Mit dem Budgetbegleitgesetz 2025 (BGBl I 2025/25) sei eine wesentliche Neuregelung hinsichtlich der Besteuerung von Veräußerungen umgewidmeter Grundstücke eingeführt worden: Sowohl bei betrieblichen als auch bei privaten Grundstücksveräußerungen sei der Gewinn bzw seien die positiven Einkünfte aus der Veräußerung von Grund und Boden um einen Umwidmungszuschlag iHv 30 % zu erhöhen, wenn das veräußerte Grundstück nach dem 31. 12. 2024 in Bauland umgewidmet worden sei. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Neuregelung.

