§ 34 Abs 3 dritter Satz EStG 1972
§ 98 ABGB
Eine Berücksichtigung von Abgeltungsbeträgen gem § 98 ABGB als außergewöhnliche Belastung kommt nur in Betracht, wenn die Abgeltung für die Mitarbeit in einem Betrieb, in dem ein Gewinn erzielt wurde, gewährt wurde. Dass die Mitarbeit der Ehegattin in einem verlustträchtigen Betrieb allenfalls eine andere, gewinnbringende Tätigkeit des Ehegatten ermöglicht hat, reicht nicht.