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Säumnisbeschwerde; verspätete Zustellung der Berufungsentscheidung nach der vom VwGH gesetzten Frist

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 255 Heft 8 v. 15.4.1999

§ 36 Abs 2 VwGG

Ist zum Zeitpunkt der rechtswirksamen Zustellung einer Berufungsentscheidung die vom VwGH gesetzte Frist zur Nachholung des versäumten B bereits abgelaufen, so war die bel Beh zur Entscheidung über die Berufung nicht mehr zuständig.

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