- EStG 1988 § 4 Abs 3, § 6; BAO § 184: Bei Räumlichkeiten und Flächen, die gemeinschaftlichen Zwecken dienen, erfolgt eine Aufteilung nach dem Verhältnis,
- EStG 1972 § 4 Abs 4, § 20 Abs 1: Betriebliche Verwendung von Fremdmitteln als Voraussetzung für Abzugsfähigkeit deren Zinsen als Betriebsausgabe
- EStG 1988 § 6 Z 1, § 8 Abs 3; AnpG § 10, § 46 Abs 2: Eine Apothekenkonzession ist - auch nach Aufhebung von Teilen des § 10 ApG durch den VfGH - ein immaterielles, nicht abnutzbares Wirtschaftsgut
- EStG 1988 vor BGBl 1993/818 § 9; EStG 1988 §§ 24, 37: Aufgelöste Investitionsrücklagen gehören zum laufenden Gewinn und nicht zum - gem §§ 24 und 37 EStG 1988 begünstigten - Veräußerungsgewinn
- EStG 1972 § 15 Abs 1, § 27 Abs 1 Z 1; GmbHG §§ 82 f: Zufluss von Ausschüttungen einer GmbH als Einkünfte aus Kapitalvermögen auch bei den Bilanzgewinn übersteigenden Ausschüttungen und Rückzahlung in Folgejahren
- EStG 1988 § 18 Abs 1 Z 2: § 18 Abs 1 Z 2 EStG 1988 stellt nur auf die „Erlaubnis“ zum Geschäftsbetrieb ab, wobei die Durchführung des Versicherungsgeschäftes nicht notwendigerweise das Unterhalten einer Zweigstelle oder Betriebsstätte im Inland voraussetzt
- EStG 1988 § 20 Abs 1 Z 3, § 41, § 69 Abs 2: Der in § 69 Abs 2 EStG vorgesehene Lohnsteuerfreibetrag von täglich S 230,- ist im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung nicht zu berücksichtigen.
- EStG 1988 § 23 Z 2, § 28; HGB § 178 Abs 1: Gemeinschaftliche Einkünfte aus Vermögensverwaltung im Falle unechter stiller Gesellschaft
- EStG 1972 § 34 Abs 3 dritter Satz; ABGB § 98: Abgeltung der Mitarbeit in verlustträchtigem Betrieb nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig
- EStG 1988 § 34 Abs 8: Begriff des „Einzugsbereiches des Wohnortes“
- EStG 1988 § 67 Abs 6: Für eine Anrechnung der Dienstzeit nach § 67 Abs 6 zweiter Satz EStG 1988 ist nicht Voraussetzung, dass das entsprechende Dienstverhältnis bereits beendet ist
- UStG 1972 § 11 Abs 1 Z 1 und 2, § 12 Abs 1 Z 1: Missverständliche Angabe erforderlicher Rechnungsbestandteile (Name/Anschrift von Unternehmer/Empfänger) verhindert Vorsteuerabzugsberechtigung, Einigkeit der Parteien über Gemeintes reicht nicht
- ErbStG § 3 Abs 1 Z 1: Keine steuerpflichtige Schenkung bei Vorliegen einer Gegen-leistung
- GGG § 9: Wird mit der Überreichung einer Klage auch ein Verfahrenshilfeantrag gestellt und dieser in der Folge abgewiesen, so ist die Überreichung der Klage gebührenpflichtig;
- BodenwertabgabeG § 3 Abs 2 Z 2 lit d: Keine nachhaltige land- und forstwirtschaftliche Nutzung einer Liegenschaft bei bloßem Mähen unter sonstiger Vernachlässigung
- BAO § 20, § 260 Abs 2, § 288 Abs 1 lit d, § 303 Abs 4: Voraussetzungen der Wiederaufnahme und Ermessensübung (wegen Nichtanerkennung von Fahrtkosten). Mangelhafte Begründung der Entscheidung eines Berufungssenates, wenn beamtete Mitglieder überstimmt wurden
- BAO § 111 Abs 1 und 3, § 138 Abs 2, § 164 Abs 2: Umfang und Inhalt der Verpflichtung zur Vorlage von Unterlagen; Ort der Vorlage; Voraussetzungen für Verhängung einer Zwangsstrafe; Höhe der Zwangsstrafe
- BAO § 184 Abs 2: Schätzungsbefugnis der AbgBeh bei Vorliegen eines nicht aufzuklärenden Vermögenszuwachses; Hinzurechnung des Vermögenszuwachses zu erklärten Einkünften
- FinStrG § 33 Abs 1 und Abs 2 lit a: Die Strafbarkeit einer AbgHinterziehung iSd § 33 Abs 2 lit a FinStrG ist ausgeschlossen, wenn der Strafbarkeit infolge der nachfolgenden AbgHinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG