§ 34 Abs 7 Z 3 EStG 1988
Laufender Unterhalt für den (Ehe-)Partner stellt keine außergewöhnliche Belastung dar.
VwGH 23.03.1999, 98/14/0133
§ 34 Abs 7 Z 3 EStG 1988
Laufender Unterhalt für den (Ehe-)Partner stellt keine außergewöhnliche Belastung dar.
VwGH 23.03.1999, 98/14/0133