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Bilanzberichtigungen und Korrekturen von ImmoESt und GrESt. Berichtigungsmöglichkeiten sind gesetzlich detailliert geregelt (Endfellner/Doblander, SWK 23-24/2025, S. 1033)

Artikelrundschau August 2025 - Teil 2Einkommensteuer (allgemein)MMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2026/43ÖStZ 2026, 70 Heft 3 v. 17.2.2026

Fehler würden passieren - dementsprechend seien auch Fehlerkorrekturen erforderlich. Im Steuerrecht könnten Fallgruppen gebildet werden, um die korrekte Berichtigung anzuwenden. Entscheidend seien die Art des Fehlers, der Zeitraum zwischen Fehler und Korrektur, ob leichte oder grobe Fahrlässigkeit vorgelegen sowie welche Abgabe betroffen sei.

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