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Notwendiges Ausmaß der Erwerbsunfähigkeit für Inanspruchnahme der Progressionsermäßigung bei Betriebsaufgabe bzw -veräußerung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 240 Heft 8 v. 15.4.1999

§ 37 Abs 5 EStG 1988

Als erwerbsunfähig iSd § 37 Abs 5 EStG 1988 kann nur eine Person verstanden werden, die keine Erwerbstätigkeit mehr ausüben kann. Die Zuerkennung einer vorzeitigen Alterspension wegen Erwerbsunfähigkeit ist keine hinreichende Bedingung hierfür.

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