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Anlage 1 ZAPV

Aktuelle FassungIn Kraft seit 19.6.2026

Anlage 1

Anlage gemäß § 25 Abs. 3 ZaDiG 2018 zum Prüfungsbericht (AzP)

Als Abschlussprüfer der (des) ………………………………………………………………………. (Firma des Zahlungsinstituts) ……………………………………………………………………….. übermittle(n) ich (wir) über das Geschäftsjahr des Zahlungsinstituts vom xx. xx. xxxx bis zum xx. xx. xxxx sowie über dessen Jahresabschluss die nachstehende Anlage zum Prüfungsbericht.

Unterschrift:

(Datum)

(Abschlussprüfer)

Teil I

Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Sachbearbeiters:

Prüfungsdauer (in Personentagen):

Zusammenfassende Kurzdarstellung der Gesamtsituation des E-Geld-Instituts (insbesondere zu Geschäftsentwicklung, Risikolage, Ertrags- und Vermögenslage):

(Bei Feststellungen ist jedenfalls eine Gesetzesreferenz anzugeben)

1. Konsolidierung

Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers:

 

Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers in Zusammenhang mit den Konsolidierungsvorschriften gemäß § 25 Abs. 1 ZaDiG 2018:

 

Feststellungen:

Gesetzesreferenz

1.1.

 

 

   

2. Eigenmittelanforderungen

Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers:

 

Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers in Zusammenhang mit dem Eigenmittelerfordernis gemäß § 16 ZaDiG 2018:

 

Feststellungen:

Gesetzesreferenz

2.1.

 

 

Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers in Zusammenhang mitdem Eigenmittelerfordernis gemäß§ 17 ZaDiG 2018:

 

Feststellungen:

Gesetzesreferenz

2.2.

 

 

Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers in Zusammenhang mit§ 7 Abs. 6 Z 4 ZaDiG 2018:

 

Feststellungen:

Gesetzesreferenz

2.3.

 

 

   

3. Bedingungen für die Gewährung von Krediten

Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers:

 

Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers betreffend Bedingungen für die Gewährung von Krediten gemäß § 7 Abs. 6 Z 1 bis 3 ZaDiG 2018:

 

Feststellungen:

Gesetzesreferenz

3.1.

 

 

   

4. Sicherung der Kundengelder

Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers:

 

Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers betreffend die Sicherung der Kundengelder gemäß § 18 ZaDiG 2018:

 

Feststellungen:

Gesetzesreferenz

4.1.

 

 

   

5. Sorgfaltspflichten

Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers:

 

Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers in Zusammenhang mit den Sorgfaltspflichten gemäß § 20 Abs. 1 bis 3, 5 und 6 ZaDiG 2018:

 

Feststellungen:

Gesetzesreferenz

5.1.

 

 

   

6. Sorgfaltspflichten zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung

Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers:

 

Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers in Zusammenhang mit den Sorgfaltspflichten zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung gemäß § 9 Abs. 1 Z 11 ZaDiG 2018 in Verbindung mit den §§ 4 bis 17, § 19 Abs. 2, den §§ 20 bis 24, § 29 und § 40 Abs. 1 des Finanzmarkt-Geldwäschegesetzes (FM-GwG), BGBl. I Nr. 118/2016:

 

Feststellungen:

Gesetzesreferenz

6.1.

 

 

Anzahl der Verdachtsmeldungen:

6.2.

 

   

7. Interne Revision

Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers:

 

Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers betreffend die interne Revision gemäß § 20 Abs. 4 ZaDiG 2018:

 

Feststellungen:

Gesetzesreferenz

7.1.

 

 

   

8. Nebentätigkeiten

Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers:

 

Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers betreffend Nebentätigkeiten des Zahlungsinstituts gemäß § 7 Abs. 2 bis 4 ZaDiG 2018:

 

Feststellungen:

Gesetzesreferenz

8.1.

 

 

   

9. Organisation und Führung des Zahlungsinstituts

Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers:

 

Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers betreffend Organisation sowie solider und umsichtiger Führung des Zahlungsinstituts gemäß § 10 Abs. 1 Z 3 ZaDiG 2018:

 

Feststellungen:

Gesetzesreferenz

9.1.

 

 

   

10. Eigentümerbestimmungen

Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers:

 

Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers in Zusammenhang mit den gesetzlichen Eigentümerbestimmungen gemäß § 14 Abs. 2 ZaDiG 2018:

 

Feststellungen:

Gesetzesreferenz

10.1.

 

 

   

11. Aufbewahrung von Aufzeichnungen und Belegen

Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers:

 

Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers in Zusammenhang mit den gesetzlichen Bestimmungen zur Aufbewahrung von Aufzeichnungen und Belegen gemäß § 24 ZaDiG 2018:

 

Feststellungen:

Gesetzesreferenz

11.1.

 

 

   

12. Auslagerung von Aufgaben

Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers:

 

Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers in Zusammenhang mit den gesetzlichen Bestimmungen zur Auslagerung von Aufgaben gemäß § 21 ZaDiG 2018:

 

Feststellungen:

Gesetzesreferenz

12.1.

 

 

   

13. Agenten

Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers:

 

Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers in Zusammenhang mit den gesetzlichen Bestimmungen zu Agenten gemäß § 22 ZaDiG 2018:

 

Feststellungen:

Gesetzesreferenz

13.1.

 

 

   

14. Haftung für dem Zahlungsinstitut zurechenbare Personen

Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers:

 

Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers in Zusammenhang mit den gesetzlichen Bestimmungen betreffend Haftung für dem Zahlungsinstitut zurechenbare Personen gemäß § 23 Abs. 2 ZaDiG 2018:

 

Feststellungen:

Gesetzesreferenz

14.1.

 

 

   

Teil II

15. Konzessionierung (§ 9 und § 10 ZaDiG 2018)

Wahrnehmungen des Abschlussprüfers in Zusammenhang mit der Konzessionierung des Zahlungsinstituts (z. B. Übereinstimmung der erteilten Konzession mit dem Geschäftsmodell):

Gesetzesreferenz

15.1.

 

 

   

16. Beachtung von sonstigen wesentlichen Rechtsvorschriften

Wahrnehmungen des Abschlussprüfers in Zusammenhang mit der Beachtung sonstiger Vorschriften des ZaDiG 2018, des Bankwesengesetzes (BWG), BGBl. Nr532/1993, der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, ABl. Nr. L 176 vom 27.06.2013 S. 1, und anderer für Zahlungsinstitute wesentlicher Rechtsvorschriften:

Gesetzesreferenz

16.1.

 

 

   

Zuletzt aktualisiert am

18.06.2026

Gesetzesnummer

20006633

Dokumentnummer

NOR40278555

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