§ 34 Abs 3 und Abs 7 EStG 1988
Aufwendungen für den Besuch der „Internationalen Schule“ in Wien sind bei einem in Österreich wohnhaften Bf mangels Zwangsläufigkeit gem § 34 Abs 3 EStG nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig.
§ 34 Abs 3 und Abs 7 EStG 1988
Aufwendungen für den Besuch der „Internationalen Schule“ in Wien sind bei einem in Österreich wohnhaften Bf mangels Zwangsläufigkeit gem § 34 Abs 3 EStG nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig.