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Das Transparenzgebot der Klausel-RL verlangt es grundsätzlich nicht, dass der Kreditgeber im Verbraucherkreditvertrag alle Dienstleistungen im Einzelnen angibt, die als Gegenleistung für vom Verbraucher zu zahlende Bearbeitungsentgelte oder Bereitstellungsprovisionen erbracht werden.

RechtsprechungEuropäischer Gerichtshof (EuGH) und Gericht 1. Instanz (EuG)Univ.-Prof. Mag. Dr. Brigitta LurgerÖBA 2020/94ÖBA 2020, 136 Heft 2 v. 10.2.2020

Vorlage zur Vorabentscheidung – Verbraucherschutz – Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen – RL 93/13/EWG – Art 3 Abs 1 – Beurteilung der Missbräuchlichkeit von Vertragsklauseln – Art 4 Abs 2 – Art 5 – Pflicht, Vertragsklauseln klar und verständlich abzufassen – Klauseln, die zur Zahlung von Kosten für nicht spezifizierte Dienstleistungen verpflichten;

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