In letzter Zeit seien StPfl vermehrt mit dem Vorhalt der Finanzverwaltung konfrontiert, dass bei Verrechnung von Geschäftsführungsvergütungen der Muttergesellschaft an die Tochtergesellschaft für den Gesellschafter-GF ein Gehalt in mind derselben Höhe vom Gesellschafter-GF an die Muttergesellschaft abgerechnet werden müsse. Sei das Gehalt der natürlichen Person geringer bzw entfalle dieses (es liege eine Nutzungseinlage vor), müsse gem § 2 Abs 4a EStG eine zusätzliche Besteuerung erfolgen. Der Rechtmäßigkeit dieser Forderung wird in diesem Beitrag nachgegangen.

