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Zur Frage der amtswegigen Restschuldbefreiung nach § 280 IO.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Dr. Markus Kellner, Dr. Fabian LiebelÖBA 2020/2670ÖBA 2020, 355 Heft 5 v. 15.5.2020

§§ 199, 213, 279, 280 IO

Ist eine auf sieben Jahre befristete Abtretungserklärung abgelaufen und hat der Schuldner bis dahin keinen Antrag auf Beendigung des Abschöpfungsverfahrens gestellt, spricht kein erkennbarer Gesetzeszweck für die Notwendigkeit einer Antragstellung auf Restschuldbefreiung nach § 280 IO. In einem solchen Fall ist die Restschuldbefreiung von Amts wegen zu erteilen.

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