Kürzlich habe sich das BFG erstmals mit der Frage befasst, ob die Zuwendung von Kapitalvermögen einer Privatstiftung an ihren Begünstigten zum Verlust der steuerlichen Altbestandseigenschaft des zugewendeten Kapitalvermögens führe. Darüber hinaus gebe die Entscheidung auch Anlass, die steuerliche Behandlung von Zuwendungen von Kapitalvermögen ausländischer Stiftungen an inländische Begünstigte näher zu betrachten. Der Beitrag legt dabei den Fokus auf Zuwendungen in das Privatvermögen natürlicher Personen.

