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ÖBA Inhaltsverzeichnis Heft 5/2020

Heft 5 v. 15.5.2020

Newsline

  1. Rudorfer, 1. Topthemen
  2. Rudorfer, 2. Steuerrecht
  3. Rudorfer, 3. Sonstige Themen

Neues in Kürze

    1. Aufsichtsrecht und Risikomanagement
      1. »national
      2. Damm, COVID-19 – neue Herausforderungen für die österreichische Bankenindustrie
      1. »international
      2. Damm, COVID-19 – Maßnahmen für die Bankenindustrie auf europäischer Ebene

Börseblick

  1. Severin, Coronacession – Virus trifft Börse und Wirtschaft empfindlich

Abhandlungen

  1. Rabl, Herndl, Beratungspflichten der Bank bei der Einrichtung von Gemeinschaftskonten und Gemeinschaftsdepots
  2. Blisse, Warum Genossenschaften ihr Vermögen zusammenhalten sollten
  3. Reiner, Was sind grenzüberschreitende Pensionskassengeschäfte?

Berichte und Analysen

  1. Koch, Die Stundung von Zahlungen bei Kreditverträgen nach dem 2. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz
  2. Judt, Klausegger, Was ist eigentlich … Brand Experience ?

Rechtsprechung

    1. Zivilrechtliche und strafrechtliche Entscheidungen
      1. »OGH-Entscheidungen
      2. Harnoncourt, Verteilung des Verwertungserlöses bei gleichrangigen Forderungen eines Gläubigers.
      3. Kellner, Liebel, Zum "Spätrücktritt" vom Lebensversicherungsvertrag.
      4. Kellner, Liebel, Zur datenschutzrechtlichen Haftung für unrichtige Bonitätsauskünfte.
      5. Kellner, Liebel, Zur Verjährung von Schadenersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung.
      6. Kellner, Liebel, Zur Abtretung des grundbücherlichen Löschungsanspruchs.
      7. Kellner, Liebel, Zur laesio enormis beim Optionsvertrag.
      8. Kellner, Liebel, Zur Restschuldbefreiung ohne Kostendeckung.
      9. Kellner, Liebel, Zur Frage der amtswegigen Restschuldbefreiung nach § 280 IO.
      10. Dr. Markus Kellner, Liebel, Zur Rekurslegitimation von Insolvenzgläubigern nicht fälliger Forderungen.
    1. Europäischer Gerichtshof (EuGH) und Gericht 1. Instanz (EuG)
      1. »EuGH-Entscheidungen
      2. Schöller, In einem Verbraucherkreditvertrag müssen die Modalitäten für die Berechnung der Widerrufsfrist in klarer, prägnanter Form angegeben werden, was der Vorgangsweise, diesbezüglich einen bloßen Kaskadenverweis auf nationale Vorschriften in den Vertrag aufzunehmen, entgegensteht
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