Im Rahmen der umfangreichen Maßnahmengesetzgebung aus Anlass der COVID-19-Pandemie hat der Nationalrat am 3. April 2020 als Teil des – auf einen am 2. April 2020 im Nationalrat eingebrachten Initiativantrag der Regierungsparteien1) zurückgehenden – 4. COVID-19-Gesetzes das 2. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz2) beschlossen. Der Bundesrat befasste sich mit dem 4. COVID-19-Gesetz schon am 4. April 2020 und das Gesetz wurde noch an diesem Tag nach Beurkundung durch den Bundespräsidenten im Bundesgesetzblatt I Nr 24/2020 kundgemacht.