzen;
  12. im konkreten Handlungsfeld lösungsorientiere Strategien entsprechend den individuellen Gegebenheiten mit dem Fachpersonal diskutieren;
  13. eigene Fortschritte, Fähigkeiten und persönliche Lernfelder erkennen, artikulieren und reflektieren und daraus folgend persönliche Entwicklungsschritte setzen;
  14. die organisatorischen Strukturen der Praktikumsstelle beschreiben;
  15. die durchgeführten Tätigkeiten in Form eines Berichtes unter Verwendung der entsprechenden Fachterminologie beschreiben.

Lehrstoff:

Anwendung der in der Theorie erworbenen Kenntnisse.

Arbeiten in Einrichtungen der Pflege sowie in sozialen Institutionen wie zB Kindergärten, Altenpflegeeinrichtungen, Institutionen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen, ärztliche Ordinationen und ähnliche Einrichtungen.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Anforderungen des jeweiligen sozialen bzw. pflegerischen Berufsfeldes beschreiben und erfüllen;
  2. die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten (Sachkompetenzen) in Familien/Sozialeinrichtungen/Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen umsetzen und vertiefen;
  3. einen umfassenden Einblick in die Organisationen verschiedener Sozial-, Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen geben;
  4. die Pflichten und Rechte einer Arbeitnehmerin/eines Arbeitnehmers beschreiben;
  5. sich gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen sowie ihnen anvertrauten Menschen freundlich, wertschätzend und respektvoll verhalten;
  6. sich um guten Kontakt- und Beziehungsaufbau an der Praktikumsstelle bemühen und ihre Rolle im Team reflektieren;
  7. durch Erfahrungen in den Praktika die Berufsvorstellungen, Berufswünsche und die persönliche Eignung für Berufe im Sozial- und Gesundheitsbereich überprüfen;
  8. mit erhaltenem Feedback konstruktiv umgehen und selbst konstruktives Feedback geben;
  9. durch ihre Beobachtungsfähigkeit die ihnen anvertrauten Menschen angemessen fördern, betreuen, aktivieren und unterstützen;
  10. Veränderungen am Klienten/an der Klientin erkennen und die Wahrnehmungen weiterleiten;
  11. die ihnen übertragenen Aufgaben selbstständig durchführen und eigene Ideen einbringen und umsetzen;
  12. im konkreten Handlungsfeld lösungsorientiere Strategien entsprechend den individuellen Gegebenheiten mit dem Fachpersonal diskutieren;
  13. eigene Fortschritte, Fähigkeiten und persönliche Lernfelder erkennen, artikulieren und reflektieren und daraus folgend persönliche Entwicklungsschritte setzen;
  14. die organisatorischen Strukturen der Praktikumsstelle beschreiben;
  15. die durchgeführten Tätigkeiten in Form eines Berichtes unter Verwendung der entsprechenden Fachterminologie beschreiben.

Lehrstoff:

Anwendung der in der Theorie erworbenen Kenntnisse.

Arbeiten in Einrichtungen der Pflege sowie in sozialen Institutionen wie zB Kindergärten, Altenpflegeeinrichtungen, Institutionen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen, ärztliche Ordinationen und ähnliche Einrichtungen.

B. Verbindliche Übung

PERSÖNLICHKEITSENTWICKLUNG

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. grundlegende Kompetenzen in den Kommunikationsarten vorweisen;
  2. unterschiedliche Kommunikationstechniken situationsadäquat umsetzen;
  3. grundlegende Kommunikationsmethoden in unterschiedlichen Kommunikationsformen anwenden;
  4. verständlich und situationsadäquat in Standardsprache formulieren und argumentieren;
  5. Grundkenntnisse der verbalen und nonverbalen Kommunikation anwenden;
  6. unterschiedliche Formen des Konfliktmanagements beschreiben;
  7. konstruktiv mit allfälligen Vorurteilen und stereotypen Rollenzuschreibungen umgehen;
  8. grundlegende Merkmale einer Präsentation beschreiben und diese mit Medienunterstützung zielgruppengerecht einsetzen;
  9. Grundwissen zur Selbstorganisation praktisch umsetzen;
  10. Ziele definieren und Strategien zur Zielerreichung planen;
  11. Möglichkeiten der Stressbewältigung individuell einsetzen;
  12. Techniken des Lernens für sich anwenden;
  13. im Team arbeiten und Prozesse und Interaktionen in Gruppen erkennen und beschreiben;
  14. Respekt gegenüber kultureller Vielfalt zeigen;
  15. die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen, unabhängig von deren sozialen Status, deren Geschlechts oder deren ethnischer Herkunft begründen und entsprechend handeln.

Lehrstoff:

Kommunikationsarten (Grundkenntnisse der verbalen und nonverbalen Kommunikation).

Kommunikationstechniken (Ich-Botschaften, aktives Zuhören, Feedback nehmen und geben, Fragetechniken, gewaltlose Kommunikation, konstruktive Gesprächsführung).

Unterschiedliche Kommunikationsformen (Telefonieren, diskutieren, debattieren, moderieren und Arbeiten im Team).

Umgang mit Konflikten (Grundkenntnisse im Umgang mit Konflikten).

Präsentation (Inhaltliche Planung, Strukturierung, Durchführung und Nachbereitung einer Präsentation, Medieneinsatz, rhetorische Mittel).

Selbstorganisation (Grundlagen des Zeitmanagements, Ziele und Strategien zur Zielerreichung. Möglichkeiten der Stressbewältigung).

Lernen lernen (Kriterien nachhaltigen Lernens).

Teamfähigkeit (Eigen- und Fremdwahrnehmung; soziale Rollen und Stereotypen; Möglichkeiten der Erweiterung von Handlungsspielräumen; zum Mitgestalten anregen und anleiten. Respekt gegenüber kultureller Vielfalt).

C. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen

Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze:

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden und Erziehungsberechtigten deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.

D. Förderunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen.

Lehrstoff:

Wie in der jeweiligen Klasse/im jeweiligen Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

E. Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

Wie Anlage A1 Abschnitt VI Unterabschnitt D Z 1

2. Religion

Wie Abschnitt V

3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Für die weiteren Pflichtgegenstände bzw. für die verbindliche Übung sind die jeweiligen Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffe gemäß Abschnitt VI Unterabschnitt A bzw. Unterabschnitt B anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen

Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe und die didaktischen Grundsätze gemäß Abschnitt VI Unterabschnitt C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Zuletzt aktualisiert am

24.05.2023

Gesetzesnummer

20009369

Dokumentnummer

NOR40253030

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