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Ein mit einer Klage aus einem Blankowechsel befasstes Gericht muss, wenn es ernsthafte Zweifel hinsichtlich deren Begründetheit hat, von Amts wegen prüfen, ob die zwischen den Parteien vereinbarten Vertragsbestimmungen missbräuchlich sind und kann zu diesem Zweck auch vom Gewerbetreibenden verlangen, die relevanten Schriftstücke vorzulegen.

RechtsprechungEuropäischer Gerichtshof (EuGH) und Gericht 1. Instanz (EuG)Univ.-Prof. Mag. Dr. Brigitta LurgerÖBA 2020/96ÖBA 2020, 146 Heft 2 v. 10.2.2020

Vorlage zur Vorabentscheidung – Verbraucherschutz – Richtlinie 93/13/EWG – Art 3 Abs 1 – Art 6 Abs 1 – Art 7 Abs 1 – Richtlinie 2008/48/EG – Art 10 Abs 2 – Verbraucherkreditverträge – Zulässigkeit der Sicherung der durch den betreffenden Vertrag entstandenen Forderung durch einen Blanko-Eigenwechsel – Klage auf Zahlung der Wechselschuld – Umfang der von Amts wegen auszuübenden richterlichen Befugnisse;

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