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Die Stundung von Zahlungen bei Kreditverträgen nach dem 2. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz

Berichte und AnalysenHon.-Prof. Dr. Bernhard KochÖBA 2020, 330 Heft 5 v. 15.5.2020

Im Rahmen der umfangreichen Maßnahmengesetzgebung aus Anlass der COVID-19-Pandemie hat der Nationalrat am 3. April 2020 als Teil des – auf einen am 2. April 2020 im Nationalrat eingebrachten Initiativantrag der Regierungsparteien1)1)Der Initiativantrag wurde im Budgetausschuss des Nationalrats beraten. Auf den Ausschussbericht (116 der Beilagen XXVII. GP) wird nachfolgend mit der Bezeichnung "Ausschussbericht" Bezug genommen. zurückgehenden – 4. COVID-19-Gesetzes das 2. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz2)2)Paragraphen und Abschnitts-Zitate ohne weitere Angaben beziehen sich im Folgenden auf das 2. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz. beschlossen. Der Bundesrat befasste sich mit dem 4. COVID-19-Gesetz schon am 4. April 2020 und das Gesetz wurde noch an diesem Tag nach Beurkundung durch den Bundespräsidenten im Bundesgesetzblatt I Nr 24/2020 kundgemacht.

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