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In einem Verbraucherkreditvertrag müssen die Modalitäten für die Berechnung der Widerrufsfrist in klarer, prägnanter Form angegeben werden, was der Vorgangsweise, diesbezüglich einen bloßen Kaskadenverweis auf nationale Vorschriften in den Vertrag aufzunehmen, entgegensteht

RechtsprechungEuropäischer Gerichtshof (EuGH) und Gericht 1. Instanz (EuG)RA Dr. Christian SchöllerÖBA 2020/97ÖBA 2020, 356 Heft 5 v. 15.5.2020

Vorlage zur Vorabentscheidung – Verbraucherschutz – Richtlinie 2008/48/EG – Verbraucherkreditverträge – Widerrufsrecht – Frist für die Aus-

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