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Wirksamkeit einer in AGB abgeschlossenen Gerichtsstandsvereinbarung.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Dr. Markus Kellner, Dr. Fabian LiebelÖBA 2020/2647ÖBA 2020, 136 Heft 2 v. 10.2.2020

Art 23, 25 EuGVVO.

Dem Schriftlichkeitserfordernis einer Gerichtsstandsvereinbarung nach Art 25 EuGVVO ist zwar entsprochen, wenn der Vertragstext ausdrücklich auf die AGB Bezug nimmt. Dies gilt jedoch nur für den Fall eines deutlichen Hinweises, dem eine Partei bei Anwendung der normalen Sorgfalt nachgehen kann, und wenn feststeht, dass der anderen Partei mit dem Vertragstext auch die AGB tatsächlich zugegangen sind.

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