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Die Klausel-RL steht der Vorgangsweise eines Gerichts entgegen, missbräuchliche Vertragsklauseln anzuwenden, wenn deren Wegfall zur Unwirksamkeit des Vertrags führen würde und die Unwirksamkeit nachteilig für den Verbraucher wäre, sofern dieser einer Beibehaltung der Klauseln nicht zugestimmt hat.

RechtsprechungEuropäischer Gerichtshof (EuGH) und Gericht 1. Instanz (EuG)Univ.-Prof. Mag. Dr. Brigitta LurgerÖBA 2020/95ÖBA 2020, 140 Heft 2 v. 10.2.2020

Vorlage zur Vorabentscheidung – Richtlinie 93/13/EWG – Verbraucherverträge – Missbräuchliche Klauseln – An eine Fremdwährung gebundenes Hypothekendarlehen – Klausel über die Festlegung des Wechselkurses zwischen den Währungen – Auswirkungen der Feststellung der Missbräuchlichkeit einer Klausel – Befugnis des Richters, missbräuchlichen Klauseln durch den Rückgriff auf allgemeine zivilrechtliche Klauseln abzuhelfen – Beurteilung des Verbraucherinteresses – Fortbestand

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