- EStG 1988 § 20 Abs 1 Z 3: Ausnahme vom Abzugsverbot von Repräsentationsaufwendungen nur bei Nachweis, und nicht bei bloßer Glaubhaftmachung der im Gesetz genannten Voraussetzungen
- EStG 1988 § 20 Abs 1 Z 3: Ausnahme vom Abzugsverbot von Repräsentationsaufwendungen nur bei Nachweis, und nicht bei bloßer Glaubhaftmachung der im Gesetz genannten Voraussetzungen
- EStG 1988 § 22 Z 2, § 47 Abs 2; KommStG § 2: Dienstnehmereigenschaft eines 50%igen Gesellschafter-Geschäftsführers
- EStG 1972 (1988) § 23 Z 1: Zahl der verkauften Grundstücke und Zeitraum zwischen Erwerb und Veräußerung als Indiz für gewerblichen Grundstückshandel gem § 23 Z 1 EStG.
- EStG 1988 § 34 Abs 7 Z 3: Laufender Unterhalt für den (Ehe-)Partner keine außergewöhnliche Belastung
- EStG 1988 § 34 Abs 3 und Abs 7: Keine Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für den Besuch der "Internationalen Schule" in Wien als außergewöhnliche Belastung gem § 34 Abs 3 EStG
- EStG 1988 § 34 Abs 7 Z 3: Laufender Unterhalt für den (Ehe-)Partner keine außergewöhnliche Belastung
- UStG 1994 § 11: Kein Vorsteuerabzug bei Diskrepanz zwischen der tatsächlich gelieferten und der in der Rechnung gem § 11 UStG 1994 ausgewiesenen Ware
- ErbStG § 3 Abs 1 Z 2: Preisausschreibungen und Quizveranstaltungen sind nur dann freigebige Zuwendungen, wenn es auf eine Leistung des bereicherten Teiles nicht ankommt
- ErbStG § 3 Abs 1 Z 2: Preisausschreibungen und Quizveranstaltungen sind nur dann freigebige Zuwendungen, wenn es auf eine Leistung des bereicherten Teiles nicht ankommt
- ErbStG § 3 Abs 1 Z 2: Zinsenfreies Darlehen als freigebige Zuwendung iSd § 3 Abs 1 Z 2 ErbStG
- KommStG § 3: Unterscheidung unternehmerischer von nicht-unternehmerischem Bereich eines Vereines; Anknüpfung an konkrete Gegenleistung; echte/unechte Mitgliedsbeiträge
- GrEStG 1955 § 4 Abs 1 Z 4 lit a und Abs 2; BAO § 207 Abs 2, § 208 Abs 2, § 209 Abs 1: Unterbrechungshandlungen gem § 209 Abs 1 BAO wirken grundsätzlich gegen alle Gesamtschuldner
- GrEStG 1987 § 5 Abs 1 Z 1: Indizien für Bauherreneigenschaft
- VermStG 1954 § 2 Abs 1 Z 2: Die beschränkte VermSt-Pflicht einer Personenges gem § 2 Abs 1 Z 2 VermStG trifft nicht die Gesellschafter, sondern die Personenges selbst
- KVG § 21 Z 1: Erfolgsgarantie des Anteilserwerbers für den Zuschuß eines Dritten ist Teil der Bemessungsgrundlage für BUSt
- KVG § 21 Z 1: Erfolgsgarantie des Anteilserwerbers für den Zuschuß eines Dritten ist Teil der Bemessungsgrundlage für BUSt
- BAO § 22; EStG 1988 § 23 Z 2, § 25: Einkunftsart der Beträge, die der Kommanditist einer GmbH & Co KG und Dienstnehmer der Komplementär-GmbH für die KG erbrachten Tätigkeiten erhält
- BAO § 22; EStG 1988 § 23 Z 2, § 25: Einkunftsart der Beträge, die der Kommanditist einer GmbH & Co KG und Dienstnehmer der Komplementär-GmbH für die KG erbrachten Tätigkeiten erhält
- BAO § 93 Abs 3 lit a: Anforderungen an Begründung eines AbgB
- BAO § 207 Abs 2; FinStrG § 8 Abs 1, § 9; § 33: Das Vorliegen von hinterzogenen Abg als Voraussetzung der zehnjährigen Verjährungsfrist gem § 207 Abs 2 BAO ist als Vorfrage zu beurteilen.
- BAO § 236: "Persönliche" Unbilligkeit gem § 236 BAO kann auch dann vorliegen, wenn die Abstattung der AbgSchuld mit außergewöhnlichen wirtschaftlichen Auswirkungen verbunden wäre, s
- BAO § 236: "Persönliche" Unbilligkeit gem § 236 BAO kann auch dann vorliegen, wenn die Abstattung der AbgSchuld mit außergewöhnlichen wirtschaftlichen Auswirkungen verbunden wäre
- BAO § 237 Abs 1: Voraussetzung der Unbilligkeit der Einhebung der AbgSchuld für Entlassung aus Gesamtschuld
- BAO § 240 Abs 3; EStG 1988 § 15 Abs 1 und 2, § 25 Abs 1 Z 1 lit a: Keine Geltendmachung von Werbungskosten und Sonderausgaben in Lohnsteuer-Erstattungsverfahren;
- BAO § 240 Abs 3; EStG 1988 § 15 Abs 1 und 2, § 25 Abs 1 Z 1 lit a: Keine Geltendmachung von Werbungskosten und Sonderausgaben in Lohnsteuer-Erstattungsverfahren;
- BAO § 303 Abs 1 lit b und c; KO § 156: Wiederaufnahme wegen nachträglich anderer Entscheidung über Einbringlichkeit einer AbgForderung als Vorfrage: Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens über Bestätigung eines (Zwangs-)Ausgleiches ist nicht die Einbringlichkeit
- FinStrG § 83 Abs 1: Gründe für den Verdacht auf vorsätzliches Handeln eines AbgHehlers
- FinStrG § 83 Abs 1: Gründe für den Verdacht auf vorsätzliches Handeln eines AbgHehlers
- WAO § 216 (entspricht - mit Ausnahme des Abs 3 - BAO § 281): Zulässigkeit der Aussetzung einer Berufungsentscheidung gem § 216 WAO (= § 281 BAO) bei beabsichtigter Erhebung einer VfGH-Beschwerde
- WAO § 216 (entspricht − mit Ausnahme des Abs 3 − BAO § 281): Zulässigkeit der Aussetzung einer Berufungsentscheidung gem § 216 WAO (= § 281 BAO)
- Wr GetrStG § 5 Abs 2; Wr GetrStV § 5 Abs 1: Keine Strafbarkeit der Ein- reichung einer Steuererklärung "in nicht voller Höhe"; keine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung für eine Rumpfjahr bei bloß vorübergehender Betriebsstillegung