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Anlage A Lehrpläne der Volksschule und der Sonderschulen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.9.2024

1. zum gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. 1 § 5 Abs. 31 2. zum Anwendungszeitraum vgl. Art. 1 § 5 Abs. 30

Anlage A

LEHRPLAN DER VOLKSSCHULE

ERSTER TEIL

ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

1. Funktion und Gliederung des Lehrplans

Der Lehrplan dient als Grundlage für

  1. die Konkretisierung des Bildungsauftrags der Schule,
  2. die Planung und Steuerung des Unterrichts in inhaltlicher und in methodischer Hinsicht,
  3. die Gestaltung der schulischen Freiräume und der schulautonomen Lehrplanbestimmungen,
  4. die Planungen von Aktivitäten der schulpartnerschaftlichen Gremien,
  5. das standortbezogene Bildungsangebot,
  6. die Berücksichtigung der individuellen Interessen und persönlichen Lebensrealität der Schülerinnen und Schüler
  1. und gliedert sich in folgende zehn Teile: allgemeines Bildungsziel, Kompetenzorientierung, allgemeine didaktische Grundsätze, übergreifende Themen, organisatorischer Rahmen, Stundentafeln, Lehrpläne für den Religionsunterricht, Lehrpläne für die einzelnen verbindlichen Übungen der Vorschulstufe und Lehrpläne für die einzelnen Unterrichtsgegenstände der 1. bis 4. Schulstufe sowie Unterrichtsgegenstände der Deutschförderklassen.

Das allgemeine Bildungsziel bildet gemeinsam mit den Erwartungen an die Unterrichtsgestaltung, den Ausführungen zur Kompetenzorientierung und den allgemeinen didaktischen Grundsätzen sowie dem organisatorischen Rahmen inklusive der Stundentafeln die Grundlage für die Umsetzung des Lehrplans. Des Weiteren wird eine Differenzierung zwischen fachlichen, fächerübergreifenden und überfachlichen Kompetenzen entlang übergreifender Themen vorgenommen.

Übergreifende Themen bilden wesentliche gesellschaftliche Aspekte ab, die in den unterschiedlichen Unterrichtsgegenständen einfließen und verbindlich aufzugreifen sind.

Auf die Lehrpläne für den Religionsunterricht wird im siebenten Teil hingewiesen.

Die Lehrpläne für die einzelnen Unterrichtsgegenstände (= Fachlehrpläne) sind einheitlich aufgebaut und beinhalten die jeweilige Bildungs- und Lehraufgabe, die didaktischen Grundsätze, fachspezifische Kompetenzmodelle und die dazugehörenden Kompetenzbereiche, zentrale fachliche Konzepte sowie Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und Lehrstoff.

2. Gesetzlicher Auftrag der Volksschulen

Die Aufgabe der Volksschule ist – wie für alle österreichischen Schulen – im § 2 des Schulorganisationsgesetzes definiert. Auch wenn die Begriffe, die in dem Bildungsauftrag der österreichischen Schule angeführt sind, zeitgebunden sind, entsprechen die Ziele dieses Bildungsauftrages den aktuellen Entwicklungen. Die Volksschule soll die Individualität der Schülerinnen und Schüler nach ethisch gehaltvollen Werten fördern, für das Leben und den künftigen Beruf erforderlichen Wissen und Können vorbereiten und die Fähigkeiten des selbsttätigen Bildungserwerbs verankern. Sie soll die jungen Menschen zu selbstständigem Urteil befähigen, soziales Verständnis vermitteln und eine sportlich aktive Lebensweise prägen. Schließlich soll die Volksschule eine Offenheit dem politischen und weltanschaulichen Denken anderer gegenüber pflegen sowie die jungen Menschen zur Teilhabe am Wirtschafts- und Kulturleben Österreichs, Europas und der Welt befähigen.

Der Gesetzgeber hat für die Volksschule einen breiten Bildungsauftrag gemäß § 9 des Schulorganisationsgesetzes erteilt, der sowohl kognitive, als auch emotionale und soziale Aspekte beinhaltet. Der Unterricht in der Volksschule soll Fähigkeiten und Fertigkeiten fördern und Wissen vermitteln, aber auch junge Menschen zu einer kritischen, kommunikativen, kreativen und teamfähigen Teilhabe an gesellschaftlichen Prozessen befähigen.

Der umfassende Bildungsauftrag der Volksschule setzt die individuelle Förderung eines jeden Kindes zum Ziel. Damit verbunden ist auch ein erweitertes Rollenverständnis der Lehrenden. Sie sind zusehends gefragt, die jungen Menschen bei der Suche nach Antworten auf ihre Fragen moderierend zu unterstützen und bei der Entwicklung und Festigung von Kompetenzen lernbegleitend zu agieren. In diesem Zusammenhang spielt auch eine verstärkte Individualisierung des Lernprozesses eine wichtige Rolle. Ein individualisiertes Lerntempo, aber auch eine kontinuierliche Lernentwicklung sind jedenfalls anzustreben und Voraussetzung für ein erfolgreiches Lernen in den weiterführenden Schulen.

In Österreich werden die Aufgaben der Schulen im Schulorganisationsgesetz allgemein beschrieben und im Qualitätsrahmen für Schulen gemäß § 8 der Verordnung betreffend das Schulqualitätsmanagement, BGBl. II Nr. 158/2019 konkretisiert.

2.1 Bildungsauftrag in der Vorschulstufe

Die Aufgabe der Vorschulstufe sieht gemäß § 9 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes den individuellen Förderaspekt im Vordergrund. Die Vorschulstufe hat die Aufgabe, Schülerinnen und Schüler im Hinblick auf die für die 1. Schulstufe erforderliche Schulreife zu fördern. Dabei ist nach dem Prinzip der inklusiven Pädagogik die soziale Integration von Kindern mit Behinderung anzustreben. Die Vorschulstufe ist damit durch einen vielfältigen, individuellen und kompensatorischen Förderauftrag charakterisiert.

2.2 Bildungsauftrag in der 1. bis 4. Schulstufe

Gemäß § 9 Abs. 2 des Schulorganisationsgesetzes ist in den ersten vier Schulstufen eine für alle Schülerinnen und Schüler gemeinsame Elementarbildung zu vermitteln. Dabei ist nach dem Prinzip der inklusiven Pädagogik die soziale Integration von Kindern mit Behinderung anzustreben. Für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf sind die Bildungsaufgaben der der Behinderung entsprechenden Sonderschulart zu berücksichtigen.

3. Leitvorstellungen

Der gesetzliche Bildungsauftrag, der sowohl kognitive als auch emotionale und soziale Aspekte beinhaltet, lässt sich auch durch das 4K-Modell abbilden, das Kompetenzen formuliert, die für die Lernenden im 21. Jahrhundert von herausragender Bedeutung sind: Kommunikation, Kollaboration, Kreativität und kritisches Denken. Dabei wird deutlich, dass Lernen mehr ist als die individuelle Aneignung und Reproduktion von kognitiven Lerninhalten. Es ist ein aktiver Prozess, bei dem junge Menschen in die Lage versetzt werden, ihr Wissen und Können in Gruppen zur Problemlösung anzuwenden. Teamfähigkeit ist genauso wichtig wie Kreativität, um zu neuen Lösungen zu kommen und Kritikfähigkeit, um die eigenen Problemlösungen distanziert zu betrachten. Es ist Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer, durch einen kompetenzorientierten Unterricht sowie durch interessante, offene und somit auch schülerinnen- und schülergerechte Aufgaben, am Erreichen der übergeordneten Leitvorstellungen bzw. Ziele mitzuwirken.

Schule und Unterricht tragen dazu bei, dass junge Menschen befähigt werden, bei der Bewältigung von gesellschaftlichen, sozialen, ökonomischen und ökologischen Herausforderungen eine aktive Rolle einzunehmen. Dazu gehört, dass Kompetenzen für eine nachhaltige Entwicklung angebahnt werden. Wesentliche pädagogische Bereiche, die diesen Kompetenzerwerb unterstützen, sind die Bildung für nachhaltige Entwicklung, Politische Bildung mit Global Citizenship Education, Friedenserziehung und Menschenrechtsbildung. Zusätzliche übergreifende Themen bereiten nachhaltige Entwicklung pädagogisch auf. Für das integrative Denken der ökologischen, ökonomischen und sozialen Dimension nachhaltiger Entwicklung sind sowohl fachspezifische als auch fächerübergreifende Bezüge von großer Bedeutung. Schülerinnen und Schüler und das gesamte Schulteam übernehmen gemeinsam Verantwortung, wodurch Schulen Modelle für eine zukunftsfähige Lebensgestaltung sind. Damit wird ein wesentlicher Beitrag zur Umsetzung der Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen geleistet.

Schule ist damit nicht nur Lernort sowie ein Ort der Bildung für nachhaltige Entwicklung, sondern auch ein sozialer Raum, welcher es ermöglicht, sich zu erproben, die Wirkungen des eigenen Handelns zu erleben und diese kritisch zu reflektieren. Es gilt, gemeinsam Verantwortung für die Herausbildung einer zukunftsfähigen Lebensgestaltung der Einzelnen und der Gesellschaft auf globaler und lokaler Ebene zu entwickeln und zu übernehmen sowie ein ganzheitliches Menschenbild im Sinne einer inklusiven Gesellschaft zu fördern.

Den Fragen und dem Verlangen nach einem sinnerfüllten Leben in einer menschenwürdigen Zukunft hat der Unterricht mit einer auf ausreichende Information und Wissen aufbauenden Auseinandersetzung mit ethischen und moralischen Werten und der religiösen Dimension des Lebens zu begegnen. Die jungen Menschen sind bei der Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sowie in ihrer Sozialität zu fördern und in der Herausforderung, in ihrem Dasein einen Sinn zu finden, zu stützen. Bei der Suche nach Orientierung können Weltanschauungen und Religionen Antworten und Erklärungsmuster für eine eigenständige Auseinandersetzung anbieten.

4. Volksschuloberstufe

In der 5. bis 8. Schulstufe ist gemäß § 9 Abs. 3 des Schulorganisationsgesetzes eine grundlegende Allgemeinbildung zu vermitteln. Die Schülerinnen und Schüler sind je nach Interesse, Neigung, Begabung und Fähigkeit für das Berufsleben und zum Übertritt in mittlere Schulen oder in höhere Schulen zu befähigen. Der Unterricht der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf hat nach Maßgabe ihres der jeweiligen Behinderung entsprechenden Lehrplanes und unter Berücksichtigung ihrer individuellen Lernvoraussetzungen die Unterrichtsziele der Volksschuloberstufe anzustreben. Dabei ist nach dem Prinzip der inklusiven Pädagogik die soziale Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung anzustreben.

Die Bildungsdirektionen werden gemäß § 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes ermächtigt, zusätzliche Lehrplanbestimmungen nach den örtlichen Erfordernissen zu erlassen, wobei sie sich an Anlage 1 der Verordnung über die Lehrpläne der Mittelschulen, BGBl. II Nr. 185/2012, in der jeweils geltenden Fassung, zu orientieren haben.

ZWEITER TEIL

KOMPETENZORIENTIERUNG

1. Kompetenzorientierung als pädagogische Grundlage des Lehrplans

Im Zentrum der pädagogischen Überlegungen dieses Lehrplans steht die Kompetenzorientierung. Gemäß § 8 lit. r des Schulorganisationsgesetzes sind unter Kompetenzen längerfristig verfügbare kognitive Fähigkeiten und Fertigkeiten zu verstehen, die von Schülerinnen und Schülern entwickelt werden und die sie befähigen, Aufgaben in variablen Situationen erfolgreich und verantwortungsbewusst zu lösen und die damit verbundenen motivationale und soziale Bereitschaft zu zeigen.

Die Kompetenzorientierung wird durch das Konzept der reflexiven Grundbildung unterstützt. Ziel der reflexiven Grundbildung ist es, dass Schülerinnen und Schüler am Ende der Grundschule befähigt sind, kritisch zu urteilen und selbstständig weiter zu lernen. Dieses spiegelt sich in der Struktur der Lehrpläne für die Unterrichtsgegenstände wider.

In diesem Lehrplan wird zwischen fachlichen, überfachlichen und fächerübergreifenden Kompetenzen unterschieden. Die fachlichen Kompetenzen sind mit dem Unterrichtsgegenstand verbunden und werden explizit im achten Teil genannt. Zu den überfachlichen Kompetenzen gehören insbesondere Motivation, Selbstwahrnehmung und Vertrauen in die eigene Person, soziale Kompetenzen und lernmethodischen Kompetenzen. Fächerübergreifende Kompetenzen sind jene Kompetenzen, die in der Auseinandersetzung mit den übergreifenden Themen erworben werden sollen. Die übergreifenden Themen werden im vierten Teil dargestellt. Dazu gehören:

  1. Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung,
  2. Entrepreneurship Education,
  3. Gesundheitsförderung,
  4. Informatische Bildung,
  5. Interkulturelle Bildung,
  6. Medienbildung,
  7. Politische Bildung,
  8. Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung,
  9. Sexualpädagogik,
  10. Sprachliche Bildung und Lesen,
  11. Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung,
  12. Verkehrs- und Mobilitätsbildung,
  13. Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung.

Der Gesamtunterricht in der Volksschule verbindet diese drei Dimensionen miteinander und ein fächerübergreifender Unterricht über alle Pflichtgegenstände hinweg wird ermöglicht. Dem Wesen des Unterrichts in der Volksschule entspricht es, eine strenge Trennung nach Unterrichtsgegenständen zu vermeiden. Unterrichtsanlässe sind den Erfahrungen, Interessen und Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler situationsorientiert und bei Bedarf fächerübergreifend anzubieten. Im Schulalltag erfordert dies eine wirksame Koordination der Lehrerinnen und Lehrer einer Klasse bzw. Zusammenarbeit im Team, aber auch eine abgestimmte Planung über die Schulstufen hinweg.

2. Kennzeichen kompetenzorientierten Unterrichts

Kompetenzorientierung verlangt ein besonderes Verständnis von Unterricht. Lernen wird als aktiver, selbstgesteuerter, reflexiver und zugleich auch situativer Prozess verstanden, bei dem die Motivation und Willenskraft und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler, sich Ziele zu setzen und diese zu erreichen, sowie Zielvorgaben zu übernehmen, eine wichtige Rolle spielen.

Die Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer ist es, einen Rahmen bzw. Lernumgebungen zu gestalten, die die zielorientierte Entwicklung von Kompetenzen der ihnen anvertrauten Schülerinnen und Schüler in einem individualisierten Lerntempo und altergerechten Lernformen ermöglichen. Die Dokumentation und Evaluierung der Lernfortschritte der Schülerinnen und Schüler innerhalb dieses gesetzten Rahmens sowie das Vornehmen adäquater Anpassungen des Rahmens, sofern Lernergebnisse von Schülerinnen und Schülern ausbleiben, soll erfolgen. Ziel ist, dass Schülerinnen und Schüler Wissen und Fähigkeiten erwerben, die sie in unterschiedlichen Situationen anwenden und umsetzen können.

Kompetenzorientierter Unterricht ist dadurch gekennzeichnet, dass

  1. klar und deutlich erkennbar ist und kommuniziert wird, was gelernt werden soll,
  2. Aufgabenstellungen im Lernprozess eingesetzt werden, die den Erfahrungen und der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler entsprechen,
  3. die aktive Auseinandersetzung der Schülerinnen und Schüler mit dem jeweiligen Thema angestrebt wird (kognitive Aktivierung),
  4. handlungs- und anwendungsorientiert gelehrt wird, indem erworbenes Wissen zur Lösung von Problemen und zur Bewältigung von altersgerechten Anforderungssituationen genutzt wird,
  5. die Lernangebote zu grundlegenden Einsichten bei den Schülerinnen und Schülern führen, was eine entsprechende Diagnose der Lernausgangslagen voraussetzt,
  6. sich der Wissenszuwachs systematisch aufbaut, mit anderen Wissensgebieten und altersgerecht dargestellten wissenschaftlichen Erkenntnissen vernetzt und dadurch nachhaltig und anschlussfähig wird (kumulatives Lernen),
  7. überfachliche Kompetenzen wie zB Methoden- und Sozialkompetenz implizit entwickelt werden,
  8. es eine Kultur der Selbstreflexion gibt, die den Schülerinnen und Schülern ihre erworbenen Kompetenzen bewusstmacht und ihre Lernmotivation weiter fördert,
  9. Schülerinnen und Schüler Lernerfahrungen machen, die über den Unterricht hinausreichen und für sie sinnstiftend sind.

DRITTER TEIL

ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Ein gelungener, kompetenzorientierter Gesamtunterricht berücksichtigt folgende acht Grundsätze:

Grundsatz 1: Lehrerinnen und Lehrer nehmen Schülerinnen und Schüler individuell wahr und ermöglichen individuelle Lernprozesse.

Schülerinnen und Schüler bringen unterschiedliches Vorwissen, verschiedene sprachliche Vorkenntnisse, vielfältige und unterschiedliche Vorerfahrungen, Interessen und Lernpräferenzen mit. An diese Unterschiede muss im Unterricht angeschlossen werden, um sie für die Stärkung der individuellen Lernmotivation und Leistungsfähigkeit nutzbar zu machen. Lehrerinnen und Lehrer verstehen es als ihre Aufgabe, Schülerinnen und Schüler individuell wahrzunehmen und zu fördern und vermeiden stereotype Zu- und Festschreibungen. Lehrerinnen und Lehrer kennen und nutzen geeignete pädagogische Diagnoseinstrumente, um die Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler festzustellen und deren Lernprozesse entsprechend begleiten zu können. Sie fördern individuelle Lernprozesse durch unterschiedliche und abwechslungsreiche Lernsettings und verwenden dazu passende Lernmaterialien. Sie geben individuelle, lernförderliche Rückmeldungen und ermöglichen den Schülerinnen und Schülern, ihren Kompetenzzuwachs bewusst wahrzunehmen.

Schülerinnen und Schüler, die kognitiv sehr leistungsstark sind, werden im Rahmen der Begabungs- und Begabtenförderung durch individuelle Angebote unterstützt. Dabei achten Lehrkräfte besonders darauf, dass diese Förderung geschlechtersensibel und unabhängig von der Erstsprache oder dem Bildungshintergrund der Eltern erfolgt.

Grundsatz 2: Lehrerinnen und Lehrer bieten einen digital unterstützten Unterricht und nutzen innovative Lern- und Lehrformate.

Medien und digitale Geräte bestimmen die Lebenswelt von Kindern Sie nutzen diese zur Kommunikation und um sich selbst auszudrücken. Der Einsatz von Medien und die Verwendung von digitalen Geräten im Unterricht knüpfen somit einerseits an die Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler an und eröffnen andererseits neue didaktische und methodische Möglichkeiten. Sie erweitern die Methodenvielfalt, unterstützen verschiedene Lerntypen sowie die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit unterschiedlichen Begabungen und Lerngeschwindigkeiten. Die Unterstützung von Menschen mit Behinderung wird ebenso erleichtert wie die kreative Auseinandersetzung mit Themen und Inhalten. Kommunikation, Zusammenarbeit und der Zugriff auf aktuelle Informationen und vielfältige Lernmaterialien können zeit- und ortsunabhängig erfolgen. Dadurch eröffnen sich neue Lernwege für die Schülerinnen und Schüler. Zeitgemäßes Lehren und Lernen erfordert folglich auch digital unterstützten Unterricht. Lehrerinnen und Lehrer nutzen Lernmanagementsysteme und Lernplattformen für innovative Lehr- und Lernformate. Der Einsatz digitaler Medien ist eine wichtige Ergänzung zu den bisher verwendeten Unterrichtsmitteln, soll diese aber nicht vollständig ersetzen.

Grundsatz 3: Alle an der Unterrichtsorganisation beteiligten Personen kooperieren und ermöglichen einen inklusiven Unterricht an der Schule.

Schule hat die Aufgabe, die Heterogenität von Schülerinnen und Schülern als Chance für das gemeinsame Lernen sowie für die Entwicklung von sozialer Kompetenz, Konfliktfähigkeit und Ambiguitätstoleranz wahrzunehmen. Inklusive Schule hat den gemeinsamen Unterricht aller Schülerinnen und Schüler durch die Zusammenarbeit aller am Unterricht beteiligten Personen zum Ziel. Dies erfordert die gemeinsame Gestaltung einer inklusiven Lernumgebung.

Dabei schaffen Lehrerinnen und Lehrer individuelle und diskriminierungsfreie Lern-, Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen und unabhängig von sozioökonomischer Herkunft bzw. Erstsprache. Sie unterstützen Inklusion und pflegen einen konstruktiven Umgang mit Diversität. Sie unterstützen Schülerinnen und Schüler mit spezifischem Förderbedarf dabei, die Unterrichtsziele des Regelschullehrplans entsprechend ihrer individuellen Lernvoraussetzungen zu erreichen.

Grundsatz 4: Lehrerinnen und Lehrer planen den Unterricht sorgfältig und sorgen für eine kompetenzfördernde Lernumgebung.

Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer ist es, eine Lernumgebung zu schaffen, die von Wertschätzung, Respekt und gegenseitiger Unterstützung geprägt ist. Der Unterricht wird unter Berücksichtigung heterogener Lernvoraussetzungen mit individualisierten Zugängen so gestaltet, dass die einzelnen Schülerinnen und Schüler die im Lehrplan vorgegebenen Ziele erreichen können. Dabei spielen Sozialformen eine wichtige Rolle, die ein Thema oder einen Anwendungsbereich aus unterschiedlichen Blickwinkeln beleuchten. Die Unterrichtsplanung beginnt mit einer Jahresplanung, die bei Bedarf adaptiert wird. In die Planung mit einzubeziehen sind kompetenzfördernde Aufgaben, welche auf eigenständiges, entdeckendes und forschendes Lernen abzielen. Dabei werden Fehler bei der Bewältigung von Lernaufgaben sowie im Lernprozess zugelassen, um die Abweichung zur korrekten Aufgabenbewältigung als Lernmoment zu nutzen. Derartige Lernaufgaben knüpfen an das im Unterricht erworbene Vorwissen der Schülerinnen und Schüler zur Bearbeitung neuer Herausforderungen an und bauen das zu erwerbende Wissen kumulativ (vernetzt) auf. Sie sind herausfordernd genug, um das Wissen und Können der Schülerinnen und Schüler zu aktivieren, berücksichtigen individuelles Lerntempo und altersgerechte Lernformen und führen zu variierenden Unterrichtssituationen des Erprobens, Erkundens, Entdeckens, Erfindens, Sammelns, Systematisierens, Sicherns und Bewertens. Damit fordern und fördern Lehrerinnen und Lehrer inhalts- und prozessbezogene sowie fächerübergreifende und überfachliche Kompetenzen.

Grundsatz 5: Lehrerinnen und Lehrer begleiten die Lernprozesse der Schülerinnen und Schüler.

Um eigenverantwortliches Lernen zu fördern, sollen Lernanleitungen, Aufgabenstellungen, Instruktionen und begleitende Unterstützung so angepasst werden, dass die unterschiedlichen Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt werden. Dadurch können sie das Unterrichtsangebot effektiv nutzen, Aufgaben bewältigen und ihre Arbeitsprozesse erfolgreich und ohne Überforderung beenden. Im kompetenz- und handlungsorientierten Unterricht helfen Lehrerinnen und Lehrer den Schülerinnen und Schülern, ihre Arbeit möglichst selbstständig zu organisieren sowie individuelles Lernen zu beobachten und zu dokumentieren. Weiters liegt der Fokus darauf, Aufgaben nach Lernvoraussetzungen und Neigungen zu differenzieren, die Schülerinnen und Schüler bei Fragen und Problemen zu unterstützen sowie laufend strukturiertes Feedback zu Lernprozessen und Ergebnissen zu geben.

Schülerinnen und Schüler sollen die an sie gestellten Anforderungen verstehen, diese annehmen und sich selbst einschätzen lernen, die für sich passenden angebotenen Zugänge und Methoden wählen können und so auch Motivation für ihre Arbeit finden. Der bewusste Umgang mit Lernstrategien ist eine unabdingbare Voraussetzung für selbsttätiges Erarbeiten von Kenntnissen und Fertigkeiten, dient aber auch dem Zweck, eine Basis für den lebensbegleitenden selbstständigen Bildungserwerb zu legen.

Grundsatz 6: Alle am Schulleben Beteiligten pflegen einen respektvollen Umgang miteinander.

Eine zentrale Aufgabe der Schule ist es, Rahmenbedingungen für den respektvollen und wertschätzenden Umgang mit Vielfalt und der Begegnung der Kulturen im Alltagsleben zu schaffen. Schülerinnen und Schüler sollen ein Bewusstsein dafür entwickeln, dass Vielfalt eine Realität ist, die auch eine wertvolle Ressource darstellt. Schülerinnen und Schüler sollen unter anderem erfahren, dass das Lernen und Beherrschen mehrerer Sprachen von entscheidender Bedeutung für die individuelle Identitätsbildung, die Teilhabe an Gesellschaft und Kultur sowie das Miteinander in einer mehrsprachigen Welt ist. Insbesondere sollen die Sprache, Kultur und die jeweilige Geschichte der sechs autochthonen Volksgruppen gemäß § 1 Abs. 2 Volksgruppengesetz, BGBl. Nr. 396/1976, in Österreich im Unterricht aufgegriffen und ein Bewusstsein für die Rechte und den Schutz von Minderheiten geschaffen werden.

Für alle Schülerinnen und Schüler werden im Unterricht Gelegenheiten geboten, sich mit den eigenen Identitäten und Zugehörigkeiten auseinanderzusetzen. Gleichzeitig sollen die grundsätzlichen Werte, Normen und Traditionen einer aufgeklärten, europäischen Gesellschaft vermittelt werden. Es gilt, das gemeinsame Fundament hervorzuheben, insbesondere demokratische Prinzipien, Rechtsstaatlichkeit, die Egalität der Geschlechter und die Säkularität des Staates, die die Basis für ein gedeihliches Zusammenleben in einer pluralistischen und liberalen Gesellschaft darstellen.

Grundsatz 7: Sprachsensibler Fachunterricht findet in allen Unterrichtsgegenständen statt.

Bildungssprachliche Kompetenzen werden in allen Unterrichtsgegenständen und über alle Schulstufen und Schularten hinweg schrittweise, altersadäquat und kontinuierlich vermittelt. Sprachsensibler Unterricht dient dem Aufbau von Kompetenzen in der Alltags-, Bildungs- und Fachsprache. Schülerinnen und Schüler werden sich der verschiedenen Register einer Sprache bewusst und können diese situationsadäquat anwenden. Lehrerinnen und Lehrer unterstützen aktiv das Erlernen des fachspezifischen Vokabulars bzw. der Fachsprache der Unterrichtsgegenstände. Der Unterricht schafft sprachanregende Situationen und bietet den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, Sprache in einem wertschätzenden Umfeld auszuprobieren und zu trainieren. Lehrerinnen und Lehrer agieren selbst als Sprachvorbilder, achten auf ihre Ausdrucksweise und verwenden unterschiedliche didaktische Methoden und Aufgabenformate, um einen sprachsensiblen Fachunterricht umzusetzen.

Grundsatz 8: Lehrerinnen und Lehrer geben im Lernprozess Rückmeldung und sorgen für eine transparente und kompetenzorientierte Leistungsbeurteilung.

Klar kommunizierte Leistungserwartungen und Rückmeldungen zum Lernprozess sind wichtige Voraussetzungen für eine förderliche Lernkultur. Die Lehrerinnen und Lehrer informieren die Schülerinnen und Schüler sowie die Erziehungsberechtigten zu Beginn jedes Unterrichtsjahres in geeigneter Form über das Gesamtkonzept der Leistungsfeststellung, Rückmeldung und Leistungsbeurteilung. Der Unterschied zwischen Leistungsbeobachtung und Leistungsfeststellungen zur Ergebnisrückmeldung im Lernprozess sowie der vom Lernprozess abgekoppelten Leistungsbeurteilung wird klar kommuniziert und so für die Schülerinnen und Schüler nachvollziehbar und einschätzbar. Während des Unterrichtsjahres erfolgt eine systematische, individuelle Lernentwicklungsberatung. Dazu werden Leistungsstand und Lernfortschritt gemeinsam erörtert. Dadurch lernen die Schülerinnen und Schüler, ihre Lernentwicklung anhand konkreter Kriterien einzuschätzen. Lehrerinnen und Lehrer erhalten so eine zusätzliche Rückmeldung über den Leistungsstand bzw. eine Einschätzung des Kompetenzzuwachses, der für die weitere Unterrichtsplanung genutzt werden kann. Durch den Einsatz von Kompetenzrastern, den Ergebnissen der individuellen Kompetenzmessung PLUS (iKMPLUS) sowie anderer aussagekräftiger Instrumente, die die Lernerwartungen der jeweiligen Schulstufe abbilden, können Lehrpersonen bereits während des Schuljahres kontinuierlich Rückmeldung zum jeweiligen Lernprozess geben. Davon unabhängig bilden Leistungen im Beurteilungszeitraum entsprechend der Leistungsbeurteilungsverordnung, BGBl. Nr. 371/1974, den Grundstein für eine transparente und kompetenzorientierte Leistungsbeurteilung.

VIERTER TEIL

ÜBERGREIFENDE THEMEN

Mit der Verankerung der übergreifenden Themen in den Fachlehrplänen werden die fächerübergreifende Kompetenzentwicklung sowie das vernetzte Lernen der Schülerinnen und Schüler über die fachspezifischen Grenzen hinaus unterstützt und mit gesellschaftlich relevanten aktuellen Themen verbunden. Die Auswahl der nachfolgend dargestellten dreizehn übergreifenden Themen erfolgte aufgrund ihrer Aktualität und der zu erwartenden Bedeutsamkeit für die künftige Lebenswelt von Schülerinnen und Schülern. Kompetenzen in gesellschaftlich relevanten Themen können wirksam entwickelt werden, wenn im Unterricht ein fächerverbindendes und fachliche Grenzen überschreitendes Vorgehen forciert wird. Erst dadurch können Zusammenhänge und Wechselwirkungen gesellschaftlicher Phänomene für die Schülerinnen und Schüler begreifbar werden.

Bildung für eine nachhaltige Entwicklung muss als allgemeines Anliegen und Leitidee an der ganzen Schule gesehen werden. Für das als Standard geforderte integrative Denken der ökologischen, ökonomischen und sozialen Dimension sind sowohl fachspezifische als auch cross-curriculare Bezüge von großer Bedeutung. Bildung für nachhaltige Entwicklung, Politische Bildung mit ihren globalen Perspektiven, Global Citizenship Education, Friedenserziehung und Menschenrechtsbildung sowie weitere ausgeführte übergreifende Themen sind Bildungskonzepte, die einander ergänzend und unterstützend nachhaltige Entwicklung in all ihren Dimensionen pädagogisch aufbereiten. Im Lernprozess sollen Wissen, Kompetenzen und Fähigkeiten, Werte und Einstellungen erarbeitet werden, die junge Menschen befähigen, bei der Bewältigung der gesellschaftlichen, ökonomischen und ökologischen Herausforderungen auf lokaler bis hin zur globalen Ebene eine aktive Rolle einzunehmen.

Folgende übergreifende Themen unterstützen maßgeblich und gleichermaßen den Erwerb wesentlicher Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler und stellen sicher, dass diese in der heutigen und zukünftigen Lebens- und Arbeitswelt bestehen können: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung, Entrepreneurship Education, Gesundheitsförderung, Informatische Bildung, Interkulturelle Bildung, Medienbildung, Politische Bildung, Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung, Sexualpädagogik, Sprachliche Bildung und Lesen, Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung, Verkehrs- und Mobilitätsbildung, Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung.

In den Fachlehrplänen werden an verschiedenen Stellen Bezüge zu den übergreifenden Themen hergestellt. Die didaktischen Grundsätze der jeweiligen Fachlehrpläne listen jene übergreifenden Themen auf, die sich besonders eignen, im Unterricht aufgegriffen zu werden und sich vor allem in den Kompetenzbeschreibungen oder Anwendungsbereichen wiederfinden. Die Gestaltung der Fachlehrpläne bietet zudem die Möglichkeit, jedes der übergreifenden Themen schulautonom in der Umsetzung der jeweiligen Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche an geeigneter Stelle im Unterricht aufzugreifen. Alle Bezüge zu übergreifenden Themen in den Fachlehrplänen werden durch Hochzahlen (1 bis 13) hervorgehoben, die auf das jeweilige übergreifende Thema hinweisen. Von einem Verweis in Fachlehrplänen wurde dort abgesehen, wo sich das Fachgebiet mit dem Kompetenzerwerb im selben Thema beschäftigt. So erfolgt zB im Fachlehrplan „Deutsch“ kein Verweis auf das übergreifende- Thema „Sprachliche Bildung und Lesen“.

 

1. Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung

2. Entrepreneurship Education

3. Gesundheitsförderung

4. Informatische Bildung

5. Interkulturelle Bildung

6. Medienbildung

7. Politische Bildung

8. Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung

9. Sexualpädagogik

10. Sprachliche Bildung und Lesen

11. Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung

12. Verkehrs- und Mobilitätsbildung

13. Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung

Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Religion1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sprachen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deutsch

 

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Deutsch als Zweitsprache für ordentliche Schülerinnen und Schüler

 

 

 

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Deutsch als Zweitsprache für außerordentliche Schülerinnen und Schüler im Deutschförderkurs

 

 

 

 

 

 

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Englisch

 

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Lebende Fremdsprache

 

 

 

 

 

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Mathematik und Naturwissenschaften

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mathematik

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Sachunterricht

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Musik, Kunst und Kreativität

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Musik

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Kunst und Gestaltung

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Technik und Design

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Gesundheit und Bewegung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bewegung und Sport

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Verbindliche Übungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verkehrs- und Mobilitätsbildung

 

 

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Freigegenstände und unverbindliche Übungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erstsprachenunterricht

 

 

 

 

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1 Keine Angaben bezüglich der Übergreifenden Themen, da die Lehrpläne der Kirchen und Religionsgesellschaften inhaltlich voneinander abweichen.

Die Vorbereitung und Durchführung von Unterricht zu den übergreifenden Themen erfordert eine zielgerichtete Abstimmung der Lehrerinnen und Lehrer einer Klasse, einer Schule und (im Idealfall) eine vorausschauende Planung in Bezug auf sinnvolle Schwerpunktsetzungen in den vier Schulstufen. Die nachfolgende, alphabetisch geordnete, Darstellung der übergreifenden Themen folgt einer einheitlichen Struktur: Zunächst wird die gesellschaftliche Bedeutung des übergreifenden Themas erläutert. Anschließend werden die Kompetenzziele genannt, die bis zum Ende der Primarstufe von den Schülerinnen und Schülern erreicht werden sollen. Im dritten Schritt werden jene Unterrichtsgegenstände angeführt, in deren Fachlehrplänen auf die jeweiligen „übergreifenden Themen“ verwiesen wird.

1. Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung

1.1 Bedeutung des übergreifenden Themas

Die Schule unterstützt Schülerinnen und Schüler dabei, ihren individuellen Bildungs- und in weiterer Folge Berufsweg unter Berücksichtigung ihrer Stärken und mit der nötigen Eigenverantwortung zu beschreiten und bestärkt sie in ihrem gewählten Weg. Ziel ist es, dass Schülerinnen und Schüler ihre Interessen, Begabungen und Talente erkennen sowie wichtige Lebenskompetenzen (wie Entscheidungs- und Reflexionsfähigkeit) erwerben. Dieses Kompetenzlernen soll über die gesamte Schullaufbahn hinweg und speziell vor schulischen Übergängen oder Abschlüssen erfolgen.

Eine der zentralen Herausforderungen ist, Schülerinnen und Schüler dabei zu unterstützen, aus den zahlreichen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten diejenigen auszuwählen, die ihnen aufgrund ihrer Leistungsfähigkeit, ihrer Persönlichkeit und ihrer Lebenssituation die bestmöglichen Chancen bieten und diese möglichst auch praktisch ausprobieren zu können. Lehrerinnen und Lehrer tragen als wichtige Bezugspersonen in hohem Maße dazu bei, dass sich Schülerinnen und Schüler zu eigenverantwortlichen Menschen entwickeln können – unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Sprache, Religionszugehörigkeit oder etwaiger Behinderung. Dabei sind Bezüge zu Themen wie zB Arbeitsabläufe, Tätigkeitsbereiche, Arbeitsbedingungen, untypische sowie nicht traditionelle Frauen- und Männerberufe, die Wichtigkeit von überfachlichen Kompetenzen (Selbst- und Sozialkompetenz; Stärken, Interessen und Talente; Erwartungen und Ziele im Hinblick auf das Leben), ehrenamtliches Engagement, aber auch der Zusammenhang von Bildung und Beruf, Lieblingsbeschäftigungen und „Traumberufe“, die sinnstiftende Funktion von Arbeit, Work-Life-Balance, Arbeitsteilung in der Familie, bezahlte und unbezahlte Arbeit und die Notwendigkeit vielfältige (außer)schulische Erfahrungen zu sammeln, herzustellen.

1.2 Kompetenzziele am Ende der Grundschule

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. ausdrücken, was sie besonders gut können und besonders interessiert.
  2. Berufe aus ihrem persönlichen und ihrem regionalen Umfeld nennen und dem jeweiligen Berufsfeld zuordnen.
  3. die Bedeutung von Arbeit und ihren Einfluss auf Familie und Freizeitaktivitäten erklären.
  4. bei Entscheidungen mehrere Gesichtspunkte berücksichtigen und Folgen benennen.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Kunst und Gestaltung, Mathematik, Musik, Sachunterricht, Technik und Design

2. Entrepreneurship Education

2.1 Bedeutung des übergreifenden Themas

Entrepreneurship ist im Europäischen Referenzrahmen für das lebenslange Lernen als Schlüsselkompetenz definiert (Brüssel KOM(05)548). Entrepreneurship Education umfasst – nach der ganzheitlichen Definition des TRIO-Modells (Aff/Lindner 2005) – drei Bereiche: Entwicklung innovativer Ideen und deren strukturierte Umsetzung, Persönlichkeitsentwicklung und die Befähigung dazu, eigeninitiativ zu sein, an sich zu glauben, empathisch und teamfähig zu agieren sowie sich selbst und anderen Mut zu machen, Verantwortung für sich, andere und die Umwelt zu übernehmen.

Mit der Befähigung in den genannten drei Bereichen sollen Schülerinnen und Schüler spielerisch lernen, Ideen zu entwickeln und umzusetzen (zB Lernen mit kleinen Herausforderungen, einfache Spiele, Perma.teach, Wilma-Erfinder:innenclub, Markttag), Werte zu schaffen, die Wertschöpfungskette zu analysieren, sich als Teil von Wirtschaft und Gesellschaft zu begreifen und ihre Rolle als Gestalterinnen und Gestalter der Zukunft im Wirtschaftskreislauf – als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Unternehmerinnen und Unternehmer, Verbraucherinnen und Verbraucher, aktive Staatsbürgerinnen und Staatsbürger – zu erkennen. Als wichtige Ergebnisse in dieser Befähigung sind die Entwicklung von und Erkenntnisse zu persönlichen Stärken, Engagement, Selbstmotivation, aber auch Kenntnisse darüber zu erlangen, wie man selbständig erwerbstätig sein kann, was das für das eigene Ich bedeutet und welche Vor- und Nachteile damit verbunden sind.

2.2. Kompetenzziele am Ende der Grundschule

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. ihre Stärken benennen, nutzen, sich eigenständig Ziele setzen und diese zuversichtlich und konsequent verfolgen.
  2. Chancen in Projekten erkennen und kreative Ideen und Lösungsmöglichkeiten entwickeln.
  3. Verantwortung übernehmen und Aufgaben allein oder im Team arbeitsteilig zu Ende führen, auch wenn Probleme auftauchen.
  4. Gefühle und Bedürfnisse (eigene und die anderer) erkennen und achtsam und einfühlsam damit umgehen.
  5. sich als aktiver Teil des Wirtschaftskreislaufs begreifen und selbst Werte schaffen.
  6. mit Menschen, die Ideen mit Wert für die Gesellschaft und die Wirtschaft umsetzen, in Kontakt treten.
  7. Vor- und Nachteile beruflicher Erwerbstätigkeit benennen.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Deutsch, Englisch, Kunst und Gestaltung, Mathematik, Musik, Sachunterricht, Technik und Design

3. Gesundheitsförderung

3.1 Bedeutung des übergreifenden Themas

Schulische Gesundheitsförderung zielt auf einen Prozess ab, Schülerinnen und Schülern ein höheres Ausmaß an Wissen und Selbstbestimmung über ihre Gesundheit zu ermöglichen (Gesundheitskompetenz) und sie damit zur selbstbewussten Stärkung ihrer Gesundheit zu befähigen. Gesundheit steht für ein positives Konzept, das in gleicher Weise die physische, psychische und soziale Gesundheit umfasst (vgl. Ottawa Charta, WHO 1986).

Diese Kompetenzen können nur erworben werden, wenn Schule als ein sicherer und gesundheitsfördernder Ort wahrgenommen wird, was zB durch ein lernförderliches und angstfreies Klassen- und Schulklima, durch ein Stärken des sozialen Miteinanders, durch Maßnahmen zum Schutz vor (sexualisierter) Gewalt, Mobbing und Diskriminierung, durch eine rauchfreie und ansprechende Schulumgebung (Raumklima, Licht, Lärmschutz, etc.), durch Förderung von Bewegung und Sport, durch Veranstaltungen wie zB „ein Tag der psychischen Gesundheit“, Workshops sowie durch das Angebot eines gesunden und nachhaltigen Essens in der Schule erreicht werden kann. Diese Maßnahmen beeinflussen das individuelle Gesundheitsverhalten und den individuellen Bildungserfolg und haben damit auch einen direkten Einfluss auf die Gesundheit von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrer.

3.2 Kompetenzziele am Ende der Grundschule

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Bedeutung gesunder Ernährung, täglicher Bewegung und Körperhygiene erklären und entsprechend handeln.
  2. eigene Stärken und Schwächen, Gefühle und belastende Situationen wahrnehmen und benennen sowie weitgehend regulieren (Mental-Health/Psychische Gesundheit).
  3. altersgemäße Methoden zur Bewältigung von Konflikten und Belastungssituationen anwenden und sich bei Gewalterfahrungen und Diskriminierung Hilfe holen.
  4. altersgemäße Erste-Hilfe-Maßnahmen erklären und setzen.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Deutsch, Musik, Sachunterricht, Verkehrs- und Mobilitätsbildung

4. Informatische Bildung

4.1 Bedeutung des übergreifenden Themas

Die Digitalisierung beeinflusst und verändert das private und berufliche Leben. Geräte der Informations- und Kommunikationstechnologie halten Einzug in den Alltag der Gesellschaft und verändern das Kommunikationsverhalten und die Wahrnehmung von Realitäten.

Funktionsweise und Auswirkungen der Informations- und Kommunikationstechnologien beruhen auf Prinzipien, Konzepten und Methoden, die zu erklären, zu hinterfragen und deren gesellschaftliche Auswirkungen sowohl kritisch als auch im Lichte ihrer Chancen zu reflektieren sind. Im Bewusstsein über Folgen und Auswirkungen des Einsatzes bestimmter Technologien sollen Schülerinnen und Schüler eine sinnvolle Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien in der Schule und im Alltag vornehmen können.

Die Vermittlung der Informatischen Bildung soll dabei unter Verwendung der Alltagsprache, aber auch durch die Verwendung der formalisierten Fachsprache erfolgen. Die kurzen Halbwertszeiten technischer Entwicklung bedingen, dass nicht das Bedienen aktueller Hard- und Software Informatische Bildung ausmacht, sondern das Verstehen der Prinzipien und der grundsätzlichen Technologien. Dadurch können auch künftige technische Entwicklungen besser beurteilt und Vorkenntnisse und Fähigkeiten selbstständig weiterentwickelt werden.

4.2 Kompetenzziele am Ende der Grundschule

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Informationstechnologien sicherheitsbedacht und verantwortungsvoll nutzen.
  2. einfache Anleitungen verstehen, ausführen und selbst Anleitungen erstellen.
  3. digitale Geräte und Internet beim Lernen verwenden.
  4. digitale Zeichnungen und Bilder erstellen und gestalten.
  5. sich selbstwirksam erleben, indem sie digitale Technologien kreativ und vielfältig nutzen.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Deutsch, Kunst und Gestaltung, Lehrplanzusatz Deutsch als Zweitsprache für ordentliche Schülerinnen und Schüler, Mathematik, Musik, Sachunterricht, Technik und Design

5. Interkulturelle Bildung

5.1 Bedeutung des übergreifenden Themas

Interkulturelle Bildung befähigt Schülerinnen und Schüler mit Vielfalt in einer diversen Gesellschaft umzugehen. Sie ermöglicht die Auseinandersetzung mit und die Teilhabe an aktuellen gesellschaftlichen und kulturellen Entwicklungen. Die Einhaltung der Menschenrechte, welche in den unterschiedlichen Menschenrechtskonventionen (zB Frauenrechts-Konvention, Kinderrechts-Konvention, Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung) festgeschrieben sind, sowie demokratischer Prinzipien ist dabei zentraler Bezugspunkt.

Interkulturelle Bildung schafft eine Voraussetzung für ein von Zusammenhalt, Toleranz und Solidarität getragenes Schulklima und trägt zu einer wertschätzenden und respektvollen Lernatmosphäre bei. Darüber hinaus ist sie für die Persönlichkeitsentwicklung essenziell und baut interkulturelle Handlungskompetenzen der Schülerinnen und Schüler auf. Interkulturelle Bildung ist den Menschenrechten sowie den Prinzipien der Menschenwürde und der Gleichheit aller Menschen verpflichtet und fördert das Verständnis von und den Umgang mit Vielfalt, macht Potenziale sicht- und nutzbar und leistet einen Beitrag zur Dialogkompetenz innerhalb der Klassen- und Schulgemeinschaft. Sie setzt an den Vorerfahrungen und Sichtweisen von Schülerinnen und Schülern an und nützt biographische, linguistische und weitere geeignete Ansätze, um die Vielfalt von Kulturen, Biographien und Lebensentwürfen zu bearbeiten.

5.2 Kompetenzziele am Ende der Grundschule

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. vielfältige Lebensentwürfe und Biographien als gesellschaftliche und schulische Normalität wahrnehmen und respektvoll damit umgehen.
  2. soziale, kulturelle, sprachliche und andere Gemeinsamkeiten und Verschiedenheiten wahrnehmen und ihre Bedeutung erklären.
  3. ausgrenzende, rassistische, sexistische Aussagen und Handlungsweisen hinterfragen und dagegen auftreten.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Deutsch, Englisch, Erstsprachenunterricht, Kunst und Gestaltung, Mathematik, Musik, Sachunterricht

6. Medienbildung

6.1 Bedeutung des übergreifenden Themas

Analoge und digitale Medien dienen der Verbreitung von Informationen, unterstützen Kommunikations- und Verständigungsprozesse und erweitern die Ausdrucksmöglichkeiten des Menschen. Zugleich werden durch Medien auch Werte, Orientierungen und Weltanschauungen vermittelt. Digitale Medien ermöglichen schnelle, orts- und zeitunabhängige Kommunikation. Das bietet Chancen zur Entwicklung von Weltoffenheit und zur Weiterentwicklung der Demokratie, birgt aber auch die Gefahr der Manipulation. Medienbildung soll dazu beitragen, diese Chancen und Risiken in Relation setzen zu können. Medienbildung reflektiert die verschiedenen Interessen, die die Auswahl und den Inhalt von Informationen und die Form der Vermittlung bestimmen, und trägt damit wesentlich zur Urteilsbildung der Schülerinnen und Schüler bei.

Medienbildung ermutigt Schülerinnen und Schüler zu einem kritischen und kreativen Umgang mit Medientechnologien und zur Gestaltung von eigenen Medieninhalten. Indem die Wirkungsmöglichkeiten der einzelnen Medienarten erkannt und genutzt werden, erweitern Schülerinnen und Schüler ihre Selbstwirksamkeit und können verstärkt an der Gesellschaft und ihrer Weiterentwicklung teilhaben.

6.2 Kompetenzziele am Ende der Grundschule

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. kommunikatives Handeln reflektiert wahrnehmen, verstehen und gewaltfrei gestalten.
  2. Kriterien der Mediengestaltung erkennen und benennen.
  3. Medienprodukte vergleichend analysieren.
  4. Medieninhalte und Mediengestaltungen kritisch bewerten.
  5. eigene Medienbeiträge gestalten (und verbreiten).

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Deutsch, Englisch, Kunst und Gestaltung, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Musik, Sachunterricht

7. Politische Bildung

7.1 Bedeutung des übergreifenden Themas

Politische Bildung trägt maßgeblich zu einer partizipativen und inklusiven Gestaltung der Gesellschaft sowie zur Verwirklichung und Weiterentwicklung von Demokratie und Menschenrechten bei. Politische Bildung stützt sich insbesondere auf Empfehlungen und Richtlinien der Kinderechtskonvention und den Referenzrahmen für Demokratiekompetenz des Europarats, die den hohen Stellenwert der Politischen Bildung und das Recht junger Menschen darauf betonen.

Ein grundlegendes Ziel der Politischen Bildung besteht darin, „die Lernenden nicht nur mit Wissen, Verständnis und Kompetenzen auszustatten, sondern sie auch dazu zu befähigen, im Dienste der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in der Gesellschaft aktiv werden zu wollen“ (Europarats-Charta zur Politischen Bildung und Menschenrechtsbildung 2010). Politische Bildung stellt kontroverse Themen in der Gesellschaft auch im Unterricht als kontrovers dar, vermeidet jede Form der Indoktrination und hat den politisch selbstbestimmten Bürger als Ziel vor Augen.

Politische Bildung orientiert sich an den Lebensbezügen, Interessen und Vorerfahrungen der Schülerinnen und Schüler, greift aktuelle politische Fragestellungen (zB Klimagerechtigkeit, Nachhaltiges Leben und Wirtschaften, Umweltschutz, Migration) auf und setzt sich mit den vielen Facetten politischer Kommunikation im Rahmen des Unterrichts (zB Rollen- und Planspiele, Kinder- und Jugendparlament) auseinander. Sie vermittelt ein Verständnis für lokale und globale Zusammenhänge und Probleme der Menschheit und legt dar, dass eine faire Verteilung und Nutzung von Ressourcen, eine gerechte Friedens- und Sicherheitsordnung und die Einhaltung von Menschenrechten Voraussetzungen für ein friedliches Zusammenleben auf dieser Welt sind.

7.2 Kompetenzziele am Ende der Grundschule

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. demokratische Mitbestimmungsmöglichkeiten im kommunalen Bereich benennen und auf Schulebene nutzen.
  2. gesellschaftliche Fragestellungen und Politikfelder sowie deren globale Zusammenhänge erkennen und die Relevanz für das eigene Leben beschreiben.
  3. verschiedene Perspektiven auf politische Sachverhalte und Probleme einnehmen sowie vielfältig darstellen.
  4. sich eine eigene Meinung bilden, diese artikulieren und Möglichkeiten des eigenen Handelns erkennen.
  5. Verständnis für globale Zusammenhänge zeigen und Möglichkeiten des eigenen Handelns aufzeigen.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Deutsch, Englisch, Kunst und Gestaltung, Lebende Fremdsprache, Lehrplanzusatz Deutsch als Zweitsprache für außerordentliche Schülerinnen und Schüler im Deutschförderkurs, Mathematik, Sachunterricht

8. Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung

8.1 Bedeutung des übergreifenden Themas

Die Gleichstellung der Geschlechter ist als universelles Menschenrecht in mehreren internationalen Übereinkommen verankert, sowohl als eigenes Ziel als auch als Querschnittsthema (zB UN-Agenda 2030 /Nachhaltigkeitsziele: Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) 4 Inklusive Bildung und SDG 5 Geschlechtergleichstellung; Istanbul-Konvention des Europarates zum Abbau von geschlechterbezogener Gewalt; UN-Frauenrechtskonvention). Geschlechtergleichstellung wurde damit als wichtiger Hebel für die Weiterentwicklung von Gesellschaften in Richtung Nachhaltigkeit, Demokratie und Gewaltfreiheit identifiziert. Durch die Verankerung in der österreichischen Bundesverfassung ist die Förderung der Gleichstellung auch als staatliche Aufgabe definiert. Bildung kommt dabei eine zentrale Rolle zu.

Im Schulbereich schafft eine reflexive Geschlechterpädagogik unter dem Aspekt der Geschlechtergleichstellung geeignete Lernräume, in denen sich alle Schülerinnen und Schüler unter professioneller Begleitung mit Geschlechterthemen unter verschiedenen Blickwinkeln auseinandersetzen können. Dies kann sowohl auf Fachebene erfolgen als auch auf persönlicher Ebene (zB Auseinandersetzung mit Sexismus und Identitätsfragen). Derartige Lernprozesse erzeugen Wissen und Bewusstsein für Bedingungsfaktoren von Geschlechterungleichheiten und deren Veränderbarkeit, wodurch auch die Bereitschaft gestärkt werden kann, sich im Alltag für mehr Gleichstellung einzusetzen. Durch die Auseinandersetzung können geschlechterstereotype Zuschreibungen erkannt und überwunden werden, sowie eigene Lebens- und Berufsperspektiven erweitert werden.

Auch eine geschlechterreflexive Methodik und Didaktik kann die Schülerinnen und Schüler dabei unterstützen, ihre Potenziale und Interessen (zB im MINT-Bereich, Kreativ- oder CARE-Bereich) unabhängig von geschlechterspezifischen Rollenzuschreibungen zu entwickeln bzw. zu entfalten und dadurch reflektierte Entscheidungen für die eigene Berufs- und Lebensplanung zu treffen.

8.2 Kompetenzziele am Ende der Grundschule

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Begriffe wie „Vorurteile“ und „Rollenklischees“ anhand von Beispielen aus der eigenen Lebens- und Erfahrungswelt erklären (zB Fähigkeitszuschreibungen), sich eine eigene Meinung dazu bilden und diese zum Ausdruck bringen.
  2. vorurteilsfrei miteinander kommunizieren und Rollenklischees in Alltagssituationen sowie im Schulkontext und der Berufswelt ansprechen.
  3. wissen, dass in den österreichischen Gesetzen das Prinzip der gleichen Rechte für die Geschlechter verankert ist und dass der Staat diese Rechte schützen muss.
  4. Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten und Interessen entwickeln, diese zum Ausdruck bringen und sich nicht durch geschlechtsspezifische Vorurteile und Klischees entmutigen lassen.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Deutsch, Englisch, Kunst und Gestaltung, Sachunterricht, Technik und Design, Mathematik

9. Sexualpädagogik

9.1 Bedeutung des übergreifenden Themas

Eine ganzheitliche Sexualpädagogik orientiert sich inhaltlich an den „Standards zur Sexualaufklärung“ der WHO (WHO 2011). Sexualpädagogik umfasst den Erwerb von evidenzbasiertem Wissen und von Kompetenzen, die zu einem positiven Zugang zur Sexualität, einer positiven Grundhaltung sich selbst gegenüber sowie eigenem Wohlbefinden führen. Der positive Körperbezug ist sowohl Voraussetzung für einen wertschätzenden und schützenden Umgang mit dem eigenen Körper, aber auch für den positiven Kontakt mit anderen Menschen. Informationen sollen daher nach individuellen, sozialen, medizinischen und ethischen Gesichtspunkten bewertet werden.

Große Bedeutung haben Informationen über Sexualität in digitalen Medien, die kritisch zu reflektieren sind, um etwaige Mythen identifizieren zu können. Es ist darauf zu achten, dass das Pluralitätsgebot und Indoktrinationsverbot eingehalten werden und die Auseinandersetzung mit anderen Haltungen respektvoll geführt wird. Das sind wichtige Voraussetzungen für die Entwicklung einer respektvollen Haltung bei Schülerinnen und Schülern.

9.2 Kompetenzziele am Ende der Grundschule

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. den eigenen Körper, die Körperentwicklung und -reaktionen wahrnehmen, benennen und beschreiben.
  2. Fruchtbarkeit und die Entstehung einer Schwangerschaft bzw. Geburt eines Babys altersgemäß erklären.
  3. die eigenen Emotionen (zB Freude, Angst, Zuneigung, Einsamkeit), Wünsche, Grenzen und Bedürfnisse wahrnehmen und altersadäquat ausdrücken sowie die von anderen wahrnehmen, akzeptieren und respektieren.
  4. die Vielfalt von Menschen in Hinblick auf sexuelle Orientierung, Körper und Geschlechtsidentitäten respektieren.
  5. Fragen stellen und sich bei Problemen an die richtigen Personen oder Stellen wenden.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Deutsch, Englisch, Kunst und Gestaltung, Musik, Sachunterricht

10. Sprachliche Bildung und Lesen

10.1 Bedeutung des übergreifenden Themas

Sprachliche Bildung und Lesefertigkeiten nehmen im Bildungsprozess eine Schlüsselfunktion ein, da sie wesentliche Voraussetzungen für erfolgreiches fachliches Lernen in allen Unterrichtsgegenständen darstellen: Je besser sie entwickelt sind, desto leichter können Schülerinnen und Schüler dem Unterricht folgen, aus Texten zielgerichtet Informationen entnehmen, sich eigenständig Wissen aneignen und dieses mit anderen teilen. Neben Hören und Schreiben sind damit Sprechen und Lesefertigkeiten zentral für die selbstständige Erschließung von Wissens- und Erfahrungswelten. Die angeführten Kompetenzen dieses übergreifenden Themas tragen damit besonders zu einer Steigerung der Chancen- und Bildungsgerechtigkeit sowie zur individuellen Identitätsbildung bei.

Eine sprachbewusste Haltung der Lehrerinnen und Lehrer sowie ein Unterricht, der sprachsensible Lernangebote setzt, sind Voraussetzungen, um Schülerinnen und Schülern in ihrer Sprach- und Leseentwicklung gut begleiten und unterstützen zu können. Ziel der Leseförderung ist, dass alle Schülerinnen und Schüler die Kulturtechnik Lesen als Zugang zur Welt der Schrift und zu anderen interpretierbaren Zeichensysteme (wie zB Grafiken, Bilder, Symbole, Filme, Hörtexte etc.) einsetzen können.

Durch das Einbeziehen der Erst-, Zweit- und Herkunftssprachen in den Unterricht kann das Sprachenrepertoire der Schülerinnen und Schüler erweitert sowie die Sensibilisierung und die Bewusstseinsbildung für sprachliche Vielfalt gefördert werden. Eine besondere Bedeutung kommt dabei den Minderheitensprachen der in Österreich ansässigen Volksgruppen zu.

10.2 Kompetenzziele am Ende der Grundschule

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. zwischen Alltags- und Bildungssprache unterscheiden und unter Anleitung bildungssprachlich handeln.
  2. einem dem Entwicklungsalter entsprechend bildungssprachlich formulierten Text wesentliche Informationen entnehmen.
  3. Lesestrategien zur Erschließung eines Textes anwenden (global lesen, selektiv lesen, vertiefend lesen).
  4. Vorgänge, Phänomene und Prozesse unter Anwendung von fachspezifischem Wortschatz beschreiben, erklären und begründen.
  5. Ähnlichkeiten von und Unterschiede zwischen Sprachen und Sprachverhalten erkennen.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Englisch, Kunst und Gestaltung, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Musik, Sachunterricht, Technik und Design

11. Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung

11.1 Bedeutung des übergreifenden Themas

Die Verschwendung natürlicher Ressourcen, der Verlust der Biodiversität und die Folgen des Klimawandels gefährden die Lebensgrundlagen der gegenwärtigen und der künftigen Generationen und verlangen verantwortungsbewusstes Handeln. Umweltbildung will Kompetenzen und Haltungen zur demokratischen Gestaltung einer zukunftsfähigen Gesellschaft fördern, in der Ressourcenschonung und Verteilungsgerechtigkeit wichtige Anliegen sind. Ziel ist es, Schülerinnen und Schüler zu befähigen, im Spannungsfeld von individuellen und gesellschaftlichen sowie ökologischen und ökonomischen Interessen verantwortungsvoll urteilen und handeln zu können.

Der Unterricht soll für die Anliegen und Erfordernisse des Natur-, Tier- und Umweltschutzes und für die Gestaltung eines umweltbewussten Alltags sensibilisieren. Geeignete Methoden sind vor allem Naturbegegnung, Projektunterricht, forschendes und entdeckendes Lernen (zB Pflege eines Schulgartens) und die Durchführung von Rollen-, Plan- sowie Simulationsspielen. Neben dem Verständnis für Ökosysteme sind verstärkt Fragestellungen einzubeziehen, die sich an den Interessen der Schülerinnen und Schüler und dem aktuellen Tages- und Weltgeschehen orientieren. Als Kernthemen werden ua. Artenvielfalt und -schutz; Klimawandel und -schutz; Lebensräume und deren Vernetzung und Schutz von Boden, Wasser, Luft, Wäldern und Meeren; nachhaltige und sozial gerechte Ressourcen- und Energienutzung; Vermeidung von Lebensmittelabfällen, Abfall und Emissionen; Recycling; Ernährung und verantwortungsvoller Konsum gesehen.

11.2 Kompetenzziele am Ende der Grundschule

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Lebensräume der näheren Umgebung unter Umweltaspekten erkunden und dabei lokale und globale Zusammenhänge erkennen.
  2. über ökologische Kreisläufe und die verantwortungsvolle Nutzung von Ressourcen nachdenken und sich entsprechend verhalten.
  3. Umwelt mit allen Sinnen wahrnehmen und einen achtsamen Umgang mit sich selbst, mit Mitmenschen und mit der Umwelt entwickeln.
  4. Merkmale eines natur- und umweltbewussten Verhaltens benennen und die Bedeutung des eigenen Handelns erkennen.
  5. sich über Einrichtungen und Maßnahmen zu Umweltthemen selbstständig informieren.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Deutsch, Kunst und Gestaltung, Musik, Sachunterricht, Technik und Design, Verkehrs- und Mobilitätsbildung

12. Verkehrs- und Mobilitätsbildung

12.1 Bedeutung des übergreifenden Themas

Verkehrs- und Mobilitätsbildung ermöglicht Schülerinnen und Schülern, sich selbstständig und nachhaltig im Verkehr fortzubewegen, seinen Auswirkungen auf die Gesundheit und die Umwelt sowie mit der Entwicklung einer zukunftsfähigen klimafreundlichen Mobilität auseinanderzusetzen. Schülerinnen und Schüler lernen beim Zufußgehen, beim Radfahren oder beim Mitfahren sicher, gesund, eigenständig sowie sozial- und umweltverträglich mobil zu sein. Einsichten und Erkenntnisse über gesetzliche Vorschriften und Regeln sollen ein gutes soziales Miteinander und die eigene Sicherheit bei der Teilnahme am Verkehr gewährleisten.

Die schulische Verkehrs- und Mobilitätsbildung hat darüber hinaus die Aufgabe, das komplexe, vernetzte System Verkehr aus unterschiedlichen Blickwinkeln hinsichtlich des Raum- und Ressourcenverbrauchs, des Klimaschutzes, der Verkehrssicherheit, der ökologischen und gesellschaftlichen Auswirkungen zu beleuchten und zu hinterfragen und für die Erfordernisse einer umweltverträglichen Mobilität zu sensibilisieren. An Verkehrssicherheits- und Mobilitätstagen können entsprechende Unterrichtsanlässe hergestellt werden.

12.2 Kompetenzziele am Ende der Grundschule

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. als Fußgänger und als Radfahrer Gefahren einschätzen und sich entsprechend verhalten.
  2. eigenes Verkehrsverhalten reflektieren und dadurch sicher, rücksichtsvoll und verkehrsgerecht handeln sowie Verantwortung für sich und andere übernehmen.
  3. verkehrsüberwachende Personen erkennen und unterstützen sowie bei Unfällen und Notsituationen altersadäquat handeln.
  4. eine umweltbewusste Wertehaltung einnehmen und Folgerungen für die eigene Mobilität ableiten.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Deutsch, Kunst und Gestaltung, Lehrplanzusatz Deutsch als Zweitsprache für außerordentliche Schülerinnen und Schüler im Deutschförderkurs, Musik, Sachunterricht

13. Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung

13.1 Bedeutung des übergreifenden Themas

Die Produktion von Gütern, die Bereitstellung von Dienstleistungen, der Handel und der Konsum sowie deren Auswirkung auf Betriebe, Preisbildung, Märkte (ua. Arbeitsmarkt, Finanzmärkte, Marktplätze und Börsen) sowie Wertschöpfung sind beispielhafte (globale) wirtschaftliche Aspekte, die auch die Lebensrealität der Schülerinnen und Schüler beeinflussen und gesellschaftliche sowie ökologische Fragestellungen aufwerfen. Im Rahmen der Wirtschafts-, Finanz und Verbraucher/innenbildung sollen junge Menschen befähigt werden, an wirtschaftlichen Prozessen kompetent, verantwortungsbewusst und mündig mitzuwirken, sich zu orientieren und eine begründete Meinung zu bilden.

Die erworbenen Kompetenzen sollen Schülerinnen und Schülern dabei unterstützen, in den Handlungsbereichen privater Haushalt (zB bezahlte und unbezahlte Arbeit, Einkommen, Konsum, Geld, Sparen, Veranlagung, Verbraucherechte und -pflichten, Werbung), Arbeitswelt und Interessensvertretungen (zB Arbeitnehmer/in, Unternehmer/in) sowie Gesellschaft (zB Staat und Gemeinwesen, Steuern und Ausgaben der öffentlichen Hand, Selbstbestimmung und Mitbestimmung, Wohlstand und nachhaltige Entwicklung) eigenbestimmt und altersadäquat agieren zu können.

13.2 Kompetenzziele am Ende der Grundschule

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Kaufwerte einschätzen, Einkaufsmöglichkeiten für Waren nennen sowie altersadäquate Einkäufe tätigen.
  2. mit Geld sorgfältig umgehen sowie Vor- und Nachteile unterschiedlicher Sparformen und des Schuldenmachens kennen.
  3. ihr Konsumverhalten und Kriterien nachhaltigen Konsums analysieren, die Funktion von Werbung reflektieren und die Auswirkungen des eigenen Konsums abschätzen.
  4. wirtschaftliche Strukturen (zB Unternehmen, Arbeitnehmerschaft, Konsum, Produktion, Weg von Gütern) und Zusammenhänge (zB Umwelt, Wohlstand, Arbeitsmarkt) altersadäquat beschreiben.
  5. die Bedeutung von Bildung und Ausbildung für die Gesellschaft und die Einzelne/den Einzelnen erläutern und Ursachen von Armut und Reichtum benennen.

Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Deutsch, Kunst und Gestaltung, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Musik, Sachunterricht, Technik und Design

FÜNFTER TEIL

ORGANISATORISCHER RAHMEN

Ein wesentlicher Anspruch dieses Lehrplans ist, dass Lehrerinnen und Lehrer die fächerübergreifende Kompetenzentwicklung sowie das vernetzte Lernen der Schülerinnen und Schüler über die fachspezifischen Grenzen hinaus unterstützen. Um dazu am Schulstandort die bestmöglichen Voraussetzungen zu schaffen, sind bei der Erschließung, Interpretation und konkreten Realisierung des Lehrplans, neben den gesetzlich festgelegten Rahmenbedingungen, auch standortspezifische Faktoren wie die regionalen Gegebenheiten und Bedarfe, spezielle Fähigkeiten von Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern oder besondere Formen der Schulausstattung konstruktiv mitzudenken. Ebenso ist die Entscheidung über die Gestaltung schulautonomer Freiräume vor dem Hintergrund zu treffen, dass Schülerinnen und Schüler die Zielsetzungen der Volksschule und die darin vorgegebenen Kompetenzziele sowie die spezifischen Ziele des Standorts bzw. des Schulclusters bestmöglich erreichen können.

1. Umsetzung des Lehrplans am Schulstandort

Es ist die Aufgabe der Schul(cluster)leiterin bzw. des Schul(cluster)leiters und der Lehrerinnen und Lehrer, die Vorgaben und Zielsetzungen des Lehrplans für die eigene Schule bzw. den Schulcluster nutzbar zu machen, um die Schul- und Unterrichtsentwicklung gezielt voranzutreiben. Die Vorgaben des Lehrplans werden dabei als verbindliche Bezugspunkte für die konkrete Unterrichtsgestaltung verstanden. Dadurch erhalten Lehrerinnen und Lehrer Ansatzpunkte für die alltägliche Unterrichtspraxis (von der Vorbereitung, über die Unterrichtsgestaltung bis hin zur Leistungsbeurteilung).

Die Entwicklung und Priorisierung von konkreten Zielvorgaben und Maßnahmen für die Schul- und Unterrichtsentwicklung erfolgt unter Berücksichtigung der spezifischen Ausgangslage am Schulstandort bzw. Schulcluster, des schulischen Umfelds (einschließlich des Kulturguts der autochthonen Volksgruppen in Österreich), der individuellen Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler sowie des schulischen Profils und des Schulentwicklungsplans.

Ziele und Vorgaben des Lehrplans werden damit in Form von überprüfbaren und transparenten Qualitätsanforderungen an die Unterrichtsarbeit sowie an die Entwicklungs- und Abstimmungsleistung der gesamten Schule (inkl. fächerübergreifender Lernsettings) auf den eigenen Schulstandort/Schulcluster übertragen. Die entwickelten Qualitätsanforderungen stellen auch die Grundlage für die (Selbst-) Evaluation der Erreichung dieser Anforderungen dar.

2. Schulische Gestaltungsfreiräume

Die Ausgestaltung der schulischen Freiräume werden an der Schule in einem demokratischen Prozess unter Einbeziehung aller Schulpartner, entlang des Qualitätsrahmens für Schulen, erarbeitet und ausverhandelt. Voraussetzung für das Wirksamwerden schulautonomer Lehrplanbestimmungen ist eine Beratung oder Beschlussfassung im Schulforum bzw. im Klassenforum der jeweiligen Volksschule entsprechend der gesetzlichen Vorgaben. In zumindest teilweise englischsprachig geführten Schulen gemäß § 10 Abs. 2 Z 3 des Schulorganisationsgesetzes sind in den teilweise englischsprachig geführten Klassen (bilingual geführte Klassen) keine weiteren Schwerpunktsetzungen möglich. Es kommt der Lehrplan für den Pflichtgegenstand Englisch zur Anwendung.

Die inhaltlich-thematischen Angebote und die angestrebten Kompetenzen sind auf die Bildungsaufgabe der Volksschule sowie auf den Erhalt der Übertrittsmöglichkeiten in weiterführende Schularten abzustimmen.

Im Sinne der Verbesserung der fremdsprachlichen Kompetenz kann „Content and Language Integrated Learning – CLIL“ eingesetzt werden. Unter „Content and Language Integrated Learning“ versteht man die Verwendung einer Fremdsprache zur integrativen Vermittlung von Lerninhalten und Sprachkompetenz außerhalb des Fremdsprachenunterrichts. Dabei muss sichergestellt sein, dass die Fachsprache des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes auch in der Unterrichtssprache korrekt erworben wird. Ausgenommen von dieser Regelung sind Unterrichtssprache und Fremdsprachen.

Bei gemeinsamer Führung von Schulstufen der Grundstufe I kann gemäß § 13 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes für noch nicht schulreife Kinder eine entsprechend ausgebildete Lehrerin bzw. ein Lehrer zusätzlich eingesetzt werden. Gleiches gilt in Klassen, in denen Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichtet werden, oder für Kinder in Deutschförderklassen, in Deutschförderkursen sowie ordentliche Schülerinnen und Schüler mit einer anderen Erstsprache als Deutsch, bei denen weiterhin Förderbedarf in der Unterrichtssprache festgestellt wird. Wenn wegen zu geringer Schülerinnen- bzw. Schülerzahl mehrere Schulstufen in einer Klasse zusammengefasst werden, kann die zuständige Schulbehörde über Antrag der Schulleiterin bzw. des Schulleiters für einen gesondert zu führenden Unterricht aus den Pflichtgegenständen „Deutsch“ und „Mathematik“ bis zu insgesamt 5,5 Wochenstunden bewilligen.

Unterrichtsgegenstände mit einer Wochenstunde können mit zwei Stunden in jeder zweiten Woche während eines ganzen Unterrichtsjahres geführt werden.

3. Erhöhung bzw. Verringerung des Stundenausmaßes von Pflichtgegenständen

Im Rahmen der schulautonomen Gestaltungsmöglichkeiten können in der 1. bis zur 4. Schulstufe der Volksschule die Jahreswochenstunden im Bereich der Pflichtgegenstände um insgesamt höchstens vier Stunden erhöht bzw. verringert werden.

Die Gesamtstundenanzahl im Pflichtgegenstand Bewegung und Sport im Ausmaß von zehn Jahreswochenstunden darf nicht unterschritten werden. Eine gänzliche Streichung eines Unterrichtsgegenstandes auf einer Schulstufe ist nicht zulässig. Das Gesamtstundenausmaß von 90 Wochenstunden darf nicht überschritten werden.

Wird schulautonom das Stundenausmaß für einen bestehenden Unterrichtsgegenstand im Vergleich zur subsidiären Stundentafel erhöht bzw. verringert, dann kann allenfalls zusätzlicher Lehrstoff („Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff“) ausgewiesen und können die „Bildungs- und Lehraufgabe“ sowie die „Didaktischen Grundsätze“ ergänzt werden. Bei der Erweiterung des Lernangebotes im Rahmen bestehender Unterrichtsgegenstände hat es sich um eine vertiefende, besondere Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigende Erweiterung zu handeln, die nicht Bildungsinhalte anderer Schularten in wesentlichen Bereichen vorwegnehmen darf.

4. Dauer einer unterrichtlichen Einheit

Die Dauer einer unterrichtlichen Einheit in der Volksschule soll sich vor allem an der Konzentrations- und Lernfähigkeit der Kinder ausrichten und hängt von der jeweiligen Aufgabenstellung und vom Themenbereich ab. Sie muss sich deshalb – mit Ausnahme von raum- bzw. personengebundenem Unterricht (zB Bewegung und Sport, Technik und Design) – im Allgemeinen nicht an der schulorganisatorischen Zeiteinheit „Unterrichtsstunde“ orientieren, wobei darauf Bedacht genommen werden muss, dass die in der Stundentafel vorgegebene Gesamtstundenanzahl einzuhalten ist. Im Stundenplan sind jedenfalls die raum- und personengebundenen Unterrichtsstunden auszuweisen. Andere Unterrichtseinheiten des Unterrichtstages können unter einer Sammelbezeichnung gesamthaft (Gesamtunterricht) ausgewiesen werden. Darüber hinaus ist grundsätzlich für ein entsprechendes Ausmaß an täglicher Bewegungszeit für die Schülerinnen und Schüler zu sorgen.

Die verbindliche Übung „Lebende Fremdsprache“ ist integrativ zu führen, dh. in kürzeren Einheiten fächerübergreifend im Ausmaß von jeweils 32 Jahresstunden in der 1. und 2. Schulstufe. Die verbindliche Übung „Verkehrs- und Mobilitätsbildung“ ist auf jeder Schulstufe integrativ im Ausmaß von jeweils zehn Jahresstunden zu führen.

5. Vorschulstufe

Entlang der verbindlichen Übungen sind Lernsituationen für alle Kinder und individuelle Fördermaßnahmen flexibel zu gestalten. Auf einen Wechsel der Lernbereiche und der Sozialformen, der individuellen und sozialen Lernphasen sowie der Arbeits- und Pausenzeiten ist zu achten; ebenso auf Ausgewogenheit der kognitiven, affektiven und psychomotorischen Lerndimension. Aspekte der Belastbarkeit und gestalteter Erholungsphasen sind bei der Dauer der Lernphasen zu berücksichtigen. Primär sind Kleingruppenaktivitäten vorzusehen; sie unterstützen Aktivierung und Motivierung der Schülerinnen und Schüler und ermöglichen deren individuelle Förderung. Gezielte Fördermaßnahmen sollen nicht zu Leistungsdruck und Überforderung führen. Genaue Beobachtung und Verständnis für kognitive, physische, emotionale und soziale Belastbarkeit der Kinder sind Voraussetzung. Hausaufgaben sind auf dieser Stufe nicht vorgesehen.

6. Inklusiver Unterricht und Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf

Im Sinne einer gelingenden Inklusion arbeiten alle am Unterricht beteiligten Personen zusammen und wählen inklusive Settings, die auch im standortbezogenen Förderkonzept der Schule verankert sind. Dies beinhaltet auch die Anregung von Projekten, die dazu beitragen, Barrieren abzubauen und die Teilhabe aller Schülerinnen und Schüler zu stärken.

Der Unterricht der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf hat nach Maßgabe ihres der jeweiligen Behinderung entsprechenden Lehrplans und unter Berücksichtigung ihrer individuellen Lernvoraussetzungen die Unterrichtsziele der Volksschule anzustreben.

Sonderpädagogische Förderung unterstützt Kinder und Jugendliche mit spezifischem Förderbedarf beim Erwerb einer ihren individuellen Möglichkeiten entsprechenden Bildung mit dem Ziel schulischer und beruflicher Eingliederung, gesellschaftlicher Teilhabe und selbstständiger Lebensgestaltung durch den Erwerb von Schlüsselqualifikationen und Kompetenzen.

7. Schularbeiten

In den Unterrichtsgegenständen Deutsch und Mathematik sind auf der 4. Schulstufe jeweils vier bis sechs Schularbeiten im Schuljahr abzuhalten. Dabei ist sicherzustellen, dass im zweiten Semester jeweils zumindest zwei Schularbeiten stattfinden.

Bei Verwendung von Englisch als Unterrichtssprache in zumindest teilweise englischsprachig geführten Schulen gemäß § 10 Abs. 2 Z 3 des Schulorganisationsgesetzes sind in bilingual geführten Klassen im Unterrichtsgegenstand Deutsch auf der 4. Schulstufe zumindest vier Schularbeiten im Schuljahr abzuhalten. Dabei ist sicherzustellen, dass im zweiten Semester zumindest zwei Schularbeiten stattfinden. Im Unterrichtsgegenstand Englisch ist auf der 4. Schulstufe zumindest eine Schularbeit im zweiten Semester abzuhalten. Insgesamt sind in den Sprachgegenständen Deutsch und Englisch zusammen höchstens sechs Schularbeiten im Schuljahr abzuhalten. Im Unterrichtsgegenstand Mathematik sind auf der 4. Schulstufe vier bis sechs Schularbeiten im Schuljahr abzuhalten. Dabei ist sicherzustellen, dass im zweiten Semester jeweils zumindest zwei Schularbeiten stattfinden.

8. Förderunterricht

Förderunterricht stellt eine der grundlegenden Maßnahmen im Sinne des § 19 Abs. 3a des Schulunterrichtsgesetzes („Frühwarnsystem“) dar, um Schülerinnen und Schüler, die von einem Leistungsabfall betroffen oder bedroht sind, vor Schulversagen zu bewahren. Darüber hinaus stellt der Förderunterricht für Schülerinnen und Schüler, die schon früh im Unterrichtsjahr im betreffenden Pflichtgegenstand auf Schwierigkeiten stoßen, ein zusätzliches Lernangebot dar.

Eine gezielte Förderung setzt eine genaue und sensible Beobachtung, unter Zuhilfenahme von Diagnoseinstrumenten, voraus. Aus dieser Beobachtung werden Hypothesen über Entwicklungsmöglichkeiten gebildet und entsprechende Maßnahmen gesetzt.

Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, den Förderunterricht zu besuchen, sofern der Bedarf an einer Förderung durch die Klassenlehrperson oder die unterrichtende Lehrperson festgestellt wird (§ 12 Abs. 6 Schulunterrichtsgesetz).

Förderunterricht kann entweder in der dafür vorgesehenen Förderstunde laut Stundentafel oder integrativ im Unterricht stattfinden. Die voraussichtliche Dauer des Förderunterrichts, die Art der Förderung sowie der Unterrichtsgegenstand, auf den sich die Förderung bezieht („Deutsch“, „Englisch“ bei Englisch als Unterrichtssprache in bilingual geführten Klassen an zumindest teilweise englischsprachig geführten Schulen gemäß § 10 Abs. 2 Z 3 des Schulorganisationsgesetzes und/oder „Mathematik“), ist in einem schriftlichen Förderkonzept anzugeben.

Für ordentliche Schülerinnen und Schüler mit einer anderen Erstsprache als Deutsch kann zusätzlich zum Förderunterrichtsangebot ein besonderer Förderunterricht im Ausmaß von bis zu sechs Wochenstunden angeboten werden. Dieser Förderunterricht hat sich am Lehrplanzusatz Deutsch als Zweitsprache für ordentliche Schülerinnern und Schüler zu orientieren und kann sowohl parallel zum Unterricht in den Pflichtgegenständen als auch mit diesem gemeinsam geführt werden. Bei Bedarf ist eine ganzjährige Führung dieses Förderunterrichts zulässig. Sofern dieser Unterricht mehr als zwei Wochenstunden umfasst, kann für die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler die Gesamtwochenstundenanzahl der Pflichtgegenstände um bis zu drei Wochenstunden gekürzt werden.

9. Gestaltung von Nahtstellen

Der pädagogischen Gestaltung von Schuleintritts- und Schulaustrittsphasen kommt besondere Bedeutung zu. Erste Erfahrungen prägen Schülerinnen und Schüler oft sehr nachhaltig, in Abschluss- und Übergangsphasen sind die Schülerinnen und Schüler schrittweise und gezielt auf die neuen Arbeitsweisen und Organisationsformen vorzubereiten.

Um Voraussetzungen für einen möglichst erfolgreichen Übergang zu schaffen, haben die Lehrerinnen und Lehrer mit den Erziehungsberechtigten zusammenzuarbeiten. Eltern, Schülerinnen und Schüler sind zudem über die Aufgaben und Voraussetzungen der verschiedenen Schularten zu informieren und insbesondere in der 4. Schulstufe über den weiteren Bildungsweg zu beraten (§ 3 Abs.1 letzter Satz des Schulorganisationsgesetzes).

Diese Zusammenarbeit unterstützt:

  1. die gemeinsame Beratung von Maßnahmen für die bestmögliche Förderung des Kindes, in der Vorschulstufe mit Blick auf die Gesamtentwicklung des Kindes
  2. die gegenseitige Information und den Austausch über Erziehungsformen der Schule und des Elternhauses
  3. die Information der Eltern über Ziele und Gestaltung des Unterrichts sowie über den individuellen Leistungsstand des Kindes
  4. den intensiven Kontakt zu den Erziehungsberechtigten, wenn ein Kind zum Durchlaufen der Grundstufe I drei Jahre benötigt: Abstimmung der Erwartungen und Anforderungen, Vermeidung von Belastungen

Für einen gelingenden Schuleintritt und die individuelle Förderung der Kinder ist die Kooperation der Lehrerin bzw. des Lehrers mit anderen Einrichtungen erforderlich und hilfreich, insbesondere die Kontaktnahme mit dem Kindergarten.

Wertvolle Hilfestellung kann durch den schulpsychologischen Dienst, die Schulärztin bzw. den Schularzt und allenfalls weitere in der Klasse unterrichtende Lehrerinnen und Lehrer sowie gegebenenfalls durch den Fachbereich für Inklusion, Diversität und Sonderpädagogik der jeweiligen Bildungsdirektion usw. erfolgen. Auch kontinuierliche Kontakte mit vor- und nachgelagerten Aus-/Bildungseinrichtungen gewährleisten möglichst gelingende Übergänge.

Zu rasches Ansteigen der Lernanforderungen im Schuleingangsbereich ist ebenso zu vermeiden wie Über- bzw. Unterforderungen beim Wechsel von Schulstufen. Die Gestaltungsmöglichkeiten des Lehrplanes der Vorschulstufe und der darauffolgenden Schulstufen sind dafür zu nutzen. Anzustreben ist eine sachbezogene Arbeitshaltung, die unter anderem durch Genauigkeit, Sorgfalt und Ausdauer gekennzeichnet ist, die aber auch Hilfsbereitschaft und Rücksichtnahme miteinschließt.

Als besonders empfehlenswert haben sich gemeinsame Projekte mit den weiterführenden Schulen zum gegenseitigen Kennenlernen erwiesen (zB Schnuppertage, Schulfeste, Tage der offenen Tür, Besuche in der abgebenden bzw. aufnehmenden Schule).

10. Öffnung der Schule und des Unterrichts

Die Schule als Organisation wird auch von ihrem Umfeld (Stadtteil, Gemeinde, Region) beeinflusst. Die Berücksichtigung dieser Umwelten eröffnet Lernchancen für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer.

Möglichkeiten zur Öffnung der Schule nach außen bestehen in der Einbeziehung außerschulischer Lernorte bzw. der Ergänzung des lehrplanmäßigen Unterrichts, zB durch Schulveranstaltungen sowie außerschulische Kooperationen mit anderen Bildungseinrichtungen, Unternehmen und Betriebe, Sozialpartnern und Sozialpartnerinnen, Arbeitnehmerinnenvertretungen- und Arbeitnehmervertretungen, Volksgruppenvereinen, NGOs, Sportvereinen oder Kunst- und Kultureinrichtungen. Anschaulichkeit, Alltagsbezogenheit und Altersgemäßheit sind wichtige Grundsätze, die es dabei zu beachten gilt.

Öffnung der Schule nach innen bedeutet, Personen aus dem Umfeld der Schule sowie externe Fachleute in den Unterricht einzuladen, die ihre Erfahrungen, Fertigkeiten und Kenntnisse den Schülerinnen und Schülern vermitteln. Die Einbindung externer Personen entbindet Lehrerinnen und Lehrer nicht von ihrer Hauptaufgabe der Unterrichts- und Erziehungsarbeit. Die Anwesenheit der Lehrerinnen und Lehrer im Rahmen des Unterrichts wird vorausgesetzt, ebenso obliegt ihnen weiterhin die Unterrichtsarbeit (Vor- und Nachbereitung des Unterrichts sowie Unterrichtserteilung mit Einbeziehung der Expertinnen und Experten).

11. Begabungs- und Begabtenförderung

Begabungsförderung, die Begabtenförderung inkludiert, zielt auf die ganzheitliche Entwicklung der Persönlichkeit und die Umsetzung individueller Potenziale und Interessen aller Schülerinnen und Schüler in konkrete Fähigkeiten und Fertigkeiten. Darin eingeschlossen sind kognitiv-intellektuelle, emotional-soziale, musisch-kreative und künstlerische sowie sportliche Fähigkeiten. Dieser Zielsetzung wird neben adäquaten didaktischen Maßnahmen der Individualisierung und Differenzierung im Regelunterricht auch durch organisatorische Maßnahmen Rechnung getragen. Zu organisatorischen Maßnahmen für die spezielle Förderung von Schülerinnen und Schülern mit hoher Leistungsfähigkeit und -bereitschaft zählen ua. vorzeitige Einschulung, Wechsel/Überspringen der Schulstufe, die Ermöglichung der Teilnahme an Wettbewerben, unverbindlichen Übungen und Freigegenständen sowie außerschulischen Zusatzangeboten.

12. Betreuungsplan für ganztägige Schulformen (= GTS)

In ganztägigen Schulformen werden Kinder je nach Art des Angebots nicht nur unterrichtet, sondern darüber hinaus auch in Lern- und Freizeitphasen gefördert und betreut. Der Betreuungsteil an ganztägigen Schulformen umfasst die Bereiche gegenstandsbezogene Lernzeit, individuelle Lernzeit sowie Freizeit (einschließlich Verpflegung).

Der Betreuungsteil kann sowohl mit dem Unterricht verschränkt als auch von diesem getrennt (ab dem Mittagessen als Nachmittagsbetreuung bzw. als getrennt geführte GTS) organisiert werden. Die Aufgaben des Betreuungsteils sind:

Allgemein:

  1. Individuelle Interessens- und Begabungsförderung
  2. Soziales Lernen, Bestärken des Zusammenlebens und Persönlichkeitsbildung
  3. sprachliche Förderung
  4. Leseförderung
  5. Förderung des Gesundheitsbewusstseins inkl. Ernährungsbildung
  6. Förderung der Geschlechterreflexivität und Diversitätskompetenz
  7. Förderung des Bewusstseins für einen nachhaltigen Umgang mit Ressourcen

Lernzeiten:

  1. Förderung der Lernmotivation
  2. Festigung des Unterrichtsertrages
  3. Unterstützung des schulischen Erfolgs
  4. Anleitung zu eigenständiger Lernorganisation

Freizeit:

  1. Erholung
  2. individueller Freiraum
  3. Motivation zu körperlicher Bewegung – ergänzende Bewegungseinheiten
  4. Förderung der Kreativität
  5. Anregung zu sinnvoller Freizeitgestaltung

12.1 Konzept und Planung der GTS

Das Zusammenwirken von Unterricht, Lern- und Freizeit sowie die konkreten Angebote sind durch mittel- und langfristige Planung inhaltlich und organisatorisch-konzeptionell abzustimmen und in einem standortspezifischen Konzept der GTS festzuhalten. Das GTS-Konzept wird den Bildungsdirektionen übermittelt, regelmäßig überarbeitet und evaluiert. Sowohl Schülerinnen und Schüler als auch Erziehungsberechtigte werden über Organisation und Inhalte der GTS-Angebote informiert.

Zwischen Unterricht und Ganztagesangeboten besteht eine lerngerechte Rhythmisierung. Wo die Möglichkeit besteht, sollen Aktivitäten im Freien vorgesehen werden und auch Betreuung an dislozierten Betreuungsorten (Ausflüge und Exkursionen) angeboten werden. Die Schule kooperiert in der Gestaltung des Betreuungsteils mit außerschulischen Partnern.

Bezüglich der zu erreichenden Lernziele und Lernfortschritte der einzelnen Schülerinnen und Schüler sowie hinsichtlich der Quantität und Qualität der Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) erfolgt ein regelmäßiger Austausch zwischen den Pädagoginnen und Pädagogen des Unterrichtsteils und jenen des Betreuungsteils. Darüber hinaus kann ein regelmäßig erfolgender Abgleich der von den Betreuungspersonen wahrgenommenen Entwicklungs- und Lernfortschritte eines Kindes mit den Wahrnehmungen der Erziehungsberechtigten einen wichtigen Beitrag zur pädagogischen Diagnostik leisten.

12.2 Lernzeiten

Lernzeiten dienen der Festigung und der Förderung der Unterrichtsarbeit aus dem Unterrichtsteil (zB durch Hausübungen) sowie der individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler, nicht jedoch der Erarbeitung neuer Lerninhalte. Sie sind strukturiert zu gestalten. Der Lernbetreuung kommt die Aufgabe der Unterstützung und nicht der Kompensation des Unterrichts zu.

Die Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, eigenverantwortlich individuelle Lernarbeit zu bewältigen. Im Sinne der individuellen Betreuung sind innere Differenzierung und häufiges Arbeiten in kleinen Gruppen oder in Einzelarbeitsphasen vorzunehmen, vor allem, wenn Schülerinnen und Schüler verschiedener Klassen gemeinsam betreut werden.

Aufgabenstellungen aus dem Unterrichtsteil (Hausübungen) sind in Absprache zwischen den Pädagoginnen und Pädagogen des Unterrichtsteils und des Betreuungsteils (Lernzeit) grundsätzlich so zu stellen, dass sie nach Möglichkeit während der Lernzeit erledigt werden können.

Gegenstandsbezogene Lernzeit

  1. Die gegenstandsbezogene Lernzeit hat wöchentlich zwei bis vier Stunden zu umfassen. Schulautonom kann eine andere Festlegung erfolgen, wobei nicht mehrere Stunden an einem Tag vorgesehen werden sollen.
  2. In der gegenstandsbezogenen Lernzeit ist der Ertrag der Unterrichtsarbeit zu sichern und durch entsprechende Übungen zu festigen. Neuer Lernstoff darf nicht erarbeitet werden.
  3. Im Sinne der Individualisierung ist offenen Arbeitsformen mit gezielt zusammengestellten Aufgabenpaketen der Vorzug zu geben.

Die Unterstützung durch die Pädagogin und den Pädagogen darf nur so weit gehen, dass die Erledigung der gestellten Aufgabe die selbstständige Leistung der Schülerin und des Schülers bleibt. Vorbereitete Lernimpulse sind zur Vertiefung und zur Förderung von spezifischen Interessen und Begabungen zu setzen.

Individuelle Lernzeit

  1. Die individuelle Lernzeit umfasst vier Wochenstunden. Schulautonom kann eine andere Festlegung erfolgen.
  2. Im Mittelpunkt der individuellen Lernzeit steht die eigenständige Vertiefung von Themen und Aufgabenstellungen.
  3. Jede Schülerin und jeder Schüler ist in der individuellen Lernzeit von den betreuenden Pädagoginnen und Pädagogen durch individuelle Lernunterstützung bestmöglich zu begleiten.
  4. Durch die Vermittlung von Lerntechniken unterstützen sie die Schülerinnen und Schüler dabei, das selbstständige Lernen (Erledigung der Aufgabenstellungen aus dem Unterricht, wie zB Hausübungen, Aneignung des Lernstoffes, Vorbereitung auf Leistungsfeststellungen usw.) effizient zu gestalten.

Die Organisation und Struktur der Lernzeit soll eigenständiges Lernen fördern, wobei die Schülerinnen und Schüler nach Bedarf unterstützt werden. Um die angestrebte individuelle Lernunterstützung und Förderung zu gewährleisten, sind geeignete Maßnahmen zu treffen. Diese werden zwischen den Pädagoginnen und Pädagogen des Unterrichtsteils und jenen des Betreuungsteils bzw. gegebenenfalls mit Erzieherinnen und Erziehern für die Lernhilfe abgestimmt.

Schulautonome Gestaltung gegenstandsbezogener und individueller Lernzeiten

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann das Ausmaß der gegenstandsbezogenen Lernzeit und der individuellen Lernzeit unter Bedachtnahme auf pädagogische, räumliche und ausstattungsmäßige Gegebenheiten entsprechend der nachfolgenden Tabelle festgesetzt werden. Wenn es in Ermangelung des erforderlichen Personals nicht möglich ist, individuelle Lernzeit im Ausmaß von zumindest zwei Wochenstunden vorzusehen, ist statt der individuellen Lernzeit die gegenstandsbezogene Lernzeit mit fünf Wochenstunden festzulegen.

Lernzeiten

Wochenstunde(n)

Gegenstandsbezogene Lernzeit

1

2

3

4

Individuelle Lernzeit

8

6

4

2

     

12.3 Freizeit

Im Freizeitteil ist verstärkt auf individuelle Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler einzugehen. Das Angebot unterschiedlicher Aktivitäten ist unter Einbeziehung und Mitgestaltung der Schülerinnen und Schüler zu erstellen. Es sollten, sofern es die Rahmenbedingungen zulassen, Wahlmöglichkeiten geboten werden, um bedürfnisorientierte Entscheidungen zu ermöglichen.

Erholungsphasen sowie Freiräume zur selbstbestimmten Planung durch Schülerinnen und Schüler sind zu berücksichtigen. Bewegung im Freien und individuelle Rückzugsmöglichkeiten sind ausreichend vorzusehen. Projekte können unter Wahrung der Zeiteinheiten übergreifend in Lern- und Freizeit organisiert werden. Teil der Freizeit ist das Mittagessen mit einem altersgerechten, gesunden, wenn möglich regionalen und biologischen, Speisenangebot. Aspekte der Ernährungspädagogik sind in dieser Betreuungsphase zu berücksichtigen.

13. Förderung mehr- und fremdsprachlicher Kompetenz

Zur Förderung mehr- und fremdsprachlicher Kompetenzen stehen unterschiedliche schulautonome Möglichkeiten zur Verfügung:

  1. Führung schulautonomer zusätzlicher Fremdsprachen als Freigegenstand, verbindliche und unverbindliche Übungen.
  2. Einsatz von „Content and Language Integrated Learning“ (CLIL), dh. Fremdsprache als Arbeitssprache in einzelnen Unterrichtsgegenständen: Unter CLIL ist die Verwendung einer Fremdsprache zur integrativen Vermittlung von Lerninhalten und Sprachkompetenz außerhalb des Fremdsprachenunterrichts zu verstehen. Dabei muss sichergestellt sein, dass die Fachsprache jedenfalls auf Deutsch erworben wird. Ausgenommen von dieser Regelung sind Unterrichtssprache und Fremdsprachen. Wird CLIL eingesetzt, so sind Sprache und Ausmaß der Wochenstunden festzulegen.
  3. Führung des Erstsprachenunterrichts: Für Schülerinnen und Schüler, die lebensweltlich mehrsprachig aufwachsen, besteht die Möglichkeit am Erstsprachenunterricht teilzunehmen. Der Erstsprachenunterricht kann grundsätzlich in jeder Sprache angeboten werden, sofern Bedarf angemeldet wird und die personellen und stellenplanmäßigen Ressourcen gegeben sind.

Darüber hinaus kann die zuständige Schulbehörde auf Antrag der Schulleitung, bei Privatschulen auf Antrag des Schulerhalters, gemäß § 16 Abs. 3 SchUG die Führung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache anordnen. Diese Anordnung kann sich auch auf einzelne Klassen oder einzelne Unterrichtsgegenstände beziehen. Der Lehrplan der jeweiligen Schulform bleibt davon unberührt.

Bei Verwendung von Englisch als Unterrichtssprache in zumindest teilweise englischsprachig geführten Schulen gemäß § 10 Abs. 2 Z 3 des Schulorganisationsgesetzes, ersetzt in den teilweise englischsprachig geführten Klassen (bilingual geführte Klassen) der Unterrichtsgegenstand Englisch den Unterrichtsgegenstand Lebende Fremdsprache. Die Alphabetisierung in der Grundstufe I erfolgt in beiden Sprachen, eine flexible Gruppenbildung gemäß § 8a Abs. 1 Z 4 des Schulorganisationsgesetzes ist möglich. An Schulen mit Klassen, die bilingual geführt werden, sind die Schülerinnen und Schüler mündlich wie auch schriftlich auf ein ausgewogenes Niveau in den Sprachen Deutsch und Englisch hinzuführen. Dies hat sich im Unterricht sowie in der Leistungsfeststellung abzubilden. Das Fachvokabular soll in beiden Sprachen beherrscht werden. In allen Unterrichtsgegenständen, mit Ausnahme von Religion und den Sprachen, sind zweisprachige Aufgabenstellungen im Zuge von Leistungsfeststellungen zulässig. Die unterschiedlichen Ausgangs-Sprachniveaus der Schülerinnen und Schüler sind anfänglich zu berücksichtigen. In jenen Unterrichtsgegenständen, die bilingual unterrichtet werden, soll die weniger dominante Sprache zunehmend in mündlichen und schriftlichen Leistungsfeststellungen abgebildet werden.

SECHSTER TEIL

STUNDENTAFELN

Gesamtwochenstundenanzahl und Stundenausmaß der Pflichtgegenstände, der verbindlichen Übungen, des Förderunterrichts, der Freigegenstände und der unverbindlichen Übungen

a) Stundentafel der Vorschulstufe

Verbindliche Übungen1

Klasse

Religion

2

Sprachen2

Deutsch

3,5

Mathematik, Naturwissenschaften, Wirtschaft und Gesellschaft

Mathematische Früherziehung

2

Sachbegegnung

1,5

Musik, Kunst und Kreativität

Musik

1,5

Kunst und Gestaltung

1

Technik und Design

1

Verkehrs- und Mobilitätsbildung

0,5

Rhythmik

1

Spiel

1

Gesundheit und Bewegung

Bewegung und Sport

5

Gesamtwochenstundenzahl

20

Förderunterricht3

 

  

_______________________________

1 Die in der Stundentafel für die einzelnen verbindlichen Übungen angeführten Wochenstunden sind als Richtmaß aufzufassen und können bei Bedarf erhöht oder verringert werden, wobei keine verbindliche Übung gänzlich entfallen darf. Eine Verringerung des Stundenausmaßes der verbindlichen Übung Religion ist nicht zulässig. Die Gesamtwochenstundenzahl darf nicht überschritten werden. Die Aufteilung auf kleinere und fächerübergreifende Lernsequenzen ist möglich. Änderungen, die organisatorischen Probleme bei der gemeinsamen Führung der Vorschulstufe mit der 1. und 2. Schulstufe verhindern sollen, werden gemäß Art. I § 4 Abs. 4 vom Schulforum festgelegt.

2 In der Vorschulstufe kann im Rahmen der verbindlichen Übungen eine besondere Förderung in der Erstsprache der Schülerinnen und Schüler im Ausmaß von drei Wochenstunden bei Bedarf parallel zum Unterricht bzw. ganz oder teilweise mit diesem gemeinsam geführt werden.

3 Zur Förderung im Hinblick auf einen Wechsel können Förderangebote zur Anwendung kommen, wobei die in der Stundentafel vorgesehenen Gesamtwochenstundenzahlen nicht überschritten werden darf.

b) Stundentafel der 1. bis 4. Schulstufe

 

Schulstufen und Wochenstunden1

Pflichtgegenstände

1.

2.

3.

4.

Gesamt

Religion

2

2

2

2

 

Sprachen

Deutsch5

7

7

7

7

 

Lebende Fremdsprache5

-

-

1

1

 

Mathematik, Naturwissenschaften, Wirtschaft und Gesellschaft

Mathematik

4

4

4

4

 

Sachunterricht

3

3

3

3

 

Musik, Kunst und Kreativität

Musik

1

1

1

1

 

Kunst und Gestaltung

1

1

1

1

 

Technik und Design

1

1

2

2

 

Gesundheit und Bewegung

Bewegung und Sport

3

3

2

2

 

Verbindliche Übungen

 

 

 

 

 

Lebende Fremdsprache5

x2

x2

-

-

 

Verkehrs- und Mobilitätsbildung

x3

x3

x3

x3

 

Gesamtwochenstundenzahl

20–23

20–23

22–25

22–25

90

Förderunterricht4

1

1

1

1

 

      

1 In der 1. bis 4. Schulstufe der Volksschule können im Bereich der Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übungen die Wochenstunden pro Schulstufe um höchstens eine Wochenstunde, insgesamt um höchstens vier Wochenstunden, erhöht bzw. verringert werden. Eine Verringerung des Stundenausmaßes im Pflichtgegenstand „Religion“ ist nicht zulässig. Die Gesamtstundenanzahl im Pflichtgegenstand „Bewegung und Sport“ im Ausmaß von zehn Jahreswochenstunden darf nicht unterschritten werden. Eine gänzliche Streichung eines Unterrichtsgegenstandes auf einer Schulstufe ist nicht zulässig. Das Gesamtstundenausmaß von 90 Wochenstunden darf nicht überschritten werden.

2 Das x² bei der verbindlichen Übung „Lebende Fremdsprache“ bedeutet, dass diese in der Grundstufe I mit 32 Jahresstunden integrativ zu unterrichten sind. Dies ist im Rahmen der zur Verfügung stehenden Gesamtwochenstundenzahl der Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen, die Gesamtwochenstundenzahl wird dadurch nicht verändert.

3 Das x³ ist bei der verbindlichen Übung „Verkehrs- und Mobilitätsbildung“ vermerkt. Das heißt: in allen vier Schulstufen ist die „Verkehrs- und Mobilitätsbildung“ mit jeweils zehn Jahresstunden integrativ, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Gesamtwochenstundenzahl der Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen. Die Gesamtwochenstundenzahl wird dadurch nicht verändert.

4 Der Förderunterricht in der Grundschule ist als fachübergreifender Unterricht je Unterrichtsjahr und Klasse bei Bedarf für Schülerinnen bzw. Schüler, die eines zusätzlichen Lernangebotes bedürfen, anzubieten. Dieser Förderunterricht kann additiv oder integrativ durchgeführt werden. Bei der Feststellung der Förderbedürftigkeit durch die Lehrerin bzw. den Lehrer gemäß § 12 Abs. 6 des Schulunterrichtsgesetzes sind die voraussichtliche Dauer (Kursdauer) des Förderunterrichts, die Art der Förderung sowie der Unterrichtsgegenstand, auf den sich die Förderung bezieht („Deutsch“, „Englisch“ bei Englisch als Unterrichtssprache für bilingual geführte Klassen an zumindest teilweise englischsprachig geführten Schulen gemäß § 10 Abs. 2 Z 3 des Schulorganisationsgesetzes und/oder „Mathematik“), in einem schriftlichen Förderkonzept anzugeben.

5 Anpassung in der Stundentafel für bilingual geführte Klassen an zumindest teilweise englischsprachig geführten Schulen gemäß § 10 Abs. 2 Z 3 des Schulorganisationsgesetzes :

Die integrativ geführte verbindliche Übung „Lebende Fremdsprache“ in der Grundstufe I wird als verbindliche Übung „Englisch“ geführt. Der Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache“ in der Grundstufe II wird als Pflichtgegenstand „Englisch“ geführt.

In der Grundstufe I ist als Lebende Fremdsprache der Pflichtgegenstand „Englisch“ zu führen.

Für die Grundstufe I gilt: In den Pflichtgegenständen „Deutsch“ und „Englisch“ sind jeweils vier Wochenstunden vorzusehen. Die Alphabetisierung erfolgt in beiden Sprachen, eine flexible Gruppenbildung gemäß § 8a Abs. 1 Z 4 des Schulorganisationsgesetzes ist möglich.

Für die Grundstufe II gilt: Im Pflichtgegenstand „Deutsch“ sind fünf Wochenstunden und im Pflichtgegenstand „Englisch“ sind vier Wochenstunden vorzusehen.

Es sind die Vorgaben für die autonome Gestaltung der Stundentafel zu beachten: Eine Verringerung des Stundenausmaßes im Pflichtgegenständen „Religion“ ist nicht zulässig. Die Gesamtstundenanzahl im Pflichtgegenstand „Bewegung und Sport“ im Ausmaß von zehn Jahreswochenstunden darf nicht unterschritten werden. Eine gänzliche Streichung eines Unterrichtsgegenstandes auf einer Schulstufe ist nicht zulässig. Das Gesamtausmaß von 90 Wochenstunden darf nicht überschritten werden.

Weitere schulautonome Gestaltungen der Stundentafel sind nicht möglich.

Unverbindliche Übungen

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:1

Chorgesang

(1)–2

(1)–2

(1)–2

(1)–2

Spielmusik

(1)–2

(1)–2

(1)–2

(1)–2

Bewegung und Sport

(1)–2

(1)–2

(1)–2

(1)–2

Darstellendes Spiel

(1)–2

(1)–2

(1)–2

(1)–2

Musikalisches Gestalten

(1)–2

(1)–2

(1)–2

(1)–2

Bildnerisches Gestalten

(1)–2

(1)–2

(1)–2

(1)–2

Lebende Fremdsprache

(1)–2

(1)–2

(1)–2

(1)–2

Interessens- und Begabungsförderung

(1)–2

(1)–2

(1)–2

(1)–2

Erstsprachenunterricht

2–6

2–6

2–6

2–6

2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Chorgesang

2

2

2

2

Spielmusik

1

1

1

1

Bewegung und Sport

2

2

2

2

Darstellendes Spiel

1

1

1

1

Musikalisches Gestalten

2

2

2

2

Bildnerisches Gestalten

2

2

2

2

Lebende Fremdsprache

1

1

Interessen- und Begabungsförderung

2

2

2

2

Erstsprachenunterricht

2–6

2–6

2–6

2–6

     

1 Im Sinne einer flexiblen Organisation können die unverbindlichen Übungen bei schulautonomen Lehrplanbestimmungen geblockt oder im gleichen Wochenstundenausmaß während des ganzen Unterrichtsjahres geführt werden. „(1)“ bedeutet, dass eine unverbindliche Übung auch mit weniger als einer ganzen Wochenstunde geführt werden kann.

c) Stundentafeln der Deutschförderklassen

1. Stundentafel der Vorschulstufe

Verbindliche Übungen

Wochenstunden pro Semester

 

Deutsch in der Deutschförderklasse

15

Religion

2

Weitere verbindliche Übungen1

3

Gesamtwochenstundenzahl

20

  

_______________________________

1 Einzelne oder mehrere verbindliche Übungen (mit Ausnahme der verbindlichen Übung Religion) gemäß der Stundentafel der Vorschulstufe; die Festlegung der verbindlichen Übungen sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.

2. Stundentafel der 1. bis 4. Schulstufe

Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen

Wochenstunden pro Semester

 

Deutsch in der Deutschförderklasse

15

Religion

2

Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen1

x2

Gesamtwochenstundenzahl

x3

  

Freigegenstände und unverbindliche Übungen: Wie Stundentafel der 1. bis 4. Schulstufe (Abschnitt b).

_______________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übungen gemäß der Stundentafel der 1. bis 4. Schulstufe; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übungen sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der 1. bis 4. Schulstufe.

SIEBENTER TEIL

LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

Folgende Lehrpläne sind sinngemäß mit der Maßgabe anzuwenden, dass die jeweiligen Bestimmungen für die Grundschule bzw. die Vorschulstufe und 1. bis 4. Schulstufe zur Anwendung kommen:

  1. 1. Katholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 in der geltenden Fassung.

  1. 2. Evangelischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 395/2019 in der geltenden Fassung.

  1. 3. Altkatholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 63/1989.

  1. 4. Islamischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011 in der geltenden Fassung.

  1. 5. Israelitischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der geltenden Fassung.

  1. 6. Neuapostolischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 108/2016 in der geltenden Fassung.

  1. 7. Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988 in der geltenden Fassung.

  1. 8. Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht
  2. Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004 in der geltenden Fassung.
  3. 9. Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 243/2010 in der geltenden Fassung.

  1. 10. Buddhistischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008 in der geltenden Fassung.

  1. 11. Alevitischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 14/2014 in der geltenden Fassung.

  1. 12. Freikirchlicher Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014 in der geltenden Fassung.

ACHTER TEIL

LEHRPLÄNE DER EINZELNEN VERBINDLICHEN ÜBUNGEN DER VORSCHULSTUFE

Deutsch

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die verbindliche Übung hat die Aufgabe, die Sprachfähigkeit der Schülerinnen und Schüler zu fördern und ausgehend von der individuellen Sprache zu einer adäquaten Verwendung der Standardsprache hinzuführen. Sprache ist ein wichtiges Instrument zur Welt- und Kulturaneignung, zur Identitätsentwicklung und zum Gestalten sozialer Beziehungen. Die individuellen sprachlichen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler sind zu festigen und zu erweitern damit Sprache als Verständigungsmittel zunehmend gesichert angewendet werden kann. Der kreative, spielerische Umgang mit Sprache wird gefördert und die Erlebnis- und Ausdrucksfähigkeit wird durch die Begegnung mit altersgerechter Kinderliteratur angeregt.

Das Operieren mit Buchstaben und Lauten hat die Aufgabe, sowohl die individuelle Motivation zum Lesen und Schreiben anzubahnen, zu entwickeln und zu fördern, als auch die Grundkompetenzen für das Erlernen des Lesens und Schreibens zu fördern und sicherzustellen. Zu diesen Grundkompetenzen zählen insbesondere die phonologische Bewusstheit (also die Fähigkeit, lautliche Segmente der Sprache zu erkennen und wahrzunehmen), die Benennungsflüssigkeit, das verbale Arbeitsgedächtnis und frühes Buchstabenwissen für die schriftsprachlichen Leistungen. Die Fähigkeit, einzelne Sprachlaute im Sprachfluss identifizieren und segmentieren zu können (Phonembewusstheit), ist ein relativ später Entwicklungsschritt im Spracherwerb, der oft erst in der Auseinandersetzung mit Buchstaben erfolgt. Das Verständnis für die Lautstruktur von Sprache ermöglicht zu verstehen, wie genau Buchstaben und Buchstabengruppen diese Lautstruktur abbilden.

Schon vor dem Schuleintritt machen Kinder Erfahrungen mit Literacy, welche ihnen ua. die Bedeutsamkeit der Schrift näherbringen. Ebenso dienen grafomotorische Fähigkeiten als Voraussetzung für einen gelingenden Schreiblernprozess sowie für das Zeichnen, Malen und weitere feinmotorische Fertigkeiten (Schneiden, Kleben, Radieren, …).

Didaktische Grundsätze:

Der Aufbau bildungssprachlicher Kompetenzen ist Aufgabe aller verbindlichen Übungen. Die Kompetenzbereiche sind nicht voneinander isoliert zu betrachten und sollten im Unterricht miteinander verknüpft werden. Die altersgemäße, sprachliche Ausdrucksfähigkeit der Schülerinnen und Schüler entwickelt sich von spontanen, bedürfnisorientierten Anlässen hin zu mehr an Inhalt und Form orientierter, zielgerichteter Kommunikation. Das sprachliche Handeln von Lehrerinnen und Lehrern hat dabei als Vorbildfunktion grundlegende Bedeutung.

Das sprachliche Lernen in der Vorschulstufe in den Kompetenzbereichen Zuhören, Sprache und Sprechen geht von den individuellen sprachlichen Vorerfahrungen der Schülerinnen und Schüler aus. Mit Hilfe gezielter individualisierender und differenzierender Impulse und Maßnahmen wird die kindliche Sprachentwicklung unterstützt. Das kindliche Sprachhandeln wird durch vielfältige Anregungen und behutsame Anleitung zum richtigen Sprachgebrauch erweitert. Das Vertrauen in die eigene Sprachfähigkeit wird geweckt und gestärkt. Durch Probieren, aktives Entdecken, selbstständiges sowie gemeinsames Erarbeiten soll die Freude am Umgang mit Sprache angeregt und erweitert werden. Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer ist es, die Schülerinnen und Schüler in ihrem individuellen Spracherwerb zu begleiten und zu unterstützen. Ebenso können Schülerinnen und Schüler das im Unterricht Erlernte in ihren persönlichen Sprachgebrauch übertragen und schließlich gezielt anwenden.

Im Kompetenzbereich Operieren mit Lauten und Buchstaben steht ein lustvoller und motivierender Umgang mit unterschiedlicher altersgerechter Literatur im Vordergrund. Durch die Beschäftigung mit Texten aller Art und Kinderliteratur verstehen die Schülerinnen und Schüler sukzessive, dass die Schrift ein wichtiges Verständigungs- und Kommunikationsmittel ist. Hinsichtlich der Komplexität des Leselernprozesses erfolgen erste Erfahrungen, dass Buchstaben Sprachlaute abbilden. Dies erfolgt durch eine Vielzahl an spielerischen Übungen, welche den Leselernprozess ganzheitlich anregen und fördern.

Im Kompetenzbereich Grafomotorik soll den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit geboten werden, Schreiben als eine wichtige Ausdrucksmöglichkeit kennenzulernen sowie vielfältige Erfahrungen und Lernmöglichkeiten durch diverse grafomotorische Aufgabenstellungen und Lernsituationen zu sammeln. Beim Versuch, Zeichen und Buchstaben in jeglicher Form darzustellen (zB Malen, Schreiben, Kleben, Schneiden) entwickeln die Schülerinnen und Schüler erste Schriftkompetenzen.

Zentrale fachliche Konzepte:

Die zentralen fachlichen Konzepte in der verbindlichen Übung Deutsch orientieren sich an den zentralen fachlichen Konzepten des Pflichtgegenstands Deutsch.

Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche:

Die verbindliche Übung Deutsch hat die Aufgabe, die verschiedenen Erstsprachen und Sprachvarietäten der Schülerinnen und Schüler um Deutsch als Standardsprache (österreichisches Deutsch als Unterrichts- und Bildungssprache) zu erweitern. Die Kompetenzbereiche sind nicht isoliert zu verstehen, sondern stehen in Beziehung zueinander und sind sinnvoll zu verknüpfen. Dadurch weckt und fördert der Unterricht das Interesse und die Freude an Sprache(n) beim Zuhören und Sprechen sowie den spielerischen Umgang und das Operieren mit Buchstaben und Lauten. Die Entwicklung der grafomotorischen Fähigkeiten ist eine unabdingbare Voraussetzung für einen gelingenden Schreib- und Leselernprozess.

Zuhören

Aktives Zuhören bedeutet, dass die Zuhörerin/der Zuhörer ein Ziel hat, worauf sie/er neugierig ist. Dies können zB der Ausgang einer Geschichte, das Interesse an einer bestimmten Situation, die Meinung einer anderen Person oder Erfahrungen im wechselseitigen Austausch inklusive nonverbaler und paraverbaler Signale sein. Bewusstes Zuhören und die Fähigkeit, sich auf kurze gesprochene und vorgelesene Texte zu konzentrieren und diese zu verstehen, fördern und unterstützen den Erwerb einer altersentsprechenden Standardsprache.

Sprache und Sprechen

Für den kindlichen Spracherwerb spielt die vertrauensvolle Interaktion mit den Bezugspersonen eine zentrale Rolle. Den Lehrerinnen und Lehrern kommt daher die Aufgabe zu, die Lernumgebung so zu gestalten, dass die Schülerinnen und Schüler ihre Sprachkompetenzen zur Entfaltung bringen können.

Ausgehend von den individuellen sprachlichen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler soll durch ein vielfältiges Lernangebot und differenzierte Lernimpulse ein kreativer, situationsangemessener sowie ein bewusster Sprachgebrauch ganzheitlich gefördert werden.

Der Ausdruck von Emotionen und Meinungen sowie der altersadäquate Einsatz von Sprache bei der Wiedergabe von Erlebnissen, Situationen, Sachverhalten sowie Texten stehen dabei im Vordergrund.

Operieren mit Lauten und Buchstaben

Das Verständnis für die Lautstruktur von Sprache ermöglicht zu verstehen, wie genau Buchstaben und Buchstabengruppen diese Lautstruktur abbilden. Wörter, die gut semantisch vernetzt sind, können schneller benannt werden.

Die Fähigkeit, einzelne Sprachlaute im Sprachfluss zu identifizieren und zu segmentieren, erfährt erst in der Auseinandersetzung mit den Buchstaben Bedeutung. Wissen der Buchstabe‐Laut‐Zuordnungen wird aufgebaut, welches in weiterer Folge für den Prozess des lautierenden Lesens und lautorientierten Schreibens angewendet werden kann.

Im Unterricht werden bewusst Vorlesesituationen geschaffen, die das Selbstbild stärken und die literarische Kompetenz fördern. Ausgehend vom Vorlesen hin zur Auseinandersetzung mit dem Gehörten ergeben sich Möglichkeiten zur Erschließung der individuellen und unbekannten Lebenswelten der Schülerinnen und Schüler. Leseinteresse und Lesebereitschaft werden in einer anregenden Leseumgebung entwickelt und gefördert.

Grafomotorik

Die Entwicklung der Grafomotorik, also die Beschäftigung mit der genauen (Re‐)Produktion von Formen und Schriftzeichen, ist für das Erlernen des Schreibens von Bedeutung. Als eine Teilleistung der Visuomotorik befasst sich die Grafomotorik mit dem Zusammenspiel von visueller Wahrnehmung und der Auge-Hand-Koordination. Man versteht darunter die Fähigkeit bewusste, differenzierte bzw. fließende Schreibbewegungen durchzuführen sowie sich gezielt zeichnerisch oder malerisch auszudrücken.

Die Grundvoraussetzungen für den Schreibprozess werden im Unterricht auf vielfältige Weise angebahnt. Die Grafomotorik wird durch den Einsatz vielfältiger, unterschiedlicher Schreib- und Zeichenmaterialien verbessert, Stifthaltung, Schreibhaltung und Schreibrichtung werden auf spielerische Weise geübt.

Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff:

Die Anwendungsbereiche sind ein optionales Angebot zur Unterrichtsgestaltung.

Kompetenzbereich Zuhören

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Gehörtes wahrnehmen und einordnen.
  2. Gesprächen folgen und ihre Aufmerksamkeit zeigen.
  3. ihren rezeptiven Wortschatz aktivieren, um das Gehörte angemessen zu verstehen und Gehörtes altersgerecht wiederzugeben.

Anwendungsbereiche

  1. Spielerische Aufmerksamkeitsübungen zum bewussten und fokussierten Zuhören
  2. Experimentieren mit Klängen und Geräuschen (zB Heraushören, Einordnen und Zuordnen von Tierstimmen, Glockenspielen, akustischen Signalen)
  3. Mündliches Experimentieren im Bereich der phonologischen Bewusstheit (zB Heraushören einzelner Laute aus Silben, Wörtern und Reimen)
  4. Bewusstes Heraushören und Deuten des Tonfalls einer Stimme in einer bestimmten Situation (zB Lautstärke, Geschwindigkeit, Stimmlage)
  5. Verstehen und Ausführen einfacher Aufträge und Erklärungen zu bekannten Sachthemen und Alltagssituationen (zB alltägliche Abläufe)
  6. kreatives, handlungs- und produktionsorientiertes Bearbeiten von ausgewählten Texten der Kinderliteratur durch praktisches, selbsttätiges Handeln und aktiven Gebrauch der Sinne (zB gehörte Texte darstellen oder erzählen ohne Anspruch auf Vollständigkeit, erzählte und vorgelesene Texte verstehen und darin den Handlungsstrang erkennen)

Kompetenzbereich Sprache und Sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. ihren produktiven Wortschatz und Satzmuster aktivieren, um angemessen flüssig zu sprechen.
  2. sich aktiv an einem Dialog beteiligen und dabei den Gebrauch und die Wirkung von Sprache erkennen.
  3. eigene Erfahrungen und selbst Erlebtes strukturiert und zusammenhängend erzählen.
  4. die Lautstruktur der Sprache erkennen.

Anwendungsbereiche

  1. Spielerisches Erproben von Sprechsituationen in Sprech-, Sprach- und Rollenspielen unter Berücksichtigung von Mimik und Gestik
  2. Wörter, Wendungen (zB in Fragen, Aussagen, Aufforderung) und Satzmuster in vertrauten Situationen passend verwenden und neue Wörter mit Unterstützung in den Sprachgebrauch integrieren
  3. Nutzen von Sprech- und Gesprächsanlässen aus der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler, (zB Gefühle, Gedanken, Beobachtungen, Erlebnisse und Erfahrungen verbal oder nonverbal mit Unterstützung zum Ausdruck bringen, einfache Sachverhalte mit Unterstützung beschreiben)
  4. Beobachtungen wiedergeben bzw. einfache Sachverhalte mit Unterstützung beschreiben
  5. Erzählen von Geschichten nach einer Abfolge von Bildern oder Materialen
  6. Antworten auf direkte Fragen finden und sich an Gesprächen beteiligen
  7. Gesprächsregeln (zB andere aussprechen lassen, zu den anderen gerichtet sprechen)
  8. Sprachenvielfalt in der Klasse nutzen (zB Begrüßungsrituale, Sprachmelodie, Lieblingswörter aus verschiedenen Sprachen)
  9. sprechmotorisches Isolieren von Lauten
  10. Experimentieren mit Reimen, Silben und Lauten (phonologische Bewusstheit)
  11. Sich an Wortspielen zu beliebigen Wortfamilien (zB Kleidung, Spielsachen, Tiere, Lebensmittel) beteiligen

Kompetenzbereich Operieren mit Lauten und Buchstaben

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Laute mit Buchstaben in Beziehung setzen.
  2. Wörter in ihre Laute zerlegen.
  3. kreativ gestaltend mit literarischen Texten umgehen.

Anwendungsbereiche

  1. kreativer und handlungsorientierter Umgang mit Kinderbüchern und ausgewählten Texten der Kinderliteratur
  2. Einen linearen Erzählverlauf mit einer dazu gehörenden Bildabfolge verbinden
  3. Einfache Sachverhalte in Bildern und Aufträgen in Bildform verstehen
  4. Piktogramme und einfache Wortbilder aus dem Alltagsleben (erkennen, verstehen und beschreiben)
  5. Einzelne Buchstaben erkennen (zB aus dem eigenen Namen)
  6. Laute und Schriftbild von Buchstaben in Verbindung bringen
  7. Anfangsbuchstaben eines Wortes erarbeiten und den dazugehörigen Gegenstand in Verbindung bringen (zB den Buchstaben T auf A3 Papier aufschreiben und auf Tafel, Tisch, Turnsackerl positionieren)
  8. Wörter in Silben und Laute teilen und Laute zu Wörtern zusammensetzen
  9. Kreative Briefe oder kurze Mitteilungen an Bezugspersonen verfassen unter zu Hilfenahme von Zeichenfähigkeiten und teilphonetischen Schreibungen

Kompetenzbereich Grafomotorik

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. grafische Gestaltungsmotivation kreativ und vielfältig umsetzen.
  2. schreibrelevante Formen reproduktiv grafomotorisch umsetzen.

Anwendungsbereiche

  1. Spielerischer Umgang mit unterschiedlichen Materialien zur Stärkung der Finger und Handmuskulatur (zB Formen mit Knetmasse, Fingerspiele, Kneten von Plastilin, Malen mit Fingerfarben, Perlen mit der Pinzette sortieren, Lockerungsübungen der Finger-, Hand- und Schultermuskulatur)
  2. Kreativer und handlungsorientierter Umgang mit vielfältigen Zeichen-, Mal- und Bastelutensilien (zB Schere, Kleber, Spitzer, Pinsel, Stifte mit unterschiedlicher Stärke)
  3. Zu Geschichten zeichnen und spielen, entstandene Zeichnungen und Handlungen in Bezug zur Geschichte setzen und einzelne Episoden daraus erzählen
  4. Durch vorgegebene rhythmische Bewegungsreihen die Auge-Hand-Koordination schulen
  5. Erfahrungen mit unterschiedlichen Schreibgeräten (zB Bleistift, Buntstift, Wachsmalkreide, Kreide) machen
  6. Orientierungsübungen zur Schreibrichtung (links, rechts, oben, unten)
  7. Einfache Symbole erfinden und grafisch darstellen
  8. Formelemente kreativ darstellen (Kreis, Viereck, Girlande, …)
  9. Einzelne Buchstaben kreativ darstellen zB aus dem eigenen Namen
  10. kreative Wortschreibungen unter Nutzung der bereits bekannten Buchstabe-Lautzuordnungen (teilphonetische Wortschreibungen)

LEHRPLANZUSATZ DEUTSCH ALS ZWEITSPRACHE FÜR ORDENTICHE SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER

Es wird auf den neunten Teil (Lehrpläne der einzelnen Pflichtgegenstände (Vorschulstufe, 1. bis 4. Schulstufe)) Abschnitt A (Pflichtgegenstände) Unterabschnitt „Lehrplanzusatz Deutsch als Zweitsprache für ordentliche Schülerinnen und Schüler“ verwiesen.

LEHRPLANZUSATZ DEUTSCH ALS ZWEITSPRACHE FÜR AUSSERORDENTLICHE SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER IM DEUTSCHFÖRDERKURS

Es wird auf den neunten Teil (Lehrpläne der einzelnen Pflichtgegenstände (Vorschulstufe, 1. bis 4. Schulstufe)) Abschnitt A (Pflichtgegenstände) Unterabschnitt „Lehrplanzusatz Deutsch als Zweitsprache für außerordentliche Schülerinnen und Schüler im Deutschförderkurs“ verwiesen.

MATHEMATISCHE FRÜHERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die verbindliche Übung Mathematische Früherziehung ermöglicht ausgehend von den Erfahrungen, Beobachtungen und Tätigkeiten aus der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler die Auseinandersetzung mit Mengen, Zahlen und Struktur, Größen (Länge, Maße, Zeit, usw.), Ebene und Raum (Unterscheidung von Zweidimensionalität und Dreidimensionalität) sowie Daten und Zufall. Das Erfassen von Daten (Strichliste, Staffeldiagramm) und das Schätzen werden angebahnt, an kombinatorische Denkweisen wird herangeführt.

Aufbauend auf dem bisherigen Erfahrungsschatz werden die bereits erworbenen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler aufgegriffen, erweitert und differenziert.

Vielfältige Entdeckungsumgebungen und Gelegenheiten zum Forschen und Entdecken ermöglichen es den Schülerinnen und Schülern, die Mathematik in ihrem Alltag zu erschließen und sich mit Phänomenen aus ihrer Lebenswelt auseinanderzusetzen, um kontinuierlich mathematische Denkweisen zu entwickeln.

Das Verknüpfen der verbindlichen Übungen des Vorschullehrplans ermöglicht es, die Bedeutung der Mathematik zu entdecken und mathematische Kompetenzen in vielen unterschiedlichen Situationen einzusetzen und anzuwenden. Die mathematischen Potenziale aller Schülerinnen und Schüler sollen entdeckt und gefördert werden. Entdeckungsumgebungen werden mit Materialien, die eine innere Differenzierung zulassen und somit für unterschiedliche Potenziallevel verwendet werden können, ausgestattet.

Eine weitere wichtige Voraussetzung für die Entwicklung von mathematischen Kompetenzen ist der Erwerb von Fähigkeiten aus dem Wahrnehmungsbereich. Diese beziehen sich auf die visuelle und auditive Wahrnehmung, die Figur-Grunddifferenzierung, die Raum-Lage Wahrnehmung, die Auge-Hand Koordination, das Arbeitsgedächtnis sowie die Arbeitshaltung und Aufmerksamkeit.

Ausgehend von der natürlichen Neugier und Entdeckerfreude der Schülerinnen und Schüler zielt der Aufbau grundlegender mathematischer Fähigkeiten, Fertigkeiten und Einstellungen auf eine umfassende, ganzheitliche Persönlichkeitsförderung ab.

Didaktische Grundsätze:

Das Erarbeiten mathematischer Grunderfahrungen erfolgt durch Handeln und Erleben in konkreten lebensnahen Situationen und in Verbindung mit Kompetenzbereichen anderer verbindlichen Übungen.

Das Neugierverhalten fordert Schülerinnen und Schüler schon früh zum selbständigen Erkunden und Entdecken heraus und führt sie zu mathematischen Früherfahrungen wie Sortieren, Klassifizieren, Vergleichen, Messen, Legen von eigenen Mustern und zum Erkunden von Strukturen hin.

Vielfältige Lernangebote bieten den Schülerinnen und Schülern einen optimalen Rahmen für das Sammeln mathematischer Erfahrungen und die Erweiterung mathematischer Kompetenzen ausgehend von ihrem individuellen Wissenstand.

Der handlungsorientierte Umgang und die Auseinandersetzung mit didaktischen Arbeitsmaterialien aus der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler und ihrer kindlichen Erfahrungswelt sowie mit Naturmaterialien oder strukturiertem Material fördern das abstrahierende und strukturierende Denken der Kinder und setzen damit Impulse für die Entwicklung mathematischer Denkprozesse. Durch das Feststellen von Eigenschaften, Unterscheiden aufgrund unterschiedlicher Eigenschaften, Vergleichen, Ordnen, Zuordnen, Zusammenfassen, Klassifizieren, in Beziehung setzen, Symbolisieren, Abstrahieren und Verallgemeinern werden Basiskompetenzen, Grundeinstellungen und Mini-Theorien angebahnt.

Mathematische Sensibilität zeigt sich in einem besonderen, ausgeprägten Gespür für geometrische Muster, Zahlen und Zahlenbeziehungen. Dieser Fähigkeit soll Platz und Raum gegeben werden, damit sie sich entfalten kann.

Im spielerischen und ungehemmten Umgang mit mathematischen Inhalten entwickelt sich mathematische Kreativität. Eine mathematisch kreative Tätigkeit wird bereichert durch Intuition, Fantasie und schöpferisches Denken.

. Fragen der Schülerinnen und Schüler führen zum mathematischen Denken und Handeln und können über vielfältige Körper- und Bewegungserfahrungen angestoßen werden. Daraus ergeben sich vielfältige Anlässe und Möglichkeiten, um miteinander in den Dialog zu treten. Der Dialog, der zur Erstellung mathematischer Mini-Theorien bzw. ihrer Überprüfung und Brauchbarkeit führt, ist unabdingbarer Bestandteil des Schulalltags. Das Fragen nach dem Warum führt zur Fähigkeit des verbalen Ausdrucks mathematischer Überlegungen. Die Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer besteht darin, die Schülerinnen und Schüler anzuregen, ihre Beobachtungen zu beschreiben, eigene Fragen zu stellen, Vermutungen und Erkenntnisse zu äußern sowie Argumente oder Antworten zu formulieren. Somit werden die sprachlichen Kompetenzen erweitert und sukzessive ein altersgemäßer mathematischer Fachwortschatz aufgebaut.

Die verschiedenen Darstellungsformen und Abstraktionsebenen sind auch in der mathematischen Früherziehung zu berücksichtigen und zu fördern. Das Spiel als handelnde Auseinandersetzung mit der Umwelt schafft Möglichkeiten für ein entdeckendes Lernen, in dem mathematische Sachzusammenhänge selbsttätig erfasst werden können. Spielformen wie Regelspiele, Begriffsspiele, Erkundungsspiele oder Planspiele sind besonders geeignet.

Der Einsatz von Arbeitsblättern soll nicht zu früh erfolgen und orientiert sich an den individuellen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler. Sie ersetzen keinesfalls konkrete Aktivitäten.

Als Lernform bieten sich besonders das Spiel, Kleingruppenarbeit sowie Partner- und Einzelaktivitäten an.

Zentrale fachliche Konzepte:

Das Konzept Erfassen und Beschreiben der Umwelt meint das Erschließen der wahrgenommenen Welt unter der strukturierten Sichtweise von Zahlen, Mengen, Größen und geometrischen Formen. Vergleichen, Zählen, Rechnen, Messen und skizzenhaftes Zeichnen sind grundlegende Kompetenzen und das Rüstzeug für eine vertiefende Auseinandersetzung mit den Phänomenen der Umwelt.

Das Konzept Aufbau regelhafter Strukturen meint das Erkunden von Zusammenhängen, das Entwickeln und Untersuchen von Strukturen sowie die Abstraktion und Verallgemeinerung. Einige Zeichen der Mathematik werden als eigene Sprache und als Regelsystem erkannt. Die Auseinandersetzung mit Zahlen, Rechenoperationen und geometrischen Figuren schafft ein Bewusstsein für die Notwendigkeit von tragfähigen Begriffen und Regeln. Der Erwerb von Grundvorstellungen mathematischer Inhalte stellt einen wichtigen Aspekt des Mathematikunterrichts dar.

Das Konzept Schulung des Denkens meint die Auseinandersetzung mit und das Analysieren von Problemen als Grundhaltung. Das Vergleichen und Bewerten von Aussagen anderer, das Reflektieren von Lösungswegen führt einerseits zu einer Perspektivenübernahme und andererseits zu ersten Abschätzungen der Folgewirkungen von Entscheidungen.

Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche:

Die allgemeinen Kompetenzen beschreiben Handlungen, die für die Bearbeitung und Nutzung der inhaltlichen Kompetenzen notwendig sind. Für die Lösung einer mathematischen Aufgabenstellung werden beide Komponenten benötigt.

Die inhaltlichen Kompetenzen Arbeiten mit Mengen, Zahlen und Daten, Arbeiten mit Operationen, Arbeiten mit Größen sowie Arbeiten mit Ebene und Raum sind untrennbar mit den allgemeinen mathematischen Kompetenzen verknüpft.

Allgemeine mathematische Kompetenzen:

Beim Modellieren werden in Sachsituationen aus der Erfahrungsumwelt der Schülerinnen und Schüler auf konkrete mathematische Aufgabenstellung gesucht, analysiert und erstellt. Die Übersetzung realer Situationen in mathematische Denkweisen wird unterstützt und gefördert. Individuelle Lösungswege für reale Sachprobleme werden handelnd ermittelt, dargestellt, beschrieben und reflektiert.

Das Operieren umfasst das Arbeiten mit Zahlen und Operationen, Arbeiten mit Größen sowie das Arbeiten mit Ebene und Raum. Operieren bedeutet, mathematische Verfahren zielführend, flexibel und richtig einzusetzen. Dies kann durch Beobachten, Probieren, konkretes Tun sowie zeichnerisches, skizzenhaftes Darstellen von Lösungswegen erfolgen.

Kommunizieren meint das Darstellen und Interpretieren mathematischer Sachverhalte unter Nutzung einer altersgemäßen Fachsprache und geeigneter Repräsentationsformen sowie das Beschreiben und Vergleichen von Denk-und Vorgangsweisen bzw. Lösungswegen. Begründen wird gefördert und angeregt, wenn Schülerinnen und Schüler durch das Hinterfragen dazu motiviert werden, ihre Gedanken zu reflektieren, über ihr Vorgehen nachzudenken, ihre Lösungswege zu vergleichen und einzuschätzen, ob ein Lösungsweg richtig oder falsch ist. Eine altersgerechte mathematische Fachsprache wird angebahnt.

Problemlösen meint das Erkennen von Zusammenhängen, das Formulieren relevanter Fragen und Vermutungen sowie das Finden und Nutzen geeigneter Lösungsstrategien wie Beobachten, Probieren, Vergleichen oder das Bauen von Modellen. Indem die Schülerinnen und Schüler mathematische Problemstellungen selbständig handelnd erkunden, individuelle Lösungswege und eigene Sichtweisen entwickeln, wird die Problemlösekompetenz angebahnt und erweitert. Selbst entdeckte Lösungsstrategien tragen zu einer positiven Einstellung gegenüber mathematischen Aufgabenstellungen bei.

Kompetenzbereiche:

Der Bereich Mengen und Zahlen umfasst die Darstellung von Zahlen und Mengen sowie das Erkennen, Anwenden und Verbalisieren von Beziehungen. Die Schülerinnen und Schüler orientieren sich dabei in einem, ihrer Entwicklung entsprechenden, Zahlenraum.

Das Entwickeln und Erweitern eines tragfähigen Zahlenverständnisses sowie mathematischen Denkens erfolgt anhand altersgemäßer Sachsituationen und vielfältiger Darstellungen. Dabei orientieren sich die Aufgabenstellungen sowie die Begegnung mit der Fragestellung an der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler.

Der Bereich Operationen umfasst die Zahlvorstellung sowie den Aufbau von Vorstellungen zu altersgerechten Rechenoperationen.

Grunderfahrungen mit den Rechenoperationen werden in Situationen des Vergleichens, Vermehrens und Verminderns gesammelt. Die Schülerinnen und Schüler erfahren situativ in Alltagssituationen zB beim Ankommen in der Klasse, im Morgenkreis, beim Spielen, wie sich Mengen verändern können, diskutieren und reflektieren ihre Wahrnehmung und stellen ihre Erkenntnisse auf unterschiedliche Art und Weise dar. In weiterer Folge entwickeln die Schülerinnen und Schüler Vorstellungen für den Zusammenhang von Mengen und Zahlen. Durch spielerisches Handeln erkennen Schülerinnen und Schüler, dass zwei kleine (Teil)Mengen zusammengefasst werden können bzw. dass eine Menge in kleinere (Teil)Mengen geteilt werden kann. Ebenso können Mengen gebündelt werden zB in 2er-, 3er- oder 5er-Mengen. Der Bereich Größen umfasst das Vergleichen, Messen, Interpretieren und Abschätzen von Größen. Realistische Größenvorstellungen werden durch das Vergleichen von zB Längen, Flächen, Maßen, Geldwerten und Zeitspannen gefördert.

Die Begriffsbildungen erfolgen durch den handelnden Umgang mit konkreten Objekten. Das Prinzip des Messens und das Vergleichen von Größen sind dabei wesentlich. Um Verständnis für die unterschiedlichen Bedeutungen von Größe, Einheit und Maßzahl aufzubauen, werden beim Messen zunächst keine genormten Einheiten verwendet. Die Schülerinnen und Schüler können zu einfachen funktionalen Zusammenhängen und Größenbeziehungen Fragen formulieren, diese erforschen sowie Ergebnisse begründen und reflektieren.

Der Bereich Ebene und Raum umfasst das Erkennen, Benennen und Erfassen von Eigenschaften sowie das spielerische Arbeiten mit geometrischen Objekten.

Die Begriffsbildungen erfolgen handelnd über Tätigkeiten, die auch spielerisches Gestalten und schöpferisches Tun fördern. Raumlagen und Raumvorstellungen werden anhand von Beispielen aus der Erfahrungswelt der Schülerinnen und Schüler erkannt und mit altersgerechten Fachbegriffen verknüpft. Dem Erkennen bzw. Fortführen geometrischer Muster kommt eine besondere Bedeutung zu. Ausgehend vom Hantieren, Benennen und Beschreiben werden geometrische Objekte auf ihre Eigenschaften hin untersucht und beschrieben. Geometrische Formen und Figuren werden anhand konkreter Merkmale unterschieden.

Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff:

Die Anwendungsbereiche verdeutlichen die Breite der Kompetenzbereiche, sind Anregungen zur Unterrichtsgestaltung und können erweitert werden.

Kompetenzbereich Mengen und Zahlen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Zahlen in einem bestimmten, auf den individuellen Lernstand der Schülerin/des Schülers abgestimmten Zahlenraum mit Alltags- und Naturmaterial sowie strukturiertem Material darstellen und Alltagssituationen als Möglichkeit zum Zählen nutzen.
  2. Zahlen zerlegen, vergleichen, ordnen und grafomotorisch darstellen.
  3. Eins-zu-Eins-Zuordnungen treffen (Eindeutigkeitsprinzip).
  4. Mengen klassifizieren (Abstraktionsprinzip).
  5. die stabile Reihenfolge der Zahlwörter erkennen und begründen (Prinzip der stabilen Ordnung).
  6. Mengen (simultan und quasi-simultan) erfassen und untersuchen.
  7. Daten (Zahlen- und Größenangaben, Experimente) erfassen.
  8. zwischen sicheren, möglichen und unmöglichen Ergebnissen unterscheiden.

Anwendungsbereiche

  1. Finden, Bilden von gleichmächtigen Mengen
  2. subjektive Zahlauffassungen (Lieblingszahl, Pechzahl, offene Aufgaben wie „Wie viele Kinder passen auf ein Klettergerüst?“)
  3. Anzahl einer Menge beschreiben und darstellen (mehr, weniger, gleich viele)
  4. Anzahl einer Menge klopfen, stampfen, klatschen
  5. spontanes Erfassen von Mengen (zB anhand von Fingerbildern, Augenzahlen, Alltagsmaterialien, Naturmaterialien)
  6. Mengen Würfel(bildern) zuordnen
  7. unterschiedliche Materialien nach Merkmalen sortieren, schätzen, zählen und vergleichen (zB Naturmaterialien, Schulmaterialien, Alltagsmaterialien, Spielsachen)
  8. vorwärts oder rückwärts zählen oder von verschiedenen beliebigen Ausgangspunkten fortsetzen
  9. Alltagstätigkeiten für mathematische Aufgabenstellungen nutzen (zB Zählen und Vorbereiten von Obststücken für ein Rezept, Tischdecken)
  10. Grafomotorische Darstellung von Zahlen (zB Zahlen nachgehen, nachlegen, in Sand, Rasierschaum schreiben)
  11. Daten der Kinder wie Körpergröße, Anzahl der Jacken geordnet nach Farben erfassen und durch Strichliste oder Materialien (Legosteine) darstellen, vergleichen, als Impuls zum Dialog nutzen
  12. aus Beobachtungen und Experimenten Daten sammeln

Kompetenzbereich Operationen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. anhand von Alltagssituationen und mit Materialien erste Einblicke in den additiven und subtraktiven Rechenbereich erlangen und Formulierungen wie „das Doppelte“ oder „die Hälfte“ verwenden.
  2. Reihen auffassen, bilden und fortsetzen.
  3. Materialien aus der Umwelt nach vorgegebenen Kriterien (Eigenschaften, Oberbegriffen, ...) sammeln, ordnen, zuordnen, dazugeben, wegnehmen, verdoppeln, halbieren.
  4. Teilmengen zusammenfassen, Mengen in kleinere Teilmengen teilen.
  5. Bündelungsaufgaben durchführen. durch Hinzufügen, Wegnehmen Aufteilen und Zusammenführen von Mengen konkrete Vorerfahrungen für einfache Rechenoperationen erleben und diese auch symbolisch darstellen.
  6. arithmetische Muster erkennen, beschreiben, fortsetzen und die Vorgehensweise in Worte fassen.

Anwendungsbereiche

  1. einfache Rechenoperationen hüpfen, klatschen, trommeln, stampfen
  2. Teilmengen mit Materialien bilden bzw. zeichnerisch darstellen zB die Menge fünf kann aus 4+1, 3+2, ev. auch 6-1 gebildet werden
  3. Bündelungsaufgaben mit Materialien bilden bzw. zeichnerisch darstellen zB mit Bausteinen 5er-Mengen, 3er-Mengen, 2er-Mengen bilden
  4. Rechenoperationen zu Alltagssituationen sowie in Bildern finden und mit Materialien bzw. symbolisch (zeichnerisch) umsetzen (zB Vier Kinder sitzen im Sesselkreis, ein Kind kommt dazu, wie viele sind wir dann? – mit Plättchen, Bausteinen legen, zeichnerisch darstellen; Kaufmannsladen: Ich kaufe zwei Äpfel und drei Birnen. Wie viel Stück Obst habe ich?)
  5. einfache Operationen durch Würfel(bilder) erfassen und darstellen

Kompetenzbereich Größen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. mit nicht genormten Einheiten Größen schätzen, messen und vergleichen.
  2. zu Größenbeziehungen Fragen formulieren, diese erforschen und die Ergebnisse überprüfen.
  3. einfache Sachsituationen thematisieren und die Ergebnisse interpretieren.
  4. die Invarianz einer Größe erkennen.
  5. realistische Größenvorstellungen entwickeln.
  6. mit technischen Hilfsmitteln (Maßband, Lineal) Längen messen.

Anwendungsbereiche

  1. Ordnen nach der Größe (zB unterschiedliche Gegenstände, Schülerinnen und Schüler der Klasse) und Vergleiche anstellen
  2. Gegenstände einschätzen (zB länger, kürzer, größer, kleiner, leichter, schwerer)
  3. die Länge von Gegenständen mit Körpermaßen und technischen Hilfsmitteln (zB Maßband, Lineal, Metermaß) messen
  4. Gegenstände mithilfe einer Waage abwiegen
  5. unterschiedliche Gefäße, die 1 Liter fassen – durch Umschütten verstehen, dass alle dieselbe Menge an Wasser fassen, obwohl sie unterschiedlich aussehen
  6. durch Schätzspiele in vielfältiger Art Grundvorstellungen zu Größen entwickeln und festigen
  7. gemeinsame Tätigkeiten unter Einbeziehung der Schülerinnen und Schüler durchführen (zB Becherkuchen backen, Obstsalat oder Aufstrich zubereiten, ...)
  1. Umgang mit Geld (zB Kaufmannsladen)
  2. Zeitspannen schätzen und zeitliche Abfolgen erkennen (zB wie lang dauert eine Minute, Tagesablauf in die richtige Reihenfolge bringen)

Kompetenzbereich Ebene und Raum

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. einfache Lagebeziehungen und Richtungsangaben zur Orientierung und Beschreibung nutzen.
  2. Körper und ebene Figuren anhand einfacher Merkmale unterscheiden, beschreiben und vergleichen.
  3. spielerisch mit ebenen Figuren, Mustern und Körpern arbeiten, insbesondere mit symmetrischen Objekten.
  4. Ähnlichkeiten und Unterschiede von Formen und Figuren erkennen (visuelle Differenzierung).
  5. aus einer Gesamtfigur integrierte Teilfiguren erkennen (Figur-Grund-Diskriminierung).
  6. geometrische Muster erkennen, beschreiben, fortsetzen und die Vorgehensweise in Worte fassen.
  7. aus dem Gedächtnis nachbauen, -legen, -zeichnen (visuelles Gedächtnis).

Anwendungsbereiche

  1. Übungen zu rechts/ links: zB rechte Hand an linkes Ohr
  2. Orientierungsübungen zu oben, unten, links, rechts, außerhalb und innerhalb (zB lege den Baustein vor, hinter, neben, links, rechts von der Figur hin)
  3. bekannte Wege beschreiben
  4. Muster durch Wiederholung der Sequenzen fortsetzen
  5. Muster mit sich wiederholenden Sequenzen selber erfinden
  6. ebene Figuren und Körper in Bezug auf ihre Eigenschaften untersuchen
  7. Körpereigenschaften ausprobieren (zB Welche Körper können rollen?)
  8. ebene Figuren identifizieren und nachspuren
  9. Figuren ausmalen und dabei deren Grenzen beachten
  10. ebene Figuren zerlegen und zusammensetzen
  11. mit geometrischen Formen Figuren legen
  12. mit Würfeln und anderen Körpern bauen
  13. Figuren mit (verschiedenfarbigen) Würfeln nach Vorlagen bauen
  14. Objekte erforschen durch Bauen, Nachbauen, Nachlegen, Auslegen, Formen, Falten, Spannen, Schneiden, Zeichnen, Kippen oder Drehen
  15. Spiegelexperimente durchführen
  16. optische Täuschungen als Dialogimpulse nutzen
  17. Bildbetrachtungen (zB Paul Klee, Piet Mondrian, Wassily Kandinsky), darin geometrische Figuren entdecken, dies auch verbal kommunizieren
  18. räumliches Denken initiieren

SACHBEGEGNUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wesentliches Ziel der verbindlichen Übung ist es, ausgehend von der Neugierde sowie den persönlichen Interessen und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler, ihre natürliche, kulturelle, soziale und technische Umwelt weiter zu erschließen, um sich darin zunehmend bewusster zu orientieren.

In der verbindlichen Übung Sachbegegnung werden durch Experimentieren, Vergleichen, Hinterfragen sowie Beobachten und Entdecken Zusammenhänge und komplexe Situationen erfasst und die individuellen Lebenswelten der Schülerinnen und Schüler weiter erkundet und erschlossen.

Durch gezielte, spielerische Angebote und das Setzen von Impulsen durch Lehrerinnen und Lehrer sollen biologische, chemische, physikalische, geographische und historische Sachverhalte sowie ökologische und gesellschaftliche Zusammenhänge aufgegriffen und reflektiert werden.

Die Schülerinnen und Schüler setzen ihre bisherigen Erfahrungen mit den neuen Wissensinhalten in Beziehung und erweitern ihren bisherigen Wissensstand. Sie entwickeln ein Verständnis für ihre Lebenswelt und gesellschaftliche Entwicklungen, welche sie zunehmend aktiv mitgestalten.

Didaktische Grundsätze:

Die verbindliche Übung Sachbegegnung ist eine vielperspektivische Auseinandersetzung und eine Verknüpfung von unterschiedlichen, fächerübergreifenden Kompetenzbereichen, ausgehend von den individuellen Lebens- und Lernerfahrungen und der Neugierde der Schülerinnen und Schüler.

Der Unterricht zeichnet sich sowohl durch die Gestaltung von Lernumgebungen, die zum Experimentieren und Entdecken einladen, als auch durch ein gezieltes Setzen von Lernimpulsen aus. Um die Entdeckungsfreude der Schülerinnen und Schüler anzuregen, werden freie sowie angeleitete Lernsituationen geschaffen, die das Experimentieren, Forschen, Beobachten und Hinterfragen sowie den Austausch der Schülerinnen und Schüler untereinander und das Lernen miteinander und voneinander fördern.

Lehrerinnen und Lehrer orientieren sich an dem Vorwissen und den Vorerfahrungen der Schülerinnen und Schüler und greifen diese als Grundlage des individualisierten Unterrichts lernwirksam auf. Sie setzen sich mit Interessen, Stärken und Entwicklungspotentialen der einzelnen Schülerinnen und Schüler auseinander und nehmen die Diversität der Lerngruppe als Chance wahr.

Lernprozesse sind so zu organisieren, dass Fertigkeiten sowie Kenntnisse, Einsichten und Einstellungen aufgegriffen und weiterentwickelt werden.

Die Erweiterung der sprachlichen Kompetenz erfolgt durch konsequente Verknüpfung von Sachlichkeit und Sprachlichkeit nach dem Prinzip des sprachsensiblen Fachunterrichts.

Auf Motivation, Förderung der Wahrnehmungs- und Handlungsfähigkeit, auf das soziale Lernen sowie auf das Gewinnen und Sichern von Grundeinsichten und Grundeinstellungen in den Bereichen soziale Umwelt, Natur und Umwelt, Raum und Zeit, Technik, Medien und Wirtschaft wird besonderer Wert gelegt.

Der Einsatz unterschiedlicher Unterrichts- und Sozialformen, zB Rollenspiele, ermöglicht ein spielerisches Lernen an schulischen sowie außerschulischen Lernorten. Neben dem Wissenserwerb erweitern die Schülerinnen und Schüler, durch das Erproben neuer Strategien oder das Übertragen von Lösungswegen auf neue Situationen oder Materialien sowie den Austausch darüber, ihre lernmethodischen Kompetenzen.

Zentrale fachliche Konzepte:

Die zentralen fachlichen Konzepte der verbindlichen Übung Sachbegegnung orientieren sich an den zentralen fachlichen Konzepten des Pflichtgegenstands Sachunterricht.

Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche:

Die verbindliche Übung Sachbegegnung strebt den Erwerb vielfältiger Kompetenzen an, die in Kompetenzbereiche gebündelt sind und auf den Pflichtgegenstand Sachunterricht der ersten Schulstufe vorbereiten. Diese sind übergreifend und vernetzend in den Blick zu nehmen. Die Kompetenzbereiche der verbindlichen Übung Sachbegegnung orientieren sich inhaltlich an den Kompetenzbereichen des Pflichtgegenstands Sachunterricht.

Sozialwissenschaftlicher Kompetenzbereich: Soziale Umwelt

Der Kompetenzerwerb ermöglicht den Schülerinnen und Schülern die aktive Teilnahme am gesellschaftlichen Leben, vor allem im Kontext Schule aber auch im familiären Bereich. Sie erkennen für sie relevante Aspekte der eigenen Person, von Gemeinschaften und Beziehungen ihres unmittelbaren sozialen Umfelds und anerkennen die Grundregeln eines respektvollen Miteinanders. Diversität wird als Bereicherung wahrgenommen und Toleranz und Weltoffenheit, im Sinne eines friedlichen Zusammenlebens in einer pluralistischen Gesellschaft, werden gefördert. Die Beschäftigung mit der eigenen Identität, Kooperations- und Konfliktfähigkeit, der emotionalen Selbstregulation sowie der altersgerechten Handlungsverantwortung fördert die Entfaltung der Persönlichkeit des einzelnen Kindes. Die Berücksichtigung von Handlungsintentionen anderer Personen für die eigene Handlungsplanung bewirkt eine Perspektivenübernahme und fördert die Entwicklung von Empathie. Gelebte Demokratie ermöglicht Schülerinnen und Schülern zunehmend zu erfahren, dass sie auf ihre Umgebung einwirken und Veränderungen bewirken können.

Naturwissenschaftlicher Kompetenzbereich: Natur und Umwelt

Menschen nutzen, verändern und gestalten Natur- und Lebensräume. Für den verantwortungsvollen Umgang damit braucht es ein Verständnis biologischer, physikalischer, chemischer und ökologischer Zusammenhänge sowie Einblick in Themen der Gesundheitsförderung. Ausgehend von eigenen Erfahrungen und auf der Grundlage für sie bedeutsamer Beispiele der Begegnung und Auseinandersetzung mit Grundfragen der Beziehung zwischen Mensch und Natur werden die Schülerinnen und Schüler an elementare naturwissenschaftliche Bildung herangeführt.

Die Auseinandersetzung mit der Natur weckt und fördert das Interesse der Schülerinnen und Schüler und ermöglicht eine intensive Beschäftigung mit der belebten sowie der unbelebten Umwelt. Dabei werden Zusammenhänge in Bezug auf die sie umgebende Natur sowie deren Erscheinungsbild im Jahresverlauf erkannt und gemeinsam reflektiert. Dadurch gewinnen Schülerinnen und Schüler zunehmend Verständnis für ökologische Zusammenhänge und entwickeln eine sorgsame und achtsame Haltung gegenüber ihrer Umwelt.

Die Methodenkompetenz des Experimentierens und forschenden Lernens wird angebahnt und ermöglicht einen spielerischen, handlungsorientierten Zugang zu unterschiedlichen Themen des Kompetenzbereichs.

Geografischer Kompetenzbereich: Raum

Schülerinnen und Schüler erschließen den Raum durch eine handlungsorientierte und reflexive Auseinandersetzung mit ihrer direkten Lebenswelt.

Die Orientierung in der Klasse und im Schulhaus sowie in ihrem persönlichen Umfeld wird zunehmend erweitert.

Die Schülerinnen und Schüler nehmen sich selbst in ihrer Umwelt wahr, orientieren sich zunehmend in ihrem schulischen und persönlichen Lebensumfeld und setzen räumliche Gegebenheiten in Beziehung. Die räumliche Orientierung wird ausgehend von tatsächlichen Körpererfahrungen hin zu einem abstrakteren Vorstellungsvermögen erweitert.

Der Aufbau eines Fachwortschatzes zur Raum-Lage-Beziehung (zB oben, unten, hinten, vorne, links, rechts) kann bei der Beschreibung von Wegen oder Positionen von Gegenständen oder Personen unterstützen und gezielt erweitert werden.

Historischer Kompetenzbereich: Zeit

Die Entwicklung des kindlichen Interesses und Verständnisses für zeitliche Strukturen wird durch altersgemäße Beispiele gefördert.

Die Schülerinnen und Schüler beschäftigen sich mit linearen und zyklischen Zeitabläufen, wie zB dem Tagesablauf, und können diese erfassen und gliedern. Somit wird das Zeitverständnis aufgebaut und die Schülerinnen und Schüler lernen sich in der Zeit zu orientieren.

Durch Geschichten und Erzählungen von früher werden Lebensbedingungen in vergangenen Zeiträumen anschaulich mit heutigen Lebenssituationen verglichen.

Technischer Kompetenzbereich: Technik und Medien

Technische Entwicklungen, wie die Digitalisierung, sind Teil des täglichen Lebens der Schülerinnen und Schüler. Grundlegendes Verständnis technischer Zusammenhänge wird durch Bauen und Konstruieren, die Erkundung von Technik im Alltagsleben sowie die sachrichtige Nutzung von Technikprodukten und digitalen Medien entwickelt.

Wirtschaftlicher Kompetenzbereich: Beruf, Konsum und Nachhaltigkeit

Eine altersgemäße Beschäftigung mit Themen des Konsums, der Nachhaltigkeit und des Berufslebens unterstützt Schülerinnen und Schüler darin, ein Verständnis für wirtschaftliche Begriffe anzubahnen. Anhand von schulischen Lernsituationen oder durch die direkte Begegnung mit der außerschulischen Lebenswelt erlangen die Schülerinnen und Schüler Einblick in wirtschaftliche Strukturen und Zusammenhänge auf persönlicher, lokaler und regionaler Ebene. Durchführen von konkreten Handlungssituationen machen wirtschaftliche Abläufe erfahrbar und verständlich. Die Schülerinnen und Schüler entwickeln dabei erste Orientierungs-, Urteils-, Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit, um ihre gegenwärtigen und zukünftigen Rollen in der Gesellschaft mündig, kritisch, selbstständig und verantwortungsbewusst wahrzunehmen (zB als Konsumentinnen und Konsumenten, Unternehmerinnen und Unternehmer, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer). Ökonomische Bildung trägt maßgeblich zur Bildung für nachhaltige Entwicklung bei.

Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff:

Die Anwendungsbereiche sind ein optionales Angebot zur Unterrichtsgestaltung.

Sozialwissenschaftlicher Kompetenzbereich: Soziale Umwelt

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. ihre eigene Identität wahrnehmen.
  2. unterschiedliche Gemeinschaften und Beziehungen (zB Klassengemeinschaft, Schule, Familie, Freundeskreis) bewusst wahrnehmen und beschreiben.
  3. Diversität als Bereicherung sehen und als Chance und Herausforderung nutzen.
  4. mit Enttäuschungen umgehen und akzeptieren, dass eigene Interessen und Wünsche nicht erfüllt werden.

Naturwissenschaftlicher Kompetenzbereich: Natur und Umwelt

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. aufgrund von Beobachtungen in der unmittelbaren Umwelt Zusammenhänge erkennen, Fragen stellen und Hypothesen entwickeln.
  2. Hypothesen formulieren, überprüfen, annehmen, ergänzen oder revidieren.
  3. Strategien für den nachhaltigen Umgang mit den Ressourcen der Natur entwickeln und anwenden.
  4. Zusammenhänge zwischen Gesundheit und Lebensführung erkennen.

Geografischer Kompetenzbereich: Raum

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. sich in ihrer näheren Umgebung orientieren und sicher bewegen.
  2. verschiedene räumliche Situationen (zB nah oder fern, ländlich oder städtisch) vergleichen und Merkmale bzw. Besonderheiten beschreiben.

Historischer Kompetenzbereich: Zeit

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. zeitliche Strukturen, Handlungsabfolgen und Begriffe für Zeiträume verstehen.
  2. Vergleiche zwischen Vergangenheit und Gegenwart ziehen.

Technischer Kompetenzbereich: Technik und Medien

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Bedeutung technischer Hilfsmittel im Alltag erkennen und beschreiben.
  2. digitale Medien sachrichtig bedienen und themengerecht einsetzen.
  3. ihren eigenen Umgang und ihre eigenen Erfahrungen mit digitalen Medien reflektieren.

Wirtschaftlicher Kompetenzbereich: Beruf, Konsum und Nachhaltigkeit

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. unterschiedliche Berufe benennen und geschlechtersensible Berufsorientierung hinterfragen und reflektieren.
  2. erste wirtschaftliche Zusammenhänge erkennen und eine kritische, verantwortungsbewusste Rolle (zB als Konsumentin und Konsument, Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer) entwickeln.

Anwendungsbereiche

  1. Ich und Du und Wir zB Regeln eines friedlichen Miteinanders, Gemeinsamkeiten und Unterschiede als Chance
  2. Jahr und Zeit zB gestern – heute – morgen, Tag, Monat, Jahr, Jahreszeiten, Feste und Ereignisse, früher – heute
  3. Mensch und Gesundheit zB Merkmale gesunder Lebensführung und Ernährung, Gesundheit und Krankheit und vorbeugende Maßnahmen
  4. Wünsche und Bedürfnisse zB eigene Wünsche und eigene Gefühle und Gefühle anderer
  5. Drinnen und draußen zB Orientierung in der Klasse und im Schulhaus und in der unmittelbaren Umgebung, Orientierungsspiele, nah – fern
  6. Familie und Lebensformen zB Familienmitglieder, unterschiedliche Familienstrukturen
  7. Tiere und Pflanzen zB Pflege und Haltung von Haustieren und Nutztieren, Merkmale und Gemeinsamkeiten von bestimmten Pflanzen- und Tierarten, Naturschutz, Umweltschutz, Nachhaltigkeit
  8. Arbeit und Berufe zB der eigene Berufswunsch, Umgang mit Geld, Angebot und Nachfrage, geschlechterstereotype Berufsentscheidung
  9. Phänomene und Kräfte zB Elemente Wasser, Erde, Feuer, Luft, Stoffe und ihre Eigenschaften, Experimente
  10. Medien und Kommunikation zB Schutz und Sicherheit im Umgang mit digitalen Medien (Handy, Tablet, Computer), beobachten, beschreiben, dokumentieren

Musik

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Musikunterricht hat die Aufgabe, Schülerinnen und Schülern ästhetische und künstlerische Erfahrungsräume zu öffnen, ihre Kreativität zu fördern und sie bei der Entdeckung ihres eigenen musikalischen Potenzials zu unterstützen.

Die Auseinandersetzung mit Musik fördert die Entwicklung der gesamten Persönlichkeit, leistet einen wertvollen Beitrag zu erfüllter und reflektierter Lebensgestaltung und prägt das gesellschaftliche Zusammenleben. Musikalische Aktivitäten sind ein unverzichtbarer Bestandteil von dialogisch-integrativem Unterricht. Die Begegnung mit unterschiedlichen Erscheinungsformen von Musik und Musiktraditionen unterstützt die Entwicklung der Identität und befähigt zu offener und wertschätzender Haltung gegenüber kultureller Vielfalt.

Didaktische Grundsätze:

Musik wird dialogisch-integrativ regelmäßig in alle verbindlichen Übungen der Vorschulstufe eingebunden. Musik als besondere Form von Sprache leistet auch einen Beitrag zur sprachlichen Bildung, da die Auseinandersetzung mit Musik auch die sprechtechnischen Grundlagen fördert. Ein besonderer Zusammenhang besteht ebenso zu den verbindlichen Übungen Spiel und Rhythmik.

Die Kompetenzen werden durch einen spielerischen Zugang und ein ungezwungenes Herangehen entwickelt und erweitert. Ausgehend von den Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler wird die Freude an und das Interesse für Musik in ihrer Vielfalt geweckt und weiterentwickelt. Dazu muss ausreichend Raum für eigenständiges und kooperatives Experimentieren, Erforschen, Gestalten mit Stimme und Körpereinsatz und einfach zu spielenden Instrumenten geschaffen werden. Die Lehrerinnen und Lehrer sollen sich im Unterricht musikalisch aktiv einbringen, da die Vorbildwirkung eine wesentliche Motivationsquelle für Schülerinnen und Schüler darstellt, eigene musikalische Ausdrucksformen zu finden.

Zentrale fachliche Konzepte:

Die zentralen fachlichen Konzepte der verbindlichen Übung Musik orientieren sich an den zentralen fachlichen Konzepten des Pflichtgegenstands Musik.

Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche:

Im Zentrum des Musikunterrichts steht musikalisches Handeln im Kontext. Dieses umfasst die Kompetenzbereiche Singen und Musizieren; Tanzen, Bewegen und Darstellen; Hören und Erfassen und führt zu ästhetischer und künstlerischer Erfahrung sowie zu musikbezogenen Kenntnissen und Fertigkeiten. Die Umsetzung erfolgt durch: Gestalten, Improvisieren, Erfinden, Beschreiben und Interagieren.

Der Kompetenzbereich Singen und Musizieren umfasst den gestalterischen Umgang mit der eigenen Stimme und dem Körper und mit einfach zu spielenden Instrumenten. Ziel ist der Erwerb eines dem Entwicklungsstand angemessenen Lied- und Musizierrepertoires mit einfachen altersgerechten Liedern und Stücken sowie der spielerische Einsatz von Stimme und Instrumenten.

Der Kompetenzbereich Tanzen, Bewegen und Darstellen umfasst Körperwahrnehmung, Bewegungsabläufe und Bewegungsqualitäten sowie körperliche Möglichkeiten des Ausdrucks. Ziel ist es, außermusikalische und musikalische Inhalte unter Anleitung und improvisatorisch zu gestalten und szenisch darzustellen.

Der Kompetenzbereich Hören und Erfassen umfasst die bewusste Verarbeitung von Höreindrücken im Sinne eines differenzierten Erfassens von Musik. Ein Ziel ist es, vokale und instrumentale Klangeindrücke zu unterscheiden. Weiters sollen Wirkung und Funktion von Musik anhand ausgewählter Beispiele erfahren und besprochen werden. Klänge und Geräusche aus der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler werden wahrgenommen, geordnet und bilden die Grundlage für gemeinsame musikalische Gestaltungen.

Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff:

Die Anwendungsbereiche sind ein optionales Angebot zur Unterrichtsgestaltung.

Kompetenzbereich Singen und Musizieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die eigene Stimme wahrnehmen und sie spielerisch einsetzen.
  2. unterschiedliche Lieder gemeinsam singen und mit Bewegung und Gesten begleiten.
  3. mit Bodypercussion und einfach zu spielenden Instrumenten gemeinsam experimentieren und elementar musizieren.
  4. unterschiedliche Materialien zu Instrumenten umfunktionieren und bei der musikalischen Gestaltung einsetzen.

Kompetenzbereich Tanzen, Bewegen und Darstellen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. freie und gebundene Bewegungen mit und ohne Musik ausführen und auf spielerische Art und Weise verschiedene Ausdrucksmöglichkeiten des Körpers entdecken und einsetzen.
  2. Spielszenen musikalisch darstellen und gestalten.

Kompetenzbereich Hören und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. ihre Aufmerksamkeit auf akustische Signale fokussieren.
  2. mit Klängen und Geräuschen aus ihrer Lebenswelt experimentieren.
  3. durch Stille in Natur und Umwelt zur Ruhe finden und diese Lebensqualität erfassen und erleben.

Anwendungsbereiche

  1. Vom musikalischen Dialogspiel zur Klang-Tanz-Geschichte: Nachahmspiele, Frage-Antwort-Spiele, Gegensatzspiele, Spiegelspiele, Weiterentwicklungsspiele
  2. Hörerlebnisse mit Geräuschen, Klängen und Musik: Hörentdeckungsreisen nach außen und nach innen zB Erkennen, Zuordnen, Orten, Unterscheiden und Benennen von Geräuschen, Klängen, Tierstimmen, Glockenspielen, akustischen Signalen
  3. Von Gesten und Körperhaltungen zu Bewegungsgestaltungen mit Geräuschen, Klängen und Musik: einfache Bewegungsmuster
  4. Takt und Rhythmus: Gleiches und Ungleiches, Schweres und Leichtes, Kurzes und Langes, Betontes und Unbetontes
  5. Von Klangmaterialien aus Natur und Umwelt zu den Klängen der Instrumente: Holz, Glas, Stein, Papier, Keramik, Kunststoff, Metall und Fell
  6. Vom Sprechen zum ausdrucksvollen Singen: rhythmische und freirhythmische Sprüche, Reime

KUNST UND GESTALTUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Kunst und Gestaltung ermöglicht sinnlich-ästhetische Zugänge zur Welt und fördert die ganzheitliche Persönlichkeitsbildung. Es werden Kenntnisse und Fertigkeiten im bildnerischen Gestalten, Wahrnehmen, Reflektieren und Kommunizieren vermittelt. Dabei steht das Hinführen zu einem schöpferischen, freien Gestalten und das Entdecken der eigenen Kreativität in den künstlerischen Gestaltungs- und Ausdrucksmöglichkeiten wie zB Malerei und Grafik, Plastik, Raum, Spiel, Aktion, Fotografie, Film und Video im Vordergrund, wobei das Dargestellte mit der Umwelt der Schülerinnen und Schüler in enger Beziehung steht.

Davon ausgehend, entdecken und entwickeln die Schülerinnen und Schüler ein Bewusstsein für ihre eigenen Ideen und Vorstellungen, Gedanken und Gefühle. Experimentierfreude, Flexibilität und Fantasie werden angeregt.

Durch kindgemäße Auseinandersetzung mit Beispielen aus Kunst, Kultur und Alltagsästhetik lernen Schülerinnen und Schüler vielfältige Möglichkeiten für die kreativen Umsetzungen ihrer eigenen Ideen kennen. Neues kann als spannend und anregend wahrgenommen werden.

Schülerinnen und Schüler gewinnen Vertrauen in ihre individuelle Kreativität, Gestaltungs- und Wahrnehmungsfähigkeit und werden motiviert, diese über die Schule hinaus eigenständig weiterzuentwickeln.

Didaktische Grundsätze:

Themenrahmen und Aufgabenstellung werden anhand der exemplarischen Anwendungsbereiche entwickelt, situativ angepasst und erweitert.

Die Auswahl und Formulierung der Themen fördern die Vorstellungskraft und den bildnerischen Einfallsreichtum und bieten Freiräume für eigene Ideen, Interessen und individuelle Äußerungen bzw. Ausdrucksformen. Schematisierende Gestaltungsweisen (z. B. Ausmalen von Vorlagen) verhindern die Ausformung kreativer Kompetenzen sowie eine Identifikation mit dem eigenen Werk.

Die Themen beziehen sich auf die Erlebnis- und Vorstellungswelten der Schülerinnen und Schüler und werden ihren unterschiedlichen Entwicklungen und Begabungen gerecht. Die Verwendung von Materialien guter Qualität und funktionstüchtigen Werkzeugen sowie eine anregende Arbeitssituation und ein geeigneter Organisationsrahmen sind wichtig.

Außerschulische Lernorte, wie Museen, Ateliers oder Ausstellungen, und die Zusammenarbeit mit Künstlerinnen und Künstlern wecken das Interesse der Schülerinnen und Schüler und stellen einen Bestandteil des Unterrichts dar.

Begleitend zur Gestaltungspraxis und im Hinblick auf Nachhaltigkeit ist das Führen einer Sammelmappe im Sinne eines Entwicklungsportfolios empfehlenswert.

Bei der Präsentation von Bildbeispielen ist auf Wiedergabequalität und rechtliche Grundlagen zu achten.

Materialien und Verfahren werden auch nach ökologischen, ökonomischen und gesundheitlichen Aspekten ausgewählt.

Für Werke in der bildnerischen Praxis steht eine Vielzahl an Verfahren und Materialien zur Verfügung, die vor allem den lustbetonten Zugang zum individuellen Gestalten anregen und das künstlerische und bildnerische Denken und Handeln des Kindes fördern.

Die Kompetenzbereiche der verschiedenen verbindlichen Übungen des Vorschullehrplans sollen vernetzt und verknüpft werden. In Kunst und Gestaltung werden auch Kompetenzbereiche wie das altersgemäße Sprachverständnis und die altersgemäße sprachliche Ausdrucksfähigkeit (Aufbau eines Fachwortschatzes) sowie die Arbeitshaltung und Aufmerksamkeit (Konzentration, Ausdauer, Sorgfalt) gefördert. Durch das gezielte Setzen von unterschiedlichen Angeboten zur Entwicklung der Grob-, Fein- und Grafomotorik werden die Schülerinnen und Schüler ganzheitlich in ihrer motorischen Entwicklung gefördert.

Zentrale fachliche Konzepte:

Die zentralen fachlichen Konzepte der verbindlichen Übung Kunst und Gestaltung orientieren sich an den zentralen fachlichen Konzepten des Pflichtgegenstands Kunst und Gestaltung.

Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche:

In der Verschränkung der Kompetenzbereiche Bildnerische Praxis, Wahrnehmen und Reflektieren sowie Kommunizieren wird das Zusammenwirken von Vorstellung, bildnerischer Darstellung, Mitteilung und Bedeutung als komplexer Kompetenzentwicklungsprozess dargestellt.

Bildnerische Praxis

Im Mittelpunkt steht das Heranführen an die gestaltungspraktische Tätigkeit und an das bildnerische Ausdrucksvermögen der Schülerinnen und Schüler.

Die vielfältige gestalterische Ausdrucksmöglichkeit, Umsetzung und Darstellung eigener Vorstellungen, Beobachtungen, Gefühle und Erlebnisse wird, ausgehend von einer neugierig forschenden Grundhaltung, aufgebaut und weiterentwickelt. Die Gestaltungsprozesse nehmen dabei einen höheren Stellenwert ein als die Werke selbst.

Wahrnehmen und Reflektieren

Wahrnehmen ereignet sich im Zusammenspiel der Sinne und führt zu subjektiven Gesamteindrücken. Schülerinnen und Schüler erleben, dass künstlerische Werke vielfältige und individuell unterschiedliche Emotionen ansprechen. Werk, Ausführung, Betrachtung und Mitteilung stehen dabei in einem engen Zusammenhang.

Beim Reflektieren, d. h. dem Aufnehmen, Nachdenken, Auswählen, Ordnen und Zuordnen von künstlerischen Beispielen, eröffnen sich Zugänge zum eigenen bildnerischen Gestalten.

Kommunizieren

Bildnerisches Gestalten, Wahrnehmen und Reflektieren als aktive und produktive Vorgänge fördern die Assoziations- und die Mitteilungsfähigkeit. Zugleich wird beim Kommunizieren über die eigene bildnerische Praxis, über Wahrnehmungen und sinnlich-ästhetische Erlebnisse das bildnerische Vorstellungs- und Ausdrucksvermögen angeregt, aufgebaut und erweitert. Mit Bildern und über Bilder lassen sich Emotionen wie Freude, aber auch Ängste und Trauer sowie grundlegende Bedürfnisse, Wünsche und Hoffnungen mitteilen.

Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff:

Die Anwendungsbereiche sind ein optionales Angebot zur Unterrichtsgestaltung.

Kompetenzbereich Bildnerische Praxis

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. eigene Einfälle, Vorstellungen, Gefühle und Ideen altersgemäß und entwicklungsbezogen bildnerisch ausdrücken.
  2. mit unterschiedlichen Materialien, Werkzeugen und Medien spielerisch experimentieren.
  3. unterschiedliche bildnerische Techniken erproben.

Kompetenzbereich Wahrnehmen und Reflektieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. eigene und fremde Arbeiten betrachten, sich dazu Gedanken machen.
  2. Beispiele aus Kunst und Alltagsästhetik mit verschiedenen Sinnen wahrnehmen und betrachten.
  3. die Wirkung von Kunstwerken und Alltagsästhetik auf die eigenen Emotionen formulieren und reflektieren.

Kompetenzbereich Kommunizieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. eigene Arbeiten beschreiben.
  2. Beispiele aus Kunst und Alltagsästhetik beschreiben.
  3. eigene kreative Prozesse und Werke als Mittel der Kommunikation einsetzen.
  4. sich eine eigene Meinung zu Kunst und Ästhetik bilden, diese begründen und mit anderen darüber diskutieren.

Anwendungsbereiche

Die Anwendungsbereiche sind als repräsentative Themengebiete und als Dimensionen handlungsorientierter Gestaltungspraxis zu verstehen.

  1. Ich und die Welt: Darstellen und Erkennbarmachen ua. von Menschen, Tieren, Pflanzen, Gegenständen, Tätigkeiten aus der unmittelbaren Umwelt, ua. Kennzeichnung durch Farbe, Form und Größe
  2. Einfallsreichtum und Fantasiewelten: Im Darstellen von Einfällen, Ideen und Vorstellungen unterschiedliche Ausdrucksformen finden
  3. Probieren, Entdecken, Ergründen: Der Zufall führt mich – spielerischer Umgang mit unterschiedlichen Materialien (zB Natur-, Gebrauchs- und Abfallmaterialien)
  4. Kunst und Alltagskultur als Wahrnehmungs- und Informationsquellen: Kunstwerke und was darin zu entdecken ist; Zeichen, Symbole und Piktogramme im Alltag
  5. Zeichnen:
  1. Malen:
  1. Drucken:
  1. Plastisches Arbeiten bzw. dreidimensionales Gestalten:
  1. Schrift gestaltend vorbereiten:
  1. Inszenieren:
  1. Arbeit mit Fotos und Filmen:
  1. Sammeln, ordnen und zusammenfügen:

Technik und Design

Bildungs- und Lehraufgabe:

Technik und Design steht mit vielen Bereichen der Gestaltung der kindlichen Lebensumwelt in Beziehung.

Die verbindliche Übung vermittelt elementare Zugänge zu Technik und Design über die handlungsorientierte Auseinandersetzung mit vielfältigen Materialien und Produkten. Die kognitive Begegnung mit Produkten der technischen und gestalteten Umwelt, ausgehend von der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler, wird dabei angebahnt und die Basis für Technikmündigkeit gelegt. Wahrnehmung, Experimentierfreude, Spontaneität, Flexibilität und Kreativität nehmen einen zentralen Stellenwert ein.

Motorische Grundfertigkeiten und handwerkliche Kulturtechniken werden weiterentwickelt sowie fachgerechter Werkstoff- und Werkzeugeinsatz werden kennengelernt und im Rahmen von Arbeitsprozessen gezielt eingesetzt. Einsichten in die Bedeutung von Ordnung am Arbeitsplatz und die Wichtigkeit von Unfallverhütung führen zu Sicherheitsbewusstsein auch im außerschulischen Leben. Der Umgang mit verschiedenen Materialien und wachsendes Verständnis für ihre ökologische Bedeutung und ihren ökonomischen Wert bahnen ein verantwortungsvolles Verhalten der Umwelt gegenüber an. Die Begegnung mit dem Eigenen und dem Fremden findet in der wertschätzenden Auseinandersetzung mit selbst gemachten Gegenständen und denen der anderen Schülerinnen und Schüler statt.

In der verbindlichen Übung Technik und Design werden Themen aus anderen verbindlichen Übungen aufgegriffen. Es bieten sich somit zahlreiche Ansatzpunkte für vernetzten, fächerübergreifenden und fächerverbindenden Unterricht an.

Didaktische Grundsätze:

Das Tun ist ein menschliches Grundbedürfnis. Handelnd gestaltet das Kind seine Umwelt und erfährt so seine Selbstwirksamkeit. Explorieren, Probieren, Nachahmen, Forschen und Experimentieren sind grundlegende Lernformen. Neugier, Sinnlichkeit und die Freude am Tun werden angeregt und unterstützt. So können die Bereitschaft für lebensbegleitendes Lernen grundgelegt und die kritische Betrachtung der vom Menschen gestalteten und zu gestaltenden Umwelt angebahnt werden. Das Wissen über die Welt der Dinge und deren Herstellung sowie über die Beziehungen zwischen Mensch und Umwelt nehmen eine zentrale Rolle ein.

Zur Schulung der Kleinmotorik, der Dosierung von Hand- und Fingerkraft und zur Koordination von Auge und Hand werden Bewegungsabläufe entdeckt, durchschaut, erprobt und geübt. Alltagswelten, vorangegangene Erfahrungen und verschiedene Interessen bilden den Ausgangspunkt für die kindgemäße, anschauliche Aufbereitung von Inhalten. Die Ideen und Interessen der Schülerinnen und Schüler werden aufgegriffen und Aufgabenstellungen sowohl von Lehrerinnen und Lehrern als auch Schülerinnen und Schülern formuliert. Unterschiedliche Lösungswege, Ergebnisse sowie Sozialformen werden ermöglicht. Das Erkennen des Prinzips von Ursache und Wirkung führt zum Verständnis technischer Funktionszusammenhänge. Baukästen, die modellhaft Technikbegriffe veranschaulichen, können hierbei hilfreich sein. Der Auftrag zum Erarbeiten von kreativen und innovativen Lösungswegen schließt das reine Nachbilden und die Verwendung von fertigen Bausätzen weitgehend aus.

Verwenden der Fachsprache, Beschreiben von Zusammenhängen, Prüfen von Ergebnissen und gegebenenfalls Überarbeiten gelten als wichtige Bestandteile der forschenden Praxis. Eine wertschätzende Haltung gegenüber eigener und fremder Arbeit wird entwickelt, um das Selbstwertgefühl zu stärken. Rechts- bzw. Linkshändigkeit sind zu berücksichtigen.

Der Umgang mit unterschiedlichen Materialien und den entsprechenden Werkzeugen/Maschinen/Verfahren ist im Rahmen der Anwendungsbereiche zu vermitteln.

Für den praxisorientierten Unterricht ist die Nutzung von geeigneten Werkräumen mit ausreichenden Arbeitsplätzen und entsprechender Ausstattung erforderlich. Beim Einsatz von Werkzeugen, Werkstoffen und Verfahren sind Sicherheits- und Gesundheitsbewusstsein durch Vorbildwirkung und entsprechende Einführung zu vermitteln.

Der Einsatz von Maschinen ist nur unter Aufsicht der Lehrperson erlaubt. Auf die Gefahren bei der Arbeit mit elektrischem Strom ist hinzuweisen. Werkstücke dürfen nur über Batterien (Lithium-Ionen-Akkus sind zu vermeiden) oder ein Labornetzteil bis zu einer Spannung von maximal 24 Volt betrieben werden.

Standortspezifische Werkraumordnungen sind zu erstellen und einzuhalten. Auf unfallverhütende Maßnahmen ist zu achten.

Zentrale fachliche Konzepte:

Die zentralen fachlichen Konzepte der verbindlichen Übung Technik und Design orientieren sich an den zentralen fachlichen Konzepten des Pflichtgegenstands Technik und Design.

Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche:

Das Kompetenzmodell gliedert sich in die Kompetenzbereiche Entwickeln, Herstellen und Reflektieren sowie die Anwendungsbereiche Alltagsgegenstände, gebaute Umwelt, Kleidung, Spiel/Sport und Bewegung/Energie. Im Kompetenzerwerb stehen der Prozess und das Produkt gleichermaßen im Fokus.

Entwickeln meint das Wahrnehmen und Erkunden von Werkstoffen, Objekten und Räumen mit allen Sinnen sowie Kontrolle und Steuerung der Kleinmotorik. Das Ausprobieren, Erlernen und Üben unterschiedlicher Verfahren, das Erkennen und Verstehen technischer und textiler Abläufe und Zusammenhänge durch gezieltes Beobachten und Überprüfen fallen in diesen Bereich.

Herstellen umfasst das Anwenden unterschiedlicher Verfahren zur Lösung einer Aufgabenstellung. Materialien werden fach- und werkstoffgerecht verarbeitet, nachhaltig eingesetzt und entsorgt. Werkzeuge werden sachgemäß und altersgerecht verwendet. Die Organisation des eigenen Arbeitsplatzes sowie die Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen und der Werkraumordnung schaffen ein grundlegendes Bewusstsein für Unfallverhütung.

Reflektieren meint vorrangig die Beschreibung und das Überprüfen von Ergebnissen und das Ziehen von Schlüssen, um die gewonnenen Erkenntnisse auf aktuelle und neue Aufgaben sowie den Alltag übertragen zu können. Darunter fällt zudem die Präsentation eigener Arbeiten und das Verbalisieren von Sach- und Fachwissen in der entsprechenden altersgemäßen Fachsprache, zB die richtigen Bezeichnungen für Materialien und Werkzeuge.

Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff:

Die Anwendungsbereiche sind ein optionales Angebot zur Unterrichtsgestaltung.

Kompetenzbereich Entwickeln

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Kleinmotorik kontrollieren und steuern.
  2. Fäden, Fasern, Holz, Papier sowie weitere form- bzw. modellierbare Materialien erkunden.
  3. mit den jeweils geeigneten Materialien: bauen, falten, kleben, knoten, messen und über Körpermaße vergleichen, reißen, schneiden, nageln, sägen, Schnur drehen, schleifen, wickeln.

Kompetenzbereich Herstellen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. eigene Werkstücke erarbeiten.
  2. Materialien verarbeiten, nachhaltig einsetzen, pflegen und richtig entsorgen.
  3. Werkzeuge richtig einsetzen.
  4. Werkraumordnung und Sicherheitsbestimmungen einhalten.

Kompetenzbereich Reflektieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. eigene Arbeiten präsentieren.
  2. Herstellungsprozesse reflektieren, beschreiben und vergleichen.
  3. altersgemäße Fachsprache verwenden.

Anwendungsbereiche

  1. Flug- oder Schwimmkörper
  2. Gebrauchsgegenstände
  3. Spiele
  4. Türme

Materialien, Werkzeuge, Verfahren:

  1. Materialien: Naturmaterialien, Fasern, Fäden, Gips, Holz, industrielle Halbzeuge, Karton, keramische Massen, Kunststoffe, Metalle, Papiere, Stein, textile Flächen, Verbundstoffe, Wachs
  2. Werkzeuge: Feilen, Hämmer, Messinstrumente, Nadeln (Webnadeln, …), Schleifpapier, Scheren, Raspeln, Sägen, Schraubendreher, Zangen und Zwingen, etc.
  3. Verfahren:
  1. Fügen (Zusammenhalt vermehren): Bauen, Flechten, Kleben, Knoten, Knüpfen, Leimen, Weben, Stricken, Häkeln (mit den Fingern), Nähen, Schrauben, Weben
  2. Oberflächen verändern und gestalten: Applizieren, Beschichten, Drucken, Färben, Glasieren, Lasieren, Schleifen, Reservieren, Sticken
  3. Sammeln, Vergleichen, Messen, Sortieren und Ordnen: nach Gewicht, Länge, Materialeigenschaften, Rohstoffen, Volumen, Zeit; wo möglich, über a) Körpermaße, b) willkürlich gewählte Maße
  4. Trennen (Zusammenhalt vermindern): Feilen, Raspeln, Reißen, Scheren, Schneiden, Sägen
  5. Umformen: Abbinden, Biegen, Falten, Modellieren, Wickeln
  6. Urformen (Zusammenhalt schaffen): Filzen, Gießen, Papierschöpfen, Pressen, Schmelzen

VERKEHRS- UND MOBILITÄTSBILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verkehr und Mobilität sind wesentliche Herausforderungen in der Alltagsbewältigung. Der zunehmende Verkehr und eine steigende Vielfalt von Mobilitätsformen verlangen Orientierungswissen über die Bedeutung von Mobilität für das Leben der Menschen und reflexives Wissen über (Risiko-) Verhalten im Verkehr.

Schon Kindern ist die Bedeutung von Mobilität unter räumlichen und zeitlichen Aspekten zu vermitteln. Durch praktische Auseinandersetzung mit vielfältigen Herausforderungen im Alltag sollen sie erfahren und verstehen, dass Verkehr ein vielschichtiges Phänomen ist, für das die Bereiche soziales Verhalten, Sicherheit und Umwelt maßgebend sind. Durch Beobachten und Üben sollen Schülerinnen und Schüler befähigt werden, sicher und zunehmend selbstständig im Straßenverkehr unterwegs zu sein.

Didaktische Grundsätze:

Erfahrungs- und Lernbereiche sind nicht isoliert zu verstehen, sondern in Beziehung zueinander zu setzen und sinnvoll zu verknüpfen. Aufbauend auf den Vorerfahrungen der Schülerinnen und Schüler sollen Einsichten in Regeln gewonnen werden, sodass Sicherheit bei der Teilnahme am Straßenverkehr ermöglicht wird. Die Inhaltsvielfalt der verbindlichen Übung „Verkehrs- und Mobilitätsbildung“ braucht neben einzelnen Sequenzen Unterstützung aus der gesamten Bandbreite der weiteren verbindlichen Übungen. Die Themenfelder sind im Idealfall im fächerübergreifenden Unterricht anzubieten und sollen bei Lehrausgängen, Exkursionen und fachspezifischen Aktionen Anwendung finden. Durch regelmäßiges, oftmaliges Wiederholen und Üben im geschützten Raum ist – ansteigend mit dem Entwicklungsstand – die situationsadäquate Anwendung des erworbenen Wissens in einer Gruppe und auch selbstständig zunehmend im realen Umfeld sicherzustellen.

Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Schülerinnen und Schüler

  1. durch Üben im geschützten Raum (Turnsaal, Schulgarten, Schulverkehrsgarten, …) und in der Verkehrsrealität (Schulweg, Schulumfeld) zunehmend Erfahrungen und Kompetenzen gewinnen, um selbstständig sicher im Straßenverkehr unterwegs sein zu können.
  2. befähigt werden, speziell in besonderen Situationen (zB Unfall, Baustelle auf dem Schulweg) altersadäquat entsprechend zu reagieren.
  3. die Erkenntnis gewinnen, dass gerade im Straßenverkehr auf ein geordnetes Miteinander zu achten ist, um die Sicherheit für sich selbst und andere zu gewährleisten, und dass durch die gezielte Wahl von umweltschonenden Fortbewegungsarten ein wesentlicher Beitrag zur Nachhaltigkeit und zur Schonung von Ressourcen geleistet wird.

Gesundheitsförderung und Umweltschutz sind wesentliche Teilbereiche einer umfassenden Verkehrs- und Mobilitätsbildung und beeinflussen deren Umsetzung.

Zentrale fachliche Konzepte:

Die zentralen fachlichen Konzepte der verbindlichen Übung Verkehrs- und Mobilitätsbildung orientieren sich an der integrativ geführten verbindlichen Übung Verkehrs- und Mobilitätsbildung für die 1. bis 4. Schulstufe.

Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche:

Die verbindliche Übung Verkehrs- und Mobilitätsbildung hat die Aufgabe, Schülerinnen und Schülern zu ermöglichen, sich im Verkehrsgeschehen zunehmend selbstständig, sicher, flexibel und verantwortungsvoll zu verhalten. Die im Folgenden beschriebenen verkehrs- und mobilitätsbezogenen Kompetenzen sollen in nachstehenden Kompetenzbereichen erworben werden:

Verkehrsbezogene Handlungskompetenz

Das Regelsystem der Straßenverkehrsordnung wird den Schülerinnen und Schülern in seinen wesentlichen Bestandteilen und lebenspraktischen Grundzügen nahegebracht. Das eigene Handeln soll im sozialen Miteinander des Verkehrsalltags bewusst wahrgenommen werden. Dabei kommt dem Üben im geschützten Raum und in weiterer Folge im realen Verkehrsgeschehen eine ganz besondere Bedeutung zu. Erste Gefahrenabschätzungen und Risikobewertungen in Verkehrssituationen werden angebahnt, sicherheitsbewusstes und altersadäquates Handeln wird geübt, um sicheres und vorausschauendes Teilnehmen am Mobilitätsgeschehen zu ermöglichen.

Mobilitätsbezogene Reflexionskompetenz

Zusammenhänge zwischen Mobilität, ökonomischen und ökologischen Faktoren, der eigenen Gesundheit und gesellschaftlichen Entwicklungen werden hergestellt und begründet.

Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff:

Die Anwendungsbereiche sind ein optionales Angebot zur Unterrichtsgestaltung.

Kompetenzbereich Verkehrsbezogene Handlungskompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. das Regelsystem Straßenverkehrsordnung in einfachen lebenspraktischen Grundzügen verstehen und sich daran orientieren; sie wissen Bescheid über einfache Verkehrseinrichtungen und den sicheren Schulweg.
  2. den Sinn von Hilfestellungen durch Polizei und Lotsendienste erkennen und diese Hilfe bewusst wahrnehmen und annehmen.

Kompetenzbereich Mobilitätsbezogene Reflexionskompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Zusammenhänge zwischen Mobilität und Nachhaltigkeit herstellen und begründen.
  2. das gemeinsame Zurücklegen von Fußwegen, wo das möglich ist, unter den Aspekten von sozialem Miteinander und Umweltfreundlichkeit sehen und schätzen.

Anwendungsbereiche

  1. Verkehrsräume: Schulweg
  2. Verkehrseinrichtungen, Zeichensysteme: Farbsignale und akustische Signale (zB Fußgängerampeln, Bahnübergänge)
  3. Übungen im geschützten Raum (ua. Turnsaal, Schulhof)
  4. Übungen in der Verkehrswirklichkeit (mit und ohne Exekutive)
  5. Im Rahmen des Verkehrserziehungsprogramms durch die Exekutive gestaltete Übungen (Standardprogramm)
  6. Motorik-, Reaktions-, Konzentrationsfähigkeit
  7. Sehen und gesehen werden
  8. Bewegungserfahrung: kontrolliertes Bewegen, Gleichgewichtsübungen
  9. Besondere Verkehrssituationen: Unfall, Baustelle, …
  10. Gesicherte Übergänge, Verkehrs- und Fußgängerampeln
  11. Bodenmarkierungen
  12. Unterschiedliche Verkehrsflächen: Gehweg, Fahrradweg, Fahrbahn, Gehsteig, …
  13. Verkehrsmittel (zB Autobus, Straßenbahn, U-Bahn)
  14. Verhalten in Verkehrsmitteln
  15. Nachhaltigkeit: zB öffentliche Verkehrsmittel statt Auto, Zug statt Flugzeug

Rhythmik

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die verbindliche Übung Rhythmik in der Vorschulstufe hat die Aufgabe, Schülerinnen und Schüler im Erwerb und in der Erweiterung ihrer Selbstwirksamkeit zu unterstützen. Die Förderung von Motivation, Impulskontrolle, Empathiefähigkeit sowie der Aufbau sozialer und emotionaler Kompetenzen fördern die ganzheitliche Persönlichkeitsentwicklung und tragen wesentlich zu einer reflektierten Lebensgestaltung bei. Emotionale, motorische und kognitive Fähigkeiten, die die kreative Auseinandersetzung mit sich selbst und der Welt sowie das weitere Lernen im Bildungsverlauf unterstützen, werden aufgebaut und weiterentwickelt.

Die verbindliche Übung Rhythmik steht mit Elementen aus den verbindlichen Übungen Musik sowie Bewegung und Sport in einem engen inhaltlichen Zusammenhang. Der fächerübergreifende Aspekt ist zu berücksichtigen.

Didaktische Grundsätze:

Rhythmik wird regelmäßig in alle verbindlichen Übungen der Vorschulstufe sinnvoll und integrativ eingebunden. Die Kompetenzen werden durch einen spielerischen Zugang und ein ungezwungenes Herangehen entwickelt und erweitert. Dabei wird die Persönlichkeit der einzelnen Schülerin und des einzelnen Schülers im Sinne der Individualität aber ebenso als Teil einer Gruppe gestärkt und es werden Anreize zur Weiterentwicklung gegeben. Besondere Aufmerksamkeit ist auf die individuellen Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler und den persönlichen Entwicklungs- und Lernstand, auch in inklusiven Gruppen, zu legen.

Die Gestaltung des Lernangebots ist den Bedürfnissen, Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler situationsentsprechend anzupassen. Dies erfordert eine wertfreie, nicht beurteilende Beobachtung. Lernangebote erfolgen zielorientiert, aber zweckfrei. Die Unterstützung individueller Prozesse und Zielsetzungen, die von Schülerinnen und Schülern selbstwirksam erreicht werden, steht im Vordergrund, um die Erfahrungs- und Kompetenzentwicklung zu fördern. Dabei steht nicht die gesteuerte Ergebnisorientierung durch Lehrerinnen und Lehrer im Zentrum, sondern, den individuellen Entwicklungsprozessen Raum zu geben. Kompetenzen können in der verbindlichen Übung vorwiegend über den Weg der Aktivität aufgebaut werden. Bei der Unterrichtsplanung ist daher darauf zu achten, dass den Schülerinnen und Schülern genügend Zeit zur Verfügung gestellt wird, um sich mit den Inhalten handlungsorientiert auseinandersetzen zu können.

Ebenso sind unterschiedliche Sozialformen in den Lernsituationen zu berücksichtigen. Kommunikative, komplementäre, koexistente und kooperative Lernformen unterstützen die soziale Kompetenzentwicklung. Der Einsatz unterschiedlichster Bewegungsformen und Materialien ermöglicht einen abwechslungsreichen, erlebnisorientierten Unterricht.

Zentrale fachliche Konzepte:

Das Konzept Rhythmus und Polarität umfasst die Wechselwirkung zweier sich bedingender Pole. Spannungsfeld und Spannungsausgleich wie Ruhe und Bewegung, die einzelne Schülerin und der einzelne Schüler und die Gruppe, regelhaftes und freies Gestalten, Warten und Verzichten, Konzentration und Entspannung unterliegen einem Rhythmus und stehen in direktem Zusammenhang. Diese rhythmische Abfolge bedingt aktive Handlungsfelder, in denen der pädagogische Gestaltungsprozess stattfindet. Das Konzept Rhythmus und Ganzheitlichkeit setzt sich damit auseinander, dass Rhythmus nicht isoliert wirken kann, sondern immer im Kontext der gesamten Persönlichkeit und Entwicklung zu sehen ist. Jede Aktivität betrifft immer mehrere Funktionen und Persönlichkeitsbereiche, die zur Erschließung und zur kreativen Auseinandersetzung mit der Lebensumwelt zur Verfügung stehen.

Das Konzept Rhythmus und Wiederholung behandelt das wesentliche Element rhythmischer Prozesse. Regelmäßig wiederkehrende Strukturelemente sind Voraussetzung für die Festigung von Informationen, Mustern und Handlungen.

Das Konzept Rhythmus und Variation setzt sich mit der Weiterentwicklung von Lernprozessen auseinander. Immer wiederkehrende Strukturelemente werden einer Variabilität unterzogen. Wiederholung des immer Gleichen wird ersetzt durch Variationen. Dadurch wird der Lernprozess angeregt und Grundmuster werden generalisiert. Es wird vom Bekannten ausgegangen und hin zum Erweiterten und Neuen entwickelt.

Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche:

Der Kompetenzbereich Ordnung umfasst das Erleben und Erfassen des Bewegungsraumes durch frei gewählte und vorgegebene unterschiedliche Bewegungsarten sowie Ordnungserfahrungen in unterschiedlich großen Raumeinheiten.

Der Kompetenzbereich Reaktion umfasst das Reagieren auf Signale ebenso wie die Übernahme, Variation und Gegenbewegung nach einem rhythmischen Muster.

Der Kompetenzbereich Konzentration und Sensibilisierung der Sinne umfasst einerseits die Bewältigung von Reizbeeinflussung und andererseits das Fokussieren auf ein bestimmtes Thema. Dabei ist vor allem die Wechselwirkung zweier sich bedingender Pole zu berücksichtigen. Die Auseinandersetzung mit der Umwelt und die differenzierte Wahrnehmung über einzelne Sinne wie Hören, Sehen, Tasten und Körpererfahrung wird handelnd erfahren.

Der Kompetenzbereich Kreativität umfasst vor allem das Finden individueller Ausdrucksformen zu vorgegebenen und frei gewählten Aufgabenstellungen sowie das Umsetzen von Erweiterungen und Variationen.

Der Kompetenzbereich Sozialkompetenz umfasst vor allem aktive und interaktive Übungen, die Schülerinnen und Schüler in ihrem Agieren in einer Gruppe und in ihren eigenen Handlungsräumen stärken. Kommunikative, komplementäre, koexistente und kooperative Angebote unterstützen die Weiterentwicklung in diesem Kompetenzbereich.

Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff:

Die Anwendungsbereiche sind ein optionales Angebot zur Unterrichtsgestaltung.

Kompetenzbereich Ordnung

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. sich durch frei gewählte und vorgegebene Bewegungsarten auf spielerische Art und Weise in einem Raum bewegen.
  2. verschiedene Materialien und Geräte nach einem vorgegebenen oder frei gewählten System gruppieren und ordnen.

Anwendungsbereiche

  1. Freie Bewegung im unterschiedlichen Raumangebot: zB im gesamten Klassenraum, im geteilten Klassenraum, diagonal durch den Klassenraum, „Ecken wechseln“
  2. Bewegungen zu einem vorgegebenen Motto: zB müde, fröhlich, ausgelassen, wütend, schnell, langsam, leise, laut, Bewegen wie eine Katze, ein Pferd
  3. Ordnen von Klangmaterialien (zB Orff-Instrumente), Kleingeräten (zB Seile, Bälle, Reifen), Naturmaterialien (zB Nüsse, Kastanien, Zweige, Zapfen) nach einem selbst gewählten Ordnungsmuster
  4. Ordnen verschiedener Materialien nach einem vorgegebenen Ordnungsmuster (zB alle Musikinstrumente, alle Kleingeräte, alle Naturmaterialien, alle Buntstifte, alle Bauklötze)

Kompetenzbereich Reaktion

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. freie oder vorgegebene Bewegungsmuster nach einem vereinbarten akustischen oder visuellen Signal unterbrechen oder ändern.
  2. auf rhythmische Angebote durch Übernahme, Variation oder Gegenbewegungen reagieren.

Anwendungsbereiche

  1. Richtungsänderung bei zB Klopfzeichen, Klatschen, wenn die Musik stoppt
  2. Bewegungsänderung bei Rhythmuswechsel zB schneller Klatschrhythmus – schnelle Bewegung, langsamer Klatschrhythmus – langsame Bewegung
  3. Antworten auf ein rhythmisches Motiv zB laute Musik – schnelle Bewegung, leise Musik – langsame Bewegung, Klangholz – Hüpfen, Triangel – Schleichbewegung

Kompetenzbereich Konzentration

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. ihre Sinne differenziert einsetzen (zB gezieltes Richtungshören, genaues Betrachten, taktiles Wahrnehmen von Materialeigenschaften).
  2. ihre Aufmerksamkeit auf akustische, visuelle und taktile Signale sowie Signale durch Bewegungen fokussieren.
  3. sich nach akustischen oder visuellen Impulsen (zB Tempo, Lautstärke, Rhythmus) in eine ruhende oder aktive Phase begeben und Spannung und Entspannung erleben.

Anwendungsbereiche

  1. Eindrücke über die verschiedenen Sinne (akustisch, visuell, taktil) bewusst wahrnehmen
  2. Geräusche bewusst wahrnehmen und in Bewegung umsetzen, zB Rascheln von Papier, Vogelgezwitscher, Wasserrauschen wahrnehmen und eine Bewegung dazu finden
  3. aus mehreren Geräuschangeboten ein bestimmtes herausfiltern, zB klatschen, wenn Vogelgezwitscher wahrgenommen wird, mit dem Fuß stampfen, wenn Autolärm wahrgenommen wird
  4. Wechsel von Spannung und Entspannung nach einem rhythmischen visuellen oder akustischen Impuls erleben zB abwechselnd bei Hupgeräuschen springen und bei Wasserrauschen auf dem Boden liegen

Kompetenzbereich Kreativität

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. eigene körperliche Ausdrucksformen finden, verändern, variieren und erweitern.
  2. mit unterschiedlichen Materialien experimentieren und gestalten.

Anwendungsbereiche

  1. Bewegung, Gestik, Mimik an eine Emotion oder Situation anpassen zB Eile – Laufen, Freude – Lachen, Angst – Zusammenkauern
  2. Unterschiedliche Materialien und Geräte zum freien Gestalten verwenden zB Bauen, Legen, Gruppieren

Kompetenzbereich Sozialkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. frei gewählte und gebundene Bewegungen in einer Gruppe einhalten.
  2. das Ende einer Bewegung oder einer Aktion abwarten und anschließend eine vereinbarte Handlung setzen.
  3. in einer Partner- oder Gruppenübung vereinbarte Abläufe und Regeln einhalten.

Anwendungsbereiche

  1. Gruppen-, Kreis- und Reihenbildung
  2. Warten können, zB Drehen eines Kreisels abwarten können oder warten, bis man selbst an der Reihe ist
  3. Gemeinsam einen Turm aus Bauklötzen bauen
  4. „Blindes Führen“ (eine Mitschülerin oder einen Mitschüler mit geschlossenen oder verbundenen Augen durch einen Raum führen oder sich selbst führen lassen)
  5. eine Gruppe „dirigieren“ (zB durch Richtungsansagen, Vormachen von Bewegungen) und die Führung zu einem selbstgewählten Zeitpunkt übergeben

SPIEL

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der verbindlichen Übung Spiel kommt in der Vorschulstufe eine besondere Bedeutung zu. Das Spiel steht immer im Zusammenhang mit anderen Fachinhalten. Der Aufbau von Kompetenzen, die die weitere Entwicklung und das weitere Lernen beeinflussen, steht in enger Verbindung mit den unterschiedlichen Formen des Spiels. Schülerinnen und Schüler lernen in direkter Interaktion mit ihrer Umwelt, in der Gruppe oder in der Erfahrung mit ihrer eigenen Persönlichkeit. Selbstständigkeit und selbstbestimmtes Lernen, Frustrationstoleranz, Impulskontrolle, Kooperationsfähigkeit, Fantasie, Ausdauer und vorausschauendes Planen werden besonders durch das Spiel gefördert und können im freien oder angeleiteten Spiel geübt und differenziert werden.

Lern- und Entwicklungsprozesse werden im Spiel initiiert und das Handlungsrepertoire der Schülerinnen und Schüler beim Lösen von Herausforderungen vergrößert. Durch diesen spielerischen Zugang zu Lerninhalten wird der Lernerfolg im Bereich der fachbezogenen verbindlichen Übungen positiv beeinflusst. Daher ist dem Spiel in allen Bereichen genügend Platz einzuräumen. Die kognitive Entwicklung steht in engem Zusammenhang mit der Aktion und Interaktion im Rahmen der Spielgestaltung. Selbsttätiges Handeln und ganzheitliches Lernen stehen dabei im Vordergrund. Arbeitsgedächtnis, Ausdauer, Sorgfalt und Motivation werden durch das Spiel immanent gefördert und weiterentwickelt.

Didaktische Grundsätze:

Das Spiel ist regelmäßig in alle verbindlichen Übungen der Vorschulstufe sinnvoll und integrativ einzubinden. Die Entwicklung fachlicher Kompetenzen wird mit den Dimensionen Arbeitsgedächtnis, Arbeitshaltung, Selbstständigkeit und selbstbestimmtes Lernen, Frustrationstoleranz, Kooperationsfähigkeit, Fantasie, Ausdauer und vorausschauendes Planen im Spiel verknüpft, gefördert und weiterentwickelt.

Lehrerinnen und Lehrer initiieren, instruieren und moderieren altersgemäße Spiel- und Lernanlässe. Sie achten darauf, dass der nötige Freiraum zur Entfaltung und Entwicklung des kindlichen Bildungsdrangs gegeben ist. Bei der Planung ist dem Spiel genügend Zeit einzuräumen, damit Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit gegeben wird, sich entdeckend, beobachtend, erkundend und erforschend im Spiel vertiefen zu können.

Neben gelenkten und moderierten Spielphasen ist auch freien Spielphasen im Unterricht Platz einzuräumen. Das freie Spiel bietet Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, Aktivitäten frei und unabhängig von Vorgaben zu wählen. Dies setzt eine gesicherte und geschützte Umgebung voraus. Im Vordergrund stehen Empathie und Selbstwirksamkeit, positive Aktivierung und intrinsische Motivation sowie die Förderung der Konzentration.

Ebenso sind unterschiedliche Sozialformen in den Spielsituationen zu berücksichtigen. Kommunikative Spielformen (das aufeinander Beziehen von zwei Partnerinnen oder Partnern), komplementäre Spielformen (eine Partnerin oder ein Partner hilft dem anderen), koexistente Spielformen (nebeneinander agieren) und kooperative Spielformen (miteinander agieren) unterstützen die soziale Kompetenzentwicklung.

Der Raumgestaltung kommt eine besondere Bedeutung zu: Spielmaterialien werden übersichtlich und für Schülerinnen und Schüler zugänglich angeboten und Spielbereiche werden anregend, jedoch ohne Übersättigung gestaltet. Ordnungssysteme werden kommuniziert, auf die Einhaltung von Regeln (zB Herrichten und Wegräumen von Spielen, richtiges Einordnen in Regale) wird geachtet.

Zentrale fachliche Konzepte:

Entwicklung des Selbstkonzepts meint eigenständiges und selbstgesteuertes Handeln, die Entwicklung des Selbstbildes und das Bewusstsein eigener Fähigkeiten. Die Fragen: Wer bin ich? Was kann ich? Was will ich? stehen im Vordergrund. Das Erleben und Erkennen, selbst Ursache bestimmter Effekte zu sein, legt die Basis für die Entwicklung von Selbstvertrauen.

Konzept der sozial-emotionalen Entwicklung und Empathie meint die proaktive Interaktion, die Auseinandersetzung mit dem Gegenüber und Perspektivenübernahme. Handlungsintentionen anderer Personen werden erkannt und gegebenenfalls für die eigene Handlungsplanung berücksichtigt. Soziale Erfahrungen durch Anregungen stärken empathisches Verhalten und haben Einfluss auf die emotionale Auseinandersetzung mit sich selbst und der sozialen Umwelt.

Konzept der kognitiven Entwicklung meint die schöpferische Betätigung in Verbindung mit den Themen der kindlichen Umwelt. Kognitives Lernen und divergentes Denken werden durch aktives (Sprach-)Handeln sowie die Entwicklung von Ideen und Variationen vorangetrieben. Kompetenzen werden, unterstützt durch Impulse aus der sozialen und materialen Umwelt, stetig weiterentwickelt

Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche:

Im Zusammenwirken der Kompetenzbereiche Ich und die Gemeinschaft, Fantasie und Wirklichkeit, Konstruieren und Experimentieren und Kreativität, Gestaltung und Bewegung werden vor allem das aktive Erleben einer Gruppe, das Kommunizieren miteinander, der kritische Blick auf sich selbst und die Umwelt und kreatives Denken und Handeln angebahnt und gefördert.

Der Kompetenzbereich Ich und die Gemeinschaft meint Spielformen, die das Annähern, Erproben und Umsetzen regelhaften Verhaltens in einer Gruppe unterstützen und fördern. Die Bedingungen und Regeln eines Spiels werden vereinbart, der Sinn von Spielregeln/Regeln im Spiel wird verstanden. Im Gemeinschaftsspiel werden Kommunikation und Kooperation gefördert. Gewinnen und Verlieren unterliegen den getroffenen Regeln, dazu ist ein gewisses Maß an emotionaler Selbstregulation und Frustrationstoleranz notwendig.

Der Kompetenzbereich Fantasie und Wirklichkeit meint Spielformen, die durch das Einnehmen unterschiedlicher Rollen aus Alltagssituationen, aber auch fiktiven Situationen einen Perspektivenwechsel ermöglichen. Dadurch entwickeln Schülerinnen und Schüler ein Bild von sich selbst und Eindrücke werden differenziert wahrgenommen, es entstehen neue Sichtweisen und Handlungsmöglichkeiten. In einem freien Gestaltungsraum können verschiedene Lösungswege ausprobiert und kreative Lösungen für herausfordernde Situationen gefunden werden. Kreativität und Fantasie werden angeregt, die Entwicklung der sozial-emotionalen Kompetenz und Selbstkompetenz wird unterstützt. Insbesonders Kommunikation und Kooperation werden gefördert.

Der Kompetenzbereich Konstruieren und Experimentieren meint das Verknüpfen mehrerer spielerischer Elemente zu etwas Neuem. Beim Konstruieren und Experimentieren entstehen neue Ideen und Spielprodukte. Konstruktionsspiele können physische Materialien nutzen, aber auch mit Wörtern, Sätzen, Zahlen oder in Gedankenspielen erfolgen. Der ganzheitliche Charakter ergibt sich dadurch, dass sowohl Spielgeschehen als auch Spielgestaltung aktiv und kreativ bestimmt werden können. Neugier, vorausschauendes Planen, divergentes Denken, Ausprobieren und Gestalten stehen im Vordergrund. Geduld und Ausdauer sowie eine konstruktive Arbeitshaltung und Kreativität werden dabei ebenso gefördert, wie die positive Aktivierung und intrinsische Motivation.

Der Kompetenzbereich Kreativität, Gestaltung und Bewegung meint Spielformen, die sowohl den natürlichen Bewegungsdrang der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen wie auch die musikalische und gestalterische Kreativität fördern. Gelenkte Angebote, aber auch freie Gestaltungsräume in einem vorbereiteten und sicheren Umfeld, fördern die Freude an Bewegung und bewirken ein positives Körpererlebnis sowie die Entdeckung der eigenen Kreativität und vielfältiger Gestaltungsmöglichkeiten. Sowohl Einzel- als auch Gruppenerfahrungen stärken die Selbstwirksamkeit sowie das Erleben und Zusammenspiel in einer Gruppe.

Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff:

Die Anwendungsbereiche sind ein exemplarisches und ein optionales Angebot zur Unterrichtsgestaltung.

Kompetenzbereich Ich und die Gemeinschaft

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Spielregeln verstehen und einhalten.
  2. akzeptieren, dass es in einem Spiel Gewinnerinnen und Gewinner und Verliererinnen und Verlierer gibt.
  3. Rücksicht nehmen und sich in andere hineinversetzen.
  4. miteinander kommunizieren und kooperieren.

Kompetenzbereich Fantasie und Wirklichkeit

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. in einem Spiel eine Rolle einnehmen und diese gestalten.
  2. auf andere Spielpartnerinnen und Spielpartnereingehen und neue Lösungswege und Lösungen finden.
  3. im Spiel eigene Fantasien und Wünsche ausdrücken und ausleben.

Kompetenzbereich Konstruieren und Experimentieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. eine Spielidee planen und umsetzen.
  2. ein begonnenes Spiel zu Ende führen.
  3. sich konzentriert und ausdauernd mit einem Spiel beschäftigen.
  4. Erkenntnisse aus einem Spiel in weiteren Spielvariationen anwenden.

Kompetenzbereich Kreativität, Gestaltung und Bewegung

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. eigene und vorgegebene Themen und Ideen aufgreifen und diese kreativ gestalterisch umsetzen.
  2. im Spiel Neues ausprobieren und erkunden, Grenzen überwinden sowie Problemlösungs- und Konfliktfähigkeit weiterentwickeln.
  3. Spielszenen musikalisch, rhythmisch und bewegungsorientiert gestalten und darstellen.

Anwendungsbereiche

  1. Regelspiele zB Tischspiele, Brettspiele, kooperative Spiele, regelhafte Bewegungsspiele wie Laufspiele, Ballspiele
  2. Rollenspiele mit und ohne Requisiten, zB szenisches Darstellen von Alltagssituationen (ein Streit, ich gehe einkaufen, im Spielzeuggeschäft, da habe ich mich geärgert, …)
  3. Fantasiespiele zB Abenteuerspiele, ich fliege mit dem Ballon in ein fremdes Land, ich bin ein Baum/ein Flugzeug/eine Katze/ein Zauberer, mir ist kalt/heiß, ich bin fröhlich/ängstlich
  4. Spiele mit unterschiedlichen Materialien, zB Türme mit Bausteinen bauen, Naturmaterialien nach Merkmalen ordnen und untersuchen
  5. Wort- und Buchstabenspiele, zB Stille Post, Reihensprechspiele zB Affe – Elefant – Tiger, Aufzählreime, Beispiele zu Wortfamilien finden (Tiere, Spielsachen, Lebensmittel, …), Frage-Antwort-Spiele, Bildgeschichten erzählen/weitererzählen, was stelle ich dar, Ordnen von ein-/zwei-/dreisilbigen Wörtern, Oberbegriffe finden, Buchstabe-Bild-Zuordnung
  6. Zahlen- und Mengenspiele, zB Zahlenreihen fortsetzen, Reihenfolgen einhalten, Formen erkennen und zuordnen, Mengen erkennen, Zahlen-Mengen-Zuordnung, Beziehungen erkennen wie größer, kleiner, gleich, teilen und aufteilen, anhand von Alltagsmaterialien (zB Naturmaterialien), Mengen erkennen und zählen
  7. Wahrnehmungsspiele, zB einen Raum mit offenen oder geschlossenen Augen erleben, Geräusche orten, Lautstärke/Stille wahrnehmen, Gerüche/Geschmack wahrnehmen, Raum-Lage-Orientierung wie oben, unten, rechts, links
  8. Spiele zur Steigerung des Arbeitsgedächtnisses, zB Koffer packen, Memory-Spiele; Was fehlt? Was ist dazugekommen? Hat sich die Reihenfolge geändert?
  9. Rhythmikspiele
  10. Musikalische Spiele mit und ohne Instrumente, zB Klanggeschichten, passende Instrumente für Tiere finden
  11. Bewegungsspiele, zB Tiere darstellen, Kreis-, Lauf-, Ballspiele
  12. Spiele im kreativ-gestalterischen Bereich, zB Arbeit mit Ton, Knetmasse, gemeinsames Gestalten von großflächigen Bildern mit unterschiedlichen Materialien

BEWEGUNG UND SPORT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die verbindliche Übung Bewegung und Sport ermöglicht Schülerinnen und Schülern, über unmittelbare Körper- und Bewegungserfahrungen und emotionale Erlebnisse einen Zugang zur Umwelt und zu sich selbst aufzubauen. Durch Bewegung erforschen und erleben Kinder ihre Umwelt, erfahren sich als selbstwirksam und werden dazu motiviert, sich weiteren Herausforderungen zu stellen. Die Koppelung von Wahrnehmung und Bewegung ist von elementarer Bedeutung für die körperliche, sensomotorische, soziale, emotionale, motivationale und intellektuelle Entwicklung der Kinder und dient dem Aufbau eines differenzierten Körper- und Selbstkonzepts.

Dem natürlichen Bewegungsdrang der Schülerinnen und Schüler wird durch eine anregend gestaltete Umgebung mit vielfältigen Bewegungsanlässen, die zur Bewegung motivieren, entsprochen.

Eine positive Grundeinstellung zum eigenen Körper und das Wissen über präventive Maßnahmen zur Gesunderhaltung unterstützen Schülerinnen und Schüler dabei, auf ihren Körper und ihr Wohlbefinden zu achten.

Der Unterricht verfolgt nachfolgende Absichten:

  1. Erweiterung von Körper- und Bewegungserfahrungen sowie Anleitung zur Entwicklung vielfältiger motorischer Basiskompetenzen von Bewegung und Sport.
  2. Anregen der motorischen Lernfähigkeit (ua. im Hinblick auf die Förderung der Wahrnehmung und der koordinativen Fähigkeiten).
  3. Unterstützung der Persönlichkeitsentwicklung durch bewegungsbezogenes Erleben und Erfahren von subjektiven Wahrnehmungen und Erlebnissen.
  4. Erleben von sozialen Begegnungen und sozialem Lernen in vielfältigen Bewegungssituationen, wobei vor allem Lernprozesse zu Kooperation sowie gelungene Interaktionen im Mittelpunkt stehen.
  5. Unterstützung einer individuellen Lern- und Leistungsbereitschaft durch positive Körper- und Bewegungserfahrungen.
  6. Wecken von Freude an der Bewegung und am gemeinschaftlichen Ausüben sportlicher und spielerischer Aktivitäten.
  7. Unterstützung eines gesundheitsorientierten Bewegungsverhaltens.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht in der verbindlichen Übung Bewegung und Sport soll so geführt werden, dass er zu kooperativem Verhalten beiträgt und Bewegungsfreude unterstützt. Schülerinnen und Schüler werden durch ein gezieltes vielseitiges Angebot sowohl im motorischen Bereich als auch im kognitiven, sozialen und emotionalen Bereich gefördert, wobei auf die individuellen bisherigen Erfahrungen Bedacht genommen wird. Ein ungezwungener Umgang mit Bewegung, das Kennenlernen verschiedener Sport- und Spielgeräte, die Möglichkeit für eigene Körper- und Bewegungserfahrungen, aber auch das Erlebnis in der Gruppe werden durch entsprechende Bewegungsreize und positive Bewegungserlebnisse gefördert. Bewegungsangebote sollen so gestaltet sein, dass sie jedem Kind die Chance auf Erfolgserlebnisse bieten.

Die Differenzierung der Wahrnehmungsfähigkeit, das Weiterentwickeln von Geschicklichkeit und Ausdauer sowie von Koordinationsvermögen und räumlicher Vorstellungsfähigkeit stehen im Mittelpunkt.

Körperliches Wohlbefinden als wichtige Ressource zur Stärkung der Gesundheit (ua. Bewältigung von Stress, emotionaler Belastung; Abbau von Aggressionen) soll durch spielerische, körperliche Aktivitäten, aber auch durch positive Gruppenerfahrungen und Freude an Bewegung angebahnt und aufgebaut werden.

Tägliche gezielte, aber auch freie und spielerische Bewegungssequenzen und ein vielfältiges Bewegungsangebot unter Berücksichtigung der räumlichen Rahmenbedingungen sowie im Freien legen den Grundstein zu einer positiven Einstellung zu sportlicher Betätigung und damit verbundenem Wohlbefinden.

Zentrale fachliche Konzepte:

Die zentralen fachlichen Konzepte in der verbindlichen Übung Bewegung und Sport orientieren sich an den zentralen fachlichen Konzepten des Pflichtgegenstands Bewegung und Sport.

Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche:

Der Lehrplan der Vorschulstufe basiert, analog zum Lehrplan der folgenden Schulstufen, auf einem zweidimensionalen Kompetenzmodell in der Form einer Matrix: Die erste Achse stellt die Dimensionen einer umfassenden Handlungsfähigkeit in und durch Bewegung in den Bereichen Fach-, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenz dar.

Die zweite Achse umfasst die inhaltliche Dimension, die sechs Erfahrungs- und Lernbereiche der verbindlichen Übung Bewegung und Sport ausweist: Motorische Grundlagen, Spielen, Elementare Bewegungsformen, Wahrnehmen und Gestalten, Gesund leben, Erleben und Wagen.

Fachkompetenz bedeutet, sensomotorische Fähigkeiten und Fertigkeiten in unterschiedlichen Sportarten und Bewegungshandlungen anwenden zu können.

Methodenkompetenz umfasst die Fähigkeit, das Wissen und Interesse, bewegungs- und sportbezogene Lernprozesse und Lernarrangements („Lernen lernen“) zu verstehen und durchzuführen.

Sozialkompetenz beschreibt die Fähigkeit, das Wissen und die Bereitschaft, das eigene Bewegungshandeln in Gruppen und im Sport bewusst wahrzunehmen, zu beeinflussen und mitzugestalten (ua. Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit, Rollen- und Funktionsverständnis, Empathie und die Bereitschaft, fair zu handeln).

Selbstkompetenz meint die Bereitschaft, sich mit eigenen Erlebnissen und Erfahrungen in unterschiedlichen Bewegungsbereichen auseinanderzusetzen. Anstrengungsbereitschaft, Gewissenhaftigkeit, Emotionsregulation und realistische Selbsteinschätzung sind zentrale Aspekte.

Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff:

Die Anwendungsbereiche sind ein optionales Angebot zur Unterrichtsgestaltung.

Kompetenzbereich Fachkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. ihre koordinativen und konditionellen Fähigkeiten zeigen.
  2. sich beim Spielen einbringen und Spielideen umsetzen.
  3. elementare (freie) turnerische Bewegungsformen am Boden und an Geräten ausführen.
  4. mit unterschiedlichen Anforderungen laufen, springen und werfen.
  5. einfache Gelegenheiten zum Bewegen und Spielen im Freien bzw. in der Natur aufgreifen, erschließen und nützen und dabei mit der Umwelt verantwortungsbewusst umgehen.

Anwendungsbereiche

  1. Bewegungsangebote zu Gleichgewicht, Orientierung, Rhythmus, Schnelligkeit, Ausdauer, Beweglichkeit
  2. Bewegungsspiele: kreative Spielideen und Einhalten von Spielregeln
  3. miteinander spielen (auch mit unterschiedlichen Spielgeräten und Materialien)
  4. Bewegen und Spielen an Geräten (ua. Balancieren, Rollen, Stützen, Klettern, Schaukeln, Schwingen, Hängen)
  5. über Hindernisse laufen
  6. in die Weite und Höhe springen
  7. mit verschiedenen Wurfgeräten in die Weite und auf Ziele werfen
  8. über vielfältige Bewegungs- und Spielimpulse den Bewegungsraum im Freien eigenständig nützen
  9. über Bewegung unmittelbare Naturerfahrungen machen sowie die Natur/Umwelt als sensiblen Lebensraum verstehen

Kompetenzbereich Methodenkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. fachspezifische Organisationsstrukturen und Rahmenbedingungen verstehen und einhalten.
  2. bewegungs- und sportbezogene Aufgaben verstehen und umsetzen.
  3. komplexe Handlungs- und Bewegungsabläufe planen und steuern.

Anwendungsbereiche

  1. einen Ordnungsrahmen einhalten
  2. mit Sportgeräten und Spielmaterialien in den Sportstätten sachgerecht umgehen
  3. Verhaltens-, Sicherheits- und Hygienemaßnahmen beachten
  4. zuhören und beobachten, Fragen stellen
  5. wesentliche Merkmale einer Bewegung erkennen
  1. sich Aufgabenstellungen merken und durchführen und Bewegungsaufgaben nachmachen

Kompetenzbereich Sozialkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. sich in eine Gruppe integrieren und miteinander kooperieren.
  2. Regeln überlegen und aushandeln.
  3. fair handeln.

Anwendungsbereiche

  1. einfache Bewegungsaufgaben gemeinsam lösen
  2. einen aktiven Beitrag leisten (zB Spielregeln einhalten)
  3. in (Bewegungs-)spielen Kompromisse eingehen

Kompetenzbereich Selbstkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. ihren Körper bewusst wahrnehmen und Bewegungen gezielt steuern.
  2. Sicherheitsrisiken einschätzen und eigenverantwortlich damit umgehen.
  3. eigene körperliche Fähigkeiten realistisch einschätzen.
  4. Vertrauen in die eigene Leistungsfähigkeit gewinnen.

Anwendungsbereiche

  1. sich und die Umwelt mit verschiedenen Sinnen (ua. visuell, taktil, kinästhetisch = Bewegungsempfindung, vestibulär = Gleichgewicht) wahrnehmen
  2. Körperteile und Körperhaltungen unterscheiden, zuordnen und steuern
  3. die Stellung des Körpers im Raum wahrnehmen und sich orientieren
  4. Teilbewegungen koordinieren (ua. Auge-Hand-Koordination)

NEUNTER TEIL

LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

(1. BIS 4. SCHULSTUFE)

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 4. Schulstufe):

Sprache ist ein wichtiges Instrument zur Welt- und Kulturaneignung, zur Identitätsentwicklung und zum Gestalten von Gemeinschaft. Der Deutschunterricht in der Grundschule hat die Aufgabe, Schülerinnen und Schüler in ihrer Bereitschaft und Fähigkeit zu mündlicher und schriftlicher Kommunikation, zu Austausch, Information und Reflexion zu fördern. Dazu dient das Lernen mit und über Sprache unter Berücksichtigung der individuellen Voraussetzungen und der sprachlichen Vorbildung der Schülerinnen und Schüler (Deutsch als Erstsprache, Zweitsprache, Fremdsprache). Der Unterricht soll Freude am Umgang mit Sprache in ihren verschiedenen Ausprägungen wecken und so zum Sprechen, (Zu-)Hören, Lesen und Schreiben anregen.

Durch geeignete Diagnose und Förderung ist die evidenzbasierte Absicherung der basalen und erweiterten Lesekompetenz anzustreben. Maßnahmen zur Lesemotivation unterstützen beim Aufbau der Lesekompetenz und knüpfen dabei an den Lernstand der Schülerinnen und Schüler an.

Ein sich an der Lebenswelt von Schülerinnen und Schülern der Grundschule orientierender, zeitgemäßer Unterricht integriert den Einsatz digitaler Medien. Durch einen konstruktiven, kreativen, reflexiven und kritischen Umgang mit Medien sammeln die Lernenden vielfältige Erfahrungen. Sie nutzen digitale Medien und Angebote als Informationsquelle, zur Unterhaltung sowie zur Produktion eigener Texte und Medienbeiträge und reflektieren diese kritisch. Handlungs- und produktionsorientierte Lernszenarien ermöglichen dabei eine ganzheitliche und kreative Auseinandersetzung mit Texten.

Der systematische Aufbau bildungssprachlicher Kompetenzen (mündlich und schriftlich) nimmt im Deutschunterricht einen wichtigen Stellenwert ein, schließt an den vorausgegangenen Lernerfahrungen der Schülerinnen und Schüler an und ist immer auch in Verbindung mit allen anderen Unterrichtsgegenständen zu sehen.

Didaktische Grundsätze (1. bis 4. Schulstufe):

Der Aufbau bildungssprachlicher Kompetenzen ist Aufgabe aller Fächer, die Kompetenzbereiche sind nicht voneinander isoliert zu betrachten. Sowohl die mündliche als auch die schriftliche Mitteilungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler entwickelt sich von spontanen, bedürfnisorientierten Anfängen hin zur mehr und mehr an Inhalt und Form orientierten Kommunikation. Grundlegende Bedeutung hat in diesem Prozess die Vorbildfunktion der Lehrerinnen- und Lehrersprache.

Mit Hilfe gezielter individualisierender und differenzierender Maßnahmen in den Teilbereichen Hören, Zuhören sowie Steigerung der Lesefertigkeiten und der Lesefreude sollen das Leseinteresse und die Auseinandersetzung mit vielfältigen Texten in Büchern und digitalen Medien angebahnt werden. Auch Möglichkeiten der Rezeption und ein stabiles Lese-Selbstkonzept werden nach und nach entwickelt und ausgebaut. Im Unterricht soll der vielfältige Umgang mit Sprache zur Einsicht in Funktionen und Formen der Sprache führen. Der Erwerb einer gesicherten Rechtschreibung wird durch angemessene Rechtschreibstrategien und Übungstechniken unterstützt. Planen, Verfassen sowie Überarbeiten von Texten unterschiedlicher Schreibabsichten (erzählen, informieren, notieren, appellieren) mit Hilfe von Strategien sind integrative Bestandteile von Schreibprozessen und müssen schrittweise erarbeitet werden. Durch Probieren, aktives Entdecken, selbständiges oder gemeinsames Erarbeiten und Problemlösen soll die Freude am Umgang mit Sprache geweckt und erhalten werden. Ebenso können Schülerinnen und Schüler das im Unterricht Erlernte in ihren persönlichen Sprachgebrauch übertragen und schließlich gezielt anwenden. Die Anwendungsbereiche werden schulstufenspezifisch und schülerinnen- und schülerorientiert ausgewählt.

Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Entrepreneurship Education2, Gesundheitsförderung3, Informatische Bildung4, Interkulturelle Bildung5, Medienbildung6, Politische Bildung7, Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung8, Sexualpädagogik9, Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung11, Verkehrs- und Mobilitätsbildung12, Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung13

Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt „Schularbeiten“ des fünften Teils zu entnehmen.

Zentrale fachliche Konzepte (1. bis 4. Schulstufe):

Die inhaltliche Strukturierung des Unterrichtsgegenstandes Deutsch orientiert sich an den zentralen fachlichen Konzepten Norm und Wandel, Inhalt und Form sowie Identität und Diversität. Sie bilden in ihrer Gesamtheit grundlegende Aspekte des konzeptuellen Wissens für den Deutschunterricht und stellen einen übergeordneten Orientierungsrahmen für die Auswahl der Anwendungsbereiche sowie der damit einhergehenden Kompetenzen dar.

Norm und Wandel

Sprache als System von Zeichen ist Regeln unterworfen. Der Vergleich und die Reflexion verschiedener sprachlicher Zeichensysteme aus der Lebenswelt der Kinder ermöglicht Einblicke in die Vielfalt, Flexibilität und Wandelbarkeit von sprachlichen Normen.

Inhalt und Form

Das Zusammenwirken von Inhalt und Form ist ein Merkmal von sprachlichen Ausdrucksformen. Ein erstes Verständnis für diese wechselseitige Beziehung eröffnet Einsichten in unterschiedliche Sprachebenen und deren Wirkungsweisen unter Berücksichtigung des Kontextes und der Beziehung.

Identität und Diversität

Sprache ist mit den zentralen Aspekten individuums- und gruppenbezogener Identität verbunden, zB hinsichtlich Kognitionen, Emotionen und Volitionen. Zugleich ist Sprache als Medium der Verständigung immer auch Ausdruck interindividueller und gesellschaftlicher Diversität, da sie nur in Variation existiert.

Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (1. bis 4. Schulstufe):

Der Unterrichtsgegenstand Deutsch hat die Aufgabe, die verschiedenen Erstsprachen und Sprachvarietäten der Schülerinnen und Schüler um Deutsch als Standardsprache (österreichisches Deutsch als Unterrichts- und Bildungssprache) zu erweitern. Die Kompetenzbereiche sind nicht isoliert zu verstehen, sondern stehen in Beziehung zueinander und sind sinnvoll zu verknüpfen. Dadurch weckt und fördert der Deutschunterricht das Interesse und die Freude an Sprache beim Zuhören und Sprechen, Lesen und Schreiben. Denk- und Problemlösestrategien sind nicht nur zu vermitteln, sondern Schülerinnen und Schüler sollen in einem aktuellen Verständnis von Bildung und Lernen vor allem auch darin unterstützt werden, sie selbständig zu entwickeln.

Die bildungssprachlichen Kompetenzen bauen sich in folgenden Kompetenzbereichen auf:

(Zu-)Hören und Sprechen

Sprechen im unterrichtlichen Zusammenhang dient der Wiedergabe von Sachverhalten, dem Ausdruck von Emotionen, Meinungen und Reflexionen. Dabei werden sowohl verbale als auch para- und nonverbale Signale einbezogen.

Grundstufe I: Hören und Sprechen: Der Schwerpunkt liegt auf bewusstem Hören und deutlich artikuliertem sowie formal korrektem Sprechen als unterstützenden Maßnahmen zum Schriftspracherwerb.

Grundstufe II: Zuhören und Sprechen: Der Schwerpunkt liegt auf aktivem Zuhören sowie monologischem und dialogischem Sprechen.

Lesen

Im Unterricht werden bewusst Vorlese- und Lesesituationen geschaffen, die das Selbstbild als Leserin bzw. Leser stärken und die literarische Kompetenz fördern. Ausgehend vom Vorlesen über das Erlesen hin zum verstehenden Lesen und zur Auseinandersetzung mit dem Gelesenen erschließen sich Möglichkeiten der Auseinandersetzung mit der Welt. Leseinteresse, Lesebereitschaft, Lesefertigkeit und sinnverstehendes Lesen werden dabei an unterschiedlichen Texten in Büchern und digitalen Medien in einer anregenden Leseumgebung entwickelt.

Lesestrategien werden systematisch eingeführt und regelmäßig anhand von Sachtexten und literarischen Texten geübt. Die Schülerinnen und Schüler lernen diese routiniert und bewusst anzuwenden.

Verfassen von Texten

Auf der Grundlage der Mitteilungsbereitschaft und der erworbenen Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler im Sprechen und (Recht-)Schreiben geht es um einen kreativen, inhaltsadäquaten, situationsangemessenen bzw. adressatengerechten Umgang mit konzeptionell mündlichen und schriftlichen Texten.

(Recht-)Schreiben und Sprachbetrachtung

Dieser Bereich umfasst die Alphabetisierung, das nachhaltige Beherrschen eines begrenzten Schreibwortschatzes aufgrund mehrdimensionaler Vermittlungsweisen sowie Grundeinsichten in Funktionen und Strukturen der deutschen Sprache.

Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff (1. bis 4. Schulstufe):

1. Schulstufe:

Kompetenzbereich (Zu-)Hören und Sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. in verschiedenen Gesprächssituationen an unterschiedlichen Themen ihre Sprachhandlungsfähigkeit aufzeigen.2, 12
  2. neue Kommunikationssituationen erkennen, unterscheiden und angemessen verbal und nonverbal, auch kreativ, handeln.

Kompetenzbereich Lesen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. durch Herstellen der Graphem-Phonem-Korrespondenz Buchstabenverbindungen, Wortbausteine und Wörter erfassen und zunehmend richtig klanglich strukturieren, lesen und verstehen, die Blickspanne erweitern sowie einfache Texte mit Hilfe von Anleitung lesen und verstehen.
  2. Handlungsverläufen von (vor-)gelesenen Texten über einen angemessenen Zeitraum folgen und wiedergeben sowie mit Unterstützung aus einem Textangebot in verschiedenen Medien wählen.6

Kompetenzbereich Verfassen von Texten

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. ausgehend vom mündlichen Erzählen das Mitteilungsbedürfnis und die Schreibmotivation bildlich oder schriftlich umsetzen sowie einfache Satzmuster sprachlich angemessen einsetzen.
  1. sich für das Planen von Texten beim mündlichen Erzählen verständlich ausdrücken und beim Zuhören Unklarheiten erkennen und bei Bedarf angeleitet berichtigen und ergänzen.

Kompetenzbereich (Recht-)Schreiben und Sprachbetrachtung

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. erarbeitete Zeichen und Formen, Laute und Buchstaben wahrnehmen, differenzieren und grafomotorisch umsetzen, Wörter in ihre Laute und Sprechsilben zerlegen sowie Wörter, Wortgruppen und kurze Sätze ab- und aufschreiben.
  2. Wörter des erarbeiteten Wortschatzes akustisch, optisch und sprechmotorisch durchgliedern und zunehmend richtig schreiben.
  3. Ableitungen und Formveränderungen von Wörtern im mündlichen und schriftlichen Sprachgebrauch entdecken und zunehmend anwenden.
  4. gesprochene und geschriebene Sprache (auch Fremdwörter) untersuchen und vergleichen sowie Sätze als Sinneinheit erkennen.

Anwendungsbereiche

  1. spielerisches Erproben von Sprechsituationen in Sprech-, Sprach- und Rollenspielen unter Berücksichtigung von Mimik und Gestik
  2. handlungs- und produktionsorientierter Umgang in unterschiedlichen Sprachwahrnehmungsbereichen
  3. Diskutieren, Finden und Reflektieren von Gruppenregeln3, 7 und gewaltfreies Gestalten von kommunikativem Handeln5, 8
  4. Nutzen von schulstufenentsprechenden Sach- und Gebrauchstexten6, 12
  5. kreatives, handlungs- und produktionsorientiertes Bearbeiten von ausgewählten Texten der Kinderliteratur aus Büchern und digitalen Medien durch praktisches, selbsttätiges Handeln und aktiven Gebrauch der Sinne
  6. gemeinsames Reflektieren von konkreten Sprech-, Lese- und Schreibsituationen über sprachliche Phänomene
  7. Nutzen von Schreibanlässen ausgehend von mündlichem Erzählen, bildlichem Darstellen und ersten Wörtern unter Berücksichtigung der individuellen Schreibmotivation und Voraussetzung
  8. mündliches und schriftliches Experimentieren im Bereich der phonologischen Bewusstheit

2. Schulstufe:

Kompetenzbereich (Zu-)Hören und Sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. in verschiedenen Gesprächssituationen an unterschiedlichen Themen ihre Sprachhandlungsfähigkeit2, unter Einhaltung einer Kommunikationskultur7, 8, 9, aufzeigen.
  2. mit zunehmender Sicherheit deutliches, ausdrucksvolles und an der Standardsprache orientiertes Sprechen entwickeln.

Kompetenzbereich Lesen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. ihre Leseflüssigkeit steigern, zunehmend klanglich strukturiert lesen sowie erste Lesestrategien in Texten für ein Textverständnis einsetzen.
  2. mit Hilfestellung zu altersangemessenen Texten ihre Meinung äußern, zunehmend selbstständig auch nicht genannte Sachverhalte erfassen und deuten sowie Bücher und Medien zur Gewinnung von Information, zur Erweiterung ihres Wissens und zur Unterhaltung nutzen.4, 5, 12

Kompetenzbereich Verfassen von Texten

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. ausgehend vom mündlichen Erzählen die Schreibmotivation umsetzen und einfache schriftliche Muster situationsbezogen und intentionsgeleitet anwenden.
  2. einfache, auch selbst geschriebene Texte inhaltlich und sprachlich überprüfen und bei Bedarf durch Einsatz erster Überarbeitungsstrategien berichtigen.

Kompetenzbereich (Recht-)Schreiben und Sprachbetrachtung

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Buchstaben und Zeichen in einer der österreichischen Schulschrift angenäherten Form ab- und aufschreiben sowie beim Schreiben einen erarbeiteten Wortschatz in orthografisch korrekter Schreibweise zunehmend anwenden.
  2. einfache Zusammensetzungen in Morpheme trennen, einfache Regelhaftigkeiten der Rechtschreibung erkennen, diese verbalisieren und in eigenen Texten zunehmend anwenden sowie erste alphabetische Ordnungs- und Suchübungen durchführen.
  3. Wörter mit Morphemen bilden, segmentieren, in ihrer Form verändern und so Bedeutungsunterschiede erkennen sowie zu einem Stamm-Morphem gehörende Wörter sammeln.
  4. die Interpunktion als Hinweis für die Stimmführung nutzen, aus Wörtern syntaktisch korrekte Sätze bauen und die wichtigsten Wortarten in ihrer Funktion verstehen.

Anwendungsbereiche

  1. spielerisches Erproben von Sprechsituationen in Sprech-, Sprach- und Rollenspielen unter Berücksichtigung von Mimik und Gestik
  2. handlungs- und produktionsorientierter Umgang in den unterschiedlichen Sprachwahrnehmungsbereichen
  3. Diskutieren, Finden und Reflektieren von Gruppenregeln3, 7 und gewaltfreies Gestalten von kommunikativem Handeln6
  4. Nutzen von schulstufenentsprechenden Sach- und Gebrauchstexten6, 12
  5. kreatives, handlungs- und produktionsorientiertes Bearbeiten von ausgewählten Texten der Kinderliteratur aus Büchern und digitalen Medien durch praktisches, selbsttätiges Handeln und aktiven Gebrauch der Sinne
  6. Nutzen von Schreibanlässen unter Berücksichtigung der individuellen Schreibmotivation und Voraussetzung
  7. kreatives Schreiben unter Berücksichtigung der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler und der individuellen Schreibinteressen
  8. Durchgliedern/Segmentieren, Finden von Analogien, Zusammenbauen, Zerlegen, häufiges Schreiben von Wörtern
  9. mündliches und schriftliches Experimentieren im Bereich der phonologischen Bewusstheit
  10. gemeinsames Reflektieren von konkreten Sprech-, Lese- und Schreibsituationen über sprachliche Phänomene

3. Schulstufe:

Kompetenzbereich (Zu-)Hören und Sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Strategien für das Hörverstehen entwickeln als auch zuhörerbezogen Sprech- und Sprachformen unter Berücksichtigung von nonverbaler Kommunikation im Gespräch anwenden.
  2. bewusst sprachliche Ausdrucksformen und einfache normierte Sprachmuster in konkreten monologischen wie dialogischen Sprechbeiträge richtig einsetzen2 und sich verschiedener Sprachregister der Situation angemessen bedienen.

Kompetenzbereich Lesen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. zunehmend ökonomisch lesen, Lesestrategien zunehmend bewusst nach Zielvorgabe einsetzen, Texte durch adäquate Hilfestellungen verstehend und reflexiv lesen.
  2. ihre literarische Kompetenz zunehmend aufbauen, zur Wirkung gelesener Texte eigene Gedanken entwickeln, Analogien bilden und in der Anschlusskommunikation, auch kritisch, Stellung nehmen.2, 8, 11, 13

Kompetenzbereich Verfassen von Texten

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. unterschiedliche konzeptionell mündliche wie konzeptionell schriftliche Textmuster zu freien und vorgegebenen Themen bewusst nutzen und Texte entsprechend sinnvoll planen und verfassen.
  2. adressatengerechte, situationsbezogene und intentionsgeleitete Texte nach bestimmten Aspekten überprüfen und mit Hilfsmitteln in analoger und digitaler Form überarbeiten und berichtigen.4

Kompetenzbereich (Recht-)Schreiben und Sprachbetrachtung

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. beim Ab- und Aufschreiben Regelbildungen bewusst erkennen, reflektieren und anwenden sowie den erarbeiteten Wortschatz in verschiedenen Übungsformen einsetzen.
  2. zunehmend Einsicht in Wörter mit orthografischen Regel- und Merkelementen gewinnen, Rechtschreibstrategien für das richtige Schreiben von Wörtern sowie unterschiedliche Medien als Rechtschreibhilfe einsetzen.4
  3. formbildende Elemente für die Bildung neuer Wörter nutzen, aus verschiedenen Wortarten neue Wörter bilden sowie sinnverwandte Wörter erkennen und nach unterschiedlichen Kriterien strukturieren.
  4. die Wortarten wie Nomen, Verb, Adjektiv in zunehmendem Maß mit den Fachbegriffen benennen, den Zusammenhang zwischen Zeitstufen und Zeitformen erkennen sowie durch handlungsorientierte Verfahren Einsicht in die Syntax gewinnen.

Anwendungsbereiche

  1. Besprechen, Bearbeiten und Klären von Themen aus dem Alltag der Schülerinnen und Schüler im Klassenrat bzw. Klassenparlament oder im szenischen Spiel, Finden von Lösungen, Einnehmen eines Perspektivenwechsels und sprachlich angemessenes Verbalisieren und schriftliches Festhalten des Ergebnisses3, 5, 6, 7, 9, 12
  2. Führen von Gesprächen aus der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler in Bezug auf Umweltschutz, natur- und umweltbewusste Werthaltung sowie Förderung einer empathischen Haltung für alle Lebewesen11
  3. spielerisches Erproben von Sprechsituationen in Sprech-, Sprach- und Rollenspielen und Präsentieren von Inhalten unter Berücksichtigung der Standardsprache sowie Mimik und Gestik
  4. Nutzen von schulstufenentsprechenden Sach- und Gebrauchstexten6, 12
  5. handlungs- und produktionsorientiertes Aufarbeiten von ausgewählten Texten aus Büchern und digitalen Medien durch Literaturgespräche (Textverstehen, persönliches Textverständnis, Identifikation mit Figuren, Fremdverstehen, Empathie, …), sowie durch praktisches, selbsttätiges Handeln und aktiven Gebrauch der Sinne
  6. Nutzen von Schreibanlässen und kreatives Schreiben unter Berücksichtigung der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler und der individuellen Schreibinteressen
  7. im Verlauf der Grundschule aufbauend: Erkennen und Benennen von Kriterien besonders gelungener Textstellen bzw. Texte, planvolles Untersuchen und Überarbeiten von Textstellen bzw. Texten nach bestimmten Kriterien
  8. Durchgliedern/Segmentieren, Ableiten, Finden von Analogien, Zusammenbauen, Zerlegen, häufiges Schreiben von Wörtern
  9. gemeinsames Reflektieren von konkreten Sprech-, Lese- und Schreibsituationen über sprachliche Phänomene unter Verwendung geeigneter Fachbegriffe

4. Schulstufe:

Kompetenzbereich (Zu-)Hören und Sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. unter Berücksichtigung von Hörverstehen, Sprechhandlungen und sprachlichen Gestaltungsmitteln eine Kommunikationskultur anwenden und einfordern.
  2. ausdrucksvoll und an der Standardsprache ausgerichtet über Beobachtungen und Sachverhalte in monologischen wie dialogischen Sprechbeiträgen adressatengerecht und situationsgerecht sprechen.7

Kompetenzbereich Lesen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. ökonomisch lesen, Lesestrategien bewusst nach Zielvorgabe einsetzen sowie den Wortschatz mit geeigneten analogen oder digitalen Hilfsmitteln ausdifferenzieren.4, 6
  2. ihre literarische Kompetenz um die Auseinandersetzung mit Textgattungen, Beschaffenheit und Merkmalen von Texten erweitern und sich in der Anschlusskommunikation über Leseinteressen bzw. Gelesenes selbstständig austauschen.

Kompetenzbereich Verfassen von Texten

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. unterschiedliche Schreibabsichten (erzählen, informieren, notieren, appellieren) nutzen, Texte sinnvoll planen und mit bewusstem Einsatz sprachlicher Mittel und unter Nutzung von unterschiedlichen Informationsquellen verfassen.4, 6
  2. adressatengerechte Texte unter Einsatz von Überarbeitungsstrategien überprüfen, mit Hilfsmitteln in analoger und digitaler Form berichtigen, besonders gut gelungene Textstellen erkennen und gewonnene Erkenntnisse adaptieren.

Kompetenzbereich (Recht-)Schreiben und Sprachbetrachtung

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. beim Ab- und Aufschreiben auf erworbenes Regelwissen zurückgreifen sowie von rechtschreibmäßig gesicherten Wörtern zur Schreibung anderer Wortformen gelangen.
  2. erworbene Rechtschreibstrategien für normgerechtes Schreiben nutzen, ihre Schreibung von Wörtern begründen sowie unterschiedliche Medien als Rechtschreibhilfe einsetzen.4
  3. das Wissen über Wortzusammensetzungen nutzen sowie sinnverwandte Wörter in ihren unterschiedlichen Bedeutungen erkennen und begründet einsetzen.
  4. die verschiedenen Zeitformen in Texten erkennen und adäquat anwenden, direkte Rede gebrauchen, Satzglieder unterscheiden und die wichtigsten bestimmen und richtig benennen.

Anwendungsbereiche

  1. Besprechen, Bearbeiten und Klären von Themen aus dem Alltag der Schülerinnen und Schüler im Klassenrat bzw. Klassenparlament oder im szenischen Spiel, Finden von Lösungen, Einnehmen eines Perspektivenwechsels und sprachlich angemessenes Verbalisieren und schriftliches Festhalten des Ergebnisses6, 7, 9, 12
  2. spielerisches Erproben von Sprechsituationen in Sprech-, Sprach- und Rollenspielen und Präsentieren von Inhalten unter Berücksichtigung der Standardsprache sowie Mimik und Gestik
  3. Führen von Gesprächen aus der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler in Bezug auf Umweltschutz, natur- und umweltbewusste Werthaltung sowie Förderung einer empathischen Haltung für alle Lebewesen3, 5, 11
  4. Nutzen von schulstufenentsprechenden Sach- und Gebrauchstexten6, 12
  5. handlungs- und produktionsorientiertes Aufarbeiten von ausgewählten Texten aus Büchern und digitalen Medien durch Literaturgespräche sowie durch praktisches, selbsttätiges Handeln und aktiven Gebrauch der Sinne
  6. Nutzen von Schreibanlässen und kreatives Schreiben unter Berücksichtigung der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler und der individuellen Schreibinteressen
  7. Erkennen und Benennen von Kriterien besonders gelungener Textstellen bzw. Texte, planvolles Untersuchen und Überarbeiten von Textstellen bzw. Texten nach bestimmten Kriterien
  8. Durchgliedern/Segmentieren, Ableiten, Finden von Analogien, Zusammenbauen, Zerlegen, häufiges Schreiben von Wörtern
  9. Reflektieren von konkreten Sprech-, Lese- und Schreibsituationen über sprachliche Phänomene unter Verwendung geeigneter Fachbegriffe
  10. Reflektieren von Medienerfahrungen4, 8 in konkreten Sprech-, Schreib- bzw. Gesprächssituationen, Vergleichen von Merkmalen und Wirkungen von Medien und Erkennen von Potenzial, Risiken und Gefahren im Umgang mit digitalen Medien

1Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung

2Entrepreneurship Education

3Gesundheitsförderung

4Informatische Bildung

5Interkulturelle Bildung

6Medienbildung

7Politische Bildung

8Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung

9Sexualpädagogik

10Sprachliche Bildung und Lesen

11Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung

12Verkehrs- und Mobilitätsbildung

13Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung

 

 

   

LEHRPLANZUSATZ DEUTSCH ALS ZWEITSPRACHE FÜR ORDENTLICHE SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER

Bildungs- und Lehraufgabe (Vorschulstufe und 1. bis 4. Schulstufe):

Ordentliche Schülerinnen und Schüler mit anderer Erstsprache erhalten eine gezielte Förderung in Deutsch als Zweitsprache in additiver, unterrichtsparalleler oder integrativer Form, um den kontinuierlich wachsenden (bildungs-)sprachlichen Anforderungen im Unterricht und in außerschulischen Lebenssituationen kompetent begegnen zu können. Sprachhandlungskompetenzen in Alltags- und insbesondere in Bildungs- und Fachsprache werden kontinuierlich und mit angemessener Progression gefestigt und weiter ausgebaut. Die Arbeit an der kommunikativen Angemessenheit und der sprachlichen Korrektheit ist dabei zentral.

Der Lehrplanzusatz bildet die Grundlage für die Durchführung eines altersgerechten DaZ-Unterrichts, dessen Dauer je nach individuellen sprachbezogenen Lernvoraussetzungen und -entwicklungen der Schülerinnen und Schüler variieren kann. Die DaZ-Förderung ist Teil eines Gesamtkonzepts sprachlicher Bildung. Sie ergänzt, erweitert und vertieft als fachsensibler Sprachunterricht die sprachsensible Vermittlung von Fachinhalten aller Lehrerinnen und Lehrer einer Klasse. Die DaZ-Förderung unterstützt somit den fächerübergreifenden Auf- und Ausbau von Bildungs- und Fachsprache mit Blick auf die spezifischen Herausforderungen von Schülerinnen und Schüler mit Deutsch als Zweitsprache. Darüber hinaus trägt der DaZ-Unterricht zur Entwicklung der individuellen Mehrsprachigkeit und zur Ausbildung von Sprach(en)bewusstsein und interkultureller Kompetenz bei. Nach Abschluss der DaZ-Förderung nach diesem Lehrplan wird die Sprachbildung im schon vorher mit ihr verknüpften sprachsensiblen Fachunterricht weiter unterstützt.

Der Lehrplanzusatz gilt für alle Klassen der Primarstufe, sodass der Unterricht auch klassen- und schulstufenübergreifend durchführbar ist. Ein Bezug ist insbesondere zum Lehrplan für Deutsch, aber auch zu den sprachlichen Anforderungen einzelner Pflichtgegenstände der jeweiligen Klasse herzustellen. Je nach Sprachstand der Schülerinnen und Schüler können Teile der Lehrpläne für Deutschförderklassen und Deutsch als Zweitsprache mitberücksichtigt werden.

Didaktische Grundsätze (Vorschulstufe und 1. bis 4. Schulstufe):

Die DaZ-Förderung unterstützt ordentliche Schülerinnen und Schüler dabei, ihre mündlichen und insbesondere schriftlichen Deutschkompetenzen zu festigen und systematisch weiter auszubauen. Die Lehrerinnen und Lehrer regen die Schülerinnen und Schüler dazu an, Strategien und Lerntechniken zur mündlichen und schriftlichen Selbstkorrektur sowie zur Erschließung bildungs- und fachsprachlicher Mittel und Texte anzuwenden und dabei auch digitale Medien4 zu nutzen.

Sprachstandsbeobachtungen ermöglichen in allen unterschiedlichen Förderformaten eine zielgerichtete Sprachbildung mittels individueller Förderplanung. Für einen ganzheitlichen Aufbau von Sprachhandlungskompetenzen sind eine enge inhaltliche Abstimmung bzw. Kooperation aller beteiligten Lehrerinnen und Lehrer und die Unterstützung durch die Schulleitung unabdingbar.

Lehrerinnen und Lehrer motivieren mehrsprachige Schülerinnen und Schüler über die Möglichkeit zur Mitgestaltung des Unterrichts, über handlungsorientierte und kreative Aktivitäten, abwechslungsreiche Methoden, Medienvielfalt, altersgerechte metasprachliche Reflexionsangebote sowie über das Einbeziehen der bisherigen Sprach(lern)erfahrungen und des individuellen sprachlichen Repertoires, ihre Deutschkompetenzen aktiv weiterzuentwickeln und stärken somit ihr Selbstbewusstsein. Neben dem Bezug zu schulischen Inhalten binden die Lehrerinnen und Lehrer außerschulische Themen und Kommunikationsanlässe ein.

Die Lehrerinnen und Lehrer bieten ausreichend Lerngelegenheiten zur Weiterentwicklung von Textkompetenz (mündlich/schriftlich). Dabei sind sprachliche Angemessenheit und Kommunikationsfähigkeit in der Zweitsprache immer als Ziel im Blick zu behalten. Zusätzlich werden die Wahrnehmung sprachlicher Strukturen und der bewusste Umgang damit gestärkt – auch unter Berücksichtigung von Sprachvergleichen. Die Wortschatzarbeit sichert eine Festigung des vorhandenen Wortschatzwissens sowie eine Erweiterung in Richtung Fach- und Bildungssprache, an deren Aufbau die Schülerinnen und Schüler trotz häufig gut entwickelter Alltagssprache oft noch intensiv arbeiten müssen. Neue Begriffe und Sprachstrukturen auf Satz- und Textebene werden fach- und kontextbezogen sowie handlungsorientiert eingeführt und die Anwendung in möglichst vielen unterschiedlichen (bildungs-)sprachlichen Situationen ermöglicht, was bei Bedarf mittels Scaffolding geschieht. Das Wissen der Lehrerinnen und Lehrer um die (grammatische) Progression im (Zweit-)Spracherwerb ist dabei grundlegend. Eine wertschätzende Feedbackkultur fördert die Weiterentwicklung der Schülerinnen und Schüler in Hinblick auf sprachliche Korrektheit unter Nutzung von Methoden der Fehleranalyse.

Dieser Lehrplan greift folgendes übergreifendes Thema auf: Informatische Bildung4

Zentrale fachliche Konzepte (Vorschulstufe und 1. bis 4. Schulstufe):

Die Unterrichtsplanung und -gestaltung bei der Förderung ordentlicher Schülerinnen und Schüler mit Deutsch als Zweitsprache orientiert sich an den drei zentralen fachlichen Konzepten „Kommunikation und Wirkung“, „Funktion und System“ sowie „Mehrsprachigkeit und Gesellschaft“. Diese Konzepte sind vernetzt zu denken und repräsentieren immer wiederkehrende Einsichten, die den Kern des Sprachfaches bilden und bei der Auswahl und Vermittlung der Inhalte zu berücksichtigen sind.

Kommunikation und Wirkung bezieht sich auf mündliche und schriftliche Kommunikationsprozesse. Schülerinnen und Schüler erfahren, wie sprachliche Interaktion verläuft, wie Informationen und Wissen gespeichert, vermittelt, verarbeitet und angeeignet werden und welche Faktoren Kommunikation beeinflussen.

Funktion und System betrachtet Sprache als regelhaftes System, das einem steten Wandel unterliegt und von gesellschaftlichen Veränderungen beeinflusst wird. Schülerinnen und Schüler gewinnen Einsicht in die Funktion der rezeptiven und produktiven Fertigkeiten sowie der sprachlichen Mittel, die für situationsgerechtes und zielgerichtetes Sprachhandeln notwendig sind.

Mehrsprachigkeit und Gesellschaft bezieht sich auf individuelle und gesellschaftliche Mehrsprachigkeit sowie kulturell geprägte Handlungsmuster. Schülerinnen und Schüler erfahren eine umfassende sprachliche Bildung, die gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht und das gesamte sprachliche Repertoire eines Menschen als identitätsbildend anerkennt sowie dessen Entwicklung unterstützt.

Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (Vorschulstufe und 1. bis 4. Schulstufe):

Der Lehrplanzusatz für Deutsch als Zweitsprache für ordentliche Schülerinnen und Schüler schließt – im Sinne eines aufeinander aufbauenden Konzepts für Deutsch als Zweitsprache – an den Lehrplan für Deutschförderklassen und den Lehrplanzusatz Deutsch als Zweitsprache an und orientiert sich insbesondere am Lehrplan für Deutsch sowie am Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen des Europarats. Das Kompetenzmodell umfasst die fünf zentralen Kompetenzbereiche Hören, Sprechen, Lesen, Schreiben und Linguistische Kompetenzen. Sie sind nicht hierarchisch, sondern miteinander vernetzt zu vermitteln.

Hören

Das Hörverstehen ist für das Gelingen von (fachlicher) Kommunikation – im direkten Gespräch oder medial vermittelt – zentral. Es reicht vom globalen Verständnis bis zum Erfassen von Details.

Sprechen

Das mündliche Sprachhandeln umfasst dialogisches Sprechen (an Gesprächen teilnehmen) und monologisches (zusammenhängendes) Sprechen. Es entwickelt sich von formelhaften hin zu selbständigen, zusammenhängenden und komplexeren Äußerungen in Alltagssituationen sowie Sach-/Fachgesprächen.

Lesen

Das Leseverstehen bildet die Grundlage für lebenslanges Lernen im Sinne einer reflexiven Grundbildung. Das Leseverstehen von alltags- sowie bildungssprachlichen Texten reicht von einem globalen Verständnis zum Erfassen von Details.

Schreiben

Das schriftliche Sprachhandeln bildet ebenfalls die Grundlage für lebenslanges Lernen im Sinne einer reflexiven Grundbildung und entwickelt sich von einer formelhaften hin zu einer selbständigen, zusammenhängenden – auch fachlichen – Schreibproduktion.

Linguistische Kompetenzen

Sie bilden die Grundlage für die Umsetzung der vier angeführten kommunikativen Kompetenzbereiche und sichern das Gelingen mündlicher und schriftlicher Sprachhandlungen. Ziel ist eine erfolgreiche Kommunikation; dabei wird sprachliche Angemessenheit und Korrektheit angestrebt. Mehrsprachige Sprachreflexion unterstützt den Aufbau von Sprachbewusstheit.

Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff (Vorschulstufe und 1. bis 4. Schulstufe):

Die folgenden Kompetenzbeschreibungen benennen Zielkompetenzen, die ordentliche Schülerinnen und Schüler im Laufe der DaZ-Förderung schrittweise erwerben, ausgehend von ihrem individuellen Sprach- und Lernstand.

Kompetenzbereich Hören

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Gespräche und gesprochene Texte im direkten Kontakt und in Medien zu konkreten Themen in der Standardsprache oder einer vertrauten Varietät verstehen und situationsbezogen reagieren.
  2. Strategien zur Erschließung von gehörten Texten selbständig anwenden und eventuelle Verstehensprobleme aktiv überwinden.

Kompetenzbereich Sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. sich spontan, fließend und zusammenhängend mit einem gesicherten Repertoire an Wörtern und Strukturen der Alltags- und Bildungssprache in einem angemessenen Sprechtempo verständigen und dabei Aussprache- und Intonationsmuster weitgehend korrekt verwenden.
  2. sich zu konkreten Themen ihrer Lebenswelt und zu Sachverhalten spontan und fließend an Gesprächen und (fachlichen) Diskussionen beteiligen. Dabei können noch nicht erarbeitete Themen den natürlichen Sprachfluss beeinträchtigen.
  3. komplexere Informationen einholen und mündlich möglichst korrekt weitergeben.
  4. Erfahrungen, komplexe Sachverhalte und Ereignisse zusammenhängend beschreiben und erklären.
  5. ihre Meinungen zu bekannten Themen äußern, unterschiedliche Standpunkte begründen und aktuelle Fragestellungen diskutieren.

Kompetenzbereich Lesen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. längere Texte unterschiedlicher Textsorten zu bekannten Alltagsthemen und ausgewählten Sachthemen (Sachtexte, literarische Texte) lesen und global sowie detailliert verstehen.
  2. vielfältige Lesestrategien zur Texterschließung (Alltagstexte, literarische Texte und insbesondere Sachtexte) und für ein vertiefendes sprachliches und fachliches Textverständnis selbständig anwenden.

Kompetenzbereich Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. längere Texte unterschiedlicher Textsorten zu konkreten Themen ihrer Lebenswelt und zu ausgewählten Sachthemen aus verschiedenen Fachbereichen planen und verfassen.
  2. beim Verfassen längerer fachbezogener Texte selbstständig sprachliche Lernhilfen/Scaffolds (Satzanfänge, Formulierungshilfen, Hinweise zur Gliederung eines Textes ua.) und unterschiedliche Informationsquellen bei Bedarf nutzen.
  3. Sachtexte und literarische Texte zusammenfassen, kreative Texte zu Textvorlagen, wie ua. Reime, Gedichte, Lieder verfassen (generatives Schreiben).
  4. schriftliche (Sach-)Texte nach bestimmten Aspekten überprüfen und mit lexikalischen und syntaktischen Hilfsmitteln in analoger und digitaler Form überarbeiten.

Kompetenzbereich Linguistische Kompetenzen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. ein ausreichend breites Repertoire an Wörtern (Grund- und Aufbauwortschatz, ausgewählter Fachwortschatz) sowie grammatischen Strukturen auf Wort-, Satz- und Textebene produktiv anwenden (Formen und Stellung des Verbs, Subjekt/Objekt, Satzverbindungen ua.).
  2. Strategien zur Erschließung unbekannter Wörter anwenden und benötigte Begriffe verständlich und geschickt umschreiben.
  3. eine angemessene Anzahl sprachlicher Verknüpfungsmittel und einige komplexe Satzstrukturen verwenden, um Äußerungen in Alltags- und Bildungssprache zu einer längeren, klaren und zusammenhängenden Sprachproduktion (mündlich und schriftlich) zu verbinden.
  4. Rechtschreibregeln erkennen und unter Nutzung von Nachschlagewerken in Wörtern, Sätzen, Texten meist korrekt anwenden.
  5. gängige Strategien zum Sprachvergleich auf Wort-, Satz- und Textebene, auch selbständig, anwenden.

Anwendungsbereiche

Aufgrund der Organisationsform und der großen Heterogenität der Lerngruppe beinhaltet der Lehrplanzusatz keine eigens ausgewiesenen Anwendungsbereiche, sondern orientiert sich in möglichst enger Abstimmung mit der/den Klassenlehrer/innen an den Anwendungsbereichen des Deutsch-Lehrplans und ergänzend auch an den Fachlehrplänen der Primarstufe (ua. Mathematik und Sachunterricht). Dabei werden die Kompetenzbereiche themenorientiert aufgebaut.

1Bildungs-,Berufs- und Lebensorientierung

2Entrepreneurship Education

3Gesundheitsförderung

4Informatische Bildung

5Interkulturelle Bildung

6Medienbildung

7Politische Bildung

8Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung

9Sexualpädagogik

10Sprachliche Bildung und Lesen

11Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung

12Verkehrs- und Mobilitätsbildung

13Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung

 

 

   

LEHRPLANZUSATZ DEUTSCH ALS ZWEITSPRACHE FÜR AUSSERORDENTLICHE SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER IM DEUTSCHFÖRDERKURS

Bildungs- und Lehraufgabe (Vorschulstufe und 1. bis 4. Schulstufe):

Sprache leistet einen wesentlichen Beitrag zur individuellen und gemeinschaftlichen Identitätsbildung und ermöglicht, mit anderen in Beziehung zu treten, Informationen auszutauschen und sich die Welt zu erschließen. Sie ist die Voraussetzung für lebenslanges Lernen und berufliche Handlungsfähigkeit. Für die Grundlegung der sprachlichen Kompetenzen erhalten außerordentliche Schülerinnen und Schüler in Deutschförderkursen eine auf dem Lehrplan basierende altersgerechte und gezielte Deutschförderung. Damit soll sichergestellt werden, dass sie dem Unterricht möglichst rasch auf der jeweiligen Schulstufe (gegebenenfalls in Begleitung weiterführender DaZ-Förderung) als ordentliche Schülerinnen und Schüler folgen können.

Der Unterricht kann klassen- und schulstufenübergreifend durchgeführt werden und findet in unterrichtsparalleler oder integrativer Form statt. Der Lehrplan bietet die Grundlage für alle Schulstufen und erlaubt, je nach Alter, Entwicklungs- und Lernstand der Schülerinnen und Schüler sowie Dauer der Teilnahme am Deutschförderkurs, individuelle Lernziele zu definieren. Der Einsatz von Diagnoseinstrumenten (USB DaZ ua.) unterstützt den Kompetenzaufbau mit angemessener Progression, die verpflichtende Förderplanung baut darauf auf.

In den Deutschförderkursen wird der Fokus auf den weiteren Aufbau sowie die Festigung von Alltagssprache und die altersgerechte Weiterentwicklung bildungssprachlicher Kompetenzen gelegt. Um Schülerinnen und Schüler an die sprachlichen Anforderungen der jeweiligen Schulstufe im Unterricht heranzuführen, werden neben lebensweltlichen Themen vermehrt fachliche Texte als Grundlage für den Spracherwerb herangezogen. Der Unterricht in Deutschförderkursen fungiert im Sinne eines fachsensiblen Sprachunterrichts, der am besten durch die Kooperation aller Lehrerinnen und Lehrer der jeweiligen Schulstufe gelingt.

Der Lehrplan stellt den Rahmen bereit, Schülerinnen und Schüler durch den Erwerb der deutschen Sprache in der Entwicklung ihrer individuellen Mehrsprachigkeit sowie in der Ausbildung von Sprach(en)bewusstsein und interkultureller Kompetenz zu unterstützen. Ihr sprachliches Repertoire und ihre bisherigen Sprach(lern)erfahrungen werden für das Lernen der Sprache Deutsch aufgegriffen und für die Reflexion im Sprachenlernen genützt. Insgesamt sollen die Lernmotivation und die Freude am Sprachenlernen im Unterricht gefördert werden.

Didaktische Grundsätze (Vorschulstufe und 1. bis 4. Schulstufe):

Der Unterricht in Deutschförderkursen bildet den Rahmen für den systematischen Ausbau von Deutschkompetenzen in kontinuierlicher inhaltlicher Verschränkung mit dem Unterricht in der Regelklasse. Der langjährige Prozess der Entwicklung von Alltagssprache hin zu Bildungs- und Fachsprache wird dabei von Anfang an gezielt und intensiv begleitet, sowohl durch den Auf- und Ausbau der (bildungs-)sprachlichen Kompetenzen im Deutschförderkurs als auch durch sprachsensiblen (Fach-)Unterricht in allen Gegenständen einer Schulstufe. Dabei sind die Kooperation aller beteiligten Lehrpersonen und die Unterstützung durch die Schulleitung unabdingbar. Neben dem Bezug zu schulischen Inhalten bindet die Lehrperson nach Möglichkeit Themen und Kommunikationsanlässe ein, denen die Schülerinnen und Schüler außerhalb der Schule begegnen.

Die didaktischen Hinweise im Lehrplan für die Deutschförderklasse zum Umgang mit Heterogenität, Alltags- und Bildungssprache sowie Mehrsprachigkeit gelten auch für den Deutschförderkurs.

Die individuelle Kompetenzentwicklung in den fünf Kompetenzbereichen Hören, Sprechen, Lesen, Schreiben und Linguistische Kompetenzen wird vernetzt gefördert, bewusst gemacht und durch die Vermittlung von Sprachlernstrategien und durch Binnendifferenzierung erweitert. Kurze literarische Texte, kreative Lese- und Schreibaufgaben, musik- und theaterpädagogische Elemente sowie der Einsatz von digitalen Medien ermöglichen einen abwechslungsreichen Zugang zur deutschen Sprache.

Schülerinnen und Schüler in Deutschförderkursen weisen – bezogen auf den Grad ihrer Alphabetisierung bzw. ihres Zweitschrifterwerbs – unterschiedliche Lernstände auf, worauf im Unterricht Bedacht zu nehmen ist. Die Entwicklung schriftlicher Kompetenzen begleitet den Ausbau mündlicher Kompetenzen in enger Abstimmung mit dem Deutschunterricht. Dem Aufbau von Textkompetenz und der Vermittlung von Lesestrategien kommt dabei besondere Bedeutung zu.

Wortschatzarbeit und die Erarbeitung von grammatischen Strukturen werden immer in kommunikative, handlungsorientierte Situationen eingebettet. Das Wissen der Lehrperson um die (grammatische) Progression ist dabei grundlegend. Sie berücksichtigt die Bedeutung von Fehlern als Anlass zum Sprachenvergleich und als Ausdruck einer individuellen Lernersprache, deren Fehlerhaftigkeit insbesondere in Phasen des freien Sprechens und Schreibens akzeptiert wird. Sinnvolle Reaktionen darauf sind korrektives Feedback und das Anleiten zur Selbstkorrektur.

Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Politische Bildung7, Vekehrs- und Mobilitätsbildung12

Zentrale fachliche Konzepte (Vorschulstufe und 1. bis 4. Schulstufe):

Die Unterrichtsplanung und -gestaltung in Deutschförderkursen orientiert sich an den drei zentralen fachlichen Konzepten „Kommunikation und Wirkung“, „Funktion und System“ sowie „Mehrsprachigkeit und Gesellschaft“. Diese Konzepte sind vernetzt zu denken und repräsentieren wiederkehrende Einsichten, die den Kern des Sprachfaches bilden und bei der Auswahl und Vermittlung der Inhalte zu berücksichtigen sind.

Kommunikation und Wirkung

Dieses Konzept bezieht sich auf mündliche und schriftliche Kommunikationsprozesse. Schülerinnen und Schüler erfahren, wie sprachliche Interaktion verläuft, wie Informationen und Wissen gespeichert, vermittelt, verarbeitet und angeeignet werden und welche Faktoren Kommunikation beeinflussen.

Funktion und System

Dieses Konzept betrachtet Sprache als regelhaftes System, das einem steten Wandel unterliegt und von gesellschaftlichen Veränderungen beeinflusst wird. Schülerinnen und Schüler gewinnen Einsicht in die Funktion der rezeptiven und produktiven Fertigkeiten sowie der sprachlichen Mittel, die für situationsgerechtes und zielgerichtetes Sprachhandeln notwendig sind.

Mehrsprachigkeit und Gesellschaft

Dieses Konzept bezieht sich auf individuelle und gesellschaftliche Mehrsprachigkeit sowie kulturell geprägte Handlungsmuster7. Schülerinnen und Schüler erfahren eine umfassende sprachliche Bildung, die gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht und das gesamte sprachliche Repertoire eines Menschen als identitätsbildend anerkennt sowie dessen Entwicklung unterstützt.

Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (Vorschulstufe und 1. bis 4. Schulstufe):

Der Unterricht in Deutschförderkursen orientiert sich an den Lehrplänen für Deutschförderklassen und Deutsch sowie am Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen des Europarats. Das Kompetenzmodell umfasst fünf zentrale Kompetenzbereiche, die nicht hierarchisch, sondern vernetzt zu vermitteln sind.

Hören

Hörverstehen ist für das Gelingen von Kommunikation – im direkten Gespräch oder medial vermittelt – zentral. Es reicht vom globalen Verständnis bis zum Erfassen von Details.

Sprechen

Mündliches Sprachhandeln umfasst dialogisches Sprechen (Teilnehmen an Gesprächen) und monologisches (zusammenhängendes) Sprechen. Es entwickelt sich von formelhaften hin zu selbstständigen, zusammenhängenden Äußerungen.

Lesen

Leseverstehen bildet die Grundlage für lebenslanges Lernen im Sinne einer reflexiven Grundbildung. Leseverstehen reicht von einem globalen Verständnis bis zum Erfassen von Details.

Schreiben

Schriftliches Sprachhandeln bildet eine weitere Grundlage für lebenslanges Lernen im Sinne einer reflexiven Grundbildung und entwickelt sich von formelhafter hin zu selbstständiger, zusammenhängender Schreibproduktion.

Linguistische Kompetenzen

Sie bilden die Grundlage für die Umsetzung der vier angeführten kommunikativen Kompetenzbereiche und sichern das Gelingen mündlicher und schriftlicher Sprachhandlungen. Ziel ist eine erfolgreiche – wenn auch noch nicht sprachlich korrekt realisierte – Kommunikation in den im Lehrplan genannten mündlichen und schriftlichen Sprachhandlungen.

Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff (Vorschulstufe und 1. bis 4. Schulstufe):

Die folgenden Kompetenzbeschreibungen benennen Kompetenzen, die Schülerinnen und Schüler im Laufe des Deutschförderkurses schrittweise erwerben, ausgehend von ihrem individuellen Sprach- und Lernstand.

Kompetenzbereich Hören

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Informationen, Erklärungen und Erzählungen in Gesprächen und gesprochenen Texten zu konkreten Themen in Alltags- und Unterrichtssituationen12 verstehen, wenn klar und deutlich in Standardsprache gesprochen wird.
  2. die Hauptaussagen aus standardsprachlich verfassten Medienbeiträgen zu vertrauten Alltags- und Sachthemen12 verstehen, wenn klar und deutlich gesprochen wird (Hörtexte, Hörbücher, audiovisuelle Medien, wie zB Videoclips, Filmsequenzen ua.).

Kompetenzbereich Sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. sich über konkrete Themen ihrer Lebenswelt und über Sachverhalte mit einem begrenzten, gesicherten Repertoire an Wörtern und Strukturen in zusammenhängenden Sätzen verständigen und bei Bedarf bereitgestellte sprachliche Lernhilfen/Scaffolds (Bildimpulse, Formulierungshilfen ua.) nutzen.
  2. Aussprache- und Intonationsmuster weitgehend korrekt verwenden (zB dem Satztyp entsprechendes Heben/Absenken der Stimme am Satzende, Realisierung von Wort- und Wortgruppenakzenten ua. durch lauteres Sprechen, Pausen als Markierung für das Ende eines Sinnabschnittes), wobei es noch zu Interferenzen mit dem Lautsystem der Erstsprache kommen kann.
  3. Informationen einholen (auch nachfragen oder bei Unklarheiten um Klärung bitten) und in einfachen zusammenhängenden Sätzen weitergeben.
  4. Erfahrungen, Sachverhalte und Ereignisse beschreiben.
  5. einfache Geschichten zu vertrauten Themen erzählen und Handlungen von literarischen Texten, Büchern oder Filmen wiedergeben.
  6. ihre Meinungen zu vertrauten Themen äußern, begründen und einfache Erklärungen formulieren.

Kompetenzbereich Lesen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. kurze Texte unterschiedlicher Textsorten zu konkreten Themen lesen und global verstehen und dabei erste Lesestrategien anwenden.
  2. kurzen Texten wesentliche Informationen entnehmen und sich Hauptaussagen erschließen, wobei sie bei Bedarf Lernhilfen/Scaffolds (Wortschatzliste, Bilder, Fragen zum Text, geeignete Nachschlagewerke, Glossare ua.) nutzen.
  3. kurzen authentischen Texten zu vertrauten Alltags- und Sachthemen12 Informationen entnehmen (Texte aus Kinderzeitschriften, Fernseh-/Veranstaltungsprogramme, Bastelanleitungen, Gebrauchsanweisungen, Spielregeln, ausgewählte Internetquellen ua.).

Kompetenzbereich Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Texte unterschiedlicher Textsorten zu konkreten Themen ihrer Lebenswelt verfassen und bei Bedarf bereitgestellte sprachliche Lernhilfen/Scaffolds (Satzanfänge, Formulierungshilfen, Hinweise zur Gliederung eines Textes ua.) nutzen.
  2. kurze kreative Texte zu Textvorlagen verfassen, zB Reime, Gedichte, Lieder ua. (generatives Schreiben).
  3. kurze Sachtexte zu konkreten Themen ihrer Lebenswelt verfassen und bei Bedarf bereitgestellte sprachliche Lernhilfen/Scaffolds (Satzanfänge, Formulierungshilfen, Hinweise zur Gliederung eines Textes ua.) nutzen.

Kompetenzbereich Linguistische Kompetenzen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. ein begrenztes, gesichertes Repertoire an Wörtern (Grund- und Aufbauwortschatz, ausgewählter Fachwortschatz der jeweiligen Schulstufe) sowie grammatische Strukturen (Formen und Stellung des Verbs, Subjekt/Objekt, Satzverbindungen ua.) verwenden.
  2. elementare Rechtschreibregeln erkennen und Wörter und Sätze unter Nutzung von Nachschlagewerken annähernd korrekt schreiben, um die Kompetenzbereiche 1–4 zu bewältigen (Groß- und Kleinschreibung, Interpunktionszeichen ua.).
  3. einfache Strategien zum Sprachvergleich auf Wort-, Satz- und Textebene anwenden.

Anwendungsbereiche:

Der Deutschförderkurs bereitet Schülerinnen und Schüler darauf vor, dem Regelunterricht der jeweiligen Schulstufe in der Unterrichtssprache Deutsch als ordentliche Schülerinnen und Schüler folgen zu können. Aufgrund dieser Organisationsform und der großen Heterogenität der Lerngruppe beinhaltet der Lehrplan keine eigens ausgewiesenen Anwendungsbereiche, sondern orientiert sich – idealerweise in enger Abstimmung mit der Klassenlehrperson/den Klassenlehrpersonen – an den sprachlichen Ansprüchen der Anwendungsbereiche ausgewählter Pflichtgegenstände der Primarstufe (ua. Mathematik und Sachunterricht).

1Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung

2Entrepreneurship Education

3Gesundheitsförderung

4Informatische Bildung

5Interkulturelle Bildung

6Medienbildung

7Politische Bildung

8Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung

9Sexualpädagogik

10Sprachliche Bildung und Lesen

11Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung

12Verkehrs- und Mobilitätsbildung

13Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung

 

 

   

LEBENDE FREMDSPRACHE (3. UND 4. SCHULSTUFE)

„Lebende Fremdsprache“ wird in der 1. und 2. Schulstufe als verbindliche Übung und in der 3. und 4. Schulstufe als Pflichtgegenstand geführt.

Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 4. Schulstufe):

Der Fremdsprachenunterricht in der Grundschule verfolgt das Ziel, grundlegende sprachliche kommunikative Kompetenzen zu entwickeln, die in lebensnahen, kindgerechten und kognitiv anregenden Situationen erlernt und angewandt werden. Zentral ist der Aufbau von Sprachhandlungsfähigkeit zur Bewältigung alltagsnaher, sehr einfacher sprachlicher Situationen unter Einsatz elementarer sprachlicher Mittel und altersgerechter Sprachlernstrategien.10 Vorangegangene Sprachlernerfahrungen der Schülerinnen und Schüler werden dabei miteinbezogen.

Der Fremdsprachenunterricht soll Freude und Interesse am Sprachenlernen wecken und zum Gebrauch einer Fremdsprache – auch als Brückensprache zu Deutsch und anderen Erstsprachen der Schülerinnen und Schüler – motivieren. Der Unterricht ermöglicht gerade auf dieser Altersstufe nachhaltige Anregungen für lebenslanges Sprachenlernen, die Entwicklung interkulturellen Bewusstseins und die Auseinandersetzung mit der eigenen Identität, die durch die Begegnung mit einer fremden Sprache neue Impulse erhält. In der globalisierten, mehrsprachig geprägten Welt7 ist es die Aufgabe von Schule und Gesellschaft, interkulturelle Handlungsfähigkeit auszubauen, an den Erfahrungen mit Mehrsprachigkeit und kultureller Vielfalt der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen und die Entwicklung einer positiven Haltung gegenüber sprachlicher Diversität zu fördern.

Didaktische Grundsätze (1. bis 4. Schulstufe):

Ziel des Fremdsprachenunterrichts in der Primarstufe ist der Aufbau von basaler kommunikativer Handlungskompetenz, daher stehen die kommunikativen Fertigkeiten im Vordergrund. Die Kompetenzbereiche Hören, Sprechen, Lesen und Schreiben werden jedoch nicht isoliert, sondern in Kombination miteinander und mit multisensorischer und medialer Unterstützung erarbeitet.

Die Erarbeitung des Laut- und Schriftbildes erfolgt schrittweise und zielt auf den Aufbau phonologischer Bewusstheit ab. Einzelne Laute in einem Wort werden mit der Zeit immer klarer herausgehört, wiedergegeben und zugeordnet. Diese Fertigkeit hilft beim Erlernen neuer Wörter und bildet die Grundlage für das Lesen und Schreiben.

Die Lehrerin oder der Lehrer vermittelt einen Grundwortschatz und verfolgt systematisch die sprachliche Entwicklung der Schülerinnen und Schüler. Die strukturellen Merkmale der Fremdsprache werden auf dieser Altersstufe anhand entsprechender Inhalte und Aufgaben implizit erworben. Gestik, Mimik, Haltung, Bewegung sowie geeignete Methoden und Materialien unterstützen die Vermittlung und das Verständnis. Abwechslungsreiche Arbeits- und Sozialformen ermöglichen es den Schülerinnen und Schülern, die Fremdsprache so oft wie möglich in für sie inhaltlich bedeutsamen Situationen und Kontexten anzuwenden, wobei gelungene Kommunikation Vorrang hat gegenüber fehlerfreiem Sprachgebrauch. Die Lehrerin oder der Lehrer agiert als Sprachvorbild und kommuniziert vorrangig in der Zielsprache. Der Einsatz audiovisueller und digitaler Medien6 schafft zusätzliche Möglichkeiten für die Auseinandersetzung mit authentischen Sprachvorbildern sowie für Sprach- und Kulturbegegnungen.

Die bearbeiteten Themenbereiche beziehen sich auf die Lebens- und Erfahrungswelt der Schülerinnen und Schüler und werden in den verschiedenen Schulstufen wiederkehrend und vertiefend behandelt. Sie thematisieren das persönliche Umfeld und Befinden (Familie und Freundeskreis, Freizeit und Schule, Wohnen und Umgebung, Körper und Gefühle) sowie gesellschaftliche und kreative Bereiche (Jahresablauf und Feste, Welt und Wirtschaft13, Natur und Technik, Kinderliteratur und Medien, Welt der Fantasie und Kunst). Die Fremdsprache ist auf allen Schulstufen auch in anderen Gegenständen (mit Ausnahme von Deutsch) phasenweise als Unterrichts- und Arbeitssprache einzusetzen.

Die Förderung metasprachlicher Kenntnisse (über Sprache sprechen) wird durch Vergleiche mit anderen Sprachen, wie Erstsprachen der Kinder, Zweitsprache, andere Fremdsprache oder Dialekte erzielt. Dabei werden Strategien und Erfahrungen aus bisherigen Sprachlernprozessen und Sprachbegegnungen berücksichtigt.

Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Medienbildung6, Politische Bildung7,Sprachliche Bildung und Lesen10, Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung13

Zentrale fachliche Konzepte (1. bis 4. Schulstufe):

Zentrale fachliche Konzepte bilden den Kern eines Unterrichtsgegenstandes und strukturieren es. Dem Fremdsprachenlernen in der Grundschule liegen folgende drei fachliche Konzepte zugrunde:

Kommunikation und Wirkung

fokussiert auf das sprachlich angemessene Interagieren in alltagsnahen Kommunikationssituationen. Der Zweck der Kommunikation steht im Vordergrund. Schülerinnen und Schüler verstehen, dass Äußerungen immer in einen bestimmten Kontext eingebettet sind.

Bedeutung und Form

fokussiert auf unterschiedliche Funktionen, die Sprachhandlungen haben können. Das Konzept verschränkt die rezeptiven (Hören, Lesen) und produktiven (Sprechen, Schreiben) Kompetenzbereiche mit den Strukturen und Normen einer Sprache. Schülerinnen und Schüler erkennen die Bedeutung verschiedener sprachlicher Mittel (Aussprache/Intonation, Wortschatz, Strukturen) für die praktische Nutzung der Sprache.

Kultur und Gesellschaft

betrachtet Sprache als beziehungsgestaltendes Element10 und ermöglicht, die eigene Lebenssituation in einer bestimmten Kultur bzw. Gesellschaft darzustellen und in Beziehung zu anderen Kulturen zu setzen. Schülerinnen und Schüler erkennen den Wert der Fremdsprache als Brückensprache und gehen offen und respektvoll mit anderen Kulturen um. Dieses Konzept steht in engem Zusammenhang mit dem übergreifenden Thema Interkulturelle Bildung.

Die fachlichen Konzepte sind miteinander zu vernetzen, altersgemäß zu bearbeiten und bei der Auswahl und Vermittlung von Themen und Inhalten zu berücksichtigen.

Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (1. bis 4. Schulstufe):

Der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen für Sprachen des Europarates (GeR 2001 und GeR-Companion Volume 2018) mit den Kompetenzstufen A1 bis C2 bildet die Grundlage für die Kompetenzmodelle der Lehrpläne für lebende Fremdsprachen in der Primar- und Sekundarstufe. Der Lehrplan für die Grundschule orientiert sich an den Kompetenzstufen pre-A1 und A1; A1 wird in der Sekundarstufe weiter ausgebaut und gefestigt. Die Kompetenzbeschreibungen der 4. Schulstufe dienen als Bezugspunkt für die 5. Schulstufe.

Kompetenzen sollen in den Bereichen Hören, Sprechen, Lesen und Schreiben erworben werden. Die erforderlichen sprachlichen Mittel (Wortschatz, Strukturen, Aussprache/Intonation) sind integrativer Bestandteil der vier genannten Kompetenzbereiche. Diese sind nicht hierarchisch, sondern miteinander vernetzt zu denken.

Hören

ist eine grundlegende Voraussetzung für die Entwicklung der Sprechkompetenz und fokussiert auf das akustische und semantische Erfassen einzelner Laute, Wörter und Wortgruppen und auf das Verstehen von Äußerungen in vertrauten alltagsnahen Sprechsituationen.

Sprechen

erfolgt nach dem GeR als „zusammenhängendes Sprechen“ (monologisches Sprechen) sowie „an Gesprächen teilnehmen“ (miteinander reden) und führt von sehr einfachen, kurzen Äußerungen hin zur Fertigkeit, kurze Informationen zu geben und ein (sehr) einfaches Gespräch zu führen, wenn es in einen klar definierten, vertrauten Alltagskontext eingebettet ist.

Lesen

entwickelt sich auf der Ebene einzelner Wörter und Wortgruppen hin zum Verstehen einfacher Aussagen und Sätze unter Berücksichtigung der Interessensentwicklung des Kindes.

Schreiben

fokussiert das Abschreiben und Übertragen einzelner Wörter und Wortgruppen bis hin zum Schreiben sehr einfacher, kurzer Sätze nach Vorgabe. In der Primarstufe liegt der Schwerpunkt auf den Kompetenzbereichen Hören und Sprechen. Dem Lesen und Schreiben kommt im Laufe der einzelnen Schulstufen größere Bedeutung zu.

Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff (1. bis 4. Schulstufe):

1. Schulstufe:

Kompetenzbereich Hören

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Wörter und kurze Äußerungen (Fragen, Aussagen, Anweisungen) zu vertrauten Themen und Inhalten erfassen und verstehen, wenn sehr langsam, klar und deutlich mit multisensorischer Unterstützung gesprochen wird (gegebenenfalls unter Nutzung audiovisueller und digitaler Medien).

Kompetenzbereich Sprechen

(zusammenhängendes Sprechen und an Gesprächen teilnehmen)

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. mit multisensorischer Unterstützung Laute und bereits erarbeitete Wörter und Phrasen bei möglichst verständlicher Aussprache und Intonation bewusst mit- und nachsprechen.
  2. und mit bereits erarbeiteten sprachlichen Mitteln sowie auf Basis ihrer bisherigen sprachlichen Erfahrungen zu vertrauten Themen und Inhalten interagieren.

Kompetenzbereich Lesen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. kurze Wörter und Phrasen ganzheitlich wiedererkennend mitlesen und verstehen, wenn Laut- und Schriftbild erarbeitet wurden.

Kompetenzbereich Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. erste Wörter nach Vorbild schreiben, wenn Laut- und Schriftbild erarbeitet wurden.

2. Schulstufe:

Kompetenzbereich Hören

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Wörter und kurze Äußerungen (Fragen, Aussagen, Anweisungen) zu vertrauten Themen und Inhalten erfassen und verstehen, wenn sehr langsam, klar und deutlich mit multisensorischer Unterstützung gesprochen wird (gegebenenfalls unter Nutzung audiovisueller und digitaler Medien).
  2. aus kurzen Hörtexten mit geringem Wortschatz zu vertrauten Themen und Inhalten Informationen erfassen und verstehen, wenn sehr langsam, klar und deutlich mit multisensorischer Unterstützung gesprochen wird.

Kompetenzbereich Sprechen

(zusammenhängendes Sprechen und an Gesprächen teilnehmen)

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. mit multisensorischer Unterstützung Laute und bereits erarbeitete Wörter und Phrasen bei möglichst verständlicher Aussprache und Intonation bewusst mit- und nachsprechen.
  2. mit bereits erarbeiteten Wörtern und Phrasen über vertraute Themen und Inhalte sehr kurze Informationen geben.
  3. mit bereits erarbeiteten sprachlichen Mitteln zu vertrauten Themen und Inhalten unter Einhaltung elementarer Gesprächsregeln kurze Dialoge führen.

Kompetenzbereich Lesen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. kurze Wörter und Phrasen ganzheitlich wiedererkennend lesen, verstehen und mit einem situativen Kontext in Verbindung bringen, wenn Laut- und Schriftbild erarbeitet wurden.

Kompetenzbereich Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. kurze Wörter und Phrasen nach Vorbild schreiben und Unterschiede zwischen Laut- und Schriftbild wahrnehmen.

3. Schulstufe:

Kompetenzbereich Hören

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. kurze Äußerungen (Fragen, Aussagen, Anweisungen) zu vertrauten Themen und Inhalten erfassen und verstehen, wenn langsam und deutlich gesprochen und gegebenenfalls multisensorisch unterstützt wird (gegebenenfalls unter Nutzung audiovisueller und digitaler Medien).
  2. aus kurzen Hörtexten mit geringem Wortschatz zu vertrauten Themen und Inhalten Informationen erfassen und verstehen, wenn langsam und deutlich gesprochen und gegebenenfalls multisensorisch unterstützt wird.

Kompetenzbereich Sprechen

(zusammenhängendes Sprechen und an Gesprächen teilnehmen)

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. erarbeitete Wörter und kurze Äußerungen bei möglichst verständlicher Aussprache und Intonation bewusst mit- und nachsprechen, allenfalls mit multisensorischer Unterstützung.
  2. mit erarbeiteten Phrasen und Äußerungen über vertraute Themen und Inhalte kurze Informationen geben, allenfalls mit multisensorischer Unterstützung.
  3. mit erarbeiteten sprachlichen Mitteln zu vertrauten Themen und Inhalten unter Einhaltung von Gesprächsregeln kurze Dialoge führen, allenfalls mit multisensorischer Unterstützung.

Kompetenzbereich Lesen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. kurze Wörter und Phrasen ganzheitlich wiedererkennend lesen, verstehen und mit einem situativen Kontext in Verbindung bringen.
  2. kurze Texte in einfacher Sprache (Dialoge, Kinderbücher, Sach- und Gebrauchstexte ua.) zu vertrauten Themen und Inhalten mitlesen sowie wesentliche Informationen erfassen und verstehen.

Kompetenzbereich Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Wörter und Phrasen nach Vorbild schreiben, das fremdsprachliche Schriftbild bewusst wahrnehmen und in Beziehung zu ihren eigenen Sprachen setzen.
  2. kurze Texte zu vertrauten Themen und Inhalten mit einzelnen Wörtern ergänzen und verändern.

4. Schulstufe:

Kompetenzbereich Hören

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. kurze Äußerungen (Fragen, Aussagen, Anweisungen) zu vertrauten Themen und Inhalten erfassen und verstehen, wenn langsam und deutlich gesprochen und gegebenenfalls multisensorisch unterstützt wird (gegebenenfalls unter Nutzung audiovisueller und digitaler Medien).
  2. aus kurzen Hörtexten in einfacher Sprache zu vertrauten Themen und Inhalten Informationen erfassen, Details verstehen und gegebenenfalls mit ihrem Weltwissen in Beziehung setzen, wenn langsam und deutlich gesprochen und gegebenenfalls multisensorisch unterstützt wird.

Kompetenzbereich Sprechen

(zusammenhängendes Sprechen und an Gesprächen teilnehmen)

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. erarbeitete Wörter und alltägliche Äußerungen bei möglichst verständlicher Aussprache und Intonation mit- und nachsprechen, allenfalls mit multisensorischer Unterstützung.
  2. mit erarbeiteten alltäglichen Äußerungen über vertraute Themen und Inhalte kurze Informationen geben, allenfalls mit multisensorischer Unterstützung.
  3. mit erarbeiteten sprachlichen Mitteln zu vertrauten Themen und Inhalten unter Einhaltung von Gesprächsregeln kurze Gespräche führen, allenfalls mit multisensorischer Unterstützung.

Kompetenzbereich Lesen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. kurze Sätze lesen und verstehen.
  2. Texte in einfacher Sprache (ua. Geschichten, Sach- und Gebrauchstexte.) zu vertrauten Themen und Inhalten lesen sowie wesentliche Informationen erfassen und Details verstehen.

Kompetenzbereich Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Wörter und Phrasen sowie sehr einfache Sätze nach Vorbild schreiben.
  2. kurze Texte in einfacher Sprache zu vertrauten Themen und Inhalten auf Basis ihrer entwickelten Schreibbereitschaft mit einzelnen Wörtern und Phrasen ergänzen und verändern.

Anwendungsbereiche

Anwendungsbereiche haben repräsentativen Charakter und bezeichnen handlungsorientierte Themenfelder. Sie konkretisieren und präzisieren die Kompetenzbereiche und richten sich nach der aktuellen, tatsächlichen Lebenswelt und den Interessen der Schülerinnen und Schüler sowie nach den Möglichkeiten innerhalb des angestrebten Sprachniveaus.

Im Sprachunterricht gilt allgemein das Prinzip der sukzessiven Erweiterung der Lebenswelt. Themen werden daher innerhalb der gesamten Primarstufe wiederkehrend und vertiefend behandelt und im Sinne des Transferlernens auf ähnliche Situationen angewendet. Im Laufe der Primarstufe wird der Blick von der persönlichen Lebenswelt um einzelne Aspekte der fremdsprachlichen Kultur erweitert, und die Wahrnehmung und Akzeptanz von kulturellen Unterschieden wird gefördert.

1Bildungs-,Berufs- und Lebensorientierung

2Entrepreneurship Education

3Gesundheitsförderung

4Informatische Bildung

5Interkulturelle Bildung

6Medienbildung

7Politische Bildung

8Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung

9Sexualpädagogik

10Sprachliche Bildung und Lesen

11Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung

12Verkehrs- und Mobilitätsbildung

13Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung

 

 

   

ENGLISCH

Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 4. Schulstufe):

Sprache ist ein wichtiges Instrument zur Welt- und Kulturaneignung und maßgeblich für die Identitätsentwicklung in einer globalisierten, mehrsprachig geprägten Welt.5, 7 Der Englischunterricht in der bilingualen Primarstufe hat zum Ziel, eine grundlegende Sprachhandlungsfähigkeit zu entwickeln, die in lebensnahen, kindgerechten und kognitiv anregenden Situationen erlernt und erprobt wird. Englisch kann für die einzelne Schülerin und den einzelnen Schüler Erst-, Zweit- oder Fremdsprache sein. Diese unterschiedlichen Sprachausgangslagen sind zu berücksichtigen. Die Schülerinnen und Schüler werden bei der Entwicklung von Sprachkompetenz und Sprachbewusstsein sowie ihrer individuellen Zwei- und Mehrsprachigkeit und interkulturellen Kompetenz5 unterstützt.

Der Unterricht soll Freude am Umgang mit der englischen Sprache wecken, zum (Zu‑)Hören/Sprechen, Lesen, Verfassen von Texten und (Recht-)Schreiben/Sprachbetrachtung anregen und den Wert der Zwei- und Mehrsprachigkeit bewusst machen. Dabei wird auch auf die globale Rolle von Englisch als Lingua Franca eingegangen.7

Ein systematischer Aufbau von standard- und bildungssprachlichen Kompetenzen10 (mündlich und schriftlich) unter Rücksichtnahme auf Englisch und seine Varietäten ist im Unterricht zentral und in Verbindung mit den anderen Gegenständen des bilingualen Unterrichts zu sehen.

Didaktische Grundsätze (1. bis 4. Schulstufe):

Der Fokus der Unterrichtsgestaltung liegt auf der Bereitstellung einer förderlichen Lernumgebung und auf dem Lernprozess, in dem ein kontinuierlicher Kompetenzaufbau erfolgt. Direkte Begegnungen mit Native Speakers und internationalen Sprecherinnen und Sprechern schaffen zusätzliche Möglichkeiten für die Auseinandersetzung mit authentischen Sprachvorbildern.

Die vier Kompetenzbereiche (Zu-)Hören/Sprechen, Lesen, Verfassen von Texten und (Recht-)Schreiben/Sprachbetrachtung sind miteinander vernetzt zu vermitteln. Die mündliche und schriftliche Mitteilungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler entwickelt sich kontinuierlich durch einen differenzierenden Unterricht, der die unterschiedlichen Ausgangslagen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt.

Eine Aufgabenkultur, die geprägt ist durch vielfältige Methoden, Materialien und (digitale) Medien, ermöglicht ein individualisiertes Lernen. Die Lehrperson setzt abwechslungsreiche Arbeits- und Sozialformen ein, in denen Schülerinnen und Schüler Englisch in für sie inhaltlich bedeutsamen Situationen und Kontexten anwenden. Der Einsatz eines Sprachenportfolios kann sie beim Reflektieren ihres Sprachlernfortschritts unterstützen.

Der Aufbau einer basalen Lesekompetenz ermöglicht es den Schülerinnen und Schülern, annähernd fehlerfrei und flüssig altersadäquate Texte zu lesen bzw. vorzulesen. Lesekompetenz und Lesemotivation bilden gemeinsam die Grundlage dafür, dass Schülerinnen und Schüler Freude am Lesen entwickeln und diese erhalten bleibt. Dadurch können sie kontinuierliche Fortschritte in der Lesefertigkeit erzielen und ein stabiles Lese-Selbstkonzept aufbauen.10

Beim Verfassen von Texten steht der Schreibprozess im Mittelpunkt. Das Planen, Formulieren und Überarbeiten von Texten unterschiedlicher Schreibintentionen wird schrittweise durch Strategien entwickelt.

Der Bereich (Recht-)Schreiben und Sprachbetrachtung zielt auf das nachhaltige Beherrschen eines begrenzten Schreibwortschatzes sowie Grundeinsichten in Funktionen und Strukturen der englischen Sprache ab. Der Rechtschreiberwerb wird durch angemessene Rechtschreibstrategien und Übungstechniken unterstützt.

Durch einen konstruktiven, kreativen und kritischen Medienumgang6 sammeln die Schülerinnen und Schüler Erfahrungen beim Sprachhandeln und bei der Sprachreflexion. Sie nutzen und reflektieren digitale Medien und Angebote als Informationsquelle und zur Produktion eigener Texte.

Englisch ist auf allen Schulstufen auch in anderen Gegenständen (mit Ausnahme von Deutsch) als Unterrichts- und Arbeitssprache einzusetzen.

Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Entrepreneurship Education2, Interkulturelle Bildung5, Medienbildung6, Politische Bildung7, Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung8, Sexualpädagogik9, Sprachliche Bildung und Lesen10.

Zentrale fachliche Konzepte (1. bis 4. Schulstufe):

Die inhaltliche Konzeption des Faches Englisch orientiert sich an den zentralen fachlichen Konzepten Kommunikation und Wirkung, Inhalt und Form, Norm und Wandel sowie Mehrsprachigkeit und Gesellschaft. Sie bilden in ihrer Gesamtheit grundlegende Aspekte des konzeptionellen Wissens für den Englischunterricht und stellen einen übergeordneten Orientierungsrahmen für die Auswahl der Anwendungsbereiche sowie der damit verknüpften Kompetenzen dar.

Kommunikation und Wirkung

Dieses Konzept fokussiert auf das sprachlich angemessene Interagieren in alltagsnahen Kommunikationssituationen. Der Zweck der Kommunikation steht im Vordergrund (zB Darstellungs-, Ausdrucks- und Appellfunktion). Schülerinnen und Schüler verstehen, dass Äußerungen immer in einen bestimmten Kontext eingebettet sind.

Inhalt und Form

Sprachhandlungen können unterschiedliche Funktionen haben. Das Konzept verschränkt die rezeptiven (Hören, Lesen) und produktiven (Sprechen, Schreiben) Kompetenzbereiche mit den Strukturen einer Sprache. Schülerinnen und Schüler erkennen die Bedeutung verschiedener sprachlicher Mittel (Aussprache/Intonation, Wortschatz, Strukturen, Rechtschreibung) für die praktische Nutzung der Sprache. Inhaltliches Lernen und der Aufbau von Sprachstrukturen sind miteinander verwoben.

Norm und Wandel

Sprache ist als ein System von Zeichen zu verstehen, das Regeln unterworfen ist. Schülerinnen und Schüler kennen verschiedene sprachliche Systeme (zB Erstsprachen, Alltagssprachen, Bildungssprachen, Bildsprachen, Fremdsprachen) und können diese miteinander vergleichen. Sie erleben, dass sprachliche Normen von gesellschaftlichen Veränderungen beeinflusst werden und sich ständig weiterentwickeln.

Mehrsprachigkeit und Gesellschaft

Dieses Konzept bezieht sich auf individuelle und gesellschaftliche Mehrsprachigkeit sowie kulturell geprägte Handlungsmuster.5, 7, 8 Schülerinnen und Schüler erfahren eine umfassende sprachliche Bildung, die gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht, das gesamte sprachliche Repertoire eines Menschen als identitätsbildend anerkennt und dessen Entwicklung unterstützt.

Die fachlichen Konzepte sind miteinander zu vernetzen, altersgemäß zu bearbeiten und bei der Auswahl und Vermittlung von Themen und Inhalten zu berücksichtigen.

Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (1. bis 4. Schulstufe):

Der Englischunterricht orientiert sich am Lehrplan für Deutsch und am Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen des Europarates. Die zu erwerbenden Kompetenzen gliedern sich in die vier Kompetenzbereiche

  1. (Zu-) Hören/Sprechen,
  2. Lesen,
  3. Verfassen von Texten und
  4. (Recht-) Schreiben/Sprachbetrachtung.

Die Kompetenzbereiche sind eng miteinander verknüpft, bedingen einander, ergeben gemeinsam mit den zentralen fachlichen Konzepten den Kern des Unterrichtsfaches und bauen sich in Synergie zum Deutschunterricht auf. Sie sind nicht hierarchisch, sondern miteinander vernetzt zu denken.

Der Bereich (Zu-)Hören/Sprechen ist eine grundlegende Voraussetzung für die Entwicklung des Sprechens und fokussiert auf das Erfassen einzelner Laute, Wörter, Wortgruppen und das Verstehen von Äußerungen in einfachen alltagsnahen Sprechsituationen. Ausgehend vom bewussten Hören und deutlich artikulierten Sprechen als Grundlage für den Schriftspracherwerb führt die Kompetenzerweiterung zum aktiven Zuhören sowie zum monologischen und dialogischen Sprechen.

Lesen bildet die Grundlage für lebenslanges Lernen im Sinne einer reflexiven Grundbildung.10 Es umfasst das Verstehen auf Wort-, Satz- und Textebene sowie das Erschließen von Informationen und Inhalten aus Texten unterschiedlicher Länge und reicht von einem globalen Verständnis bis zum Erfassen von Details.

Im Verfassen von Texten geht es um einen kreativen, inhaltsadäquaten, situationsangemessenen und adressatengerechten Umgang mit konzeptionell mündlichen und schriftlichen Texten auf der Grundlage der Mitteilungsbereitschaft und entsprechend dem individuellen Sprachniveau.

Der Bereich (Recht-)Schreiben/Sprachbetrachtung umfasst die Alphabetisierung, das nachhaltige Beherrschen eines begrenzten Schreibwortschatzes sowie Grundeinsichten in Funktion und Struktur der englischen Sprache. Durch Untersuchen und Vergleichen von gesprochenen und geschriebenen Sprachen werden Ähnlichkeiten und Unterschiede bewusstgemacht.

Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff (1. bis 4. Schulstufe):

Schülerinnen und Schüler erwerben die nachfolgenden Kompetenzen unter Berücksichtigung ihrer sprachlichen Vorkenntnisse und ihres individuellen Sprach- und Lernstands.

Die Anwendungsbereiche sind inhaltlich mit den zentralen fachlichen Konzepten und Kompetenzbereichen vernetzt, unterstützen den Kompetenzerwerb, sind verbindlich umzusetzen und eigenverantwortlich zu gestalten. Es obliegt der Lehrperson, mit welchen Themen sie die Anwendungsbereiche erarbeitet.

1. Schulstufe:

Kompetenzbereich (Zu-)Hören/Sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. aufmerksam zuhören und aufbauend auf einem altersadäquaten Wortschatz ausdrucksvoll und lautrichtig sprechen,
  2. sich unter Nutzung von angebotenen Rede- und Sprachhilfen (Scaffolds) mitteilen, anderen zuhören und sich an Gesprächen zu Alltagsthemen sprachlich angemessen beteiligen.2

Kompetenzbereich Lesen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. eine Graphem-Phonem-Korrespondenz herstellen,
  2. einfache Wortbausteine, Wörter, Wortgruppen, Sätze und kurze Texte unter Anleitung lesen und verstehen,
  3. in Vorlesesituationen altersadäquaten Texten über einen angemessenen Zeitraum mitlesend folgen,
  4. einfache Handlungsabläufe und Zusammenhänge aus (vor-)gelesenen einfachen Texten erfassen.

Kompetenzbereich Verfassen von Texten

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. ausgehend vom mündlichen Erzählen ihr Mitteilungsbedürfnis bildlich oder schriftlich umsetzen und einfache (gegebenenfalls vorgegebene) Satzmuster einsetzen,
  2. Wörter und kurze Sätze schreiben und sie (bei Bedarf) angeleitet überarbeiten.

Kompetenzbereich (Recht-)Schreiben/Sprachbetrachtung

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. erarbeitete Zeichen und Formen, Laute und Buchstaben ganzheitlich wahrnehmen, differenzieren und grafomotorisch umsetzen,
  2. Wörter des erarbeiteten Wortschatzes akustisch, visuell und sprechmotorisch durchgliedern und zunehmend richtig schreiben,
  3. Unterschiede in gesprochener und geschriebener Sprache auf der Laut-, Buchstaben-, Wort- und Satzebene erkennen sowie Sätze als Sinneinheit wahrnehmen.10

Anwendungsbereiche

  1. spielerisches Erproben von Sprechsituationen durch Sprach-, Bewegungs- und Rollenspiele unter Berücksichtigung von Mimik und Gestik; Einsatz audiovisueller und digitaler Medien
  2. gemeinsames Finden und Reflektieren von Gruppen- und Gesprächsregeln, kommunikatives Handeln reflektiert wahrnehmen, verstehen und gewaltfrei gestalten5, 7
  3. mündliches und schriftliches Experimentieren im Bereich der phonologischen Bewusstheit (lautliche Eigenheiten, Vergleichen von Laut- und Schriftbildern sowie akustische Wortgliederungen (Silbenklatschen ua.)
  4. Schreibübungen von Buchstaben, einfachen Wörtern und Satzstrukturen
  5. vielseitige Übungen zum aufbauenden Zusammenlauten, Speichern und Wiedergeben von Buchstabengruppen, Wörtern und Sätzen
  6. kreatives, handlungs- und produktionsorientiertes Bearbeiten von ausgewählten literarischen Texten (Reime, Gedichte, Lieder) zur Wortschatzerweiterung durch angeleitetes praktisches Handeln und aktiven Gebrauch der Sinne
  7. Nutzen von zielgruppenadäquaten Sach- und Gebrauchstexten
  8. Nutzen von Schreibanlässen ausgehend von mündlichem Erzählen, bildlichem Darstellen und ersten Wörtern unter Berücksichtigung der individuellen Voraussetzungen

2. Schulstufe:

Kompetenzbereich (Zu-)Hören/Sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. deutlich, ausdrucksvoll und an der Standardsprache orientiert sprechen und in alltäglichen Sprechsituationen mit zunehmender Sicherheit auf Basis eines altersadäquaten Wortschatzes anwenden,
  2. sich unter Nutzung von angebotenen Rede- und Sprachhilfen (Scaffolds) mitteilen, anderen aufmerksam zuhören und sich unter Einhaltung vereinbarter Regeln an einfachen Gesprächssituationen beteiligen.2

Kompetenzbereich Lesen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. ihre Leseflüssigkeit steigern, zunehmend klanglich strukturiert lesen sowie erste Strategien in Texten für ein Textverständnis einsetzen,
  2. Wörter, Wortgruppen, Sätze und kurze Texte zunehmend selbständig lesen und verstehen sowie altersangemessenen (auch vorgelesenen) Texten mit konkreten Hilfestellungen (zB Bilder, Wortschatzlisten) Inhalte entnehmen und ihre Meinung dazu äußern,10
  3. einfache Handlungsabläufe und Zusammenhänge von (vor-) gelesenen einfachen Texten erschließen und wiedergeben.

Kompetenzbereich Verfassen von Texten

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. ausgehend vom mündlichen Erzählen das Mitteilungsbedürfnis durch einfache Wortgruppen, Sätze oder kurze Texte umsetzen sowie einfache Satzmuster situationsbezogen anwenden,
  2. Sätze und kurze Texte schreiben und sie (bei Bedarf) angeleitet überarbeiten.

Kompetenzbereich (Recht-)Schreiben/Sprachbetrachtung

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Buchstaben und Zeichen in einer der Schulschrift angenäherten Form auf- und abschreiben sowie beim Schreiben von kurzen Sätzen oder Texten einen erarbeiteten Wortschatz in orthografisch richtiger Schreibweise zunehmend korrekt anwenden,
  2. Wörter in Wortbausteine trennen, einfache Regelhaftigkeiten der Rechtschreibung erkennen sowie Ordnungs- und Suchübungen als Vorbereitung für die Wörterbucharbeit durchführen,
  3. die Interpunktion als Hinweis für die Stimmführung nutzen, die wichtigsten Wortarten in ihrer Funktion verstehen und aus Wörtern syntaktisch korrekte Sätze bauen.

Anwendungsbereiche

  1. spielerisches Erproben von Sprechsituationen durch Sprach-, Bewegungs- und Rollenspiele unter Berücksichtigung von Mimik, Gestik und Intonation8; Einsatz audiovisueller und digitaler Medien6
  2. gemeinsames Finden und Reflektieren von Gruppen- und Gesprächsregeln, kommunikatives Handeln reflektiert wahrnehmen, verstehen und gewaltfrei gestalten5, 7
  3. mündliches Experimentieren im Bereich der phonologischen Bewusstheit (Silbengliederung, Reimwörter, ua.)
  4. kreatives, handlungs- und produktionsorientiertes Bearbeiten von ausgewählten literarischen Texten (Kinderliteratur)2, 5, 7, 8 zur Wortschatzerweiterung durch angeleitetes praktisches Handeln und aktiven Gebrauch der Sinne zB durch theaterpädagogische Übungen
  5. Ausführen von bestimmten Handlungen mit Hilfe von Sach- und Gebrauchstexten
  6. Nutzen von Schreibanlässen ausgehend von mündlichem Erzählen, bildlichem Darstellen und ersten Wörtern unter Berücksichtigung der individuellen Voraussetzungen
  7. kreatives Schreiben (Notizen, Sprechblasentexte, Assoziationen ua.)
  8. alphabetische Ordnungs- und Suchübungen; Durchgliedern/Segmentieren, Finden von Analogien, Zusammenbauen, Zerlegen und häufiges Schreiben von Wörtern
  9. gemeinsames Reflektieren über sprachliche Phänomene in ausgewählten bzw. bekannten Sprech, Lese- und Schreibsituationen10

3. Schulstufe:

Kompetenzbereich (Zu-)Hören/Sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Sprech- und Sprachformen adressatengerecht unter Berücksichtigung nonverbaler Kommunikation im Gespräch anwenden und Gesprächsregeln formulieren, beachten und einfordern,
  2. mit zunehmender Sicherheit auf Basis des erarbeiteten Wortschatzes an der Standardsprache orientiert sprechen und dabei sprachliche Ausdrucksformen in monologischen und dialogischen Sprechhandlungen situationsgemäß einsetzen.

Kompetenzbereich Lesen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. längere Texte lesen und verstehen und dabei mit Unterstützung Lesetechniken und Lesestrategien zur Erschließung des Textinhaltes anwenden,
  2. Informationen aus Texten entnehmen, vergleichen und dabei unterschiedliche Quellen nutzen,10
  3. aus der Begegnung mit literarischen Texten5, 7, 8 eigene Gedanken entwickeln und für Anschlusskommunikation nutzen2

Kompetenzbereich Verfassen von Texten

  1. Die Schülerinnen und Schüler können
  2. unterschiedliche Textmuster zu vorgegebenen und freien Themen bewusst nutzen und damit Texte sinnvoll planen und verfassen,
  3. Texte nach bestimmten Aspekten überprüfen und mit analogen und digitalen Hilfsmitteln6 überarbeiten.

Kompetenzbereich (Recht-)Schreiben/Sprachbetrachtung

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. für das richtige Schreiben von Wörtern und kurzen Sätzen auf Basis des erarbeiteten Wortschatzes die Möglichkeit des Ableitens nutzen sowie analoge oder digitale Medien beim Nachschlagen von Wörtern als Rechtschreibhilfe verwenden,6
  2. die Funktion von Formveränderungen in Wörtern erkennen und zunehmend wesentliche Wort- und Satzarten sowie Zeitformen unterscheiden.

Anwendungsbereiche

  1. Besprechen und Bearbeiten von Themen aus dem Alltag der Schülerinnen und Schüler5, 7, 9
  2. spielerisches Erproben von Sprechsituationen in szenischen Spielformen; mündliches Präsentieren von Inhalten unter Einsatz von Mimik, Gestik und Intonation
  3. Ausführen von bestimmten Tätigkeiten mit Hilfe von Sach- und Gebrauchstexten
  4. Durchgliedern/Segmentieren, Ableiten, Finden von Analogien, Zerlegen, häufiges Schreiben von Wörtern
  5. kurze Texte mit Hilfe von Methodenwerkzeugen (Wortlisten, Sprechblasen, Tabellen, Mindmaps, Formulierungshilfen ua.) konzipieren und verfassen
  6. kreatives Schreiben unter Berücksichtigung der Lebens- und Erfahrungswelt der Schülerinnen und Schüler und der individuellen Schreibinteressen
  7. Überarbeiten von Textstellen und Texten nach bestimmten Kriterien
  8. kreative, handlungs- und produktionsorientierte Auseinandersetzung mit literarischen Texten5, 7, 8 (Kinderliteratur) durch praktisches und selbsttätiges Handeln; Medieneinsatz6
  9. gemeinsames Reflektieren über sprachliche Phänomene in konkreten Sprech-, Lese- und Schreibsituationen unter Verwendung geeigneter Fachbegriffe (für Wort- und Satzarten, Zeitformen)10

4. Schulstufe:

Kompetenzbereich (Zu-)Hören/Sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. verstehend zuhören, Informationen einholen, verständlich nachfragen, etwas erzählen und dabei Gesprächstechniken einsetzen und Gesprächsregeln formulieren, beachten und einfordern,2
  2. verständlich, ausdrucksvoll und an der Standard- und Bildungssprache orientiert über bearbeitete Themen und Inhalte sprechen (auch aus anderen Gegenständen) und dabei gelernte Fachbegriffe in monologischen und dialogischen Sprechbeiträgen anwenden.10

Kompetenzbereich Lesen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. altersgemäße Texte in verschiedenen Medien lesen und verstehen sowie mit Unterstützung die Bedeutung von unbekannten Wörtern aus dem Kontext oder mit geeigneten analogen oder digitalen Hilfsmitteln erschließen,
  2. den Inhalt von Texten mit Hilfe von Lesetechniken und Lesestrategien erschließen und die Informationen daraus zum Wissenserwerb und zur Wissenserweiterung nutzen,10
  3. ihre Lesemotivation für literarische Texte5, 7, 8 nutzen und mit Unterstützung Informationen bzw. Kerngedanken in diesen verstehen, eigene Gedanken zu Texten entwickeln und sich mit anderen über Leseinteressen und Gelesenes austauschen.

Kompetenzbereich Verfassen von Texten

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. unterschiedliche Schreibabsichten zu freien und vorgegebenen Themen nutzen, Texte sinnvoll planen und mit bewusstem Einsatz sprachlicher Mittel und unter Nutzung unterschiedlicher Informationsquellen verfassen,
  2. Texte nach bestimmten Aspekten überprüfen und mit analogen und digitalen Hilfsmitteln überarbeiten und berichtigen.

Kompetenzbereich (Recht-)Schreiben/Sprachbetrachtung

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Regeln für normgerechtes Schreiben auf Wort- und Satzebene zunehmend selbstständig anwenden, für das richtige Schreiben von Wörtern die Möglichkeit des Ableitens nutzen und analoge oder digitale Medien beim Nachschlagen von Wörtern als Rechtschreibhilfe verwenden,6
  2. die Funktion von Formveränderungen in Wörtern sowie die verschiedenen Zeitformen in Sätzen und Texten erkennen, adäquat anwenden und wichtige Wort- und Satzarten unterscheiden und benennen,
  3. Merkmale und Unterschiede zwischen Alltags- und Bildungssprache im fächerübergreifenden Kontext wahrnehmen und reflektieren.10

Anwendungsbereiche

  1. Besprechen, Bearbeiten und Klären von Themen aus dem Alltag der Schülerinnen und Schüler2, 5, 7, 9
  2. spielerisches Erproben von Sprechsituationen (szenisches Spiel, Dialoge) und Präsentieren von Inhalten unter Berücksichtigung von Standardsprache, Mimik und Gestik
  3. Sach- und Gebrauchstexte aus verschiedenen Medien6 zur Wissenserweiterung
  4. Nutzen von Schreibanlässen und kreatives Schreiben unter Berücksichtigung der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler und deren individuelle Schreibinteressen
  5. Überarbeiten von Textstellen und Texten nach bestimmten Kriterien
  6. Handlungs- und produktionsorientierte Auseinandersetzung mit ausgewählten literarischen Texten5, 7, 8
  7. Anwenden von Strategien für normgerechtes Schreiben
  8. Reflektieren von konkreten Sprech-, Lese- und Schreibsituationen über sprachliche Phänomene unter Verwendung geeigneter Fachbegriffe (für Wortarten, Satzarten, Zeitformen)10
  9. Reflektieren über Gemeinsamkeiten/Unterschiede von Sprachen hinsichtlich Aussprache, Bedeutung und Schriftzeichen

1Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung

2Entrepreneurship Education

3Gesundheitsförderung

4Informatische Bildung

5Interkulturelle Bildung

6Medienbildung

7Politische Bildung

8Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung

9Sexualpädagogik

10Sprachliche Bildung und Lesen

11Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung

12Verkehrs- und Mobilitätsbildung

13Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung

 

 

   

MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 4. Schulstufe):

Im Mathematikunterricht der Primarstufe bauen die Schülerinnen und Schüler ein tragfähiges Zahl- und Operationsverständnis auf, vgl. den Abschnitt Die Entwicklung des kindlichen Rechnens in der Handreichung Die schulische Behandlung der Rechenschwäche (BMBWF, 2018), sie lernen mit Daten und ihren Darstellungen4, 6, 13 zu arbeiten, entwickeln Grund- und Stützpunktvorstellungen zu Größen sowie Verständnis für das Messen1 und erarbeiten grundlegende Konzepte der Geometrie. Ausgangspunkt dafür sind jeweils Beobachtungen und Tätigkeiten aus der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler, die im Unterricht aufgegriffen bzw. angeregt und systematisiert werden. Die Schülerinnen und Schüler erfahren in vielfältigen Lehr- und Lernumgebungen Mathematik auch als Sprache, in der sie sich ausdrücken und mit der sie mit anderen in Austausch treten5, 6, 10 können. Im Fokus steht die Weiterentwicklung fachlicher und überfachlicher Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler, insbesondere auch im Sinne einer reflexiven Geschlechterpädagogik8.

Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (1. bis 4. Schulstufe):

Das zugrunde liegende Kompetenzmodell basiert auf den 2009 eingeführten Bildungsstandards und verschränkt die inhaltlichen Kompetenzbereiche mit den folgenden Prozessen:

  1. Modellieren
  2. Operieren
  3. Kommunizieren und Begründen
  4. Problemlösen

Modellieren meint das Übertragen einer Sachsituation in ein mathematisches Modell, das mathematische Bearbeiten des Modells und das Rückbeziehen der Ergebnisse auf die Ausgangssituation. In einem weiteren Sinne gehört zum Modellieren auch das Erstellen von Sachaufgaben zu gegebenen mathematischen Beschreibungen.1

Operieren meint das Arbeiten mit Zahlen, Größen und geometrischen Objekten, das Durchführen arithmetischer und geometrischer Operationen sowie das Erstellen bzw. Interpretieren von Tabellen und grafischen Darstellungen von Daten.4, 6, 13

Kommunizieren meint das Darstellen und Interpretieren mathematischer Sachverhalte unter Nutzung altersadäquater Fachsprache und geeigneter Repräsentationsformen sowie das Beschreiben und Vergleichen von Denk-und Vorgangsweisen bzw. Lösungswegen.6, 10 Begründen meint das Aufzeigen und Nutzen von Zusammenhängen, insbesondere das Klären, ob ein Lösungsweg richtig oder falsch ist.

Problemlösen meint das Erkennen innermathematischer Zusammenhänge, das Formulieren relevanter Fragen und Vermutungen sowie das Finden und Nutzen geeigneter Lösungsstrategien.2 Zu diesen Strategien gehören das (systematische) Probieren, das Erstellen von Skizzen und Tabellen sowie das Nutzen von Analogien.

Zentrale fachliche Konzepte (1. bis 4. Schulstufe):

Dem Mathematikunterricht der Primarstufe liegen die folgenden vier inhaltlichen Kompetenzbereiche zugrunde:

  1. Zahlen und Daten
  2. Operationen
  3. Größen
  4. Ebene und Raum

Der Bereich Zahlen und Daten umfasst das Entwickeln eines tragfähigen Zahlverständnisses unter Berücksichtigung unterschiedlicher Zahlaspekte (zB Kardinalzahl, Ordinalzahl, Maßzahl) sowie von Einsichten in den Aufbau und in die Vorteile des dezimalen Stellenwertsystems, das Runden von Zahlen, das Arbeiten mit einfachen Darstellungsformen wie Strichliste, Tabelle und Säulen- bzw. Balkendiagramm sowie das Herausbilden eines qualitativen Wahrscheinlichkeitsbegriffs.1, 10

Der Bereich Operationen umfasst das mündliche, halbschriftliche und schriftliche1, 4 Rechnen auf Basis eines gefestigten Operationsverständnisses sowie das Durchführen von Überschlagsrechnungen1 und Proben.

Der Bereich Größen umfasst das Vergleichen von Größen, das Messen von Größen insbesondere mithilfe normierter Maßeinheiten, das Anschreiben, Interpretieren und Umrechnen von Maßangaben, das Abschätzen von Größen mithilfe geeigneter Stützpunktvorstellungen1 sowie das Rechnen mit Größen.

Der Bereich Ebene und Raum umfasst das Erkennen, Benennen und Darstellen geometrischer Objekte und ihrer Lagebeziehungen, das spielerische und planvolle Arbeiten mit geometrischen Objekten sowie das Ermitteln von Umfang und Flächeninhalt einfacher ebener Figuren.

Didaktische Grundsätze (1. bis 4. Schulstufe):

Über die didaktischen Grundsätze im allgemeinen Teil des Lehrplans hinaus gelten für den Unterrichtsgegenstand Mathematik die folgenden speziellen Grundsätze:

  1. Variieren der Darstellungsform und Veranschaulichung
  2. handelndes Erarbeiten des Zahl- und Operationsverständnisses sowie geometrischer Grundvorstellungen
  3. Vielfalt von Lösungswegen und Erkennen von Zusammenhängen
  4. Funktionen des Übens

Variieren der Darstellungsform und Veranschaulichung

Das wiederholte Wechseln der Darstellungsform – handelnd, bildhaft, verbal, symbolisch –unterstützt einerseits den Aufbau des Zahlverständnisses, die Einsicht in Operationsstrukturen, das Verständnis für mathematische Symbole und das Festigen fachsprachlicher Begriffe10, andererseits das Finden von Lösungsstrategien. Der Einsatz geeigneter didaktischer Materialien und Veranschaulichungen fördert die Entwicklung tragfähiger Grundvorstellungen. Dadurch kann eine einseitige Bindung an bestimmte didaktische Materialien bzw. Vorstellungen vermieden werden.

Handelndes Erarbeiten des Zahl- und Operationsverständnisses sowie geometrischer Grundvorstellungen

Handelndes Arbeiten mit geeigneten didaktischen Materialien fördert die kognitive Entwicklung, den Aufbau der Fachsprache1, 10 und die Nachhaltigkeit des mathematischen Erkenntnisgewinns. Das Stellenwertsystem wird mithilfe strukturierter Materialien erarbeitet und gefestigt. Das zählende Rechnen schränkt grundlegende Einsichten in das Dezimalsystem ein und ist nachteilig für ein sicheres Operieren; die Ablösung vom zählenden Rechnen hat daher hohe Priorität. Durch Handlungen wie das Kippen von Körpern, das Abnehmen von Begrenzungsflächen, das Falten von Papier oder das Umfangen und Auslegen von Flächen werden tragfähige Grundvorstellungen aufgebaut.

Vielfalt von Lösungswegen und Erkennen von Zusammenhängen

Der Mathematikunterricht der Primarstufe ist aktiv-entdeckend und fokussiert auf mathematische Zusammenhänge, Muster und Strukturen.4 Das Entwickeln eines tragfähigen Verständnisses wird beispielsweise durch Tausch-, Nachbar-, Umkehr-, Analogie- und Probeaufgaben gefördert. Besondere Bedeutung kommt auch Verdoppelungsaufgaben und der „Kraft der 5“ zu. Verschiedene Lösungswege werden mit Blick auf Verständnis und Flexibilität erkundet, verglichen und genutzt. Prozesse wie Vergleichen, Ordnen, Zuordnen, Klassifizieren, Abstrahieren, Verallgemeinern, Konkretisieren und Analogisieren werden im Unterricht regelmäßig aufgegriffen und systematisiert, um logisches Denken und Fähigkeiten zum Lösen von Problemen zu fördern.1, 4

Funktionen des Übens

Vielfältiges Üben fördert den nachhaltigen Aufbau mathematischer Kompetenzen. So fokussiert etwa operatives Üben auf das Erarbeiten mathematischer Zusammenhänge. Beim Üben von Fertigkeiten werden grundlegende Aufgaben (zB Einspluseins, Einmaleins) und Vorgangsweisen (zB Zeichnen eines Rechtecks mit gegebenen Längen, schriftliche Rechenverfahren) gefestigt bzw. automatisiert. Fehler werden im Unterricht konstruktiv als Lernchancen aufgegriffen.2

Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung1, Entrepreneurship Education2, Informatische Bildung4, Interkulturelle Bildung5, Medienbildung6, Politische Bildung7, Sprachliche Bildung und Lesen10, Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung13

Hinweise zu den inhaltlichen Kompetenzbereichen (1. bis 4. Schulstufe):

Zahlen und Daten

Das Entwickeln eines tragfähigen Zahlverständnisses erfolgt anhand von Situationen der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler sowie anhand vielfältiger Zerlegungen und Darstellungen (zB Punktmustern) von Zahlen. Das Stellenwertverständnis wird mit strukturierten Materialien erarbeitet. Die divergierende Sprech- und Schreibweise bei Zahlen („Zehner-Einer-Inversion“) wird thematisiert. Das Arbeiten mit Brüchen in der 4. Schulstufe geht von Erfahrungen des Teilens aus und erfolgt nur im Zusammenhang mit konkreten Veranschaulichungen.

Die Schülerinnen und Schüler erheben Daten aus ihrer Lebenswelt und stellen sie dar bzw. interpretieren zugehörige Darstellungen.6, 13 Einfache kombinatorische Abzählaufgaben (zB Wie viele zweigängige Menüs können aus 2 möglichen Vorspeisen und 3 möglichen Hauptspeisen zusammengestellt werden?), werden durch Probieren erkundet, zunehmend systematisch dargestellt und gelöst.4 Anhand konkreter Sachsituationen werden qualitative Begriffe (zB unmöglich, unwahrscheinlich, wahrscheinlich, sicher) für die Wahrscheinlichkeit von Ereignissen erarbeitet. Ereignisse werden bezüglich ihrer Wahrscheinlichkeit mit Begriffen wie weniger wahrscheinlich, gleich wahrscheinlich oder wahrscheinlicher verglichen.7, 10

Operationen

Rechenoperationen und ihre Zusammenhänge werden aus praktischem Handeln bzw. mit geeigneten didaktischen Materialien erarbeitet und interpretiert (bei additiven Rechenoperationen etwa Hinzufügen, Vermehren, Zusammenlegen, Ergänzen, Wegnehmen, Vermindern und Abtrennen; bei multiplikativen Rechenoperationen etwa wiederholtes Aneinanderfügen, zeitlich-sukzessives bzw. räumlich-simultanes Vervielfachen, wiederholtes Ausgliedern, Teilen und Messen). Um flexibles Rechnen zu fördern, ist besonderer Wert auf das Verstehen der Zusammenhänge zwischen den Operationen und auf das Entdecken und Anwenden verschiedener Lösungsstrategien und Rechenregeln zulegen. Das Verwenden von Platzhaltern bei Umkehraufgaben bereitet die Einführung von Variablen in der Sekundarstufe vor. Das Einspluseins und das Einmaleins werden jeweils sukzessive aus Kernaufgaben abgeleitet. Das Einspluseins wird in der 1. Schulstufe erarbeitet und weitgehend gefestigt sowie in der 2. Schulstufe automatisiert; das kleine Einmaleins wird in der 2. Schulstufe erarbeitet und weitgehend gefestigt sowie in der 3. Schulstufe automatisiert. In der 1. Schulstufe können allenfalls auch Analogieaufgaben im additiven Bereich innerhalb des dritten Zehners thematisiert werden. Mehrschrittige Rechnungen werden nachvollziehbar dokumentiert („halbschriftliches Rechnen“) und bereiten das Erarbeiten schriftlicher Verfahren4 vor. Zumindest beim Einführen der schriftlichen Division sollen die Multiplikationen und Subtraktionen gedanklich getrennt und angeschrieben werden. Der Fokus liegt auf der Division durch einstellige Zahlen bzw. reine Zehnerzahlen.

Größen

Die Begriffsbildungen erfolgen durch handelnden Umgang mit konkreten Objekten. Das Prinzip des Messens und das Vergleichen von Größen sind dabei wesentlich. Um Verständnis für die unterschiedlichen Bedeutungen von Größe, Einheit und Maßzahl aufzubauen, werden beim Messen zunächst auch nicht genormte Einheiten verwendet. Zu genormten Einheiten werden Stützpunktvorstellungen entwickelt. Das Vertiefen des Verständnisses für Größen erfolgt durch das Bearbeiten vielfältiger Sachsituationen und Sachaufgaben sowie durch das Anstellen additiver und multiplikativer Vergleiche (zB um 2 cm kürzer, doppelt so schwer). Geldbeträge werden mehrnamig und ab der 3. Schulstufe auch in Kommaschreibweise mit zwei Nachkommastellen notiert. Unvermeidbare Überschreitungen beim Rechnen werden mithilfe von Umwandlungen gelöst.1, 13

Ebene und Raum

Die Begriffsbildungen erfolgen handelnd über Tätigkeiten wie Bauen, Nachbauen, Nachlegen, Auslegen, Umfüllen, Formen, Falten, Spannen, Schneiden, Zeichnen, Kippen oder Drehen, die auch spielerisches Gestalten und schöpferisches Tun fördern. Raumlagen werden mit Begriffen wie zwischen, neben, auf, außerhalb und innerhalb, in der Mitte, links und rechts, vorne und hinten, oben und unten beschrieben.10 Die Raumvorstellung wird durch das Beschreiben von Lagebeziehungen10, das Nachvollziehen und Formulieren von Wegbeschreibungen4, 10 und das Arbeiten mit bzw. Erstellen von Plänen und Bauplänen von Würfelgebäuden entwickelt bzw. gefestigt. Dem Erkennen bzw. Fortführen geometrischer Muster, insbesondere achsensymmetrischer Figuren, kommt eine besondere Bedeutung zu. Ausgehend vom Hantieren, Benennen und Beschreiben sollen geometrische Objekte auf ihre Eigenschaften und deren gegenseitige Beziehungen hin untersucht werden. Dreieck, Viereck, Quadrat, Rechteck, Kreis, Würfel, Quader, Kugel, Zylinder, Pyramide und Kegel werden anhand konkreter Merkmale unterschieden, wobei auf das Unterscheiden von Quadrat und Würfel, Rechteck und Quader sowie Kreis und Kugel besonders zu achten ist. Quadrate sollen als besondere Rechtecke und Würfel als besondere Quader erkannt werden. Beim Untersuchen von Körpern werden Flächen, Kanten und Ecken entdeckt und beschrieben. Bei Quadraten, Rechtecken und daraus zusammengesetzten Figuren werden auch Umfangs- und Flächenberechnungen durchgeführt. Das Herstellen von Querverbindungen zum Arbeiten mit Größen ist ein wesentlicher Bestandteil des Unterrichts in diesem Inhaltsbereich.

Kompetenzbeschreibungen, Lehrstoff (1. bis 4. Schulstufe):

1. Schulstufe:

Kompetenzbereich Zahlen und Daten

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Zahlen bis mindestens 20 mit strukturiertem Material darstellen, lesen, schreiben, zerlegen, vergleichen, ordnen und vielfältig nutzen; die Zahlen bis 100 mit strukturiertem Material darstellen, lesen und schreiben.
  2. Daten aus ihrer unmittelbaren Lebenswelt erheben und mit Strichlisten und Tabellen darstellen; Strichlisten und Tabellen interpretieren.

Kompetenzbereich Operationen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Rechenoperationen im additiven Bereich im Zahlenraum bis mindestens 20 flexibel durchführen.
  2. arithmetische Muster erkennen, beschreiben, fortsetzen und ergänzen.
  3. Sachsituationen aus ihrer Lebenswelt modellieren.

Kompetenzbereich Größen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Größen mit selbst gewählten und genormten Einheiten messen und die Ergebnisse notieren; mit genormten Maßeinheiten (kg, m, ℓ, h, €, c) Vorstellungen verbinden und Größenangaben interpretieren.
  2. Uhrzeiten mit vollen Stunden ablesen und darstellen; mit Größen in einfachen Sachsituationen arbeiten.

Kompetenzbereich Ebene und Raum

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. einfache Lagebeziehungen und Richtungsangaben zur Orientierung und Beschreibung nutzen,
  2. ebene Figuren und Körper anhand einfacher Merkmale unterscheiden, beschreiben und vergleichen.
  3. spielerisch mit ebenen Figuren, Mustern und Körpern arbeiten, insbesondere mit symmetrischen Objekten.

2. Schulstufe:

Kompetenzbereich Zahlen und Daten

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Zahlen bis 100 zerlegen, vergleichen, ordnen und vielfältig nutzen; die Zahlen bis 1000 mit strukturiertem Material darstellen, lesen und schreiben.
  2. Daten aus ihrer Lebenswelt erheben und mit Säulen- und Balkendiagrammen darstellen; Säulen- und Balkendiagramme sowie Piktogramme interpretieren.

Kompetenzbereich Operationen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Rechenoperationen im additiven und multiplikativen Bereich im Zahlenraum 100 flexibel mündlich und halbschriftlich durchführen,
  2. arithmetische Muster erkennen, beschreiben, fortsetzen und ergänzen,
  3. reale bzw. verbal oder bildlich dargestellte Sachsituationen modellieren.

Kompetenzbereich Größen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. mit genormten Maßeinheiten (kg, m, ℓ, h, €, c, neu: dag, dm, cm, min, s) Vorstellungen verbinden und Größenangaben interpretieren; Größen messen und Ergebnisse mit entsprechenden Maßeinheiten notieren; Beziehungen zwischen Maßeinheiten anwenden; Größen ein- und mehrnamig anschreiben.
  2. Uhrzeiten mit halben Stunden und Viertelstunden ablesen und darstellen; mit Größen in einfachen Sachsituationen arbeiten.

Kompetenzbereich Ebene und Raum

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Eigenschaften von ebenen Figuren und Körpern erkennen und benennen; spielerisch und planvoll mit ebenen Figuren und Körpern arbeiten, insbesondere mit symmetrischen Objekten,
  2. das Lineal zum Zeichnen und Messen nutzen,
  3. geometrische Muster erkennen, beschreiben, fortsetzen und ergänzen.

3. Schulstufe:

Kompetenzbereich Zahlen und Daten

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Zahlen bis 1000 zerlegen, vergleichen, ordnen, runden und vielfältig nutzen.
  2. einfache kombinatorische Abzählaufgaben darstellen und lösen; die Wahrscheinlichkeiten von Ereignissen ihrer Lebenswelt qualitativ beschreiben und vergleichen.

Kompetenzbereich Operationen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Rechenoperationen im additiven und multiplikativen Bereich im Zahlenraum 1000 halbschriftlich flexibel durchführen; Ergebnisse durch Runden und durch Überschlagsrechnungen abschätzen.
  2. Additionen, Subtraktionen, Multiplikationen mit einstelligem Multiplikator sowie Divisionen mit einstelligem Divisor im Zahlenraum 1000 schriftlich durchführen.
  3. vielfältige Sachsituationen modellieren.

Kompetenzbereich Größen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. mit genormten Maßeinheiten (kg, dag, m, dm, cm, ℓ, h, min, s, €, c, neu: t, g, km, mm, mℓ) Vorstellungen verbinden und Größenangaben interpretieren; Größen messen bzw. mithilfe von Stützpunktvorstellungen abschätzen und Ergebnisse mit entsprechenden Maßeinheiten notieren; Beziehungen zwischen Maßeinheiten anwenden; Größen ein- und mehrnamig anschreiben und Umrechnungen durchführen.
  2. Uhrzeiten mit Stunden und Minuten ablesen und darstellen; mit Größen in Sachsituationen arbeiten.

Kompetenzbereich Ebene und Raum

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. ebene Figuren und Körper auf ihre Eigenschaften hin untersuchen, beschreiben und vergleichen; spielerisch und planvoll mit ebenen Figuren und Körpern arbeiten, insbesondere mit symmetrischen Objekten.
  2. Lagebeziehungen von Strecken in der Ebene beschreiben; rechte Winkel, Quadrate und Rechtecke mit dem Geodreieck zeichnen.
  3. den Umfang ebener Figuren messen bzw. abschätzen; den Umfang von Quadraten und Rechtecken berechnen.

4. Schulstufe:

Kompetenzbereich Zahlen und Daten

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Zahlen bis 1 000 000 lesen, schreiben, darstellen, zerlegen, vergleichen, ordnen, runden und vielfältig nutzen.
  2. Brüche mit kleinen Nennern lesen und schreiben, insbesondere mit den Nennern 2, 4 und 8; Bruchteile konkreter Objekte bzw. Größen erkennen, darstellen, in Bruchschreibweise notieren, vergleichen, ordnen und in einfachen Fällen additiv zerlegen; Bruchteile ermitteln.
  3. einfache Zufallsexperimente durchführen und wiederholen; Ergebnisse und ihre absoluten Häufigkeiten darstellen sowie Wahrscheinlichkeiten qualitativ vergleichen.

Kompetenzbereich Operationen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Additionen, Subtraktionen, Multiplikationen mit ein- und zweistelligem Multiplikator sowie Divisionen mit ein- und zweistelligem Divisor im Zahlenraum 1 000 000 schriftlich durchführen; Ergebnisse durch Runden und durch Überschlagsrechnungen abschätzen,
  2. vielfältige Sachsituationen modellieren; direkt proportionale Zusammenhänge erkennen, tabellarisch darstellen und für Berechnungen nutzen.

Kompetenzbereich Größen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. mit genormten Maßeinheiten für Flächeninhalte (t, kg, dag, g, km, m, dm, cm, mm, ℓ, mℓ, h, min, s, €, c, neu: km², ha, a, m², dm², cm², mm²) Vorstellungen verbinden und Größenangaben interpretieren; Größen messen bzw. mithilfe von Stützpunktvorstellungen abschätzen und Ergebnisse mit entsprechenden Maßeinheiten notieren; Größen ein- und mehrnamig anschreiben und Umrechnungen durchführen.
  2. mit Zeitpunkten und Zeitspannen arbeiten; mit Größen in Sachsituationen arbeiten.

Kompetenzbereich Ebene und Raum

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. einfache Körpermodelle und Netze untersuchen, zuordnen und erstellen.
  2. den Flächeninhalt ebener Figuren mithilfe geeigneter Einheitsflächen messen bzw. abschätzen; Flächeninhalt und Umfang von Quadraten und Rechtecken bzw. von einfachen daraus zusammengesetzten Figuren berechnen.
  3. ebene Figuren verkleinern und vergrößern, insbesondere mithilfe von Rastern; einfache Pläne interpretieren und anfertigen.

1Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung

2Entrepreneurship Education

3Gesundheitsförderung

4Informatische Bildung

5Interkulturelle Bildung

6Medienbildung

7Politische Bildung

8Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung

9Sexualpädagogik

10Sprachliche Bildung und Lesen

11Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung

12Verkehrs- und Mobilitätsbildung

13Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung

 

 

   

SACHUNTERRICHT

Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 4. Schulstufe):

Der Sachunterricht hat die zentrale Aufgabe, Schülerinnen und Schüler darin zu unterstützen, die Welt zu erkunden, ihre unmittelbare und mittelbare Umwelt zu erschließen und sich Weltwissen anzueignen. Grundlegende sachunterrichtliche Bildung greift die Erfahrungen, die Schülerinnen und Schüler aus der vorschulischen Sozialisation mitbringen, auf und fördert den Aufbau der für den weiteren Bildungs- und Lebensgang erforderlichen zentralen fachlichen Konzepte und Kompetenzen. Wesentliches Ziel des Sachunterrichts ist, die Schülerinnen und Schüler darin zu fördern und zu fordern, ihre natürliche, kulturelle, soziale und technische Umwelt in ihren Zusammenhängen zu verstehen. Im Sinne einer reflexiven Grundbildung erschließen sie sich die Welt durch differenziertes Betrachten und Verstehen, um sich darin zunehmend bewusster zu orientieren, aktiv an ihrer Gestaltung mitzuwirken und eigenständig zu handeln. Schülerinnen und Schüler übernehmen Verantwortung und erkennen, dass jeder Handlung eine Entscheidung vorausgeht, die auf einer Einschätzung, Bewertung oder Beurteilung basiert. In der Folge bauen die Schülerinnen und Schüler ihr Wertesystem auf und entwickeln ihre Fähigkeit zum Perspektivenwechsel und ihre Empathie weiter. In den Beschreibungen der zu erlangenden Kompetenzen ist den Schülerinnen und Schülern die vielfältige Betrachtungsweise der Wirklichkeit sowie die Stellung des Menschen – insbesondere die der Schülerinnen und Schüler – in dieser Wirklichkeit bewusst zu machen. Der Sachunterricht umfasst in seiner Vielperspektivität Bereiche des gesellschaftlichen, historischen, politischen, geografischen, ökonomischen, physikalischen, chemischen, technischen, biologischen und ökologischen Weltbezugs und ermöglicht damit für alle Lernenden eine Basis gemeinsamer Bedeutungsinhalte. Der Sachunterricht ist der zentrale Unterrichtsgegenstand für die Auseinandersetzung mit den überfachlichen Kompetenzen (personale, soziale und lernmethodischen Kompetenzen) sowie den übergreifenden Themen im Sinne einer globalen Verantwortung und Bildung für nachhaltige Entwicklung,11 eines zukunftsfähigen Wirtschaftens2,13 und der Entwicklung persönlichen sozialen Engagements und gesellschaftlicher Solidarität7.

Didaktische Grundsätze (1. bis 4. Schulstufe):

Sachunterricht ist eine vielperspektivische Auseinandersetzung mit Kompetenzbereichen, ausgehend von den Vorstellungen, Konzepten und Fragen der Schülerinnen und Schüler und bindet fächerübergreifende Aspekte ein. Sachunterricht benötigt einen klaren Aufbau und eine für Schülerinnen und Schüler nachvollziehbare Struktur. Er zeichnet sich durch die Gestaltung von Lernumgebungen sowie den Einsatz adäquater Sozial- und Unterrichtsformen aus und bezieht das Lernen in Projekten und an außerschulischen Lernorten mit ein.

Lehrpersonen erkennen das Vorwissen der Schülerinnen und Schüler und greifen dieses als Grundlage des individualisierten Unterrichts lernwirksam auf. Sie verknüpfen Fachwissen, pädagogisches und fachdidaktisches Wissen, setzen sich mit individuellen Interessen, Stärken und Entwicklungspotentialen auseinander, zeigen Offenheit und Bereitschaft zum Perspektivenwechsel und nehmen die Diversität der Lerngruppe als Chance wahr.

Lernprozesse sind so zu organisieren, dass Fertigkeiten sowie Kenntnisse, Einsichten und Einstellungen grundgelegt werden. Es werden fachgemäße Arbeitsweisen erlernt sowie Lernformen erworben, die zur eigenständigen Auseinandersetzung mit der Lebenswirklichkeit und zu selbstständigem Wissenserwerb führen. Ziel ist, das erworbene Wissen zu beurteilen und eigene innovative Lösungsansätze auf neue Sachverhalte/Problemstellungen zu übertragen.

Sprachliche Bildung und Lesen im Sachunterricht10 erfolgt durch konsequente Verknüpfung von Sachlichkeit und Sprachlichkeit nach dem Prinzip des fachsensiblen Sprachunterrichts – sprachsensiblen Fachunterrichts.

Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung1, Entrepreneurship Education2, Gesundheitsförderung3, Informatische Bildung4, Interkulturelle Bildung5, Medienbildung6, Politische Bildung7, Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung8, Sexualpädagogik9, Sprachliche Bildung und Lesen10, Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung11, Verkehrs- und Mobilitätsbildung12, Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung13

Zentrale fachliche Konzepte (1. bis 4. Schulstufe):

Zentrale fachliche Konzepte im Sachunterricht sind Deutungs- und Erschließungsmuster zur Beschreibung und Einordnung elementarer Phänomene und Sachverhalte. Sie bieten einen übergeordneten Orientierungsrahmen für die Auswahl der Kompetenzbereiche sowie der damit verknüpften Kompetenzen und sind auf die gegenwärtige und zukünftige Bedeutung für die Schülerinnen und Schüler abgestimmt.

Jedes Konzept steht für sich und hat Bezüge zu einem Kompetenzbereich oder vernetzt mehrere Kompetenzbereiche.

Identität, Diversität, Interessen und Macht

Menschen und Gruppen haben unterschiedlich ausgeprägte Möglichkeiten der Einflussnahme auf andere, verschiedene Interessen, Standpunkte und Sichtweisen, wodurch Ungleichheiten und Konflikte innerhalb der Gesellschaft auftreten können. Es lassen sich regionale, kulturelle, soziale und wirtschaftliche Ungleichheiten identifizieren, diskutieren, beurteilen und Schlüsse für das eigene Handeln ziehen.

Energie, Erhaltung und Veränderung

Für naturwissenschaftliche, technische sowie gesellschaftliche Prozesse und Entwicklungen ist die Nutzung von Energie eine wesentliche Voraussetzung. Energie fließt, wird umgewandelt und geht nicht verloren. Stoffe können sich verändern, aber sie verschwinden nicht.

Zeit, Entwicklung, Dauer und Wandel

Gesellschaftliche, historische, geografische, ökonomische, technische, naturwissenschaftliche und ökologische Entwicklungen betreffen alle Menschen und begründen stetigen Wandel8. Diesem entspricht die Ausrichtung der Bildung auf Gegenwart und Zukunft.

Raum und Lebenswelt

Natur- und Kulturräume sind Grunddimensionen des menschlichen Daseins. Menschen nutzen, gestalten, verändern, gefährden und schützen diese Lebensräume.

Leben und Anpassung, Struktur und Funktion

Gesellschaftliche sowie naturwissenschaftliche Entwicklungen und Prozesse bestimmen das Leben und durchlaufen stetige Anpassung. Strukturen und Funktionen stehen in einem direkten wechselseitigen Verhältnis zueinander.

Systeme und Wechselwirkungen, Ursachen und Konsequenzen

Lebewesen oder Gegenstände wirken aufeinander, beeinflussen sich wechselseitig und verändern damit ihren Zustand. Essenziell ist dabei das Verständnis für die globale Verflechtung des Individuums mit seiner physischen, sozialen, wirtschaftlichen, naturwissenschaftlichen, historischen und politischen Umwelt.

Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (1. bis 4. Schulstufe):

Der Sachunterricht strebt den Erwerb verschiedener fachlicher Kompetenzen an, die in Kompetenzbereichen gebündelt sind. Dabei ergeben sich Anschlussmöglichkeiten für die Lernangebote von Unterrichtsfächern in weiterführenden Schulen. Im Sachunterricht sind diese jedoch übergreifend und vernetzend in den Blick zu nehmen.

Sozialwissenschaftlicher Kompetenzbereich

Der Kompetenzerwerb ermöglicht den Schülerinnen und Schüler die aktive Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und die Teilhabe an demokratischen Abläufen. Sie erkennen und reflektieren für sie relevante soziale, politische und kulturelle Aspekte unterschiedlicher Gemeinschaften, Beziehungen3, 9, öffentlicher Einrichtungen und Dienstleistungen (zB Gemeindeverwaltung) und übernehmen Verantwortung für sich, die Gemeinschaft und ihre Umwelt.2 Diversität wird als Bereicherung wahrgenommen, Empathie und Toleranz3, 9 werden gefördert und Solidarität sowie Zivilcourage3, 9 angebahnt. Methoden der sachbezogenen kommunikativen Auseinandersetzung, vor allem das Analysieren, Diskutieren, Argumentieren, Urteilen und Partizipieren werden gefördert. Die Begegnung mit Themen der interkulturellen Bildung, der politischen Bildung7, mit Kinderrechten7 sowie der reflexiven Geschlechterpädagogik und Gleichstellung fördert die Entfaltung der Persönlichkeit des Kindes auch in Hinblick auf globale Verantwortung und Bildung für nachhaltige Entwicklung.13

Naturwissenschaftlicher Kompetenzbereich

Das Verhältnis des Menschen zur unbelebten und belebten Natur ist unter dem Aspekt der Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung11 zu gestalten. Menschen sind Teil der Natur, sie nutzen, verändern und gestalten Natur- und Lebensräume. Für den verantwortungsvollen Umgang damit braucht es das Verständnis biologischer, physikalischer, chemischer und ökologischer Zusammenhänge sowie Einblick in Themen der Gesundheitsförderung und Sexualpädagogik. Die Schülerinnen und Schüler erleben und erforschen bedeutsame Naturphänomene, entwickeln naturwissenschaftliches Denken und erwerben Methoden naturwissenschaftlichen Arbeitens und Forschens. Diese umfassen vor allem das Experimentieren, forschendes Lernen, Beobachten und Bestimmen sowie das Vermuten, Hinterfragen und Reflektieren, Argumentieren und Schlussfolgern. Ausgehend von eigenen Erfahrungen und auf der Grundlage exemplarischer und für sie bedeutsamer Beispiele der Begegnung und Auseinandersetzung mit Grundfragen der Beziehung von Mensch und Natur, werden die Schülerinnen und Schüler an elementare naturwissenschaftliche Bildung herangeführt.

Geografischer Kompetenzbereich

Der Kompetenzerwerb zeigt sich in der Orientierung und Erschließung von natürlich entstandenen und kulturell geschaffenen Räumen wie zB Landschaftsformen und anderen geografischen Gegebenheiten sowie Naturereignissen mit Hilfe geografischer Orientierungsmittel (Plan, Karte, Kompass, …). Einsichten und Erkenntnisse zu Polaritäten menschlicher Einflussnahme, Veränderungen und Gefährdungen tragen auch zur Verkehrs- und Mobilitätsbildung bei. Abhängigkeiten und Verflechtungen zwischen Mensch und Raum, nachhaltige Raumentwicklung sowie der verantwortungsvolle Umgang mit naturräumlichen Ressourcen werden an unterschiedlichen lokalen, regionalen, nationalen und globalen Aspekten deutlich und in Hinblick auf globale Verantwortung und Bildung für nachhaltige Entwicklung13 bearbeitet. Die reflexive Auseinandersetzung mit Informationen aus Medien6 zu Räumen und Lebenssituationen in der Nähe und Ferne hilft Schülerinnen und Schüler dabei, ihr Wissen von der Vielfalt, Eigenart und Ungleichheit menschlicher Lebenssituationen8 sowie ihre Vorstellung von der Welt zu entwickeln. Dabei werden neben den Methoden des fachspezifischen Lernens auch das Recherchieren und Dokumentieren von Informationen sowie der kritische Umgang mit Medien gefördert.6

Historischer Kompetenzbereich

Die Entwicklung des kindlichen Interesses und Verständnisses für zeitliche Strukturen und historische Fragestellungen ist ebenso bedeutend wie der Aufbau eines reflektierten Geschichtsbewusstseins. Die Schülerinnen und Schüler erfahren die Auswirkungen zeitlicher Strukturen und Abläufe ihrer Lebenswelt und lernen, sich selbstständig in der Zeit zu orientieren. Dabei werden Aspekte linearer wie auch zyklischer Zeit berücksichtigt und der Spannungsbogen von Vergangenheit – Gegenwart – Zukunft (zB unter Zuhilfenahme von Zeitleisten) wird aufgebaut. Kindliche Interessen und Fragen ergeben sich vor allem aus unterschiedlichen Medien und außerschulischen Erfahrungen, wodurch sich viele Berührungspunkte in Bezug auf historische Quellen und Darstellungen ergeben. Lebensbedingungen in vergangenen Zeiträumen werden mit heutigen Lebenssituationen verglichen, Gründe für Dauer und Wandel erforscht, Realität und Fiktion unterschieden. Der Kompetenzerwerb fördert die historische Frage-, Methoden- und Orientierungskompetenz, indem anhand von ausgewählten Quellen (Zeitzeugen, Artefakte etc.) vergangene Ereignisse als Geschichte rekonstruiert und Darstellungen über die Vergangenheit (Erzählungen, Interpretationen) nacherzählt, aber auch kritisch reflektiert bzw. dekonstruiert werden. Orientierungsmöglichkeiten für Gegenwart und Zukunft werden anhand der Beschäftigung mit Quellen und Darstellungen ausgelotet. Aspekte der interkulturellen Bildung5, der politischen Bildung7 sowie das Lernen an außerschulischen Lernorten sind zu berücksichtigen.

Technischer Kompetenzbereich

Technische Entwicklungen, wie die Digitalisierung4, durchdringen und prägen alle Bereiche des menschlichen Lebens. Den Schülerinnen und Schüler werden durch technische Bildung (in Verbindung mit Technik und Design) Zugänge zu technischen Phänomenen und zu technischem Handeln und Denken ermöglicht. Dies umfasst analytisches Denken und das Verstehen von technischen Prinzipien, Funktions- und Bedienungsweisen4 (Anleitungen) und Prozessen. Der Aufbau von Verständnis wird durch problemlösendes Handeln4, altersgemäßes Bewerten, Kommunizieren über und Reflektieren von Technik unterstützt. Grundlegendes Verständnis technischer Zusammenhänge wird durch Bauen und Konstruieren (mit den Schwerpunkten Stabilität, Werkzeuge, Geräte und Maschinen), die Erkundung von Technik und Arbeitswelt sowie die praktische Nutzung von Technikprodukten, zB im Zusammenhang mit Themen der Verkehrs- und Mobilitätsbildung oder Robotik4, entwickelt. Technische Errungenschaften und Erfindungen stehen in Zusammenhang mit historischen, politischen, ökologischen und ökonomischen Veränderungen. Aspekte der reflexiven Geschlechterpädagogik und Gleichstellung ermöglichen den Blick auf die Bedeutung von Forscherinnen und Forschern, Erfinderinnen und Erfindern sowie die eigene Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung.1

Wirtschaftlicher Kompetenzbereich

Schülerinnen und Schüler nehmen aktiv am wirtschaftlichen Leben teil. Kindgerechte Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innen-Bildung13 unterstützt sie darin, wirtschaftliche Begriffe zu verstehen, in ökonomisch geprägten Lebenssituationen selbstbestimmte, rationale und verantwortliche Entscheidungen zu treffen sowie mögliche Einflüsse und Rahmenbedingungen bewusst wahrzunehmen (Anreize, Beschränkungen, Angebot/Nachfrage, Werbung, Arbeit, Kreislaufwirtschaft, …).2 Anhand von konstruierten Lernsituationen oder durch die direkte Begegnung mit der außerschulischen Lebenswelt erlangen die Schülerinnen und Schüler Einblick in wirtschaftliche Strukturen und Zusammenhänge auf persönlicher, lokaler, regionaler, nationaler und globaler Ebene. Planen, Durchführen und Reflektieren von Handlungssituationen sowie Befragen, Dokumentieren und Auswerten machen wirtschaftliche Abläufe erfahrbar und verständlich. Die Schülerinnen und Schüler entwickeln dabei Orientierungs-, Urteils-, Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit, um ihre gegenwärtigen und zukünftigen Rollen in der Gesellschaft mündig, kritisch, selbstständig und verantwortungsbewusst wahrzunehmen (zB als Konsumentinnen und Konsumenten, Unternehmerinnen und Unternehmer, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer).13 Aspekte aus den Bereichen Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung, Entrepreneurship Education2 sowie der reflexiven Geschlechterpädagogik und Gleichstellung werden miteinbezogen. Ökonomische Bildung13 trägt maßgeblich zum Verständnis von verantwortungsvollem Wirtschaften, zur Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung11 sowie zu globaler und regionaler Verantwortung und Bildung für nachhaltige Entwicklung13 bei.

Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff (1. bis 4. Schulstufe):

Die Kompetenzbeschreibungen werden mit den zentralen fachlichen Konzepten sowie den Kompetenzbereichen in Verbindung gesetzt. Es werden Einsichten und Kenntnisse zu gesellschaftlichen, historischen, politischen, geografischen, ökonomischen, physikalischen, chemischen, technischen, biologischen und ökologischen Themenbereichen erlangt. Sie sind als Gesamtes für die Volksschule zu sehen und schrittweise sowie progressiv aufzubauen. Sie zielen darauf ab, dass am Ende der jeweiligen Schulstufe die genannten Kompetenzen gesichert und überprüfbar sind und in der darauffolgenden Schulstufe weitergeführt werden können.

1. Schulstufe:

Sozialwissenschaftlicher Kompetenzbereich

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. sich und andere wahrnehmen und beschreiben, Gefühle erkennen und einordnen sowie Beziehungen und Freundschaften pflegen und dabei auf andere eingehen; Regeln des Zusammenlebens in der Klassengemeinschaft aushandeln und verstehen.
  2. philosophische Fragen stellen, eigene Stärken und Entwicklungspotentiale erkennen und miteinander Gespräche führen.

Naturwissenschaftlicher Kompetenzbereich

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Artenvielfalt von Pflanzen und Tieren erkennen und benennen.
  2. den menschlichen Körper mit seinen Funktionen kennenlernen, Zusammenhänge von Ernährung und Wohlbefinden erkennen und erläutern.

Geografischer Kompetenzbereich

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. sich in ihrer näheren und weiteren Umgebung orientieren und sicher bewegen, Orientierungsmittel kennen lernen und anwenden.12
  2. verschiedene räumliche Situationen (zB nah oder fern, ländlich oder städtisch) vergleichen und Besonderheiten beschreiben.

Historischer Kompetenzbereich

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Zeiteinteilung verstehen, Handlungsabfolgen denken und durchführen sowie Begriffe für Zeiträume unterscheiden und sie zur Einordnung und Beschreibung von Ereignissen, Zeiträumen und Veränderungen anwenden.
  2. anhand von verschiedenen historischen Quellen (Gegenstände, Bilder, Zeitungen etc.) Vergleiche zwischen Vergangenheit und Gegenwart8 ziehen.

Technischer Kompetenzbereich

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Erfahrungen mit Bewegungen und Kräften handlungsorientiert entdecken, beschreiben und einordnen.12
  2. die Bedeutung technischer Hilfsmittel im Alltag erkennen und beschreiben.

Wirtschaftlicher Kompetenzbereich

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. unterschiedliche Arbeitsplätze und Arbeitsformen erkunden, Tätigkeiten und typische Geräte verschiedener Berufe vergleichen und darstellen1.
  2. menschliche Grunderfahrungen beschreiben und reflektieren, Wünsche und Bedürfnisse unterscheiden.

Anwendungsbereiche

  1. Ich und Du und Wir
  2. Jahr und Zeit
  3. Mensch und Gesundheit
  4. Wünsche und Bedürfnisse
  5. Drinnen und draußen
  6. Familie und Lebensformen
  7. Tiere und Pflanzen
  8. Arbeit und Berufe1
  9. Phänomene und Kräfte
  10. Medien und Kommunikation

2. Schulstufe:

Sozialwissenschaftlicher Kompetenzbereich

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Gefühle und Bedürfnisse ausdrücken, eigene Anliegen in die Gemeinschaft einbringen, andere Sichtweisen verstehen und mit Konflikten konstruktiv umgehen.
  2. Mitverantwortung für Gesundheit und Wohlbefinden übernehmen und sich vor Gefahren schützen, erste Hilfemaßnahmen erlernen sowie Notfallorganisationen und deren Tätigkeiten beschreiben, vergleichen und darstellen.

Naturwissenschaftlicher Kompetenzbereich

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. den Aufbau des eigenen Körpers beschreiben und Funktionen von ausgewählten Organen erklären; Besonderheiten, Unterschiede und Zusammenhänge verschiedener Signale, Sinne und Sinnesleistungen erkennen, vergleichen und erklären.
  2. Tiere und Pflanzen in ihren Lebensräumen erkunden und dokumentieren sowie Wechselwirkungen beschreiben.

Geografischer Kompetenzbereich

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. räumliche Merkmale, Strukturen, Mobilität und Situationen der natürlichen und gebauten Umwelt wahrnehmen, beschreiben und einordnen.12
  2. kulturelle Vielfalt beschreiben und Vorstellungen zu Lebensweisen von Menschen in nahen und fernen Gebieten der Erde beschreiben, vergleichen und entwickeln.

Historischer Kompetenzbereich

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Veränderungen bei sich sowie in der eigenen Lebenswelt, in der Umgebung und in der Natur erschließen.
  2. wiederkehrende und einmalige Ereignisse der Vergangenheit, Gegenwart oder Zukunft, ordnen und beschreiben.

Technischer Kompetenzbereich

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Naturphänomene und Kräfte im Alltag und in natürlicher Umgebung wahrnehmen und deren Wirkungen beobachten und untersuchen.12
  2. Alltagsgeräte und technische Anlagen als Formen der Arbeitsorganisation unterscheiden.

Wirtschaftlicher Kompetenzbereich

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Berufswelten erkunden8 und Berufe nach ausgewählten Kriterien beschreiben, die Verteilung von Arbeit in einer Familie nach Kriterien der Gerechtigkeit und Solidarität bewerten1.
  2. eigene Konsumbedürfnisse ausdrücken und sich als aktive Mitglieder des Wirtschaftskreislaufs wahrnehmen.2, 13

Anwendungsbereiche

  1. Lebensweise und Kulturen
  2. Gefühle und Konflikte
  3. Stadt und Land
  4. Notfallorganisationen und Erste Hilfe
  5. Körper und Sinne
  6. Kalender und Uhr
  7. Lebensräume und Artenvielfalt
  8. Mobilität und Sicherheit
  9. Technik und Arbeit
  10. Phänomene und Kräfte

3. Schulstufe:

Sozialwissenschaftlicher Kompetenzbereich

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Vielfalt als Chance erkennen, Werte und Normen erläutern, prüfen und vertreten sowie über Kinderrechte8 recherchieren und diskutieren.
  2. grundlegende Funktionen öffentlicher Einrichtungen und Institutionen verstehen, vergleichen und die Bedeutung für das eigene Leben erkennen.

Naturwissenschaftlicher Kompetenzbereich

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. sich über Naturereignisse und Wetterphänomene informieren sowie die Bedeutung von Sonne, Luft, Wasser und Boden für Lebewesen erkennen, darüber nachdenken und Zusammenhänge erklären.
  2. die Eigenschaften von Stoffen identifizieren und benennen und daraus ableiten, welche Stoffe in Alltag und Technik zu welchem Zweck benutzt werden können; erkennen, dass Stoffe sich dauerhaft verändern, miteinander reagieren können und daraus Stoffe mit neuen Eigenschaften entstehen.

Geografischer Kompetenzbereich

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Elemente und Merkmale von Räumen in Darstellungsmitteln auffinden, raumbezogene Orientierungsraster aufbauen und interpretieren sowie analoge und digitale Orientierungsmittel anwenden.12
  2. Formen der Mobilität von Menschen, Gütern und Nachrichten erkunden sowie Nutzen und globale Folgen für die Menschen und die Umwelt abschätzen.12

Historischer Kompetenzbereich

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. zyklische und lineare Zeitprozesse unterscheiden, darstellen und in ein Verhältnis zueinander setzen.
  2. Zusammenhänge heutiger Lebensbedingungen und Veränderungen anhand exemplarisch ausgewählter Epochen und Prozesse ordnen und begründen; zu Entdeckungen und Erfindungen recherchieren.

Technischer Kompetenzbereich

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. elektrische und magnetische Phänomene und Wirkungen wahrnehmen und beschreiben.
  2. sich mit technischen Problemstellungen auseinandersetzen, Modelllösungen erproben und begründen; einfache Handlungsanleitungen verstehen, anwenden und eventuell programmieren.

Wirtschaftlicher Kompetenzbereich

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Produktion und den Weg von Gütern erkunden und beschreiben, Rahmenbedingungen von Produktion und Konsum wahrnehmen sowie über die Verwendung von Gütern nachdenken.
  2. das Prinzip des Kaufvorgangs in realen wie virtuellen Marktplätzen beschreiben und über die Bedeutung der verfügbaren Mittel (Angebot und Nachfrage, Knappheit) für Kaufentscheidungen reflektieren.2, 13

Anwendungsbereiche

  1. Entwicklungsstadien und Lebenszyklen
  2. Kinderrechte und Diversität
  3. Geografische Gegebenheiten und Orientierung
  4. Geschichte und Ereignisse
  5. Öffentliche Einrichtungen und Institutionen
  6. Erfindungen und Entdeckungen
  7. Produktion und Handel
  8. Klima und Wetter
  9. Stoffe und Veränderungen
  10. Kräfte und Wirkungen

4. Schulstufe:

Sozialwissenschaftlicher Kompetenzbereich

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Situationen und Handlungen hinterfragen, sachlich beurteilen und Standpunkte dazu begründet vertreten; Geschlecht und Rollen reflektieren1,8; den Umgang mit analogen und digitalen Informationen und Medien kritisch reflektieren.
  2. Verantwortung für gemeinsame Vorhaben übernehmen und demokratische Verhaltensweisen als eigene Handlungsweise anwenden sowie politische Prozesse erkennen und mitgestalten.

Naturwissenschaftlicher Kompetenzbereich

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Entwicklungsstadien und Lebenszyklen bei Menschen, Tieren und Pflanzen beobachten, bestimmen und Artenvielfalt kategorisieren; die Entwicklung menschlichen Lebens von der Zeugung bis zur Geburt beschreiben.
  2. die Bedeutung von Energie und Energieumwandlungen im Alltag erkennen, beschreiben und reflektiert handeln.

Geografischer Kompetenzbereich

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die unterschiedliche Nutzung von Räumen durch Menschen erschließen, vergleichen und einschätzen; Veränderungen in Räumen erkennen, über deren Folgen diskutieren und Ideen für die künftige Entwicklung und Gestaltung präsentieren.
  2. Zusammenhänge und Abhängigkeiten zwischen Lebensweisen und Lebensräumen von Menschen wahrnehmen, einschätzen und persönliche Schlussfolgerungen ableiten.12

Historischer Kompetenzbereich

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Ereignisse aus der Vergangenheit anhand von Quellen rekonstruieren sowie Darstellungen der Vergangenheit hinterfragen und überprüfen (dekonstruieren); das Verhältnis von Macht und Recht in unserer Demokratie verstehen.
  2. ein Bewusstsein für Zusammenhänge von Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft entwickeln, an Biografien berühmter Menschen lernen und Schlüsse für das eigene Leben ziehen.1,8

Technischer Kompetenzbereich

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Phänomene und Dinge in der Natur als Vorbild für technische Entwicklungen erkennen, ableiten und begründen.
  2. die Bedeutung, Veränderung und Folgen technischer Entwicklungen für Mensch und Umwelt einschätzen sowie automatisierte Verarbeitung, Speicherung und Vermittlung von Informationen anwenden.12

Wirtschaftlicher Kompetenzbereich

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. wirtschaftliche Regeln und Zusammenhänge sowie den wirtschaftlichen Kreislauf von Produktion, Handel und Konsum erkennen und dokumentieren2, 13; Gründe und Kriterien für Konsumentscheidungen bewerten; wirtschaftliche, gesundheitliche und soziale Folgen von Konsum diskutieren
  2. die Bedeutung eines bewussten Handelns für Umweltschutz und Nachhaltigkeit erklären und das eigene Konsumverhalten reflektieren.

Anwendungsbereiche

  1. Fortpflanzung und Körperwahrnehmung
  2. Politik und Global Citizenship
  3. Vergangenheit – Gegenwart – Zukunft
  4. Nachhaltigkeit und Verantwortung
  5. Nah und fern
  6. Energie und Materie
  7. Bionik und Robotik
  8. Information und Social Media
  9. Versorgung und Entsorgung
  10. Entwicklung und Veränderung

1Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung

2Entrepreneurship Education

3Gesundheitsförderung

4Informatische Bildung

5Interkulturelle Bildung

6Medienbildung

7Politische Bildung

8Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung

9Sexualpädagogik

10Sprachliche Bildung und Lesen

11Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung

12Verkehrs- und Mobilitätsbildung

13Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung

 

 

   

MUSIK

Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 4. Schulstufe):

Der Musikunterricht hat die Aufgabe, Schülerinnen und Schülern ästhetische und künstlerische Erfahrungsräume zu öffnen und sie bei der Entdeckung ihres eigenen musikalischen Potenzials zu unterstützen. Ausgehend vom praktischen Musizieren werden musikalische Kenntnisse und Fertigkeiten erworben und systematisch weiterentwickelt sowie Wahrnehmungs-, Kritik- und Gestaltungsfähigkeit1, 2 gefördert. Durch die verantwortungsvolle Nutzung neuer Medien4, 6 werden weitere Zugänge zur Musik ermöglicht. Die Auseinandersetzung mit Musik fördert die Entwicklung der gesamten Persönlichkeit, leistet einen wertvollen Beitrag zu erfüllter und reflektierter Lebensgestaltung und prägt das gesellschaftliche Zusammenleben. Musikalische Aktivitäten sind ein unverzichtbarer Bestandteil von dialogisch-integrativem Gesamtunterricht. Die Begegnung mit unterschiedlichen Erscheinungsformen von Musik und Musiktraditionen unterstützt die Entwicklung der Identität und befähigt zu offener und wertschätzender Haltung gegenüber kultureller Vielfalt. Die Einsicht, dass Musikausübung einen Spiegel der Gesellschaft darstellt, fördert nicht nur eine bewusste und aktive Teilhabe am musikalischen Leben, sondern leistet damit einen unverzichtbaren Beitrag zur gesellschaftlichen Mitgestaltung. Die im Unterricht erworbene Qualität musikalischen Handelns kann nicht zuletzt auch bei Auftritten im öffentlichen Raum sowie in Kooperation mit außerschulischen Bildungspartnern1, 2 präsentiert werden.

Didaktische Grundsätze (1. bis 4. Schulstufe):

Musik wird über die Fachunterrichtsstunde hinaus dialogisch-integrativ regelmäßig in den Gesamtunterricht eingebunden. Die Kompetenzen werden durch Musizieren und Gestalten in unterschiedlichen Spielformen bis zum Ende der Primarstufe kontinuierlich entwickelt, vertieft und erweitert. Das erfordert einen entsprechenden methodisch progressiven Aufbau. Musikkundliche und musikhistorische Kenntnisse stellen ein Ergebnis der Unterrichtsarbeit in den Kompetenzbereichen Singen und Musizieren, Tanzen, Bewegen und Darstellen sowie Hören und Erfassen dar. Ausgehend von den Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler sollen Freude an und Interesse für Musik in ihrer Vielfalt geweckt und weiterentwickelt werden. Dazu muss ausreichend Raum für eigenständiges und kooperatives Experimentieren, Erforschen, Gestalten mit Stimme und Körpereinsatz und einfach zu spielenden Instrumenten geschaffen werden. Die Lehrerinnen und Lehrer sollen sich im Unterricht musikalisch aktiv einbringen, da die Vorbildwirkung eine wesentliche Motivationsquelle für Schülerinnen und Schüler darstellt, eigene musikalische Ausdrucksformen zu finden.

Schulische Projekte mit Künstlerinnen und Künstlern sowie Kooperationen mit regionalen Kulturinstitutionen1, 2 (insbesondere Musikschulen), Exkursionen, Konzert- und Musiktheaterbesuche regen Schülerinnen und Schüler zu künstlerischer Tätigkeit an, fördern ihre soziale Kompetenz und erweitern ihren kulturellen Horizont.

Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung1, Entrepreneurship Education2, Gesundheitsförderung3, Informatische Bildung4, Interkulturelle Bildung5, Medienbildung6, Sexualpädagogik9, Sprachliche Bildung und Lesen10, Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung11, Verkehrs- und Mobilitätsbildung12, Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung13

Zentrale fachliche Konzepte (1. bis 4. Schulstufe):

Der Unterrichtsgegenstand Musik orientiert sich an den nachfolgenden vier zentralen fachlichen Konzepten, welche Produktion, Rezeption und Reflexion1, 2, 13 von Musik in ihren vielfältigen Erscheinungsformen prägen und zu musikalisch-ästhetischer Erfahrung führen. Sie sind untereinander vernetzt und dienen als Orientierung und Strukturierung, um eine umfassende Auseinandersetzung mit musikalischen und außermusikalischen Inhalten für Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer zu gewährleisten:

Das Konzept Klangsprache und Klangstruktur umfasst musikalische Parameter (Klanghöhe, Klangdauer, Klangstärke, Klangfarbe) als Bausteine und Gestaltungsmittel für die vielfältigen musikalischen Strukturen und Formen sowie deren Notation.

Das Konzept Tradition und Innovation setzt einen direkten Bezug zur persönlichen Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen und thematisiert unterschiedliche Musikstile und Aufführungspraktiken im kulturgeschichtlichen Kontext und hinsichtlich ihres Innovationspotenzials.

Das Konzept Funktion und Wirkung umfasst verschiedene Musikpraktiken in sozialen Räumen und spannt den Bogen von Musik zur gemeinschaftlichen Festgestaltung bis hin zum individuellen und kollektiven musikalischen Erleben und Gestalten.

Das Konzept Wahrnehmung und Ausdruck setzt sich mit Musikbegegnung, musikalischem Handeln und ästhetischem Empfinden auseinander. Dabei können intensive Erfahrungen mit Musik in all ihrer kulturellen Vielfalt und klanglichen Vielschichtigkeit gemacht werden.

Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (1. bis 4. Schulstufe):

Im Zentrum des Musikunterrichts steht musikalisches Handeln im Kontext. Dieses umfasst die Kompetenzbereiche 1. Singen und Musizieren, 2. Tanzen, Bewegen und Darstellen, 3. Hören und Erfassen und führt zu ästhetischer und künstlerischer Erfahrung sowie zu musikbezogenen Kenntnissen und Fertigkeiten. Die Umsetzung erfolgt durch: Gestalten, Improvisieren, Erfinden, Informieren, Reflektieren, Lesen, Notieren, Beschreiben, Bearbeiten, Interagieren und Anleiten.

Der Kompetenzbereich Singen und Musizieren umfasst den gestalterischen und reflektierten Umgang mit der eigenen Stimme10 und dem Körper, mit einfach zu spielenden Instrumenten und neuen Medien(technologien)4, 6. Ziel ist der Erwerb eines vielfältigen Lied- und Musizierrepertoires mit ein- und mehrstimmigen Liedern und Stücken unterschiedlicher Stilrichtungen und Kulturen sowie der improvisatorische Einsatz von Stimme und Instrumenten.

Der Kompetenzbereich Tanzen, Bewegen und Darstellen umfasst Körperwahrnehmung, Bewegungsabläufe und Bewegungsqualitäten sowie körperliche Möglichkeiten des Ausdrucks. Ziel ist es, bei einer Auswahl von regionalen und internationalen Tänzen unter Anleitung mitzutanzen, selbst Choreografien zu erfinden sowie außermusikalische und musikalische Inhalte zu gestalten und szenisch darzustellen.

Der Kompetenzbereich Hören und Erfassen umfasst die bewusste Verarbeitung von Höreindrücken im Sinne eines differenzierten Erfassens von Musik. Ein Ziel dabei ist es, vokale und instrumentale Klangeindrücke hinsichtlich ihrer Parameter zu unterscheiden. Weiters sollen Funktionen und Wirkungen von Musik anhand ausgewählter Beispiele beschrieben, besprochen und reflektiert1, 2, 10 werden. Darüber hinaus bilden Klänge und Geräusche der Lebenswelt die Grundlage für eigene musikalisch-künstlerische Gestaltung.

Im Sinne der Vorgaben von Medienbildung und informatischer Bildung werden neue Technologien musikalisch adäquat eingesetzt und zur Unterstützung individueller und kooperativer Lernprozesse4, 6 sowie zur Erweiterung des Spektrums des musikalischen Ausdrucks genutzt.

Musik als besondere Form von Sprache leistet auch einen Beitrag zur sprachlichen Bildung, da die Auseinandersetzung mit Musik neben der Entwicklung einer Musik bezogenen Fachsprache auch die sprechtechnischen Grundlagen10 fördert.

Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff (1. bis 4. Schulstufe):

1. Schulstufe:

Kompetenzbereich Singen und Musizieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die eigene Stimme wahrnehmen und mit ihr experimentieren.
  2. einfache Lieder gemeinsam singen und mit Bewegung und Gesten ausdrücken.
  3. mit Bodypercussion und einfach zu spielenden Instrumenten gemeinsam experimentieren und musizieren.
  4. einfache musikalische Verläufe in Visualisierungsformen (ua. grafischer Notation, Bildkarten, Gesten) erkennen.

Kompetenzbereich Tanzen, Bewegen und Darstellen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. freie und gebundene Bewegungen mit und ohne Musik ausführen und auf spielerische Art und Weise verschiedene Ausdrucksmöglichkeiten des Körpers3, 9 entdecken und einsetzen.
  2. einfache tänzerische Bewegungen (Kindertänze, Kreistänze) nach Vorgabe ausführen.
  3. zu Vorlagen (Texte, Bilder, Stimmungen) musikalische Spielszenen darstellen und gestalten.

Kompetenzbereich Hören und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Klänge und Geräusche ihrer Lebenswelt zuordnen, orten, unterscheiden und benennen.10
  2. durch Stille in Natur und Umwelt zur Ruhe finden und diese Lebensqualität auch als Qualität der musikalischen Klangwelt erfassen und erleben.11
  3. eine Auswahl von Instrumenten visuell und akustisch erkennen.

Anwendungsbereiche

  1. Vom musikalischen Dialogspiel zur Klang-Tanz-Geschichte: Nachahmspiele, Frage-Antwort-Spiele, Gegensatzspiele, Spiegelspiele, Weiterentwicklungsspiele
  2. Hörerlebnisse mit Geräuschen, Klängen und Musik: Hörentdeckungsreisen nach außen und nach innen12
  3. Musikalische Strukturen und Formen: Gleiches und Gegensätzliches
  4. Von Gesten und Körperhaltungen zu Bewegungsgestaltungen mit Geräuschen, Klängen und Musik: einfache Bewegungsmuster in Alltag, Sport und Tanz
  5. Von Zahlen zu Puls, Metrum, Takt und Rhythmus: Gleiches und Ungleiches, Schweres und Leichtes, Kurzes und Langes, Betontes und Unbetontes
  6. Melodik und Tonalität in Tönen, Motiven und Melodien: die Noten im Notenalphabet und wo sie ihren Platz im Notationssystem haben
  7. Von Klangmaterialien aus Natur und Umwelt zu den Klängen der Instrumente: Holz, Glas, Stein, Papier, Keramik, Kunststoff, Metall und Fell
  8. Vom Sprechen zum ausdrucksvollen Singen: rhythmische und freirhythmische Sprüche, Reime, Erzählungen und Geschichten10
  9. Musik zwischen Vertrautem und Neuem als Kulturerschließung: ich, meine Familie und mein Freundeskreis
  10. Lebensblitzlichter von Musikerinnen und Musikern zwischen Geschichte und Geschichten: Beruf oder Hobby1, 2

2. Schulstufe:

Kompetenzbereich Singen und Musizieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. stimmtechnische Grundlagen (Haltung, Atmung, Artikulation) unter Anleitung anwenden.10
  2. Lieder ausdrucksstark singen und einfache Liedtexte inhaltlich verstehen.10
  3. Klanggeschichten erfinden und mit unterschiedlichen Klängen und Geräuschen (Stimme, Perkussion, Instrumente, Alltagsgegenstände) gemeinsam gestalten.12
  4. Visualisierungsformen einfacher musikalischer Verläufe erkennen, erfinden und musikalisch umsetzen.

Kompetenzbereich Tanzen, Bewegen und Darstellen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. in freier Darstellung und metrisch gebundenen Bewegungen koordiniert Stimmungen und die Ausdrucksformen des Körpers3, 9 weiterentwickeln.
  2. einfache gebundene Tänze gemeinsam ausführen, um mit der Tanztradition im Umfeld vertraut zu werden.
  3. musikalische Spielszenen zu Texten, Bildern und Stimmungen mit verschiedenen künstlerischen Ausdrucksmitteln gestalten.

Kompetenzbereich Hören und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Klänge und Geräusche ihrer Lebenswelt erfassen, um diese Höreindrücke mit Stimme und Instrumenten musikalisch nachzugestalten.
  2. musikalische Parameter in Form von Kontrasten erfassen, beschreiben10 und nachgestalten.
  3. beim Singen und Musizieren aufmerksam aufeinander hören.

Anwendungsbereiche

  1. Vom musikalischen Dialogspiel zur Klang-Tanz-Geschichte: Spiele in der Klein- und Großgruppe zu den Themen Vertrauen, Mut und Rücksichtnahme11
  2. Hörerlebnisse mit Geräuschen, Klängen und Musik: Was uns Klänge erzählen können und welche Gefühle und Eindrücke sie vermitteln
  3. Musikalische Strukturen und Formen: Ordnung und Unordnung
  4. Von Gesten und Körperhaltungen zu Bewegungsgestaltungen mit Geräuschen, Klängen und Musik: freie und gebundene Bewegungsmuster und -formen
  5. Von Zahlen zu Puls, Metrum, Takt und Rhythmus: Notenwerte und ihre Längen in Relationen, Bezugsrahmen und Gruppierungen
  6. Melodik und Tonalität in Tönen, Motiven und Melodien: die Abstände der Töne zueinander und ihre Zusammenklänge
  7. Von Klangmaterialien aus Natur und Umwelt zu den Klängen der Instrumente: Schütteln, Schlagen, Streichen, Zupfen, Blasen
  8. Vom Sprechen zum ausdrucksvollen Singen: erfundene und vorgegebene Melodien und Rhythmen mit sinnhaften und sinnleeren Texten10
  9. Musik zwischen Vertrautem und Neuem als Kulturerschließung: ich, die Schule und andere Lebenswelten von Kindern
  10. Lebensblitzlichter von Musikerinnen und Musikern zwischen Geschichte und Geschichten: zu Hause und auf Reisen1, 2

3. Schulstufe:

Kompetenzbereich Singen und Musizieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. ihre Stimme improvisatorisch gestaltend einsetzen und einfache Mehrstimmigkeit (ua. Bordun, Kanon) in der Gruppe umsetzen.
  2. eine Auswahl von Liedern unterschiedlicher Stilrichtungen und Kulturen (anlassbezogen) qualitätsvoll singen.
  3. musikalische Parameter (ua. Klanghöhe, -dauer, -stärke, -farbe) stimmlich und instrumental umsetzen und damit eine Klangsprache entwickeln.
  4. Musik in Bewegungen und Impulse (einfaches Dirigieren) umsetzen.

Kompetenzbereich Tanzen, Bewegen und Darstellen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. freie und metrisch gebundene Bewegungsabläufe koordiniert mit und ohne Musik variieren, dabei Musik emotional erfassen und ihr Repertoire an Ausdrucksmöglichkeiten des Körpers3, 9 erweitern.
  2. gebundene und ungebundene Tänze verschiedener Länder, Kulturen und Stilrichtungen unter Anleitung mittanzen.
  3. zu außermusikalischen und musikalischen Inhalten Spielszenen gestalten, Ideen im Team kreativ entwickeln und dabei ihr Repertoire an künstlerischen Ausdrucksmitteln ausbauen.

Kompetenzbereich Hören und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Klänge und Geräusche ihrer Lebenswelt erfassen, um diese Höreindrücke verbal, bildnerisch und/oder mit Bewegung musikalisch nachzugestalten.10, 12
  2. die Rolle und Bedeutung von Instrumenten und der menschlichen Stimme in Musikstücken erfassen und beschreiben.
  3. das Singen und Musizieren anderer aufmerksam und respektvoll verfolgen.

Anwendungsbereiche

  1. Vom musikalischen Dialogspiel zur Klang-Tanz-Geschichte: Spielgestaltungen mit verschiedenen Materialien, Rollen- und Aufgabenverteilungen
  2. Hörerlebnisse mit Geräuschen, Klängen und Musik: Improvisationen und Gestaltungen von Klanglandschaften
  3. Musikalische Strukturen und Formen: kleine und große musikalische Bausteine
  4. Von Gesten und Körperhaltungen zu Bewegungsgestaltungen mit Geräuschen, Klängen und Musik: Gemeinsamkeiten von Musik und Bewegung in Raum, Zeit, Form und Kraft
  5. Von Zahlen zu Puls, Metrum, Takt und Rhythmus: erfundene und vorgegebene Patterns, Rhythmicals und Spielpartituren
  6. Melodik und Tonalität in Tönen, Motiven und Melodien: Melodien und Harmonien aus aller Welt
  7. Von Klangmaterialien aus Natur und Umwelt zu den Klängen der Instrumente: Geräusche, Klänge und Effekte
  8. Vom Sprechen zum ausdrucksvollen Singen: zwischen Einklang und Mehrklang
  9. Musik zwischen Vertrautem und Neuem als Kulturerschließung: ich und andere Generationen5
  10. Lebensblitzlichter von Musikerinnen und Musikern zwischen Geschichte und Geschichten: Jung und Alt1, 2

4. Schulstufe:

Kompetenzbereich Singen und Musizieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. in Gemeinschaft auch mehrstimmige Lieder (ua. zweistimmig, Kanon) a cappella und mit Begleitung singen.
  2. ein Repertoire an Liedern und Musikstücken möglichst präzise und ausdrucksvoll gestalten und präsentieren.
  3. zu Musikstücken und Liedern mit passenden Instrumenten einfache rhythmische oder harmonische Begleitungen spielen.
  4. Melodieverlauf, Dynamik und Rhythmus in verschiedenen Notationsformen erfassen und unter Anleitung umsetzen.

Kompetenzbereich Tanzen, Bewegen und Darstellen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. freie und gebundene Bewegungsabläufe nach Puls, Metrum, Takt und Rhythmus koordiniert mit und ohne Musik variieren, dabei Musik emotional erfassen und sich in verschiedenen Bewegungsqualitäten3, 9 (leicht – schwer, gerade – rund, schnell – langsam) ausdrücken.
  2. einfache Anleitungen für gebundene und ungebundene Tänze/Choreografien verstehen und ausführen sowie Choreografien selbst und im Team erfinden, erstellen und gestalten.1, 2, 4
  3. außermusikalische und musikalische Inhalte zu Texten, Bildern und Stimmungen unter Einbeziehung von verschiedensten künstlerischen Ausdrucksmitteln musikalisch gestalten und szenisch darstellen.

Kompetenzbereich Hören und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Klänge und Geräusche ihrer Lebenswelt erfassen und daraus einfache eigene Musikstücke gestalten.12
  2. die Funktion und Wirkung von Musik in ausgewählten Hörbeispielen erfassen und beschreiben.
  3. als Besucherinnen und Besucher von entsprechend vorbereiteten Musikveranstaltungen am Kulturleben teilnehmen.1, 2, 13

Anwendungsbereiche

  1. Vom musikalischen Dialogspiel zur Klang-Tanz-Geschichte: Bilderbücher, (Bild-) Geschichten, Sagen, Märchen und Erzählungen als Grundlage für kooperative musikalisch-szenische Gestaltungen
  2. Hörerlebnisse mit Geräuschen, Klängen und Musik: Improvisationen und Gestaltungen von komplexeren Klanglandschaften
  3. Musikalische Strukturen und Formen: Spielpartituren, Vorlagen und Eigenkompositionen
  4. Von Gesten und Körperhaltungen zu Bewegungsgestaltungen mit Geräuschen, Klängen und Musik: Improvisationen und erfundene bzw. vorgegebene Bewegungschoreografien
  5. Von Zahlen zu Puls, Metrum, Takt und Rhythmus: Kompositionen von komplexeren Rhythmen, Patterns und Rhythmicals mit und ohne Text
  6. Melodik und Tonalität in Tönen, Motiven und Melodien: einfache Kompositionen in Dur, Moll und anderen Tonreihen
  7. Von Klangmaterialien aus Natur und Umwelt zu den Klängen der Instrumente: Instrumentenfamilien
  8. Vom Sprechen zum ausdrucksvollen Singen: unterschiedliche Besetzungen und Formen im Kontext von musikalischen und außermusikalischen Anlässen
  9. Musik zwischen Vertrautem und Neuem als Kulturerschließung: ich und die Musikwelt4, 5, 6
  10. Lebensblitzlichter von Musikerinnen und Musikern zwischen Geschichte und Geschichten: Live-Begegnung und medialer Auftritt1, 2, 4, 6

1Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung

2Entrepreneurship Education

3Gesundheitsförderung

4Informatische Bildung

5Interkulturelle Bildung

6Medienbildung

7Politische Bildung

8Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung

9Sexualpädagogik

10Sprachliche Bildung und Lesen

11Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung

12Verkehrs- und Mobilitätsbildung

13Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung

 

 

   

KUNST UND GESTALTUNG

Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 4. Schulstufe):

Kunst und Gestaltung ermöglicht sinnlich-ästhetische Zugänge zur Welt und fördert ganzheitliche Persönlichkeitsbildung. Es werden grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten im bildnerischen Gestalten, Wahrnehmen, Reflektieren und Kommunizieren vermittelt. Künstlerische Gestaltungs- und Ausdrucksmöglichkeiten in Malerei und Grafik, Plastik, Raum, Schrift, Spiel, Aktion, Fotografie, Film und Video werden den Schülerinnen und Schülern nähergebracht und von ihnen erprobt.

Im Zentrum steht die eigene gestalterische Tätigkeit. Davon ausgehend, entwickeln die Schülerinnen und Schüler ein Bewusstsein für ihre eigenen Ideen und Vorstellungen, Gedanken und Gefühle sowie die Originalität ihrer Werke. Experimentierfreude, Flexibilität und Fantasie werden angeregt.

Im Kennenlernen, Erleben, Erproben und Anwenden unterschiedlicher Ausdrucksmöglichkeiten entwickeln Schülerinnen und Schüler gestalterischen Handlungswillen, Selbstständigkeit und Eigeninitiative. Sie treffen reflektierte Entscheidungen in Hinsicht auf Material, Medien und Verfahren. Diese Gestaltungsprozesse finden in ständiger Verschränkung mit Nachdenken, Überlegen und Betrachten statt.

In diesem Zusammenspiel von Gestaltung, Reflexion und Kommunikation werden Zusammenhänge zwischen bildnerischen Sachverhalten und ihren Wirkungen erkannt und benannt. Fachsprache wird schrittweise entwickelt. In der Verständigung und im Austausch eröffnen sich neue Einsichten und vielfältige Perspektiven sowie das Urteils- und Einfühlungsvermögen werden erweitert.

Durch kindgemäße Auseinandersetzung mit Beispielen aus Kunst, Kultur und Alltagsästhetik werden die Schülerinnen und Schüler für unterschiedliche Wahrnehmungen sensibilisiert. Sie lernen dabei vielfältige Sichtweisen, Einstellungen und Realisierungen kennen, sie anzuerkennen und mit ihnen umzugehen. Fremdes, Unbekanntes und Nicht-Eindeutiges können als spannend und bereichernd wahrgenommen werden. Bei der ästhetischen Gestaltung ihrer Lebenswelten entwickeln die Schülerinnen und Schüler Eigenverantwortung und einen Gemeinschaftssinn. Sie gewinnen Vertrauen in ihre Wahrnehmungs- und Ausdrucksfähigkeit und werden motiviert, diese über die Schule hinaus eigenständig weiterzuentwickeln.

Didaktische Grundsätze (1. bis 4. Schulstufe):

Themenrahmen und Aufgabenstellung werden anhand der exemplarischen Anwendungsbereiche entwickelt, situativ angepasst und erweitert. Die Auswahl und Formulierung der Themen fördern die Vorstellungskraft und den bildnerischen Einfallsreichtum und bieten Freiräume für eigene Ideen, Interessen und individuelle Äußerungen. Schematisierende Gestaltungsweisen (zB Ausmalen von Vorlagen) verhindern die Ausformung kreativer Kompetenzen sowie eine Identifikation mit dem eigenen Werk.

Die Themen beziehen sich auf die Erlebnis- und Vorstellungswelten der Schülerinnen und Schüler und werden ihren unterschiedlichen Entwicklungen und Begabungen gerecht. Im Sinne demokratischen Handelns können Themen zusammen mit den Schülerinnen und Schülern entwickelt werden.

Im künstlerisch-kreativen Prozess ist die Technik nie Selbstzweck, sondern an die Darstellungsabsicht gebunden. Die Verwendung von Materialien guter Qualität sowie eine anregende, fachspezifische Arbeitssituation und ein geeigneter Organisationsrahmen sind wichtig.

Die Realisierung größerer Projekte ist erforderlich, die im Klassenverband, klassen- bzw. schulübergreifend und auch an außerschulischen Lernorten erfolgen kann. Ausstellungs-, Museums- und Atelierbesuche, die ein Lernen mit Originalen ermöglichen, und die Zusammenarbeit mit Kunst- und Kulturschaffenden sowie anderen Fachleuten stellen einen wichtigen Bestandteil des Unterrichts dar.

Begleitend zur Gestaltungspraxis und im Hinblick auf Nachhaltigkeit ist das Führen einer Sammelmappe im Sinne eines Entwicklungsportfolios empfehlenswert. Bei der Präsentation von Bildbeispielen ist auf Wiedergabequalität und rechtliche Grundlagen zu achten. Materialien und Verfahren werden auch nach ökologischen, ökonomischen und gesundheitlichen Aspekten ausgewählt.

Für die bildnerische Praxis steht eine Vielzahl an Verfahren und Materialien über alle vier Schulstufen hinweg zur Verfügung. Sie sind in Verbindung mit der Darstellungsabsicht und den Kompetenzbereichen einzusetzen. Die folgenden Nennungen geben einen Einblick und sollen der Anregung dienen.

Zeichnen

Materialien: zB Bleistifte, Grafitstifte, Buntstifte, Wachsmalstifte, Kreiden, Faserschreiber, Füllfeder, Tusche, Tinte, Finger/Stäbchen; Papiere, Karton, Pappe in verschiedenen Formaten und mit unterschiedlichen Oberflächen, Boden

Verfahren: Zeichnen, Umriss- und Binnenzeichnung, Punkt – Strich – Linie

Malen

Materialien: zB Deckfarben, Acrylfarben, Temperafarben, Kleisterfarben, Fensterfarben, Fingerfarben; Haar- und Borstenpinsel, Bürste, Spachtel; Papier, Karton, Leinwand, Wand, Mauer

Verfahren: Auftragen – deckend, lasierend, Verteilen, Verdünnen, Mischen

Drucken

Materialien: zB Naturmaterialien, Stoffreste, Folien, Verpackungen

Verfahren: Materialdruck, Hochdruck, Frottage, Abklatsch

Plastisches Arbeiten

Materialien: zB Ton, Knetmasse, Papier, Pappmaschee, Alufolie, Naturmaterialien, Verpackungs- und Abfallmaterialien; Klebstoff

Verfahren: Kneten, Falten, Kleben, Schneiden, Löchern, Schichten, Bauen

Schrift gestalten

Materialien: zB Stifte, Farben, Kreide, Rasierschaum, Pinsel, Holzstäbchen, Zahnbürste; Tafel, Sand, Papier, Karton, ggf. digitale Medien

Verfahren: Schreiben, Malen, Schneiden, Kleben, Collagieren, Drucken, Layouten

Inszenieren

Materialien: zB Gesichts- und Körperfarben, eigener Körper, Masken, Kostüme, Spielobjekte, Kulissen

Verfahren: Verwandeln, Verkleiden, Kostümieren, Schminken, darstellendes Spielen, Spiel mit Licht und Schatten

Arbeit mit Fotos und Videos, Fotografieren und Filmen

Materialien: zB Fotos, Videos, digitale Medien

Verfahren: Suchen und Auswählen von Motiven, spontanes Aufnehmen, Ergänzen und Verändern, Dokumentieren unter Gesichtspunkten der Verwendung von digitalen und analogen Medien

Sammeln, ordnen und zusammenfügen

Materialien: zB Naturmaterialien, Abfallmaterialien, Dekorationsmaterialien, Zeitungen, Zeitschriften und Magazine

Verfahren: Auswählen, Sortieren, Collagieren, Muster und Ornamente bilden.

Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung1, Entrepreneurship Education2, Informatische Bildung4, Interkulturelle Bildung5, Medienbildung6, Politische Bildung7, Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung8. Sexualpädagogik9, Sprachliche Bildung und Lesen10, Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung11, Verkehrs- und Mobilitätsbildung12, Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung13

Zentrale fachliche Konzepte (1. bis 4. Schulstufe):

Dem Unterrichtsgegenstand Kunst und Gestaltung liegen Konzepte zugrunde, die für die bildende Kunst, gestaltete Umwelt und visuelle Kommunikation zentral sind.

Material, Technik und Medien

Material, Technik und Medien ermöglichen und begrenzen alle Arten bildnerischen Gestaltens. Materialqualitäten und Materialbeschaffenheit in Verbindung mit verschiedenen Techniken sind maßgebend für die Gestaltung. Medien und Techniken beeinflussen nicht nur die Herstellung, sondern auch die Verbreitung und Präsentation von bildnerischen Gestaltungen.

Regeln, Regelbrüche und Innovation

In Kunst und visuellen Kulturen zeigen sich Regeln, die von Einzelnen, Gruppen und Gesellschaften bestimmt werden. Bildnerisches Gestalten hängt mit dem Erlernen und Anwenden von Regeln zusammen. Das Einhalten von Regeln ist Voraussetzung dafür, sich visuell verständlich zu machen. Im Kreativen liegt die Fähigkeit, durch Aussetzen, Brechen oder Übertreten von Regeln Neues zu schaffen. Auf diese Weise werden Originalität, Individualität und Diversität sichtbar.

Imagination, Fiktion und Realität

Im bildnerischen Gestalten geht es um das Verhältnis von Imagination, Fiktion und Realität in seiner Vielschichtigkeit. Imaginieren ruft sinnliche Eindrücke aus der Erinnerung sowie neue innere Vorstellungen hervor. Dieser individuelle Vorgang kann bildnerisch dargestellt werden. Ebenso spielen das Abbilden der sichtbaren Wirklichkeit sowie die Darstellung von realen und fiktiven Inhalten eine wesentliche Rolle. An den Unterschieden und den Übergängen zwischen Imagination und Realitätsdarstellung gilt es zu arbeiten, um die vielfältige Auseinandersetzung mit Wirklichkeiten und ihren Darstellungen zu befördern.

Form, Funktion und Wirkung

Als Verständigungs-, Ausdrucks- und Darstellungsmittel haben bildnerische Gestaltungen und Prozesse unterschiedliche Funktionen und Wirkungen: zB erfreuen, unterhalten, beeindrucken, neugierig machen, dokumentieren, informieren, illustrieren, erläutern, auffordern, repräsentieren, auch provozieren und schockieren. Die Wirkung bildnerischer Gestaltungen ist abhängig von Form- und Gestaltungsentscheidungen. Verwendung und Wirkung werden beeinflusst von Sozialisation, individuellen Sichtweisen, persönlichen Interessen, Wissen und Bildung.

Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (1. bis 4. Schulstufe):

In der Verschränkung der Kompetenzbereiche Bildnerische Praxis, Wahrnehmen und Reflektieren sowie Kommunizieren wird das Zusammenwirken von Vorstellung, bildnerischer Darstellung, Mitteilung, Deutung und Bedeutung als komplexer Kompetenzentwicklungsprozess dargestellt.

Bildnerische Praxis

Im Mittelpunkt stehen die gestaltungspraktische Tätigkeit und das bildnerische Ausdrucksvermögen der Schülerinnen und Schüler.

Schülerinnen und Schüler lernen, Vorstellungen, Erlebnisse, Gefühle und Beobachtungen auf schöpferische Weise darzustellen. Ausgehend von einer neugierig-forschenden Grundhaltung, erproben sie verschiedene Ausdrucksmöglichkeiten und Wirkungen von Gestaltungsmitteln.

Die Schülerinnen und Schüler lernen verschiedene Ausdrucksmöglichkeiten und Wirkungen von Gestaltungsmitteln anwendungsbezogen kennen.

Wahrnehmen und Reflektieren

Der Kompetenzbereich beschäftigt sich, ausgehend von der bildnerischen Praxis der Schülerinnen und Schüler, mit elementaren Handlungszusammenhängen zwischen Werk, Ausführung, Betrachtung und Mitteilung.

Wahrnehmen ereignet sich im Zusammenspiel der Sinne und führt zu subjektiven Gesamteindrücken.

Beim Reflektieren, d. h. dem Aufnehmen, Nachdenken, Auswählen, Ordnen und Zuordnen von Konzepten und künstlerischen Beispielen, eröffnen sich Zugänge zum eigenen bildnerischen Gestalten und zu dem der Mitschülerinnen und Mitschüler sowie zu Kunst, Kultur und gestalteter Umwelt.

Kommunizieren

Bildnerisches Gestalten, Wahrnehmen und Reflektieren als aktive und produktive Vorgänge fördern die Assoziations- und die Mitteilungsfähigkeit. Zugleich wird beim Kommunizieren über die eigene bildnerische Praxis, über Wahrnehmungen und sinnlich-ästhetische Erlebnisse das bildnerische Vorstellungs- und Ausdrucksvermögen angeregt.

Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff (1. bis 4. Schulstufe):

1. Schulstufe:

Kompetenzbereich Bildnerische Praxis

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. eigene Einfälle, Vorstellungen, Gefühle und Ideen alters- und entwicklungsbezogen bildnerisch ausdrücken.
  2. mit unterschiedlichen Materialien13, Werkzeugen und Medien4 spielerisch experimentieren und sie themenorientiert einsetzen.
  3. einfache bildnerische Techniken erproben und anwenden.
  4. einfache Gestaltungs- und Darstellungsweisen anwenden.

Kompetenzbereich Wahrnehmen und Reflektieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. eigene Arbeiten und jene von Mitschülerinnen und Mitschülern betrachten, sich dazu Gedanken machen und Gemeinsamkeiten bzw. Unterschiede erkennen.
  2. Beispiele aus Kunst und Alltagsästhetik ggf. unter Verwendung digitaler Medien mit allen Sinnen wahrnehmen und vorurteilsfrei betrachten.

Kompetenzbereich Kommunizieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. unterschiedliche Materialien, Werkzeuge und Techniken mit ausgewähltem Fachwortschatz benennen.
  2. sich über eigene Arbeiten und jene von Mitschülerinnen und Mitschülern wertschätzend und respektvoll austauschen und Gemeinsamkeiten bzw. Unterschiede5 benennen.
  3. Beispiele aus Kunst und Alltagsästhetik ggf. unter Verwendung digitaler Medien vorurteilsfrei benennen und beschreiben.

Anwendungsbereiche

Die Anwendungsbereiche sind als repräsentative Themengebiete zu verstehen, gleichermaßen produkt- und prozessorientiert.

  1. Ichund die Welt: Darstellen und Erkennbarmachen ua. von Menschen, Tieren, Pflanzen, Gegenständen, Tätigkeiten aus der unmittelbaren Umwelt12, ua. Kennzeichnung durch Farbe, Form und Größe
  2. Einfallsreichtumund Fantasiewelten: Im Darstellen von Einfällen und Vorstellungen eigene Wege und Deutungen finden1, 2, ua. Märchen und Träume. Neue Sinnzusammenhänge in bildnerischen Werken8 herstellen
  3. Probieren,Entdecken, Ergründen: Der Zufall führt mich – spielerischer Umgang mit unterschiedlichen Materialien, Natur-, Gebrauchs- und Abfallmaterialien13
  4. Kunstund Alltagskultur als Wahrnehmungs- und Informationsquellen: Kunstwerke in Zusammenhang mit der praktischen Arbeit (was im Kunstwerk zu entdecken ist), Zeichen, Symbole und Piktogramme im Alltag7, 10, 12

2. Schulstufe:

Kompetenzbereich Bildnerische Praxis

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. eigene und gemeinsam entstandene Einfälle, Vorstellungen, Gefühle und Ideen alters- und entwicklungsbezogen bildnerisch ausdrücken.
  2. mit unterschiedlichen Materialien, Werkzeugen und Medien4 spielerisch experimentieren und sie themenorientiert einsetzen, um Neues zu schaffen.
  3. einfache bildnerische Techniken auf Inhalte bezogen zunehmend eigenständig anwenden.
  4. einfache Gestaltungs- und Darstellungsweisen anwenden.

Kompetenzbereich Wahrnehmen und Reflektieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. eigene Arbeiten und jene von Mitschülerinnen und Mitschülern betrachten, darüber reflektieren und Gemeinsamkeiten bzw. Unterschiede erkennen.
  2. Beispiele aus Kunst und Alltagsästhetik ggf. unter Verwendung digitaler Medien mit allen Sinnen wahrnehmen und vorurteilsfrei9 betrachten.

Kompetenzbereich Kommunizieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. unterschiedliche Materialien, Werkzeuge und Techniken mit ausgewähltem Fachwortschatz benennen.
  2. sich über eigene Arbeiten und jene von Mitschülerinnen und Mitschülern wertschätzend und respektvoll austauschen und Gemeinsamkeiten bzw. Unterschiede benennen.
  3. Beispiele aus Kunst und Alltagsästhetik ggf. unter Verwendung digitaler Medien auf Basis einer vorurteilsfreien Grundhaltung5 benennen und beschreiben.

Anwendungsbereiche

Die Anwendungsbereiche sind als repräsentative Themengebiete zu verstehen, gleichermaßen produkt- und prozessorientiert.

  1. Ich und die Welt: Darstellen und Erkennbarmachen ua. von Menschen, Tieren, Pflanzen, Gegenständen, Tätigkeiten aus der unmittelbaren und näheren Lebenswelt12, ua. Kennzeichnung durch Farbe, Form und Größe
  2. Einfallsreichtum und Fantasiewelten: Im Darstellen von Einfällen und Vorstellungen eigene Wege und Deutungen finden1, 2, ua. Märchen und Träume. Neue Sinnzusammenhänge in bildnerischen Werken sowie spielerisch-spontanen Handlungen und Aktionen herstellen
  3. Probieren, Entdecken, Ergründen: Spielerisches Experimentieren mit unterschiedlichen Materialien, Natur-, Gebrauchs- und Abfallmaterialien11, 13, Zufallseffekte, Gruppierungen und Ordnungen
  4. Kunst und Alltagskultur als Wahrnehmungs- und Informationsquellen: Kunstwerke in Zusammenhang mit der praktischen Arbeit (was uns Kunstwerke erzählen), Einladungen, Plakate8, ggf. für gemeinschaftliche Projekte in Klasse und Schule1, 2, 10, 12

3. Schulstufe:

Kompetenzbereich Bildnerische Praxis

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. eigene und gemeinsam entstandene Einfälle, Vorstellungen, Gefühle und Ideen alters- und entwicklungsbezogen und mit zunehmender Differenzierung bildnerisch ausdrücken.4, 6
  2. mit unterschiedlichen Materialien, Werkzeugen und Medien4 experimentieren, sie themenorientiert und überlegt einsetzen, um Neues zu schaffen.
  3. sich bildnerische Techniken und Ausdrucksformen auf Inhalte bezogen zunehmend eigenständig aneignen.
  4. Gestaltungs- und Darstellungsweisen anwenden.
  5. Schrift und Bildzeichen4, 6, 10 anhand unterschiedlicher Materialien und Arbeitsweisen ausdrucksvoll einsetzen.

Kompetenzbereich Wahrnehmen und Reflektieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. eigene Arbeiten und jene von Mitschülerinnen und Mitschülern betrachten, darüber reflektieren und Gemeinsamkeiten bzw. Unterschiede und Zusammenhänge erkennen.
  2. Beispiele aus Kunst und Alltagsästhetik ggf. unter Verwendung digitaler Medien differenziert wahrnehmen und vorurteilsfrei9 betrachten.

Kompetenzbereich Kommunizieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. unterschiedliche Materialien, Werkzeuge und Techniken mit erweitertem Fachwortschatz benennen.
  2. sich über eigene Arbeiten und jene von Mitschülerinnen und Mitschülern wertschätzend und respektvoll austauschen und Gemeinsamkeiten bzw. Unterschiede, Beziehungen und Zusammenhänge5 benennen.
  3. Beispiele aus Kunst und Alltagsästhetik ggf. unter Verwendung digitaler Medien auf Basis einer vorurteilsfreien Grundhaltung benennen, beschreiben und vergleichen.

Anwendungsbereiche

Die Anwendungsbereiche sind als repräsentative Themengebiete zu verstehen, gleichermaßen produkt- und prozessorientiert.

  1. Ich und die Welt: Zunehmend detailreiches Darstellen und Erkennbarmachen ua. von Menschen, Tieren, Pflanzen, Gegenständen, Tätigkeiten und Bewegungen aus unmittelbaren Lebenssituationen und in erweiterten Kontexten12, ua. Kennzeichnung und Hervorhebung durch Farbe, Form und Größe
  2. Einfallsreichtum und Fantasiewelten: Im Darstellen von Einfällen und Vorstellungen eigene Wege und Deutungen finden, ua. Träume, Fantasiereisen und utopische Orte. In bildnerischen Werken sowie spielerisch-spontanen Handlungen und Aktionen mit zunehmend strukturiertem Handlungsablauf1, 2 neue Sinnzusammenhänge herstellen
  3. Probieren, Entdecken, Ergründen: Experimentieren mit unterschiedlichen Materialien, Natur-, Gebrauchs- und Abfallmaterialien13, Spiele mit Licht und Schatten, ua. Arbeiten im Freien, in zunehmend strukturierten Situationen mit zunehmender Selbstorganisation und Selbstmotivation1, 2
  4. Kunst und Alltagskultur als Wahrnehmungs- und Informationsquellen: Kunstwerke in Zusammenhang mit der praktischen Arbeit; die Welt der Werbung und der Spielzeugkultur, visuelle Werbemedien für Kinder8, 10, 12, 13

4. Schulstufe:

Kompetenzbereich Bildnerische Praxis

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. eigene und gemeinsam entstandene Einfälle, Vorstellungen, Gefühle und Ideen alters- und entwicklungsbezogen und mit zunehmender Differenzierung bildnerisch ausdrücken.
  2. mit unterschiedlichen Materialien13, Werkzeugen und Medien4 experimentieren, sie themenorientiert und überlegt einsetzen, um Neues zu schaffen.
  3. bildnerische Techniken und Ausdrucksformen auf Inhalte bezogen zunehmend eigenständig anwenden.
  4. Bildnerische Projekte zielgerichtet planen, ausführen und präsentieren1, 2, 13, demokratische Formen der Entscheidungsfindung einsetzen.7
  5. elementare Gestaltungs- und Darstellungsweisen anwenden und in eigenen Gestaltungsversuchen Alternativen entwickeln.

Kompetenzbereich Wahrnehmen und Reflektieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. eigene Arbeiten und jene von Mitschülerinnen und Mitschülern betrachten, darüber reflektieren und Gemeinsamkeiten bzw. Unterschiede, Zusammenhänge und Strukturen erkennen.
  2. Beispiele aus Kunst und Alltagsästhetik ggf. unter Verwendung digitaler Medien fokussiert wahrnehmen und vorurteilsfrei unterschiedliche Perspektiven einnehmen.

Kompetenzbereich Kommunizieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. unterschiedliche Materialien, Werkzeuge und Techniken mit erweitertem Fachwortschatz benennen, mit nonverbalen Mitteln kommunizieren.
  2. sich über eigene Arbeiten und jene von Mitschülerinnen und Mitschülern wertschätzend und respektvoll austauschen und Gemeinsamkeiten bzw. Unterschiede, Beziehungen, Zusammenhänge und Strukturen benennen und beschreiben.
  3. Beispiele aus Kunst und Alltagsästhetik ggf. unter Verwendung digitaler Medien auf Basis einer vorurteilsfreien Grundhaltung beschreiben, vergleichen und ihre Eindrücke und Meinungen begründen.

Anwendungsbereiche

Die Anwendungsbereiche sind als repräsentative Themengebiete zu verstehen, gleichermaßen produkt- und prozessorientiert.

  1. Ich und die Welt: Zunehmend detailreiches Darstellen und Erkennbarmachen4, 6, 12 ua. von Menschen, Tieren, Pflanzen, Gegenständen, Tätigkeiten und Bewegungen, Beziehungskonstellationen, gestalteter Umwelt in erweiterten Kontexten, ua. Kennzeichnung und Hervorhebung durch Farbe, Form und Größe und in einfachen räumlichen Beziehungen
  2. Einfallsreichtum und Fantasiewelten: Im Darstellen von Einfällen und Vorstellungen in bildnerischen Werken, Aktionen mit zunehmend strukturiertem Handlungsablauf1, 2 eigene Wege und Deutungen finden; auch in einfachen Projekten
  3. Probieren, Entdecken, Ergründen: Experimentieren mit unterschiedlichen Materialien, Natur-, Gebrauchs- und Abfallmaterialien13, in strukturierten Situationen mit zunehmender Selbstorganisation und Selbstmotivation1, 2 sowie Möglichkeiten zur Anwendung in weiteren Bereichen
  4. Kunstund Alltagskultur als Wahrnehmungs- und Informationsquellen: Kunstwerke in Zusammenhang mit der praktischen Arbeit unter Gesichtspunkten der Verwendung von digitalen und analogen Medien4, 6 Einblicke in Gesellschaft und gesellschaftliche Zustände10 ua. Rollenbilder8, 9, 12, politische Meinungen und Überzeugungen7, historische und interkulturelle Bezüge5

1Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung

2Entrepreneurship Education

3Gesundheitsförderung

4Informatische Bildung

5Interkulturelle Bildung

6Medienbildung

7Politische Bildung

8Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung

9Sexualpädagogik

10Sprachliche Bildung und Lesen

11Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung

12Verkehrs- und Mobilitätsbildung

13Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung

 

 

   

TECHNIK UND DESIGN

Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 4. Schulstufe):

Technik und Design stehen in vielen Bereichen der Gestaltung der Lebensumwelt miteinander in Beziehung. Design ist als Gestaltungs- und Problemlösungsprozess vom Entwurf bis zur Entwicklung von Gegenständen und Systemen zu verstehen. Technik meint alle vom Menschen hergestellten funktionellen Gegenstände, deren Produktion und An- bzw. Verwendung.

Der Unterrichtsgegenstand vermittelt elementare Zugänge zu Technik und Design über die handlungsorientierte Auseinandersetzung mit vielfältigen Produkten menschlichen Schaffens. Die kognitive Begegnung mit und der Transfer zur technischen und gestalteten Wirklichkeit werden dabei angebahnt und die Basis für Technikmündigkeit gelegt. Wahrnehmung, Experimentierfreude, Spontaneität, Flexibilität und Kreativität nehmen einen zentralen Stellenwert ein. Die Entwicklung von Selbstkompetenz, Eigenverantwortung, Kooperationsbereitschaft, Kommunikations- und Teamfähigkeit wird gezielt gefördert.

Motorische Grundfertigkeiten und handwerkliche Kulturtechniken sowie fachgerechter Werkstoff- und Werkzeugeinsatz werden erlernt und im Rahmen von Arbeitsprozessen gezielt eingesetzt. Einsichten in die Bedeutung von Ordnung am Arbeitsplatz und die Wichtigkeit von Unfallverhütung führen zu Sicherheitsbewusstsein auch im außerschulischen Leben. Der Umgang mit verschiedenen Materialien und ein wachsendes Verständnis für deren ökologische Bedeutung und deren ökonomischen Wert tragen zu verantwortungsvollem Verhalten der Umwelt gegenüber bei. Die Begegnung mit dem Eigenen und dem Fremden findet in der Auseinandersetzung mit selbst gemachten Gegenständen, denen der anderen Schülerinnen und Schüler sowie Objekten aus unterschiedlichen Kulturkreisen und Epochen statt.

Die Förderung selbstständigen, reflektierenden Denkens und Handelns legt einen Grundstein zur Orientierung in einer sich wandelnden hochtechnisierten, digitalisierten Lebens-, Arbeits- und Wirtschaftswelt.

Der Unterrichtsgegenstand bietet mannigfaltige Ansatzpunkte für vernetzten, fächerübergreifenden und fächerverbindenden Unterricht. Theoretische Grundlagen werden im Sachunterricht und in Mathematik abgebildet.

Didaktische Grundsätze (1. bis 4. Schulstufe):

Das Tun ist ein menschliches Grundbedürfnis. Handelnd gestaltet das Kind seine Umwelt und erfährt so seine Selbstwirksamkeit.8 Probieren, Nachahmen, Forschen und Experimentieren sind grundlegende Lernformen. Neugier, Sinnlichkeit und die Freude am Tun müssen unterstützt werden, damit sie erhalten bleiben. So kann die Bereitschaft für lebensbegleitendes Lernen grundgelegt und die kritische Betrachtung der vom Menschen gestalteten und zu gestaltenden Umwelt angebahnt werden. Das Wissen über die Welt der Dinge und deren Herstellung, über die Beziehungen zwischen Mensch und Umwelt11 sowie der Transfer dieses Wissens in die Lebens- und Arbeitswelt13 nehmen eine zentrale Rolle ein.

Zur Schulung der Kleinmotorik, der Dosierung von Hand- und Fingerkraft und zur Koordination von Auge und Hand müssen Bewegungsabläufe entdeckt, durchschaut, erprobt und trainiert werden. Alltagswelten, vorangegangene Erfahrungen und verschiedene Interessen bilden den Ausgangspunkt für die kindgemäße, anschauliche Aufbereitung von Inhalten. Dabei können Aufgabenstellungen sowohl von Lehrerinnen und Lehrern als auch Schülerinnen und Schülern formuliert werden. Unterschiedliche Lösungswege, Ergebnisse sowie Sozialformen sind zu ermöglichen.1, 2 Das Erkennen des Prinzips von Ursache und Wirkung führt zum Verständnis technischer Funktionszusammenhänge. Baukästen, die modellhaft Technikbegriffe veranschaulichen, können hierbei hilfreich sein. Der Auftrag zum Erarbeiten von kreativen und innovativen Lösungswegen schließt das reine Nachbilden und die Verwendung von fertigen Bausätzen weitgehend aus.

Verwenden der Fachsprache, Beschreiben von Zusammenhängen10, Prüfen von Ergebnissen und gegebenenfalls Überarbeiten gelten als wichtige Bestandteile der forschenden Praxis. Eine wertschätzende Haltung gegenüber eigener und fremder Arbeit wird entwickelt, um das Selbstwertgefühl zu stärken.1, 2, 8 Rechts- und Linkshändigkeit sind zu berücksichtigen.

In jeder Schulstufe ist der Umgang mit unterschiedlichen Materialien und den entsprechenden Werkzeugen/Maschinen/Verfahren im Rahmen der Anwendungsbereiche zu vermitteln. Aufgaben sind in aufsteigender Komplexität zu stellen.

Handlungsorientierung im Bereich Technik und Design ist hoch komplex; die folgenden Aspekte stellen einen Überblick dar:

Materialien

Abfallmaterialien, Fasern, Fäden, Gips, Holz, industrielle Halbzeuge, Karton, keramische Massen, Kunststoffe, Metalle, Papiere, Stein, textile Flächen, Verbundstoffe, Wachs

Werkzeuge

Biege‑/Schneidevorrichtungen für thermoplastische Materialien, Bügeleisen, Cutter, Feilen, Hämmer, Handbohrer, Heißklebepistole, Locheisen, Lötkolben, Messinstrumente, Nadeln (Filz-, Häkel-, Näh-, Stick‑, Strick-, Webnadeln, …), Raspeln, Sägen, Scheren, Schraubendreher, Spindeln, Zangen, Zwingen etc.

Maschinen

Dekupiersäge, Nähmaschine, Standbohrmaschine

Verfahren

  1. Fügen (Zusammenhalt vermehren): Bauen, Dübeln, Flechten, Häkeln, Kleben, Knoten, Knüpfen, Leimen, Löten, Nageln, Nähen, Nieten, Schrauben, Spinnen, Stricken, Weben, Zwirnen
  2. Messen, Steuern, Regeln, Programmieren (Handlungsanweisungen erstellen)4
  3. Oberflächen verändern und gestalten: Applizieren, Beschichten, Drucken, Einbrennen, Färben, Glasieren, Lasieren, Reservieren, Schleifen, Sticken
  4. Sammeln, Vergleichen, Messen, Sortieren und Ordnen4: nach Gewicht, Länge, Materialeigenschaften, Rohstoffen, Volumen, Winkel, Zeit; wo möglich, über a) Körpermaße, b) willkürlich gewählte Maße, c) genormte Maße
  5. Trennen (Zusammenhalt vermindern): Bohren, Feilen, Raspeln, Reißen, Sägen, Scheren, Schneiden, Schnitzen
  6. Umformen: Abbinden, Biegen, Bügeln, Dehnen, Falten, Modellieren, Treiben, Wickeln
  7. Urformen (Zusammenhalt schaffen): Filzen, Gießen, Papierschöpfen, Pressen, Schmelzen

Für den praxisorientierten Unterricht ist die Nutzung von geeigneten Werkräumen mit ausreichenden Arbeitsplätzen und entsprechender Ausstattung erforderlich. Beim Einsatz von Werkzeugen, Maschinen, Werkstoffen und Verfahren sind Sicherheits- und Gesundheitsbewusstsein durch Vorbildwirkung und entsprechende Einführung zu vermitteln.

Der Einsatz von Maschinen ist nur unter Aufsicht der Lehrperson erlaubt. Auf die Gefahren bei der Arbeit mit elektrischem Strom ist hinzuweisen. Werkstücke dürfen nur mittels Batterien (Lithium-Ionen-Akkus sind zu vermeiden) oder ein Labornetzteil bis zu einer Spannung von maximal 24 Volt betrieben werden.

Standortspezifische Werkraumordnungen sind zu erstellen und einzuhalten. Auf unfallverhütende Maßnahmen ist zu achten.

.Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung1, Entrepreneurship Education2, Informatische Bildung4, Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung8, Sprachliche Bildung und Lesen10, Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung11, Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung13

Zentrale fachliche Konzepte (1. bis 4. Schulstufe):

Das Konzept Produkt und Produktion umfasst vergangene, gegenwärtige und zukünftige materielle Kulturen. Dabei spielen die Eigenschaften von Werkstoffen und das sich mit dem Einsatz von Werkzeugen und Maschinen wandelnde Handwerk eine wesentliche Rolle.

Das Konzept Mensch und Umwelt beinhaltet den ganzheitlichen, sinnlichen, handelnden und reflektierten Umgang mit natürlichen Ressourcen und Rohstoffen sowie Erfahrungen mit Konsum- und Produktkreisläufen. Daraus ergeben sich Zugänge zu Ökonomie, Ökologie und Nachhaltigkeit sowie zu Technikfolgenabschätzung und Produktethik.

Das Konzept Lebens- und Arbeitswelt definiert die Bedeutung von Planung, Produktion, Qualität und Normen sowie von analogen und digitalen Technologien.

Das Thema Sicherheit durchdringt alle fachlichen Konzepte.

Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (1. bis 4. Schulstufe):

Das Kompetenzmodell gliedert sich in die am Designprozess orientierten Kompetenzbereiche Entwickeln, Herstellen und Reflektieren sowie die Anwendungsbereiche. Im fachspezifischen Kompetenzerwerb stehen der Prozess und das Produkt gleichermaßen im Fokus.

Entwickeln meint das Wahrnehmen und Erkunden von Werkstoffen, Objekten und Räumen mit allen Sinnen sowie Kontrolle und Steuerung der Kleinmotorik. Das Ausprobieren, Erlernen und Üben unterschiedlicher Verfahren, das Erkennen und Verstehen technischer und textiler Abläufe und Zusammenhänge durch gezieltes Beobachten und Überprüfen fallen in diesen Bereich. Verschiedene Methoden der Informationsbeschaffung eröffnen unterschiedliche Perspektiven auf Prozess und Produkt.4

Herstellen umfasst Recherchieren, Planen, Skizzieren und Konstruieren sowie das Anwenden unterschiedlicher Verfahren zur Lösung einer Aufgabenstellung. Materialien werden fach- und werkstoffgerecht verarbeitet, nachhaltig eingesetzt und entsorgt. Werkzeuge und Maschinen werden sachgemäß verwendet. Die Organisation des eigenen Arbeitsplatzes sowie die Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen und der Werkraumordnung schaffen ein grundlegendes Bewusstsein für Unfallverhütung.

Reflektieren meint vorrangig die Beschreibung von Zusammenhängen, das Überprüfen von Ergebnissen und das Ziehen von Schlüssen, um die gewonnenen Erkenntnisse auf aktuelle und neue Aufgaben sowie den Alltag übertragen zu können.1, 2, 8 Darunter fallen zudem die Präsentation eigener Arbeiten und das Verbalisieren von Sach- und Fachwissen in der entsprechenden Fachsprache.10

Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff (1. bis 4. Schulstufe):

1. Schulstufe:

Kompetenzbereich Entwickeln

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Kleinmotorik kontrollieren und steuern.
  2. Fäden, Fasern, Holz, Papier erkunden.
  3. mit den jeweils geeigneten Materialien: bauen, falten, kleben, knoten, messen und über Körpermaße vergleichen, nageln, reißen, sägen, schneiden, Schnur drehen, schleifen, wickeln.

Kompetenzbereich Herstellen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. eigene Werkstücke alleine oder gemeinsam erarbeiten.13
  2. Materialien verarbeiten, nachhaltig einsetzen, pflegen und richtig entsorgen.11, 13
  3. Werkzeuge richtig einsetzen.13
  4. Werkraumordnung und Sicherheitsbestimmungen einhalten.

Kompetenzbereich Reflektieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. eigene Arbeiten präsentieren.1, 2, 10
  2. Fachsprache verwenden.10

Anwendungsbereiche

  1. Flug- oder Schwimmkörper
  2. Gebrauchsgegenstände
  3. Spiele
  4. Türme

2. Schulstufe:

Kompetenzbereich Entwickeln

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Kleinmotorik kontrollieren und steuern.
  2. Fäden, textile Flächen, Holz, keramische Massen, Papier erkunden.
  3. mit den jeweils geeigneten Materialien: bauen, drucken, feilen, flechten, handnähen, leimen, Maschen bilden, modellieren, raspeln, reißen, sägen, schneiden, schrauben, über willkürlich gewählte Größen messen und vergleichen, weben.

Kompetenzbereich Herstellen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. eigene Werkstücke planen und erarbeiten.13
  2. unterschiedliche Verfahren anwenden.
  3. Materialien nachhaltig und Werkzeuge richtig einsetzen.11, 13
  4. Werkraumordnung und Sicherheitsbestimmungen einhalten.

Kompetenzbereich Reflektieren

  1. eigene Arbeiten präsentieren.1, 2, 10
  2. Fachsprache verwenden.10

Anwendungsbereiche

  1. Baukonstruktion
  2. textile Spielwerkstatt
  3. Fahrzeuge, Flug- oder Schwimmkörper

3. Schulstufe:

Kompetenzbereich Entwickeln

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Fäden, Karton, keramische Massen, Kunststoff, Metall, textile Flächen materialgerecht verarbeiten.
  2. mit den jeweils geeigneten Materialien: biegen, bohren, färben, Maschen bilden, modellieren, reservieren, sägen, schneiden, schrauben, sticken/nähen; über Norm Maße messen und vergleichen.
  3. eigene Werkstücke planen.

Kompetenzbereich Herstellen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Verfahren und Materialien für Werkstücke richtig auswählen und nachhaltig einsetzen.11, 13
  2. Werkzeuge, gegebenenfalls Maschinen einsetzen.
  3. ihren Arbeitsplatz übersichtlich organisieren, Sicherheitsbestimmungen einhalten.

Kompetenzbereich Reflektieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Ergebnisse prüfen, Schlüsse ziehen und verbalisieren.1, 2, 10

Anwendungsbereiche

  1. Einfache Werkzeuge
  2. Transportbehältnis/textile Hüllen
  3. Kräfteübertragung
  4. Luft oder Wasser als Energiequelle
  5. Räume und Raumpläne
  6. Stromkreis

4. Schulstufe:

Kompetenzbereich Entwickeln

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Fäden, Hölzer und Holzarten, Metalle, textile Flächen verarbeiten, Microcomputer4 ver-/ einarbeiten.
  2. mit den jeweils geeigneten Materialien: applizieren, bauen, biegen, bohren mit der Standbohrmaschine, bügeln, falten, leimen, Maschen bilden, nageln, nähen auch mit der Nähmaschine, programmieren4, sägen, schneiden, schrauben, sticken.
  3. Werkstücke allein oder in der Gruppe planen.1, 2

Kompetenzbereich Herstellen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Materialien für das persönliche Werkstück auswählen und entsprechende Verfahren anwenden.
  2. ihren Arbeitsplatz übersichtlich organisieren, Sicherheitsbestimmungen einhalten.

Kompetenzbereich Reflektieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Ergebnisse prüfen und beschreiben, Schlüsse ziehen und in Hinblick auf Nachhaltigkeit beurteilen.1, 2, 10, 11
  2. Erkenntnisse auf neue Aufgaben und den Alltag übertragen (Transfer).1, 2

Anwendungsbereiche

  1. Kräfteübertragung
  2. Kleidung
  3. Gebrauchsgegenstände
  4. Raummodelle
  5. Stromkreis

Ergänzende Anwendungsbereiche

Ergänzend zu den verpflichtenden Anwendungsbereichen für die einzelnen Schulstufen sind hier weitere Möglichkeiten angeführt.

  1. Alltagsgegenstände: Behältnisse, Verpackungen; Herstellung einfacher Geräte (zB Armband mit Schrittzähler4, Stricknadeln, Spindel; Strickbrett; Webrahmen; Wippe), Gebrauchs-, Wohntextilien; Re-/Upcycling; Dekonstruktion/Untersuchung/Experiment (Textilien, Papiere, Hölzer, technische Geräte, …); Produktanalyse
  2. Gebaute Umwelt: Raumwahrnehmung, Raumvermessung, Belastung, Gleichgewicht, Schwerpunkt, Standsicherheit, textile Räume, Massiv- und Skelettbauweise (Brücken, Türme, Häuser), Raumkörper
  3. Kleidung: Accessoires, Alltagskleidung, Mode, Re-/Upcycling, Schmuck, Textilpflege, Verkleidung
  4. Spiel/Sport: Bewegungs-, Faden-, Geschicklichkeits-, Gesellschafts-, Sinnesspiele; Musikinstrumente; Fingerpuppen, Stabfiguren, Marionetten; Bühnenbilder, Kulissen, Requisiten; Sportgeräte
  5. Bewegung/Energie: fahren/lenken, fallen/gleiten/fliegen, schwimmen/schweben/sinken; Kräfte sparen; Hebel, Kurbel, Achse, Welle, Nocke, Räder, Lenkung, einfache Getriebe und Maschinen; Bewegungsenergie/Antriebsenergie (Wasser, Wind, Sonne, Wärme), einfache elektrische Schaltungen (Stromquelle, Schalter, Verbraucher); basale Erfahrungen mit Robotik und Codierung von Nachrichten; Microcomputer4

1Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung

2Entrepreneurship Education

3Gesundheitsförderung

4Informatische Bildung

5Interkulturelle Bildung

6Medienbildung

7Politische Bildung

8Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung

9Sexualpädagogik

10Sprachliche Bildung und Lesen

11Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung

12Verkehrs- und Mobilitätsbildung

13Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung

 

 

   

BEWEGUNG UND SPORT

Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 4. Schulstufe):

Der Unterrichtsgegenstand Bewegung und Sport ermöglicht Schülerinnen und Schülern über unmittelbare Körper- und Bewegungserfahrungen und emotionale Erlebnisse einen Zugang zur Umwelt und zu sich selbst aufzubauen. Mit der Entwicklung einer individuellen bewegungs- und sportbezogenen Handlungsfähigkeit leistet der Unterrichtsgegenstand einen zentralen Beitrag zu einer umfassenden und reflexiven Bildung und Erziehung. Die Koppelung von Wahrnehmung und Bewegung (ua. Primärerfahrungen) ist von elementarer Bedeutung für die körperliche, sensomotorische, soziale, emotionale, motivationale und intellektuelle Entwicklung der Kinder und dient dem Aufbau eines differenzierten Körper- und Selbstkonzepts.2

Lern- und Reflexionsanlässe sollen den Kindern die individuelle und gesellschaftliche Bedeutung von Bewegung und Sport (ua. Team und Individuum, Freude und Leistung, Gesundheit und Wohlbefinden) vermitteln und zu einem aktiven Lebensstil führen.3

Der Unterricht verfolgt nachfolgende Absichten:

  1. Erweiterung von Körper- und Bewegungserfahrungen sowie Anleitung zur Entwicklung vielfältiger motorischer Basiskompetenzen von Bewegung und Sport.
  2. Nutzen der in dieser Altersstufe guten motorischen Lernfähigkeit (ua. in Hinblick auf die Förderung der Wahrnehmung und der koordinativen Fähigkeiten).
  3. Unterstützung der Persönlichkeitsentwicklung durch bewegungsbezogenes Erleben, Erfahren, Bearbeiten und Reflektieren von subjektiven Wahrnehmungen und Erlebnissen.
  4. Erleben von sozialen Begegnungen und sozialem Lernen in vielfältigen Bewegungssituationen, wobei vor allem Lernprozesse zu Kooperation und Konkurrenz sowie gelungene Interaktionen im Mittelpunkt stehen.
  5. Unterstützung einer individuellen Lern- und Leistungsbereitschaft durch positive Körper- und Bewegungserfahrungen.
  6. Wecken von Freude an der Bewegung und am gemeinschaftlichen Ausüben sportlicher Aktivitäten.
  7. Aufbau eines gesundheitsorientierten Bewegungsverhaltens.
  8. Teilnahme an der aktuellen Bewegungs- und Sportkultur.

Didaktische Grundsätze (1. bis 4. Schulstufe):

Der Unterrichtsgegenstand Bewegung und Sport orientiert sich an den Grundlagen des kompetenzorientierten Unterrichts. In den Kompetenzbereichen der Schulstufen werden jene Kompetenzen beschrieben, deren Fähigkeiten, Fertigkeiten, Kenntnisse und Einstellungen in den jeweiligen Erfahrungs- und Lernbereichen erworben werden sollen. Über unterschiedliche Schwerpunktsetzungen und Aufgabenstellungen im Unterricht werden dabei vielfältige Bedeutungen und Spannungsfelder sportlichen Handelns erschlossen (ua. Erleben des Mit- und Gegeneinanders, Freude an Leistung, am Spielen, Ausdrucks- und Gestaltungsfähigkeit, Körpererfahrung, Wagnis, Gesundheit).

Um den Kompetenzerwerb in den Schulstufen sicherzustellen, ist es daher zum Teil erforderlich, diesen über längere Zeiträume hinweg zu planen und mit der Entwicklung mitunter bereits in frühen Schulstufen zu beginnen.

Für die Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler und die Sicherung des Lernerfolges sind folgende Aspekte bedeutsam:

  1. längerfristig angelegte Planungsmaßnahmen: zeitliche Erstreckung der Kompetenzentwicklung auf die Planungsperiode; Differenzierung und Individualisierung; Feedback.
  2. eine an den Schülerinnen und Schülern orientierte Lern- und Aufgabenkultur: aktive Teilnahme aller Kinder unabhängig vom jeweiligen Bewegungsvermögen; Setzen vielseitiger und lernwirksamer Entwicklungsreize auf körperlicher, emotionaler, kognitiver und sozialer Ebene; offene Lernangebote/-formen mit selbstständigen Erarbeitungsphasen sowie geschlossene, instruktive Vermittlungsformen; Anbieten von Reflexionsmöglichkeiten über den eigenen Entwicklungsprozess; Schaffen einer wertschätzenden und offenen Atmosphäre, die auch die Auseinandersetzung mit heiklen Themen wie Angst oder Scham ermöglicht.
  3. schul- und unterrichtsorganisatorische Hinweise: regelmäßige Bewegung durch gleichmäßig aufgeteilte Bewegungseinheiten pro Woche; Kompetenzerwerb auch in anderen Organisationsformen (ua. Blockungen, Kurse, Sportfeste) sowie bei Schulveranstaltungen; bei der Durchführung auf ein ökologisch verantwortungsbewusstes Handeln achten. Setzen von Impulsen im Sinne einer „bewegten Schulkultur“; Verbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen; Möglichkeit der Verschiebung bestimmter Kompetenzen (ua. Schwimmen) in andere Schulstufen innerhalb des Lehrplans der Primarstufe aufgrund von organisatorischen (ua. räumlichen) Rahmenbedingungen.

Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung1, Entrepreneurship Education2, Gesundheitsförderung3, Interkulturelle Bildung5, Politische Bildung7, Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung8. Sexualpädagogik9, Sprachliche Bildung und Lesen10, Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung11, Verkehrs- und Mobilitätsbildung12, Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung13

Zentrale fachliche Konzepte (1. bis 4. Schulstufe):

Zentrale fachliche Konzepte bilden Betrachtungsperspektiven auf den Unterrichtsgegenstand „Bewegung und Sport“ ab: Vorstellungen von Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern und der Fachwissenschaft. Sie schließen an die Vorerfahrungen und das Wissen der Schülerinnen und Schüler an und bilden gleichzeitig eine immer wiederkehrende Struktur des fachlichen Denkens und Handelns, aus der sich die Kompetenzbereiche und Kompetenzen des Unterrichtsgegenstandes ableiten, Unterrichts- und Lernprozesse entwickeln sowie Reflexionsmöglichkeiten erschließen.

Mensch und Bewegungswelt

Sich-Bewegen als konstituierendes Phänomen der Körperlichkeit. Handeln und insbesondere Reflektieren in Auseinandersetzung mit der sozialen und materialen Umwelt formen Facetten des Selbstkonzepts.

Sport und Sinn

Bewegen und Sporttreiben sind sinnoffene Phänomene, die durch die Sporttreibenden sowohl individuell als auch in sozialen Gruppen mit Sinn erfüllt werden.1 Die Sinnperspektiven haben eine bedeutsame motivationale Funktion:

  1. Leisten und Leistung in Sach-, Selbst- und Sozialbezügen erfahren, verstehen und reflektieren
  2. Sich selbst und etwas wahrnehmen, etwas gestalten und darstellen
  3. Sich selbst und etwas erleben und etwas wagen
  4. Um etwas (Ziele), mit etwas (Materialien) und als etwas (Funktionen, Rollen, Positionen) spielen
  5. Bewegungsbeziehungen im Sport erleben und reflektieren: miteinander (kooperieren), gegeneinander (konkurrieren), füreinander (helfen, unterstützen) und nebeneinander
  6. gesundheitliche Wirkungen erfahren

Mensch und Gesellschaft

Bewegung und Sport findet vor dem Hintergrund sozialer und kultureller Vielfalt und Diversität statt. Dies wird im unterrichtlichen und sportlichen Handeln sichtbar und kann aus gesellschaftspolitischen Perspektiven reflektiert werden (Kommunikationsprozesse und -strukturen, gruppendynamische Themen wie Macht, Führen und Folgen, Umgang mit Diversität, Inklusion und Exklusion, Ökologie, Demokratiebildung).8

Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (1. bis 4. Schulstufe):

Der Lehrplan der Primarstufe basiert auf einem zweidimensionalen Kompetenzmodell in der Form einer Matrix: Die erste Achse stellt die Dimensionen einer umfassenden Handlungsfähigkeit im und durch Sport in den Bereichen Fach-, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenz dar.

FACHKOMPETENZ bedeutet, sensomotorische Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie fachbezogenes Wissen in unterschiedlichen Sportarten und Bewegungshandlungen anwenden, auf neue Aufgaben transferieren und motorische Aufgabenlösungen reflektieren zu können.

METHODENKOMPETENZ umfasst die Fähigkeit, das Wissen und Interesse, bewegungs- und sportbezogene Lernprozesse und Lernarrangements („Lernen lernen“)10 zu verstehen, zu planen, zu organisieren, durchzuführen und auszuwerten.2

SOZIALKOMPETENZ beschreibt die Fähigkeit, das Wissen und die Bereitschaft, das eigene Handeln in Gruppen und soziale Interaktionsmuster im Sport bewusst wahrzunehmen, zu beeinflussen, mitzugestalten und zu reflektieren (ua. Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit, Rollen- und Funktionsverständnis, Empathie und die Bereitschaft, fair zu handeln).1, 2, 5, 8

SELBSTKOMPETENZ meint die Fähigkeit, unterstützendes Wissen und die Bereitschaft, sich mit eigenen Erlebnissen und Erfahrungen in unterschiedlichen Bewegungsbereichen auseinanderzusetzen, ihre Bedeutung für sich selbst zu erschließen und in ein entwicklungsförderliches Selbstkonzept einzubinden. Anstrengungsbereitschaft Gewissenhaftigkeit, Emotionsregulation und realistische Selbsteinschätzung sind zentrale Aspekte.2, 3, 8

Die zweite Achse umfasst die inhaltliche Dimension, die die sechs Erfahrungs- und Lernbereiche des Unterrichtsfaches Bewegung und Sport ausweist.

Die Erfahrungs- und Lernbereiche sind: „MOTORISCHE GRUNDLAGEN“, „SPIELEN“, „ELEMENTARE BEWEGUNGSFORMEN (turnen; laufen/springen/werfen; schwimmen; gleiten/rollen)“, „WAHRNEHMEN UND GESTALTEN“, „GESUND LEBEN“, „ERLEBEN UND WAGEN“.

Kompetenzbeschreibungen, Lehrstoff (1. bis 4. Schulstufe):

1. Schulstufe:

Kompetenzbereich Fachkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. ihre koordinativen und konditionellen Fähigkeiten zeigen
  2. sich beim Spielen einbringen und Spielideen umsetzen.
  3. elementare (freie) turnerische Bewegungsformen am Boden und an Geräten ausführen.
  4. mit unterschiedlichen Anforderungen laufen, springen und werfen.
  5. Körperhaltungen und körperliche Fitness wahrnehmen.3
  6. einfache Gelegenheiten zum Bewegen und Spielen im Freien bzw. in der Natur aufgreifen, erschließen und nützen und dabei mit der Umwelt verantwortungsbewusst umgehen.11

Anwendungsbereich

„Motorische Grundlagen“

  1. Gleichgewicht, Orientierung, Rhythmus, Reaktion Differenzierungsfähigkeit, Abstimmung von Teilbewegungen
  2. Schnelligkeit, Kraft (Stütz- und Haltekraft, Rumpfstabilität), Ausdauer
  3. Beweglichkeit

„Spielen“

  1. Spielideen verstehen
  2. miteinander spielen (auch mit unterschiedlichen Spielgeräten und Materialien)
  3. Spielregeln anerkennen

„Elementare Bewegungsformen (turnen)“

  1. Bewegen und Spielen an Geräten (ua. Balancieren, Rollen, Stützen, Klettern, Schaukeln, Schwingen, Hängen, Hangeln)

„Elementare Bewegungsformen (laufen/springen/werfen)“

  1. schnell, ausdauernd, rhythmisch und über Hindernisse laufen
  2. in die Weite und Höhe springen
  3. mit verschiedenen Wurfgeräten in die Weite und auf Ziele werfen

„Gesund leben“

  1. ihre Muskulatur kräftigen (ua. Rücken-, Bauch-, Fußmuskulatur)
  2. ihren Körper stabilisieren und mobilisieren

„Erleben und Wagen“

  1. über vielfältige Bewegungs- und Spielimpulse den Bewegungsraum im Freien eigenständig nützen
  2. über Bewegung unmittelbare Naturerfahrungen machen sowie die Natur/Umwelt als sensiblen Lebensraum verstehen

Kompetenzbereich Methodenkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. fachspezifische Organisationsstrukturen und Rahmenbedingungen verstehen und einhalten.
  2. bewegungs- und sportbezogene Aufgaben verstehen und umsetzen.2

Anwendungsbereich

  1. einen Ordnungsrahmen einhalten12
  2. mit Sportgeräten und Spielmaterialien in den Sportstätten sachgerecht umgehen
  3. Verhaltens-, Sicherheits- und Hygienemaßnahmen beachten
  4. zuhören und beobachten; Fragen stellen
  5. wesentliche Merkmale einer Bewegung erkennen
  6. Aufgabenstellungen merken und Bewegungsaufgaben nachmachen

Kompetenzbereich Sozialkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. sich in eine Gruppe integrieren und miteinander kooperieren.2

Anwendungsbereich

  1. einfache Bewegungsaufgaben gemeinsam lösen
  2. einen aktiven Beitrag leisten
  3. Kompromisse eingehen

Kompetenzbereich Selbstkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. ihren Körper bewusst wahrnehmen und Bewegungen gezielt steuern.

Anwendungsbereich

„Wahrnehmen und Gestalten“

  1. sich und die Umwelt mit verschiedenen Sinnen (ua. visuell, taktil, kinästhetisch, vestibulär) wahrnehmen
  2. Körperteile und Körperhaltungen unterscheiden, zuordnen und steuern
  3. die Stellung des Körpers im Raum wahrnehmen und sich orientieren
  4. Teilbewegungen koordinieren (ua. Auge-Hand-Koordination)

2. Schulstufe:

Kompetenzbereich Fachkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. ihre koordinativen und konditionellen Fähigkeiten zeigen.
  2. ein vielseitiges Spielkönnen und Spielverhalten zeigen.
  3. elementare (freie) turnerische Bewegungsformen am Boden und an Geräten ausführen und situativ anwenden.
  4. laufen, springen, werfen in vielfältigen und spielerischen Bewegungsformen anwenden.
  5. mit dem Körper, mit Handgeräten und (Alltags-)Materialien vielfältige Bewegungs- und Ausdrucksformen zeigen.
  6. in spielerischer Form ihre Kräfte messen und mit anderen achtsam umgehen.

Anwendungsbereich

„Motorische Grundlagen“

  1. Gleichgewicht, Orientierung, Rhythmus, Reaktion, Differenzierungsfähigkeit, Abstimmung von Teilbewegungen
  2. Schnelligkeit, Kraft (Stütz- und Haltekraft, Rumpfstabilität), Ausdauer
  3. Beweglichkeit

„Spielen“

  1. Spielideen verändern
  2. mit- und gegeneinander spielen
  3. Spielgeräte (ua. Ball) annehmen und abspielen
  4. Spielvereinbarungen gemeinsam treffen und Spielregeln einhalten

„Elementare Bewegungsformen (turnen)“

  1. Bewegen und Spielen an Geräten (ua. Balancieren, Rollen, Stützen, Klettern, Schaukeln, Schwingen, Hängen, Hangeln)

„Elementare Bewegungsformen (laufen/springen/werfen)“

  1. schnell, ausdauernd, rhythmisch und über Hindernisse laufen
  2. in die Weite und Höhe springen
  3. in die Weite, auf Ziele, mit verschiedenen Wurfgeräten werfen

„Wahrnehmen und Gestalten“

  1. Bewegungen imitieren, in verschiedene Rollen schlüpfen und Gefühle darstellerisch ausdrücken9
  2. Handgeräte und Alltagsmaterialien zum Bewegen einsetzen
  3. Bewegungen ausdrucksvoll gestalten und eigene Bewegungen finden

„Erleben und Wagen“

  1. den Partner/die Partnerin aus dem Gleichgewicht bringen
  2. auf Bewegungen des Partners/der Partnerin reagieren
  3. eigene Grenzen und die von anderen berücksichtigen
  4. Stoppsignale setzen und beachten
  5. Körperdistanz und Körpernähe erkennen und akzeptieren

Kompetenzbereich Methodenkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. zwischen gesundem und weniger gesundem Verhalten unterscheiden und gesundheitsförderliche Bewegungs- und Verhaltensmuster stabilisieren.3
  2. bewegungs- und sportbezogenes Wissen verstehen und anwenden.10

Anwendungsbereich

„Gesund leben“

  1. (Alltags-)Bewegungen funktionell und anatomisch richtig ausführen
  2. Grundsätze der Hygiene und Körperpflege beachten
  3. altersadäquate fachliche Begriffe sowie Übungs- und Spielanleitungen verstehen
  4. ein fachspezifisches Grundwissen über Sportarten und Geräte anwenden

Kompetenzbereich Sozialkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. sich auf das Können und Verhalten anderer einstellen, Rücksicht nehmen und Bewegungsaufgaben gemeinsam lösen.7

Anwendungsbereich

  1. unterschiedliche Voraussetzungen und Fähigkeiten anderer Personen wahrnehmen
  2. andere respektieren sowie deren Bedürfnisse und Wahrnehmungen akzeptieren
  3. mitarbeiten, mithelfen und Solidarität zeigen

Kompetenzbereich Selbstkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. ihre Gefühle und Emotionen wahrnehmen, einordnen und regulieren.9

Anwendungsbereich

  1. eigene Emotionen wahrnehmen und benennen8
  2. Entscheidungen akzeptieren und mit Sieg und Niederlage adäquat umgehen
  3. ihre Verhaltensweisen und Handlungen steuern (exekutive Funktionen)

3. Schulstufe:

Kompetenzbereich Fachkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. ihre koordinativen und konditionellen Fähigkeiten erweitern und zeigen.
  2. eine altersgemäße Spielfähigkeit in einfachen Spielformen umsetzen.
  3. elementare turnerische Fertigkeiten am Boden und an Geräten ausführen.
  4. elementare leichtathletische Fertigkeiten ausführen.
  5. sich rhythmisch bewegen sowie einfache gymnastische und tänzerische Bewegungsformen auch mit Handgeräten/Materialien umsetzen.
  6. sich im Wasser auf vielfältige Weise sicher bewegen sowie die Baderegeln verstehen und einhalten. (Allenfalls kann die Kompetenzentwicklung der 3. und 4. Schulstufe aufgrund von organisatorischen (ua. räumlichen) Rahmenbedingungen in einer Schulstufe zusammengezogen werden.)
  7. sich auf einem gleitenden oder rollenden Gerät sicher fortbewegen und auftretende Kräfte (ua. Schwerkraft, Rollwiderstand und Fliehkraft) regulieren.12

Anwendungsbereich

„Motorische Grundlagen“

  1. Gleichgewicht, Orientierung, Rhythmus, Reaktion, Differenzierungsfähigkeit, Abstimmung von Teilbewegungen
  2. Schnelligkeit, Kraft (Stütz- und Haltekraft, Rumpfstabilität), Ausdauer
  3. Beweglichkeit und Gewandtheit

„Spielen“

  1. Ball rollen, prellen, dribbeln, zielgerichtet werfen, fangen; treffen
  2. untereinander zuspielen, sich freilaufen und sich gegen Mitspieler/innen verteidigen
  3. sich partnerschaftlich verhalten

„Elementare Bewegungsformen (turnen)“

  1. formgebundene Bewegungsformen (ua. Sprünge, Rollen, Handstand/Rad am Boden; Stützsprünge; Schwingen; Auf-, Abschwünge)

„Elementare Bewegungsformen (laufen/springen/werfen)“

  1. über kurze Strecken schnell laufen (Grundtechnik Kurzstreckenlauf)
  2. eine Grundtechnik/Grobform im Weit-/Hochspringen zeigen
  3. ihr Lebensalter in Minuten laufen (Ausdauerlauf)
  4. eine Grundtechnik/Grobform im Werfen (ua. Schlagballwurf) zeigen

„Wahrnehmen und Gestalten“

  1. ihre Bewegung an Raum, Rhythmus, Partner/in, Gruppe anpassen
  2. gymnastische und tanzspezifische Grundtechniken (ua. Laufen, Hüpfen, Springen, Federn, Drehen; Tanzschritte) nachmachen
  3. Bewegungsformen mit verschiedenen Handgeräten/Materialien (ua. Ball, Reifen, Seil, Band, ...) ausführen

„Elementare Bewegungsformen (schwimmen)“

  1. Wirkungen des Wassers (ua. Auftrieb, Widerstand) bewältigen
  2. im Wasser gleiten sowie mit Arm- und Beintempi einen Vortrieb des Körpers erzeugen
  3. auf, in, unter Wasser ausatmen
  4. untertauchen und sich unter Wasser orientieren

„Elementare Bewegungsformen (gleiten/rollen)“

  1. elementare Fertigkeiten (ua. Abstoßen, Bremsen, Beschleunigen, Gleiten, Richtungsänderungen, Spurhalten, Kurven) zeigen
  2. Wissen über die geeignete Sportausrüstung (Funktionalität und Sicherheit) wiedergeben13

Kompetenzbereich Methodenkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Risiken und Gefahrenquellen erkennen und sich situationsgemäß verhalten.12

Anwendungsbereich

  1. mögliche Gefahrenquellen in unterschiedlichen Bewegungsräumen sowie beim Einsatz von Sport- und Spielgeräten wahrnehmen und benennen
  2. Regeln bzw. Maßnahmen zur Unfallprävention akzeptieren und einhalten (ua. eine passende Schutzausrüstung verwenden)
  3. altersadäquat helfen und sichern

Kompetenzbereich Sozialkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Verantwortung übernehmen und übertragene Aufgaben im Unterricht erfüllen.2

Anwendungsbereich

  1. Spielaufgaben (ua. Zählen, Beobachtungen) übernehmen
  2. dokumentieren (ua. Ergebnisse, Leistungen)
  3. Rückmeldungen geben
  4. gemeinsam Geräte aufbauen und abbauen

Kompetenzbereich Selbstkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. ihre eigenen Stärken realistisch einschätzen und herausfordernde Bewegungssituationen bewältigen.1

Anwendungsbereich

  1. sich selbst sowie den eigenen körperlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten vertrauen und dies adäquat zeigen
  2. Hemmungen/Ängste überwinden und ihre individuellen Leistungsgrenzen verschieben und entsprechend handeln8
  3. sich mit den Bereichen Raumlage, Höhe, Schwerkraft, Körperschwerpunkt, Gleichgewicht und Fliehkraft auseinandersetzen und sich in diesen Bereichen bewähren

4. Schulstufe:

Kompetenzbereich Fachkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. ihre koordinativen und konditionellen Fähigkeiten in unterschiedlichen Situationen anwenden.
  2. altersgemäße Spielfähigkeiten in komplexeren Spielformen umsetzen.
  3. elementare turnerische Fertigkeiten am Boden und an Geräten ausführen, variieren und verbinden.
  4. elementare leichtathletische Fertigkeiten anwenden und dabei ihre individuelle (Best-) Leistung erbringen.
  5. gymnastische, tänzerische und akrobatische Bewegungsfolgen gestalten und präsentieren.
  6. elementare Fertigkeiten des Schwimmens (Grundtechnik in einer Schwimmlage, Tauchen, Springen) ausführen. (Allenfalls kann die Kompetenzentwicklung der 3. und 4. Schulstufe aufgrund von organisatorischen (zB räumlichen) Rahmenbedingungen in einer Schulstufe zusammengezogen werden.)
  7. sich auf einem weiteren gleitenden oder rollenden Gerät sicher fortbewegen und auftretende Kräfte (ua. Schwerkraft, Rollwiderstand und Fliehkraft) regulieren.12

Anwendungsbereich

„Motorische Grundlagen“

  1. Gleichgewicht, Orientierung, Rhythmus, Reaktion, Differenzierungsfähigkeit, Abstimmung von Teilbewegungen
  2. Schnelligkeit, Kraft (Stütz- und Haltekraft, Rumpfstabilität), Ausdauer
  3. Beweglichkeit und Gewandtheit

„Spielen“

  1. Ball rollen, prellen, dribbeln, zielgerichtet werfen, fangen; treffen
  2. Spielgeräte führen
  3. untereinander zuspielen, sich freilaufen und sich gegen Mitspieler verteidigen
  4. Gruppen bilden

„Elementare Bewegungsformen (turnen)“

  1. formgebundene Bewegungsformen (ua. Sprünge, Rollen, Handstand/Rad am Boden; Stützsprünge; Schwingen; Auf-, Abschwünge)

„Elementare Bewegungsformen (laufen/springen/werfen)“

  1. über kurze Strecken schnell laufen (Grundtechnik Kurzstreckenlauf)
  2. eine Grundtechnik/Grobform im Weit-/Hochspringen zeigen
  3. ihr Lebensalter in Minuten laufen (Ausdauerlauf)
  4. eine Grundtechnik/Grobform im Werfen (ua. Schlagballwurf) zeigen

„Wahrnehmen und Gestalten“

  1. Bewegungsmuster zu Bewegungsfolgen verbinden
  2. sich kleine Tanzkombinationen merken und diese zeigen
  3. kleine Bewegungskunststücke mit Materialien (ua. Ball; Jongliertuch) präsentieren
  4. einfache akrobatische Übungen ausführen

„Elementare Bewegungsformen (schwimmen)“

  1. eine kurze Distanz in einer Schwimmlage (Grobform) schwimmen
  2. eine kurze Strecke tauchen
  3. ins Wasser springen

„Elementare Bewegungsformen (gleiten/rollen)“

  1. elementare Fertigkeiten auf einem gleitenden oder rollenden Gerät anwenden
  2. Wissen über die geeignete Sportausrüstung (Funktionalität und Sicherheit) wiedergeben

Kompetenzbereich Methodenkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. positive Einstellungen für das Bewegungslernen zeigen.

Anwendungsbereich

  1. aktiv und aufmerksam am Unterricht teilnehmen.
  2. selbstständig Arbeitsaufträge lösen.2
  3. Anstrengungsbereitschaft, Durchhaltevermögen, Leistungswillen zeigen.
  4. Feedback annehmen.

Kompetenzbereich Sozialkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. faires bzw. unfaires Verhalten unterscheiden und sich selbst fair verhalten.8

Anwendungsbereich

  1. Merkmale für faires Verhalten finden, benennen und umsetzen.
  2. (eigenes, fremdes) Spielverhalten beobachten.
  3. Mitspieler und Mitspielerinnen respektieren und zeitweise ohne Spielleitung spielen.

Kompetenzbereich Selbstkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Reaktionen des Körpers im Zusammenhang mit sportlicher Anstrengung und Erholung wahrnehmen und beschreiben.

Anwendungsbereich

„Gesund leben“

  1. Körperreaktionen wie ua. Puls, Atmung, Schwitzen erkennen und benennen. Einsatz von digitalen Geräten um Erkenntnisse zur täglichen Bewegungszeit, Schrittanzahl, zurückgelegter Wegstrecke, Puls, Ruhe und Erholung zu ermöglichen.
  2. Erholung und Entspannung beschreiben.

1Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung

2Entrepreneurship Education

3Gesundheitsförderung

4Informatische Bildung

5Interkulturelle Bildung

6Medienbildung

7Politische Bildung

8Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung

9Sexualpädagogik

10Sprachliche Bildung und Lesen

11Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung

12Verkehrs- und Mobilitätsbildung

13Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung

 

 

   

B. VERBINDLICHE ÜBUNGEN

LEBENDE FREMDSPRACHE (1. UND 2. SCHULSTUFE)

Siehe neunter Teil (Lehrpläne der einzelnen Pflichtgegenstände (1. bis 4. Schulstufe)) Abschnitt A (Pflichtgegenstände) Unterabschnitt „Lebende Fremdsprache“.

VERKEHRS- UND MOBILITÄTSBILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 4. Schulstufe):

Verkehr und Mobilität sind wesentliche Herausforderungen für die Gesellschaft des 21. Jahrhunderts. Der zunehmende Verkehr und eine steigende Vielfalt von Mobilitätsformen verlangen Orientierungswissen über die Bedeutung von Mobilität für das Leben der Menschen und reflexives Wissen über (Risiko-)Verhalten im Verkehr.

Schon Kindern ist die Bedeutung von Mobilität unter räumlichen und zeitlichen Aspekten zu vermitteln. Durch praktische Auseinandersetzung mit vielfältigen Herausforderungen im Alltag sollen sie erfahren und verstehen, dass Verkehr ein vielschichtiges Phänomen ist, für das die Bereiche soziales Verhalten, Sicherheit und Umwelt maßgebend sind. Durch Beobachten, kritisches Analysieren und Üben sollen Kinder befähigt werden, selbstständig und sicher im Straßenverkehr unterwegs zu sein.

Didaktische Grundsätze (1. bis 4. Schulstufe):

Erfahrungs- und Lernbereiche sind nicht isoliert zu verstehen, sondern in Beziehung zueinander zu setzen und sinnvoll zu verknüpfen. Aufbauend auf den Vorerfahrungen der Kinder sollen Einsichten in gesetzliche Vorschriften und Regeln und Erkenntnisse darüber gewonnen werden, sodass Sicherheit bei der Teilnahme am Straßenverkehr ermöglicht wird. Diese Inhaltsvielfalt der verbindlichen Übung „Verkehrs- und Mobilitätsbildung“ braucht neben einzelnen Sequenzen Unterstützung aus der gesamten Bandbreite der Unterrichtsgegenstände; die Themenfelder sind in fächerübergreifendem Unterricht anzubieten – mit Schwerpunktsetzung im Sachunterricht sowie in Bewegung und Sport – und sollen bei Lehrausgängen, Exkursionen und fachspezifischen Aktionen Anwendung finden. Durch regelmäßiges, oftmaliges Wiederholen und Üben im geschützten Raum ist – ansteigend mit dem Entwicklungsstand – die situationsadäquate Anwendung des erworbenen Wissens in einer Gruppe und auch selbstständig zunehmend im realen Umfeld sicherzustellen.

Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Schülerinnen und Schüler in allen Schulstufen

  1. durch Üben im Schonraum (Turnsaal, Schulgarten, Schulverkehrsgarten, …) und in der Verkehrsrealität (Schulweg, Schulumfeld) zunehmend Erfahrungen und Fertigkeiten gewinnen, um selbstständig sicher im Straßenverkehr unterwegs sein zu können.
  2. die Möglichkeit haben, ihr Wissen in Form von Aktionen und Projekten sowie im Austausch mit außerschulischen Institutionen zu vertiefen.
  3. befähigt werden, speziell in Not- und Ausnahmesituationen (zB Unfall, Baustelle auf Schulweg, Belästigung durch fremde Personen, …) altersadäquat entsprechend zu reagieren.
  4. die Erkenntnis gewinnen, dass gerade im Straßenverkehr auf ein geordnetes Miteinander zu achten und Eigenverantwortung zu übernehmen ist, um die Sicherheit für sich selbst sowie andere Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer zu gewährleisten, und dass durch die gezielte Wahl von umweltschonenden Fortbewegungsarten11 ein wesentlicher Beitrag zur Nachhaltigkeit und zur Schonung von Ressourcen geleistet wird.

Gesundheitsförderung und Umweltschutz11 sind wesentliche Teilbereiche einer umfassenden Verkehrs- und Mobilitätsbildung und beeinflussen deren Umsetzung.

Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Gesundheitsförderung3, Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung11

Zentrale fachliche Konzepte (1. bis 4. Schulstufe):

Zentrale fachliche Konzepte sind als wiederkehrende fachliche Wissenselemente der Verkehrs- und Mobilitätsbildung zu verstehen. Sie prägen das Denken über Sicherheit und Mobilität und sind damit auch handlungsrelevant im Verkehr. Sie ermöglichen es den Schülerinnen und Schülern, Erfahrungen im Straßenverkehr zu strukturieren.

Verkehr und Sicherheit

Verkehr, ein zentraler Lebensbereich von Menschen in fortgeschrittenen Mobilitätsgesellschaften, ist grundsätzlich ein Risikogeschehen, da die Anwendung der Verkehrsordnung Spielräume für das menschliche Ermessen und die Gefahren abschätzende Interpretation von Situationen eröffnet. Verkehrs- und Mobilitätserziehung basiert – wegen der möglichen Bedrohung der Unversehrtheit von Menschen – auf dem zentralen Konzept Sicherheit im Verkehr. Sicherheitsfaktoren liegen sowohl in menschlichem Können und zwischenmenschlichem (Interaktions-)Verhalten als auch in der Technologie sowie im Zusammenspiel aller Teilaspekte.

Verkehr als soziales System

Annahmen über die Realität des Verkehrsgeschehens gehen davon aus, dass Verkehr als komplexes Kommunikations- und Interaktionssystem auf der Basis einer gesetzlich definierten Verkehrsordnung begriffen werden kann.

Mobilität und gesundheitliche Verantwortung3

In Gesellschaften mit fortgeschrittener Mobilität sind die jeweiligen Bewegungskonzepte und Bewegungsmittel Grundlagen des gesellschaftlichen und individuellen Bewegungsverhaltens. In engem Zusammenhang damit sind die Erhaltung der menschlichen Gesundheit und präventives Verhalten angesichts gesundheitsschädigender Entwicklungen zu sehen.

Mobilität und Umwelt11

Die Nutzung von umweltfreundlichen, ressourcenschonenden Fortbewegungsarten entsteht aus der grundlegenden Einsicht in den Zusammenhang von Mobilität und Umwelt. Verschiedene Umwelten wie städtische Ballungsräume, ländliche Naturlandschaften und Kulturlandschaften sowie eigene Verkehrszonen mit besonderer Mobilitätsnutzung bedingen unterschiedliche Formen von Mobilität.

Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (1. bis 4. Schulstufe):

Die verbindliche Übung Verkehrs- und Mobilitätsbildung hat die Aufgabe, Schülerinnen und Schülern zu ermöglichen, sich im Verkehrsgeschehen zunehmend selbstständig, sicher, flexibel und verantwortungsvoll zu verhalten. Im Folgenden beschriebene verkehrs- und mobilitätsbezogene Kompetenzen sollen in nachstehenden Kompetenzbereichen erworben werden:

Verkehrsbezogene Handlungskompetenz

Das Regelsystem Straßenverkehrsordnung in seinen wesentlichen Bestandteilen und lebenspraktischen Grundzügen verstehen und sich daran orientieren können; sich an Kommunikation und Interaktion im Verkehr situations- und akteursgerecht beteiligen können. Das eigene Handeln soll im sozialen Miteinander des Verkehrsalltags bewusst wahrgenommen, in Beziehung zur Vielfalt menschlicher Kommunikationsabsichten und Interaktionsformen gesetzt und kritisch reflektiert werden. Dabei kommt dem Einüben in den Perspektivenwechsel va. der Grundstufe 2 eine ganz besondere Bedeutung zu. Dieser stellt für die Verkehrs- und Mobilitätsbildung eine Schlüsselkompetenz dar, die auch Empathie gegenüber schwächeren Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern bedingt. Gefahrenabschätzung und Risikobewertung in Verkehrssituationen handlungsorientiert vornehmen können; Situationen sind rasch zu bewerten und Handlungen zu setzen, um sicheres und vorausschauendes Teilnehmen am Mobilitätsgeschehen zu ermöglichen.

Mobilitätsbezogene Reflexionskompetenz

Zusammenhänge zwischen Mobilität, ökonomischen und ökologischen Faktoren und der eigenen Gesundheit herstellen und begründen können; Zusammenhänge zwischen Mobilität, ökonomischen und ökologischen Faktoren und gesellschaftlichen Entwicklungen herstellen und begründen können.

Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff (1. bis 4. Schulstufe):

1. Schulstufe:

Kompetenzbereich Verkehrsbezogene Handlungskompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. das Regelsystem Straßenverkehrsordnung in seinen wesentlichen Bestandteilen und lebenspraktischen Grundzügen verstehen und sich daran orientieren; sie wissen Bescheid über einfache Verkehrseinrichtungen und den sicheren Schulweg.
  2. sich an Kommunikation und Interaktion im Verkehr situations- und akteursgerecht – auch unter Perspektivenwechsel – beteiligen; sie kennen den Sinn von Hilfestellungen durch Polizei und Lotsendienste und nehmen die Hilfe bewusst wahr.

Kompetenzbereich Mobilitätsbezogene Reflexionskompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Zusammenhänge zwischen Mobilität, ökonomischen und ökologischen Faktoren und der eigenen Gesundheit herstellen und begründen.
  2. das gemeinsame Zurücklegen von Fußwegen, wo das möglich ist, unter den Aspekten von sozialem Miteinander und Umweltfreundlichkeit sehen und schätzen.

Anwendungsbereiche

  1. Verkehrsräume: Schulweg
  2. Verkehrseinrichtungen, Zeichensysteme: Farbsignale und akustische Signale
  3. Übungen im Schonraum (ua. Turnsaal, Schulhof)
  4. Übungen in der Verkehrswirklichkeit (mit und ohne Exekutive)
  5. Im Rahmen des Verkehrserziehungsprogramms durch die Exekutive gestaltete Übungen (Standardprogramm)

2. Schulstufe:

Kompetenzbereich Verkehrsbezogene Handlungskompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Gefahrenabschätzung und Risikobewertung in Verkehrssituationen handlungsorientiert vornehmen; sie wissen über die Gefahren durch Ablenkung von außen (ua. Handy, Kopfhörer, Umfeld) Bescheid.
  2. den Einfluss von stressfördernden Faktoren im Verkehrsalltag (ua. Baustellen, schlechtes Zeitmanagement, soziale Konflikte) erkennen und mögliche Folgen durch ihr Verhalten und Handeln günstig beeinflussen.

Kompetenzbereich Mobilitätsbezogene Reflexionskompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Zusammenhänge zwischen Mobilität, ökonomischen und ökologischen Faktoren und der eigenen Gesundheit herstellen und begründen; sie denken erstmals über eigenes und das Fehlverhalten anderer nach und kennen Aspekte sicheren Verhaltens.
  2. Zusammenhänge zwischen Mobilität, ökonomischen und ökologischen Faktoren und gesellschaftlichen Entwicklungen herstellen und begründen.

Anwendungsbereiche

  1. Verkehrseinrichtungen, Zeichensysteme: optische Signale (ua. Blaulicht, Rotlicht), akustische Signale (ua. Folgetonhorn, Rückfahrwarnsignal LKW)
  2. Verkehrsraumgestaltung
  3. Schulwegzeitplan (Zeitreserven einplanen)
  4. Verhalten und Fehlverhalten (eigenes und Fremdverhalten)
  5. Im Rahmen des Verkehrserziehungsprogramms durch die Exekutive gestaltete Übungen (Standardprogramm)

3. Schulstufe:

Kompetenzbereich Verkehrsbezogene Handlungskompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. das Regelsystem Straßenverkehrsordnung in seinen wesentlichen Bestandteilen und lebenspraktischen Grundzügen verstehen und sich daran orientieren; sie kennen grundlegende rechtliche Vorschriften.
  2. sich an Kommunikation und Interaktion im Verkehr situations- und akteursgerecht – auch unter Perspektivenwechsel – beteiligen; sie orientieren sich an positiven Vorbildern und können sich als Mitfahrerin oder Mitfahrer in privaten und öffentlichen Verkehrsmitteln verantwortungsvoll verhalten.

Kompetenzbereich Mobilitätsbezogene Reflexionskompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Zusammenhänge zwischen Mobilität, ökonomischen und ökologischen Faktoren und der eigenen Gesundheit herstellen und begründen; sie können Entscheidungen zu Mobilitätsalternativen umweltbewusst treffen.

Anwendungsbereiche

  1. Verkehrsmittel: Beförderungsrichtlinien der öffentlichen Verkehrsmittel; Sicherheit in öffentlichen Verkehrsmitteln
  2. Alternative Bewegungskonzepte
  3. Verkehrseinrichtungen, Zeichensysteme: Verkehrszeichen im Schulumfeld
  4. Statistiken zu verkehrs- und mobilitätsbezogenen Themen (ua. Schulweg) erstellen und auswerten

4. Schulstufe:

Kompetenzbereich Verkehrsbezogene Handlungskompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. das Regelsystem Straßenverkehrsordnung in seinen wesentlichen Bestandteilen und lebenspraktischen Grundzügen verstehen und sich daran orientieren; sie kennen gesetzliche Vorschriften im Mobilitätsbereich Radfahren und wenden diese ua. in der Vorbereitung auf die freiwillige Radfahrprüfung an.
  2. sich an Kommunikation und Interaktion im Verkehr situations- und akteursgerecht –auch unter Perspektivenwechsel – beteiligen; sie tragen auch bei erweitertem Mobilitätsradius zur Sicherheit im Straßenverkehr bei; sie nehmen aktiv, präventiv und vorbildlich am erweiterten Mobilitätsumfeld teil.

Kompetenzbereich Mobilitätsbezogene Reflexionskompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Zusammenhänge zwischen Mobilität, ökonomischen und ökologischen Faktoren und gesellschaftlichen Entwicklungen herstellen und begründen; sie erkennen im Gehen, Radfahren und in der Verwendung muskelbetriebener Fortbewegungsmittel die nachhaltige Alternative zum motorisierten Verkehr.

Anwendungsbereiche

  1. Verkehrseinrichtungen, Zeichensysteme: Piktogramme lesen und deuten
  2. Verkehrsmittel: Theorie und praktische Übungen rund ums Rad
  3. Texte und Statistiken zu verkehrs- und mobilitätsbezogenen Themen (ua. Unfallursachen) auswerten
  4. Verkehrswirklichkeit in unterschiedlichen Konstellationen: Gefahrenpotenzial toter Winkel
  5. Verkehrsraumgestaltung: Wegplanung und Orientierungsübungen
  6. Virtuelle Trainingsprogramme und Fahrsimulatoren

1Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung

2Entrepreneurship Education

3Gesundheitsförderung

4Informatische Bildung

5Interkulturelle Bildung

6Medienbildung

7Politische Bildung

8Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung

9Sexualpädagogik

10Sprachliche Bildung und Lesen

11Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung

12Verkehrs- und Mobilitätsbildung

13Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung

 

 

   

C. FREIGEGENSTÄNDE UND UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

CHORGESANG

Chorgesang ermöglicht es Schülerinnen und Schülern, in Ergänzung zum Pflichtgegenstand Musik, ihre musikalischen Fähigkeiten und Fertigkeiten zu entwickeln und trägt zum musikalischem Verständnis bei. Der Unterricht umfasst das Singen von ein- und mehrstimmigen Liedern, Atem- und Stimmbildungs- und Artikulationsübungen, Klangexperimente mit Sprach- und Singstimme, den gelegentlichen Einsatz von Musikinstrumenten und technischen Hilfsmitteln sowie Auftritte bei schulischen und außerschulischen Veranstaltungen. Die Liederauswahl orientiert sich an altersgemäßen Textinhalten und berücksichtigt unterschiedliche Musikstile.

SPIELMUSIK

Die Freude am Musizieren und die Entwicklung eines musikalischen Verständnisses durch das gemeinsame Spielen charakterisieren diesen Unterrichtsgegenstand. Spielmusik ermöglicht es Schülerinnen und Schülern, Fertigkeiten und Fähigkeiten im Instrumentalspiel, in der rhythmischen und melodischen Begleitung von Liedern, bei Klangexperimenten und Improvisationen zu erlernen bzw. erwerben. Dabei erhalten die Schülerinnen und Schüler vielfältige Möglichkeiten des praktischen Musizierens im Solo- und Ensemblespiel.

BEWEGUNG UND SPORT

Die Inhalte entsprechen dem Pflichtgegenstand, mit Schwerpunktsetzungen gemäß den Interessen und Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler.

DARSTELLENDES SPIEL

Darstellendes Spiel ist ein kreativer Prozess, der Schülerinnen und Schülern ermöglicht, verschiedene Übungsformen zur Persönlichkeitsbildung und zur Weiterentwicklung ihrer Ausdrucksfähigkeit zu erschließen. Der Unterricht umfasst unterschiedliche verbale und nonverbale Ausdrucksformen, Elemente des Schauspiels aber auch die Arbeit mit verschiedenen technischen Hilfsmitteln und Requisiten.

MUSIKALISCHES GESTALTEN

Musikalisches Gestalten ermöglicht es den Schülerinnen und Schülern, durch musikalische Aktivitäten Freude und Erfolg zu erleben, Eigeninitiative auf dem Gebiet der Musik zu entwickeln, zusätzliche Anregungen zu lustbetonter musikalischer Betätigung zu erhalten sowie durch Aufführungen oder Projekte in der Schulgemeinschaft über den engeren Bereich der Schule hinaus wirksam zu werden.

Musikalisches Gestalten ermöglicht Schwerpunktsetzungen durch vermehrte Auseinandersetzung mit ausgewählten Inhalten einzelner Bereiche des Pflichtgegenstandes Musik.

BILDNERISCHES GESTALTEN

Die Inhalte entsprechen dem Pflichtgegenstand, mit Schwerpunktsetzungen gemäß den Interessen und Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler.

LEBENDE FREMDSPRACHE

Die unverbindliche Übung ermöglicht entweder eine Schwerpunktsetzung der verbindlichen Übung bzw. des Pflichtgegenstands Lebende Fremdsprache oder die Einführung einer weiteren lebenden Fremdsprache. Dabei findet der Lehrplan für die verbindliche Übung bzw. den Pflichtgegenstand Lebende Fremdsprache sinngemäß Anwendung.

INTERESSENS- UND BEGABUNGSFÖRDERUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die unverbindliche Übung zur allgemeinen Interessens- und Begabungsförderung eröffnet Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, ihre persönlichen Interessen und ihre individuellen Begabungen zu entdecken und ihre Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse zu entwickeln, zu erweitern und zu vertiefen. Dafür ist die Förderung der kognitiven, affektiven und kreativen Fähigkeiten unerlässlich.

Die Bildungsaufgaben der jeweiligen unverbindlichen Übungen orientieren sich an Themen und Tätigkeiten, die sich aus der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler und aus den fachlichen und den überfachlichen Kompetenzen sowie den übergreifenden Themen ergeben.

Didaktische Grundsätze:

Die allgemeine Interessens- und Begabungsförderung bietet Freiräume, um aktuelle, für Schülerinnen und Schüler interessante Bereiche und Themenfelder zu behandeln. Die Auswahl der Bereiche und Themenfelder ist flexibel und an den Schülerinnen und Schülern orientiert. Sie werden aktiv in die Wahl der Bereiche und Themenfelder sowie in allfällige Entscheidungen zu Rahmenbedingungen einbezogen (Arbeitsmittel, Arbeitsweisen, Organisationsformen, Zeit, Ort, ...).

Innovative Lehr- und Lernverfahren sowie der offene, interessengeleitete, an den Schülerinnen und Schülern ausgerichtete Zugang zeichnen die allgemeine Interessens- und Begabungsförderung aus. Die Lehrerin bzw. der Lehrer fördern die überfachlichen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler ebenso wie entsprechende kooperative und kommunikative Prozesse.

Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff:

Im Folgenden werden die grundsätzlichen Zielstellungen der in Frage kommenden Unterrichtsgegenstände benannt. Die konkrete inhaltliche Ausprägung der Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche hat an der Schule zu erfolgen.

ERSTSPRACHENUNTERRICHT

Bildungs- und Lehraufgabe (Vorschulstufe und 1. bis 4. Schulstufe):

Der Erstsprachenunterricht hat die Aufgabe, die individuellen Sprachen der Schülerinnen und Schüler um die Standardsprache ihrer Erstsprache, Zweitsprache bzw. Alltags-und/oder Familiensprache zu erweitern und deren Erwerb sowie eine damit verbundene mehrsprachige Identitätsentwicklung und die Chancen zur gesellschaftlichen Partizipation (weiter) zu unterstützen. Dabei sind unterschiedliche Sprachausgangslagen (ua. migrationsbedingte Variation der Standardsprache, familiäre oder regionale Sprachverwendung) und Lernvoraussetzungen zu berücksichtigen.

Der Unterricht kann klassen-, schulstufen- und schulstandortübergreifend in additiver oder integrativer Form stattfinden. Der Lehrplan bietet die Grundlage für den Unterricht auf allen Schulstufen und erlaubt, je nach Alter, Entwicklungs- und Lernstand der Schülerinnen und Schüler sowie Dauer der Teilnahme am Erstsprachenunterricht, individuelle Lernziele zu definieren. Zur Einschätzung individueller sprachlicher Kompetenzen können standardisierte Niveaubeschreibungen (ua. Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen des Europarats bzw. vorhandene sprachenspezifische Verfahren für Erstsprachen) herangezogen werden.

Neben dem Ausbau der grundlegenden zwei- bzw. mehrsprachigen Kommunikationsfähigkeit5 und der Weiterentwicklung der interkulturellen Handlungskompetenz5 werden Zugänge zum fachlichen Lernen in der Zielsprache ermöglicht. Die Schülerinnen und Schüler werden dabei auf dem Weg vom Aufbau alltagssprachlicher Grundkompetenzen hin zur altersgerechten (Weiter-)Entwicklung bildungssprachlicher Kompetenzen (mündlich und schriftlich) begleitet. Insbesondere durch Bezugnahme auf die Fächer und ihre Inhalte werden zunehmend bildungssprachliche Kompetenzen angebahnt bzw. weiter ausgebaut.

Der Erstsprachenunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Entwicklung ihrer individuellen Mehrsprachigkeit5 und trägt zur Ausbildung von Sprachbewusstheit5 bei. Ihre Lernmotivation, ihr Selbstwertgefühl und die Freude an der Sprachverwendung werden gefördert.

Didaktische Grundsätze (Vorschulstufe und 1. bis 4. Schulstufe):

Der Erstsprachenunterricht ermöglicht Schülerinnen und Schülern die Weiterentwicklung ihrer sprachlichen Handlungsfähigkeit. Die systematische Beobachtung der Kompetenzentwicklung und eine daraus abgeleitete individuelle Förderplanung stellen eine angemessene Progression sicher. Die Lehrperson vermittelt die kommunikativen Kompetenzbereiche Hören, Sprechen, Lesen und Schreiben vernetzt und durch kontextbezogene Arbeit am Wortschatz und an sprachlichen Mitteln auf Wort-, Satz- und Textebene in vielfältigen Situationen und Interaktionen. Die Alphabetisierung (bzw. der Zweitschrifterwerb) geht dem Erwerb von Schreib- und Lesefähigkeiten voraus und erfolgt parallel bzw. in Absprache mit der Klassen- bzw. DaZ-Lehrperson. Die Lehrperson bietet anregende Lerngelegenheiten für die Festigung und Weiterentwicklung rezeptiver und produktiver Textkompetenz. Beim Auf- und Ausbau bildungssprachlicher Kompetenzen für fachliches Lernen kooperiert die Lehrperson anlassbezogen mit Lehrpersonen des Regelunterrichts und des DaZ-Unterrichts.

Die Lehrperson motiviert die Schülerinnen und Schüler dazu, ihr gesamtes sprachliches Repertoire für die Kommunikation heranzuziehen und regt Sprachreflexion, Sprachenvergleiche und den Transfer zwischen Sprachen5 an, wobei außerschulische Kontakte und Kooperationen unterstützen können. Bei politischer und konfessioneller Neutralität setzt sich der Unterricht auf Basis entsprechender Lehrmaterialien mit relevanten Themen der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler wie auch mit Kultur in der Migrationsgesellschaft5 und Demokratie auseinander.

Die Lehrperson begegnet der Heterogenität der Lerngruppen mit Binnendifferenzierung durch Methodenvielfalt, unterschiedliche Arbeitsformen und Einbeziehung der Schülerinnen und Schüler in die Zielsetzung und Wahl der Inhalte. Sie fördert ganzheitliches Sprachenlernen und weckt die Freude am Umgang mit Sprache durch ein abwechslungsreiches Angebot (handlungsorientierte Aktivitäten, spielerische Lernformen, theaterpädagogische Elemente, Musik, Film, digitale Medien, literarische Texte, kreative Schreibaufgaben). Die Lehrperson vermittelt Sprachlernstrategien und -techniken für die selbstständige sprachliche Weiterentwicklung.

Dieser Lehrplan greift folgendes übergreifendes Thema auf: Interkulturelle Bildung5

Zentrale fachliche Konzepte (Vorschulstufe und 1. bis 4. Schulstufe):

Die Unterrichtsplanung und -gestaltung des Erstsprachenunterrichts orientiert sich an den vier zentralen fachlichen Konzepten „Kommunikation und Wirkung“, „Funktion und System“, „Mehrsprachigkeit und Gesellschaft“ sowie „Sprachreflexion und Transfer“. Diese Konzepte sind vernetzt zu denken und repräsentieren immer wiederkehrende Einsichten, die den Kern des Sprachfaches bilden und bei der Auswahl und Vermittlung der Inhalte zu berücksichtigen sind.

Kommunikation und Wirkung

Dieses Konzept bezieht sich auf mündliche und schriftliche Kommunikationsprozesse. Schülerinnen und Schüler erfahren, wie sprachliche Interaktion verläuft, wie Informationen und Wissen gespeichert, vermittelt, verarbeitet und angeeignet werden und welche Faktoren Kommunikation beeinflussen.

Funktion und System

Dieses Konzept betrachtet Sprache als regelhaftes System, das einem steten Wandel unterliegt und von gesellschaftlichen Veränderungen beeinflusst wird. Schülerinnen und Schüler gewinnen Einsicht in die Funktion der rezeptiven und produktiven Fertigkeiten sowie der sprachlichen Mittel, die für situationsgerechtes und zielgerichtetes Sprachhandeln notwendig sind.

Mehrsprachigkeit und Gesellschaft

Dieses Konzept bezieht sich auf individuelle und gesellschaftliche Mehrsprachigkeit sowie kulturell geprägte Handlungsmuster5. Schülerinnen und Schüler erfahren eine umfassende sprachliche Bildung, die gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht und das gesamte sprachliche Repertoire eines Menschen als identitätsbildend anerkennt sowie dessen Entwicklung unterstützt5.

Sprachreflexion und Transfer

Dieses Konzept bezieht sich auf die metasprachliche Reflexion über Sprache(n)5 sowie die Sprachmittlung im Kontext individueller und gesellschaftlicher Mehrsprachigkeit5. Schülerinnen und Schüler erfahren, wie sprachenvergleichende Reflexion das Verstehen vertieft und wie Transfer- und Vermittlungsprozesse zwischen verschiedenen Sprachen und Registern reflexiv bearbeitet und gelingend gestaltet werden können.

Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (Vorschulstufe und 1. bis 4. Schulstufe):

Der Erstsprachenunterricht orientiert sich am Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen des Europarats (GeR 2001 und GeR-Companion Volume 2018) sowie an den Lehrplänen der Sprachenfächer (Lebende Fremdsprachen, Volksgruppensprachen, Deutsch, DaZ). Das Kompetenzmodell umfasst die fünf zentralen Kompetenzbereiche Hören, Sprechen, Lesen, Schreiben und Linguistische Kompetenzen. Sie sind nicht hierarchisch, sondern miteinander vernetzt zu vermitteln:

Hören

Hörverstehen ist für das Gelingen von Kommunikation – im direkten Gespräch oder medial vermittelt – zentral. Es reicht vom globalen Verständnis bis zum Erfassen von Details.

Sprechen

Mündliches Sprachhandeln umfasst dialogisches Sprechen (teilnehmen an Gesprächen) und monologisches (zusammenhängendes) Sprechen. Es entwickelt sich von formelhaften hin zu selbstständigen, zusammenhängenden Äußerungen.

Lesen

Leseverstehen bildet die Grundlage für lebenslanges Lernen im Sinne einer reflexiven Grundbildung. Leseverstehen reicht von einem globalen Verständnis bis zum Erfassen von Details und basiert auf einer gut entwickelten Lesefertigkeit.

Schreiben

Schriftliches Sprachhandeln ermöglicht Selbstausdruck sowie die Fähigkeit zur Partizipation in schriftlichen Kontexten und bildet eine weitere Grundlage für lebenslanges Lernen im Sinne einer reflexiven Grundbildung. Es entwickelt sich von formelhafter hin zu selbstständiger, zusammenhängender Schreibproduktion.

Linguistische Kompetenzen

Sie bilden die Grundlage für die Umsetzung der vier angeführten kommunikativen Kompetenzbereiche, das Gelingen mündlicher und schriftlicher Sprachhandlungen sowie für Sprachmittlung (Übersetzen und Dolmetschen). Neben Wortschatz, Strukturen, Schrift, Rechtschreibung, Aussprache, Intonation umfassen sie auch die Sprachreflexion (Sprachvergleich und metasprachliche Perspektiven). Ziel ist eine erfolgreiche – wenn auch noch nicht immer sprachlich korrekt realisierte – Kommunikation in den im Lehrplan genannten mündlichen und schriftlichen Sprachhandlungen.

Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff (Vorschulstufe und 1. bis 4. Schulstufe):

Die folgenden Kompetenzbeschreibungen benennen Zielkompetenzen, die Schülerinnen und Schüler im Erstsprachenunterricht schrittweise erwerben, ausgehend von ihrem individuellen Sprach- und Lernstand

Hören

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Informationen, Erklärungen und Erzählungen in Gesprächen und gesprochenen Texten zu konkreten Themen in Alltags- und Unterrichtssituationen verstehen, wenn klar und deutlich in Standardsprache gesprochen wird.
  2. die Hauptaussagen aus standardsprachlich verfassten Medienbeiträgen zu vertrauten Alltags- und Sachthemen verstehen, wenn klar und deutlich gesprochen wird (Hörtexte, Hörbücher, audiovisuelle Medien, wie zB Videoclips, Filmsequenzen ua.).

Sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. sich über konkrete Themen ihrer Lebenswelt und über Sachverhalte mit einem begrenzten, gesicherten Repertoire an Wörtern und Strukturen in zusammenhängenden Sätzen verständigen und bei Bedarf bereitgestellte sprachliche Scaffolds (Satzanfänge, Formulierungshilfen, Wortschatzlisten, Bildimpulse ua.) nutzen.
  2. Aussprache- und Intonationsmuster annähernd korrekt verwenden (zB Betonungsmuster verwenden, um verschiedene Sprachhandlungen wie Aussage, Frage etc. auszudrücken, Realisierung von Wort- und Wortgruppenakzenten, Pausen als Markierung für das Ende eines Sinnabschnittes einsetzen), wobei es noch zu Interferenzen mit dem Lautsystem von Varietäten ihrer Erstsprache sowie mit dem Deutschen kommen kann.
  3. Informationen einholen (auch nachfragen oder bei Unklarheiten um Klärung bitten) und in einfachen, zusammenhängenden Sätzen weitergeben.
  4. Erfahrungen, Sachverhalte und Ereignisse in einfachen zusammenhängenden Sätzen und bei Bedarf chronologisch beschreiben.
  5. einfache Geschichten zu vertrauten Themen erzählen, Lieder singen, Reime und Gedichte aufsagen und Handlungen von literarischen Texten, Büchern oder Filmen wiedergeben.
  6. ihre Meinungen zu vertrauten Themen äußern, begründen und einfache Erklärungen formulieren (bei Bedarf bereitgestellte Scaffolds nutzen).

Lesen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. kurze Texte unterschiedlicher Textsorten zu konkreten Themen lesen und global verstehen und dabei erste Lesestrategien anwenden.
  2. kurzen Texten wesentliche Informationen entnehmen und sich Hauptaussagen erschließen, wobei sie bei Bedarf bereitgestellte Scaffolds (Wortschatzlisten, Bilder, Fragen zum Text, Nachschlagewerke ua.) nutzen.
  3. kurzen authentischen Texten zu vertrauten Alltags- und Sachthemen sowie literarischen Texten Informationen entnehmen (Texte aus Kinderzeitschriften, Kinderliteratur, Fernseh-/Veranstaltungsprogramme, Bastelanleitungen, Gebrauchsanweisungen, Spielregeln, ausgewählte Internetquellen ua.).

Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Texte unterschiedlicher Textsorten zu konkreten Themen ihrer Lebenswelt verfassen und bei Bedarf bereitgestellte sprachliche Scaffolds (Satzanfänge, Formulierungshilfen, Hinweise zur Gliederung eines Textes ua.) nutzen.
  2. kurze kreative Texte zu Textvorlagen verfassen, zB Reime, Gedichte, Lieder, Geschichten ua. (generatives Schreiben).
  3. kurze Sachtexte zu konkreten Themen ihrer Lebenswelt verfassen und bei Bedarf bereitgestellte sprachliche Scaffolds nutzen.

Linguistische Kompetenzen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. ein gesichertes Repertoire an Wörtern (Grund- und Aufbauwortschatz, ausgewählter Fachwortschatz der jeweiligen Schulstufe) sowie grammatische Strukturen auf Wort-, Satz- und Textebene (Formen und Stellung des Verbs, Satzbau, Satzverbindungen ua.) verwenden.
  2. elementare Rechtschreibregeln erkennen und Wörter und Sätze unter Nutzung von Nachschlagewerken annähernd korrekt schreiben, um die Kompetenzbereiche 1–4 zu bewältigen.
  3. einfache Strategien zum Sprachvergleich auf Laut-, Wort-, Satz- und Textebene5 anwenden.
  4. einfache Kommunikationssituationen zu vertrauten Themen unter Nutzung von Erstsprache und weiteren Sprachen5 bewältigen (Übersetzung, Code-Switching, Code-Mixing und Transfer).

Anwendungsbereiche

Der Erstsprachenunterricht begleitet mehrsprachige Schülerinnen und Schüler auf dem Weg vom Aufbau alltagssprachlicher Grundkompetenzen hin zur altersgerechten (Weiter-)Entwicklung bildungssprachlicher Kompetenzen (mündlich und schriftlich) in ihren Erstsprachen. Aufgrund der unterschiedlichen Organisationsformen und der großen Heterogenität der Lerngruppe beinhaltet der Lehrplan keine eigens ausgewiesenen Anwendungsbereiche. Er orientiert sich – idealerweise in Abstimmung mit der Klassenlehrperson/den Klassenlehrpersonen – an Inhalten, Themen, angestrebten Sprachhandlungen und Anwendungsbereichen ausgewählter Pflichtgegenstände der Primarstufe (zB Deutsch/DaZ, Sachunterricht).

1Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung

2Entrepreneurship Education

3Gesundheitsförderung

4Informatische Bildung

5Interkulturelle Bildung

6Medienbildung

7Politische Bildung

8Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung

9Sexualpädagogik

10Sprachliche Bildung und Lesen

11Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung

12Verkehrs- und Mobilitätsbildung

13Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung

 

 

   

ZEHNTER TEIL

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE DER DEUTSCHFÖRDERKLASSEN

A. VORSCHULSTUFE

DEUTSCH IN DER DEUTSCHFÖRDERKLASSE

Bildungs- und Lehraufgabe:

In Deutschförderklassen soll sichergestellt werden, dass jene Schülerinnen und Schüler, die aufgrund mangelnder Kenntnisse der Unterrichtssprache gemäß § 16 des Schulunterrichtsgesetzes (SchUG), BGBl. Nr. 472/1986, dem Unterricht nicht folgen können und gemäß § 4 Abs. 2 lit. a SchUG bei Einschulung den außerordentlichen Status erhalten haben, diese frühzeitig erlernen und möglichst bald dem Lehrplan der jeweiligen Schulstufe als außerordentliche Schülerinnen und Schüler mit Deutschförderkurs oder ordentliche Schülerinnen und Schüler folgen können.

Um einen schnellen Übergang in den Regelunterricht zu gewährleisten, sind Deutschförderklassen grundsätzlich auf ein Semester ausgerichtet. Wenn das Lehrziel laut gesetzlich vorgeschriebenem Testverfahren von der jeweiligen Schülerin oder dem jeweiligen Schüler nicht erreicht wurde, kann die Deutschförderklasse ein weiteres Semester, maximal jedoch vier Semester lang besucht werden.

Der Lehrplan beschreibt Zielkompetenzen, die für den Wechsel in die Regelklasse notwendig sind. Darüber hinaus gibt der Lehrplan einen Rahmen vor, der den Pädagoginnen und Pädagogen jenen Gestaltungsspielraum bietet, der erforderlich ist, um jedes Kind nach den jeweils eigenen Fähigkeiten und Begabungen zu fördern. Im Sinne eines schnellen Übergangs ist es daher sinnvoll, Bildungssprache und Fachwortschatz anhand bestimmter verbindlicher Übungen – etwa Mathematische Früherziehung oder Sachbegegnungen ‑ zu erarbeiten und die Förderung der Kinder je nach individuellen Lernvoraussetzungen und organisatorischer Umsetzbarkeit auch in diesen Gegenständen zu gewährleisten.

Für die Unterrichtsgestaltung sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:

  1. Aufbau von Sprachkompetenzen in der Alltags- und Bildungssprache, wenn möglich in Bezugnahme auf den Fachwortschatz einzelner Unterrichtsgegenstände;
  2. Sicherstellung der kontinuierlichen Förderung und der Beachtung einer angemessenen Progression sowohl innerhalb eines Semesters als auch beim Besuch der Deutschförderklasse um ein weiteres Semester;
  3. Einsatz von Diagnoseinstrumenten, die den kontinuierlichen Sprachaufbau in Deutsch sicherstellen.

Didaktische Grundsätze:

Ausgangssituation

Deutsch wird in der Deutschförderklasse gesteuert und zudem in vielen schulischen und außerschulischen (Lern‑)Situationen in der zielsprachlichen Umgebung ungesteuert erlernt. Der Unterricht hat an diese besondere sprachliche Ausgangssituation der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen: Es werden Sprechanlässe geboten, die geeignet sind, Kommunikationsmöglichkeiten außerhalb des Unterrichts zu eröffnen. Die soziale Verschränkung mit der Regelklasse von Anfang an ist für den Lernerfolg der Schülerinnen und Schüler von besonderer Bedeutung und Lernorte außerhalb des Klassenzimmers bieten dem Spracherwerb besonders wirkungsvolle Impulse.

Positive Lernatmosphäre/Geschützter Raum

Der Unterricht geht vom Sprachhandlungsbedarf der Schülerinnen und Schüler aus und greift ihre aktuellen Erfahrungen mit dem Deutschen als Zweitsprache auf. Dabei wird die Deutschförderklasse zu einem geschützten Lernraum, der eine wertschätzende und respektvolle Lernatmosphäre bietet und in dem die Schülerinnen und Schüler das Gelernte erproben können. Wo es sich anbietet, wird der Bezug zu der/den jeweiligen Erst‑ bzw. Familiensprache/n hergestellt und es können unterschiedliche Erfahrungen und Einstellungen reflektiert werden. Dazu sind Kontakte, Kooperationen und Absprachen wichtig und hilfreich, sowohl mit den Klassenlehrpersonen der Regelklasse und zuständigen Betreuungspersonen als auch mit den erstsprachlichen Lehrkräften und mit den Eltern der Lernenden. Die zeitlich abgestimmte Erarbeitung eines Themas in Deutsch und der jeweiligen Erstsprache bzw. den jeweiligen Erstsprachen der Schülerinnen und Schüler ist sinnvoll und soll bei vorhandenem Angebot des Erstsprachlichen Unterrichts anlassbezogen erfolgen. Auch für die Entwicklung der Sprachlernkompetenz, der Selbstkompetenz, der sozialen Kompetenz und der interkulturellen Handlungsfähigkeit ist Kooperation von großer Bedeutung.

Mehrsprachigkeit

Die Lehrperson der Deutschförderklasse hat spezifische Aufgaben als Wissensvermittlerin, Sprachlernberaterin und Brückenbauerin zwischen den Sprach-, Bildungs- und Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler. Die Schülerinnen und Schüler werden in ihrer Entwicklung der individuellen lebensweltlichen Mehrsprachigkeit und in der Ausbildung von Sprach(en)bewusstsein (language awareness) unterstützt. Ihr gesamtes sprachliches Repertoire wird für den Erwerb der (neuen) Sprache Deutsch genutzt. Sprachliche und kulturelle Gemeinsamkeiten und Unterschiede sind positiv besetzt und werden als Lernanlass gesehen. Sie werden als Möglichkeit zum Austausch genutzt. Die Lehrperson führt die Schülerinnen und Schüler in den Besuch der Schulbibliotheken und ‑ wenn möglich ‑ von öffentlichen Bibliotheken und Mediatheken ein, wo diese die Angebote auch in ihrer Erstsprache nutzen können.

Alltagssprache vs. Bildungssprache

Neben der Entwicklung der sprachlichen Handlungsfähigkeit für den (außer‑)schulischen Kommunikationsbedarf werden im Rahmen der Sprachförderung in Deutschförderklassen auch die bildungs- und fachsprachlichen Kompetenzen der Lernenden (ua. mündliche Textkompetenz) altersgerecht ausgebildet. Der Weg von der Alltagssprache bis zur Bildungs- und Fachsprache bedarf einer kontinuierlichen Begleitung. Die Deutschförderklasse kann nur einen ersten Grundstein legen für eine sprachliche Entwicklung, die in weiterer Folge sowohl durch weitere Sprachförderung als auch in hohem Maß durch sprachsensiblen Unterricht in allen Fächern unterstützt wird. Dabei orientieren sich die Aussprache und Intonation aller Lehrpersonen an der Standardsprache. Die Schülerinnen und Schüler erhalten (in der Deutschförderklasse) auch die Möglichkeit, ein Bewusstsein für die sprachliche Variation des Deutschen in Österreich zu entwickeln.

Sprachförderung als Teamarbeit

Die Sprachentwicklung der Schülerinnen und Schüler, insbesondere die der Bildungssprache, liegt in der Verantwortung aller Lehrpersonen. Sprachsensibler Unterricht und Sprachförderung werden als integrative Bestandteile jeden Unterrichts gesehen, da die Unterrichtssprache Deutsch als zentrales Werkzeug des Lernens und Kommunikationsmittel in allen Fächern von großer Bedeutung ist. Jeder Unterricht ist auch als eine Sprachlernsituation aufzufassen und alle beteiligten Lehrpersonen fungieren als Sprachvorbilder. Die Kooperation aller beteiligten Lehrpersonen mit Unterstützung der Schulleitung ist dabei von großer Bedeutung.

Methodische Erläuterungen

Insbesondere die Lehrpersonen, die die Schülerinnen und Schüler in ihrer Sprachentwicklung unterstützen, setzen ihre Sprache gezielt und systematisch ein (auch durch die Versprachlichung von Tätigkeiten), um Wortschatz sowie sprachliche Muster und Strukturen anzubieten. Sie verstehen den Spracherwerb als Prozess, in dessen Verlauf die Schülerin/der Schüler befähigt wird, sprachliche Mittel selbstständig einzusetzen. Das Wissen um die (grammatische) Progression ist dabei grundlegend. Die Lehrperson der Deutschförderklasse weiß um die Bedeutung von Fehlern als Ausdruck einer individuellen Lernersprache, zB durch Übergeneralisierungen und Übertragungen von Strukturen der Erstsprache auf das Deutsche (Interferenzen). Korrektives Feedback und ein Anleiten zur Selbstkorrektur sind Möglichkeiten darauf zu reagieren. Das Wissen um die Erstsprachen der Schülerinnen und Schüler ermöglicht es, besonderes Augenmerk auf Strukturen und Laute zu legen, die sich von denen in der deutschen Sprache unterscheiden. In Phasen des freien Sprechens sind Fehler, auch in der Aussprache, zu vernachlässigen, solange die Aussage verständlich ist und das kommunikative Ziel erreicht wird.

Die Lehrperson ermutigt zum Gebrauch des Deutschen und stellt sprachliche Mittel zur Verfügung, um die Schwierigkeit eines Sprechanlasses zu reduzieren. Die Wortschatzarbeit ist in engem Zusammenhang mit dem Aufbau von Konzepten zu sehen. Sie steht nicht isoliert, sondern wird immer in eine kommunikative Situation eingebettet. Auf methodische Vielfalt, von strukturiert-gelenkten bis sehr offenen-spielerischen Übungsformen, ist ebenso zu achten wie auf ganzheitliche Aufgabenstellungen, die unterschiedliche Lerntypen ansprechen. Die Arbeit mit altersgemäßen literarischen Texten unterstützt die Schülerinnen und Schüler in ihrer Sprachentwicklung, indem sie neue Wörter im Textzusammenhang erschließen, schriftsprachliche Ausdrucksweisen hören und bei vorgelesenen Texten die korrekte Aussprache erfahren. Über literarisches Lernen wird bedeutungsvolles und vertiefendes Lernen zugänglich gemacht. Auch Musik und theaterpädagogische Elemente ermöglichen einen abwechslungsreichen Zugang zur deutschen Sprache und fördern neben dem Ausdruck die Aufmerksamkeit, die Wahrnehmung, die Kooperation und den Selbstwert. Die Lehrperson sorgt dabei für eine klare Trennung von Lern- und Prüfungssituationen. Sprachlernstrategien werden bewusst gemacht und die Selbstkompetenz im Hinblick auf eigenständiges Lernen gestärkt (selbstverantwortliche Lernorganisation).

Umgang mit Heterogenität

Unterschiedliche Vorkenntnisse/-erfahrungen, Lernbiografien, mitgebrachte Sprachen und ev. sogar Schrift sowie unterschiedlicher Sprachstand führen u. U. zu einer sehr heterogenen Lernergruppe, der die Lehrperson mit Binnendifferenzierung begegnet. Dabei müssen auch Unterschiede im Lernalter, im Lerntempo und im Unterstützungsbedarf berücksichtigt werden. Inhaltlich und methodisch differenzierte Lernangebote unterstützen alle Lernenden in ihrer Kompetenzentwicklung: Arbeitsaufträge werden unterschiedlich formuliert und streben verschiedene Lernziele an, zB beim Lernen an Stationen oder durch das Variieren von Fragestellungen im Gespräch. Kooperative Lernformen ermöglichen sprachliche Interaktion und Hilfestellung. Verfügbare Unterrichtsmaterialien können dabei nicht immer passgenau sein, sondern werden als Baukasten genutzt, aus denen Bilder, Hörtexte, Übungen und Aufgaben ausgewählt werden. Die Nutzung digitaler Medien ist zu begrüßen, da sie die Individualisierung von Lernangeboten und ein Mehr an Sprachlernanlässen (zB wiederholbare Hörtexte) ermöglichen.

Einsatz von Diagnoseinstrumenten

Um möglichst zielgerichtet fördern zu können, sind Sprachstandsbeobachtungen unerlässlich, sobald der Sprachstand Beobachtungen zulässt. Daran schließt die Erstellung individueller Förderpläne an. Wenn möglich sollte auch der Sprachstand in der Erstsprache in Zusammenarbeit mit erstsprachlichen Lehrkräften festgestellt werden.

Lehrstoff:

Die in der Deutschförderklasse zu erwerbenden Kompetenzen werden in vier Lernbereiche gegliedert, deren Nummerierung keine Hierarchie ausdrückt:

Lernbereich 1:

Mündliche Sprachhandlungskompetenz zur Bewältigung kommunikativer Situationen (=Pragmatik) und mündliche Textkompetenz zur Vorbereitung auf bildungssprachliche Anforderungen, realisiert mit Hilfe von drei Fertigkeiten:

  1. Hörverstehen und Hör-/Sehverstehen
  2. Sprechen/Mündliches Sprachhandeln
  3. Phonologische Bewusstheit

Lernbereich 2:

Linguistische Kompetenzen

  1. Wortschatz
  2. Strukturen: Wortformen (Morphologie), Satzbau (Syntax)
  3. Aussprache

Lernbereich 3:

Sprachlernkompetenz (Sprachlernstrategien)

Lernbereich 4:

Selbstkompetenz, soziale Kompetenz, interkulturelle Handlungsfähigkeit

Für die Realisierung der kommunikativen Kompetenzen des Lernbereichs 1 mit Hilfe der drei Fertigkeiten sind die sprachlichen Mittel des Lernbereichs 2 die Grundlage und sie haben somit dienende Funktion.

Sich eine Sprache anzueignen, bedeutet zuallererst, den eigenen Handlungsraum zu erweitern. Im Mittelpunkt der Sprachförderung in Deutschförderklassen der Vorschulstufe steht die Ausbildung der mündlichen Handlungsfähigkeit. Dabei werden die rezeptiven Fertigkeiten („Hörverstehen und Hör-/Sehverstehen“ und „Verstehen vorgelesener Text“) vor den produktiven Fertigkeiten („Sprechen/Mündliches Sprachhandeln“) entwickelt.

Schulische Lernangebote wecken die Motivation, das erworbene Wissen und Können in vielfältigen Kontexten anzuwenden. Um eine systematische Kompetenzentwicklung jeder Schülerin und jedes Schülers zu ermöglichen, werden je nach Alter und Entwicklungsstand der Kinder unterschiedliche inhaltliche und methodische Schwerpunkte gesetzt. Die Themen und Lernsituationen beziehen sich sowohl auf Lebens- bzw. Handlungsbereiche der Schülerinnen und Schüler, wie Familie, Freizeit oder Öffentlichkeit, als auch auf die Lehrpläne der verbindlichen Übungen laut Stundentafel der Vorschulstufe. So ist kompetenzorientiertes Lernen einerseits an der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler ausgerichtet und eröffnet andererseits allen Schülerinnen und Schüler Zugänge zum frühen fachlichen Lernen. Letzteres kann durch die konkrete Erarbeitung der sprachlichen Grundlagen einer verbindlichen Übung (wie Fachwortschatz und fachsprachliche Strukturen) passieren. Die Vermittlung sprachlicher Kompetenzen soll deshalb auch über die Vermittlung der fachlichen Grundlagen in den Grundkompetenzen (zB Mathematische Früherziehung) erfolgen.

Die im Folgenden tabellarisch aufgeführten Anforderungen benennen Kompetenzen, die die Schülerin bzw. der Schüler erwirbt und in altersgemäßen Kommunikationssituationen nachweisen muss. Im Unterricht werden die Kompetenzbereiche nicht isoliert behandelt, sondern sind Bestandteile eines Gesamtzusammenhangs.

Kommunikative Kompetenzen

Lernbereich 1:

Mündliche Sprachhandlungskompetenz zur Bewältigung kommunikativer Situationen (=Pragmatik) und mündliche Textkompetenz zur Vorbereitung auf bildungssprachliche Anforderungen.

Kompetenzbereich Hörverstehen und Hör-/Sehverstehen

Die Schülerin/der Schüler versteht altersgerechte Informationen in Gesprächen und sehr einfachen gesprochenen Texten zu vertrauten und konkreten Themen in Alltagssituationen in der Standardsprache, vorausgesetzt es wird deutlich und langsam gesprochen. Sie/Er kann darauf sach- und situationsgerecht reagieren und bei Bedarf nachfragen.

Die Schülerin/der Schüler

  1. versteht einfache unterrichtstypische Sprachhandlungen (Fragen, Arbeitsanweisungen, Aufforderungen).
  2. versteht bekannte Themen von kurzen Gesprächen, an denen sie/er nur als Zuhörer/in beteiligt ist.
  3. erschließt die Hauptaussage einfacher sprachlicher Äußerungen im Unterrichtsalltag aus dem vertrauten Sprechkontext.
  4. versteht die Hauptaussage einfacher und kurzer Texte sowie klar strukturierter, bekannter Situationen (zB Rollenspiele).
  5. folgt sprachlich einfachen und kurzen Medienausschnitten zu bekannten Alltagsthemen (Hörtexte bzw. Hör-/Sehtexte wie Radio, Fernsehen, Film) und versteht deren Hauptaussage.
  6. versteht sehr kurze, einfache vorgelesene Texte zu vertrauten Themen mit vorwiegend bekanntem Wortschatz, vorausgesetzt es wird deutlich und langsam gesprochen.

Kompetenzbereich Sprechen/Mündliches Sprachhandeln

Die Schülerin/der Schüler kann über vertraute Themen ihrer/seiner Lebenswelt und Sachverhalte mit einem begrenzten Repertoire an Wörtern und Strukturen kommunizieren. Dabei kann sie/er noch elementare und das Verständnis störende Fehler machen.

Die Schülerin/der Schüler

  1. reagiert auf Sprachhandlungen anderer und stellt selbst sprachliche Kontakte in vertrauten Situationen her, kann diese weiterführen und beenden.
  2. wendet in kurzen, zielorientierten Alltagsgesprächen erlernte Wendungen und Ausdrücke an.
  3. bewältigt in einfacher Form kurze Gespräche mit beschreibendem und erzählendem Charakter zu vertrauten Themen (Erfahrungen, Erlebnisse, Beobachtungen, Sachverhalte).
  4. holt in kurzen und einfachen Dialogen Informationen ein und gibt Informationen weiter.
  5. benennt und beschreibt bekannte Gegenstände, Personen, Lebewesen, Tätigkeiten, einfache Sachverhalte und Ereignisse (zB persönliche Daten, Familie, Schule, Essen, Wohnen, Freizeit, Natur und Umwelt).
  6. drückt in kurzen, einfachen Sätzen konkrete Bedürfnisse, Gefühle und Stimmungen in vertrauten Situationen aus (zustimmen, ablehnen, Vorlieben äußern, fragen, nachfragen, auffordern, bitten, wünschen, danken, Meinungen äußern, ua.).
  7. erzählt eine einfache Geschichte anhand von Bildern oder anderen Impulsen.
  8. kennt und versteht basale Gesprächsregeln (zB anderen aufmerksam zuhören, andere aussprechen lassen, Blickkontakt aufnehmen bzw. erwidern, Redebedarf anzeigen, je nach Situation leise oder laut sprechen) und versucht diese einzuhalten.
  9. wendet ansatzweise stimmliche (Lautstärke, Betonung, Pause, Sprechtempo) und körpersprachliche (Mimik, Gestik) Mittel der Kommunikation an.
  10. wendet im Fall von Nichtverstehen Strategien wie zB Nachfragen, Bitten um sprachliche Hilfe oder Klärung an und kann auch ihre/seine Erstsprache oder weitere Sprachen als Brückensprache(n) nutzen.

Kompetenzbereich Phonologische Bewusstheit

Die Schülerin/der Schüler verfügt über eine grundlegende phonologischer Bewusstheit (auch in den Erstsprachen), ist in der Lage mit Unterstützung von zB Klatschen oder Reimen Laute, Silben und Wörter zu unterscheiden und kann einzelne vertraute Laute eines Wortes erkennen. Sie/Er hat ein erstes Verständnis über die Bedeutung von Symbolen und kann einfache Symbole erkennen, erfinden, grafisch festhalten und deuten.

Lernbereich 2:

Linguistische Kompetenzen

Kompetenzbereich Wortschatz

Die Schülerin/der Schüler verfügt über einen gesicherten altersgemäßen Grundwortschatz (rezeptiv und produktiv) zur Ausführung der im Lernbereich 1 genannten Sprachhandlungen sowie über Ausschnitte aus dem Aufbauwortschatz, die für ein Folgen des Unterrichts in der Regelklasse gebraucht werden.

Die Schülerin/der Schüler

  1. verfügt über einen standardsprachlich korrekten Grundwortschatz, der sich auf ihr/sein unmittelbares Lebensumfeld bezieht, muss aber noch nach Worten suchen.
  2. entwickelt ihren/seinen passiven Aufbauwortschatz bei einzelnen im Unterricht behandelten fachbezogenen Themen über den Grundwortschatz hinaus.
  3. verfügt in Alltagssituationen und im Unterricht über einige wenige wichtige memorierte Wendungen (Chunks).
  4. erweitert ihren/seinen Wortschatz auf verschiedenen Ebenen kontinuierlich (ua. Wortbedeutung, Wortfeld, Wortfamilie, Oberbegriffe).
  5. fragt aktiv nach Bezeichnungen, Bedeutungen und Zusammenhängen.
  6. erschließt sich zunehmend die Bedeutung eines Wortes auch aus Sprachhandlungssituationen und Sinnzusammenhängen.

Kompetenzbereich Strukturen

Die Schülerin/der Schüler verfügt über ein kleines Repertoire häufig verwendeter einfacher Strukturen zur Ausführung der im Lernbereichen 1 genannten Sprachhandlungen. Sie/Er kann reguläre grammatische Formen erkennen und anwenden. Sie/Er kann noch elementare Fehler machen, zB Subjekt-Verb-Kongruenz, Verbstellung oder Verwendung von Zeitformen.

Die Schülerin/der Schüler

  1. verwendet einfache Satzmuster und Wendungen, um über sich selbst, andere Personen, Situationen oder Orte zu informieren.
  2. erkennt und beschreibt ihm/ihr vertraute Handlungen, Ereignisse und Sachverhalte als gegenwärtig, vergangen oder zukünftig.
  3. drückt einfache Bitten, Wünsche, Erlaubnisse, Verbote, Möglichkeiten, Fähigkeiten, Verneinungen und Verpflichtungen aus.
  4. erkennt Modalitäten und Bedingungen und drückt diese aus, zB mit Modalverben.
  5. verbindet Wortgruppen und einfache Sätze mit Konnektoren (zB und, und dann, dann, wenn, aber, weil)
  6. formuliert Fragen und Antworten.

Kompetenzbereich Aussprache

Die Schülerin/der Schüler verwendet Artikulation und Intonation, die sich an der Standardsprache orientieren, weitgehend richtig, es kommt jedoch noch zu Interferenzen mit dem Lautsystem der Erstsprache.

Die Schülerin/der Schüler

  1. bildet die meisten Laute und Lautgruppen korrekt.
  2. bildet und unterscheidet ähnlich klingende Laute.
  3. bildet kurze und lange, offene und geschlossene Vokale (zB in hoffen/Hof).
  4. bildet Konsonantenhäufungen (zB in Herbst, springst, ängstlich).
  5. macht unterschiedliche Sprechabsichten wie Aussage, Frage oder Aufforderung durch den richtigen Einsatz der Prosodie deutlich.
  6. wendet Artikulation und Intonation in Lautgedichten, Wortspielen, Kinderreimen, Abzählversen, Zungenbrechern uÄ. an.

Überfachliche Kompetenzen

Lernbereich 3:

Sprachlernkompetenz (Sprachlernstrategien)

Kompetenzbereich Sprachlernkompetenz

Die Schülerin/der Schüler wendet Sprachlernstrategien mit Unterstützung und/oder selbstständig an, um Wortschatz und Sprachhandlungsfähigkeit zu erweitern.

Konkrete Sprachlernstrategien finden sich als Kompetenzbeschreibungen der Fertigkeiten und der sprachlichen Mittel (Lernbereiche 1 und 2).

Siehe auch Leitfaden zur Grundschulreform 3 „Sprachliche Förderung am Übergang vom Kindergarten in die Grundschule“

Lernbereich 4:

Selbstkompetenz, soziale Kompetenz, interkulturelle Handlungsfähigkeit

Kompetenzbereich Selbstkompetenz

Die Schülerin/der Schüler kann ihre/seine Stärken und Fähigkeiten realistisch einschätzen und entsprechend einbringen, übernimmt Eigenverantwortung, zeigt Eigeninitiative und Engagement, hat Zutrauen zu sich selbst und in ihre/seine Sprach(lern)fähigkeiten und ist motiviert, Neues zu lernen oder zu schaffen.

Siehe auch Soziale und personale Kompetenzen. Lehrplanbezüge

Kompetenzbereich Soziale Kompetenz

Die Schülerin/der Schüler lernt mit und von anderen, hilft anderen und bittet selbst um Unterstützung, hält vereinbarte Regeln ein, übernimmt Verantwortung und ist konfliktfähig.

Siehe auch Soziale und personale Kompetenzen. Lehrplanbezüge

Kompetenzbereich Interkulturelle Handlungsfähigkeit

Die Schülerin/der Schüler ist zum Umgang mit gesellschaftlicher Vielfalt befähigt.

Weitere verbindliche Übungen

Für die weiteren verbindlichen Übungen ist der jeweilige Lehrstoff des Sechsten Teils anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

B. GRUNDSCHULE

DEUTSCH IN DER DEUTSCHFÖRDERKLASSE

Bildungs- und Lehraufgabe:

In Deutschförderklassen soll sichergestellt werden, dass jene Schülerinnen und Schüler, die aufgrund mangelnder Kenntnisse der Unterrichtssprache gemäß § 16 des Schulunterrichtsgesetzes (SchUG), BGBl. Nr. 472/1986, dem Unterricht nicht folgen können und gemäß § 4 Abs. 2 lit. a SchUG bei Einschulung den außerordentlichen Status erhalten haben, diese frühzeitig erlernen und möglichst bald dem Lehrplan der jeweiligen Schulstufe als außerordentliche Schülerinnen und Schüler mit Deutschförderkurs oder ordentliche Schülerinnen und Schüler folgen können.

Um einen schnellen Übergang in den Regelunterricht zu gewährleisten, sind Deutschförderklassen grundsätzlich auf ein Semester ausgerichtet. Wenn das Lehrziel laut gesetzlich vorgeschriebenem Testverfahren von der jeweiligen Schülerin oder dem jeweiligen Schüler nicht erreicht wurde, kann die Deutschförderklasse um ein weiteres Semester, maximal jedoch vier Semester lang besucht werden.

Der Lehrplan beschreibt Zielkompetenzen, die für den Wechsel in die Regelklasse notwendig sind. Darüber hinaus gibt der Lehrplan einen Rahmen vor, der den Pädagoginnen und Pädagogen jenen Gestaltungsspielraum bietet, der erforderlich ist, um jedes Kind nach den jeweils eigenen Fähigkeiten und Begabungen zu fördern. Im Sinne eines schnellen Übergangs ist es daher sinnvoll, Bildungssprache und Fachwortschatz anhand bestimmter Gegenstände – etwa Mathematik oder Sachunterricht ‑ zu erarbeiten und die Förderung der Kinder je nach individuellen Lernvoraussetzungen und organisatorischer Umsetzbarkeit auch in diesen Gegenständen zu gewährleisten.

Für die Unterrichtsgestaltung sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:

  1. Aufbau von Sprachkompetenzen in der Alltags- und Bildungssprache, wenn möglich in Bezugnahme auf den Fachwortschatz einzelner Unterrichtsgegenstände der jeweiligen Schulstufe;
  2. Sicherstellung der kontinuierlichen Förderung und der Beachtung einer angemessenen Progression sowohl innerhalb eines Semesters als auch beim Besuch der Deutschförderklasse über mehrere Semester;
  3. Einsatz von Diagnoseinstrumenten, die den kontinuierlichen Sprachaufbau in Deutsch sicherstellen.

Didaktische Grundsätze:

Ausgangssituation

Deutsch wird in der Deutschförderklasse gesteuert und zudem in vielen schulischen und außerschulischen (Lern‑)Situationen in der zielsprachlichen Umgebung ungesteuert erlernt. Der Unterricht hat an diese besondere sprachliche Ausgangssituation der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen: Es werden Sprechanlässe geboten, die geeignet sind, Kommunikationsmöglichkeiten außerhalb des Unterrichts zu eröffnen. Die soziale Verschränkung mit der Regelklasse von Anfang an ist für den Lernerfolg der Schülerinnen und Schüler von besonderer Bedeutung und Lernorte außerhalb des Klassenzimmers bieten dem Spracherwerb besonders wirkungsvolle Impulse.

Positive Lernatmosphäre/Geschützter Raum

Der Unterricht geht vom Sprachhandlungsbedarf der Schülerinnen und Schüler aus und greift ihre aktuellen Erfahrungen mit dem Deutschen als Zweitsprache auf. Dabei wird die Deutschförderklasse zu einem geschützten Lernraum, der eine wertschätzende und respektvolle Lernatmosphäre bietet und in dem die Schülerinnen und Schüler das Gelernte erproben können. Wo es sich anbietet, wird der Bezug zu der/den jeweiligen Erst‑ bzw. Familiensprache/n hergestellt und es können unterschiedliche Erfahrungen und Einstellungen reflektiert werden. Dazu sind Kontakte, Kooperationen und Absprachen wichtig und hilfreich, sowohl mit den Klassenlehrpersonen der Regelklasse und zuständigen Betreuungspersonen als auch mit den erstsprachlichen Lehrkräften und mit den Eltern der Lernenden. Die zeitlich abgestimmte Erarbeitung eines Themas in Deutsch und der jeweiligen Erstsprache bzw. den jeweiligen Erstsprachen der Schülerinnen und Schüler ist sinnvoll und soll bei vorhandenem Angebot des Erstsprachlichen Unterrichts anlassbezogen erfolgen. Auch für die Entwicklung der Sprachlernkompetenz, der Selbstkompetenz, der sozialen Kompetenz und der interkulturellen Handlungsfähigkeit ist Kooperation von großer Bedeutung.

Mehrsprachigkeit

Die Lehrperson der Deutschförderklasse hat spezifische Aufgaben als Wissensvermittlerin, Sprachlernberaterin und Brückenbauerin zwischen den Sprach-, Bildungs- und Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler. Die Schülerinnen und Schüler werden in ihrer Entwicklung der individuellen lebensweltlichen Mehrsprachigkeit und in der Ausbildung von Sprach(en)bewusstsein (language awareness) unterstützt. Ihr gesamtes sprachliches Repertoire wird für den Erwerb der (neuen) Sprache Deutsch genutzt. Sprachliche und kulturelle Gemeinsamkeiten und Unterschiede sind positiv besetzt und werden als Lernanlass gesehen. Sie werden als Möglichkeit zum Austausch genutzt. Die Lehrperson führt die Schülerinnen und Schüler in den Besuch der Schulbücherei und ‑ wenn möglich ‑ von öffentlichen Büchereien und Mediatheken ein, wo diese die Angebote auch in ihrer Erstsprache nutzen können.

Alltagssprache vs. Bildungssprache

Neben der Entwicklung der sprachlichen Handlungsfähigkeit für den (außer‑)schulischen Kommunikationsbedarf werden im Rahmen der Sprachförderung in Deutschförderklassen auch die bildungs- und fachsprachlichen Kompetenzen der Lernenden (ua. mündliche und schriftliche Textkompetenz) altersgerecht ausgebildet. Der Weg von der Alltagssprache bis zur Bildungs- und Fachsprache bedarf einer kontinuierlichen Begleitung. Die Deutschförderklasse kann nur einen ersten Grundstein legen für eine sprachliche Entwicklung, die in weiterer Folge sowohl durch weitere Sprachförderung als auch in hohem Maß durch sprachsensiblen Unterricht in allen Fächern unterstützt wird. Dabei orientieren sich die Aussprache und Intonation aller Lehrpersonen an der Standardsprache. Die Schülerinnen und Schüler erhalten (in der Deutschförderklasse) auch die Möglichkeit, ein Bewusstsein für die sprachliche Variation des Deutschen in Österreich zu entwickeln.

Sprachförderung als Teamarbeit

Die Sprachentwicklung der Schülerinnen und Schüler, insbesondere die der Bildungssprache, liegt in der Verantwortung aller Lehrpersonen. Sprachsensibler Unterricht und Sprachförderung werden als integrative Bestandteile jeden Unterrichts gesehen, da die Unterrichtssprache Deutsch als zentrales Werkzeug des Lernens und Kommunikationsmittel in allen Fächern von großer Bedeutung ist. Jeder Unterricht ist auch als eine Sprachlernsituation aufzufassen und alle beteiligten Lehrpersonen fungieren als Sprachvorbilder. Die Kooperation aller beteiligten Lehrpersonen mit Unterstützung der Schulleitung ist dabei von großer Bedeutung.

Methodische Erläuterungen

Insbesondere die Lehrpersonen, die die Schülerinnen und Schüler in ihrer Sprachentwicklung unterstützen, setzen ihre Sprache gezielt und systematisch ein (auch durch die Versprachlichung von Tätigkeiten), um Wortschatz sowie sprachliche Muster und Strukturen anzubieten. Sie verstehen den Spracherwerb als Prozess, in dessen Verlauf die Schülerin/der Schüler befähigt wird, sprachliche Mittel selbstständig einzusetzen. Das Wissen um die (grammatische) Progression ist dabei grundlegend. Die Lehrperson der Deutschförderklasse setzt Methoden zur Bewusstmachung grammatischer Strukturen ein, dabei wird auch sprachvergleichend gearbeitet. Sie weiß um die Bedeutung von Fehlern als Ausdruck einer individuellen Lernersprache, zB durch Übergeneralisierungen und Übertragungen von Strukturen der Erstsprache auf das Deutsche (Interferenzen). Korrektives Feedback und ein Anleiten zur Selbstkorrektur sind Möglichkeiten darauf zu reagieren. Das Wissen um die Erstsprachen der Schülerinnen und Schüler ermöglicht es, besonderes Augenmerk auf Strukturen und Laute zu legen, die sich von denen in der deutschen Sprache unterscheiden. In Phasen des freien Sprechens sind Fehler, auch in der Aussprache, zu vernachlässigen, solange die Aussage verständlich ist und das kommunikative Ziel erreicht wird.

Die Lehrperson ermutigt zum Gebrauch des Deutschen und stellt sprachliche Mittel zur Verfügung, um die Schwierigkeit eines Sprechanlasses, einer (Schreib‑)Aufgabe oder eines Textes zu reduzieren. Die Wortschatzarbeit ist in engem Zusammenhang mit dem Aufbau von Konzepten zu sehen. Sie steht nicht isoliert, sondern wird immer in eine kommunikative Situation eingebettet. Auf methodische Vielfalt, von strukturiert‑gelenkten bis sehr offenen‑spielerischen Übungsformen, ist ebenso zu achten wie auf ganzheitliche Aufgabenstellungen, die unterschiedliche Lerntypen ansprechen. Die Arbeit mit altersgemäßen literarischen Texten unterstützt die Schülerinnen und Schüler in ihrer Sprachentwicklung, indem sie neue Wörter im Textzusammenhang erschließen, schriftsprachliche Ausdrucksweisen hören/lesen und bei vorgelesenen Texten die korrekte Aussprache erfahren. Über literarisches Lernen wird bedeutungsvolles und vertiefendes Lernen zugänglich gemacht. Auch kreative Lese- und Schreibaufgaben, Musik und theaterpädagogische Elemente ermöglichen einen abwechslungsreichen Zugang zur deutschen Sprache und fördern neben dem Ausdruck die Aufmerksamkeit, die Wahrnehmung, die Kooperation und den Selbstwert. Die Lehrperson sorgt dabei für eine klare Trennung von Lern- und Prüfungssituationen. Sprachlernstrategien werden bewusst gemacht und die Selbstkompetenz im Hinblick auf eigenständiges Lernen gestärkt (selbstverantwortliche Lernorganisation).

Alphabetisierung und Zweitschrifterwerb

Der Erwerb von Schrift und Rechtschreibung (Orthografie) geht den schriftlichen Fertigkeiten Lesen und Schreiben voraus und verlangt eine intensive Begleitung seitens der Lehrperson von Anfang an. Die Schülerinnen und Schüler werden in der Deutschförderklasse in möglichst enger Abstimmung mit der Lehrperson der Regelklasse alphabetisiert, um einen guten Übertritt in die Regelklasse zu gewährleisten. Von großem Vorteil wäre hierbei die Möglichkeit einer zweisprachigen Alphabetisierung. Mit der Alphabetisierung bzw. dem Zweitschrifterwerb geht der Aufbau phonologischer Bewusstheit (auch in den Erstsprachen) einher, ehe das Schreiben selbst, insbesondere das orthografisch korrekte Schreiben, in den Mittelpunkt rückt. Die Rechtschreibung hat im Verhältnis zu den anderen Kompetenzbereichen einen geringen Stellenwert.

Umgang mit Heterogenität

Unterschiedliche Altersgruppen, Vorkenntnisse/-erfahrungen, Lernbiografien, mitgebrachte Sprachen und Schrift sowie unterschiedlicher Sprachstand führen uU. zu einer sehr heterogenen Lernergruppe, der die Lehrperson mit Binnendifferenzierung begegnet. Dabei müssen auch Unterschiede im Lernalter, im Lerntempo und im Unterstützungsbedarf berücksichtigt werden. Inhaltlich und methodisch differenzierte Lernangebote unterstützen alle Lernenden in ihrer Kompetenzentwicklung: Arbeitsaufträge werden unterschiedlich formuliert und streben verschiedene Lernziele an, zB beim Lernen an Stationen oder durch das Variieren von Fragestellungen im Gespräch. Kooperative Lernformen ermöglichen sprachliche Interaktion und Hilfestellung. Verfügbare Unterrichtsmaterialien können dabei nicht immer passgenau sein, sondern werden als Baukasten genutzt, aus denen Bilder, (Hör-)Texte, Übungen und Aufgaben ausgewählt werden. Die Nutzung digitaler Medien ist zu begrüßen, da sie die Individualisierung von Lernangeboten und ein Mehr an Sprachlernanlässen (zB wiederholbare Hörtexte) ermöglichen.

Einsatz von Diagnoseinstrumenten

Um möglichst zielgerichtet fördern zu können, sind Sprachstandsbeobachtungen unerlässlich, sobald der Sprachstand Beobachtungen zulässt. Daran schließt die Erstellung individueller Förderpläne an. Wenn möglich sollte auch der Sprachstand in der Erstsprache in Zusammenarbeit mit erstsprachlichen Lehrkräften festgestellt werden.

Lehrstoff:

Die in der Deutschförderklasse zu erwerbenden Kompetenzen werden in vier Lernbereiche gegliedert, deren Nummerierung keine Hierarchie ausdrückt:

Lernbereich 1:

Mündliche/schriftliche Sprachhandlungskompetenz zur Bewältigung kommunikativer Situationen (=Pragmatik) und mündliche/schriftliche Textkompetenz zur Bewältigung bildungssprachlicher Anforderungen, realisiert mit Hilfe der vier Fertigkeiten:

  1. Hörverstehen und Hör-/Sehverstehen
  2. Sprechen/Mündliches Sprachhandeln
  3. Lesen und Leseverstehen
  4. Schreiben/Schriftliches Sprachhandeln

Lernbereich 2:

Linguistische Kompetenzen

  1. Wortschatz
  2. Strukturen: Wortformen (Morphologie), Satzbau (Syntax)
  3. Aussprache
  4. Schrift: Alphabetisierung bzw. Zweitschrifterwerb
  5. Rechtschreibung (Orthografie)

Lernbereich 3:

Sprachlernkompetenz (Sprachlernstrategien)

Lernbereich 4:

Selbstkompetenz, soziale Kompetenz, interkulturelle Handlungsfähigkeit

Für die Realisierung der kommunikativen Kompetenzen des Lernbereichs 1 mit Hilfe der vier Fertigkeiten sind die sprachlichen Mittel des Lernbereichs 2 die Grundlage und sie haben somit dienende Funktion.

Sich eine Sprache anzueignen, bedeutet zuallererst, den eigenen Handlungsraum zu erweitern. Im Mittelpunkt der Sprachförderung in Deutschförderklassen steht deshalb zunächst die Ausbildung der mündlichen und erst in weiterer Folge der schriftlichen kommunikativen Handlungsfähigkeit. Dabei werden die rezeptiven Fertigkeiten („Hörverstehen und Hör-/Sehverstehen“ und „Lesen und Leseverstehen“) vor den produktiven Fertigkeiten („Sprechen/Mündliches Sprachhandeln“ und „Schreiben/Schriftliches Sprachhandeln“) entwickelt.

Für das Lesen und Schreiben sind schriftsprachliche Kenntnisse grundlegend. Die Vermittlung der Schreib- und Lesefähigkeit – ob als Alphabetisierung für Schülerinnen und Schüler, die bislang nicht lesen und schreiben gelernt haben, oder als Zweitschrifterwerb für Schülerinnen und Schüler, die bereits in ihrer Erstsprache alphabetisiert sind – geht diesen Prozessen voraus.

Schulische Lernangebote wecken die Motivation, das erworbene Wissen und Können in vielfältigen Kontexten anzuwenden. Um eine systematische Kompetenzentwicklung jeder Schülerin und jedes Schülers zu ermöglichen, werden je nach Alter und Entwicklungsstand der Kinder unterschiedliche inhaltliche und methodische Schwerpunkte gesetzt. Die Themen und Lernsituationen beziehen sich sowohl auf Lebens- bzw. Handlungsbereiche der Schülerinnen und Schüler, wie Familie, Freizeit oder Öffentlichkeit, als auch auf die Lehrpläne der Unterrichtsgegenstände der jeweiligen Schulstufe. So ist kompetenzorientiertes Lernen einerseits an der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler ausgerichtet und eröffnet andererseits allen Schülerinnen und Schüler Zugänge zum fachlichen Lernen. Letzteres kann durch die konkrete Erarbeitung der sprachlichen Grundlagen eines Unterrichtsgegenstands (wie Fachwortschatz und fachsprachliche Strukturen) auf die Teilnahme vorbereiten. Die Vermittlung sprachlicher Kompetenzen soll deshalb auch über die Vermittlung der fachlichen Grundlagen in den Grundkompetenzen (zB Mathematik) erfolgen.

Die im Folgenden tabellarisch aufgeführten Anforderungen benennen Kompetenzen, die die Schülerin bzw. der Schüler erwirbt und in altersgemäßen Kommunikationssituationen nachweisen muss. Dabei ist auf die Altersgemäßheit der Anforderungen entsprechend der Einstufung der Schülerin bzw. des Schülers (Vorschule bzw. erste bis vierte Schulstufe) zu achten. Im Unterricht werden die Kompetenzbereiche nicht isoliert behandelt, sondern sind Bestandteile eines Gesamtzusammenhangs.

Kommunikative Kompetenzen

Lernbereich 1:

Mündliche/schriftliche Sprachhandlungskompetenz zur Bewältigung kommunikativer Situationen (=Pragmatik) und mündliche/schriftliche Textkompetenz zur Bewältigung bildungssprachlicher Anforderungen.

Kompetenzbereich Hörverstehen und Hör-/Sehverstehen

Die Schülerin/der Schüler versteht altersgerechte Informationen in Gesprächen und einfachen gesprochenen Texten zu vertrauten und konkreten Themen in Alltagssituationen in der Standardsprache, vorausgesetzt es wird deutlich und langsam gesprochen. Sie/Er kann darauf sach- und situationsgerecht reagieren und bei Bedarf nachfragen.

Die Schülerin/der Schüler

  1. versteht unterrichtstypische Sprachhandlungen (Fragen, Arbeitsanweisungen, Aufforderungen).
  2. versteht das Thema von kurzen Gesprächen, an denen sie/er nur als Zuhörer/in beteiligt ist.
  3. erschließt die Hauptaussage einfacher sprachlicher Äußerungen im Unterrichtsalltag aus dem vertrauten Sprechkontext.
  4. versteht die Hauptaussage einfacher und kurzer Texte sowie klar strukturierter Situationen (zB Rollenspiele).
  5. folgt sprachlich einfachen Medienausschnitten zu bekannten Alltagsthemen (Hörtexte bzw. Hör-/Sehtexte wie Radio, Fernsehen, Film) und versteht deren Hauptaussage.

Kompetenzbereich Sprechen/Mündliches Sprachhandeln

Die Schülerin/der Schüler kann über vertraute Themen ihrer/seiner Lebenswelt und Sachverhalte mit einem begrenzten Repertoire an Wörtern und Strukturen kommunizieren. Dabei kann sie/er noch elementare und das Verständnis störende Fehler machen.

Die Schülerin/der Schüler

  1. reagiert auf Sprachhandlungen anderer und stellt selbst sprachliche Kontakte in vertrauten Situationen her, kann diese weiterführen und beenden.
  2. wendet in kurzen, zielorientierten Alltagsgesprächen erlernte Wendungen und Ausdrücke an.
  3. bewältigt in einfacher Form Gespräche mit beschreibendem und erzählendem Charakter zu vertrauten Themen (Erfahrungen, Erlebnisse, Beobachtungen, Sachverhalte).
  4. holt in kurzen und einfachen Dialogen Informationen ein und gibt Informationen weiter.
  5. benennt und beschreibt Gegenstände, Personen, Lebewesen, Tätigkeiten, einfache Sachverhalte und Ereignisse (zB persönliche Daten, Familie, Schule, Essen, Wohnen, Freizeit, Natur und Umwelt).
  6. drückt in kurzen, einfachen Sätzen konkrete Bedürfnisse, Gefühle und Stimmungen in vertrauten Situationen aus (zustimmen, ablehnen, Vorlieben äußern, fragen, nachfragen, auffordern, bitten, wünschen, danken, Meinungen äußern, ua.).
  7. erzählt eine einfache Geschichte anhand von Bildern, Stichwörtern oder anderen Impulsen.
  8. kennt und versteht basale Gesprächsregeln (zB anderen aufmerksam zuhören, andere aussprechen lassen, Blickkontakt aufnehmen bzw. erwidern, Redebedarf anzeigen, je nach Situation leise oder laut sprechen) und versucht diese einzuhalten.
  9. wendet ansatzweise stimmliche (Lautstärke, Betonung, Pause, Sprechtempo) und körpersprachliche (Mimik, Gestik) Mittel der Kommunikation an.
  10. wendet im Fall von Nichtverstehen Strategien wie zB Nachfragen, Bitten um sprachliche Hilfe oder Klärung an und kann auch ihre/seine Erstsprache oder weitere Sprachen als Brückensprache(n) nutzen.

Kompetenzbereich Lesen und Leseverstehen

Die Schülerin/der Schüler liest und versteht kurze, einfache und altersgemäße Texte (unterschiedliche Textsorten) zu vertrauten und konkreten Themen. Sie/Er erschließt sich deren Hauptaussage/n und entnimmt ihnen gezielt wesentliche Informationen. Sie/Er nutzt dabei Hilfestellungen zur Texterschließung (zB Wortschatzliste, Bilder, Fragen).

Die Schülerin/der Schüler

  1. verfügt über grundlegendes Leseverständnis auf der Wort- und Satzebene zu Themen in Alltagssituationen.
  2. versteht wesentliche Informationen einfacher schriftlicher Äußerungen und Arbeitsanweisungen.
  3. liest kurze, einfache Texte zu vertrauten Themen mit vorwiegend bekanntem Wortschatz, versteht sie global und entnimmt ihnen gezielt Informationen.
  4. versteht kurze und einfache authentische Texte zu vertrauten Themen global und entnimmt ihnen gezielt Informationen (zB Texte aus Kinderzeitschriften, Fernseh-/Veranstaltungsprogramme, Bastelanleitungen, Gebrauchsanweisungen, Spielregeln uÄ.).
  5. liest einen kurzen einfachen Text möglichst ausspracherichtig vor.
  6. erschließt sich den Wortschatz und den Inhalt eines kurzen, einfachen Textes mit Hilfe geeigneter Techniken, zB mittels (elektronischer) Nachschlagewerke.
  7. erschließt sich, mit Unterstützung, das Internet als Lesequelle.

Kompetenzbereich Schreiben/Schriftliches Sprachhandeln

Die Schülerin/der Schüler verfasst kurze und einfache altersgemäße Texte zu vertrauten Themen ihrer/seiner Lebenswelt mit einem begrenzten Repertoire an Wörtern und Strukturen. Sie/Er nutzt dabei sprachliche Vorgaben als Hilfestellung. Sie/Er kann dabei noch elementare Fehler machen, dennoch wird klar, was sie/er ausdrücken möchte.

Die Schülerin/der Schüler

  1. verfügt über grundlegende Kenntnisse der Schreibweise von Wörtern und Sätzen.
  2. benennt und beschreibt Gegenstände, Personen, Lebewesen, Tätigkeiten, einfache Sachverhalte und Ereignisse mit einem begrenzten Wortschatz und einfachen Strukturen (zB persönliche Daten, Familie, Schule, Essen, Wohnen, Freizeit, Natur und Umwelt).
  3. verfasst kurze, einfache persönliche Mitteilungen (Notizen, Einladungen, E-Mails, SMS, Nachrichten in Social Media ua.).
  4. verfasst kurze und einfache Geschichten anhand von Bildern, Stichwörtern oder anderen Impulsen.
  5. gestaltet einfache kreative Aufgaben zu Textvorlagen, wie Reime, Gedichte, Lieder, Sachtexte (ua. generatives Schreiben).

Lernbereich 2:

Linguistische Kompetenzen

Kompetenzbereich Wortschatz

Die Schülerin/der Schüler verfügt über einen gesicherten altersgemäßen Grundwortschatz (rezeptiv und produktiv) zur Ausführung der im Lernbereichen 1 genannten Sprachhandlungen sowie über Ausschnitte aus dem Aufbauwortschatz, die für ein Folgen des Unterrichts in der Regelklasse gebraucht werden.

Die Schülerin/der Schüler

  1. verfügt in aktiver Sprachverwendung über grundlegende idiomatische Wendungen und einen standardsprachlich korrekten Grundwortschatz, der sich auf ihr/sein unmittelbares Lebensumfeld bezieht, muss aber noch nach Worten suchen.
  2. entwickelt ihren/seinen passiven Aufbauwortschatz in kleinen Schritten über den Grundwortschatz hinaus, um verschiedene sach- und fachbezogene Unterrichtsaufgaben erledigen zu können.
  3. verfügt in Alltagssituationen und im Unterricht über einige wichtige memorierte Wendungen (Chunks).
  4. erweitert ihren/seinen Wortschatz auf verschiedenen Ebenen kontinuierlich (ua. Wortbedeutung, Wortfeld, Wortfamilie, Oberbegriffe).
  5. speichert Wortfelder, Wortfamilien und Wortgruppen (Antonyme, Synonyme, uÄ.) vernetzt ab (thematic webbing).
  6. fragt aktiv nach Bezeichnungen, Bedeutungen und Zusammenhängen.
  7. erschließt sich die Bedeutung eines Wortes auch aus Sprachhandlungssituationen und Sinnzusammenhängen.
  8. nutzt Hilfsmittel effektiv (zB ein- und zweisprachiges Wörterbuch, Bildwörterbuch, Bild-Wort-Kartei, digitale Wörterbücher und Lern-Apps etc.).

Kompetenzbereich Strukturen

Die Schülerin/der Schüler verfügt über ein Repertoire häufig verwendeter Strukturen zur Ausführung der im Lernbereichen 1 genannten Sprachhandlungen. Sie/Er kann reguläre grammatische Formen erkennen und anwenden. Sie/Er kann noch elementare Fehler machen, zB Subjekt-Verb-Kongruenz, Verbstellung oder Verwendung von Zeitformen.

Die Schülerin/der Schüler

  1. verwendet einfache Satzmuster und Wendungen, um über sich selbst, andere Personen, Situationen oder Orte zu informieren.
  2. erkennt und beschreibt ihm/ihr vertraute Handlungen, Ereignisse und Sachverhalte als gegenwärtig, vergangen oder zukünftig.
  3. drückt Bitten, Wünsche, Erlaubnisse, Verbote, Möglichkeiten, Fähigkeiten, Verneinungen und Verpflichtungen aus.
  4. erkennt Modalitäten und Bedingungen und drückt diese aus, zB mit Modalverben.
  5. verbindet Wortgruppen und einfache Sätze mit Konnektoren (zB und, und dann, dann, wenn, aber, weil)
  6. formuliert Fragen und Antworten.
  7. stellt unter Anleitung in spielerischer Form einfache Sprachvergleiche (auf Wort- und Satzebene) auch zwischen Sprachen, zB Verbstellung, Verbformen, Verneinung, Wochentage in mehreren Sprachen) an.
  8. kennt grundlegende grammatische Begriffe.

Kompetenzbereich Aussprache

Die Schülerin/der Schüler verwendet Artikulation und Intonation, die sich an der Standardsprache orientieren, weitgehend richtig, es kommt jedoch noch zu Interferenzen mit dem Lautsystem der Erstsprache.

Die Schülerin/der Schüler

  1. bildet die meisten Laute und Lautgruppen korrekt.
  2. bildet und unterscheidet ähnlich klingende Laute.
  3. bildet kurze und lange, offene und geschlossene Vokale (zB in hoffen/Hof).
  4. bildet Konsonantenhäufungen (zB in Herbst, springst, ängstlich).
  5. macht unterschiedliche Sprechabsichten wie Aussage, Frage oder Aufforderung durch den richtigen Einsatz der Prosodie deutlich.
  6. wendet Artikulation und Intonation in Lautgedichten, Wortspielen, Kinderreimen, Abzählversen, Zungenbrechern uÄ. an.

Kompetenzbereich Schrift

Die Schülerin/der Schüler kennt die grundlegenden Laut-Buchstaben-Verbindungen der Standardsprache und kann alle Buchstaben der (Schreib- und) Druckschrift richtig schreiben.

Die Schülerin/der Schüler

  1. entwickelt Fähigkeiten im Bereich der phonologischen Bewusstheit, beispielsweise werden Reime, Silben, Anlaute, Endlaute, Wortlängen und Lautsynthesen unabhängig von ihrer Schreibweise richtig erkannt.
  2. erkennt Laute und Buchstaben als kleinste bedeutungsunterscheidende Elemente (Haus/Maus, Hase/Hose).
  3. kennt den Unterschied zwischen Buchstabe und Laut.
  4. wandelt Buchstaben in Laute um.
  5. stellt Verbindungen zwischen den Lauten her (Lautverschmelzung).
  6. ordnet einem bestimmten Laut den korrekten Buchstaben zu und schreibt ihn auf.
  7. ordnet einem bestimmten Laut die korrekten Buchstabengruppe zu und schreibt sie richtig (ei, ie, eu, äu, au, sch, st, sp, qu, ck, ch, usw.).
  8. schreibt Wörter des erlernten Wortschatzes, einfache Sätze und kurze, einfache Texte in gut lesbarer Schrift.
  9. verwendet beim Schreiben eine ökonomische Stifthaltung und erreicht ein möglichst zügiges Schreibtempo.
  10. kennt und nutzt die Vorteile einer ordentlichen Heftführung, beispielsweise Hinzufügen des Datums, Beachten von Rändern, Einsatz typographischer Mittel, Schreibrichtung, Orientierung im Heft.

Kompetenzbereich Rechtschreibung

Die Schülerin/der Schüler verfügt über Einsicht in erste orthografische Prinzipien innerhalb ihres/seines produktiven Wortschatzes.

Die Schülerin/der Schüler

  1. kennt die elementaren Regeln der Groß- und Kleinschreibung und die wichtigsten Interpunktionszeichen.
  2. fragt aktiv nach einer bestimmten Schreibung bzw. verfügt über Nachschlagetechniken (analog und digital).

Überfachliche Kompetenzen

Lernbereich 3:

Sprachlernkompetenz (Sprachlernstrategien)

Kompetenzbereich Sprachlernkompetenz

Die Schülerin/der Schüler wendet Sprachlernstrategien mit Unterstützung und/oder selbstständig an, um Wortschatz und Sprachhandlungsfähigkeit zu erweitern.

Konkrete Sprachlernstrategien finden sich als Kompetenzbeschreibungen der Fertigkeiten und der sprachlichen Mittel (Lernbereiche 1 und 2).

Siehe auch Leitfaden zur Grundschulreform 3 „Sprachliche Förderung am Übergang vom Kindergarten in die Grundschule“

Lernbereich 4:

Selbstkompetenz, soziale Kompetenz, interkulturelle Handlungsfähigkeit

Kompetenzbereich Selbstkompetenz

Die Schülerin/der Schüler kann ihre/seine Stärken und Fähigkeiten realistisch einschätzen und entsprechend einbringen, übernimmt Eigenverantwortung, zeigt Eigeninitiative und Engagement, hat Zutrauen zu sich selbst und in ihre/seine Sprach(lern)fähigkeiten und ist motiviert, Neues zu lernen oder zu schaffen.

Siehe auch Soziale und personale Kompetenzen. Lehrplanbezüge

Kompetenzbereich Soziale Kompetenz

Die Schülerin/der Schüler lernt mit und von anderen, hilft anderen und bittet selbst um Unterstützung, hält vereinbarte Regeln ein, übernimmt Verantwortung und ist konfliktfähig.

Siehe auch Soziale und personale Kompetenzen. Lehrplanbezüge

Kompetenzbereich Interkulturelle Handlungsfähigkeit

Die Schülerin/der Schüler ist zum Umgang mit gesellschaftlicher Vielfalt befähigt.

Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen

Für die übrigen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen ist der jeweilige Lehrstoff wie im siebenten sowie achten Teil anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Freigegenstände und unverbindliche Übungen

Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen ist der jeweilige Lehrstoff wie im neunten Teil anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Zuletzt aktualisiert am

18.07.2024

Gesetzesnummer

10009275

Dokumentnummer

NOR40263891

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