§ 2 Abs 2 LiebhabereiV
Wenn eine Betätigung von vornherein nur auf einen bestimmten begrenzten Zeitraum ausgerichtet ist, so liegt nur dann eine Einkunftsquelle vor, wenn in diesem Zeitraum ein Gesamtgewinn erzielbar ist.
§ 2 Abs 2 LiebhabereiV
Wenn eine Betätigung von vornherein nur auf einen bestimmten begrenzten Zeitraum ausgerichtet ist, so liegt nur dann eine Einkunftsquelle vor, wenn in diesem Zeitraum ein Gesamtgewinn erzielbar ist.