Mit dem Krypto-MPfG,1 welches am 1. 1. 20262 in Kraft getreten ist, werden die Bestimmungen der DAC8-Richtlinie3 der EU zum verpflichtenden automatischen Informationsaustausch betreffend meldepflichtige Anbieter von Krypto-Dienstleistungen in österreichisches Recht umgesetzt.4 Die zugrunde liegenden Bestimmungen der DAC8-RL basieren auf dem Crypto-Asset Reporting Framework (CARF). Dabei handelt es sich um einen von der OECD entwickelten Melderahmen, welcher durch Meldepflichten und Informationsaustausch für mehr Steuertransparenz bei Kryptowerten sorgen soll.5

