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- Einkommensteuer (allgemein)
- Nutzungseinlage und Zurechnung höchstpersönlicher Einkünfte. Ein Widerspruch soll für Holding-Strukturen aufgelöst werden (Marschner, SWK 22/2025, S. 979)
- Forschungsprämie: Inlandsanknüpfung und Eigenbetrieblichkeit des Forschungsleiters. Die BFG-Entscheidung vom 31.3.2025, RV/4100008/2024 (A. Mitterlehner/K. Mitterlehner, SWK 22/2025, S. 993)
- Der Umwidmungszuschlag im betrieblichen und im außerbetrieblichen Bereich. Überblick über die Neuregelung (Müller, SWK 23-24/2025, S. 1014)
- Bilanzberichtigungen und Korrekturen von ImmoESt und GrESt. Berichtigungsmöglichkeiten sind gesetzlich detailliert geregelt (Endfellner/Doblander, SWK 23-24/2025, S. 1033)
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- Körperschaftsteuer, Umgründungssteuerrecht, Privatstiftungen, Vereine
- Gilt die Anschaffungsfiktion auch bei Zuwendungen von Kapitalvermögen ausländischer Stiftungen? (Drescher, RdW 2025/435, S. 564)
- Depotübertragungen ins Inland. Zur "Entstehung" der KESt-Abzugspflicht bei Gründung inländischer Zweigstellen von ausländischen Kreditinstituten (Wild, SWK 22/2025, S. 984)
- Vermögensausstattung gemeinnütziger Stiftungen. Offene Fragen und Lösungsansätze zur zeitnahen Mittelverwendung und Rücklagenbildung (Lindinger, SWK 22/2025, S. 997)
- Aktuelle Praxisfragen zu Umgründungen. Wissenschaft und Praxis im Dialog (Adriouich/Leo, SWK 23-24/2025, S. 1041)
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- Gesellschafts- und Unternehmensrecht, nationale und internationale Rechnungslegung (Bilanzierung)
- Die Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive in nationales Recht aus Perspektive der Wirtschaftsprüfung (Neuhauser/Steller, RWZ 2025/40, S. 239)
- Nachhaltigkeitsberichterstattung für nicht-börsennotierte KMU (Baldauf/Graschitz, RWZ 2025/41, S. 248)
- Studie zur ESRS-Berichterstattung in Österreich - Erkenntnisse, Standortbestimmung und Ausblick im internationalen Kontext (Gedlicka/Speiser, RWZ 2025/42, S. 259)
- Prüfung von Nachhaltigkeitsberichterstattungen durch den Aufsichtsrat/Prüfungsausschuss (Gedlicka/Milla/Pfanner, RWZ 2025/43, S. 265)
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- Nichtselbstständige Tätigkeit (inkl Lohnsteuerabzug, Sozialversicherung und Lohnnebenabgaben), Kapitalvermögen
- Es bleibt dabei: Mitarbeiterrabatt gilt auch für ehemalige Arbeitnehmer. VwGH sieht auch Pensionisten vom Begünstigtenkreis erfasst (Schuster, SWK 22/2025, S. 977)