Vor Kurzem wurde der finale Umgründungssteuerrichtlinien-Wartungserlass (UmgrStR-WE) 2025 veröffentlicht.1 Das Hauptaugenmerk der Änderungen lag auf der Anpassung an die seit der letzten Wartung erfolgten rechtlichen Änderungen, insb durch das AbgÄG 20242, das GenRÄG 20243 sowie den Erlass der Umgründungsmeldeverordnung (UmgrMV)4. Neben diesen rechtlich bedingten Änderungen und der Einarbeitung der höchstgerichtlichen Judikatur finden sich im WE auch Ergänzungen und Klarstellungen zur bisherigen Verwaltungspraxis. Der folgende Beitrag stellt eine Auswahl der neuen Verwaltungsaussagen zu Umgründungen näher dar.

