- EStG 1988 § 2: Steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen
- EStG 1972, 1988 § 2 Abs 3: Liebhaberei: Kalkulationszeitraum für stille Beteiligung an Time-Sharing-Gesellschaft
- EStG 1988 § 2 Abs 3; LiebhabereiV § 1 Abs 2 Z 2: Liebhaberei wegen besonderer in der Lebensführung begründeter Neigung; Handel mit 1760 Uhren während zweijährigen Zeitraums keine Liebhaberei
- EStG 1988 § 2 Abs 3; LiebhabereiV § 1 Abs 2 Z 2: Liebhaberei wegen besonderer in der Lebensführung begründeter Neigung; Handel mit 1760 Uhren während zweijährigen Zeitraums keine Liebhaberei
- EStG 1988 § 4 Abs 4: Gehaltszahlungen an in Arztpraxis beschäftigte Ehefrau sind nur bis zur Höhe der Fremdüblichkeit Betriebsausgaben
- EStG 1988 § 16 Abs 1, § 25 Abs 1 Z 1 lit a: Aufwendungen eines emeritierten Universitätsprofessors für freiwillige Forschungstätigkeiten sind keine Werbungskosten
- EStG 1988 § 18 Abs 3 Z 2 lit a, § 33 Abs 4, 57 Abs 2, § 59 Abs 1, § 106: Rückwirkender Entfall des Alleinverdienerabsetzbetrages
- EStG § 22 Z 1 lit a, § 22 Z 3, § 23 Z 2: Darbietung von Volksmusik als künstlerische Tätigkeit bzw als Gewerbebetrieb
- EStG 1988 § 25 Abs 1 Z 4 lit b: Unter den Begriffen "Stadträte (amtsführende Gemeinderäte)" sind die einzelnen Mitglieder des Stadtrates und des Gemeindevorstandes zu verstehen
- EStG 1988 § 34 Abs 3: Es besteht keine sittliche Verpflichtung zur unmittelbaren Hingabe von Geldmitteln für die Abwendung einer Konkursgefahr des Ehegatten
- EStG 1988 § 41 Abs 2, UStG 1972 § 21 Abs 8: Für einen Antrag nach § 41 Abs 2 EStG 1988 ist keine besondere Form erforderlich
- EStG 1988 § 45 Abs 3, KStG 1988 § 24 Abs 3: Ergibt ein Unterschiedsbetrag iSd §45 Abs 3 EStG eine Gutschrift, entsteht diese Gutschrift mit der Bekanntgabe des Vorauszahlungsbescheides
- LiebhabereiV § 2 Abs 2: Es liegt keine Einkunftsquelle vor, wenn bei einer auf einen bestimmten begrenzten Zeitraum ausgerichteten Tätigkeit kein Gesamtgewinn erzielbar ist
- KStG 1966 § 8 Abs 4, UStG 1972 § 2 Abs 2 Z 2; GewStG 1953 § 1 Abs 2 Z 2; BAO § 292: Für das Vorliegen der wirtschaftlichen Unterordnung ist zwischen Organträger und Organ ein vernünftiger betriebswirtschaftlicher Zusammenhang erforderlich;
- ErbStG § 15 Abs 1 Z 17: Keine ErbSt-Befreiung für Pflichtteil, den der Alleinerbe zwecks Auszahlung an den Pflichtteilsberechtigten einem (ErbSt-freien) Sparbuch entnimmt
- WGG § 30 Abs 3: Notwendige Ermittlungen zur Klärung, ob eine Wohnung der Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses einer Person dient
- GrEStG 1987 § 5 Abs 1 Z 1: Keine Bauherreneigenschaft, wenn Liegenschaftserwerb an ein konkret durchgeplantes Bauprojekt gebunden ist; in diesem Fall sind auch die Baukosten in den grunderwerbsteuerrechtlichen Erwerbsvorgang einzubeziehen
- BewG §§ 6, 64: Rückstellungen für Ansprüche aus einem Sozialplan sind keine Betriebsschulden
- BAO § 9 Abs 1, § 77 Abs 2, § 80 Abs 1, §§ 216, 235: Auch der Haftungspflichtige ist zur Stellung eines Antrages nach § 216 BAO legitimiert; für gelöschte Abgabenansprüche kann keine Haftung geltend gemacht werden
- VersStG § 1 Abs 1, FeuerschutzStG § 1 Abs 1: Voraussetzung für die Minderung der Bemessungsgrundlage durch einen Rabatt ist, daß dieser im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld feststeht und eingelöst wurde
- BAO § 9 Abs 1, § 80 Abs 1: Reichen die vorhandenen Mittel zur Befriedigung sämtlicher Gläubiger nicht aus, hat der Vertreter darzutun, daß er den Abgabengläubiger bei der Verfügung über die vorhandenen Mittel nicht benachteiligt hat
- BAO §§ 50, 85; VwGG § 42 Abs 2 Z 3 lit c: Erhebung eines Rechtsmittels eventualiter ist zulässig; eine Berufungsbehörde, die über eine (noch) nicht wirksam erhobene Berufung in der Sache eine Berufungsentscheidung fällt,
- BAO § 92, § 184 Abs 3, § 188; VwGG § 34 Abs 1: Schätzungsberechtigung bei Fehlen von Büchern oder Aufzeichnungen; Eingriff in Rechte der Gesellschaft durch Bescheid einer KG
- BAO § 167; UStG 1972 § 11; EStG 1988 § 36: Beurteilung, ob die bei der Beweiswürdigung vorgenommenen Erwägungen schlüssig sind
- BAO §§ 212a, 275: Aussetzung der Einhebung einer Abgabe während Berufungsverfahren gegen einen Zurücknahmebescheid
- BAO § 250 Abs 1 lit d, § 275: Umfang der erforderlichen Begründung einer Berufung
- BAO § 250 Abs 1 lit d, § 275: Umfang der erforderlichen Begründung einer Berufung; kein Mängelbehebungsauftrag zur Beibringung von Beweismitteln
- BAO § 303 Abs 1 lit b: Keine Wiederaufnahme, wenn die Partei wegen mangelnder Information über die Auswirkung einzelner Sachverhaltselemente, wegen unzutreffender rechtlicher Beurteilung des Sachverhalts
- FinStrG § 83 Abs 1: Begründungserfordernisse für Verfügungsbescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens
- FinStrG § 83 Abs 1: Begründungserfordernisse für Verfügungsbescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens
- Stmk Getränke- und SpeiseabgabenG, Stmk LAO §§ 91, 95, § 149 Abs 1: Ein Mangel des Parteiengehörs im Verfahren 1. Instanz gilt als saniert, wenn der Bf im Berufungsverfahren mit der Berufung ausreichend Gelegenheit hatte,