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Steuerliche Anerkennung einer Pensionsrückstellung nur bei schriftlichen, rechtsverbindlichen und unwiderruflichen Pensionszusagen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 240 Heft 8 v. 15.4.1999

§ 14 Abs 6 EStG 1972

(§ 14 Abs 7 EStG 1988)

Pensionsrückstellungen werden bei der Gewinnermittlung gem § 4 Abs 1 oder § 5 EStG nur unter der Voraussetzung von schriftlichen, rechtsverbindlichen und unwiderruflichen Pensionszusagen steuerlich anerkannt.

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