Rechtsprechung
-
- Europarecht
-
- »Weitere Urteile (Kurzinformation)
- 8. Verbraucherschutz
- 8. Verbraucherschutz
- 9. Sozialpolitik
- 10. Auswärtige Beziehungen
- 1. Nichtigkeitsklagen
- 2. Freier Warenverkehr
- 3. Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit
- 3. Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit
- 4. Freizügigkeit
- 5. Steuern
- 5. Steuern
- 6. Wettbewerb
- 7. Beihilfen der Gemeinschaft
- Zum Widerrufsrecht bei einem außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten abgeschlossenen grundpfandrechtlich abgesicherten Kreditvertrag; zur Unzulässigkeit einer absoluten Befristung des Widerrufsrechts
- Keine Vorlagefähigkeit von Firmenbuchsachen 1. Instanz
-
- Arbeitsrecht
- Zur Berücksichtigung von Zeiten eines unterbrochenen oder echt ausgesetzten (= karenzierten) Arbeitsverhältnisses bei der Berechnung der - nach dem IESG gesicherten - Abfertigung
- Kein Insolvenz-Ausfallgeld für den Anspruch der gesetzlichen Interessenvertretung oder freiwilligen Berufsvereinigung auf Aufwandersatz
- Insolvenz-Ausfallgeld für die Vergangenheit bei mehreren Arbeitsverhältnissen zu ein und demselben Arbeitgeber
- Austritt wegen Verzugs mit Gehaltszahlung
-
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Zur Vertretung der Stiftung vor Eintragung im Firmenbuch - Vorstiftung
- Abberufung des Vorstandes einer Privatstiftung
- Zeichnung des Jahresabschlusses
-
-
- Öffentliches Wirtschaftsrecht
- Verbot des Versandhandels mit Verzehrprodukten
- Finanzielle Situation und Nachsicht vom Befähigungsnachweis
- Aufforderung zur Abberufung einer natürlichen Person mit maßgebendem Einfluss auf einen Gewerbebetrieb nicht selbstständig bekämpfbar, kein Eingriff in Rechtsstellung der natürlichen Person
- Deutsches Zollamt als berufene Stelle für Güterbeförderungsauskünfte, unzulässige vorgreifende Beweiswürdigung