vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Die Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive in nationales Recht aus Perspektive der Wirtschaftsprüfung (Neuhauser/Steller, RWZ 2025/40, S. 239)

Artikelrundschau August 2025 - Teil 2Gesellschafts- und Unternehmensrecht, nationale und internationale Rechnungslegung (Bilanzierung)MMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2026/48ÖStZ 2026, 71 Heft 3 v. 17.2.2026

Die Regulierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung sei aktuell von hoher Dynamik geprägt. Dies sei für eine Vielzahl von Unternehmen mit einer Unsicherheit hinsichtlich der formellen und inhaltlichen Berichtspflichten verbunden. Die mit 5. 1. 2023 in Kraft getretene Corporate Sustainability Directive (CSRD) sollte bis zum 6. 7. 2024 in nationales Recht der EU-MS transformiert werden. Bei 8 MS, darunter D und Ö, sei die CSRD noch nicht in nationales Recht umgesetzt worden. In D sei am 22. 3. 2024 ein Referentenentwurf zur Umsetzung der CSRD veröffentlicht worden, dem am 24. 7. 2024 ein Regierungsentwurf gefolgt sei. Dieser befinde sich aktuell im parlamentarischen Verfahren. In Ö sei der ME zur Umsetzung der CSRD am 13. 1. 2025 vorgelegt worden und derzeit im vorparlamentarischen Verfahren. Das Nachhaltigkeitsberichtsgesetz diene als Umsetzungsgrundlage, enthalte aber noch keine vollständige Umsetzung - insb würden Regelungen zum Berufs- und Aufsichtsrecht für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer fehlen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!