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Die Registrierungspflicht nach dem Krypto-MPfG

Internationales SteuerrechtMag. Jonathan Lang, BSc MScÖStZ 2026/95ÖStZ 2026, 102 Heft 4 v. 27.2.2026

Mit dem Krypto-MPfG,11Bundesgesetz über den verpflichtenden automatischen Informationsaustausch betreffend meldepflichtige Kryptowerte im Bereich der Besteuerung (Krypto-Meldepflichtgesetz - Krypto-MPfG), BGBl I 2025/96. welches am 1. 1. 202622Siehe § 46 Krypto-MPfG. in Kraft getreten ist, werden die Bestimmungen der DAC8-Richtlinie33RL 2023/2226/EU des Rates vom 17. 10. 2023 zur Änderung der RL 2011/16/EU des Rates über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung, ABl L 2023/2226, 1. der EU zum verpflichtenden automatischen Informationsaustausch betreffend meldepflichtige Anbieter von Krypto-Dienstleistungen in österreichisches Recht umgesetzt.44Vgl ErläutRV 306 BlgNR 28. GP 1. Die zugrunde liegenden Bestimmungen der DAC8-RL basieren auf dem Crypto-Asset Reporting Framework (CARF). Dabei handelt es sich um einen von der OECD entwickelten Melderahmen, welcher durch Meldepflichten und Informationsaustausch für mehr Steuertransparenz bei Kryptowerten sorgen soll.55Vgl ErwG 9 DAC8-RL 2023/2226/EU , ABl L 2023/2226, 1.

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