In einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung des BFG sei strittig gewesen, ob eigenbetriebliche Forschung im Inland auch vorliegen könne, wenn erhebliche Leistungen für das Forschungsprojekt durch Dienstleister im Ausland erbracht würden und im Inland lediglich ein "Geschäftsführer" für das Forschungsprojekt tätig sei.

