§ 4 EStG 1988
§ 10 EStG 1988
1. Ob eine Zahlung als vorausbezahltes Nutzungsentgelt oder als Anschaffungskosten des Mietrechts zu qualifizieren ist, muss nach den Verhältnissen des Einzelfalls beurteilt werden.
§ 4 EStG 1988
§ 10 EStG 1988
1. Ob eine Zahlung als vorausbezahltes Nutzungsentgelt oder als Anschaffungskosten des Mietrechts zu qualifizieren ist, muss nach den Verhältnissen des Einzelfalls beurteilt werden.