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Ausnahme vom Abzugsverbot von Repräsentationsaufwendungen nur bei Nachweis, und nicht bei bloßer Glaubhaftmachung der im Gesetz genannten Voraussetzungen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 564 Heft 20 v. 15.10.1999

§ 4 Abs 4 EStG 1988

Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung von zwischen Ehegatten abgeschlossenen Mietverträgen ist ua das Vorliegen einer klaren Vereinbarung über den Bestandgegenstand und das Entgelt für die Gebrauchsüberlassung. Dazu gehören jedenfalls Abreden über Höhe und Fälligkeit der Bestandzinszahlungen.

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