zu den Verfahrensergebnissen Stellung zu nehmen und seine Rechte geltend zu machen; im Rahmen des Schätzungsverfahrens ist auf alle vom Abgabenpflichtigen substantiiert vorgetragenen, für die Schätzung relevanten Behauptungen einzugehen
Stmk Getränke- und SpeiseabgabenG