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ÖStZB Inhaltsverzeichnis Heft 8/1999

Heft 8 v. 15.4.1999

Erkenntnisse des VwGH

  1. EStG 1988 §§ 4, 10: Mietvorauszahlungen und Abgrenzung zu Anschaffungskosten eines Mietrechts
  2. EStG 1972 § 14 Abs 6 (EStG 1988 § 14 Abs 7): Steuerliche Anerkennung einer Pensionsrückstellung nur bei schriftlichen, rechtsverbindlichen und unwiderruflichen Pensionszusagen
  3. EStG 1988 § 37 Abs 5: Notwendiges Ausmaß der Erwerbsunfähigkeit für Inanspruchnahme der Progressionsermäßigung bei Betriebsaufgabe bzw -veräußerung
  4. UStG 1972 § 4 Abs 1, § 6 Z 8 lit a: Verzugszinsen gelten nach dem UStG 1972 nicht als Schadenersatz; für die materiell-rechtliche Beurteilung abgabenrechtlich relevanter Sachverhalte ist das zur Zeit der Verwirklichung des Sachverhaltes geltende Recht anzuwenden
  5. GebAG 1975 § 22: Beschwerderecht der Parteien gegen Entscheidungen über Zeugengebühr
  6. GrEStG § 5 Abs 1 und 4; BAO § 208 Abs 2, § 303 Abs 4: Bei Einbindung in ein bereits fertiges Planungs-, Vertrags- und Finanzierungskonzept im Weg eines Vertragsgeflechtes liegt keine „Bauherreneigenschaft“ der Erwerber von Miteigentumsanteilen vor;
  7. BewG § 30 Abs 1 und 2 Z 3, § 33 Abs 1, § 52 Abs 2; BAO § 182: Werden bei Verpachtung eines landwirtschaftlichen Betriebes Teile des Gebäudes zurückbehalten, gehören diese Teile nicht zum landwirtschaftlichen Vermögen.
  8. BewG § 62 Abs 1 Z 3: Wenn Wirtschaftsgüter nicht ausschließlich dazu dienen, gem § 62 Abs 1 Z 3 BewG Umweltbelastungen zu verhindern, zu beseitigen oder zu verringern, ist - soweit dies technisch vertretbar ist -
  9. BAO § 9 Abs 1, § 80 Abs 1, §§ 93, 288; KO § 156 Abs 1: Umfangmäßige Haftungseinschränkung bei bestätigtem Ausgleich des Primärschuldners; Bestandteile eines AbgabenB
  10. BAO § 92 Abs 3 lit a, § 236: Für die Tragfähigkeit der Begründung eines B ist die zusammenhängende Darstellung des Sachverhaltes von zentraler Bedeutung.
  11. BAO § 92 Abs 3 lit a, § 287 Abs 4: Nach stRsp des VwGH muß die Begründung eines B erkennen lassen, welcher Sachverhalt der Entscheidung zugrunde gelegt wurde.
  12. BAO § 167 Abs 2; EStG 1988 § 23: Keine Bindung der AbgBeh an freisprechende Urteile eines StrafG. Keine unrichtige Beweiswürdigung gem §167 Abs2 BAO;
  13. BAO § 184; UStG 1972 § 7 Abs 3, § 9 Abs 3; § 41 VwGG: Schätzungsbefugnis der Beh; Berücksichtigung von „Fremdgeldern“ bei einer Vermögensdeckungsrechnung;
  14. BAO § 250 Abs 1 lit b und c: Das ausdrückliche Berufungsbegehren der „ersatzlosen Behebung“ eines AbgabenB ist eine ausreichende Erklärung iSd § 250 Abs 1 litb und c BAO
  15. BAO § 303 Abs 4; EStG 1972 § 37 Abs 2 Z 1: Kriterien der Ermessensentscheidung bei amtswegiger Wiederaufnahme gem § 303 Abs 4 BAO;
  16. FinStrG §§ 23, 33 Abs 1 und 5; BAO § 167 Abs 2: Die Strafbemessung innerhalb der gesetzlichen Grenzen kann vom VwGH nur hinsichtlich der gesetzmäßigen Ermessensübung überprüft werden
  17. VwGG § 36 Abs 2: Säumnisbeschwerde; verspätete Zustellung der Berufungsentscheidung nach der vom VwGH gesetzten Frist
  18. ZollG § 174 Abs 3 lit a: Entstehen der Zollschuld auch, wenn Zollhängigkeit infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt war
  19. WAO §§ 7, 54 (BAO § 9 Abs 1, § 80 Abs 1); GewStG § 28: Haftungsinanspruchnahme setzt Uneinbringlichkeit der rückständigen Abgaben und eine schuldhafte Pflichtverletzung des Vertreters voraus;

Erkenntnisse des EuGH

  1. KVSt; RL 69/113/EWG Art 12: Abgabe auf die Übertragung von Aktien zulässig