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Der UmgrStR-Wartungserlass 2025: Ausgewählte Änderungen

Steuerrecht AktuellJasmin Adriouich, MSc. (WU)/Franziska Leo, MSc. (WU)ÖStZ 2026/39ÖStZ 2026, 59 Heft 3 v. 17.2.2026

Vor Kurzem wurde der finale Umgründungssteuerrichtlinien-Wartungserlass (UmgrStR-WE) 2025 veröffentlicht.11Die Veröffentlichung erfolgte am 16. 12. 2025. Das Hauptaugenmerk der Änderungen lag auf der Anpassung an die seit der letzten Wartung erfolgten rechtlichen Änderungen, insb durch das AbgÄG 202422Abgabenänderungsgesetz 2024, BGBl I 2024/113., das GenRÄG 202433Genossenschaftsrechts-Änderungsgesetz 2024, BGBl I 2024/133. sowie den Erlass der Umgründungsmeldeverordnung (UmgrMV)44Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Meldung einer Umgründung nach § 13 Abs 1 des Umgründungssteuergesetzes, BGBl II 2024/247.. Neben diesen rechtlich bedingten Änderungen und der Einarbeitung der höchstgerichtlichen Judikatur finden sich im WE auch Ergänzungen und Klarstellungen zur bisherigen Verwaltungspraxis. Der folgende Beitrag stellt eine Auswahl der neuen Verwaltungsaussagen zu Umgründungen näher dar.

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