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ÖBA Inhaltsverzeichnis Heft 2/2020

Heft 2 v. 10.2.2020

Newsline

  1. Rudorfer, 1. Topthemen
  2. Rudorfer, 2. Bankenaufsicht
  3. Rudorfer, 3. Kapitalmarktrecht
  4. Rudorfer, 4. Steuerrecht
  5. Rudorfer, 5. Versicherungsthemen
  6. Rudorfer, 6. Sonstige Themen

Neues in Kürze

    1. Aufsichtsrecht und Risikomanagement
      1. »national
      2. Damm, FMA: Aufsichts- und Prüfschwerpunkte 2020
      1. »international
      2. Damm, EBA: Aktionsplan zu nachhaltiger Finanzierung
      3. Damm, BaFin-Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken

Börseblick

  1. Maxian, Ein "Da Capo" für den ATX?

Gastbeitrag

  1. Blisse, Die soziale Gestaltungskraft des Vermögens von (Kredit-)Genossenschaften

Abhandlungen

  1. Gaar, Roß, Schiereck, Zum Erfolg von Europas "erfolgreichstem" Börseneinstiegssegment Einsichten zu New Connect
  2. Writze, Gesamtkosten, effektiver Jahreszins und zu zahlender Gesamtbetrag nach VKrG und HIKrG

Berichte und Analysen

  1. Griessner, EBA Guidelines on ICT and Security Risk Management Überblick und Analyse
  2. Rosen-Philipp, Die Finanzmärkte im zweiten Halbjahr 2019
  3. Judt, Klausegger, Was ist eigentlich … Brand Engagement?

Rechtsprechung

    1. Zivilrechtliche und strafrechtliche Entscheidungen
      1. »OGH-Entscheidungen
      2. Graf, Rechtsmissbräuchlicher Abruf einer Bankgarantie.
      3. Kellner, Liebel, Insolvenzanfechtungsklage kein europäischer Vollstreckungstitel nach EuVTVO.
      4. Kellner, Liebel, Rücktrittsrecht nach § 5 Abs 2 KMG aF.
      5. Kellner, Liebel, Klauselentscheidung zu Art 9 SEPA-Verordnung.
      6. Kellner, Liebel, Wirksamkeit einer in AGB abgeschlossenen Gerichtsstandsvereinbarung.
    1. Europäischer Gerichtshof (EuGH) und Gericht 1. Instanz (EuG)
      1. »Erkenntnisse des EuGH
      2. Lurger, Das Transparenzgebot der Klausel-RL verlangt es grundsätzlich nicht, dass der Kreditgeber im Verbraucherkreditvertrag alle Dienstleistungen im Einzelnen angibt, die als Gegenleistung für vom Verbraucher zu zahlende Bearbeitungsentgelte oder Bereitstellungsprovisionen erbracht werden.
      3. Lurger, Die Klausel-RL steht der Vorgangsweise eines Gerichts entgegen, missbräuchliche Vertragsklauseln anzuwenden, wenn deren Wegfall zur Unwirksamkeit des Vertrags führen würde und die Unwirksamkeit nachteilig für den Verbraucher wäre, sofern dieser einer Beibehaltung der Klauseln nicht zugestimmt hat.
      4. Lurger, Ein mit einer Klage aus einem Blankowechsel befasstes Gericht muss, wenn es ernsthafte Zweifel hinsichtlich deren Begründetheit hat, von Amts wegen prüfen, ob die zwischen den Parteien vereinbarten Vertragsbestimmungen missbräuchlich sind und kann zu diesem Zweck auch vom Gewerbetreibenden verlangen, die relevanten Schriftstücke vorzulegen.
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