BVergGKonz 2018 – Bundesvergabegesetz Konzessionen 2018

Zukünftige FassungIn Kraft seit 01.10.2026

1. Das Bundesvergabegesetz Konzessionen 2018 wurde in Artikel 4 des Vergaberechtsreformgesetzes 2018, BGBl. I Nr. 65/2018 kundgemacht. 2. Betragsanpassungen: BGBl. II Nr. 358/2019, BGBl. II Nr. 560/2021

BVergGKonz 2018 § 0

Bundesvergabegesetz Konzessionen 2018

Kurztitel

Bundesvergabegesetz Konzessionen 2018

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 65/2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 8/2026

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.10.2026

Abkürzung

BVergGKonz 2018

Index

97 Öffentliches Auftragswesen

Umsetzungshinweis

CELEX-Nr.: 32022L2041 , 32022L2381 , 32023L2413 , 32024L1760

Langtitel

Bundesgesetz über die Vergabe von Konzessionsverträgen (Bundesvergabegesetz Konzessionen 2018 – BVergGKonz 2018)

StF: BGBl. I Nr. 65/2018 (NR: GP XXVI RV 69 AB 96 S. 21 . BR: AB 9961 S. 879 .)

[CELEX-Nr.: 32014L0023 , 32014L0024 , 32014L0025 ]

Änderung

BGBl. I Nr. 100/2018 (NR: GP XXVI RV 329 AB 413 S. 57 . BR: 10079 AB 10082 S. 888.)

BGBl. I Nr. 8/2026 (NR: GP XXVIII RV 302 AB 316 S. 57 . BR: AB 11748 S. 984 .)

[CELEX-Nr.: 32019L0633 , 32019L1161 , 32022L2041 , 32022L2381 , 32023L0970 , 32023L1791 , 32024L1760 ]

Präambel/Promulgationsklausel

Der Nationalrat hat beschlossen:

Inhaltsverzeichnis

1. Teil
Verfahren zur Vergabe von Konzessionsverträgen

1. Hauptstück
Regelungsgegenstand und Begriffsbestimmungen

§ 1.

Regelungsgegenstand

§ 2.

Begriffsbestimmungen

§ 3.

Verfahren, die unterschiedlichen Regelungen unterliegen

2. Hauptstück
Geltungsbereich, Grundsätze

1. Abschnitt
Persönlicher Geltungsbereich

§ 4.

Die zur Anwendung dieses Bundesgesetzes verpflichteten Auftraggeber

2. Abschnitt
Arten von Konzessionsverträgen

§ 5.

Baukonzessionen

§ 6.

Dienstleistungskonzessionen

§ 7.

Abgrenzungsregelungen

3. Abschnitt
Ausnahmen vom Geltungsbereich

§ 8.

Ausgenommene Konzessionsvergabeverfahren

§ 9.

Ausgenommene öffentlich-öffentliche Verhältnisse

§ 10.

Konzessionsvergaben an verbundene bzw. gemeinsame Unternehmen

4. Abschnitt
Schwellenwert, Berechnung des geschätzten Wertes und Laufzeit einer Konzession

§ 11.

Schwellenwert

§ 12.

Berechnung des geschätzten Wertes einer Konzession

§ 13.

Laufzeit einer Konzession

5. Abschnitt
Grundsätze des Konzessionsvergabeverfahrens und allgemeine Bestimmungen

§ 14.

Grundsätze des Konzessionsvergabeverfahrens

§ 15.

Allgemeine Bestimmungen über Bewerber und Bieter

§ 16.

Vorbehaltene Konzessionen zugunsten sozialer und beruflicher Integration

§ 17.

Vorherige Erkundung des Marktes

§ 18.

Vorarbeiten

§ 19.

Vermeidung von Interessenkonflikten

§ 20.

Schutz der Vertraulichkeit

§ 21.

Verwendung des CPV

3. Hauptstück

Ablauf des Konzessionsvergabeverfahrens

1. Abschnitt
Festlegung des Ablaufes des Konzessionsvergabeverfahrens

§ 22.

Grundsätze für den Ablauf des Konzessionsvergabeverfahrens

§ 23.

Verhandlungen

§ 24.

Teilnehmer an zweistufigen Konzessionsvergabeverfahren

2. Abschnitt
Besondere Dienstleistungskonzessionen und Dienstleistungskonzessionen über öffentliche Personenverkehrsdienste

§ 25.

Verfahren

3. Abschnitt
Wege der Informationsübermittlung, Dokumentation

§ 26.

Kommunikation zwischen Auftraggeber und Unternehmer

§ 27.

Dokumentationspflichten

4. Abschnitt
Bekanntmachungen

1. Unterabschnitt
Allgemeine Bestimmungen über Bekanntmachungen

§ 28.

Bekanntmachung der beabsichtigten Vergabe von Konzessionen

§ 29.

Berichtigung einer Bekanntmachung

§ 30.

Veröffentlichung und Standardisierung von Metadaten, der Kerndatenquelle und von Standardformularen

2. Unterabschnitt
Besondere Bekanntmachungsbestimmungen für den Oberschwellenbereich

§ 31.

Bekanntmachungen auf Unionsebene

§ 32.

Freiwillige Bekanntmachung eines Konzessionsvergabeverfahrens auf Unionsebene

§ 33.

Bekanntmachungen in Österreich

§ 34.

Bekanntgaben auf Unionsebene

§ 35.

Bekanntgaben in Österreich

3. Unterabschnitt
Besondere Bekanntmachungsbestimmungen für den Unterschwellenbereich

§ 36.

Bekanntmachungen in Österreich

§ 37.

Bekanntgaben in Österreich

5. Abschnitt
Fristen

§ 38.

Berechnung der Fristen

§ 39.

Grundsätze für die Bemessung von Fristen

§ 40.

Auskunfts- und Verbesserungsfrist

§ 41.

Teilnahmeantragsfrist

§ 42.

Angebotsfrist

§ 43.

Verlängerung der Angebotsfrist bei Berichtigungen und zusätzlichen Auskünften

6. Abschnitt
Eignung der Unternehmer

§ 44.

Ausschlussgründe

§ 45.

Zeitpunkt des Vorliegens der Eignung

§ 46.

Eigenerklärung, Verlangen der Nachweise durch den Auftraggeber

§ 47.

Nachweis der Befugnis

§ 48.

Nachweis der beruflichen Zuverlässigkeit

§ 49.

Beurteilung der beruflichen Zuverlässigkeit

§ 50.

Nachweis der Leistungsfähigkeit

§ 51.

Nachweis der Eignung durch andere Unternehmer

7. Abschnitt
Die Ausschreibung

§ 52.

Grundsätze der Ausschreibung

§ 53.

Zur-Verfügung-Stellen der Konzessionsunterlagen

§ 54.

Bereitstellung oder Übermittlung der Konzessionsunterlagen

§ 55.

Inhalt der Konzessionsunterlagen

§ 56.

Einhaltung arbeits-, sozial- und umweltrechtlicher Bestimmungen

§ 56a.

Besondere Bestimmungen betreffend die Energieeffizienz bei Dienstleistungskonzessionen im Oberschwellenbereich

§ 57.

Subunternehmerleistungen

§ 58.

Berichtigung der Ausschreibung

§ 59.

Technische und funktionelle Anforderungen

§ 60.

Barrierefreiheit

8. Abschnitt
Das Angebot

§ 61.

Allgemeine Bestimmungen

§ 62.

Form der Angebote

§ 63.

Zuschlagsfrist

9. Abschnitt
Entgegennahme, Öffnung, Prüfung und Ausscheiden von Angeboten

1. Unterabschnitt
Entgegennahme und Öffnung von Angeboten

§ 64.

Entgegennahme der Angebote

§ 65.

Öffnung der Angebote

2. Unterabschnitt
Prüfung der Angebote und Ausscheiden von Angeboten

§ 66.

Allgemeine Bestimmungen

§ 67.

Vorgehen bei der Prüfung

§ 68.

Vorgehen bei Mangelhaftigkeit der Angebote

§ 69.

Ausscheiden von Angeboten

10. Abschnitt
Beendigung des Konzessionsvergabeverfahrens

§ 70.

Allgemeine Bestimmungen

§ 71.

Wahl des Angebotes für den Zuschlag

§ 72.

Mitteilung der Zuschlagsentscheidung

§ 73.

Stillhaltefrist und Zuschlagserteilung

§ 74.

Zeitpunkt und Form des Vertragsabschlusses

§ 75.

Widerruf eines Konzessionsvergabeverfahrens

2. Teil
Rechtsschutz vor dem Bundesverwaltungsgericht

1. Hauptstück
Zuständigkeit, fachkundige Laienrichter, Ausschluss und Ablehnung

§ 76.

Anwendbarkeit von Bestimmungen des BVergG 2018

2. Hauptstück
Besondere Bestimmungen über das Verfahren des Bundesverwaltungsgerichtes

1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

§ 77.

Anzuwendendes Verfahrensrecht

§ 78.

Zuständigkeit

§ 79.

Verfahrenshilfe

§ 80.

Auskunftspflicht

§ 81.

Akteneinsicht

§ 82.

Zustellungen

§ 83.

Mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht

§ 84.

Gebühren

§ 85.

Gebührenersatz

2. Abschnitt
Nachprüfungsverfahren

§ 86.

Einleitung des Verfahrens

§ 87.

Fristen für Nachprüfungsanträge

§ 88.

Inhalt und Zulässigkeit des Nachprüfungsantrages

§ 89.

Bekanntmachung der Verfahrenseinleitung und einer Verhandlung

§ 90.

Parteien des Nachprüfungsverfahrens

§ 91.

Nichtigerklärung von Entscheidungen des Auftraggebers

§ 92.

Entscheidungsfrist

§ 93.

Mutwillensstrafen

3. Abschnitt
Einstweilige Verfügungen

§ 94.

Antragstellung

§ 95.

Erlassung der einstweiligen Verfügung

§ 96.

Verfahrensrechtliche Bestimmungen

4. Abschnitt
Feststellungsverfahren

§ 97.

Einleitung des Verfahrens

§ 98.

Inhalt und Zulässigkeit des Feststellungsantrages

§ 99.

Verfahrensrechtliche Bestimmungen

§ 100.

Feststellung von Rechtsverstößen, Nichtigerklärung und Verhängung von Sanktionen

§ 101.

Unwirksamerklärung des Widerrufes

3. Teil
Außerstaatliche Kontrolle, Statistik, Verpflichtungen nach Zuschlagserteilung und zivilrechtliche Bestimmungen

1. Hauptstück
Außerstaatliche Kontrolle, statistische Verpflichtungen

§ 102.

Korrekturmechanismus und Verfahren der Republik Österreich mit der Kommission

§ 103.

Statistische Verpflichtungen

§ 104.

Übermittlung von zusätzlichen Informationen zu Bekanntmachungen

§ 105.

Übermittlung von sonstigen Unterlagen

2. Hauptstück
Verpflichtungen nach Zuschlagserteilung und zivilrechtliche Bestimmungen

§ 106.

Bekanntgabepflichten im Zusammenhang mit Subunternehmern

§ 107.

Aufbewahrungspflichten

§ 108.

Änderungen von Verträgen während ihrer Laufzeit

§ 109.

Verpflichtung zur Beendigung von Verträgen

§ 110.

Meldepflichten bei Baukonzessionen

§ 111.

Empfang und Verarbeitung elektronischer Rechnungen

§ 112.

Schadenersatzansprüche

§ 113.

Rückgriff gegen den begünstigten Bieter

§ 114.

Beendigungsrecht des Auftraggebers

§ 115.

Verhältnis zu sonstigen Rechtsvorschriften

§ 116.

Zuständigkeit und Verfahren

4. Teil
Straf-, Schluss- und Übergangsbestimmungen

§ 117.

Strafbestimmungen

§ 118.

Inkrafttretens-, Außerkrafttretens- und Übergangsvorschriften

§ 119.

Erlassung und Inkrafttreten von Verordnungen

§ 120.

Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen

§ 121.

Vollziehung

§ 122.

Verweisungen, personenbezogene Bezeichnungen

§ 123.

Bezugnahme auf Rechtsakte der Union

Anhang I

Sektorentätigkeiten gemäß § 4 Abs. 3

Anhang II

Verzeichnis der Verfahren, in welchen keine besonderen oder ausschließlichen Rechte
gemäß § 4 Abs. 4 zuerkannt werden

Anhang III

Verzeichnis der Tätigkeiten entsprechend der Allgemeinen Systematik der Wirtschaftszweige gemäß § 5 Abs. 2 Z 1

Anhang IV

Besondere Dienstleistungskonzessionen gemäß § 25

Anhang V

In die Bekanntmachung gemäß den §§ 31 und 33 sowie in die Bekanntgabe gemäß den §§ 34 und 35 aufzunehmende Angaben

Anhang VI

Weitere Vorgaben für die Bekanntmachung und Bekanntgabe

Anhang VII

Vorgaben für die Veröffentlichung

Anhang VIII

Liste der zentralen öffentlichen Auftraggeber*)

Anhang IX

Anforderungen an die Energieeffizienz gemäß § 56a

    

Anmerkung

1. Das Bundesvergabegesetz Konzessionen 2018 wurde in Artikel 4 des Vergaberechtsreformgesetzes 2018, BGBl. I Nr. 65/2018 kundgemacht.

2. Betragsanpassungen: BGBl. II Nr. 358/2019, BGBl. II Nr. 560/2021

Schlagworte

Inh

Vergaberechtsreformgesetz 2018 (BGBl. I Nr. 65/2018), Metadaten, Auskunftsfrist, Strafbestimmung, Schlussbestimmung, Inkrafttretensvorschrift, Außerkrafttretensvorschrift,

Sozialversicherungs-Organisationsgesetz – SV-OG (BGBl. I Nr. 100/2018),

Vergaberechtsgesetz 2026 (BGBl. I Nr. 8/2026)

Zuletzt aktualisiert am

27.02.2026

Gesetzesnummer

20010294

Dokumentnummer

NOR40275967

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