Fehler würden passieren - dementsprechend seien auch Fehlerkorrekturen erforderlich. Im Steuerrecht könnten Fallgruppen gebildet werden, um die korrekte Berichtigung anzuwenden. Entscheidend seien die Art des Fehlers, der Zeitraum zwischen Fehler und Korrektur, ob leichte oder grobe Fahrlässigkeit vorgelegen sowie welche Abgabe betroffen sei.

