Erhebung eines Rechtsmittels eventualiter ist zulässig; eine Berufungsbehörde, die über eine (noch) nicht wirksam erhobene Berufung in der Sache eine Berufungsentscheidung fällt,
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 419 Heft 15 v. 1.8.1999
belastet ihre Entscheidung mit Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit